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0085/2018

Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte - Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters aus dem Integrationsrat

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 8.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2878 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0085/2018 
Freigabedatum 
22.02.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte - Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters aus 
dem Integrationsrat 
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt als Mitglied im Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte  
Frau / Herrn ………………………….. 
zu benennen. 
 
Integrationsrat 05.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, dass zum Ende 
des I. Quartals 2018 ein Beirat für Interkulturelle Kunstprojekte bestellt werden soll.  
Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die Verwaltung bei der Vergabe der einjährigen Förderungen zu be-
raten und auch die Entwicklung von Projektideen der interkulturellen Szene zu unterstützen. (siehe 
Förderkonzept Interkulturelle Kunstprojekte) 
Das Gremium soll sich aus insgesamt 7 Mitgliedern zusammensetzen.  
Geschäftsführendes Mitglied ist die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent (als geborenes Mitglied), 
die/der sich in der Ausübung dieses Amtes vertreten lassen kann.  
Ein Mitglied wird aus dem Integrationsrat entsandt, ein weiteres Mitglied vertritt den Kreis der Städ-
tepartnerschaftsvereine.  
Die weiteren vier Mitglieder werden zu ernennende Expertinnen bzw. Experten sein. Das Vor-
schlagsrecht für zwei der vier Expertinnen bzw. Experten wird durch die lokale Interkulturelle Szene 
ausgeübt, zwei Mitglieder werden durch die Verwaltung vorgeschlagen.  
Die Ernennung des Beiratsmitgliedes aus dem Integrationsrat erfolgt für die Dauer der Wahlperiode. 
In diesem Zeitraum werden bis zu zwei Sitzungen pro Jahr im Kulturamt Köln einberufen, um zu den 
Projektanträgen zu votieren. Die Wahrnehmung der Tätigkeit ist ein Ehrenamt, das nicht vergütet 
wird, eine Aufwandsentschädigung ist vorgesehen.  
Für alle Kandidaten/Kandidatinnen ist die Befangenheitsregelung des § 31 Gemeindeordnung zu 
beachten, d.h. es dürfen keine Kandidaten/ Kandidatinnen vorgeschlagen werden, die bei der Ent-
scheidung über eine Angelegenheit des Beirats Interkulturelle Kunstprojekte mitwirken können, die 
ihnen selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertre-
tenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen 
kann. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine Ernennung der Beiratsmitglieder durch den Ausschuss für 
Kunst und Kultur in der Sitzung am 06.03.2018 zu ermöglichen, da am 20. bzw. 21.3.18 die konsti-
tuierende Sitzung des Fachbeirates in Anwesenheit aller Mitglieder terminiert ist, um u.a. eine 
fristgerechte Beratung über die Projektanträge zum 2. Halbjahr 2018 vornehmen zu können.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0085/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.01.2018 14:32