2771/2017
Abschlepprahmenvertrag
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Bedarfsanerkennung 14
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14 = % .07.2017 141/1 32 320/3 Rahmenvertrag über das Versetzen, Abschleppen, Verwahren und Pflegen von sicher- gestellten Fahrzeugen (141/18/09/17) hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 2.057.055 EUR brutto/1.728.618 EUR netto jährlich Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27.06.2017 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Ausschreibung eines Rahmenvertrages über das Versetzen, Abschleppen, Verwahren und Pflegen von sichergestellten Fahrzeugen. Sie gehen hierbei von einem Auftragsvolumen von (aufgerundet) 16.500 Abschleppvorgän- gen jährlich aus, die sich bei folgenden Abteilungen ergeben: 324/Verkehrs- und Ordnungsdienst 13.840 322/4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten 1.050 236/Marktverwaltung 1.450 21/Steueramt 100 Die dafür voraussichtlich entstehenden Kosten belaufen sich somit auf 2.057.055 EUR brutto 11.727.731 EUR netto jährlich. Bei einem geplanten Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption ergibt sich demnach ein Bedarf von rd. 8,23 Mio EUR brutto / 6,92 Mio EUR netto Sachlich ist der geltend gemachte Bedarf für den o. g. Rahmenvertrag notwendig und nach- vollziehbar. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung stimme ich zu. Mit freundlichen Grüßen [ \ 7741013 - 4 | Amt für | Ordnungs- he Ordnung kehrsdienst
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 2771/2017 Freigabedatum 02.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten oder gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet ab dem 01.07.2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Bedarf zur Durchführung einer Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenver- trages über das Versetzen, Abschleppen und Verwahren von sichergestellten oder gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet voraussichtlich ab dem 01.07.2018 an. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zurückgestellt / Vergabe / Internationales 06.11.2017 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat zurückgestellt 14.11.2017 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge - € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation Da es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin erforderlich ist, grob verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge abschleppen bzw. sicherstellen zu lassen, ist eine erneute Ausschreibung der Leistung notwendig. Die Ausschreibung zur Vergabe eines Rahmenvertrages über das Versetzen, Abschleppen, Ve r- wahren und Pflegen von sichergestellten Fahrzeugen erfolgte zuletzt in den Jahren 2013 und 2014. Die Aufteilung der Ausschreibung wurde durch die Anfechtung der Vergabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf notwendig. Nun steht die neuerliche Ausschreibung für einen Teil der Lose an, da die Höchstlaufzeit der Vergaben von 48 Monaten zum 30.06.18 ausgeschöpft ist. Die 2014 beauftragten Lose wurden erst für einen Zeitraum von 36 Monate bis 30.06.2018 beauftragt. Hier wäre noch eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Zur Harmonisierung der Zeiträume sollen nun alle Lose ab dem 01.07.2018 neu ausgeschrieben werden. Dies hat den Vorteil, dass verwaltungsintern nur eine Vertragsgrundlage existiert. Durch die Harmonisierung (Losaufteilung und Ausweitung der beteiligten Dienststellen) ist eine Vergleichbarkeit der abgegebenen Angebote möglich und letztlich kann aufgrund der erhöhten auszuschreibenden Leistungen ein günstigerer Pre is erzielt werden, so dass eine neue europ a- 3 weite Ausschreibung initiiert werden muss. In diesen Rahmenvertrag sind die Abschleppleistungen des Ordnungs - und Verkehrsdienstes, der Marktverwaltung und die Sicherstellung von nicht zugelassenen Fahrzeugen durc h das Amt für öffentliche Ordnung inbegriffen. Erstmals sollen auch die Abschleppleistungen und die Ve r- wahrung der durch die Vollziehungsbeamten des Kassen - und Steueramtes gepfändeten Fah r- zeuge aufgenommen werden. Überdies soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, defekte Dienst- fahrzeuge des Ordnungs - und Verkehrsdienstes aus dem öffentlichen Straßenland sicherzuste l- len. 2. Weitere Vorgehensweise Es ist vorgesehen, erneut einen Rahmenvertrag nach Durchführung eines öffentlichen Vergab e- verfahrens ab dem 01.07.2018 abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages soll erneut 12 Monate mit einer dreimaligen Verlängerungsoption zu jeweils 12 Monaten betragen. Die Höchstlaufzeit beträgt damit 48 Monate. Der Rahmenvertrag wird ohne Abnahmeverpflichtung durch die Stadt Köln ausgestaltet. Die Auf- träge werden bedarfsgerecht abgerufen. 3. Rahmenvertragsvolumen und Mittelbereitstellung Auf der Grundlage des bisherigen Vertrages und der Statistik der vergangenen Jahre ist mit ca. 16.500 abzuschleppenden Fahrzeugen jährlich zu rechnen. Dies entspricht einem Aufwand von ca. 1,7 Mio. Euro netto / Jahr. Bei einem geplanten Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption errechnet sich ein Auftragsvolumen von rund 6,92 M io. Euro netto (bzw. 8,23 Mio. EUR brutto). Die v.g. Aufwände fallen jedoch nicht in Gänze bei der Stadt Köln an, da die Dienststellen ledi g- lich Auftraggeber sind und der Bürger die Kosten des Abschleppvorganges direkt an den A b- schleppunternehmen zahlt bzw . die Veräußerungserlöse der beschlagnahmten KFZs die Kosten deckt. Der Stadt Köln fallen lediglich die Aufwände zu, bei denen das Kraftfahrzeug nicht direkt durch den Bürger ausgelöst wird oder es sich um ein sogenanntes Schrottfahrzeug handelt. Hier tritt die Stadt Köln in Vorleistung. Diese Aufwände werden per Leistungsbescheid vom Bürger zurückg e- fordert. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: 1. Ein Rahmenvertrag mit einem Auftragswert von jährlich 2.057.000 € und einer dreimaligen Verlängerungsoption soll geschlossen werden. 2. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich lediglich auf die Kraftfahrzeuge, die 4 nicht ausgelöst werden bzw. bei sog. Schrottfahrzeugen. Hierfür wurden Aufwendungen in den Teilplänen 0201-Allgemeine Sicherheit und Ordnung-, 0205-Verkehrsüberwachung, 0109-Vollstreckung und 0203-Marktamt für die Haushaltsjahre 2018 ff veranschlagt. Insgesamt wurden rd. 200.000 € pro Jahr berücksichtigt. 3. Die städt. Aufwendungen werden durch den Verkauf der beschlagnahmten Fahrzeuge und durch Leistungsbescheide an die Betroffenen gedeckt. Auch hier wurden bereits entspre- chende Erträge in Höhe von rd. 1.075.000 € pro Jahr in der Haushaltsplanung 2018 ff in den vorgenannten Teilplänen veranschlagt. 4. Ausschreibungsverfahren In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt findet die Vergabe des Rahmenvertrages in e i- nem öffentlichen Ausschreibungsverfahren statt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage beigefügt (RPA - Prüfnummer 141/18/09/17; vgl. Anlage 1). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2771/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.11.2017
- Erstellt
- 07.09.2017 06:53