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Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte - Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters aus dem Integrationsrat

Beschlussvorlage Ausschuss 0085/2018 vom 22.02.2018

Stand: Am 16.04.2018 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 0085/2018 Freigabedatum 22.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte - Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters aus dem Integrationsrat Beschlussorgan Integrationsrat Gremium Datum Beschluss: Der Integrationsrat beschließt als Mitglied im Fachbeirat Interkulturelle Kunstprojekte Frau / Herrn ………………………….. zu benennen. Integrationsrat 05.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, dass zum Ende des I. Quartals 2018 ein Beirat für Interkulturelle Kunstprojekte bestellt werden soll. Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die Verwaltung bei der Vergabe der einjährigen Förderungen zu be- raten und auch die Entwicklung von Projektideen der interkulturellen Szene zu unterstützen. (siehe Förderkonzept Interkulturelle Kunstprojekte) Das Gremium soll sich aus insgesamt 7 Mitgliedern zusammensetzen. Geschäftsführendes Mitglied ist die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent (als geborenes Mitglied), die/der sich in der Ausübung dieses Amtes vertreten lassen kann. Ein Mitglied wird aus dem Integrationsrat entsandt, ein weiteres Mitglied vertritt den Kreis der Städ- tepartnerschaftsvereine. Die weiteren vier Mitglieder werden zu ernennende Expertinnen bzw. Experten sein. Das Vor- schlagsrecht für zwei der vier Expertinnen bzw. Experten wird durch die lokale Interkulturelle Szene ausgeübt, zwei Mitglieder werden durch die Verwaltung vorgeschlagen. Die Ernennung des Beiratsmitgliedes aus dem Integrationsrat erfolgt für die Dauer der Wahlperiode. In diesem Zeitraum werden bis zu zwei Sitzungen pro Jahr im Kulturamt Köln einberufen, um zu den Projektanträgen zu votieren. Die Wahrnehmung der Tätigkeit ist ein Ehrenamt, das nicht vergütet wird, eine Aufwandsentschädigung ist vorgesehen. Für alle Kandidaten/Kandidatinnen ist die Befangenheitsregelung des § 31 Gemeindeordnung zu beachten, d.h. es dürfen keine Kandidaten/ Kandidatinnen vorgeschlagen werden, die bei der Ent- scheidung über eine Angelegenheit des Beirats Interkulturelle Kunstprojekte mitwirken können, die ihnen selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertre- tenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine Ernennung der Beiratsmitglieder durch den Ausschuss für Kunst und Kultur in der Sitzung am 06.03.2018 zu ermöglichen, da am 20. bzw. 21.3.18 die konsti- tuierende Sitzung des Fachbeirates in Anwesenheit aller Mitglieder terminiert ist, um u.a. eine fristgerechte Beratung über die Projektanträge zum 2. Halbjahr 2018 vornehmen zu können.

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2018

    Integrationsrat

    TOP 8.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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