2616/2025
Planänderungen der Vorentwurfsplanung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 21.11.2025 2616/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 Planänderungen der Vorentwurfsplanung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Fortsetzung der Pla- nung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße auf Grundlage der von der Verwaltung vorgelegten Variante 1 beschlossen, vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 3169/2022. Beschlossen wurden damit folgende Führungsformen: Abschnitt Niehler Kirchweg bis Blücherstraße: Separationsprinzip mit Radfahr- streifen Abschnitt Blücherstraße bis Kempener Straße: Mischverkehrsführung Die Planung enthält eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,00 Metern, die sich im nördlichen Abschnitt durch beidseitig angelegte Radfahrstreifen auf 9,80 Meter auf- weitet. Der Verkehrsausschuss hat unter anderem folgende Änderung an der Planung be- schlossen: „2. Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücher- straße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt der geplanten 6 Meter) ausgebaut.“ Die Verwaltung bewertet die gewünschte Verbreiterung der Fahrbahn ausschließlich für den genannten Teilabschnitt als verkehrlich problematisch. Es ergibt sich im gleichartigen Straßenraum eine Vermischung der beiden in der damaligen Vorlage dargestellten Varianten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer seitens der Verwaltung initiierten Work- shopreihe mit Vertreter*innen der KVB, dem Verband Deutscher Verkehrsunterneh- men (VDV), einem externen Planungsbüro und verschiedenen städtischen Ämtern, die sich mit dem Thema Fahr- und Schutzstreifenbreiten bei Buslinienverkehr be- schäftigt hat, möchte die Verwaltung mit dieser Mitteilung darüber informieren, dass und wie sie die Planung der Neusser Straße in Bezug auf die Fahrbahnbreiten anpas- sen wird. 2 Fachlicher Hintergrund hierfür ist die aktuell laufende Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) definiert dabei u. a. neue Vorgaben zu Fahrbahnbreiten. Zu- künftig wird bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eine Fahrbahn- breite von 6,50 Metern im Mischverkehr für eine gemeinsame Bus- und Radverkehrs- führung empfohlen. Einzelne Teilnehmer der o. g. Workshopreihe sind auch in den Ar- beitsgruppen der FGSV aktiv eingebunden, sodass die Erkenntnisse aufgenommen werden konnten. Im Mai 2024 wurde zu diesem Thema zusätzlich ein gemeinsamer Fahrversuch auf dem Betriebsgelände der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in Köln-Niehl zusammen mit der KVB-Fahrschule durchgeführt, der dazu diente, die betrieblichen Belange der KVB-Busse im Zusammenhang mit Fahrbahnbreiten allgemein und konkret mit der Umgestaltung der Neusser Straße zu verdeutlichen. Die Verwaltung wird die Planung deshalb entsprechend anpassen und die bisherige Fahrbahnbreite von 6,00 Meter auf 6,50 Meter erhöhen. Von einer weiteren Erhöhung auf 7,00 Meter rät die Verwaltung ab, um nicht sichere Überholvorgänge zu reduzie- ren bzw. zu vermeiden. Bei Fahrbahnbreiten zwischen ca. 6,75 Meter und ca. 7,50 Meter wird häufig mit zu geringem Abstand überholt (vgl. Modellvorhaben zum Einsatz von Schutzstreifen). Die Verbreiterung der Fahrbahn führt im nördlichen Abschnitt zwischen Niehler Kirch- weg und Blücherstraße dazu, dass die ursprünglich geplanten Radfahrstreifen nicht mehr richtlinienkonform umsetzbar sind, da sie dann zu schmal wären. Als richtlinienkonform umsetzbare Alternative wird daher die Markierung von Schutz- streifen empfohlen. Die Verwaltung wird hierzu eine geeignete Querschnittssaufteilung ausarbeiten und die Planung im nördlichen Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Blücherstraße entsprechend anpassen. Die geänderten Querschnittsaufteilungen werden in die Entwurfsplanung eingearbeitet und mit dieser zu gegebener Zeit den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2616/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 21.08.2025 14:08