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2616/2025

Planänderungen der Vorentwurfsplanung Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße

Mitteilung Ausschuss 21.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.12.2025, TOP 10.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4178 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2025 
 2616/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 
 
Planänderungen der Vorentwurfsplanung Neusser Straße im Abschnitt zwischen 
Niehler Kirchweg und Kempener Straße 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Fortsetzung der Pla-
nung zur Umgestaltung der Neusser Straße im Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg 
und Kempener Straße auf Grundlage der von der Verwaltung vorgelegten Variante 1 
beschlossen, vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 3169/2022. Beschlossen wurden damit folgende 
Führungsformen: 
 
 Abschnitt Niehler Kirchweg bis Blücherstraße: Separationsprinzip mit Radfahr-
streifen 
 Abschnitt Blücherstraße bis Kempener Straße: Mischverkehrsführung 
 
Die Planung enthält eine durchgängige Fahrbahnbreite von 6,00 Metern, die sich im 
nördlichen Abschnitt durch beidseitig angelegte Radfahrstreifen auf 9,80 Meter auf-
weitet. 
 
Der Verkehrsausschuss hat unter anderem folgende Änderung an der Planung be-
schlossen: 
 
„2. Bei der weiteren Planung der Variante 1 wird die Fahrbahn zwischen der Blücher-
straße und Nelkenstraße auf 7 Meter Breite (statt der geplanten 6 Meter) ausgebaut.“ 
 
Die Verwaltung bewertet die gewünschte Verbreiterung der Fahrbahn ausschließlich 
für den genannten Teilabschnitt als verkehrlich problematisch. Es ergibt sich im 
gleichartigen Straßenraum eine Vermischung der beiden in der damaligen Vorlage 
dargestellten Varianten. 
 
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer seitens der Verwaltung initiierten Work-
shopreihe mit Vertreter*innen der KVB, dem Verband Deutscher Verkehrsunterneh-
men (VDV), einem externen Planungsbüro und verschiedenen städtischen Ämtern, 
die sich mit dem Thema Fahr- und Schutzstreifenbreiten bei Buslinienverkehr be-
schäftigt hat, möchte die Verwaltung mit dieser Mitteilung darüber informieren, dass 
und wie sie die Planung der Neusser Straße in Bezug auf die Fahrbahnbreiten anpas-
sen wird.

2 
 
 
Fachlicher Hintergrund hierfür ist die aktuell laufende Überarbeitung der Richtlinien für 
die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) definiert dabei u. a. neue Vorgaben zu Fahrbahnbreiten. Zu-
künftig wird bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eine Fahrbahn-
breite von 6,50 Metern im Mischverkehr für eine gemeinsame Bus- und Radverkehrs-
führung empfohlen. Einzelne Teilnehmer der o. g. Workshopreihe sind auch in den Ar-
beitsgruppen der FGSV aktiv eingebunden, sodass die Erkenntnisse aufgenommen 
werden konnten. 
 
Im Mai 2024 wurde zu diesem Thema zusätzlich ein gemeinsamer Fahrversuch auf 
dem Betriebsgelände der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in Köln-Niehl zusammen 
mit der KVB-Fahrschule durchgeführt, der dazu diente, die betrieblichen Belange der 
KVB-Busse im Zusammenhang mit Fahrbahnbreiten allgemein und konkret mit der 
Umgestaltung der Neusser Straße zu verdeutlichen.  
 
Die Verwaltung wird die Planung deshalb entsprechend anpassen und die bisherige 
Fahrbahnbreite von 6,00 Meter auf 6,50 Meter erhöhen. Von einer weiteren Erhöhung 
auf 7,00 Meter rät die Verwaltung ab, um nicht sichere Überholvorgänge zu reduzie-
ren bzw. zu vermeiden. Bei Fahrbahnbreiten zwischen ca. 6,75 Meter und ca. 7,50 
Meter wird häufig mit zu geringem Abstand überholt (vgl. Modellvorhaben zum Einsatz 
von Schutzstreifen). 
 
Die Verbreiterung der Fahrbahn führt im nördlichen Abschnitt zwischen Niehler Kirch-
weg und Blücherstraße dazu, dass die ursprünglich geplanten Radfahrstreifen nicht 
mehr richtlinienkonform umsetzbar sind, da sie dann zu schmal wären. 
 
Als richtlinienkonform umsetzbare Alternative wird daher die Markierung von Schutz-
streifen empfohlen. Die Verwaltung wird hierzu eine geeignete Querschnittssaufteilung 
ausarbeiten und die Planung im nördlichen Abschnitt zwischen Niehler Kirchweg und 
Blücherstraße entsprechend anpassen. 
 
Die geänderten Querschnittsaufteilungen werden in die Entwurfsplanung eingearbeitet 
und mit dieser zu gegebener Zeit den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2616/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.11.2025
Erstellt
21.08.2025 14:08