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1891/2021

Projekt "Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln"

Dringlichkeitsvorlage Rat 17.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 18.1

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 1 - Aufforderung zur Antragstellung durch BMBF

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Dringlichkeitsvorlage Rat

11951 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/505 
 
Vorlage-Nummer 
 1891/2021 
Freigabedatum 
 17.06.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Projekt "Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln" 
Gremium Datum 
Rat 24.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der erst kürzlich getroffenen Entscheidung des BFMF über die Ge-
nehmigung eines Verbundprojektes und der erst im Anschluss erfolgten Aufforderung zur Antragstel-
lung.  
Die Ratssitzung am 24.06.2021 kann nicht abgewartet werden, da die seitens des BFMF kommuni-
zierte Bearbeitungsdauer für gestellte Anträge bis zu 12 Wochen beträgt. Die Lernende Region – 
Netzwerk Köln e.V. als Verbundpartnerin will das Projekt mit Personal durchführen, das zurzeit im 
Rahmen eines Vorläuferprojektes befristet beschäftigt ist. Die bestehenden Arbeitsverträge laufen am 
31.08.2021 aus. 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Beteiligung an dem Verbundprojekt „Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) 
in Köln“ für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 unter der Voraussetzung einer Förderung der 
zuwendungsfähigen Kosten für die einzurichtende Personalstelle in Höhe von 100% durch den Bund. 
Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
17.06.2021    gez. i.V. Prof. Dr. Diemert  gez. Hammer

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  309.406.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 274.606 €  89 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im August 2020 wurde die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen 
der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung erlassene „Richtlinie zur Förderung 
von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung“ 
veröffentlicht. 
„Gefördert werden Vorhaben zur (Weiter-)Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von innovativen Kon-
zepten, Modellen und Maßnahmen im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbil-
dung. Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind erwerbstätige und arbeits-
suchende Erwachsene sowie Auszubildende mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch spre-
chen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen. Die zu 
entwickelnden Ansätze sollen grundsätzlich transferfähig und an bestehende Strukturen und Maßnahmen 
im System der Grund- und Weiterbildung und der Arbeitsförderung anschlussfähig sein.“ (Zitat aus der 
Richtlinie) 
Projekte aus diesem Förderprogramm werden in einem aufwändigen zweistufigen Verfahren (Interes-
sensbekundung und nach positiver Bewertung durch das BMBF Aufforderung zur Abgabe eines För-
derantrages) vom BMBF ausgewählt.

3 
 
 
Das für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 geplante Verbundvorhaben „Arbeitsorientierte 
Grundbildung(sberatung) in Köln“ ist ein solches Strukturentwicklungsvorhaben und wird aus der vor-
genannten Richtlinie gefördert werden. Hierzu wurde im November 2020 eine Interessensbekundung 
von dem Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. (LRNK) abgegeben, die vom Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren mit einem Letter of Intent (Absichtserklärung) unterstützt wurde. Ende April 2021 wurde 
dem LRNK vom BMBF mitgeteilt, dass die eingereichte Projektskizze positiv bewertet wird und ein 
entsprechender Antrag nun kurzfristig eingereicht werden kann. Die Entscheidung des BMBF, ob ein 
Verbundprojekt mit Einzelanträgen/Zuwendungsbescheiden oder Verbundprojekt mit gemeinsamem 
Antrag/ Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsverträgen bewilligt wird, steht derzeit noch aus. Je 
nach Entscheidung wird die Stadt Köln einen eigenen Antrag stellen müssen oder einen Weiterlei-
tungsvertrag mit dem LRNK abschließen. 
 
Es ist beabsichtigt, dass der LRNK mit den relevanten lokalen Akteuren der Beschäftigungsförderung 
und Arbeitsverwaltung eine (Beratungs-)Infrastruktur für Arbeitsorientierte Grundbildung (AoG) entwi-
ckeln und bereitstellen wird. Um perspektivisch eine auf Dauer angelegte Struktur für AoG zu schaf-
fen, sollen das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter 
Köln aktive Partner in dem Verbundvorhaben werden. Das Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet, 
um fundierte und übertragbare Erkenntnisse zu generieren.  
Die (Beratungs-)Infrastruktur mit einer Expertise im Bereich der AoG richtet sich dabei grundsätzlich 
an folgende Zielgruppen: 
a) Unternehmen und deren Beschäftigte 
b) Erwerbslose oder Personen in Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung mit ausbau-
fähiger Grundbildung 
Zudem soll modellhaft ein Curriculum für Arbeitsorientierte Grundbildung im Kommunalen Programm 
für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomproArBeit) entwickelt und erprobt werden.  
Ein weiterer Baustein des Vorhabens ist die Professionalisierung der Anbieterseite. Beschäftigungs- 
und Bildungsträger, die Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung durchführen, können ebenfalls 
Qualifizierungsbestandteile im Bereich der Grundbildung anbieten. Im Rahmen des Vorhabens be-
steht für interessierte Beschäftigungs- und Bildungsträger die Möglichkeit, ein förderfähiges Model-
langebot zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren und dabei auf die AoG-Expertise der LRNK 
zurückzugreifen. 
Neben dieser skizzierten Strukturentwicklung in Köln soll es im Vorhaben ein bundesweites Hand-
lungsfeld im Bereich der Professionalisierung und Qualitätsentwicklung geben. Fortbildungsmöglich-
keiten für verschiedene Zielgruppen der Arbeitsorientierten Grundbildung (AoG) sollen geschaffen 
bzw. koordiniert und eine Transparenz über Professionalisierungsmöglichkeiten, Materialien und 
Konzepte hergestellt werden. 
 
Aus Sicht der Verwaltung leistet dieses Projekt einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der 
Kölner Strukturen der Arbeitsmarktförderung. Durch die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes so-
wohl Beratungs- als auch Maßnahmen-Strukturen für arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grund-
bildung auszubauen und zu professionalisieren, wird die Teilhabechance von Menschen, die bisher 
keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gesteigert. In KomProArbeit ergänzt das Kompetenzfeld 
"Alphabetisierung und Grundbildung" wirkungsvoll die berufsfachliche Qualifikation und reduziert so 
Qualifizierungshemmnisse und -abbrüche. Die Projektumsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit 
mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln sowie den Kölner Beschäftigungsträgern. 
Durch die Einbindung des Projektes in die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 
und die Zusammenarbeit mit dem Verein Lernende Region - Netzwerk Köln e.V., der über ausgewie-
sene Expertise in der arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit verfügt, kann 
auf umfassende Vorarbeiten zurückgegriffen werden. 
Die Förderquote von 100 % für die Personalkosten stellt in der derzeitigen Förderlandschaft eine 
Chance dar, auch bei angespannter Haushaltslage handlungsfähig zu bleiben und Strukturen weiter-
zuentwickeln. 
Insgesamt bietet die Beteiligung an dem Projekt eine große Chance für die Kölner Arbeitsmarktförde-
rung, die es wahrzunehmen gilt, da Projektförderungen für dieses wichtige Themenfeld nur selten 
verfügbar sind.

4 
 
Stellen- und Personalausstattung 
In Absprache mit den Kooperationspartnern wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt 
Köln eine 1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r im Rahmen des Projektes „Arbeitsorientierte Grundbil-
dung(sberatung) in Köln“ befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (01.09.2021 
bis 31.08.2024) zum Stellenplan 2022 eingerichtet. Um die Besetzung der Stelle zum 01.09.2021 
sicher zu stellen, wird verwaltungsintern eine entsprechende PR-Planstelle bis zum Inkrafttreten des 
Stellenplans 2022 zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung der Projektbeteiligung für den gesamten Förderzeitraum 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundes sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln. Gemäß der 
Förderrichtlinie wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 100% der projektbezogenen 
Personalausgaben und der direkten Ausgaben gewährt. Alle indirekten Kosten im Zusammenhang 
mit der Einrichtung der Stelle werden nicht gefördert. 
 
Der Aufwand für die Zeit vom 01.09.2021 – 31.08.2024 setzt sich wie folgt zusammen: 
Maximale Personalkosten Stadt Köln     271.006 € 
Arbeitsplatzbezogene Sachkosten       38.400 € 
Gesamtaufwand       309.406 € 
 
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Ertrag:  
Maximale Weiterleitung der Zuwendung durch den LRNK  274.606 € 
 
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von    34.800 € 
 
2021 (4 Monate) 2022 2023 2024 (8 Monate)Gesamtsumme
Ertrag
maximale Zuwendungen 
des Bundes zu den PK 29.833,33 €        90.439,75 €   90.439,75 €   60.293,17 €       271.006,00 €    
Zuwendungen des 
Bundes zu den SK 400,00 €              1.200,00 €      1.200,00 €     800,00 €             3.600,00 €         
30.233,33 €        91.639,75 €   91.639,75 €   61.093,17 €       274.606,00 €    
Aufwand
maximale Personalkosten 29.833,33 €        90.439,75 €   90.439,75 €   60.293,17 €       271.006,00 €    
arbeitsplatzbezogene 
Sachkosten 4.266,67 €          12.800,00 €   12.800,00 €   8.533,33 €          38.400,00 €      
34.100,00 €        103.239,75 € 103.239,75 € 68.826,50 €       309.406,00 €    
städt. Eigenanteil 3.866,67 €          11.600,00 €   11.600,00 €   7.733,33 €          34.800,00 €      
 
 
Die Finanzierung der Maßnahme sowie der finanzielle Ausgleich für die Bereitstellung einer zusätzli-
chen Planstelle erfolgt für das Haushaltsjahr 2021 aus vorhandenen Mitteln im Teilergebnisplan 1501 
-Wirtschaft und Tourismus. Der städtische Anteil für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 in Höhe von 
30.933,33 € wird bei der Haushaltsplanung 2022 budgetneutral berücksichtigt. Das Dezernat Sozia-
les, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung sind erfüllt. Es handelt sich hier um die Wahr-
nehmung freiwilliger Leistungen, die mit einem Aufbau einer dauerhaften (Beratungs-) Infrastruktur für 
Arbeitsorientierte Grundbildung in Köln auch der Krisenbewältigung dienen wird. Damit kann als eine 
Folge die Beschäftigungsfähigkeit von erwerblosen und beschäftigten Personen verbessert werden 
und als weitere Folge davon ausgegangen werden, dass kommunale Unterstützungsleistungen für 
diese Personengruppe sich verringern werden.

5 
 
 
Auswirkungen bei Verzicht auf die Projektbeteiligung  
In Frage käme nur der völlige Verzicht auf eine Projektbeteiligung und damit auf die Beteiligung der 
Arbeitsmarktförderung an der Entwicklung des Curriculums und der Erprobung im Kommunalen Pro-
gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit.  
 
Anlage 
 
Anlage 1: Aufforderung zur Antragstellung durch BMBF

Anlage 1 - Aufforderung zur Antragstellung durch BMBF

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E-Mail alphadekade@bibb.de

Bonn 22042021

Betr.: Richtlinie zur Förderung von „Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorien-
tierten Alphabetisierung und Grundbildung “ vom 28. Juli 2020, veröffentlicht im
Bundesanzeiger am 05. August 2020;

Antrags-ID: 100498
Akronym: AoGB-Koeln

Sehr geehrte EEE

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von „Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsori-
entierten Alphabetisierung und Grundbildung“ haben Sie eine Projektskizze eingereicht.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Skizze für die zweite Verfahrensstufe im
Rahmen der Ausschreibung vorgesehen ist, und fordere Sie hiermit zur Abgabe Ihres Antrags

auf.

Die Auswahl der Projektskizzen erfolgte in Entsprechung der förderrechtlichen Vorgaben in ei-
nem wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung vom 05.
August 2020. Die eingereichten Projektskizzen wurden in einem qualitätsorientierten Verfahren
von der Koordinierungsstelle im BIBB und unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise eines Be-
ratungsgremiums eingehend geprüft. Auf der Basis dieser Prüfergebnisse und unter Beachtung
aller in den Förderrichtlinien aufgeführten Kriterien der Zuwendungsvoraussetzung wurden die

für eine Förderung grundsätzlich geeigneten Skizzen vom BMBF ausgewählt.

Robert-Schuman-Platz 3 Postanschrift Telefon 0228 107-0 www.bibb.de
53175 Bonn Postfach 201264, 53142 Bonn Telefax 0228 107-2977 zentrale@bibb.de

Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagementsystem LQW, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS und als familienfreundliche Einrichtung nach audit berufundfamilie

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Bezüglich des konkreten Antragsverfahrens wird als fachliche Bearbeiterin in der Koordinie-
sein. Diese wird Sie zeitnah kontaktieren und mit Ihnen einen telefonischen Gesprächstermin
zur Antragstellung vereinbaren. Dabei sollen sowohl offene inhaltliche Fragen bzw. Antragsspe-
zifikationen sowie Empfehlungen aus dem o.g. Beratungsgremium im Hinblick auf die Konkreti-

sierung des Vorhabens geklärt werden.

Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Robert-Schuman-Platz 3 Postanschrift Telefon 0228 107-0 www.bibb.de
53175 Bonn Postfach 201264, 53142 Bonn Telefax 0228 107-2977 zentrale@bibb.de

Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagementsystem LQW, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS und als familienfreundliche Einrichtung nach audit berufundfamilie

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Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1891/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
17.06.2021
Erstellt
18.05.2021 17:51