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1261/2020

Mögliche Pläne zum Abriss oder Umgestaltung der Rodenkirchener Brücke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2650 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2020 
 1261/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Mögliche Pläne zum Abriss oder zur Umgestaltung der Rodenkirchener Brücke 
hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
23.03.2020, TOP 7.2.3 
Die Fraktion der Freien Wähler Köln bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
 
1.“Hat es bereits Gespräche zwischen der Stadt Köln und dem LB Straßenbau NRW gegeben, die 
einen möglichen Abriss der Rodenkirchener Brücke zum Inhalt hatten? 
 - Wenn ja, bitte schildern Sie kurz diese Gespräche.  
 
2. Gibt es aus Sicht der Kölner Denkmalschutzbehörden Bedenken gegen einen möglichen Abriss der 
Brücke? - wenn ja, welche? 
 
3. Gab es bereits Gespräche zwischen der Stadt Köln und Straßen NRW, die sich mit den Plänen 
zum Um-, und Ausbau der Brücke befassen? - Wenn ja, wie lassen sich diese Pläne mit dem Denk-
malschutz vereinbaren?  
 
4. Inwieweit könnten auch Pläne zum Ausbau und zur Umgestaltung der Brücke gegen den Denkmal-
schutz verstoßen?“ 
 
Antwort des Landesbetriebs Straßenbau NRW zu den Fragen 1 und 3: 
 
Gespräche über einen Abriss, den Um- und Ausbau der Rheinbrücke Rodenkirchen zwischen der 
Stadt Köln und Straßenbau NRW hat es bisher nicht gegeben. Die Verwaltung hat  keine Kenntnis 
über die in der Anfrage vorausgesetzten Abrissabsichten.  
 
Antwort der Bezirksregierung Köln zu den Fragen 2 und 4: 
 
Zu 2)  
 
Die Autobahnbrücke Köln-Rodenkirchen wurde am 18.04.1996 rechtskräftig in die Denkmalliste der 
Stadt Köln eingetragen und umfasst sowohl den Brückenzug von 1941/1951-1954 als auch die Ver-
breiterung von 1989-1994 einschließlich der Widerlager (links- und rechtsrheinisch).  
 
Zu 4.) 
 
Pläne zum Ausbau der Rodenkirchener Autobahnbrücke unterliegen – neben allen anderen für ein

2 
 
solches Planvorhaben relevanten Rechtsnormen und technischen Regelwerken – durch ihre Eigen-
schaft als Baudenkmal den denkmalrechtlichen Regularien. 
 
Bei dem Projekt ‚Ausbau‘ handelt es sich um ein öffentliches Planvorhaben, bei dem es nach 
§ 1 Abs. 3 DSchG NRW gilt, die Belange des Denkmalschutzes angemessen zu berücksichtigen.  
 
Sollte der Landesbetrieb dieses Ziel verfolgen, so wären hierfür gravierende Gründe seitens des Lan-
desbetriebes vorzulegen und der Beweis zu erbringen, dass die Erhaltung der beiden Zwillingsbrü-
ckenzüge die Erweiterung auf acht Fahrbahnen unmöglich macht.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1261/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2020
Erstellt
29.04.2020 11:41