AN/0181/2020
Änderungsantrag zur Vorlage 2887/2019 - Regionalplanüberarbeitung Modull III
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gem. Änderungsantrag (CDU-Grüne-FDP) nach § 13 - zu Regionalplanüberarbeitung
4787 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 27,01,2020 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 31.01.2020 hier: Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen Hier: Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungs- bereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt Die Bezirksvertretung Porz beschließt zu der Vorlage folgende Änderungen: Punkt 1. der Beschlussvorlage In der Folge zum Beschluss des Rates zum Klimanotstand beauftragt der Rat die Verwaltung, die in Anlage 1 aufgeführten Flächen bis auf die Fläche mit besonderer ökologischer Funkti- on die in der Begründung mit einem „x“ gekennzeichnet sind sowie Flächen deren Meldung den folgenden Ausschlusskriterien widersprechen der Bezirksregierung als Flächenvor- schlag für die Neudarstellung von ASB- und GIB-Bereichen im Regionalplan zu übermitteln: Ausschlusskriterien: Verringerung der notwendigen Ackerflächen zur Futter und Nahrungsmittelherstellung Vorranggebieten für den Erhalt klimaökologischer Funktionen Vorbehaltsgebiete zum Schutz der Artenvielfalt Schutz von klimarelevanten Böden Kaltluft-Leitbahnen Kaltluft-Einzugsgebiete lärmarme, naturbezogene Erholungsräume (< 50 dB (A) geschützte Teile von Natur und Landschaft (FFH etc.) mit Umfeld 300 bis 3000 Meter Biotopverbundflächen, schutzwürdige Biotope mit Umfeld 300 Meter Waldbereiche Wildtierkorridore Wasserschutzgebiete unzerschnittene verkehrsarme Räume < 50 km² in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Flächen die ohne notwendige Arrondierung (Lückenschließung) voraussichtlich ausschließ- lich mit Ein- oder zweigeschossigen Häusern bebaut werden können Optionsflächen, welche eine besondere ökologische Funktion für die Stadt beinhalten (vgl. Tabelle 3), sind besonders gekennzeichnet. Die Abwägung der verschiedenen Belange bei der Diskussion über eine Ausweisung als Baufläche ist insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes weiterzuführen und ist nicht abgeschlossen. Für den Bezirk 7 werden daher nur folgende Flächen gemeldet: 7-702-13 7-707-003 7-708-004 evtl. verkleinert um die Sportplatzfläche 7-708-005 nur die westliche Fläche, die ö stliche Fläche gehört zu einem Biotopverbund Für die hier nicht erwähnten Flächen im Bezirk 7 gelten eine oder mehrere Ausschlusskrite- rien, so dass diese aus der Meldung zurückgezogen werden. Begründung: Der Flächenverbrauch von ca. 10ha täglich in NRW verbietet es jegliche Neufeststellung von Flächen als ASB oder GIB da dieser Verbrauch schon durch Lückenschlüsse und Arron- dierungen erreicht wird. Im Prinzip des Klimanotstandes müsste der neue Regionalplan eine Verminderung der Flächen vorsehen um die Klimaziele erreichen zu können. Die allgemein bekannten Probleme des Bevölkerungswachstum können nicht durch Ausweisung neuer Flächen und somit noch mehr Flächenverbrauch bekämpft werden. Damit würden die Ziele der Bundes- und Landespolitik den Verbrauch auf 5 ha pro Tag zu reduzieren restriktiv ver- hindert, da die Arrondierungen und Lückenschließungen die Zahl von 5ha pro Tag in NRW überschreiten kann. Die Erhaltung der Flächen zur Nahrungsmittelproduktion sollte bei der anstehenden globalen Handelskrise ebenso im Vordergrund stehen wie die Erhaltung der Biotop und Umweltflä- chen. In Ballungsräumen sind vornehmlich Verdichtungen vorzusehen, damit ein Ziel von 6100 Einwohne pro km² erreicht werden kann. Zusätzliche Flächen nur für Ein- oder Zweige- schossige Bauten sind generell abzulehnen, wenn sie nicht einer Lückenschließung dienen. Bestehende B-Pläne müssen überprüft werden, in wie weit die Geschosszahl, die Grundflä- chenzahl und Wohnflächenzahl dahingehend geändert werden müssen um dem Ziel einer Nachverdichtung bis zu einer Bevölkerungsdichte von durchschnittlich 6100 Einwohner je km² nahe zu kommen. Die Geschosszahl ist in einer umgekehrten Trichterform vom Kölner Zentrum bis in die Außenbezirke degressiv zu entwickeln. Innen hoch Außen niedrig. Die niedrigste Geschosszahl ist zwei, somit sind Bungalows und ebenerdige Flächenverschwen- dungen zu verhindern Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitz ender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0181/2020
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 28.01.2020
- Erstellt
- 28.01.2020 08:44