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2121/2019

Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6400-1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale

Beschlussvorlage Ausschuss 02.09.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 7.7

Anlage 1- Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2- Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement

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Anlage 1- Stellungnahme RPA

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

11383 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2121/2019 
Freigabedatum 
02.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und 
Tunnelleitzentrale sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: 
Finanzstelle 6400-1201-0-0001, Ausstattung Tunnel und Verkehrsleitzentrale 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Aufbau der gemeinsamen Verkehrs- und 
Tunnelleitzentrale mit Gesamtkosten in Höhe von 1.701.379 € fest und beauftragt die Verwal-
tung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die erstmalige Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 500.000 € sowie die Freigabe einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.178.918 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0001, Ausstat-
tung Tunnel und Verkehrsleitzentrale, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen, im Haushaltsjahr 2019. 
 
3. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage im Vergabeverfahren. 
 
 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.678.918 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     22.461 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen      167.891,80 €   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die neue gemeinsame Verkehrs- und Tunnelleitzentrale (VTLZ) hat sich den Anforderungen des täg-
lichen Verkehrs und den Herausforderungen der vielen Einflussnahmen auf den Stadtverkehr in Köln 
zu stellen und ist dabei zentraler Informations- und Steuerungspunkt des Kölner Verkehrsgesche-
hens. 
 
Die heutige Verkehrsleitzentrale (VLZ) der Stadt Köln befindet sich im Stadthaus West. Die VLZ ist in 
der Regel während der normalen Arbeitszeiten (an Werktagen montags - freitags zwischen 7.30 und 
17.00 Uhr) besetzt. Zu Sonderveranstaltungen mit entsprechender verkehrlicher Bedeutung ist die 
VLZ auch an den Wochenenden besetzt. Von der VLZ erfolgt der Zugriff auf die Server des verkehrs-
technischen Prozessrechnersystems im Betriebsraum Trankgasse Dom-Tiefgarage. Zusätzlich sind in 
der VLZ die Bilder der im Stadtgebiet verteilten analogen Kameras zur Verkehrsvisualisierung aufge-
schaltet. 
 
Die Arbeitsplätze für die Tunnelleittechnik der Stadt Köln, zurzeit die beiden Tunnel Grenzstraße und 
Am Domhof, sind in einem Bürocontainerkomplex an der Solinger Straße eingerichtet. Für die Stadt 
Köln besteht die rechtliche Verpflichtung zur ständigen Überwachung der Kölner Straßentunnel nach 
den Richtlinien für den Ausbau und Betrieb von Tunnelanlagen (RABT). Die Tunnelleitzentrale (TLZ) 
dient als übergeordnete Leitebene, um den ordnungsgemäßen Betriebszustand aller Straßentunnel 
im Stadtgebiet und Großraum Köln zu überwachen und somit die Sicherheit der Straßentunnelnutzer 
zu gewährleisten. Die Errichtung der Bürocontainer für die TLZ ist aus der Dringlichkeit nach RABT 
bei der Generalsanierung der Tunnel Am Domhof und Tunnel Grenzstraße als Zwischenlösung ent-
standen. 
 
Für eine ständige Überwachung und Bedienung der Systeme aus den Bereichen Verkehrs- und Tun-
neltechnik ist es sinnvoll, zukünftig die Verkehrsleitzentrale und die Tunnelleitzentrale an einem 
Standort zusammengefasst und 24h/7 Tage in der Woche zu betreiben. Neben einer Erhöhung der 
Sicherheit und Leistungsfähigkeit für den Straßenverkehr und den Betrieb der Tunnel können mit ei-

3 
ner gemeinsamen VTLZ auch die rechtlichen Anforderungen gemäß BSI-Gesetz (Sicherheit in der 
Informationstechnik) und KRITIS (Kritische Infrastruktur) am Standort Stadthaus Ost umgesetzt wer-
den. Eine gemeinsame VTLZ bietet die Möglichkeit, die vorhandenen Informationsmöglichkeiten wie 
Verkehrsleitsystem, Parkleitsystem oder den Verkehrskalender zu optimieren und den Leitzentralen-
betrieb zukunftsfähig zu gestalten. Die Überwachungskameras in den Tunnelbereichen ergänzen den 
bisherigen Bestand an Verkehrsvisualisierungskameras der VLZ. 
 
Gemeinsames Personal und eine gemeinsame Organisation, bei inhaltlich vergleichbaren Aufgaben-
bereichen, sowie eine gemeinsame Raumnutzung erzeugen Synergieeffekte. 
  
Für die erforderliche zukünftige Erweiterung zu einer gemeinsamen VTLZ ist der Standort Solinger 
Straße nicht geeignet. Die vorhandenen Räumlichkeiten an der Solinger Straße bleiben weiterhin zur 
räumlichen Nutzung für Schulungszwecke erhalten. Da die vorhandenen Container seinerzeit gekauft 
wurden, entstehen keine zusätzlichen Kosten. 
 
Während die vorhandene Tunnelleittechnik am Standort der gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleit-
zentrale redundant aufgebaut wird, verbleiben die verkehrstechnischen Prozessrechnersysteme zu-
nächst am bisherigen Standort. Parallel zur Errichtung der VTLZ werden bestehende Systeme erneu-
ert bzw. aktualisiert. 
 
Für den Aufbau einer integrierten VTLZ wurde im Stadthaus Ost ein geeigneter Standort gefunden.  
Die innerhalb der neuen VTLZ geplanten Bedienplätze werden derart ausgestattet, dass von jedem 
Operatorplatz alle Bedienfunktionen der Verkehrstechnik und der Tunneltechnik gleichberechtigt aus-
geführt werden können. Eine gemeinsame Videowand, auf der unterschiedliche Ansichten aller Be-
dien- und Beobachtungsebenen dargestellt werden, hat positive Auswirkungen auf Abstimmungspro-
zesse und die schnelle Reaktion bei Störfällen. 
 
Die Ausstattung wird den neuesten Anforderungen an die Ergonomie, wie z. B. höhenverstellbare 
Pultanlagen, entsprechen und die maximale Flexibilität bei der Bedienung ermöglichen. 
 
Aus technischer Sicht und aus Gründen der Teilfunktionalität sowie der Systemverantwortung und 
Gewährleistung ist beabsichtigt, die Vergabe der beschriebenen Leistungen notwendigerweise an die 
Lieferanten der bestehenden Teilsysteme zu tätigen. Nur so wird ein für die Sicherheit und Leichtig-
keit der Verkehrsabwicklung zwingend erforderlicher unterbrechungsfreier Betrieb und die Aufrecht-
erhaltung der Verkehrssicherheit während der Umbaumaßnahme gewährleistet. 
 
Im Interesse der geforderten Gesamtfunktionalität und der Sicherheit sowie der Vermeidung einer 
Beeinträchtigung des Verkehrs ist beabsichtigt, die komplexe Aufgabe, beide Teilsysteme in einer 
gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale zusammenzuführen, in die alleinige Verantwortung 
eines Totalunternehmers (TU) zu vergeben.  
 
Die Einrichtung der gemeinsamen VTLZ in bestehende Räumlichkeiten im Ostgebäude des Stadt-
hauses Deutz umfasst folgende Teilleistungen: 
• Gebäudetechnische Anpassungen (Stromversorgung, Klimatisierung, Beleuchtung, Renovie-
rung) für Leitstellenraum, Serverraum und Nebenräume; 
• Datentechnische Ausstattung (Datenleitungen, Verbindung zum Serverraum, Kupfer- oder 
LWL-Bestand erhalten oder erneuern); 
• Umsetzung des Sicherungskonzeptes und besonderer Zugangsberechtigungen; 
• Ausstattung der Leitzentrale mit Arbeitsplätzen und Großbildwand für die Operatoren; 
• Ausstattung des rückwärtigen Bürobereichs und der Sozialräume; 
• Inbetriebnahme der zentralen Leitstelle und Aufschaltung von Client Lösungen auf die vorhan-
denen Systeme, Einbindung Tunnelleittechnik und Verkehrsleittechnik. 
 
Zusätzlich zu den rein technischen Teilleistungen werden dem TU auch folgende organisatorische

4 
Teilleistungen übertragen: 
• Erstellung eines Pflichtenheftes und eines Bauzeitenplans, 
• Erstellung einer Ausführungs- und Werksplanung, 
• Gesamtbauleitung. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat den Bedarf geprüft und grundsätzlich anerkannt. Die Stel-
lungnahme des RPA ist, ebenso wie eine diesbezügliche Kommentierung vom Amt für Verkehrsma-
nagement, dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten für den Aufbau einer gemeinsamen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale belaufen sich 
auf 1.701.379 €. Hierin enthalten sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von 22.461 € für notwendi-
ge Schulungen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen in Höhe von 1.678.918 € (sowie die erforderli-
che Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.178.918 €) stehen im Haushaltsjahr 2019 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 6400-1201-0-
0001, Ausstattung Tunnel- und Verkehrsleitzentrale in ausreichender Höhe zur Verfügung.  
 
Darüber hinaus ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2020 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzei-
le 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 167.891,80 € für die jährlichen Abschreibungen be-
rücksichtigt.  
 
Die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 22.461 € für die Schulungsmaßnahmen stehen im 
Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in 
der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. 
 
Bei der Einrichtung der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale handelt es sich um die Verlagerung von Ar-
beitsplätzen der bestehenden Verkehrsleitzentrale und der provisorischen Tunnelwarte in diese vor-
handenen Räumlichkeiten. Die technischen Einrichtungen werden hierzu umgezogen und teilweise 
modernisiert. Wesentliche Erweiterungen der bisherigen Systeme sind hierdurch nicht vorgesehen. 
Bestehende Neuerungen in der Verkehrstechnik, im Verkehrssystemmanagement und in der Tunnel-
technik werden hinsichtlich der Folgekosten in den zugehörigen Projekten berücksichtigt. Die Folge-
kosten hinsichtlich der Arbeitsplätze sind aufgrund der grundsätzlichen Beschlussfassung zur Einrich-
tung von Mehrstellen bereits im Stellenplan 2019 berücksichtigt und nicht von der räumlichen Zuord-
nung abhängig. Insofern sind aus der vorgesehenen Einrichtung der Zentrale keine maßgeblichen 
zusätzlichen Folgekosten, mit Ausnahme der bilanziellen Abschreibungen, gegenüber dem bisherigen 
Betrieb zu erwarten. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Aufgrund der Komplexität der gesamten Maßnahme war die Grundlagenermittlung für die Kosten-
schätzung sehr zeit- und arbeitsaufwändig. 
Dies führte dazu, dass die Abstimmungsprozesse mit den zu beteiligenden Dienststellen die Vervoll-
ständigung der Beschlussunterlagen verzögerte. 
Da der Umbau/Ausbau der neuen Verkehrs- und Tunnelleitzentrale als kritische Infrastruktur für die 
erforderliche Auditierung nach Gesetzgebung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informations-
technik aufgrund der sanktionsbedrohten Fristsetzung zeitnah erfolgen muss, sollen die September-
sitzungen des Verkehrsausschusses sowie des Finanzausschusses erreicht werden. 
 
Anlagen 
1. Stellungnahme RPA 
2. Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement

Anlage 2- Stellungnahme Amt für Verkehrsmanagement

3025 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
 
64 22.08.2019 
  Herr Stieler 
 30647 
 00734108.docx 
 
 
 
 
Stellungnahme des Fachamtes zu RPA Mitteilung 142/26/55/19 vom 21.08.2019 
 
Wie in dem Bedarfsfeststellungsbeschluss dargestellt, können geeignete Räumlichkeiten im 
Stadthaus bereitgestellt werden, die eine adäquate Nachfolgenutzung in dem Operatoren-
raum des Rechenzentrums ohne eine bauliche und baurechtliche Nutzungsänderung darstel-
len. Die Planungsleistung bezieht sich daher im Wesentlichen, wie nachfolgend in der Stel-
lungnahme des RPA dargestellt, auf Lieferleistung zur entsprechenden Ausstattung. Die 
Herbeiführung eines separaten Planungsbeschlusses wegen vormals zu erwartender umfas-
sender Umbaumaßnahmen war daher nicht mehr erforderlich.  
Die Mitteilung des RPA zur Feststellung des Bedarfs ist Grundlage weiterer Planungsschritte 
und Beauftragungen und wird zur Kenntnis genommen.  
Die weiteren Hinweise des RPA zu dem Bedarfsfeststellungsbeschluss werden zur Kenntnis 
genommen.  
Für die Bedarfsfeststellung ist die Urheberschaft der Kostenschätzung unerheblich. Es han-
delt sich um Beistellungen der Verwaltung wie auch Zuarbeit durch externe Planungsleistun-
gen.  
Hinsichtlich der Vergabe erfolgt diese unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingun-
gen.  
 
Die Vergabe an einen Totalunternehmer ist nicht ausschließlich aus zeitlichen Zwängen be-
gründet, sondern ergibt sich aus der in den vorhanden Räumlichkeiten in engem funktiona-
lem Zusammenhang stehenden Abfolge unterschiedlicher zu erbringender Leistungen, die 
bei unterschiedlichen Auftragnehmern nicht in der zeitlichen Abfolge zu gewährleisten wären 
und bei denen die technischen Verantwortlichkeiten für die anschließende Funktionstüchtig-
keit nicht gegeben wären. Zudem erfolgen die Anpassungen an Systeme, die der KRITIS-
Verordnung unterliegen und daher Anpassungsmaßnahmen unter besondere Auflagen stel-
len. 
Aufgrund der Erfordernisse, jederzeit verkehrssichere Zustände zu garantieren, ist eine frikti-
onsfreie Umschaltung aus der derzeitigen in den zukünftigen Betrieb zwingend vorzusehen. 
Die Räumlichkeiten sind ausreichend bemessen. Es steht ein Operatorenraum sowie nach-
gelagert Büro-, Funktions- und Sozialräume zur Verfügung. Die Erfordernisse der Raumin-
anspruchnahme wurden vom Raummanagement bestätigt.  
Eine Einbindung des Bauaufsichtsamtes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Raumnut-
zung entsprechend der bestehenden Nutzungsausweisung handelt. Dies betrifft entspre-
chend auch Aspekte des Brandschutzes.  
 
Die entsprechende Organisationsverfügung zur Einrichtung und Stellenbesetzung für die 
künftige Verkehrs- und Tunnelleitzentrale lag dem Rechnungsprüfungsamt vor. Die funktio-

2 
 
nale Herrichtung der Räume ist davon unbenommen.  
 
Die Feststellung eines hohen Kostenrisikos kann nicht geteilt werden, da unabhängig von 
dieser Maßnahme Schätzungen auch zur separaten Einrichtungen einer Tunnelzentrale vor-
lagen, die erhebliche Mehrkosten zur Folge gehabt hätten.  
 
gez. 
Patric Stieler

Beratungsverlauf (2)

10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2121/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.09.2019
Erstellt
13.06.2019 12:38