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KDigital 9/2024

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung 08.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Digitalisierung, Sitzung am 08.11.2024, TOP 3.

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024)

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Niederschriftvom290524)

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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Kommission 
Digitalisierung 
- öffentlich - 
KDigital 9/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Vesper 
Telefon 0221-147-3435 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.10.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Digitalisierung 08.11.2024 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommis-
sion für Digitalisierung am 19.04.2024 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission für Digitalisierung des Regionalrates genehmigt die Niederschrift über das we-
sentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschriftvom290524

Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Niederschriftvom290524)

60680 Zeichen

1 
Datum: 29.05.2024 
Aktenzeichen: 
 
Auskunft erteilt:  
Verena Vesper 
 
Telefon: (0221) 147 - 3435 
verena.vesper@bezreg-
koeln.nrw.de 
Kommission für Digitalisierung  
des Regionalrates 
des Regierungsbezirkes Köln  
 
 
 
 
Niederschrift über die wesentlichen Ergebnisse  
der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung  
des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln  
am 19. April 2024 
 
 
Beginn:10:00 Uhr 
Ende:   11.36 Uhr 
Ort:  Plenarsaal Bezirksregierung Köln 
 
Herr Moll (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und heißt die Anwesenden herzlich 
willkommen. Besonders begrüßt er die Teilnehmer:innen der Verwaltung, 
insbesondere Frau Nolwenn Nordmann als neue Juristin im Dezernat 32 der 
Bezirksregierung Köln und die vortragenden Gäste Frau Regina Rosenstock 
(Vorsitzende des :rak und Leiterin des Referats Wirtschaftsförderung und Strategische 
Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, Herrn Michael Eßer (Projektleiter und 
Gigabitkoordinator von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Kreis Heinsberg 
mbH), Herrn Marco Goymann, (Abteilungsleiter und Gigabitkoordinator im Amt 12 
Strukturwandel, Fördermittelmanagement und Digitale Ökosysteme des Rhein-Erft-
Kreises sowie Frau Ueberschaer von der Gigabit-Geschäftsstelle der Bezirksregierung 
Köln. 
Er weist daraufhin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nicht gestattet seien. Sodann 
erfolgt der Einstieg in die Tagesordnung:

2
 
TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung 
 
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung und die Tagesordnung fristgerecht am 
28.03.2024 bekannt gegeben worden seien.  
 
Der Vorsitzende stellt fest, dass Ergänzungs- oder Änderungswünsche der 
Tagesordnung erkennbar nicht der Fall seien. Die Kommission für Digitalisierung 
genehmigt die Tagesordnung.  
 
TOP 2 Mitunterzeichnung der Niederschrift 
 
Als Mitunterzeichner wird von Herr Alois Saß (SPD-Fraktion) benannt. 
 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der  
  05. Sitzung der Kommission Digitalisierung am 20.10.2023 
 Drucksache Nr. KDigital 1/2024 
 
Beschluss: 
Die Kommission für Digitalisierung genehmigt die Niederschrift. 
 
 
TOP 4 Sachstand zum Breitband- und 
Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Rhein-Erft-Kreis  
Drucksache Nr. KDigital 02/2024 
Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Marco Goymann, Abteilungsleiter und 
Gigabitkoordinator im Amt 12 Strukturwandel, Fördermittelmanagement und Digitale 
Ökosysteme des Rhein-Erft-Kreises dafür, dass er der Einladung gefolgt ist und 
übergibt ihm das Wort. 
Herr Goymann (REK) bedankt sich und teilt mit, dass er über den Sachstand zum 
Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Rhein-Erft-Kreis, über die 
Gigabitsituation einschl. eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau, Schulen und 
den Mobilfunk sowie einen kurzen Ausblick über die digitale Transformation im Rhein-
Erft-Kreis referieren wird. Vorab stellt er kurz den Rhein-Erft-Kreis vor. Er informiert

3
zunächst über den Ist-Zustand des Glasfaserausbaus (Stand Dezember 2023), der  
38 % betrage (Quelle GigabitNRW). Darüber hinaus gäbe es jedoch viele 
Unternehmen, die konkret angekündigt hätten, selbst auszubauen (LOEs, mit 
Verträgen und Konzessial- und Kooperationsverträgen mit Gemeinden). Diese 
arbeiteten entweder daran oder würden in Kürze ausbauen, so dass der 
perspektivisch (gesicherter Ausbau) zu erreichende Glasfaserausbau ca. 70 % 
umfasse. Als Beispiel führt er hier Kerpen an, das zurzeit lediglich über eine 
Glasfaserquote von 4,2 % (Stand Dezember 2023) verfüge, sich perspektivisch aber 
aufgrund erfolgter Glasfaserausbaukooperationen z.B. mit der Westconnect und 
anderen Unternehmen auf 90 % steigere.   
Zur weiteren Steigerung des perspektivisch zu erwartenden Glasfaserausbaus habe 
man zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und sechs Kommunen eine 
Kooperationsvereinbarung zum geförderten Glasfaserausbau abgeschlossen. Hierfür 
sei zunächst eine externe Organisation beauftragt worden. Des Weiteren seien der 
Branchendialog und die Markterkundung bereits abgeschlossen worden. Eine 
Veröffentlichung sei bisher noch nicht erfolgt, da noch der ein oder andere auf- oder 
abspringen könnte. Sie seien derzeit dabei die förderfähigen Adressen (Stand heute 
2000 bis 2200 förderfähige Adressen, welche aber noch evaluiert werden müssten) zu 
eruieren.  
 
Im Zusammenhang mit dem neuen Förderverfahren würden derzeit die Kommunen 
prüfen, ob sie an diesem teilnehmen könnten (Evaluierungsphase).  
 
Zum Thema Schulen habe es zwei Prüfaufträge gegeben. In diesem Zusammenhang 
sei mit Stand vom 20.10.2023 eruiert worden, dass 12 Schulen noch nicht über eine 
gesicherte Glasfaserverbindung verfügen würden. Mit Stand vom 22.03.2024 erfolgte 
eine neue Abfrage. Im Rahmen dieser Abfrage sei ermittelt worden, dass 14 von 
insgesamt 153 Schulen im Rhein-Erft-Kreis noch nicht über eine gesicherte 
Glasfaserverbindung verfügen würden. Bei 5 von diesen Schulen sei eine Planung 
bereits perspektivisch initiiert worden. Der Umgang mit 2 privaten und 3 kirchlichen 
Schulen, die nicht in der Hoheit des Kreises oder der kreisangehörigen Kommunen 
lägen, sei noch offen. Zusammenfassend stellt er abschließend fest, dass alle 153 
Schulen soweit eine gesicherte Versorgung hätten.

4
Zur Mobilfunkversorgung führt er aus, dass man zunächst zwischen 4 G und 5 G 
unterscheiden müsse. 4 G (99,6 %) sei noch besser als 5 G mit 97,3 %. Bei 4 G sei 
die Vorreiterin die Telekom. Bei 5 G hätten Telefonica und Vodafone noch ein Defizit. 
Bei der Betrachtung der Löcher/ unterversorgten Bereiche seien das im Kreis 
insbesondere die Tagebaue und die Deponien, aber es gebe auch Randbereiche von 
Ortslagen mit Wohnbebauung und einzelne Gewerbegebiete, wo noch Gespräche mit 
den entsprechenden Netzbetreibern zur Weiterversorgung geführt werden müssten. 
Es habe darüber hinaus auch neben den direkten Gesprächen mit den Netzbetreibern 
Vertragsverhandlungen mit Funkturmgesellschaften gegeben. Eine der 
Funkturmgesellschaften habe einen Vertrag mit dem Kreis abgeschlossen, mit dem ihr 
der Kreis eigene Liegenschaften und auch Liegenschaften aus den Kommunen für 
eine schnellere Standortsuche zur Verfügung stelle. Dies gelte für die Makrostandorte 
(große Türme zur 4 G und 5 G –Versorgung) als auch für künftige Technologien, d.h. 
kleine Funkzellen (z.B. für autonomes Fahren, kleinteiliges VoiceoverID, RFID). Diese 
sollen auch auf andere zur Verdichtung und Verbesserung des Ausbaus dupliziert 
werden.  
 
Als Letztes geht Herr Goymann (REK) auf die digitale Transformation ein. Er verweist 
auf die bereits durchgeführten Studien in den Jahren 2021 und 2023. Im Ergebnis 
seien sie erfolgreich mit der Ansiedlung von zwei modernen Rechenzentren, die 
sogenannten Hyperscaler in Bergheim und Bedburg, gewesen, von der sie sich eine 
entsprechende Sogwirkung zur Etablierung eines Datendrehkreuzes und 
Datencenters sowie Digitalparks rund um die Hyperscaler versprächen. Insgesamt 
bewerte er den Rhein-Erft-Kreis in der digitalen und in der Dateninfrastruktur als sehr 
gut aufgestellt.  
 
Herr Bodo Jakob (SPD) bedankt sich für den Vortrag und die 
Vorabzurverfügungstellung des Vortrages. Er weist darauf hin, dass der Rhein-Erft-
Kreis auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setze. Manchmal werde jedoch der 
eigenwirtschaftliche Ausbau torpediert. In diesem Rahmen würde meist die 
Empfehlung, den Vertrag nicht abzuschließen, gegeben, da nach Ablauf der 
Mindestvertragslaufzeit der Monopolist, der das Glasfasernetz betreibe, die Preise bis 
ins Unendliche erhöhe und man dann aus diesem Vertrag nicht wieder herauskomme. 
Er fragt daher, ob diese Tendenzen im dem Rhein-Erft-Kreis vorhanden seien und

5
bittet um Erläuterung, ob es Strategien hierzu gebe, wie man einen solchen 
Monopolbetrieb auf den Netzen verhindere.  
 
Herr Goymann (REK) teilt mit, dass sie über Netzbetreiber froh seien, die den 
eigenwirtschaftlichen Ausbau betreiben würden. Dies sei leider kein Selbstläufer, 
sondern müsste immer stark beworben werden. Das Thema Monopolpreise und 
Preisanstieg würden sie nicht kennen. Dies sei sicherlich ein Thema beim Erstausbau. 
Es sei aber kein Thema der laufenden Tarife für die Kunden. Die Lösung sei 
openacces, d.h. auf den Leitungen müssten dann andere Betreiber aufsitzen. 
 
Herr Stefan Götz (CDU) fragt nach, bis wann der perspektivische Ausbau von 70 % 
angestrebt sei und ob die Flächen unter Berücksichtigung der geplanten 
Neuansiedlungen um die Rechenzentren ausreichend seien oder es dort noch 
weitergehenden Bedarf gebe.  
 
Herr Goymann (REK) weist darauf hin, dass der perspektivische Ausbau nur dann 
angesetzt sei, wenn dies auch wirklich gesichert sei (z.B. durch Verträge), d.h. es 
handele sich um glaubhafte Ankündigungen bis 2026. Bzgl. der Digitalparks möchte er 
sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. In der Studie seien 4 Standorte genannt 
worden. Der REK werde sich nicht dazu äußern, welcher der Richtige sei, dies obliege 
dem Wettbewerb. Die Kommunen hätten sicherlich auch eigene Flächen, die sie gerne 
in den Ring werfen würden.  
 
Herr Wilfried Fischer (Die GRÜNEN) bittet um Mitteilung, was den Menschen gesagt 
werde, wie die Perspektive sei, d.h. nach welcher Zeit andere Netzbetreiber die 
Möglichkeit hätten das Netz zu nutzen und wie die Realität aussähe.  
 
Herr Goymann (REK) weist darauf hin, dass es bis 1999 nur die Telekom gegeben 
habe. Nunmehr sei jedoch ein Wettbewerb bereits beim Ausbau gegeben. In den 
Kommunen würde sich jedoch beim Ausbau dann auf einen Betreiber fokussiert, ohne 
aber nachher die anderen Anbieter auszuschließen. Bei Annahme des Ausbaus nur 
einer Leitung für den Bürger gebe es unterschiedliche Modellmöglichkeiten (z.B. 
Netzausbau durch die Kommune, die sich nach Ablauf der Vertragsablaufzeit 
theoretisch auch einen anderen Netzbetreiber suchen könnte). Aber er weist darauf

6
hin, dass weder die Kommune noch der REK einen wahnsinnigen Einfluss darauf 
hätten. 
 
Herr Friedrich Jeschke (Linke./VOLT) regt an, dass man unterstützende 
Beratungsangebote nutzen solle. Es könnte da noch viel Vertrauensarbeit durch 
Kommunen oder Zusammenanschlüsse erfolgen. Abgesehen von der Telekom hätten 
sich alle anderen Anbieter zum openacces positioniert. Des Weiteren gebe es ein 
Gerichtsurteil, das die Telekom verpflichte ihre Leerrohre zur Verfügung zu stellen. Er 
beurteile den Einfluss des REK etwas anders und fragt daher nach, wie der Kreis den 
Konflikt zwischen Telekom und anderen Marktbetreibern wahrnehmen würde.  
 
Herr Goymann (REK) teilt mit, dass sie froh seien, wenn sie einen Netzbetreiber zum 
Ausbau hätten. Die Chance, dass ein zweiter konkurrierender Netzbetreiber einen 
Überbau, insbesondere an einem Einfamilienhaus, umsetze, sei sehr gering in 
Deutschland. Bei lukrativen Gewerbegebieten oder Häusern von 
Wohnungsgesellschaften sei dies jedoch möglich. Dies erfordere dann auch neue 
Aufbruchsgenehmigungen. Es handele sich dabei um Wettbewerb.  
Zum Thema der Anschlusswahl des Bürgers informiert er darüber, dass der Bürger 
durchaus die Möglichkeit habe, von seinem Glasfaserausbau auf den kupferbasierten 
Anschluss zurückzugehen, dies aber natürlich nicht die Zielsetzung aller sei.   
 
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich bei Herrn Marco Goymann (REK) sowohl für 
den Vortrag als auch für die Beantwortung der Fragen und schließt den 
Tagesordnungspunkt. 
 
Kenntnisnahme: 
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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TOP 5 
Sachstand zum Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im 
Rhein-Sieg-Kreis  
Drucksache Nr. KDigital 5/2024 
 
Herr Moll (Vorsitzender) dankt Frau Regina Rosenstock, Leiterin des Referats 
Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, 
dafür, dass sie der Einladung gefolgt ist und übergibt ihr das Wort. 
Frau Regina Rosenstock (RSK) teilt mit, dass es sich beim Rhein-Sieg-Kreis um 
heterogene Flächenkommunen mit 115.000 ha und rd. 608.000 Einwohnern handele. 
Hierzu verweist sie unter anderem exemplarisch auf die Kommune Ruppichteroth mit 
ca. 10.000 Einwohnern. In Ruppichteroth kämen somit auf 100 km²/ 172 Einwohner. 
Die Stadt Siegburg hingegen habe rd. 42.000 Einwohner auf einer Fläche von 1077 
Einwohner pro km². Frau Rosenstock (RSK) erläutert, wie sich der RSK dem Thema 
Breitbandausbau mit insgesamt drei Förderprogrammen genähert habe. Gestartet 
seien sie vor rund 19 Jahren. Sie startet in diesem Rahmen mit dem Projekt „Weiße-
Flecken-Programm und Schulen“ und weist darauf hin, dass sie auf einen Abschluss 
des Projektes in diesem Jahr hoffen würden. Den überwiegenden Teil der 
Förderprogramme und des Ausbaus habe die Telekom gewonnen, wobei sich bei 
einzelnen Strecken der Ausbau etwas schwieriger gestalte. Im Jahr 2016 seien sie mit 
dem Projekt gestartet. 16.000 Haushalte, 900 Unternehmen und 184 Schulen seien im 
Projekt mit einem Gesamtvolumen von rund 16 Mio. € inkludiert. Hierzu stellt sie eine 
Übersicht der Ausbaugebiete vor. Sie bittet in diesem Rahmen sich auch noch einmal 
optisch die Gemeinde Much vorzumerken. Im Zeitraum der Coronapandemie seien 
jedoch kleinere TKUS insolvent geworden, was den Ausbau auch in diesem Punkt 
extrem gehemmt habe. 
Zum Projekt „Sonderaufruf Gewerbe“ gibt sie an, dass dieser aktuell vor der Brust 
stehe. Sie verweist insbesondere auf die Gemeinde Windeck mit einer Fläche von 107 
km² und 19.000 Einwohner. Betriebe in dieser Kommune hätten es ohne 
Förderprogramm deutlich schwerer, einen adäquaten Anschluss zu genießen. Sie 
hoffe in diesem Jahr nach Abschluss der Vergabeverfahren endlich mit dem Projekt 
starten zu können, damit 500 geförderte Anschlüsse in 35 Gewerbegebieten 
angeschlossen werden könnten. Es beträfe insgesamt 10 Kommunen mit einem 
Gesamtfördervolumen von rund 12 Mio. €. Ursprünglich seien sie mit 60

8
Gewerbegebieten gestartet. Es habe jedoch eine hohe Dynamik aufgrund des 
Dazwischenkommens von anderen Ausbauverhalten bestanden. Insgesamt seien 7 
von insgesamt 17 Förderbescheiden aufgrund von eigenwirtschaftlichen 
Ausbaumaßnahmen zurückgegeben worden. 
Weiter stellt sie das „Graue-Flecken-Projekt“ vor und teilt mit, dass sie dieses Jahr 77 
Mio. € dafür bekommen hätten. Im Jahr 2022 seien hierzu Gespräche mit den 
Kommunen geführt worden. Insgesamt konnten 8 Kommunen von einem 
gemeinsamen Weg mit dem RSK, die Gigabitfähigkeit für die Zukunft zu 
implementieren, überzeugt werden. Sie weist weiter auf die geänderten 
Rahmenbedingungen zum Projekt „Graue-Flecken“ hin. Früher hätten Kommunen, die 
sich im Haushaltssicherungskonzept befunden hätten, eine 100% Förderung erhalten. 
Die Herausforderungen für die Förderung seien nun enorm hoch geworden. Es habe 
ein Rankingsystem bestanden, d.h. man habe sich bewerben müssen. Sie hätten 
überlegen müssen, wie sie möglichst viele Kommunen in das Förderprogramm 
hineinbringen könnten. Aufgrund der Erhöhung des Eigenanteils auf mindestens 10 % 
bei finanzschwachen Kommunen seien einige Kommunen nicht in der Lage gewesen, 
sich an dem Förderprogramm zu beteiligen. In der Regel seien 20 % gefordert 
worden. Sechs Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis (Alfter, Bornheim, Meckenheim, 
Much, Ruppichteroth und Wachtberg) hätten sich nicht beteiligen können, obwohl sie 
es gerne gewollt hätten. Sie hinterfragt in diesem Zusammenhang, ob der 
eigenwirtschaftliche Ausbau z.B. durch die Telekom bei einer Kommune wie Much 
oder Ruppichteroth mit 189 Einwohner bzw. 172 Einwohnern pro km² wirklich erfolgen 
würde. Sie sei hiervon nicht überzeugt. Sie müssten daher schauen, wie bei diesen 
Kommunen trotzdem die Zukunftsfähigkeit erreicht werden könne. Des Weiteren stellt 
sie das Projektvolumen vor und informiert darüber, dass bereits der erste 
Änderungsantrag gestellt werden müsse, da der eigenwirtschaftliche Ausbau eines 
TKU aus finanziellen Gründen in einem Fall nicht mehr erfolge werde. Darüber hinaus 
müssten sie schauen, wie sie weitere Adressen dort hineinbringen könnten. 
Abschließend gibt sie einen kurzen Ausblick über die Versorgung aller Adressen im 
Rhein-Sieg-Kreis- aktuell und geplant. Sie bedankt sich für die Möglichkeit des 
Einsatzes eines Gigabitkoordinators seit 2018 ohne diesen das alles nicht möglich 
wäre. Weiter betont sie, dass sie die 100% Aufforderung des Bundes gerne erfüllen 
würden, jedoch dies nicht ohne den eigenwirtschaftlichen Ausbau möglich sei. Bei den  
100 Mbit/s könne eine perspektivische Versorgung bis auf 95,5 %, bei den FTTH 
jedoch nur von 83,5 % bis 2030 erreicht werden. Die Werte könnten jedoch nur unter

9
der Voraussetzung erreicht werden, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau auch in 
solchen Gemeinden wie Ruppichteroth und Much erfolge würde. Als letztes gibt sie 
noch einen Blick in den Bereich des Mobilfunks und bedankt sich auch an dieser Stelle 
für die Möglichkeit der Besetzung einer Mobilfunkkoordinatorin seit 2023. Das Thema 
sei für den Rhein-Sieg-Kreis als ländliche Region wegen der Bereiche Landwirtschaft, 
digitale Fernwartung von Maschinen und natürlich auch des Themas Tourismus 
wichtig.  
Die 2 Gigabitverteilung mit drei Netzbetreibern sei mittlerweile sehr gut. Im Bereich 4 
G bestände noch in Einzelfällen Unterversorgungen wie z.B. in Bad Honnef. In der 
Mobilfunkabdeckung bei 5 G, wo ein eigenes Projekt in Troisdorf gemeinsam mit den 
Frauenhofer Institut bestehe, seien jedoch deutliche Unterversorgungen vorhanden. 
Bei der nächsten Mobilfunkwoche müsse dies noch einmal weiter verifiziert werden, 
um zu sehen, wo noch etwas getan werden müsse. Sie verweist in diesem 
Zusammenhang auf die Problematik der vielen vorhandenen Naturschutzgebiete im 
Kreis, wo die Errichtung von Mobilfunkmästen schwierig sei und gemeinsam Lösungen 
gefunden werden müssten. 
 
Herr Jeschke (Linke./VOLT) teilt mit, dass er selbst im Projekt in Troisdorf beteiligt 
gewesen sei. Er bittet um Mitteilung, weshalb die eigenwirtschaftlichen Projekte hier 
nicht mit aufgeführt worden seien.  
 
Frau Rosenstock (RSK) teilt mit, dass nur 5 Städte wie Siegburg und Troisdorf es 
selbst bzw. eigenwirtschaftlich schaffen würden auszubauen. Diese würden über ganz 
andere finanzielle Mittel verfügen als die Gemeinden. Darüber hinaus sei es in diesen 
Bereichen für Anbieter wie die Telekom (siehe Nähe zur Stadt Bonn) wegen der 
höheren Kundenzahlmöglichkeit interessanter. Die fehlende Aufnahme begründe sich 
darin, dass es in diesen Städten einfach super laufe. Diese Städte seien in der Lage 
sich selbst zu versorgen. Im Vortrag ginge es ihr vornehmlich um die noch 
anstehenden Aufgaben.  
 
Herr Stefan Götz (CDU) bittet um Erklärung der großen unterversorgten Flecken bei 
der Mobilfunkversorgung.  
 
Frau Rosenstock (RSK) erläutert hierzu, dass ein Engpass hierzu die hohe Dichte an 
Naturschutzgebieten sei. Es müsse dort geschaut werden, wo Möglichkeiten des

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Aufstellens geschaffen werden können. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass der 
Dialog gerade erst mit dem Einsatz der Mobilfunkbeauftragten begonnen habe. 
 
Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) fragt bzgl. aller drei Vorträge, wie die 
tatsächlichen Eingriffe in Verkehrsinfrastrukturen beim Verlegen der Leitungen 
aussähen. Die Straßenbaulastträger hätten seiner Information nach gar nicht mehr die 
Möglichkeit diese Maßnahmen zu koordinieren. Es wäre daher eine schöne 
Möglichkeit, wenn irgendjemand wie z.B. die Kommunen Leerrohre verlegen würden. 
Wer dann Glasfaser ausbaue, würde dann diese Leerrohre nutzen. Ihm sei weiter 
bekannt, dass man die Anbieter leider nicht verpflichten könne, diese Rohre zu 
nutzen, sondern die Telekommunikationsbetriebe sogar das Recht hätten, jederzeit 
ihre eigene Infrastruktur aufzubauen und zu verändern. Auch gäbe es nicht die 
Verpflichtung, dass ein anderes Unternehmen die bereits vorhandene 
Leitungsinfrastruktur eines anderen Unternehmens nutzen müsse. Ein wirtschaftlicher 
Anreiz (z.B. Miete für die Nutzung der verlegten Leitung) sei in diesem 
Zusammenhang ebenfalls nicht vorhanden. Ihm sei zwar bewusst, dass sie hierüber 
nichts politisch entscheiden könnten, jedoch würde ihn interessieren, ob es ggf. 
irgendwelche Bewegungen auf anderen politischen Ebenen gebe, dieses Problem 
anzugehen oder ob mit dem Problem einfach gelebt werden müsse, wenn wir 
Breitbandausbau haben wollen würden.  
Frau Rosenstock (RSK) antwortet, dass die Verzögerung im „Weißen-Flecken-
Programm“ genau diesem Problem geschuldet sei, d.h. das Tiefbauarbeiten wegen 
unterschiedlicher Schwierigkeiten nicht durchgeführt werden könnten. Es sei ein 
grundsätzliches Problem bei allen, was auch für die Kommunen sehr schwierig sei und 
was heute nicht gelöst werden könne. Im täglichen „Doing“ sei dies eine erhebliche 
Herausforderung. Auch der Überbauungsschutz von sieben Jahren sei 
„überdenkenswert“, d.h. man müsse überlegen, wie man damit in der Zukunft 
umgehen solle.  
 
Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) bittet um kurze Erläuterung des Themas 
Überbauungsschutz. 
 
Frau Rosenstock (RSK) antwortet, dass ein TKU bei einer Verlegung im geförderten 
Bereich das Anrecht habe, dass dort 7 Jahre keine Überbauung erfolge, außer es 
hebe das selbst auf.

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Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die Präsentation bei Frau Rosenstock und 
die Beantwortung der Fragen. 
 
Kenntnisnahme: 
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
TOP 6 Sachstand zum Breitband- und 
Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Kreis Heinsberg  
 Drucksache Nr. KDigital 6/2024 
Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Michael Eßer, Projektleiter und 
Gigabitkoordinator der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH 
dafür, dass er der Einladung gefolgt ist und übergibt ihm das Wort. 
 
Herr Eßer (Kreis HS) stellt zunächst die Ist-Situation des Glasfaserausbaus im Kreis 
Heinsberg vor. Ungefähr 67 % aller Liegenschaften seien mit Glasfasern versorgt. 
Perspektivisch werden weitere 14 % (Stand 12/2023) über Glasfaser versorgt sein. 
Die Zahlen seien jedoch nicht aktuell, da teilweise bereits entsprechend der mit den 
Betreibern geführten Gespräche die Zahlen voraussichtlich höher seien. Die 
Potenzialflächen würden ca. 18 % betragen. In Richtung Mitte der zwanziger Jahre sei 
bei den Prozentzahlen mit einer deutlichen 9 vorne zu rechnen. Eine 100% sei jedoch 
aufgrund des NATO Standortes mit ca. 200 Adressen niemals zu erreichen, da diese 
nie als mit Glasfaser versorgt gemeldet würden.  
Seit 2012/2013 sei die deutsche Glasfaser im Kreis Heinsberg aktiv, was auch den 
hohen Ausbauzustand erkläre. Aufgrund dessen sei man einer der letzten Kreise in 
NRW, der in die Förderung „Weiße Flecken“ eingestiegen sei. Derzeit laufe das 
Förderprojekt „Weiße Flecken“ im Kreis, welches Tiefbauarbeiten von 500 km mit der 
deutschen Glasfaser zusammen und gute 1500 Adresspunkte – mit Vortrieb und 
Upgrade ca. 250 Adressen mehr entlang der Trassen - umfasse. Letztlich rede man 
über eine Wirtschaftslücke von 34,7 Mio. Euro. Dies zeige, dass sie viele periphere 
Standorte und lange Strecken hätten, um verhältnismäßig wenig Adressen 
auszubauen, wenn man es mit anderen Förderprogrammen vergleiche, welche im

12
Kreis aber nicht vorhanden seien. Baulich laufe es sehr gut. 80 % sei bereits 
umgesetzt. Durch die Aufteilung im Projekt in einen Süd- und Nordkreis sei im 
Südkreis bereits mit einer baulichen Fertigstellung im Q3 2024, zu rechnen. Im 
Nordkreis dauere es aufgrund von Problemen mit dem Tiefbauunternehmen länger, 
was jedoch nicht schlimm sei.  
Nach dem Förderprojekt hätten sie alle Schul- und Gewerbestandorte versorgt bzw. im 
Baufortschritt seien sie teilweise bereits schon versorgt. 
Darüber hinaus gibt er einen kurzen Ausblick zur Glasfaser. Es seien noch einige 
eigenwirtschaftliche Projekte angekündigt (gelbe Punkte im ersten Schaubild) und sie 
hätten noch einige Potenzialflächen.  
Zwei TKUS seien im Kreis vorhanden: die deutsche Glasfaser und was in den letzten 
1 ½ bis 2 Jahren medial ein bisschen aufgegriffen worden sei, die Telekom als zweiter 
Player, die flächendeckend Glasfaser im Kreis ausbaue. Die Telekom habe sich aber 
insbesondere die innerstädtische Lage genommen, wofür eigentlich schon andere 
Pläne in der Schublade des Schreibtisches gelegen hätten. Es habe andere 
Telekommunikationsunternehmen gegeben, die den Ansatz hätten, eine ganze 
Gemeinde ohne Nachfragebündelung auszubauen. Dann sei dort ein neuer Player 
reingekommen. Als Folge müsse das Förderprogramm neu zugeschnitten werden und 
der andere Player ziehe sich zurück. Die Telekom würde dann von heute auf Morgen 
in den Bau gehen. In der Kommune könne man das so nicht steuern, d.h. es gebe 
nicht viel Vorlauf, wenn es eigenwirtschaftlicher Ausbau sei und die 
Aufbruchgenehmigung gestellt werden könne, d.h. mehr oder weniger am nächsten 
Tag könne sie dann einfach anfangen. Aller Voraussicht nach seien noch zwei weitere 
Player –TKUS: Deutsche Giganetz und Unsere Grüne Glasfaser- vorhanden. Es sei 
jedoch noch nichts, was LUI betreffe, unterschrieben. Diese würden sowohl einmal mit 
und einmal ohne Nachfragebündelung tätig. Man rede über eine Zusage im laufenden 
Jahr/bis Ende dieses Jahres, so dass dann die Potenzialflächen abgebaut werden 
könnten. Bei Zusage beider Unternehmen könne man dann Mitte der zwanziger Jahre 
tatsächlich mit perspektivischen Zahlen von einer 9 vor den Prozentzahlen reden und 
bis Ende des Jahrzehnts den Ausbau auch umgesetzt haben. 
Er gibt einen zusammenfassenden Ausblick unter Berücksichtigung der vielen 
eigenwirtschaftlich Tätigen; dabei teilt er mit, dass, sofern man in dem dynamischen 
Prozess tatsächlich noch einmal an ein Förderprojekt denken müsse, die neuen

13
teureren Regelungen zur Eigenbeteiligung für die Kommunen beachtet werden 
müssten. 
Weiter führt er aus, dass der Kreis Heinsberg in einer Randlage mit 80 km Grenze zu 
den Niederlanden liege, was eigentlich bei TKU-Projekten hemmend sei. Wenn man 
aber über die Stadt- und Kreisgrenzen hinausdenke, sei dort sehr viel Potenzial zum 
Kreis Düren und auch zur Stadt Mönchen Gladbach bzw. zu allen Nachbarn 
vorhanden, welche ebenfalls mit eigenen Playern zusammenarbeiten würden. Dies 
habe man z.B. bei der Stadt Erkelenz abschöpfen können, so dass man für den 
Ausbau die Tiefbauunternehmen aus dem Kreis Düren in den Kreis Heinsberg holen 
konnte. Die Schwierigkeiten mit der Telekom habe er bereits angeführt. Aber überall 
da, wo ausgebaut würde, könne man einen Haken machen.  
Abschließend informiert er noch kurz über den Mobilfunk, dass bei einer 
mobilfunkbetreiberübergreifenden Betrachtung bei 2G, 4G und 5G eine fast 
flächendeckende Versorgung vorhanden sei. Bei 5 G seien aber noch ein paar 
Flächen frei. Es handele sich hierbei um ländliche Strukturen bzw. bewaldete Flächen, 
die bei 5 G noch nicht ganz so gut versorgt seien. Wenn man es aber auf die 
einzelnen Versorger, hier die drei Anbieter Vodafone, Telekom und Telefonica, 
herunterbrechen würde, sehe es bei 2 G und 4 G noch gut aus. Bei 5 G müsse man 
jedoch sagen, dass man je nach Wohn-und Arbeitsort im Kreis Heinsberg den 
Mobilfunkbetreiber wählen solle. Hier bedürfe es auch noch weiterer Kommunikation 
durch den Kreis Heinsberg mit den Tower Companies zur Findung neuer Standorte, 
um auch bei 5G eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Abschießend weist 
er noch auf die Besetzung des Mobilfunkbeauftragten seit Anfang des Jahres hin. Es 
werde auch mit den Tower Companies gesprochen. Diese würden ebenfalls 
eigenwirtschaftlich arbeiten und selbst in ländlichen Gegenden neue Standorte suchen 
und dann auf den Kreis zukommen. Der Ausbau durch die Tower Companies schreite 
gut alleine aber langsamer als beim Glasfaserausbau voran.  
Perspektivisch sei ein 5 G Kreis gewünscht. Man benötige aber für eine reine 5 G 
Versorgung auch eine entsprechende Glasfaserverfügbarkeit. Es nütze nichts, wenn 
die 5 G Versorgung über Richtfunk erfolge. Zusammenfassend lasse sich für den 
Glasfaserausbau sagen, dass bis zum letzten Jahr/Mitte letzten Jahres ein West-Ost-
Gefälle vorhanden gewesen sei. Dies werde derzeit abgebaut. Das NRW Ziel würde 
man unter Betrachtung der perspektivischen Zahlen in 2025 schaffen, den 
tatsächlichen Ausbau jedoch nicht. Auch in Zukunft sei die weitere Nutzung von

14
Förderprojekten nicht geplant. Diese wolle man nicht unbedingt haben, da sie sehr 
zeitintensiv und mit mühseligen Änderungen verbunden seien. Eigenwirtschaftliche 
Projekte seien da deutlich schneller, da sie mit weniger administrativen Aufgaben 
verknüpft seien. Der Mobilfunk insgesamt schreite langsam voran, aber man wolle 
durch den neuen Mobilfunkkoordinator weiter Fahrt aufnehmen. Unter 
Berücksichtigung des openacces-Gedankens (Network-Sharing) wäre es zielführend, 
wenn den Mobilfunkbetreibern hier eine Verpflichtung nahegelegt werde, dass alle 
Frequenzen von allen Mobilfunkbetreiber von einer Antenne gesendet werden können 
müssen. Abschließend weist Herr Eßer (Kreis Heinsberg) darauf hin, dass 
Digitalisierung mit Infrastruktur anfange und mit dem Nutzer aufhöre. Auch hier 
bedürfe es noch Harmonisierungen und Informationen.  
 
Herr Jeschke (Linke./VOLT) weist darauf hin, dass man im heutigen Termin von drei 
Kreisen mit vielen Flächen und weiten Strecken sprechen würde. Er hinterfragt, ob es 
für den Anfang und für einen schnelleren Ausbau nicht auch die Möglichkeit der 
Verlegung von oberirdischen Leitungen gebe. Er verweist hierzu beispielhaft auf 
Umsetzungen in anderen Ländern z.B. Portugal. Er habe noch keinen Nutzer 
getroffen, der sich dagegen wehren würde. Auch mit oberirdischen Leitungen seien 
stabile Anschlüsse erreichbar und die möglichen Probleme bzgl. der Anfälligkeit dieser 
Leitungen seien über AGB´s regelbar. Der Ausbau lasse sich hierdurch 
beschleunigen. Er bittet um kurze Erläuterung, wie es sich hierzu in den vorgestellten 
Kreisen verhalte. 
Herr Eßer (Kreis Heinsberg) teilt mit, dass ihm die Antwort nicht leicht falle. Er könne 
dem Ganzen bzgl. einzelner Aussiedlerhöfe etwas abgewinnen. Er führt hierzu aber 
auch das Beispiel Südkorea an, wo die Leitungen oberirdisch verbaut worden seien. 
Es stelle sich jedoch die Frage, ob man das örtliche Bild/Ortserscheinungsbild so 
beeinflussen wolle. Bzgl. temporärer Leitungsverlegung bis zur endgültigen Verlegung 
der Leitung in der Straße z. B. in einem Jahr sehe er Vorteile, aber der 
Koordinierungsaufwand hierfür sei sehr groß. Die Akzeptanz von neuen Masten sei 
jedoch gering. Gründe könne er hierfür nicht nennen. Eine pauschale Beantwortung 
könne leider nicht erfolgen. Insgesamt handele es sich um Einzelfallbetrachtungen. 
Durch Fremdleitungen schlössen sich auch viele Verlegemöglichkeiten gegenseitig 
aus.

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Frau Rosenstock (RSK) sieht es ähnlich und weist darauf hin, dass die oberirdische 
Verlegung nur eine Ausnahme sein könne (z.B. bei einem Bauernhof). Sie weist 
hinsichtlich einer temporären Nutzung auf einen Fall hin, in dem ein Unternehmen 
dringend auf den Ausbau angewiesen sei. Hier würden sie entsprechend in 
Zusammenarbeit mit der Kommune Zwischenlösungen prüfen. Es stelle sich auch 
unter Berücksichtigung des Ortsbildes die Frage, wer solche Leitungen ständig in der 
Luft haben möchte. Das Problem mit der Anfälligkeit wiederhole sie nicht noch einmal. 
Auch im Rhein-Sieg-Kreis seien es daher eher Einzelfallentscheidung.  
Herr Goymann (REK) führt als Stichwörter in diesem Kontext unter anderem den 
Baustellenatlas (gemeinsam koordinierte Verlegung) und verschiedene 
Verlegemethoden an. Insgesamt seien vom Grundsatz her zwei Seiten zu betrachten. 
Zunächst einmal die kommunale und kreisweite Sicht, d.h. was könnten und dürften 
die Ämter überhaupt erlauben, auch bei innovativen Verlegemethoden (wie Mikro-
Chanching). Er führt hierzu auch ein Beispiel an, in dem unter den Gehwegplatten 
Beton aus Wasserschutzgesichtspunkten verbaut worden sei, was zu höheren Kosten 
bei den Verlegungen für TKUS führe. Dies würde deutlich einfacher gehen, wenn man 
Mikro-Changing machen würde. Hinsichtlich der konkreten Frage teilt er mit, dass die 
TKUs aber oberirdische Leitungen aufgrund der möglichen Anfälligkeit überhaupt nicht 
machen würden. Dies wolle er noch ergänzen. 
 
Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) bittet um Mitteilung, ob in den weiteren Sitzungen 
weitere Kreise zu dem Thema der Vorträge drankommen würden. Er fragt nach einem 
Leitungskataster. Soweit es ihm bekannt sei, wüssten nur die verlegenden 
Unternehmen, wo genau die Leitungen seien. Eine Verpflichtung für eine 
Dokumentation bestehe nicht. Die dritte Frage sei, ob in der Praxis Leerrohre verlegt 
oder ggf. dafür Anreize fehlen würden. 
 
Herr Moll (Vorsitzender) antwortet, dass alle Kreise und kreisfreien Städte zu diesem 
Themenbereich angefragt würden, um alle in der Sitzungsperiode einmal gehört zu 
haben und einen flächendecken Eindruck sowohl von der Infrastruktur als auch vom 
Mobilfunk zu bekommen. Hinsichtlich der Frage zum Leitungskataster weist er darauf 
hin, dass diese Frage zurzeit nicht beantwortet werden könne, aber die Frage gerne in 
die nächste Sitzung noch einmal mitgenommen werde.

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Herr Eßer (Kreis Heinsberg) führt zur Eigenverlegung von Leerrohren an, dass diese 
Maßnahme zum wahnsinnigen Erfolg der vorgestellten Quote im Kreis Heinsberg 
geführt habe. Man habe bereits früh in 2008/2009 diskutiert, ob man eine eigene 
Kreisgesellschaft gründen solle, um solche Glasfaserleerrohre zu verlegen. Hiervon 
sei jedoch Abstand genommen worden. Mit den hiesigen Versorgern der 
Wasserversorgung und Elektro habe man aber in der Folge abgestimmt, dass bei 
großen Strecken im Rahmen von Verlegemaßnahmen Leerrohre mitverlegt worden 
seien, die zu einer fast vollständigen Verbindung in Form einer backbone Acht im 
Kreis Heinsberg bis zum Einstieg der deutschen Glasfaser geführt hätten. Dies sei ein 
Grund für das schnelle Vorankommen im Kreis gewesen. Für ein Neubaugebiet 
erfolge mittlerweile eine Netzdimensionierung durch Kontaktaufnahme mit der 
deutschen Glasfaser so, dass dann die Grundversorgung errichtet würde und im 
Anschluss nur noch eine Verbindung zum Bestandsnetz geschlossen werden müsste. 
Dies funktioniere auch sehr gut und verlässlich.  
 
Eine Erfassung der Daten sei jedoch schwer, da es sich um unternehmensbezogene 
Daten handele. Man bekomme zwar als Tiefbauamt mit, dass was gebaut, aber nicht 
was genau in welcher Größenordnung gebaut werde. Man habe einen guten Kontakt 
zur deutschen Glasfaser, bei der in der Vergangenheit viele Daten geflossen seien. Im 
Förderprojekt müssten sie darüber hinaus fließen. Im Infrastrukturatlas der 
Bundesnetzagentur werde dies gesammelt, aber er sei nicht sicher, ob es eine 
Verpflichtung hierfür gebe. Sollte dies der Fall sein, gebe es jedoch einen zeitlichen 
Verzug von sechs Monaten bis zu welchem Zeitpunkt die Daten zu melden seien. Das 
seien jedoch auch schon die Phasen, in denen die Kabel bereits gerissen seien.  
Bei ihnen im Kreis seien auch NATO-Leitungen und zwischen zwei 
Chemieunternehmen eine überwachte Ethanolleitung, der sie nicht zu nahekommen 
dürften und die nicht einem halböffentlichen Geosystem zugänglich wären. Sie hätten 
auch Tagebauentwässerungen, die nicht mit der Höhenlage festgelegt worden seien. 
Man wisse nur wo sie liegen. Es gäbe also etwas, was jedoch nicht allumfassend sei. 
 
Frau Rosenberg (RSK) informiert darüber, dass Start-ups sich mit dem Thema 
beschäftigen würden, was unter der Erde existiere. Dieselben Probleme, die hier 
bereits skizziert worden seien, beständen auch dort. Die Notwendigkeit eines 
Katasters würde vom Rhein-Sieg-Kreis gesehen, um schneller, effizienter und

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nachhaltiger zu werden. Leerrohre seien vereinzelt vorhanden. Es wäre sei aber eher 
die Ausnahme als die Regel. Darüber hinaus gebe es eher kreative Lösungen, z.B. 
den Bau von privaten Kanälen, die für die Verlegung von Leitungen zur Verfügung 
gestellt würden.  
 
Herr Goymann (REK) sieht die Pflege des Infrastrukturatlas nur als mäßig an. Dies 
begründe sich auch mit den strategischen Hintergründen der Unternehmen, d.h. was 
und wo sie etwas preisgäben. Kritische Infrastrukturen seien nicht enthalten. Die 
Einsichtnahme sei auch zeitlich begrenzt und müsse immer wieder neu beantragt 
werden. Aber auch die Netzbetreiber wüssten es nicht immer, da teilweise auch die 
Netze aufgekauft worden seien. Für Netzdokumentation sei in diesem Kontext unter 
dem Investitionsdruck meist kein Platz gewesen.  
 
Da weitere Fragen nicht gestellt wurden, bedankt sich der Vorsitzender für den 
Vortrag bei Herrn Eßer (Kreis Heinsberg) und für die Beantwortung der Fragen.  
 
Kenntnisnahme: 
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
TOP 7 
Ausblick/neue Erkenntnisse zum Fortgang der Gigabit-Richtlinie des 
Bundes 2.0 (Gigabit- RL 2.0) im Jahr 2024, Frau Ueberschaer (schriftlicher 
Bericht)  
Drucksache Nr. KDigital 7/2024 
 
Der Vorsitzende dankt Frau Ueberschaer (BR Köln) für den schriftlichen Bericht und 
bittet um Mitteilung, ob hierzu Fragen beständen. 
Herr Stefan Götz (CDU) bittet daraufhin um Beantwortung, wie viele Anträge im 
Regierungsbezirk tatsächlich nicht erfolgreich gewesen seien und wenn ja, welche. 
 
Frau Ueberschaer (BR Köln) teilt mit, dass lediglich ein Antrag aus dem Kreis Düren 
nicht erfolgreich gewesen sei. Die Datengrundlage habe nach jetzigem Stand ihrer

18
Erkenntnisse nicht den Vorgaben entsprochen. Hierzu habe es noch einmal eine 
Überarbeitung durch den Kreis selber und dem Projektträger des Bundes gegeben. 
Ihres Wissens nach sei der ablehnende Bescheid mittlerweile an den Kreis 
herausgegangen, der jedoch dort nicht angenommen worden sei. Es sei daher noch in 
der Schwebe. Sie gehe jedoch davon aus, dass sich hieran nichts mehr ändere und 
die Förderung für den letzten Aufruf nicht mehr in Anspruch genommen werden 
könne. Dann müsse abgewartet werden, wie es mit dem nächsten Förderaufruf 
aussehe. 
 
Frau Ursula Ehren (Die Grünen) teilt mit, dass sie sich nicht sicher sei, ob sie die 
Vorlage richtig verstanden habe. Es solle ja wegen des Nichtausreichens des 
Fördertopfes das Verfahren geändert werden. Sie fragt, ob sich an dem 
Förderprogramm etwas zu Ungunsten des ländlichen Raumes geändert habe, weil 
man nun vorher eruiere wie viele Partizipanten es an dem jeweiligen Projekt gebe, 
oder ob es sich hier um eine Fehlinterpretation ihrerseits handele. 
Frau Ueberschaer (BR Köln) teilt mit, dass es sich tatsächlich um eine 
Fehlinterpretation handele. An den Kriterien habe sich nichts geändert. Tatsächlich 
wolle man den Fokus stärker auf Projekte legen, die auch zum Erfolg führen würden. 
Dies sei kein NRW spezifisches Problem gewesen. Zwar habe man in NRW auch 
einige Projekte gehabt, die nicht zum Zuge gekommen seien. In Bayern oder Baden-
Württemberg seien es jedoch deutlich mehr gewesen. Deswegen habe man geschaut, 
wie man die Stellschrauben richtigstellen könne, um den Aufwand für TKUs und die 
Verwaltung so niedrig und den Erfolg so groß wie möglich zu machen. Dies wolle man 
durch die Einführung des Punktesystems forcieren. Als sie die Tischvorlage erstellt 
habe, habe sie die Hoffnung gehabt, dass sie in der Sitzung noch weitere Infos zum 
Aufruf 2024 der Gigabit-Richtlinie geben könne. Eine Veröffentlichung des Aufrufes sei 
jedoch noch nicht erfolgt. Sie habe die Info vom MWIKE bekommen, dass es Ende 
April erfolge.  
Frau Ursula Ehren (Die Grünen) weist darauf hin, dass in der Vorlage die 
Einwohnerdichte als ein Kriterium gelte. Dies habe ihre bereits vorgestellte 
Interpretation angeregt.  
Frau Ueberschaer (BR Köln) merkt hierzu an, dass sich die Einwohnerdichte auf die 
Anträge, die im Aufruf im letzten Jahr punktgleich ausgefallen seien, beziehe. Um ein

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besseres Ranking herzustellen und zur Vermeidung eines punktgleichen Antrages 
habe man dieses „Super-Kriterium“ eingefügt, wodurch aber die ländlichen Regionen, 
die flächenmäßig recht groß aber dünn besiedelt seien, eher bevorzugt würden. 
 
Herr Jeschke (Linke./VOLT) möchte an dieser Stelle – wie bereits im Vorfeld 
abgesprochen - für die kommende Sitzung anregen, dass die ZRR auch für 
Berichterstattungen angefragt werden soll. 
 
Der Vorsitzende nimmt die Empfehlung, über die man sich bereits im Vorfeld 
ausgetauscht habe, gerne auf und informiert darüber, dass die ZRR bereits angefragt 
worden sei und die erbetenen Themeninhalte an diese mit der Bitte, diese bei der 
Berichterstattung zu berücksichtigen, weitergeleitet würden.  
Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Ueberschaer (BR Köln) für 
den Bericht und die Beantwortung der Fragen.  
Kenntnisnahme: 
Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
TOP 8 Anträge 
Es liegen keine Anträge vor. 
 
TOP 9 Anfragen 
Es liegen keine Anfragen vor. 
 
TOP 10 - Mitteilungen 
10.1 der Bezirksregierung 
Keine Mitteilungen

20
10.2 des Vorsitzenden 
Keine Mitteilungen  
 
Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 
11:36 Uhr.  
 
 
 
gez. Bert Moll 
(Vorsitzender  
der Kommission) 
 gez. Alois Saß 
(Mitunterzeichner) 
 Aufgestellt: 
Verena Vesper 
(Geschäftsstelle)

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SACHSTAND ZUMBREITBAND-UNDDIGITALINFRASTRUKTURAUSBAUIMRHEIN-ERFT-KREIS7. SITZUNG DERKOMMISSION FÜRDIGITALISIERUNGAM19. APRIL2024
Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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Eckdaten Rhein-Erft-Kreis •Landrat Frank Rock•Rheinische Braunkohlerevier•Städtedreieck Aachen-D‘dorf-Köln•10 kreisangehörige KommunenFläche ca. 700 km2rd. 470.000 Einwohnerrd. 135.000 Adressen•Kreuzung überregionaler Datentrassen (Amsterdam–Frankfurt/Stockholm–Paris)
AAKD 2Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau
Quelle: Gigabit.NRW, GlasfaserAtlas. NRW,öffentlicher Bereich, Stand: Dezember 2023
IST:ca.38%Quelle: Zwischenergebnis Adressvalidierung im Markterkundungsverfahren Q1 2024perspektivisch:ca.70%3Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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Geförderter Glasfaserausbau
Quelle: Gigabit.NRW, GlasfaserAtlas. NRW,öffentlicher Bereich, Stand: Dezember 2023Quelle: Zwischenergebnis Adressvalidierung im Markterkundungsverfahren 2024Kooperations-vereinbarung zwischen Rhein-Erft-Kreis und 6 KommunenBranchen-Dialog, Ausbauankündigung, MarkterkundungBeauftragung externer Berater
Verabschiedung der aktualisierten Förderrichtlinie undFörderaufrufdes Bundes
Gremien-Entscheidung Antragstellung Adress-Validierung, Ausbaurückzug, Berechnung der Fördersumme und Eigenanteil
heute4Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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Schulen 
Planung nicht gesichert14
Prüfauftrag(Basis: Rückmeldung TKU‘s/ BR)Stand 19.04.202320.10.2023Stand 22.03.2024Planung nicht gesichert12Prüfergebnis(Basis: aktuelle Auswertung REK)perspektivisch/ initiiertGlas 5 2städtisch2kirchlich3privat2perspektivisch/initiiertperspektivisch/initiiertGlaskreis-eigenGlas14 SchulenGlasunbekanntunbekannt5Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

www.rhein-erft-kreis.de
Mobilfunkversorgung
Quelle: MWIKE NRW, Dashboard Mobilfunk; Datenstand: Oktober 2023
Ausbaudefizit 4G•Nord-Süd-(Kohle)bahn (Glessener Höhe)•Waldfläche
Ausbaudefizit 5G•(ehemalige) Tagebau-gebiete und Deponien•Randbereiche Ortslagenmit Wohnbebauung•einzelne Gewerbegebiete•Waldfläche
Quelle: BNetzA (auf Grundlage von Daten der Netzbetreiber)
4G:99,6 %5G:97,3 %6Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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12/2022:   Beschluss Kreistag: Kontaktaufnahme mit Funkturmgesellschaften 10/2023:   Rahmenvertragsschluss mit der ersten Funkturmgesellschaft03/2024:   Gespräche mit zwei weiteren Funkturmgesellschaften
Vertragsverhandlungen mit FunkturmgesellschaftenAbschluss von Rahmenverträgen nebst Mustern•Unterstützung der Mobilfunk-Netzplanung durch Liegenschaftsportfolio des Kreises•Vorlage für Kommunen des Kreise•Mustervertrag für kleine Funkzellen•Erprobung der Zusammenarbeit7Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

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Digitale Transformation
„Blaue-Banane“(111 Mio. EW)
Daten-Achsensowie Energie- und Verkehrsanbindungen
Nutzer-Erreichbarkeit(60 Mio. EWim Umkreis von 250 km)15 Mio. 34 Mio. 11 Mio. Fokusräume
01/2020:Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg („Kohlekompromiss“) und Einleitung des Prozesses zum Strukturwandel im Rheinischen Revier2021/2023:Veröffentlichung der durch das MWIKW beauftragten und geförderten Studien „Machbarkeitsstudie Dateninfrastrukturen im Rheinischen Revier“ (04/ 2021) und„Masterplan Digitalparks im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis“ (05/ 2023)02/2024:Bekanntgabe der Investitionsentscheidung von Microsoft für die Errichtung hoch-moderner Rechenzentren(Hyperscale) an den Standorten Bergheim und BedburgAusblick:Ansiedlung von Digitalparks im Umfeld von Hyperscale-RZ und Datendrehkreuz8Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann

SACHSTAND ZUM BREITBAND- UND 
DIGITALINFRASTRUKTURAUSBAU 
IM RHEIN-SIEG-KREIS
© Rhein-Sieg-Kreis 2024

AGENDA
1. Laufende Förderprojekte
2. Stand zur Breitbandversorgung und Ausblick
3. Mobilfunkausbau
© Rhein-Sieg-Kreis 20242

1. LAUFENDE 
FÖRDERPROJEKTE
© Rhein-Sieg-Kreis 20243

Beteiligung am ersten bundesweiten Förderaufruf: Antragstellung und vorläufige 
Bewilligung im Frühjahr 2016
endgültige Bewilligung und Baustart im Jahr 2019
Ausbau durch Deutsche Telekom, Westconnect und eifel-net
ca. 16.000 Haushalte, 900 Unternehmen und 184 Schulen im Projekt
rund 16 Mio. € Gesamtvolumen
geplante Fertigstellung in 2024
© Rhein-Sieg-Kreis 20244
PROJEKT „WEIßE FLECKEN UND SCHULEN“

© Rhein-Sieg-Kreis 20245
AUSBAUGEBIETE „WEIßE FLECKEN UND SCHULEN“

Förderprogramm zur Anbindung unterversorgter Gewerbe- und 
Industriegebiet ans Glasfasernetz
Antragstellung und vorläufige Bewilligung im Jahr 2021, anschließend 
Vergabeverfahren und Konkretisierung
Erhalt der finalen Förderbescheide und Baustart in diesem Jahr
ca. 500 geförderte Anschlüsse in 35 Gewerbegebieten in                    
10 Kommunen
rund 12 Mio. € Gesamtvolumen
© Rhein-Sieg-Kreis 20246
PROJEKT „SONDERAUFRUF GEWERBE“

großer Förderbedarf in ländlich geprägten Gebieten 
festgestellt
ursprünglich Förderantrag im Jahr 2022 geplant, im 
August 2022 Wechsel vom Hellgrauen- ins 
Dunkelgraue-Flecken-Programm
Förderantragstellung im Oktober 2023 mit 8 von 19 
Kommunen
Förderbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe im 
Dezember 2023 über 38.390.000 € (Gesamtvolumen 
76.780.000 €)
© Rhein-Sieg-Kreis 20247
GRAUE-FLECKEN-PROJEKT
(GIGABITFÖRDERUNG 2.0)
(Quelle: BMDV)

Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns des Landes 
NRW im März 2024
 ca. 7.000 Anschlüsse im Projekt
© Rhein-Sieg-Kreis 20248
GRAUE-FLECKEN-PROJEKT
(GIGABITFÖRDERUNG 2.0)
Enorme Herausforderung: Erhöhung des Eigenanteils auf 
mindestens 10 % führte, trotz intensivster Gespräche und 
Bemühungen, zur Nicht-Teilnahme folgender Kommunen:
 Alfter, Bornheim, Meckenheim, Much, Ruppichteroth
und Wachtberg

© Rhein-Sieg-Kreis 20249
Kommune
Adressen
Förderung
Wirtschaftlich-
keitslücke in €
Eigenanteil
in €
Bad Honnef 249 2.739.000 273.900
Eitorf 789 8.679.000 867.900
Königswinter 378 4.158.000 415.800
Lohmar 1.164 12.804.000 1.280.400
Neunkirchen-Seelscheid 1.954 21.494.000 2.149.400
Rheinbach 347 3.817.000 381.700
Swisttal 247 2.717.000 271.700
Windeck 1.852 20.372.000 2.037.200
Gesamt 6.980 76.780.000 7.678.000
PROJEKTVOLUMEN „GRAUE FLECKEN“
• Adresszahl Stand April 2024; 
aktuell Hinzunahme weiterer 
Adressen in Prüfung
• Projektkosten vorläufig 
(Kostenschätzung 11.000 
€/Anschluss); finale Zahlen 
erst nach Abschluss des 
Vergabeverfahrens

3. STAND ZUR 
BREITBANDVERSORGUNG 
UND AUSBLICK
© Rhein-Sieg-Kreis 202410

 deutlicher Zuwachs bei der perspektivischen Gigabit- und Glasfaserversorgung, 
ABER: nach wie vor 16,5 % aller Anschlüsse ohne FTTH-Planung
=> Eigenwirtschaftlicher Ausbau muss weiter forciert werden, um Ziel der
Gigabitstrategie zu erfüllen
© Rhein-Sieg-Kreis 202411
VERSORGUNG ALLER ADRESSEN IM RSK -
AKTUELL UND GEPLANT
29,8%
58,9%
78,0%
+53,7%
+31,7%
+17,5%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
FTTH
1.000 Mbit/s
100 Mbit/s
Versorgung Stand Dezember 2023* Perspektivische Versorgung bis 2030*
95,5%
90,6%
83,5%
* Angaben auf Basis der Daten der Netzbetreiber und der Förderprojekte

4. MOBILFUNKAUSBAU
© Rhein-Sieg-Kreis 202412

Zur besseren Koordination des Mobilfunkausbaus innerhalb des 
Rhein-Sieg-Kreises wurde für die Zielerreichung eines 
flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen eine 
Mobilfunkkoordinatorin eingesetzt
Sie unterstützt beispielsweise bei Suchanfragen zur 
Standortermittlung oder bei der Beschleunigung von 
Genehmigungsverfahren und ist Ansprechpartnerin für 
angestrebte Förderprojekte durch die Kommunen
Mai 2023: Teilnahme des Rhein-Sieg-Kreises an der 
Mobilfunkmesswoche  Erneute Teilnahme in 2024 angestrebt
© Rhein-Sieg-Kreis 202413
ZENTRALE 
MOBILFUNKKOORDINATION

© Rhein-Sieg-Kreis 202414

© Rhein-Sieg-Kreis 202415

© Rhein-Sieg-Kreis 202416

VIELEN DANK
FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT
© Rhein-Sieg-Kreis 2024
Regina Rosenstock
Leiterin des Referats für Wirtschaftsförderung und 
strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises
Telefon 02241 13-2337
regina.rosenstock@rhein-sieg-kreis.de

Sachstand zum Breitband- und 
Digitalinfrastrukturausbau im Kreis Heinsberg
Kommission für Digitalisierung
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 1

Gigabitkoordinator des Kreises Heinsberg
.
Michael Eßer
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Heinsberg mbH
Klostergasse 17
52525 Heinsberg 
T: 02452/13-1823 
mail: michael.esser@kreis-heinsberg.de 
mail: esser@wfg-kreis-heinsberg.de 
WFG für den Kreis Heinsberg mbH 219.04.2024

Agenda
• Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
• Überblick Status quo 
• kreisweites Förderprojekt 
• Ausblick
• Mobilfunk im Kreis Heinsberg
• Versorgungslage
• Ausblick 
• Zusammenfassung / Thesen / to do
WFG für den Kreis Heinsberg mbH 319.04.2024

Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 4

Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 5
Glasfaser verfügbar
   Glasfaser-Ausbau angekündigt
   Potenzial
Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 6
• Adresspunkte gesamt: 92.214
• Datenquelle: GlasfaserAtlas.NRW
• Datengrundlage ca. 6 Monate hinterher, Anteile „versorgt“ und „Perspektive“ größer!
➢ davon 62.172 über Glasfaser versorgt (→ 67,42 %; )
➢ davon 13.101 zukünftig über Glasfaser versorgt (→ 14,21 %; )
• noch nicht berücksichtigt: 
• Ratheim+Millich (ca. 2.000)
• Teile von Übach-Palenberg (ca. 4.500)
• Ortslagen von Erkelenz im Süd-Osten (ca. 2.000)
• Anteil „perspektivisch versorgt“ somit noch größer
➢ davon 16.942 Potenzial (→ 18,37 %; )
• NATO Air Base GK: ca. 200 Adressen, die immer 
unversorgt bleiben werden
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg 
Ist-Situation
Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 7
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Förderprojekt

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 8
• „Weiße Flecken“-Programm
• ca. 500 km Tiefbau
• 1.527 Adresspunkte
• (Vortrieb+Upgrade: 1.759)
• WiLü: 34,730 Mio. €
• Förderung Bund (50%): 17,4 Mio.€
• Förderung Land (42,97%): 14,9 Mio.€
• Eigenanteile (7,03%): 2,44 Mio.€
• 2 Bauunternehmen im Auftrag der 
DG im Kreis
✓ >425 km Tiefbau bereits erfolgt
• Voraussichtliche Bau-Fertigstellung:
• Südkreis: Ende Q3 2024
• Nordkreis: Ende Q1 2025
Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Förderprojekt
förderfähige Adressen 
   Fördertrassen

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 9
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Ausblick

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 10
• eigenwirtschaftlicher Ausbau im Kreis Heinsberg
• Deutsche Glasfaser
✓ Rurich
✓ Schleiden
✓ Rothenbach & Forst
✓ Übach-Palenberg
✓ Hückelhoven-Ratheim
• Deutsche Telekom / GlasfaserPlus
✓ Arsbeck/Dalheim/Rödgen/Wildenrath
✓ Stadt Erkelenz
• Deutsche GigaNetz
? Heinsberg (Innenstadt, Schafhausen
Oberbruch) 
• Unsere Grüne Glasfaser
? Holzweiler, Katzem, Lövenich, Kleinbouslar
Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH
Glasfaser-Ausbau angekündigt
   Potenzial
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Ausblick

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 11
• Aufgaben Gigabitkoordinator und Städte/Gemeinden des Kreises
• Kontakt zu allen Marktakteuren halten und eigenwirtschaftlichen Ausbau fordern
• neue Förderrichtlinie für graue Flecken bzw. Ko-Finanzierung des Landes nur in Verbindung mit 20% kommunaler 
Eigenanteile möglich
• Glasfaser-Ausbau nicht in Kreis- bzw. Stadtgrenzen denken!
• „Grenz- bzw. Randlage“ von Erkelenz und Übach-Palenberg kann große Potenziale bieten, wenn TKU „Projekte“ 
mit Nachbarlagen im Kreis Düren bspw. mit der Gemeinde Titz und in der StädteRegion AC (Baesweiler, Alsdorf 
und Herzogenrath) sehen → Kontakte zu TKU mit entsprechenden Ideen müssen gesucht werden bzw. werden 
ansatzweise bereits geführt
• Auch im Kreis Heinsberg: „Filetstücke“ wurden von der Deutschen Telekom bzw. 
GlasfaserPlus ausgebaut
• Plan für die weiteren Lagen? Andere Unternehmen hätten diesen gehabt… 
Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg
Ausblick

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 12
Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ist-Situation

Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 13
Aktuelle kumulierte 
Mobilfunkversorgung im Kreis 
Heinsberg 
2 G
4 G
5 G
Quelle: BNetzA

Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 14
Aktuelle 2G 
Mobilfunkversorgung im Kreis 
Heinsberg 
Deutsche 
Telekom
Vodafone
Telefonica
Quelle: BNetzA

Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 15
Aktuelle 4G 
Mobilfunkversorgung im Kreis 
Heinsberg 
Quelle: BNetzA
Deutsche 
Telekom
Vodafone
Telefonica

Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ist-Situation
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 16
Aktuelle 5G 
Mobilfunkversorgung im Kreis 
Heinsberg 
Quelle: BNetzA
Deutsche 
Telekom
Vodafone
Telefonica

Mobilfunk im Kreis Heinsberg
Ausblick
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 17
• Kreis Heinsberg – Einstellung eines 
Mobilfunkkoordinators umgesetzt
• Verbesserung des Datengrundlage
• Kontakt zu den Tower Companies
• Beschleunigung und Unterstützung des marktgetriebenen Mobilfunkausbaus
• Standortsuche
• Genehmigungsverfahren begleiten und beschleunigen
• Aufklärung über Chancen und Risiken
• Kommunikation zw. Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern
• …
• Ausbau der Tower Companies schreitet von alleine 
voran – aber langsam!
• flächendeckende 5G-Netzverfügbarkeit aller Anbieter 
als Zielsetzung – Grundlage Glasfasernetz im Kreis 
Heinsberg

Zusammenfassung / Thesen / to do
19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 18

19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 19
Zusammenfassung / Thesen / to do
• Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg im bundesweiten Vergleich immer noch überragend und 
Kreis ist „Spitze im Westen“
• West-Ost-Gefälle wird derzeit abgebaut!
• Städte Übach-Palenberg und Wegberg werden kurzfristig sehr stark im kreisinternen Vergleich 
aufholen!
• 2024 ist für Heinsberg, Hückelhoven und Erkelenz ein entscheidendes Jahr, um NRW-Ziel 2025 
[flächendeckende Glasfaser-Verfügbarkeit] nicht nur zu wollen, sondern auch zu haben!
• Weichen durch angekündigte NFB und eigenwirtschaftlichen Ausbau auf Kurs Gigabitkreis Heinsberg 
stellen [→ Gigabitkreis Heinsberg 2025 möglich!]
• weiteres Förderprojekt zäh, zeitintensiv, langwierig und teuer (20% Eigenanteile!)
• Mobilfunk-Ausbau im Kreis schreitet (langsam) voran
• Große Teile des Kreises Heinsberg verfügen über 5G – oft aber nur einer von drei Anbieter
• Network-Sharing (=Open Access) im Mobilfunk stärker fordern!
• „Digitalisierung fängt bei der Infrastruktur an und hört beim Nutzer auf“

Verena Ueberschaer        26.03.2024 
Geschäftsstellenleitung Gigabit.NRW Köln 
Dezernat 33 
 
 
Tischvorlage zur 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024 
 
Breitbandförderung 
Ausblick/neue Erkenntnisse zum Fortgang der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 
(Gigabit-RL 2.0) im Jahr 2024 
 
Nach Evaluierung des ersten Förderaufrufs der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Jahr 2023 
durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich das neue 
Fördersystem der Gigabitförderung 2.0  
 
- mit dem Branchendialog,  
- dem Kriterienkatalog und  
- den Länderobergrenzen (LOG)  
als wirksam erwiesen. Es wird daher in seinen Grundzügen unverändert bleiben.  
 
Für den Förderaufruf im Frühjahr 2024 werden die Förderprozesse aber weiter opti-
miert. Das Optimierungskonzept sieht 3 Anpassungen vor: 
 
 
1. Bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten und Reduzierung des Antrags-
volumens sowie Markterkundungsverfahren (MEV) 
 
Hintergrund: Wegen Überzeichnung des Förderprogramms im 1. Förderaufruf in 2023 
konnten von über 960 bundesweiten Anträgen lediglich 436 Anträge bewilligt werden. 
Von 37 aus NRW gestellten Anträge konnten 28 bewilligt werden.  
 
Erfolgreiche Anträge im Regierungsbezirk Köln: 
 
 Antrag des Rhein-Sieg-Kreises, stellv. für acht Kommunen (Fördervolumen 
Bund: 38, 4 Mio. Euro); 
 Anträge der Kommunen Reichshof (25 Mio. Euro/Bund), Wiehl (8,75 Mio. 
Euro/Bund) und Bergneustadt (350.000 Euro/Bund) des Oberbergischen-Krei-
ses; 
 
  Ziel der Anpassungen im neuen Förderaufruf 2024:  
Es sollen möglichst nur Kommunen mit Erfolgsaussichten in den Förderprozess star-
ten/Reduzierung des erheblichen Arbeitsaufwandes für erfolglose Anträge. Konkret: 
 
 Einführung eines sog. Punktekompasses für Kommunen zur Selbsteinschätzung der 
Erfolgschancen auf Förderung und eigenverantwortlicher Entscheidung über Start in 
den Förderprozess;

 Dieser Kompass beinhaltet einen Punkterechner nach dem Kriterienkatalog/Aus-
stellen einer Prognose über die Erfolgsaussichten eines Antrags; 
 Frühes Ansetzen des Kompasses bereits vor Branchendialog und vor MEV (Syner-
gienutzung, da hierdurch auch Reduzierung der Anzahl der MEVs); 
 Verpflichtende Verwendung des Punktekompasses im Rahmen des Branchendia-
logs, um vor, während und nach diesem die Erfolgsaussichten eines Antrags ab-
schätzen zu können; 
 Prognose anhand der länderspezifischen Grenzpunktwerte des letzten bewilligten 
Antrags aus dem Aufruf 2023, abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 40 %; 
 Die Daten aus Breitbandatlas, Infrastrukturatlas, die Förderdaten, die MEVs aus 
2023, die EWA-Quote sowie auch die Ergebnisse aus dem Branchendialog (Eigen-
ausbauzusage, Zahl der Anschlüsse und deren Lage) können Datengrundlage des 
Kompasses sein; 
 
 Stärkung des ab 2024 verpflichtenden Branchendialogs durch besserer Strukturierung:  
 Erhalt einer detaillierten Handreichung für Kommunen (ab Ende März 2024); 
 Festlegen bestimmter, verpflichtender Verfahrensanforderungen und Mindestge-
sprächsinhalte, um Qualität der Inhalte/Ernsthaftigkeit des Branchendialogs zu stei-
gern; 
 Verpflichtende Dokumentation der Ergebnisse aus den Branchendialogen; Nut-
zung der hieraus resultierenden Daten zu Ausbauvorhaben zur Verbesserung des 
Punktekompasses;  
 
2. Reihen punktgleicher Anträge 
 
 Im Förderaufruf 2023 gab es eine große Anzahl punktgleicher Anträge, die insbeson-
dere bei der Überschreitung der LOG zu rechtlichen Schwierigkeiten führte. 
 Im nächsten Aufruf: Lineare Berechnung des Kriteriums 3 (Einwohnerdichte der 
antragstellenden Gebietskörperschaft), zwecks Reduzierung der Anzahl an punkt-
gleichen Projekten; 
 Anwendung des „Superkriteriums“ Einwohnerdichte auf die Gruppe der die LOG 
überschreitenden punktgleichen Projekte, um innerhalb dieser Projekte eine Rei-
hung bilden zu können; 
 Dieses Kriterium bietet die höchste Wahrscheinlichkeit, innerhalb der punktglei-
chen Anträge eine Reihung zu bilden, ohne erneut eine Punktgleichheit in dieser 
Antragsgruppe zu erzielen; 
 Das Projekt/die Projekte mit der geringsten Einwohnerdichte wird/werden noch 
über die LOG bewilligt. 
 
 
3. Lückenschluss-Programm (Pilotprogramm) in Planung 
 
 Im Fokus stehen Gebiete, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen 
eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erschlossen werden/wurden und wegen ihrer ge-
ringen Größe auch in Zukunft nicht mehr erschlossen würden. Ziel ist es größtmögliche 
Synergieeffekte beim Ausbau zu erzielen und/oder das Flächendeckungsziel in diesen 
Gebieten zu erreichen. Hierzu wird ein Pilotprogramm mit einem eigenen Antrags- und 
Bewilligungsverfahren, außerhalb des Kriterienkatalogs eröffnet. Die Richtlinie zur Ko-
finanzierung ist aktuell noch nicht erstellt und wird erfolgen, sobald das Pilotprogramm 
bundesseitig feststeht.

Im Auftrag 
Gez. 
(Ueberschaer)

Beratungsverlauf (1)

08.11.2024 Kommission für Digitalisierung
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KDigital 9/2024
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
Datum
08.11.2024
Erstellt
25.10.2024 11:46