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0362/2019

Gestattung der Aufstellung eines Kunstwerkes der Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. zur Erinnerung an Heinz Ganss

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 8.1.4

Anlage zu 0362-2019

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0362/2019 
Freigabedatum 
30.01.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestattung der Aufstellung eines Kunstwerkes der Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. zur 
Erinnerung an Heinz Ganss in Köln-Brück 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei der Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. für das Angebot, 
in einem bereits eingefriedeten Beetebereich auf dem Marktplatz in Köln-Brück ein Kunstwerk, wie in 
den Anlagen dargestellt, zum Gedenken an Heinz Ganss aufzustellen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Voraussetzungen für die Gestattung der Aufstellung 
am genannten Ort zu schaffen. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
TOP 8.1.4

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bürgergemeinschaft Köln-Brück e.V. beabsichtigt, für Heinz Ganss (1928 - 2018) in einem bereits 
eingefriedeten Beetebereich auf dem Marktplatz in Köln-Brück ein Kunstwerk aufzustellen. 
  
Heinz Ganss hat sich über mehrere Jahrzehnte im Stadtteil Brück sehr verdient gemacht und war 
unter anderem auch deshalb zweifacher Träger des Bundesverdienstkreuzes. Die Bürgergemein-
schaft möchte ihm seinen Dank aussprechen. 
 
Ausgehend von einem entsprechenden Fundament kommen oberhalb des Null-Niveaus drei aufei-
nanderliegende Granit-Blöcke zum Stehen. Auf die Spitze wird entsprechend seinem Namen eine 
"Ganss" (Grafik 1, Grafik 2) aus Bronze montiert, vorne eine Tafel. 
 
Kosten für die Stadt Köln entstehen keine, da die Bürgergemeinschaft erklärt hat, alle Kosten für die 
Aufstellung und die Folgekosten zu tragen. Die handwerklichen Arbeiten werden durch einen ortsan-
sässigen Steinmetzmeister/Bildhauer zusammen mit einem Grabmalbetrieb erfolgen. 
 
Der Kunstbeirat hat sich außerhalb seiner Beratungsfolge mit dem Projekt beschäftigt und wird von 
einer weiteren, formalen Beratung absehen, da das geplante Kunstwerk nur eine sinnstiftende Wir-
kung für den Stadtteil entfalten wird. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0362/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.01.2019
Erstellt
28.01.2019 09:26