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2771/2017

Abschlepprahmenvertrag

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.11.2017

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141/1

32
320/3

Rahmenvertrag über das Versetzen, Abschleppen, Verwahren und Pflegen von sicher-
gestellten Fahrzeugen (141/18/09/17)
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 2.057.055 EUR brutto/1.728.618 EUR netto jährlich

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.06.2017 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für
die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über das Versetzen, Abschleppen, Verwahren
und Pflegen von sichergestellten Fahrzeugen.

Sie gehen hierbei von einem Auftragsvolumen von (aufgerundet) 16.500 Abschleppvorgän-
gen jährlich aus, die sich bei folgenden Abteilungen ergeben:

324/Verkehrs- und Ordnungsdienst 13.840
322/4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten 1.050
236/Marktverwaltung 1.450
21/Steueramt 100

Die dafür voraussichtlich entstehenden Kosten belaufen sich somit auf 2.057.055 EUR brutto
11.727.731 EUR netto jährlich.

Bei einem geplanten Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten
mit einer dreimaligen Verlängerungsoption ergibt sich demnach ein Bedarf von rd. 8,23 Mio
EUR brutto / 6,92 Mio EUR netto

Sachlich ist der geltend gemachte Bedarf für den o. g. Rahmenvertrag notwendig und nach-
vollziehbar. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung stimme ich zu.

Mit freundlichen Grüßen
[

\ 7741013 - 4
| Amt für
| Ordnungs-

he Ordnung
kehrsdienst

Beschlussvorlage Rat

6641 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/320/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2771/2017 
Freigabedatum 
02.11.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über 
das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten oder 
gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet ab dem 01.07.2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den Bedarf zur Durchführung einer Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenver-
trages über das Versetzen, Abschleppen und Verwahren von sichergestellten oder gepfändeten 
Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet voraussichtlich ab dem 01.07.2018 an. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen       zurückgestellt 
/ Vergabe / Internationales 
06.11.2017 
11.12.2017 
 
Finanzausschuss                                                            18.12.2017 
Rat                                                                                      zurückgestellt 14.11.2017 
19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  800.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge       -   € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation 
Da es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin erforderlich 
ist, grob verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge abschleppen bzw. sicherstellen zu lassen, ist eine 
erneute Ausschreibung der Leistung notwendig.  
Die Ausschreibung zur Vergabe eines Rahmenvertrages über das Versetzen, Abschleppen, Ve r-
wahren und Pflegen von sichergestellten Fahrzeugen erfolgte zuletzt in den Jahren 2013 und 
2014. Die Aufteilung der Ausschreibung wurde durch die Anfechtung der Vergabeverfahren vor 
dem Oberlandesgericht Düsseldorf notwendig. 
Nun steht die neuerliche Ausschreibung für einen Teil der Lose an, da die Höchstlaufzeit der 
Vergaben von 48 Monaten zum 30.06.18 ausgeschöpft ist. Die 2014 beauftragten Lose wurden 
erst für einen Zeitraum von 36 Monate bis 30.06.2018 beauftragt. Hier wäre noch eine weitere 
Verlängerung um ein Jahr möglich. Zur Harmonisierung der Zeiträume sollen nun alle Lose ab 
dem 01.07.2018 neu ausgeschrieben werden. Dies hat den Vorteil, dass verwaltungsintern nur 
eine Vertragsgrundlage existiert. 
Durch die Harmonisierung (Losaufteilung und Ausweitung der beteiligten Dienststellen) ist eine 
Vergleichbarkeit der abgegebenen Angebote möglich und letztlich kann aufgrund der erhöhten 
auszuschreibenden Leistungen ein günstigerer Pre is erzielt werden, so dass eine neue europ a-

3 
weite Ausschreibung initiiert werden muss. 
In diesen Rahmenvertrag sind die Abschleppleistungen des Ordnungs - und Verkehrsdienstes, 
der Marktverwaltung und die Sicherstellung von nicht zugelassenen Fahrzeugen durc h das Amt 
für öffentliche Ordnung inbegriffen. Erstmals sollen auch die Abschleppleistungen und die Ve r-
wahrung der durch die Vollziehungsbeamten des Kassen - und Steueramtes gepfändeten Fah r-
zeuge aufgenommen werden. Überdies soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, defekte Dienst-
fahrzeuge des Ordnungs - und Verkehrsdienstes aus dem öffentlichen Straßenland sicherzuste l-
len. 
 
2. Weitere Vorgehensweise 
Es ist vorgesehen, erneut einen Rahmenvertrag nach Durchführung eines öffentlichen Vergab e-
verfahrens ab dem 01.07.2018 abzuschließen. 
Die Laufzeit des Vertrages soll erneut 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption zu 
jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48 Monate. 
Der Rahmenvertrag wird ohne Abnahmeverpflichtung durch die Stadt  Köln ausgestaltet. Die Auf-
träge werden bedarfsgerecht abgerufen. 
 
3. Rahmenvertragsvolumen und Mittelbereitstellung 
Auf der Grundlage des bisherigen Vertrages und der Statistik der vergangenen Jahre ist mit ca. 
16.500 abzuschleppenden Fahrzeugen jährlich zu rechnen. Dies entspricht einem Aufwand von 
ca. 1,7 Mio. Euro netto / Jahr. 
Bei einem geplanten Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit 
einer dreimaligen Verlängerungsoption errechnet sich ein Auftragsvolumen von rund 6,92 M io. 
Euro netto (bzw. 8,23 Mio. EUR brutto). 
Die v.g. Aufwände fallen jedoch nicht in Gänze bei der Stadt Köln an, da die Dienststellen ledi g-
lich Auftraggeber sind und der Bürger die Kosten des Abschleppvorganges direkt an den A b-
schleppunternehmen zahlt bzw . die Veräußerungserlöse der beschlagnahmten KFZs die Kosten 
deckt. 
Der Stadt Köln fallen lediglich die Aufwände zu, bei denen das Kraftfahrzeug nicht direkt durch 
den Bürger ausgelöst wird oder es sich um ein sogenanntes Schrottfahrzeug handelt. Hier tritt die 
Stadt Köln in Vorleistung. Diese Aufwände werden per Leistungsbescheid vom Bürger zurückg e-
fordert. 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: 
 
1. Ein Rahmenvertrag mit einem Auftragswert von jährlich 2.057.000 € und einer dreimaligen 
Verlängerungsoption soll geschlossen werden. 
 
2. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich lediglich auf die Kraftfahrzeuge, die

4 
nicht ausgelöst werden bzw. bei sog. Schrottfahrzeugen.  
 
Hierfür wurden Aufwendungen in den Teilplänen 0201-Allgemeine Sicherheit und Ordnung-, 
0205-Verkehrsüberwachung, 0109-Vollstreckung und 0203-Marktamt für die Haushaltsjahre 
2018 ff veranschlagt. Insgesamt wurden rd. 200.000 € pro Jahr berücksichtigt. 
 
3. Die städt. Aufwendungen werden durch den Verkauf der beschlagnahmten Fahrzeuge und 
durch Leistungsbescheide an die Betroffenen gedeckt. Auch hier wurden bereits entspre-
chende Erträge in Höhe von rd. 1.075.000 € pro Jahr in der Haushaltsplanung 2018 ff in den 
vorgenannten Teilplänen veranschlagt. 
 
4. Ausschreibungsverfahren 
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt findet die Vergabe des Rahmenvertrages in e i-
nem öffentlichen Ausschreibungsverfahren statt. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage beigefügt (RPA -
Prüfnummer 141/18/09/17; vgl. Anlage 1). 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2771/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.11.2017
Erstellt
07.09.2017 06:53