1891/2021
Projekt "Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln"
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlage-Nummer 1891/2021 Freigabedatum 17.06.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Projekt "Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln" Gremium Datum Rat 24.06.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der erst kürzlich getroffenen Entscheidung des BFMF über die Ge- nehmigung eines Verbundprojektes und der erst im Anschluss erfolgten Aufforderung zur Antragstel- lung. Die Ratssitzung am 24.06.2021 kann nicht abgewartet werden, da die seitens des BFMF kommuni- zierte Bearbeitungsdauer für gestellte Anträge bis zu 12 Wochen beträgt. Die Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. als Verbundpartnerin will das Projekt mit Personal durchführen, das zurzeit im Rahmen eines Vorläuferprojektes befristet beschäftigt ist. Die bestehenden Arbeitsverträge laufen am 31.08.2021 aus. Beschluss: Der Rat beschließt die Beteiligung an dem Verbundprojekt „Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln“ für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 unter der Voraussetzung einer Förderung der zuwendungsfähigen Kosten für die einzurichtende Personalstelle in Höhe von 100% durch den Bund. Die Maßnahme wird im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus abgebildet. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 17.06.2021 gez. i.V. Prof. Dr. Diemert gez. Hammer 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 309.406. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 274.606 € 89 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im August 2020 wurde die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung erlassene „Richtlinie zur Förderung von Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung“ veröffentlicht. „Gefördert werden Vorhaben zur (Weiter-)Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von innovativen Kon- zepten, Modellen und Maßnahmen im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbil- dung. Mittelbar oder unmittelbar Begünstigte der geförderten Vorhaben sind erwerbstätige und arbeits- suchende Erwachsene sowie Auszubildende mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache, die Deutsch spre- chen und verstehen können und über geringe Schriftsprachkompetenzen im Deutschen verfügen. Die zu entwickelnden Ansätze sollen grundsätzlich transferfähig und an bestehende Strukturen und Maßnahmen im System der Grund- und Weiterbildung und der Arbeitsförderung anschlussfähig sein.“ (Zitat aus der Richtlinie) Projekte aus diesem Förderprogramm werden in einem aufwändigen zweistufigen Verfahren (Interes- sensbekundung und nach positiver Bewertung durch das BMBF Aufforderung zur Abgabe eines För- derantrages) vom BMBF ausgewählt. 3 Das für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 geplante Verbundvorhaben „Arbeitsorientierte Grundbildung(sberatung) in Köln“ ist ein solches Strukturentwicklungsvorhaben und wird aus der vor- genannten Richtlinie gefördert werden. Hierzu wurde im November 2020 eine Interessensbekundung von dem Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. (LRNK) abgegeben, die vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit einem Letter of Intent (Absichtserklärung) unterstützt wurde. Ende April 2021 wurde dem LRNK vom BMBF mitgeteilt, dass die eingereichte Projektskizze positiv bewertet wird und ein entsprechender Antrag nun kurzfristig eingereicht werden kann. Die Entscheidung des BMBF, ob ein Verbundprojekt mit Einzelanträgen/Zuwendungsbescheiden oder Verbundprojekt mit gemeinsamem Antrag/ Zuwendungsbescheid und Weiterleitungsverträgen bewilligt wird, steht derzeit noch aus. Je nach Entscheidung wird die Stadt Köln einen eigenen Antrag stellen müssen oder einen Weiterlei- tungsvertrag mit dem LRNK abschließen. Es ist beabsichtigt, dass der LRNK mit den relevanten lokalen Akteuren der Beschäftigungsförderung und Arbeitsverwaltung eine (Beratungs-)Infrastruktur für Arbeitsorientierte Grundbildung (AoG) entwi- ckeln und bereitstellen wird. Um perspektivisch eine auf Dauer angelegte Struktur für AoG zu schaf- fen, sollen das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, die Agentur für Arbeit Köln und das Jobcenter Köln aktive Partner in dem Verbundvorhaben werden. Das Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet, um fundierte und übertragbare Erkenntnisse zu generieren. Die (Beratungs-)Infrastruktur mit einer Expertise im Bereich der AoG richtet sich dabei grundsätzlich an folgende Zielgruppen: a) Unternehmen und deren Beschäftigte b) Erwerbslose oder Personen in Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung mit ausbau- fähiger Grundbildung Zudem soll modellhaft ein Curriculum für Arbeitsorientierte Grundbildung im Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomproArBeit) entwickelt und erprobt werden. Ein weiterer Baustein des Vorhabens ist die Professionalisierung der Anbieterseite. Beschäftigungs- und Bildungsträger, die Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung durchführen, können ebenfalls Qualifizierungsbestandteile im Bereich der Grundbildung anbieten. Im Rahmen des Vorhabens be- steht für interessierte Beschäftigungs- und Bildungsträger die Möglichkeit, ein förderfähiges Model- langebot zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren und dabei auf die AoG-Expertise der LRNK zurückzugreifen. Neben dieser skizzierten Strukturentwicklung in Köln soll es im Vorhaben ein bundesweites Hand- lungsfeld im Bereich der Professionalisierung und Qualitätsentwicklung geben. Fortbildungsmöglich- keiten für verschiedene Zielgruppen der Arbeitsorientierten Grundbildung (AoG) sollen geschaffen bzw. koordiniert und eine Transparenz über Professionalisierungsmöglichkeiten, Materialien und Konzepte hergestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung leistet dieses Projekt einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kölner Strukturen der Arbeitsmarktförderung. Durch die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes so- wohl Beratungs- als auch Maßnahmen-Strukturen für arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grund- bildung auszubauen und zu professionalisieren, wird die Teilhabechance von Menschen, die bisher keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gesteigert. In KomProArbeit ergänzt das Kompetenzfeld "Alphabetisierung und Grundbildung" wirkungsvoll die berufsfachliche Qualifikation und reduziert so Qualifizierungshemmnisse und -abbrüche. Die Projektumsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln sowie den Kölner Beschäftigungsträgern. Durch die Einbindung des Projektes in die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung und die Zusammenarbeit mit dem Verein Lernende Region - Netzwerk Köln e.V., der über ausgewie- sene Expertise in der arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit verfügt, kann auf umfassende Vorarbeiten zurückgegriffen werden. Die Förderquote von 100 % für die Personalkosten stellt in der derzeitigen Förderlandschaft eine Chance dar, auch bei angespannter Haushaltslage handlungsfähig zu bleiben und Strukturen weiter- zuentwickeln. Insgesamt bietet die Beteiligung an dem Projekt eine große Chance für die Kölner Arbeitsmarktförde- rung, die es wahrzunehmen gilt, da Projektförderungen für dieses wichtige Themenfeld nur selten verfügbar sind. 4 Stellen- und Personalausstattung In Absprache mit den Kooperationspartnern wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Köln eine 1,0 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r im Rahmen des Projektes „Arbeitsorientierte Grundbil- dung(sberatung) in Köln“ befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (01.09.2021 bis 31.08.2024) zum Stellenplan 2022 eingerichtet. Um die Besetzung der Stelle zum 01.09.2021 sicher zu stellen, wird verwaltungsintern eine entsprechende PR-Planstelle bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 zur Verfügung gestellt. Finanzierung der Projektbeteiligung für den gesamten Förderzeitraum Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundes sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln. Gemäß der Förderrichtlinie wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 100% der projektbezogenen Personalausgaben und der direkten Ausgaben gewährt. Alle indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stelle werden nicht gefördert. Der Aufwand für die Zeit vom 01.09.2021 – 31.08.2024 setzt sich wie folgt zusammen: Maximale Personalkosten Stadt Köln 271.006 € Arbeitsplatzbezogene Sachkosten 38.400 € Gesamtaufwand 309.406 € Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Ertrag: Maximale Weiterleitung der Zuwendung durch den LRNK 274.606 € Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 34.800 € 2021 (4 Monate) 2022 2023 2024 (8 Monate)Gesamtsumme Ertrag maximale Zuwendungen des Bundes zu den PK 29.833,33 € 90.439,75 € 90.439,75 € 60.293,17 € 271.006,00 € Zuwendungen des Bundes zu den SK 400,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 800,00 € 3.600,00 € 30.233,33 € 91.639,75 € 91.639,75 € 61.093,17 € 274.606,00 € Aufwand maximale Personalkosten 29.833,33 € 90.439,75 € 90.439,75 € 60.293,17 € 271.006,00 € arbeitsplatzbezogene Sachkosten 4.266,67 € 12.800,00 € 12.800,00 € 8.533,33 € 38.400,00 € 34.100,00 € 103.239,75 € 103.239,75 € 68.826,50 € 309.406,00 € städt. Eigenanteil 3.866,67 € 11.600,00 € 11.600,00 € 7.733,33 € 34.800,00 € Die Finanzierung der Maßnahme sowie der finanzielle Ausgleich für die Bereitstellung einer zusätzli- chen Planstelle erfolgt für das Haushaltsjahr 2021 aus vorhandenen Mitteln im Teilergebnisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus. Der städtische Anteil für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 in Höhe von 30.933,33 € wird bei der Haushaltsplanung 2022 budgetneutral berücksichtigt. Das Dezernat Sozia- les, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtun- gen, vorsehen. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung sind erfüllt. Es handelt sich hier um die Wahr- nehmung freiwilliger Leistungen, die mit einem Aufbau einer dauerhaften (Beratungs-) Infrastruktur für Arbeitsorientierte Grundbildung in Köln auch der Krisenbewältigung dienen wird. Damit kann als eine Folge die Beschäftigungsfähigkeit von erwerblosen und beschäftigten Personen verbessert werden und als weitere Folge davon ausgegangen werden, dass kommunale Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe sich verringern werden. 5 Auswirkungen bei Verzicht auf die Projektbeteiligung In Frage käme nur der völlige Verzicht auf eine Projektbeteiligung und damit auf die Beteiligung der Arbeitsmarktförderung an der Entwicklung des Curriculums und der Erprobung im Kommunalen Pro- gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit. Anlage Anlage 1: Aufforderung zur Antragstellung durch BMBF
Anlage 1 - Aufforderung zur Antragstellung durch BMBF
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und Forschung Der Präsident >» Forschen » Beraten » Zukunft gestalten FR Bundesministerium Bundesinstitut 1:7 BB fürBildung für Berufsbildung > Bundesinstitut für Berufsbildung 53142 Bonn Arbeitsbereich A4A/KSA r un Ihr Zeichen Lernende Regionen - Netzwerk Köln e.V. Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Meine Nachricht vom Telefon Durchwahl | Fax Durchwahl E-Mail alphadekade@bibb.de Bonn 22042021 Betr.: Richtlinie zur Förderung von „Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorien- tierten Alphabetisierung und Grundbildung “ vom 28. Juli 2020, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 05. August 2020; Antrags-ID: 100498 Akronym: AoGB-Koeln Sehr geehrte EEE im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von „Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsori- entierten Alphabetisierung und Grundbildung“ haben Sie eine Projektskizze eingereicht. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Skizze für die zweite Verfahrensstufe im Rahmen der Ausschreibung vorgesehen ist, und fordere Sie hiermit zur Abgabe Ihres Antrags auf. Die Auswahl der Projektskizzen erfolgte in Entsprechung der förderrechtlichen Vorgaben in ei- nem wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung vom 05. August 2020. Die eingereichten Projektskizzen wurden in einem qualitätsorientierten Verfahren von der Koordinierungsstelle im BIBB und unter Einbezug wissenschaftlicher Expertise eines Be- ratungsgremiums eingehend geprüft. Auf der Basis dieser Prüfergebnisse und unter Beachtung aller in den Förderrichtlinien aufgeführten Kriterien der Zuwendungsvoraussetzung wurden die für eine Förderung grundsätzlich geeigneten Skizzen vom BMBF ausgewählt. Robert-Schuman-Platz 3 Postanschrift Telefon 0228 107-0 www.bibb.de 53175 Bonn Postfach 201264, 53142 Bonn Telefax 0228 107-2977 zentrale@bibb.de Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagementsystem LQW, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS und als familienfreundliche Einrichtung nach audit berufundfamilie 12 Bezüglich des konkreten Antragsverfahrens wird als fachliche Bearbeiterin in der Koordinie- sein. Diese wird Sie zeitnah kontaktieren und mit Ihnen einen telefonischen Gesprächstermin zur Antragstellung vereinbaren. Dabei sollen sowohl offene inhaltliche Fragen bzw. Antragsspe- zifikationen sowie Empfehlungen aus dem o.g. Beratungsgremium im Hinblick auf die Konkreti- sierung des Vorhabens geklärt werden. Ich freue mich zusammen mit meinem Team auf eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Robert-Schuman-Platz 3 Postanschrift Telefon 0228 107-0 www.bibb.de 53175 Bonn Postfach 201264, 53142 Bonn Telefax 0228 107-2977 zentrale@bibb.de Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagementsystem LQW, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS und als familienfreundliche Einrichtung nach audit berufundfamilie 22
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1891/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 17.06.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 17:51