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1263/2020

Baubeschluss für die Generalsanierung der Montanusstraße zwischenSteinkopfstraße und Clostermannstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.05.2020, TOP 9.1.10

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Lageplan

461 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [360401,5647189]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.04.2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3719 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 1263/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und 
Clostermannstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Montanus-
straße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 132.000 
€. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   132.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   2.640 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung/ Dringlichkeitsbegründung: 
Die Generalinstandsetzung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße ist 
zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens 
durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. 
 
In der Montanusstraße soll der Kanal im Abschnitt zwischen der Steinkopfstraße und der Closter-
mannstraße auf einer Länge von ca. 100 m durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) 
erneuert werden. Der Kanal liegt in Straßenmitte und wird in offener Bauweise hergestellt. Im Zuge 
der Kanalbaumaßnahme der StEB soll in diesem Straßenabschnitt neben der Wiederherstellung des 
Kanalgrabens auch der daneben liegende Straßenkörper im Vollausbau saniert werden. Die vorhan-
dene Straßenkonstruktion besteht aus einer alten Pflasterstraße, die mit einer Asphaltdeckschicht 
überzogen ist und entspricht somit nicht dem aktuellen Regelwerk. Es ist deshalb wirtschaftlich sinn-
voll unter Ausnutzung der Synergieeffekte in einer gemeinsamen Baumaßnahme auch die Fahrbahn 
in gesamter Breite zu erneuern und in einen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Zu-
stand zu versetzen.

3 
 
Die mehrlagige Erneuerung der Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger 
nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge müssen noch 
berechnet werden. Die Ausführung der Maßnahme ist aus verkehrstechnischen Gründen unter Aus-
nutzung der Sommerferien vom 29.06.2020 bis zum 31.08.2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für 
die Generalinstandsetzung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße 
belaufen sich auf rd. 132.000 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 132.000 € stehen im Haushaltsjahr 2020 im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset-
zung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 
2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 2.640 € berücksichtigt. 
 
Anlage 
Lageplan

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1263/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.04.2020
Erstellt
29.04.2020 13:11