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AN/0181/2020

Änderungsantrag zur Vorlage 2887/2019 - Regionalplanüberarbeitung Modull III

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 28.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 7.5.3

gem. Änderungsantrag (CDU-Grüne-FDP) nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung

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gem. Änderungsantrag (CDU-Grüne-FDP) nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung

4787 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem         
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 27,01,2020 
 
 
 
 
Antrag     zur Sitzung der BV Porz am 31.01.2020  
hier:         
 
 
 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen 
 
Hier: Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungs- 
bereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt  
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt zu der Vorlage folgende Änderungen: 
 
Punkt 1. der Beschlussvorlage  
 
In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, 
die in Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funkti- 
on die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung 
den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen  der Bezirksregierung als Flächenvor- 
schlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln:  
Ausschlusskriterien:  
Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung  
Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen  
Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt  
Schutz von klimarelevanten Böden  
Kaltluft-Leitbahnen  
Kaltluft-Einzugsgebiete  
lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A) 
geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter  
Biotopverbundflächen,  
schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter  
Waldbereiche  
Wildtierkorridore  
Wasserschutzgebiete  
unzerschnittene verkehrsarme Räume < 50 km²

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließ- 
lich mit Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können  
 
Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. 
Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei 
der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund 
des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen. 
 
 
Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet: 
 
7-702-13  
7-707-003  
7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche 
7-708-005 nur die westliche Fläche, die ö stliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund  
 
Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskrite- 
rien, so dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden. 
 
 
 
 Begründung: 
 
Der Flächenverbrauch von ca. 10ha täglich in NRW verbietet es  jegliche Neufeststellung 
von Flächen als ASB oder GIB da dieser Verbrauch schon durch Lückenschlüsse und Arron- 
dierungen erreicht wird. Im Prinzip des Klimanotstandes müsste der neue Regionalplan eine 
Verminderung der Flächen vorsehen um die Klimaziele erreichen zu können. Die allgemein 
bekannten Probleme des Bevölkerungswachstum können nicht durch Ausweisung neuer 
Flächen und somit noch mehr Flächenverbrauch bekämpft werden. Damit würden die Ziele 
der Bundes- und Landespolitik den Verbrauch auf 5 ha pro Tag zu reduzieren restriktiv ver- 
hindert, da die Arrondierungen und Lückenschließungen die Zahl von 5ha pro Tag in NRW 
überschreiten kann.  
Die Erhaltung der Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollte bei der anstehenden globalen 
Handelskrise ebenso im Vordergrund stehen wie die Erhaltung der Biotop und Umweltflä- 
chen.  
In Ballungsräumen sind vornehmlich Verdichtungen vorzusehen, damit ein Ziel von 6100 
Einwohne pro km² erreicht werden kann. Zusätzliche Flächen nur für Ein- oder Zweige- 
schossige Bauten sind generell abzulehnen, wenn sie nicht einer Lückenschließung dienen.  
Bestehende B-Pläne müssen überprüft werden, in wie weit die Geschosszahl, die Grundflä- 
chenzahl und Wohnflächenzahl dahingehend geändert werden müssen um dem Ziel einer 
Nachverdichtung bis zu einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 6100 Einwohner je 
km² nahe zu kommen. Die Geschosszahl ist in einer umgekehrten Trichterform vom Kölner 
Zentrum bis in die Außenbezirke degressiv zu entwickeln. Innen hoch Außen niedrig. Die 
niedrigste Geschosszahl ist zwei, somit sind Bungalows und ebenerdige Flächenverschwen- 
dungen zu verhindern  
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Werner Marx   Dieter Redlin     Elvira Bastian  
Fraktionsvorsitzender              Fraktionsvorsitz ender              Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0181/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
28.01.2020
Erstellt
28.01.2020 08:44