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2963/2017

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 – Nördlich Mannsfelder Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 13.10.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 10.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 zur Beschlussvorlage 2963_2017

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Anlage 4

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Anlage 1

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Anlage 5

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

5045 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Lang Az 
Vorlagen-Nummer 
 2963/2017 
Freigabedatum  13.10.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;  
Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 – Nördlich Mannsfelder Straße 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Ver-
fahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Mannsfelder 
Straße, westlich des Mischgebietes Raderberger Straße, südlich des Wohn- und Mischgebie-
tes der Marktstraße und östlich des Vorgebirgsparks—Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung 
Nummer 67420/07 - Nördlich Mannsfelder Straße — aufzustellen mit dem Ziel, eine neue, 
moderne Wohnbebauung in einer genossenschaftlichen Siedlung mit 86 Wohneinheiten fest-
zusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 
67420/07 - Nördlich Mannsfelder Straße— zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Raderberg des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen. Es gehört zur Ge-
nossenschaftssiedlung in der Mannsfelder Straße und umfasst eine Fläche von circa 8.500 qm. 
 
Als Eigentümerin des Grundstückes beabsichtigt die gemeinnützige Baugenossenschaft "Grundstein" 
eG mit Sitz in Köln, ihren Wohnungsbestand zu ertüchtigen und durch zeitgemäßen Wohnungsbau zu 
ersetzen. Dies betrifft hierbei die Häuser Nr. 52-88 in der Mannsfelder Straße.  
 
Im Vorfeld ließ die Baugenossenschaft die Möglichkeit zur Sanierung und Modernisierung der Sied-
lung im bewohnten Zustand prüfen. Die Untersuchung der Wohnungen ergab jedoch, dass aufgrund 
großer altersbedingter Baumängel sowie eine den heutigen Wohnbedürfnissen nicht mehr zeitgemä-
ße Gebäudeausstattung eine Sanierung aus wirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Gründen 
nicht sinnvoll ist. 
 
Ziel des vorliegenden Planverfahrens ist es nunmehr, das Grundstück besser zu nutzen. Die neue 
Siedlung soll als "Allgemeines Wohngebiet" für eine viergeschossige, geschlossene Bebauung fest-
gesetzt werden. Neben der geplanten Wohnnutzung sind auch ein Café oder ein Bewohnertreff vor-
gesehen. Zudem soll im nicht überbaubaren Grundstücksbereich eine öffentlich zugängliche, circa 
500 qm große Fläche für Kinderspiel gebaut werden. 
 
Die geplanten Wohngebäude bieten einen bedarfsgerechten Wohnungsmix mit unterschiedlichen 
Grundrissgrößen. Neben zeitgemäßen Klein- und Seniorenwohnungen sollen in großem Umfang 
auch familien- und kinderfreundliche Wohnungen bis hin zu 5-Zimmer Wohnungen sowie Studenten-
appartements realisiert werden. Die durchschnittliche Wohnungsgröße wird sich im Vergleich zum 
Bestand vergrößern. Insgesamt können so circa 86 neue Wohnungen entstehen. Das sind circa 8 
Wohneinheiten (WE) mehr als im aktuellen Bestand mit 78 WE. 
 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 67420/07 aus dem Jahr 1998 setzt für das Gebiet ein allge-
meines Wohngebiet (WA) für eine straßenbegleitende, überbaubare Grundstücksfläche mit einer ma-
ximalen Gebäudehöhe von drei Vollgeschossen fest. Da die Festsetzungen des bestehenden Bebau-
ungsplanes dem aktuellen Vorhaben nicht entsprechen, soll mit diesem Verfahren neues Planungs-
recht geschaffen werden, auf dessen Grundlage das geplante Bauvorhaben genehmigt werden kann. 
Der neue Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
 
Im Vorfeld wurde im Jahr 2015 durch die Baugenossenschaft "Grundstein" eG in Abstimmung mit der 
Stadt ein nicht offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit neun 
Planungsbürogemeinschaften durchgeführt. Als Siegerentwurf ging das durch das Architekturbüro 
"Baufrösche", Kassel sowie das Landschaftsbüro `Gnüchtel Triebwetter`, Kassel, erarbeitete Konzept 
hervor. Auf der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfs soll der Bebauungsplan geändert werden. 
  
Das durch den Rat am 17.12.2013 beschlossene Kooperative Baulandmodell (Koop BLM) und die am 
04.04.2017 (Bekanntmachung am 10.05.2017) beschlossene Fortschreibung des Koop BLMs findet 
aufgrund der Geringfügigkeit des Vorhabens (weniger als 20 neue Wohneinheiten bzw. weniger als 
1.800 qm neue BGF) keine Anwendung. Der Planbegünstigte hat sich jedoch bereit erklärt, circa 30 
% der neuen Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen, sowie einen circa 
500 qm großen und öffentlich zugänglichen Spielplatz zu realisieren. 
 
 
 
Anlagen 3

Anlage 6 zur Beschlussvorlage 2963_2017

1083 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.11.2017  
(siehe Anlage 5) 
Arbeitstitel: Nördlich Mannsfelder Straße 
 
 
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 - Nördlich 
Mannsfelder Straße 
2963/2017 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
zu folgen, da die Wohnungs-baugenossenschaft `Grundstein eG` als 
Planbegünstigte bereits unter Abstimmung mit der Verwaltung im Herbst 2017 
eine Informationsveranstaltung für die Bewohner und Bewohnerinnen der 
bestehenden Siedlung durchgeführt und eine Akzeptanz für die Planung unter 
den Teil-nehmenden erzielt hat. Dies bedeutet, dass auf die Anwendung des 
Modells 2 verzichtet und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung mit dem Modell 1 (Aushang der Pläne), wie von der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen beschlossen, durchgeführt werden kann.

Anlage 4

1371 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
 
 
Auszug  
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungssauschusses 
09.11.2017 
 
 
 
 
10.7 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 - Nördlich 
Mannsfelder Straße 
2963/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
ver- einfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für 
das Gebiet nördlich der Mannsfelder Straße, westlich des Mischge--
bietes Raderberger Straße, südlich des Wohn- und Mischgebietes der 
Marktstraße und östlich des Vorgebirgsparks-Arbeitstitel: 
Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 - Nördlich Mannsfelder Straße 
- aufzustellen mit dem Ziel, eine neue, moderne Wohnbebauung in einer 
genossenschaftlichen Siedlung mit 86 Wohneinheiten festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept -Arbeitstitel: 
Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 - Nördlich Mannsfelder 
Straße- zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1

369 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes,QQHQHQWZLFNOXQJ0DQQVIHOGHU6WUD‰HLQ.|OQ5DGHUEHUJ
0D‰VWDE0

Anlage 5

2989 Zeichen

Geschäftsführung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax : (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de
Datum: 16.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 13.11.2017 
öffentlich 
9.1.3 B
eschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 – Nördlich 
Mannsfelder Straße 2963/2017 
Her
r Schykowski stellt einen Änderungsantrag zu Ziffer 3 in Hinblick auf das Modell 1,  
sowie Aushang der Planungsunterlagen im Bezirksrathaus Rodenkirchen und Auslage 
 der Planungsunterlagen im Stadtplanungsamt mit Beratungsmöglichkeit. 
Herr
 Theilen von Wrochem stellt einen Antrag auf Ende der Rednerliste. 
Herr
 Homann stellt diesen zur Abstimmung 
1. Beschluss:
Die R
ednerliste ist zu schließen. 
Abs
timmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Küpper) 
Herr Homann übergibt um 19:50 Uhr die Sitzungsleitung an Herrn Schykowski. 
Herr Schykowski lässt über die Änderung abstimmen. 
2. Beschluss:
Die Z
iffer 3 des Beschlusstenors soll wie folgt geändert werden: 
Das M
odell Modell 1; Aushang der Planungsunterlagen im Bezirksrathaus 
Rodenkirchen, Auslage der Planungsunterlagen im Stadtplanungsamt mit 
Beratungsmöglichkeit soll aufgenommen werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt. 
Anlage  5

(n
icht anwesend: Herr Küpper, Herr Homann) 
Herr Schykowski lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
3. Beschluss:
Die B
ezirksvertretung fasst folgenden geänderten und ergänzten Beschluss auf Basis der 
Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2013: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des ver-
einfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet
nördlich der Mannsfelder Straße, westlich des Mischgebietes Raderberger Straße,
südlich des Wohn- und Mischgebietes der Marktstraße und östlich des
Vorgebirgsparks—Arbeitstitel: Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 -
Nördlich Mannsfelder Straße — aufzustellen mit dem Ziel, eine neue, moderne
Wohnbebauung in einer genossenschaftlichen Siedlung mit 86 Wohneinheiten
festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel:  Bebauungsplanänderung
Nummer 67420/07 - Nördlich Mannsfelder Straße— zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung) Modell 1; Aushang der
Planungsunterlagen im Bezirksrathaus Rodenkirchen, Auslage der Pla-
nungsunterlagen im Stadtplanungsamt mit Beratungsmöglichkeit
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt. (nicht 
anwesend: Herr Küpper, Herr Homann)

Anlage 2

194 Zeichen

IV 
IV 
IV 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
III 
Zufahrt TG 
Zufahrt TG 
Tiefgarage 
Tiefgarage 
Tiefgarage 
Tiefgarage 
Anlage 
Maßstab M 1 :  
5 0 10 20 
N

Anlage 3

20257 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  3  
 
 
Erläuterungen zum Plankonzept 
Vorentwurf Bebauungsplanänderung Nummer 67420/07 
 
Arbeitstitel: Nördlich Mannsfelder Straße, 1. Änderung in Köln- Raderberg 
, 1. Änderung  
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1 Anlass der Planung  
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Raderberg des Stadtbezirks Köln -Rodenkirchen, an der Mann s-
felder Straße. Es umfasst eine der zahlreichen Wohnungsbausiedlungen der Wohnungsbaugenos-
senschaft `Grundstein eG` mit Sitz in Köln, Raumerstraße 5. Die Genossenschaft ist ein gemein-
nützig orientiertes Wohnungsunternehmen, welches seit seiner Gründung im Jahr 1921 dem Lei t-
gedanken folgt, preiswerten und attraktiven Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.  
Die Wohnanlage in der Mannsfelder Straße wurde in den Jahren 1921 bis 1923 a ls erste Geno s-
senschaftssiedlung erbaut. Die Baugenossenschaft besitzt heute rund 900 Wohnungen im link s-
rheinischen Köln. Einige der Genossenschaftswohnungen entsprechen jedoch inzwischen nicht 
mehr den heutigen Wohnbedürfnissen  und energetischen Ansprüche n. Die Wohnungsbaugeno s-
senschaft ließ aus diesen Gründen in den vergangenen Jahren einen Großteil ihrer Siedlungen 
modernisieren und energetisch ertüchtigen. 
Auch für den Standort an der Mannsfelder Straße wurde geprüft, ob ein Erhalt der Siedlung und 
eine Sanierung und Modernisierung der Häuser möglich ist. Bautechnische Untersuchungen im 
Jahr 2011 haben jedoch erhebliche altersbedingte Mängel an den tragenden Bauteilen offeng e-
legt. Zudem sind die Grundrissgrößen mit 28 bis 56 qm relativ klein. Familien bi lden in der Mieter-
schaft die Ausnahme, da familien - und kinderfreundliche Wohnungen fehlen. Eine Sanierung der 
Gebäude ist somit aus wirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. 
 
Die gemeinnützige Baugenossenschaft beabsichtigt aus  den vorgenannten Gründen, die Häuser 
Nr. 52- 88 in der Mannsfelder Straße abzureißen und diese durch moderne Neubauten zu erset z-
ten.  
 
Für das Plangebiet besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan 67420/07 aus dem Jahr 1998. 
Dieser setzt entlang der Man nsfelder Straße eine 15 m tiefe, straßenbegleitende überbaubare 
Grundstücksfläche mit einer maximalen Gebäudehöhe von drei Vollgeschossen fest. Die aktuelle 
Planung sieht einen vier geschossigen Gebäuderiegel und fünf in den rückwertigen Bereich hinei n-
ragende dreigeschossige Gebäudekämme vor. Da die Festsetzungen des rechtsverbindlichen B e-
bauungsplanes dem aktuellen Vorhaben entgegenstehen stehen, soll mit diesem Verfahren neues 
Planungsrecht geschaffen werden, auf dessen Grundlage das geplante Bauvorhaben realisiert 
werden kann. 
 
1.2 Ziel der Planung 
Ziel des Planverfahrens ist es, entlang de r Mannsfelder Straße eine verbessert e Ausnutzung des 
Grundstückes für eine bis zu viergeschossige Wohnbebauung mit kammartigen, dreigeschossigen 
Anbauten im rückwärtige n Grundstücksteil sowie Tiefgaragen zu ermöglichen. Dazu soll die B e-
standsbebauung niedergelegt und durch einen neuen Gebäuderiegel an der nahezu selben Stelle 
ersetzt werden. Zusätzlich soll innerhalb der rückwärtigen Freiflächen ein öffentlich zugänglich er 
Kinderspielplatz mit circa 500 qm entstehen. 
 
Die geplanten Wohngebäude schaffen mit unterschiedlichen Grundrissgrößen neben zeitgemäßen 
Klein- und Seniorenwohnungen in großem Umfang auch familien - und kinderfreundliche Wohnu n-
gen sowie Studentenappartem ents. Die durchschnittliche Wohnungsgröße wird sich im Vergleich

- 2 - 
 
/ 3 
 
zum Bestand vergrößern. Neben 1 -Zimmer Appartements soll ein heterogener Wohnungsmix bis 
hin zu 5 -Zimmer Wohnungen entstehen. Insgesamt können so circa 86 neue Wohnungen entst e-
hen. Das sind circa 8 Wohneinheiten (WE) mehr als im aktuellen Bestand mit 78 WE. Mit der Ne u-
bebauung kann ein großer Teil der Wohnungen ebenerdig und barrierefrei errichtet werden. Zur 
Unterstützung des gemeinschaftlichen Lebens wird zudem im westlichen Gebäudeteil im E rdge-
schoss ein Bewohnertreff/ Café eingerichtet. Die Häuser 90 – 92 im Kreuzungsbereich Kreuzn a-
cher Straße/ Mannsfelder Straße bleiben im Bestand erhalten. 
 
Der ruhende Verkehr wird erstmalig in zwei Tiefgaragen mittlerer Größe unter der Wohnbebauung 
untergebracht.  
 
 
2. Bebauungsplanverfahren 
Da es sich um ein Planverfahren handelt, das die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die 
Nachverdichtung innerstädtischer Flächen zum Ziel hat, soll die Planänderung im beschleunigten 
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Innerhalb des Geltungsbereiches sind weniger 
als die in § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten 20.000 m² Grundfläche bebaubar.  
 
Durch die Planung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchfü h-
rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitspr ü-
fung oder nach Landesrecht unterliegen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung 
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Vogelschutzgebiete etc.) v or. Die in § 13a 
Abs. 2 Nr. 3 BauGB genannten Belange, insbesondere auch der Aspekt der Versorgung der B e-
völkerung mit Wohnraum, werden in der Abwägung berücksichtigt. Die Voraussetzungen zur A n-
wendung des beschleunigten Verfahrens sind somit gegeben. 
 
2.1 Städtebaulicher Wettbewerb 
Um für das circa 8.500 qm große Baugrundstück städtebaulich und architektonisch angemessene 
Entwurfsvorschläge zu erhalten, wurde im Jahr 2015 ein nicht offener städtebaulicher und fre i-
raumplanerischer Realisierungswettbewerb al s zweiphasiges, nicht anonymes, kooperative Ve r-
fahren nach RPW 2013 mit neun Planungsbürogemeinschaften durchgeführt. Das Preisgericht 
erkannte den vom Architekturbüro `Baufrösche`, Kassel sowie dem Landschaftsbüro `Gnüchtel 
Triebwetter`, Kassel, eingereichten Entwurf den 1. Preis zu. Auf der Grundlage dieses städtebaul i-
chen Siegerentwurfs soll der Bebauungsplan geändert werden. 
 
2.2 Kooperatives Baulandmodell 
Das durch den Rat im Jahr 2014 beschlossene Kooperative Baulandmodell (Koop BLM) und die 
am 04.04.2017 (Bekanntmachung am 10.05.2017) beschlossene Fortschreibung des Koop BLMs 
geben vor, dass bei Realisierung von Bauvorhaben mit mehr als 20 neuen Wohneinheiten oder 
einem Zuwachs von mehr als 1.800 qm Bruttogeschossfläche (BGF) 30 % der geplanten Wohnu n-
gen als öffentlich geförderten Wohnraum sowie soziale Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen sind. 
Da das geplante Wohnbauprojekt an der Mannsfelder Straße weniger als 20 neue Wohneinheiten 
bzw. weniger als 1.800 qm neue BGF schafft, ist in diesem Planverfahren  das Koop BLM nicht 
anzuwenden.  
 
Der Planbegünstigte hat sich jedoch bereit erklärt, circa 30 % der neuen Wohnungen als öffentlich 
geförderten Wohnungsbau umzusetzen, sowie einen circa 500 qm großen und öffentlich zugängl i-
chen Spielplatz zu realisieren 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Raderberg des Stadtbezirks Köln -Rodenkirchen, an der Mann s-
felder Straße.

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/ 4 
 
 
3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebiets 
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes Nr. 67420/07, Arbeitstitel: `Nör dlich Mannsfelder 
Straße, 1. Änderung in Köln - Raderberg`, wird im Norden von einem Wohn - und einem Mischg e-
biet an der Marktstraße, im Osten von dem Mischgebiet der Raderberger Straße, im Süden von 
der Wohnbebauung der Mannsfelder Straße und im Westen von dem zu erhaltenden Teilbereich 
der Genossenschaftssiedlung begrenzt. Noch weiter westlich schließt sich der Vorgebirgspark an. 
Der Geltungsbereich liegt im Flurstück 2543 der Gemarkung Köln -Rondorf, Flur 53. Das Plang e-
biet hat eine Fläche von circa 8.500 m². 
 
3.2 Bestandsituation 
Das Änderungsgebiet umfasst den Teilbereich der genossenschaftlichen Siedlung, dessen G e-
bäude im Rahmen der Neubebauung niedergelegt werden. Die abzutragenden Mehrfamilienhä u-
ser sind in einer geschlossenen Blockrandbebauung ausgebi ldet und besitzen drei Vollgeschosse, 
Walmdächer sowie kleine begrünte Vorgärten. Die Bestandsbebauung ist gegenüber der südlich 
verlaufenden Straßenverkehrsfläche um circa 5 m zurückgesetzt. Auf der rückwärtigen Gebä u-
deseite befinden sich große Grünfläche n, welche ursprünglich als Hausgärten zur Selbstverso r-
gung genutzt wurden. Die entsprechende Zonierung ist bis heute im Bestand ablesbar. 
 
Nördlich des Plangebietes liegen fünf Wohnblöcke in dreigeschossiger Zeilenbauweise sowie ein 
Altenheim und eine Kita . Im Osten schließt das Plangebiet an die Grenzbebauung des Nachba r-
grundstücks Mannsfelder Straße 50 an, welches wiederum von einem Mischgebiet begrenzt wird. 
Nördlich dieses Bereiches liegt das Areal des Großmarktes, welcher in den folgenden Jahren z u-
gunsten einer umfassenden städtebaulichen und freiräumlichen Neubebauung verlagert werden 
soll. 
 
An der Mannsfelder Straße bilden die südlich des Plangebietes gelegenen Wohngebäude zusa m-
men mit dem zu überplanenden Gebäuderiegel einen räumlich gefassten Straßenraum. Südlich 
schließt eine Wohnsiedlung mit verschiedenen Gebäudetypen und einer unterschiedlichen Gebä u-
dedichte an. Westlich befindet sich das ebenfalls zur Siedlung gehörende und zu erhaltende Ec k-
gebäude. Weiter westlich liegen die Grünflächen des 13,9 Hektar großen Vorgebirgspark 
 
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet wird über die Mannsfelder Straße erschlossen, die von der Kreuznacher Straße im 
Westen bis zur Brühler Straße im Osten verläuft. Der Standort ist gut an das überörtliche Ve r-
kehrsnetz angebunden. Der Kölner Autobahnring ist über den Verteilerkreis in weniger als zehn 
Minuten mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen. Auf der Brühler Straße verkehrt regelmäßig die 
Buslinie 133 in Richtung Kölner Innenstadt. Künftig wird an der Kreuzung Markts traße/ Bonner 
Straße die vorläufige Endhaltestelle der derzeitig im Bau befindlichen Nord -Süd-Stadtbahn in fuß-
läufiger Nähe eingerichtet, so dass die Anbindung an die Kölner City und den Hauptbahnhof noch 
verbessert wird. 
 
 
4. Planungsvorgaben und planungsrechtliche Situation 
4.1 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als `Wohnbaufläche` (W) dar. Der Bebauungsplan kann 
somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.  
 
4.2 Landschaftsplan 
Im Landschaftsplan (LP) ist das Plangebiet als `Innenbereich gemäß § 34 BauGB` dargestellt. 
Westlich des Planungsgebiets grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an (L17) mit einer Pflegema ß-
nahme (Pf. 2.4-02) an. Die Planung steht den Darstellungen nicht entgegen.

- 4 - 
 
/ 5 
 
 
4.3 Bestehendes Planungsrecht 
Der Beb auungsplan Nr. 67420/07 `Nördlich Mannsfelder Straße` ist seit 1998 rechtsverbindlich 
und setzt für die betreffenden Flächen ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl 
(GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 fest. Zudem setzt e r eine geschlo s-
sene Bauweise und drei Vollgeschosse fest. 
 
4.4 Gebietsentwicklungsplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als `Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)` dar. Die Planziele 
des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes entsprechen somit de n Darstellungen des 
Regionalplans. 
 
 
5. Städtebauliches Planungskonzept 
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 67420/70, `Nördlich der Mannsfelder Straße` soll auf 
der Grundlage des Wettbewerbs `Erneuerung der Genossenschaftssiedlung Mannsfelder Straße 
52-88`, hervorgegangenen städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros ` Baufrösche` und des 
Freiraumbüros `GTL Gnüchtel, Triebswetter` Landschaftsarchitekten, beide aus Kassel, geändert 
werden.  
 
Das Plankonzept orientiert sich in seinem Entwurf gemäß der Wettbewerbsvorgaben an der str a-
ßenbegleitenden Gebäudestellung der beste henden Siedlung. Die neuen Baukörper werden als 
gegliederte, dreigeschossige Wohnriegel mit zusätzlichen Staffelgeschossen ausgebildet, welche 
straßenseitig mit vorgestellten Loggien versehen sind. Hofseitig schließen sich fünf dreigeschoss i-
ge kammartig angeordnete Gebäude an, welche jeweils mit einem Treppenhaus versehen sind. So 
entstehen halbprivate, grüne Innenbereiche und eine nördlich anschließende offene Grünfläche. 
Der westliche Querriegel bildet mit seiner größeren Kubatur den architektonischen Abs chluss des 
neuen Gebäuderiegels. Hier sollen neben Wohnungen ein kleiner multifunktionaler Raum zur Ve r-
fügung gestellt werden, der als Bewohnertreff, Café oder Kiosk genutzt dienen kann. 
 
Neben der reinen Ersatzbebauung wird eine Verdichtung durch zusätzli che Wohngebäude im B e-
reich der Hinterhöfe geschaffen. Ferner bietet die neue Wohnbebauung eine höhere Ausnutzung in 
Form von drei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Insgesamt wird die Zahl 
der Wohnungen von derzeit 78 auf circa 86 anste igen. Zusätzlich  werden die durchschnittlichen 
Wohnungsgrößen deutlich erhöht.  
 
Der geplante Wohnungsmix sieht unterschiedliche Wohnformen mit Ein - und Zwei -Zimmer-
Wohnungen, familienfreundliche Drei - bis Fünf-Zimmer-Wohnungen sowie Ein - und Zwei-Zimmer-
Appartements für zum Beispiel Studierende oder Senioren vor. Das Vorhaben soll mit circa 30% 
sozial geförderten und circa 70% frei finanzierten Wohnungsbau entwickelt werden. Die Seniore n-
wohnungen werden entsprechend den Förderrichtlinien des Landes barrie refrei und rollstuhlg e-
recht ausgebildet. 
 
Die geplante Wohnbebauung trägt dazu bei, ein harmonisches Gesamtbild des Quartiers herz u-
stellen und fügt sich in die umgebende Bestandsbebauung ein. Durch die Nachverdichtung wird 
zusätzliches Wohnraumpotenzial er schossen. Die zentrale Lage rechtfertigt eine Nachverdichtung 
im Sinne einer sparsamen Flächeninanspruchnahme.  
 
 
6. Planungsinhalte 
Die neue Siedlung soll zukünftig als `Allgemeines Wohngebiet` für eine viergeschossige, g e-
schlossene Bebauung festgesetzt werden. Die geplanten Wohn- und Café/ Kiosk-Nutzungen bzw. 
ein Bewohnertreff sind in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Die zulässigen Höchstwerte für 
die nach § 17 BauNVO definierten Obergrenzen für die Grundflächenzahl  (GRZ) 0,4 sowie G e-

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/ 6 
 
schossflächenzahl (GFZ) 1,2 werden eingehalten. Zudem ist im nicht überbaubaren Grundstück s-
bereich eine öffentlich zugängige, circa 500 qm große Fläche für Kinderspiel zu sichern. 
 
6.1 Erschließung 
Die verkehrliche und fußläufige Erschli eßung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Mann s-
felder Straße. Über zwei Durchgänge von der Mannsfelder Straße soll die fußläufige Erschließung 
der rückwärtigen Gartenbereiche geführt werden, welche über ein Gehrecht für die Allgemeinheit 
gesichert wird. 
 
6.2 Stellplätze und Nebenanlagen, Tiefgaragen 
Aus den geplanten 86 Wohneinheiten ergibt sich unter Einbezug des ÖPNV -Minderungsfaktors ein 
Stellplatzbedarf von 65 Stellplätzen. Weiter müssen auf dem Grundstück 15 Stellplätze per Baulast 
nachgewiesen werden. Zusätzlich ergeben sich aus dem erforderlichen Bedarf durch den mult i-
funktionalen Raum (zum Beispiel Bewohnertreff, Café, Kiosk) noch einmal weitere 5 Stellplätze, so 
dass insgesamt 85 Stellplätze im Plangebiet nachzuweisen sind.  
 
Unter dem Gebäuderiegel sind zwei Mittelgaragen mit 34 und 36 Stellplätzen geplant, sodass in s-
gesamt 70 Stellplätzen unterirdisch untergebracht werden können. Die Zufahrten zu den Tiefgar a-
gen befinden sich im westlichen und östlichen Bereich des Gebäudes. Mit der geplan ten Tiefgara-
ge werden erstmalig Stellplätze in größerer Anzahl auf privatem Grundstück angeboten. Diese soll-
te zu einem verminderten Parkdruck in den umliegenden Straßen beitragen. Zusätzlich steht im 
westlichen Teilbereich eine oberirdische Stellplatzanlage mit 15 oberirdischen Parkplätzen zur Ver-
fügung. 
 
Ver- und Entsorgungsflächen, Kellerräume, Lagerflächen, Technik - und Nebenräume werden 
ebenfalls in den Tiefgaragen untergebracht. 
 
6.3 Kinderspielplatz 
Im Plangebiet ist ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz für Kinder und Jugendliche mit einer 
Gesamtfläche von circa 500 m² vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Spielplatzes für Kinder auße r-
halb des Plangebietes wird über Zugänge von der Mannsfelder Straße über ein Gehrecht zugun s-
ten der Allgemeinheit gewährleistet. 
 
Weitere Spiel- und Freiflächen stehen im Umfeld zum Beispiel im nahegelegenen Vorgebirgspark 
zur Verfügung. 
 
6.4 Ver- und Entsorgung, technische und soziale Infrastruktur 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwass er und Strom ist über vo r-
handene Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert. Da Müllfahrzeuge nicht in die neue 
Wohnanlage fahren, wird der Müll am Abfuhrtag an einem Sammelplatz an der Mannsfelder Str a-
ße gebündelt. Die Abfallbehälter der Neubebauung wer den ansonsten innerhalb der Tiefgarage 
untergebracht. 
 
Da es sich bei der Baumaßnahme um die Wiedernutzbarmachung bereits bebauter Flächen ha n-
delt, muss Niederschlagswasser nicht nach § 51 a Landeswassergesetz (LWG) versickert werden. 
Das Regenwasser kann in den vorhandenen Kanal in der Mannsfelder Straße geleitet werden. 
 
6.5 Grünfestsetzungen 
Das Kapitel wird im Zuge des weiteren Verfahrens ergänzt.

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7. Auswirkungen der Planung 
7.1 Verkehr 
Durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten wird sich der vom  Plangebiet ausgehende Quell-
verkehr im Gegensatz zur aktuellen Situation vermehren. Da sich die Zahl der Wohneinheiten aber 
relativ moderat um nur 10 % erhöht und der ruhende Verkehr im Gegensatz zur aktuellen Situation 
in zwei Tiefgaragen mit 70 unterirdi schen sowie 15 oberirdischen Stellplätze untergebracht wird, 
kommt es insgesamt zu keiner Verschlechterung der Verkehrssituation.  
 
7.2 Flora und Fauna 
Das Plangebiet ist bereits stark anthropogen überprägt. Die neuen Baukörper werden an derse l-
ben Stelle e rrichtet. Die erstmalige Versiegelung findet im Bereich der rückwärtigen Grünflächen 
statt. Die Tiefgarage dehnt sich ebenfalls zum Teil in den Grünbereich aus. Im Verfahren wird zu 
prüfen sein, wieviel Bestandsbäume von der Planung betroffen und auszuglei chen sind. Die Dach-
flächen der Gebäude sollen teilweise begrünt werden. Somit gehen für die Flora und Fauna keine 
hochwertigen Flächen oder Strukturen verloren. Dennoch wird für den Geltungsbereich eine arte n-
schutzrechtliche Betrachtung erstellt und eine B aumkartierung vorgenommen. Die Ergebnisse 
werden im Zuge des Planverfahrens ergänzt. 
 
7.3 Lärm 
Die geplanten Nutzungen sind gebietsverträglich. Die Planung führt voraussichtlich zu keiner Ve r-
schlechterung der Lärmsituation im Plangebiet.  
 
7.4 Klima 
Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plangebiet. Eine höhere Versi e-
gelung ist nach geltendem Planungsrecht unter maximaler Ausnutzung der GRZ aber auch schon 
heute möglich. Die zusätzliche Versiegelung der Flächen führt zu einer lokal en Verminderung des 
Versickerungspotenzials und einer geringeren Verdunstung.  
 
Die erhöhte Versiegelung wird teilweise durch die geplante Dachbegrünung kompensiert. Das l o-
kale Kleinklima wird nur sehr gering beeinflusst. Durch die Nutzung von regenerative n Energiefor-
men und einer nach aktueller Bauordnung geplanten energetischen Bauweise wird der negative 
Effekt auf das Kleinklima wieder ausgeglichen.  
 
7.5 Gewässer 
Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung verlaufen keine Gewässer. 
 
7.6 Boden /Altlasten 
Für das Plangebiet wurde ein Gutachten zur Baugrundsituation inkl. abfalltechnischer Deklaration 
erstellt (Althoff & Lang GbR, Baugrund - und Umweltberatung, Projekt -Nr.: 17-3733). Das Gutac h-
ten hat zum Ergebnis, dass keine Hinweise auf eine Kontamination d es Untergrunds im Plangebiet 
vorliegen. Weiter wurden auf Basis der Untersuchungsergebnisse keine Hinweise auf einen anst e-
henden Grundwasserkörper im Niveau des Bauraumes gefunden.  
 
 
8. Planverwirklichung 
Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine K osten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der 
Planung vorgesehen. Der Zeitplan des Eigentümers sieht vor, im Januar 2020 mit den Abbrucha r-
beiten der ersten Gebäude zu beginnen. Die Fertigstellung der letzten Gebäude ist für das Jahr 
2023 geplant.

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9. Gutachtenbedarf 
Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Beba u-
ungsplanverfahrens erforderlich: 
 Artenschutz und Baumbestandskartierung

Beratungsverlauf (3)

09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Marktstraße
  • Mannsfelder Straße 2963
  • Raderberger Straße
  • Raumerstraße 5
  • Kreuznacher Straße
  • Brühler Straße
  • Bonner Straße
  • Straße 2
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
2963/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.10.2017
Erstellt
25.09.2017 08:52