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Baubeschluss für die Generalsanierung der Montanusstraße zwischenSteinkopfstraße und Clostermannstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1263/2020 vom 30.04.2020

Stand: Am 04.05.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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    80m6040200 Mittelpunkt: [360401,5647189] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.04.2020
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 1263/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Montanus- straße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 132.000 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 132.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.640 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung/ Dringlichkeitsbegründung: Die Generalinstandsetzung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch kostenintensive temporäre Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. In der Montanusstraße soll der Kanal im Abschnitt zwischen der Steinkopfstraße und der Closter- mannstraße auf einer Länge von ca. 100 m durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) erneuert werden. Der Kanal liegt in Straßenmitte und wird in offener Bauweise hergestellt. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme der StEB soll in diesem Straßenabschnitt neben der Wiederherstellung des Kanalgrabens auch der daneben liegende Straßenkörper im Vollausbau saniert werden. Die vorhan- dene Straßenkonstruktion besteht aus einer alten Pflasterstraße, die mit einer Asphaltdeckschicht überzogen ist und entspricht somit nicht dem aktuellen Regelwerk. Es ist deshalb wirtschaftlich sinn- voll unter Ausnutzung der Synergieeffekte in einer gemeinsamen Baumaßnahme auch die Fahrbahn in gesamter Breite zu erneuern und in einen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Zu- stand zu versetzen. 3 Die mehrlagige Erneuerung der Fahrbahn löst eine Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger nach Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden Straßenbaubeiträge müssen noch berechnet werden. Die Ausführung der Maßnahme ist aus verkehrstechnischen Gründen unter Aus- nutzung der Sommerferien vom 29.06.2020 bis zum 31.08.2020 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Generalinstandsetzung der Montanusstraße zwischen Steinkopfstraße und Clostermannstraße belaufen sich auf rd. 132.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 132.000 € stehen im Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset- zung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 2.640 € berücksichtigt. Anlage Lageplan

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2020

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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