AN/1042/2022
Sürther Feld: Prüfung auf Einrichtung einer Hundefreilauffläche
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1042/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 Sürther Feld: Prüfung auf Einrichtung einer Hundefreilauffläche Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürger- meister, die o.g. Fraktionen bitten auf Initiative der Runde des Bezirksbürgermeisters mit seinen Stellvertretungen, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Sürther Feld eine Hunde- freilauffläche eingerichtet werden kann. Diese Fläche sollte in der Grünzone entlang der Hammerschmidtstraße liegen, zwischen Fuß - /Radweg zur Gesamtschule bzw. Bezirkssportanlage und Wäldchen zur Weißer Straße hin. Eine entsprechende Ausweis ung sollte mit dem Aus- stellen von Hundkottüten-Spendern und Abfallbehältern einhergehen. Begründung: Ein entsprechendes Areal fehlt im näheren Umkreis. Es sollte das freie Laufen von Hunden in den Agrar - und Erholungsflächen des Sürther Feldes ordnen und bisheri- ge negative Auswirkungen eindämmen. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Sachstandsbericht BV
1160 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/1042/2022
Stand: 14.08.2023
Sachstandsbericht
Sürther Feld: Prüfung auf Einrichtung einer HundefreilaufflächeBeschluss der Bezirks-
vertretung Rodenkirchen vom 13.06.2022
8.1.2 Sürther Feld: Prüfung auf Einrichtung einer Hundefreilauffläche,
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
AN/1042/2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Sürther Feld eine Hundefreilauffläche eingerichtet
werden kann. Diese Fläche sollte in der Grünzone entlang der Hammerschmidtstraße liegen,
zwischen Fuß-/Radweg zur Gesamtschule bzw. Bezirkssportanlage und Wäldchen zur Weißer
Straße hin. Eine entsprechende Ausweisung sollte mit dem Ausstellen von Hundekottüten -
Spendern und Abfallbehältern einhergehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Eine Hundefreilauffläche kann auf der von der Bezirksvertretung genannten Fläche nicht aus-
gewiesen werden, da es sich um eine Ausgleichsfläche nach § 15 Absatz 2 Bundesnatur-
schutzgesetz handelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammerschmidtstraße
- Industriestraße 161
- Weißer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1042/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 13.05.2022 17:55