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Markierungsarbeiten Heliosstraße
Anfrage nach § 4 BV4 (Deine Freunde) AN/0058/2017 vom 08.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (DF BV4)
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In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln Harald Schuster Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419 - 421 50825 Mobil: +49 (0177) 4501799 Mail: harald.schuster@deinefreunde.org Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.01.2017 AN/0058/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2017, TOP 7.3 - Tischvorlage - Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 6.2 Markierungsarbeiten Heliosstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Harald Schuster (DEINE FREUNDE) stellt folgende Anfrage für die Sitzung der B e- zirksvertretung Ehrenfeld am 30. Januar 2017: Am 07.11.2016 hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen, dass unverzüglich auf allen Ehrenfelder Gehwegen eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden soll. Die beschlossene Mindestbreite von 2 Meter bleibt unterhalb den Empfehlungen für Fußgänger-Verkehrsanlagen und orientiert sich an der aktuellen Regelung für So n- dernutzungen an öffentlichen Straßen Kölns. In der Heliosstraße wurden Ende Dezember 2016 Markierungsabeiten für Parkbuc h- ten durchgeführt. Im Ergebnis beträgt nach Abschluss der Markierungsarbeiten die Restbreite nun 1,50 m (lt. ERA sind Sicherheitstrennstreifen (visuelle oder taktile B e- grenzungen) nicht Teil der Nettobreite) und an Engstellen nur 1,26 m. 1. War der Verwaltung zum Zeitpunkt der Durchführung der Markierungsarbeit en auf der Heliosstraße bekannt, dass die BV Ehrenfeld beschlossen hatte, dass die Gehwege in Ehrenfeld eine barrierefreie Mobilität gewährleisten sollen? - 2 - 2. Ursprünglich sollten die Markierungsabeiten Anfang Dezember durchgeführt werden. Das wurde verschoben. Welche Gründe gab es für den Aufschub? 3. Die oben dargestellten verbleibenden Gehwegbreiten widersprechen dem B e- schluss der BV Ehrenfeld. Wann soll eine Ummarkierung erfolgen, die dem BV-Beschluss Rechnung trägt? Mit freundlichen Grüßen Gez. Harald Schuster Deine FREUNDE
Beratungsverlauf
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