KDigital 9/2024
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung - öffentlich - KDigital 9/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Vesper Telefon 0221-147-3435 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.10.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Digitalisierung 08.11.2024 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommis- sion für Digitalisierung am 19.04.2024 Beschlussvorschlag: Die Kommission für Digitalisierung des Regionalrates genehmigt die Niederschrift über das we- sentliche Ergebnis der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschriftvom290524
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Niederschriftvom290524)
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1 Datum: 29.05.2024 Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Verena Vesper Telefon: (0221) 147 - 3435 verena.vesper@bezreg- koeln.nrw.de Kommission für Digitalisierung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln Niederschrift über die wesentlichen Ergebnisse der 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 19. April 2024 Beginn:10:00 Uhr Ende: 11.36 Uhr Ort: Plenarsaal Bezirksregierung Köln Herr Moll (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und heißt die Anwesenden herzlich willkommen. Besonders begrüßt er die Teilnehmer:innen der Verwaltung, insbesondere Frau Nolwenn Nordmann als neue Juristin im Dezernat 32 der Bezirksregierung Köln und die vortragenden Gäste Frau Regina Rosenstock (Vorsitzende des :rak und Leiterin des Referats Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, Herrn Michael Eßer (Projektleiter und Gigabitkoordinator von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Kreis Heinsberg mbH), Herrn Marco Goymann, (Abteilungsleiter und Gigabitkoordinator im Amt 12 Strukturwandel, Fördermittelmanagement und Digitale Ökosysteme des Rhein-Erft- Kreises sowie Frau Ueberschaer von der Gigabit-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Köln. Er weist daraufhin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nicht gestattet seien. Sodann erfolgt der Einstieg in die Tagesordnung: 2 TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung und die Tagesordnung fristgerecht am 28.03.2024 bekannt gegeben worden seien. Der Vorsitzende stellt fest, dass Ergänzungs- oder Änderungswünsche der Tagesordnung erkennbar nicht der Fall seien. Die Kommission für Digitalisierung genehmigt die Tagesordnung. TOP 2 Mitunterzeichnung der Niederschrift Als Mitunterzeichner wird von Herr Alois Saß (SPD-Fraktion) benannt. TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 05. Sitzung der Kommission Digitalisierung am 20.10.2023 Drucksache Nr. KDigital 1/2024 Beschluss: Die Kommission für Digitalisierung genehmigt die Niederschrift. TOP 4 Sachstand zum Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Rhein-Erft-Kreis Drucksache Nr. KDigital 02/2024 Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Marco Goymann, Abteilungsleiter und Gigabitkoordinator im Amt 12 Strukturwandel, Fördermittelmanagement und Digitale Ökosysteme des Rhein-Erft-Kreises dafür, dass er der Einladung gefolgt ist und übergibt ihm das Wort. Herr Goymann (REK) bedankt sich und teilt mit, dass er über den Sachstand zum Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Rhein-Erft-Kreis, über die Gigabitsituation einschl. eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau, Schulen und den Mobilfunk sowie einen kurzen Ausblick über die digitale Transformation im Rhein- Erft-Kreis referieren wird. Vorab stellt er kurz den Rhein-Erft-Kreis vor. Er informiert 3 zunächst über den Ist-Zustand des Glasfaserausbaus (Stand Dezember 2023), der 38 % betrage (Quelle GigabitNRW). Darüber hinaus gäbe es jedoch viele Unternehmen, die konkret angekündigt hätten, selbst auszubauen (LOEs, mit Verträgen und Konzessial- und Kooperationsverträgen mit Gemeinden). Diese arbeiteten entweder daran oder würden in Kürze ausbauen, so dass der perspektivisch (gesicherter Ausbau) zu erreichende Glasfaserausbau ca. 70 % umfasse. Als Beispiel führt er hier Kerpen an, das zurzeit lediglich über eine Glasfaserquote von 4,2 % (Stand Dezember 2023) verfüge, sich perspektivisch aber aufgrund erfolgter Glasfaserausbaukooperationen z.B. mit der Westconnect und anderen Unternehmen auf 90 % steigere. Zur weiteren Steigerung des perspektivisch zu erwartenden Glasfaserausbaus habe man zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und sechs Kommunen eine Kooperationsvereinbarung zum geförderten Glasfaserausbau abgeschlossen. Hierfür sei zunächst eine externe Organisation beauftragt worden. Des Weiteren seien der Branchendialog und die Markterkundung bereits abgeschlossen worden. Eine Veröffentlichung sei bisher noch nicht erfolgt, da noch der ein oder andere auf- oder abspringen könnte. Sie seien derzeit dabei die förderfähigen Adressen (Stand heute 2000 bis 2200 förderfähige Adressen, welche aber noch evaluiert werden müssten) zu eruieren. Im Zusammenhang mit dem neuen Förderverfahren würden derzeit die Kommunen prüfen, ob sie an diesem teilnehmen könnten (Evaluierungsphase). Zum Thema Schulen habe es zwei Prüfaufträge gegeben. In diesem Zusammenhang sei mit Stand vom 20.10.2023 eruiert worden, dass 12 Schulen noch nicht über eine gesicherte Glasfaserverbindung verfügen würden. Mit Stand vom 22.03.2024 erfolgte eine neue Abfrage. Im Rahmen dieser Abfrage sei ermittelt worden, dass 14 von insgesamt 153 Schulen im Rhein-Erft-Kreis noch nicht über eine gesicherte Glasfaserverbindung verfügen würden. Bei 5 von diesen Schulen sei eine Planung bereits perspektivisch initiiert worden. Der Umgang mit 2 privaten und 3 kirchlichen Schulen, die nicht in der Hoheit des Kreises oder der kreisangehörigen Kommunen lägen, sei noch offen. Zusammenfassend stellt er abschließend fest, dass alle 153 Schulen soweit eine gesicherte Versorgung hätten. 4 Zur Mobilfunkversorgung führt er aus, dass man zunächst zwischen 4 G und 5 G unterscheiden müsse. 4 G (99,6 %) sei noch besser als 5 G mit 97,3 %. Bei 4 G sei die Vorreiterin die Telekom. Bei 5 G hätten Telefonica und Vodafone noch ein Defizit. Bei der Betrachtung der Löcher/ unterversorgten Bereiche seien das im Kreis insbesondere die Tagebaue und die Deponien, aber es gebe auch Randbereiche von Ortslagen mit Wohnbebauung und einzelne Gewerbegebiete, wo noch Gespräche mit den entsprechenden Netzbetreibern zur Weiterversorgung geführt werden müssten. Es habe darüber hinaus auch neben den direkten Gesprächen mit den Netzbetreibern Vertragsverhandlungen mit Funkturmgesellschaften gegeben. Eine der Funkturmgesellschaften habe einen Vertrag mit dem Kreis abgeschlossen, mit dem ihr der Kreis eigene Liegenschaften und auch Liegenschaften aus den Kommunen für eine schnellere Standortsuche zur Verfügung stelle. Dies gelte für die Makrostandorte (große Türme zur 4 G und 5 G –Versorgung) als auch für künftige Technologien, d.h. kleine Funkzellen (z.B. für autonomes Fahren, kleinteiliges VoiceoverID, RFID). Diese sollen auch auf andere zur Verdichtung und Verbesserung des Ausbaus dupliziert werden. Als Letztes geht Herr Goymann (REK) auf die digitale Transformation ein. Er verweist auf die bereits durchgeführten Studien in den Jahren 2021 und 2023. Im Ergebnis seien sie erfolgreich mit der Ansiedlung von zwei modernen Rechenzentren, die sogenannten Hyperscaler in Bergheim und Bedburg, gewesen, von der sie sich eine entsprechende Sogwirkung zur Etablierung eines Datendrehkreuzes und Datencenters sowie Digitalparks rund um die Hyperscaler versprächen. Insgesamt bewerte er den Rhein-Erft-Kreis in der digitalen und in der Dateninfrastruktur als sehr gut aufgestellt. Herr Bodo Jakob (SPD) bedankt sich für den Vortrag und die Vorabzurverfügungstellung des Vortrages. Er weist darauf hin, dass der Rhein-Erft- Kreis auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setze. Manchmal werde jedoch der eigenwirtschaftliche Ausbau torpediert. In diesem Rahmen würde meist die Empfehlung, den Vertrag nicht abzuschließen, gegeben, da nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Monopolist, der das Glasfasernetz betreibe, die Preise bis ins Unendliche erhöhe und man dann aus diesem Vertrag nicht wieder herauskomme. Er fragt daher, ob diese Tendenzen im dem Rhein-Erft-Kreis vorhanden seien und 5 bittet um Erläuterung, ob es Strategien hierzu gebe, wie man einen solchen Monopolbetrieb auf den Netzen verhindere. Herr Goymann (REK) teilt mit, dass sie über Netzbetreiber froh seien, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau betreiben würden. Dies sei leider kein Selbstläufer, sondern müsste immer stark beworben werden. Das Thema Monopolpreise und Preisanstieg würden sie nicht kennen. Dies sei sicherlich ein Thema beim Erstausbau. Es sei aber kein Thema der laufenden Tarife für die Kunden. Die Lösung sei openacces, d.h. auf den Leitungen müssten dann andere Betreiber aufsitzen. Herr Stefan Götz (CDU) fragt nach, bis wann der perspektivische Ausbau von 70 % angestrebt sei und ob die Flächen unter Berücksichtigung der geplanten Neuansiedlungen um die Rechenzentren ausreichend seien oder es dort noch weitergehenden Bedarf gebe. Herr Goymann (REK) weist darauf hin, dass der perspektivische Ausbau nur dann angesetzt sei, wenn dies auch wirklich gesichert sei (z.B. durch Verträge), d.h. es handele sich um glaubhafte Ankündigungen bis 2026. Bzgl. der Digitalparks möchte er sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. In der Studie seien 4 Standorte genannt worden. Der REK werde sich nicht dazu äußern, welcher der Richtige sei, dies obliege dem Wettbewerb. Die Kommunen hätten sicherlich auch eigene Flächen, die sie gerne in den Ring werfen würden. Herr Wilfried Fischer (Die GRÜNEN) bittet um Mitteilung, was den Menschen gesagt werde, wie die Perspektive sei, d.h. nach welcher Zeit andere Netzbetreiber die Möglichkeit hätten das Netz zu nutzen und wie die Realität aussähe. Herr Goymann (REK) weist darauf hin, dass es bis 1999 nur die Telekom gegeben habe. Nunmehr sei jedoch ein Wettbewerb bereits beim Ausbau gegeben. In den Kommunen würde sich jedoch beim Ausbau dann auf einen Betreiber fokussiert, ohne aber nachher die anderen Anbieter auszuschließen. Bei Annahme des Ausbaus nur einer Leitung für den Bürger gebe es unterschiedliche Modellmöglichkeiten (z.B. Netzausbau durch die Kommune, die sich nach Ablauf der Vertragsablaufzeit theoretisch auch einen anderen Netzbetreiber suchen könnte). Aber er weist darauf 6 hin, dass weder die Kommune noch der REK einen wahnsinnigen Einfluss darauf hätten. Herr Friedrich Jeschke (Linke./VOLT) regt an, dass man unterstützende Beratungsangebote nutzen solle. Es könnte da noch viel Vertrauensarbeit durch Kommunen oder Zusammenanschlüsse erfolgen. Abgesehen von der Telekom hätten sich alle anderen Anbieter zum openacces positioniert. Des Weiteren gebe es ein Gerichtsurteil, das die Telekom verpflichte ihre Leerrohre zur Verfügung zu stellen. Er beurteile den Einfluss des REK etwas anders und fragt daher nach, wie der Kreis den Konflikt zwischen Telekom und anderen Marktbetreibern wahrnehmen würde. Herr Goymann (REK) teilt mit, dass sie froh seien, wenn sie einen Netzbetreiber zum Ausbau hätten. Die Chance, dass ein zweiter konkurrierender Netzbetreiber einen Überbau, insbesondere an einem Einfamilienhaus, umsetze, sei sehr gering in Deutschland. Bei lukrativen Gewerbegebieten oder Häusern von Wohnungsgesellschaften sei dies jedoch möglich. Dies erfordere dann auch neue Aufbruchsgenehmigungen. Es handele sich dabei um Wettbewerb. Zum Thema der Anschlusswahl des Bürgers informiert er darüber, dass der Bürger durchaus die Möglichkeit habe, von seinem Glasfaserausbau auf den kupferbasierten Anschluss zurückzugehen, dies aber natürlich nicht die Zielsetzung aller sei. Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich bei Herrn Marco Goymann (REK) sowohl für den Vortrag als auch für die Beantwortung der Fragen und schließt den Tagesordnungspunkt. Kenntnisnahme: Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 7 TOP 5 Sachstand zum Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Rhein-Sieg-Kreis Drucksache Nr. KDigital 5/2024 Herr Moll (Vorsitzender) dankt Frau Regina Rosenstock, Leiterin des Referats Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises, dafür, dass sie der Einladung gefolgt ist und übergibt ihr das Wort. Frau Regina Rosenstock (RSK) teilt mit, dass es sich beim Rhein-Sieg-Kreis um heterogene Flächenkommunen mit 115.000 ha und rd. 608.000 Einwohnern handele. Hierzu verweist sie unter anderem exemplarisch auf die Kommune Ruppichteroth mit ca. 10.000 Einwohnern. In Ruppichteroth kämen somit auf 100 km²/ 172 Einwohner. Die Stadt Siegburg hingegen habe rd. 42.000 Einwohner auf einer Fläche von 1077 Einwohner pro km². Frau Rosenstock (RSK) erläutert, wie sich der RSK dem Thema Breitbandausbau mit insgesamt drei Förderprogrammen genähert habe. Gestartet seien sie vor rund 19 Jahren. Sie startet in diesem Rahmen mit dem Projekt „Weiße- Flecken-Programm und Schulen“ und weist darauf hin, dass sie auf einen Abschluss des Projektes in diesem Jahr hoffen würden. Den überwiegenden Teil der Förderprogramme und des Ausbaus habe die Telekom gewonnen, wobei sich bei einzelnen Strecken der Ausbau etwas schwieriger gestalte. Im Jahr 2016 seien sie mit dem Projekt gestartet. 16.000 Haushalte, 900 Unternehmen und 184 Schulen seien im Projekt mit einem Gesamtvolumen von rund 16 Mio. € inkludiert. Hierzu stellt sie eine Übersicht der Ausbaugebiete vor. Sie bittet in diesem Rahmen sich auch noch einmal optisch die Gemeinde Much vorzumerken. Im Zeitraum der Coronapandemie seien jedoch kleinere TKUS insolvent geworden, was den Ausbau auch in diesem Punkt extrem gehemmt habe. Zum Projekt „Sonderaufruf Gewerbe“ gibt sie an, dass dieser aktuell vor der Brust stehe. Sie verweist insbesondere auf die Gemeinde Windeck mit einer Fläche von 107 km² und 19.000 Einwohner. Betriebe in dieser Kommune hätten es ohne Förderprogramm deutlich schwerer, einen adäquaten Anschluss zu genießen. Sie hoffe in diesem Jahr nach Abschluss der Vergabeverfahren endlich mit dem Projekt starten zu können, damit 500 geförderte Anschlüsse in 35 Gewerbegebieten angeschlossen werden könnten. Es beträfe insgesamt 10 Kommunen mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Mio. €. Ursprünglich seien sie mit 60 8 Gewerbegebieten gestartet. Es habe jedoch eine hohe Dynamik aufgrund des Dazwischenkommens von anderen Ausbauverhalten bestanden. Insgesamt seien 7 von insgesamt 17 Förderbescheiden aufgrund von eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen zurückgegeben worden. Weiter stellt sie das „Graue-Flecken-Projekt“ vor und teilt mit, dass sie dieses Jahr 77 Mio. € dafür bekommen hätten. Im Jahr 2022 seien hierzu Gespräche mit den Kommunen geführt worden. Insgesamt konnten 8 Kommunen von einem gemeinsamen Weg mit dem RSK, die Gigabitfähigkeit für die Zukunft zu implementieren, überzeugt werden. Sie weist weiter auf die geänderten Rahmenbedingungen zum Projekt „Graue-Flecken“ hin. Früher hätten Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept befunden hätten, eine 100% Förderung erhalten. Die Herausforderungen für die Förderung seien nun enorm hoch geworden. Es habe ein Rankingsystem bestanden, d.h. man habe sich bewerben müssen. Sie hätten überlegen müssen, wie sie möglichst viele Kommunen in das Förderprogramm hineinbringen könnten. Aufgrund der Erhöhung des Eigenanteils auf mindestens 10 % bei finanzschwachen Kommunen seien einige Kommunen nicht in der Lage gewesen, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen. In der Regel seien 20 % gefordert worden. Sechs Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis (Alfter, Bornheim, Meckenheim, Much, Ruppichteroth und Wachtberg) hätten sich nicht beteiligen können, obwohl sie es gerne gewollt hätten. Sie hinterfragt in diesem Zusammenhang, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau z.B. durch die Telekom bei einer Kommune wie Much oder Ruppichteroth mit 189 Einwohner bzw. 172 Einwohnern pro km² wirklich erfolgen würde. Sie sei hiervon nicht überzeugt. Sie müssten daher schauen, wie bei diesen Kommunen trotzdem die Zukunftsfähigkeit erreicht werden könne. Des Weiteren stellt sie das Projektvolumen vor und informiert darüber, dass bereits der erste Änderungsantrag gestellt werden müsse, da der eigenwirtschaftliche Ausbau eines TKU aus finanziellen Gründen in einem Fall nicht mehr erfolge werde. Darüber hinaus müssten sie schauen, wie sie weitere Adressen dort hineinbringen könnten. Abschließend gibt sie einen kurzen Ausblick über die Versorgung aller Adressen im Rhein-Sieg-Kreis- aktuell und geplant. Sie bedankt sich für die Möglichkeit des Einsatzes eines Gigabitkoordinators seit 2018 ohne diesen das alles nicht möglich wäre. Weiter betont sie, dass sie die 100% Aufforderung des Bundes gerne erfüllen würden, jedoch dies nicht ohne den eigenwirtschaftlichen Ausbau möglich sei. Bei den 100 Mbit/s könne eine perspektivische Versorgung bis auf 95,5 %, bei den FTTH jedoch nur von 83,5 % bis 2030 erreicht werden. Die Werte könnten jedoch nur unter 9 der Voraussetzung erreicht werden, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau auch in solchen Gemeinden wie Ruppichteroth und Much erfolge würde. Als letztes gibt sie noch einen Blick in den Bereich des Mobilfunks und bedankt sich auch an dieser Stelle für die Möglichkeit der Besetzung einer Mobilfunkkoordinatorin seit 2023. Das Thema sei für den Rhein-Sieg-Kreis als ländliche Region wegen der Bereiche Landwirtschaft, digitale Fernwartung von Maschinen und natürlich auch des Themas Tourismus wichtig. Die 2 Gigabitverteilung mit drei Netzbetreibern sei mittlerweile sehr gut. Im Bereich 4 G bestände noch in Einzelfällen Unterversorgungen wie z.B. in Bad Honnef. In der Mobilfunkabdeckung bei 5 G, wo ein eigenes Projekt in Troisdorf gemeinsam mit den Frauenhofer Institut bestehe, seien jedoch deutliche Unterversorgungen vorhanden. Bei der nächsten Mobilfunkwoche müsse dies noch einmal weiter verifiziert werden, um zu sehen, wo noch etwas getan werden müsse. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der vielen vorhandenen Naturschutzgebiete im Kreis, wo die Errichtung von Mobilfunkmästen schwierig sei und gemeinsam Lösungen gefunden werden müssten. Herr Jeschke (Linke./VOLT) teilt mit, dass er selbst im Projekt in Troisdorf beteiligt gewesen sei. Er bittet um Mitteilung, weshalb die eigenwirtschaftlichen Projekte hier nicht mit aufgeführt worden seien. Frau Rosenstock (RSK) teilt mit, dass nur 5 Städte wie Siegburg und Troisdorf es selbst bzw. eigenwirtschaftlich schaffen würden auszubauen. Diese würden über ganz andere finanzielle Mittel verfügen als die Gemeinden. Darüber hinaus sei es in diesen Bereichen für Anbieter wie die Telekom (siehe Nähe zur Stadt Bonn) wegen der höheren Kundenzahlmöglichkeit interessanter. Die fehlende Aufnahme begründe sich darin, dass es in diesen Städten einfach super laufe. Diese Städte seien in der Lage sich selbst zu versorgen. Im Vortrag ginge es ihr vornehmlich um die noch anstehenden Aufgaben. Herr Stefan Götz (CDU) bittet um Erklärung der großen unterversorgten Flecken bei der Mobilfunkversorgung. Frau Rosenstock (RSK) erläutert hierzu, dass ein Engpass hierzu die hohe Dichte an Naturschutzgebieten sei. Es müsse dort geschaut werden, wo Möglichkeiten des 10 Aufstellens geschaffen werden können. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass der Dialog gerade erst mit dem Einsatz der Mobilfunkbeauftragten begonnen habe. Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) fragt bzgl. aller drei Vorträge, wie die tatsächlichen Eingriffe in Verkehrsinfrastrukturen beim Verlegen der Leitungen aussähen. Die Straßenbaulastträger hätten seiner Information nach gar nicht mehr die Möglichkeit diese Maßnahmen zu koordinieren. Es wäre daher eine schöne Möglichkeit, wenn irgendjemand wie z.B. die Kommunen Leerrohre verlegen würden. Wer dann Glasfaser ausbaue, würde dann diese Leerrohre nutzen. Ihm sei weiter bekannt, dass man die Anbieter leider nicht verpflichten könne, diese Rohre zu nutzen, sondern die Telekommunikationsbetriebe sogar das Recht hätten, jederzeit ihre eigene Infrastruktur aufzubauen und zu verändern. Auch gäbe es nicht die Verpflichtung, dass ein anderes Unternehmen die bereits vorhandene Leitungsinfrastruktur eines anderen Unternehmens nutzen müsse. Ein wirtschaftlicher Anreiz (z.B. Miete für die Nutzung der verlegten Leitung) sei in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht vorhanden. Ihm sei zwar bewusst, dass sie hierüber nichts politisch entscheiden könnten, jedoch würde ihn interessieren, ob es ggf. irgendwelche Bewegungen auf anderen politischen Ebenen gebe, dieses Problem anzugehen oder ob mit dem Problem einfach gelebt werden müsse, wenn wir Breitbandausbau haben wollen würden. Frau Rosenstock (RSK) antwortet, dass die Verzögerung im „Weißen-Flecken- Programm“ genau diesem Problem geschuldet sei, d.h. das Tiefbauarbeiten wegen unterschiedlicher Schwierigkeiten nicht durchgeführt werden könnten. Es sei ein grundsätzliches Problem bei allen, was auch für die Kommunen sehr schwierig sei und was heute nicht gelöst werden könne. Im täglichen „Doing“ sei dies eine erhebliche Herausforderung. Auch der Überbauungsschutz von sieben Jahren sei „überdenkenswert“, d.h. man müsse überlegen, wie man damit in der Zukunft umgehen solle. Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) bittet um kurze Erläuterung des Themas Überbauungsschutz. Frau Rosenstock (RSK) antwortet, dass ein TKU bei einer Verlegung im geförderten Bereich das Anrecht habe, dass dort 7 Jahre keine Überbauung erfolge, außer es hebe das selbst auf. 11 Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die Präsentation bei Frau Rosenstock und die Beantwortung der Fragen. Kenntnisnahme: Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. TOP 6 Sachstand zum Breitband- und Digitalisierungsinfrastrukturausbau im Kreis Heinsberg Drucksache Nr. KDigital 6/2024 Herr Moll (Vorsitzender) dankt Herrn Michael Eßer, Projektleiter und Gigabitkoordinator der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH dafür, dass er der Einladung gefolgt ist und übergibt ihm das Wort. Herr Eßer (Kreis HS) stellt zunächst die Ist-Situation des Glasfaserausbaus im Kreis Heinsberg vor. Ungefähr 67 % aller Liegenschaften seien mit Glasfasern versorgt. Perspektivisch werden weitere 14 % (Stand 12/2023) über Glasfaser versorgt sein. Die Zahlen seien jedoch nicht aktuell, da teilweise bereits entsprechend der mit den Betreibern geführten Gespräche die Zahlen voraussichtlich höher seien. Die Potenzialflächen würden ca. 18 % betragen. In Richtung Mitte der zwanziger Jahre sei bei den Prozentzahlen mit einer deutlichen 9 vorne zu rechnen. Eine 100% sei jedoch aufgrund des NATO Standortes mit ca. 200 Adressen niemals zu erreichen, da diese nie als mit Glasfaser versorgt gemeldet würden. Seit 2012/2013 sei die deutsche Glasfaser im Kreis Heinsberg aktiv, was auch den hohen Ausbauzustand erkläre. Aufgrund dessen sei man einer der letzten Kreise in NRW, der in die Förderung „Weiße Flecken“ eingestiegen sei. Derzeit laufe das Förderprojekt „Weiße Flecken“ im Kreis, welches Tiefbauarbeiten von 500 km mit der deutschen Glasfaser zusammen und gute 1500 Adresspunkte – mit Vortrieb und Upgrade ca. 250 Adressen mehr entlang der Trassen - umfasse. Letztlich rede man über eine Wirtschaftslücke von 34,7 Mio. Euro. Dies zeige, dass sie viele periphere Standorte und lange Strecken hätten, um verhältnismäßig wenig Adressen auszubauen, wenn man es mit anderen Förderprogrammen vergleiche, welche im 12 Kreis aber nicht vorhanden seien. Baulich laufe es sehr gut. 80 % sei bereits umgesetzt. Durch die Aufteilung im Projekt in einen Süd- und Nordkreis sei im Südkreis bereits mit einer baulichen Fertigstellung im Q3 2024, zu rechnen. Im Nordkreis dauere es aufgrund von Problemen mit dem Tiefbauunternehmen länger, was jedoch nicht schlimm sei. Nach dem Förderprojekt hätten sie alle Schul- und Gewerbestandorte versorgt bzw. im Baufortschritt seien sie teilweise bereits schon versorgt. Darüber hinaus gibt er einen kurzen Ausblick zur Glasfaser. Es seien noch einige eigenwirtschaftliche Projekte angekündigt (gelbe Punkte im ersten Schaubild) und sie hätten noch einige Potenzialflächen. Zwei TKUS seien im Kreis vorhanden: die deutsche Glasfaser und was in den letzten 1 ½ bis 2 Jahren medial ein bisschen aufgegriffen worden sei, die Telekom als zweiter Player, die flächendeckend Glasfaser im Kreis ausbaue. Die Telekom habe sich aber insbesondere die innerstädtische Lage genommen, wofür eigentlich schon andere Pläne in der Schublade des Schreibtisches gelegen hätten. Es habe andere Telekommunikationsunternehmen gegeben, die den Ansatz hätten, eine ganze Gemeinde ohne Nachfragebündelung auszubauen. Dann sei dort ein neuer Player reingekommen. Als Folge müsse das Förderprogramm neu zugeschnitten werden und der andere Player ziehe sich zurück. Die Telekom würde dann von heute auf Morgen in den Bau gehen. In der Kommune könne man das so nicht steuern, d.h. es gebe nicht viel Vorlauf, wenn es eigenwirtschaftlicher Ausbau sei und die Aufbruchgenehmigung gestellt werden könne, d.h. mehr oder weniger am nächsten Tag könne sie dann einfach anfangen. Aller Voraussicht nach seien noch zwei weitere Player –TKUS: Deutsche Giganetz und Unsere Grüne Glasfaser- vorhanden. Es sei jedoch noch nichts, was LUI betreffe, unterschrieben. Diese würden sowohl einmal mit und einmal ohne Nachfragebündelung tätig. Man rede über eine Zusage im laufenden Jahr/bis Ende dieses Jahres, so dass dann die Potenzialflächen abgebaut werden könnten. Bei Zusage beider Unternehmen könne man dann Mitte der zwanziger Jahre tatsächlich mit perspektivischen Zahlen von einer 9 vor den Prozentzahlen reden und bis Ende des Jahrzehnts den Ausbau auch umgesetzt haben. Er gibt einen zusammenfassenden Ausblick unter Berücksichtigung der vielen eigenwirtschaftlich Tätigen; dabei teilt er mit, dass, sofern man in dem dynamischen Prozess tatsächlich noch einmal an ein Förderprojekt denken müsse, die neuen 13 teureren Regelungen zur Eigenbeteiligung für die Kommunen beachtet werden müssten. Weiter führt er aus, dass der Kreis Heinsberg in einer Randlage mit 80 km Grenze zu den Niederlanden liege, was eigentlich bei TKU-Projekten hemmend sei. Wenn man aber über die Stadt- und Kreisgrenzen hinausdenke, sei dort sehr viel Potenzial zum Kreis Düren und auch zur Stadt Mönchen Gladbach bzw. zu allen Nachbarn vorhanden, welche ebenfalls mit eigenen Playern zusammenarbeiten würden. Dies habe man z.B. bei der Stadt Erkelenz abschöpfen können, so dass man für den Ausbau die Tiefbauunternehmen aus dem Kreis Düren in den Kreis Heinsberg holen konnte. Die Schwierigkeiten mit der Telekom habe er bereits angeführt. Aber überall da, wo ausgebaut würde, könne man einen Haken machen. Abschließend informiert er noch kurz über den Mobilfunk, dass bei einer mobilfunkbetreiberübergreifenden Betrachtung bei 2G, 4G und 5G eine fast flächendeckende Versorgung vorhanden sei. Bei 5 G seien aber noch ein paar Flächen frei. Es handele sich hierbei um ländliche Strukturen bzw. bewaldete Flächen, die bei 5 G noch nicht ganz so gut versorgt seien. Wenn man es aber auf die einzelnen Versorger, hier die drei Anbieter Vodafone, Telekom und Telefonica, herunterbrechen würde, sehe es bei 2 G und 4 G noch gut aus. Bei 5 G müsse man jedoch sagen, dass man je nach Wohn-und Arbeitsort im Kreis Heinsberg den Mobilfunkbetreiber wählen solle. Hier bedürfe es auch noch weiterer Kommunikation durch den Kreis Heinsberg mit den Tower Companies zur Findung neuer Standorte, um auch bei 5G eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Abschießend weist er noch auf die Besetzung des Mobilfunkbeauftragten seit Anfang des Jahres hin. Es werde auch mit den Tower Companies gesprochen. Diese würden ebenfalls eigenwirtschaftlich arbeiten und selbst in ländlichen Gegenden neue Standorte suchen und dann auf den Kreis zukommen. Der Ausbau durch die Tower Companies schreite gut alleine aber langsamer als beim Glasfaserausbau voran. Perspektivisch sei ein 5 G Kreis gewünscht. Man benötige aber für eine reine 5 G Versorgung auch eine entsprechende Glasfaserverfügbarkeit. Es nütze nichts, wenn die 5 G Versorgung über Richtfunk erfolge. Zusammenfassend lasse sich für den Glasfaserausbau sagen, dass bis zum letzten Jahr/Mitte letzten Jahres ein West-Ost- Gefälle vorhanden gewesen sei. Dies werde derzeit abgebaut. Das NRW Ziel würde man unter Betrachtung der perspektivischen Zahlen in 2025 schaffen, den tatsächlichen Ausbau jedoch nicht. Auch in Zukunft sei die weitere Nutzung von 14 Förderprojekten nicht geplant. Diese wolle man nicht unbedingt haben, da sie sehr zeitintensiv und mit mühseligen Änderungen verbunden seien. Eigenwirtschaftliche Projekte seien da deutlich schneller, da sie mit weniger administrativen Aufgaben verknüpft seien. Der Mobilfunk insgesamt schreite langsam voran, aber man wolle durch den neuen Mobilfunkkoordinator weiter Fahrt aufnehmen. Unter Berücksichtigung des openacces-Gedankens (Network-Sharing) wäre es zielführend, wenn den Mobilfunkbetreibern hier eine Verpflichtung nahegelegt werde, dass alle Frequenzen von allen Mobilfunkbetreiber von einer Antenne gesendet werden können müssen. Abschließend weist Herr Eßer (Kreis Heinsberg) darauf hin, dass Digitalisierung mit Infrastruktur anfange und mit dem Nutzer aufhöre. Auch hier bedürfe es noch Harmonisierungen und Informationen. Herr Jeschke (Linke./VOLT) weist darauf hin, dass man im heutigen Termin von drei Kreisen mit vielen Flächen und weiten Strecken sprechen würde. Er hinterfragt, ob es für den Anfang und für einen schnelleren Ausbau nicht auch die Möglichkeit der Verlegung von oberirdischen Leitungen gebe. Er verweist hierzu beispielhaft auf Umsetzungen in anderen Ländern z.B. Portugal. Er habe noch keinen Nutzer getroffen, der sich dagegen wehren würde. Auch mit oberirdischen Leitungen seien stabile Anschlüsse erreichbar und die möglichen Probleme bzgl. der Anfälligkeit dieser Leitungen seien über AGB´s regelbar. Der Ausbau lasse sich hierdurch beschleunigen. Er bittet um kurze Erläuterung, wie es sich hierzu in den vorgestellten Kreisen verhalte. Herr Eßer (Kreis Heinsberg) teilt mit, dass ihm die Antwort nicht leicht falle. Er könne dem Ganzen bzgl. einzelner Aussiedlerhöfe etwas abgewinnen. Er führt hierzu aber auch das Beispiel Südkorea an, wo die Leitungen oberirdisch verbaut worden seien. Es stelle sich jedoch die Frage, ob man das örtliche Bild/Ortserscheinungsbild so beeinflussen wolle. Bzgl. temporärer Leitungsverlegung bis zur endgültigen Verlegung der Leitung in der Straße z. B. in einem Jahr sehe er Vorteile, aber der Koordinierungsaufwand hierfür sei sehr groß. Die Akzeptanz von neuen Masten sei jedoch gering. Gründe könne er hierfür nicht nennen. Eine pauschale Beantwortung könne leider nicht erfolgen. Insgesamt handele es sich um Einzelfallbetrachtungen. Durch Fremdleitungen schlössen sich auch viele Verlegemöglichkeiten gegenseitig aus. 15 Frau Rosenstock (RSK) sieht es ähnlich und weist darauf hin, dass die oberirdische Verlegung nur eine Ausnahme sein könne (z.B. bei einem Bauernhof). Sie weist hinsichtlich einer temporären Nutzung auf einen Fall hin, in dem ein Unternehmen dringend auf den Ausbau angewiesen sei. Hier würden sie entsprechend in Zusammenarbeit mit der Kommune Zwischenlösungen prüfen. Es stelle sich auch unter Berücksichtigung des Ortsbildes die Frage, wer solche Leitungen ständig in der Luft haben möchte. Das Problem mit der Anfälligkeit wiederhole sie nicht noch einmal. Auch im Rhein-Sieg-Kreis seien es daher eher Einzelfallentscheidung. Herr Goymann (REK) führt als Stichwörter in diesem Kontext unter anderem den Baustellenatlas (gemeinsam koordinierte Verlegung) und verschiedene Verlegemethoden an. Insgesamt seien vom Grundsatz her zwei Seiten zu betrachten. Zunächst einmal die kommunale und kreisweite Sicht, d.h. was könnten und dürften die Ämter überhaupt erlauben, auch bei innovativen Verlegemethoden (wie Mikro- Chanching). Er führt hierzu auch ein Beispiel an, in dem unter den Gehwegplatten Beton aus Wasserschutzgesichtspunkten verbaut worden sei, was zu höheren Kosten bei den Verlegungen für TKUS führe. Dies würde deutlich einfacher gehen, wenn man Mikro-Changing machen würde. Hinsichtlich der konkreten Frage teilt er mit, dass die TKUs aber oberirdische Leitungen aufgrund der möglichen Anfälligkeit überhaupt nicht machen würden. Dies wolle er noch ergänzen. Herr Wilfried Fischer (Die Grünen) bittet um Mitteilung, ob in den weiteren Sitzungen weitere Kreise zu dem Thema der Vorträge drankommen würden. Er fragt nach einem Leitungskataster. Soweit es ihm bekannt sei, wüssten nur die verlegenden Unternehmen, wo genau die Leitungen seien. Eine Verpflichtung für eine Dokumentation bestehe nicht. Die dritte Frage sei, ob in der Praxis Leerrohre verlegt oder ggf. dafür Anreize fehlen würden. Herr Moll (Vorsitzender) antwortet, dass alle Kreise und kreisfreien Städte zu diesem Themenbereich angefragt würden, um alle in der Sitzungsperiode einmal gehört zu haben und einen flächendecken Eindruck sowohl von der Infrastruktur als auch vom Mobilfunk zu bekommen. Hinsichtlich der Frage zum Leitungskataster weist er darauf hin, dass diese Frage zurzeit nicht beantwortet werden könne, aber die Frage gerne in die nächste Sitzung noch einmal mitgenommen werde. 16 Herr Eßer (Kreis Heinsberg) führt zur Eigenverlegung von Leerrohren an, dass diese Maßnahme zum wahnsinnigen Erfolg der vorgestellten Quote im Kreis Heinsberg geführt habe. Man habe bereits früh in 2008/2009 diskutiert, ob man eine eigene Kreisgesellschaft gründen solle, um solche Glasfaserleerrohre zu verlegen. Hiervon sei jedoch Abstand genommen worden. Mit den hiesigen Versorgern der Wasserversorgung und Elektro habe man aber in der Folge abgestimmt, dass bei großen Strecken im Rahmen von Verlegemaßnahmen Leerrohre mitverlegt worden seien, die zu einer fast vollständigen Verbindung in Form einer backbone Acht im Kreis Heinsberg bis zum Einstieg der deutschen Glasfaser geführt hätten. Dies sei ein Grund für das schnelle Vorankommen im Kreis gewesen. Für ein Neubaugebiet erfolge mittlerweile eine Netzdimensionierung durch Kontaktaufnahme mit der deutschen Glasfaser so, dass dann die Grundversorgung errichtet würde und im Anschluss nur noch eine Verbindung zum Bestandsnetz geschlossen werden müsste. Dies funktioniere auch sehr gut und verlässlich. Eine Erfassung der Daten sei jedoch schwer, da es sich um unternehmensbezogene Daten handele. Man bekomme zwar als Tiefbauamt mit, dass was gebaut, aber nicht was genau in welcher Größenordnung gebaut werde. Man habe einen guten Kontakt zur deutschen Glasfaser, bei der in der Vergangenheit viele Daten geflossen seien. Im Förderprojekt müssten sie darüber hinaus fließen. Im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur werde dies gesammelt, aber er sei nicht sicher, ob es eine Verpflichtung hierfür gebe. Sollte dies der Fall sein, gebe es jedoch einen zeitlichen Verzug von sechs Monaten bis zu welchem Zeitpunkt die Daten zu melden seien. Das seien jedoch auch schon die Phasen, in denen die Kabel bereits gerissen seien. Bei ihnen im Kreis seien auch NATO-Leitungen und zwischen zwei Chemieunternehmen eine überwachte Ethanolleitung, der sie nicht zu nahekommen dürften und die nicht einem halböffentlichen Geosystem zugänglich wären. Sie hätten auch Tagebauentwässerungen, die nicht mit der Höhenlage festgelegt worden seien. Man wisse nur wo sie liegen. Es gäbe also etwas, was jedoch nicht allumfassend sei. Frau Rosenberg (RSK) informiert darüber, dass Start-ups sich mit dem Thema beschäftigen würden, was unter der Erde existiere. Dieselben Probleme, die hier bereits skizziert worden seien, beständen auch dort. Die Notwendigkeit eines Katasters würde vom Rhein-Sieg-Kreis gesehen, um schneller, effizienter und 17 nachhaltiger zu werden. Leerrohre seien vereinzelt vorhanden. Es wäre sei aber eher die Ausnahme als die Regel. Darüber hinaus gebe es eher kreative Lösungen, z.B. den Bau von privaten Kanälen, die für die Verlegung von Leitungen zur Verfügung gestellt würden. Herr Goymann (REK) sieht die Pflege des Infrastrukturatlas nur als mäßig an. Dies begründe sich auch mit den strategischen Hintergründen der Unternehmen, d.h. was und wo sie etwas preisgäben. Kritische Infrastrukturen seien nicht enthalten. Die Einsichtnahme sei auch zeitlich begrenzt und müsse immer wieder neu beantragt werden. Aber auch die Netzbetreiber wüssten es nicht immer, da teilweise auch die Netze aufgekauft worden seien. Für Netzdokumentation sei in diesem Kontext unter dem Investitionsdruck meist kein Platz gewesen. Da weitere Fragen nicht gestellt wurden, bedankt sich der Vorsitzender für den Vortrag bei Herrn Eßer (Kreis Heinsberg) und für die Beantwortung der Fragen. Kenntnisnahme: Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. TOP 7 Ausblick/neue Erkenntnisse zum Fortgang der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit- RL 2.0) im Jahr 2024, Frau Ueberschaer (schriftlicher Bericht) Drucksache Nr. KDigital 7/2024 Der Vorsitzende dankt Frau Ueberschaer (BR Köln) für den schriftlichen Bericht und bittet um Mitteilung, ob hierzu Fragen beständen. Herr Stefan Götz (CDU) bittet daraufhin um Beantwortung, wie viele Anträge im Regierungsbezirk tatsächlich nicht erfolgreich gewesen seien und wenn ja, welche. Frau Ueberschaer (BR Köln) teilt mit, dass lediglich ein Antrag aus dem Kreis Düren nicht erfolgreich gewesen sei. Die Datengrundlage habe nach jetzigem Stand ihrer 18 Erkenntnisse nicht den Vorgaben entsprochen. Hierzu habe es noch einmal eine Überarbeitung durch den Kreis selber und dem Projektträger des Bundes gegeben. Ihres Wissens nach sei der ablehnende Bescheid mittlerweile an den Kreis herausgegangen, der jedoch dort nicht angenommen worden sei. Es sei daher noch in der Schwebe. Sie gehe jedoch davon aus, dass sich hieran nichts mehr ändere und die Förderung für den letzten Aufruf nicht mehr in Anspruch genommen werden könne. Dann müsse abgewartet werden, wie es mit dem nächsten Förderaufruf aussehe. Frau Ursula Ehren (Die Grünen) teilt mit, dass sie sich nicht sicher sei, ob sie die Vorlage richtig verstanden habe. Es solle ja wegen des Nichtausreichens des Fördertopfes das Verfahren geändert werden. Sie fragt, ob sich an dem Förderprogramm etwas zu Ungunsten des ländlichen Raumes geändert habe, weil man nun vorher eruiere wie viele Partizipanten es an dem jeweiligen Projekt gebe, oder ob es sich hier um eine Fehlinterpretation ihrerseits handele. Frau Ueberschaer (BR Köln) teilt mit, dass es sich tatsächlich um eine Fehlinterpretation handele. An den Kriterien habe sich nichts geändert. Tatsächlich wolle man den Fokus stärker auf Projekte legen, die auch zum Erfolg führen würden. Dies sei kein NRW spezifisches Problem gewesen. Zwar habe man in NRW auch einige Projekte gehabt, die nicht zum Zuge gekommen seien. In Bayern oder Baden- Württemberg seien es jedoch deutlich mehr gewesen. Deswegen habe man geschaut, wie man die Stellschrauben richtigstellen könne, um den Aufwand für TKUs und die Verwaltung so niedrig und den Erfolg so groß wie möglich zu machen. Dies wolle man durch die Einführung des Punktesystems forcieren. Als sie die Tischvorlage erstellt habe, habe sie die Hoffnung gehabt, dass sie in der Sitzung noch weitere Infos zum Aufruf 2024 der Gigabit-Richtlinie geben könne. Eine Veröffentlichung des Aufrufes sei jedoch noch nicht erfolgt. Sie habe die Info vom MWIKE bekommen, dass es Ende April erfolge. Frau Ursula Ehren (Die Grünen) weist darauf hin, dass in der Vorlage die Einwohnerdichte als ein Kriterium gelte. Dies habe ihre bereits vorgestellte Interpretation angeregt. Frau Ueberschaer (BR Köln) merkt hierzu an, dass sich die Einwohnerdichte auf die Anträge, die im Aufruf im letzten Jahr punktgleich ausgefallen seien, beziehe. Um ein 19 besseres Ranking herzustellen und zur Vermeidung eines punktgleichen Antrages habe man dieses „Super-Kriterium“ eingefügt, wodurch aber die ländlichen Regionen, die flächenmäßig recht groß aber dünn besiedelt seien, eher bevorzugt würden. Herr Jeschke (Linke./VOLT) möchte an dieser Stelle – wie bereits im Vorfeld abgesprochen - für die kommende Sitzung anregen, dass die ZRR auch für Berichterstattungen angefragt werden soll. Der Vorsitzende nimmt die Empfehlung, über die man sich bereits im Vorfeld ausgetauscht habe, gerne auf und informiert darüber, dass die ZRR bereits angefragt worden sei und die erbetenen Themeninhalte an diese mit der Bitte, diese bei der Berichterstattung zu berücksichtigen, weitergeleitet würden. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Ueberschaer (BR Köln) für den Bericht und die Beantwortung der Fragen. Kenntnisnahme: Die Kommission für Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis. TOP 8 Anträge Es liegen keine Anträge vor. TOP 9 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. TOP 10 - Mitteilungen 10.1 der Bezirksregierung Keine Mitteilungen 20 10.2 des Vorsitzenden Keine Mitteilungen Herr Moll (Vorsitzender) bedankt sich für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 11:36 Uhr. gez. Bert Moll (Vorsitzender der Kommission) gez. Alois Saß (Mitunterzeichner) Aufgestellt: Verena Vesper (Geschäftsstelle) www.rhein-erft-kreis.de SACHSTAND ZUMBREITBAND-UNDDIGITALINFRASTRUKTURAUSBAUIMRHEIN-ERFT-KREIS7. SITZUNG DERKOMMISSION FÜRDIGITALISIERUNGAM19. APRIL2024 Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Eckdaten Rhein-Erft-Kreis •Landrat Frank Rock•Rheinische Braunkohlerevier•Städtedreieck Aachen-D‘dorf-Köln•10 kreisangehörige KommunenFläche ca. 700 km2rd. 470.000 Einwohnerrd. 135.000 Adressen•Kreuzung überregionaler Datentrassen (Amsterdam–Frankfurt/Stockholm–Paris) AAKD 2Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau Quelle: Gigabit.NRW, GlasfaserAtlas. NRW,öffentlicher Bereich, Stand: Dezember 2023 IST:ca.38%Quelle: Zwischenergebnis Adressvalidierung im Markterkundungsverfahren Q1 2024perspektivisch:ca.70%3Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Geförderter Glasfaserausbau Quelle: Gigabit.NRW, GlasfaserAtlas. NRW,öffentlicher Bereich, Stand: Dezember 2023Quelle: Zwischenergebnis Adressvalidierung im Markterkundungsverfahren 2024Kooperations-vereinbarung zwischen Rhein-Erft-Kreis und 6 KommunenBranchen-Dialog, Ausbauankündigung, MarkterkundungBeauftragung externer Berater Verabschiedung der aktualisierten Förderrichtlinie undFörderaufrufdes Bundes Gremien-Entscheidung Antragstellung Adress-Validierung, Ausbaurückzug, Berechnung der Fördersumme und Eigenanteil heute4Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Schulen Planung nicht gesichert14 Prüfauftrag(Basis: Rückmeldung TKU‘s/ BR)Stand 19.04.202320.10.2023Stand 22.03.2024Planung nicht gesichert12Prüfergebnis(Basis: aktuelle Auswertung REK)perspektivisch/ initiiertGlas 5 2städtisch2kirchlich3privat2perspektivisch/initiiertperspektivisch/initiiertGlaskreis-eigenGlas14 SchulenGlasunbekanntunbekannt5Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Mobilfunkversorgung Quelle: MWIKE NRW, Dashboard Mobilfunk; Datenstand: Oktober 2023 Ausbaudefizit 4G•Nord-Süd-(Kohle)bahn (Glessener Höhe)•Waldfläche Ausbaudefizit 5G•(ehemalige) Tagebau-gebiete und Deponien•Randbereiche Ortslagenmit Wohnbebauung•einzelne Gewerbegebiete•Waldfläche Quelle: BNetzA (auf Grundlage von Daten der Netzbetreiber) 4G:99,6 %5G:97,3 %6Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de 12/2022: Beschluss Kreistag: Kontaktaufnahme mit Funkturmgesellschaften 10/2023: Rahmenvertragsschluss mit der ersten Funkturmgesellschaft03/2024: Gespräche mit zwei weiteren Funkturmgesellschaften Vertragsverhandlungen mit FunkturmgesellschaftenAbschluss von Rahmenverträgen nebst Mustern•Unterstützung der Mobilfunk-Netzplanung durch Liegenschaftsportfolio des Kreises•Vorlage für Kommunen des Kreise•Mustervertrag für kleine Funkzellen•Erprobung der Zusammenarbeit7Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann www.rhein-erft-kreis.de Digitale Transformation „Blaue-Banane“(111 Mio. EW) Daten-Achsensowie Energie- und Verkehrsanbindungen Nutzer-Erreichbarkeit(60 Mio. EWim Umkreis von 250 km)15 Mio. 34 Mio. 11 Mio. Fokusräume 01/2020:Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg („Kohlekompromiss“) und Einleitung des Prozesses zum Strukturwandel im Rheinischen Revier2021/2023:Veröffentlichung der durch das MWIKW beauftragten und geförderten Studien „Machbarkeitsstudie Dateninfrastrukturen im Rheinischen Revier“ (04/ 2021) und„Masterplan Digitalparks im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis“ (05/ 2023)02/2024:Bekanntgabe der Investitionsentscheidung von Microsoft für die Errichtung hoch-moderner Rechenzentren(Hyperscale) an den Standorten Bergheim und BedburgAusblick:Ansiedlung von Digitalparks im Umfeld von Hyperscale-RZ und Datendrehkreuz8Abteilung 12/3 Digitale Ökosysteme – Marco Goymann SACHSTAND ZUM BREITBAND- UND DIGITALINFRASTRUKTURAUSBAU IM RHEIN-SIEG-KREIS © Rhein-Sieg-Kreis 2024 AGENDA 1. Laufende Förderprojekte 2. Stand zur Breitbandversorgung und Ausblick 3. Mobilfunkausbau © Rhein-Sieg-Kreis 20242 1. LAUFENDE FÖRDERPROJEKTE © Rhein-Sieg-Kreis 20243 Beteiligung am ersten bundesweiten Förderaufruf: Antragstellung und vorläufige Bewilligung im Frühjahr 2016 endgültige Bewilligung und Baustart im Jahr 2019 Ausbau durch Deutsche Telekom, Westconnect und eifel-net ca. 16.000 Haushalte, 900 Unternehmen und 184 Schulen im Projekt rund 16 Mio. € Gesamtvolumen geplante Fertigstellung in 2024 © Rhein-Sieg-Kreis 20244 PROJEKT „WEIßE FLECKEN UND SCHULEN“ © Rhein-Sieg-Kreis 20245 AUSBAUGEBIETE „WEIßE FLECKEN UND SCHULEN“ Förderprogramm zur Anbindung unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiet ans Glasfasernetz Antragstellung und vorläufige Bewilligung im Jahr 2021, anschließend Vergabeverfahren und Konkretisierung Erhalt der finalen Förderbescheide und Baustart in diesem Jahr ca. 500 geförderte Anschlüsse in 35 Gewerbegebieten in 10 Kommunen rund 12 Mio. € Gesamtvolumen © Rhein-Sieg-Kreis 20246 PROJEKT „SONDERAUFRUF GEWERBE“ großer Förderbedarf in ländlich geprägten Gebieten festgestellt ursprünglich Förderantrag im Jahr 2022 geplant, im August 2022 Wechsel vom Hellgrauen- ins Dunkelgraue-Flecken-Programm Förderantragstellung im Oktober 2023 mit 8 von 19 Kommunen Förderbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe im Dezember 2023 über 38.390.000 € (Gesamtvolumen 76.780.000 €) © Rhein-Sieg-Kreis 20247 GRAUE-FLECKEN-PROJEKT (GIGABITFÖRDERUNG 2.0) (Quelle: BMDV) Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns des Landes NRW im März 2024 ca. 7.000 Anschlüsse im Projekt © Rhein-Sieg-Kreis 20248 GRAUE-FLECKEN-PROJEKT (GIGABITFÖRDERUNG 2.0) Enorme Herausforderung: Erhöhung des Eigenanteils auf mindestens 10 % führte, trotz intensivster Gespräche und Bemühungen, zur Nicht-Teilnahme folgender Kommunen: Alfter, Bornheim, Meckenheim, Much, Ruppichteroth und Wachtberg © Rhein-Sieg-Kreis 20249 Kommune Adressen Förderung Wirtschaftlich- keitslücke in € Eigenanteil in € Bad Honnef 249 2.739.000 273.900 Eitorf 789 8.679.000 867.900 Königswinter 378 4.158.000 415.800 Lohmar 1.164 12.804.000 1.280.400 Neunkirchen-Seelscheid 1.954 21.494.000 2.149.400 Rheinbach 347 3.817.000 381.700 Swisttal 247 2.717.000 271.700 Windeck 1.852 20.372.000 2.037.200 Gesamt 6.980 76.780.000 7.678.000 PROJEKTVOLUMEN „GRAUE FLECKEN“ • Adresszahl Stand April 2024; aktuell Hinzunahme weiterer Adressen in Prüfung • Projektkosten vorläufig (Kostenschätzung 11.000 €/Anschluss); finale Zahlen erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens 3. STAND ZUR BREITBANDVERSORGUNG UND AUSBLICK © Rhein-Sieg-Kreis 202410 deutlicher Zuwachs bei der perspektivischen Gigabit- und Glasfaserversorgung, ABER: nach wie vor 16,5 % aller Anschlüsse ohne FTTH-Planung => Eigenwirtschaftlicher Ausbau muss weiter forciert werden, um Ziel der Gigabitstrategie zu erfüllen © Rhein-Sieg-Kreis 202411 VERSORGUNG ALLER ADRESSEN IM RSK - AKTUELL UND GEPLANT 29,8% 58,9% 78,0% +53,7% +31,7% +17,5% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% FTTH 1.000 Mbit/s 100 Mbit/s Versorgung Stand Dezember 2023* Perspektivische Versorgung bis 2030* 95,5% 90,6% 83,5% * Angaben auf Basis der Daten der Netzbetreiber und der Förderprojekte 4. MOBILFUNKAUSBAU © Rhein-Sieg-Kreis 202412 Zur besseren Koordination des Mobilfunkausbaus innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises wurde für die Zielerreichung eines flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen eine Mobilfunkkoordinatorin eingesetzt Sie unterstützt beispielsweise bei Suchanfragen zur Standortermittlung oder bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und ist Ansprechpartnerin für angestrebte Förderprojekte durch die Kommunen Mai 2023: Teilnahme des Rhein-Sieg-Kreises an der Mobilfunkmesswoche Erneute Teilnahme in 2024 angestrebt © Rhein-Sieg-Kreis 202413 ZENTRALE MOBILFUNKKOORDINATION © Rhein-Sieg-Kreis 202414 © Rhein-Sieg-Kreis 202415 © Rhein-Sieg-Kreis 202416 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT © Rhein-Sieg-Kreis 2024 Regina Rosenstock Leiterin des Referats für Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises Telefon 02241 13-2337 regina.rosenstock@rhein-sieg-kreis.de Sachstand zum Breitband- und Digitalinfrastrukturausbau im Kreis Heinsberg Kommission für Digitalisierung 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 1 Gigabitkoordinator des Kreises Heinsberg . Michael Eßer Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Klostergasse 17 52525 Heinsberg T: 02452/13-1823 mail: michael.esser@kreis-heinsberg.de mail: esser@wfg-kreis-heinsberg.de WFG für den Kreis Heinsberg mbH 219.04.2024 Agenda • Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg • Überblick Status quo • kreisweites Förderprojekt • Ausblick • Mobilfunk im Kreis Heinsberg • Versorgungslage • Ausblick • Zusammenfassung / Thesen / to do WFG für den Kreis Heinsberg mbH 319.04.2024 Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 4 Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 5 Glasfaser verfügbar Glasfaser-Ausbau angekündigt Potenzial Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 6 • Adresspunkte gesamt: 92.214 • Datenquelle: GlasfaserAtlas.NRW • Datengrundlage ca. 6 Monate hinterher, Anteile „versorgt“ und „Perspektive“ größer! ➢ davon 62.172 über Glasfaser versorgt (→ 67,42 %; ) ➢ davon 13.101 zukünftig über Glasfaser versorgt (→ 14,21 %; ) • noch nicht berücksichtigt: • Ratheim+Millich (ca. 2.000) • Teile von Übach-Palenberg (ca. 4.500) • Ortslagen von Erkelenz im Süd-Osten (ca. 2.000) • Anteil „perspektivisch versorgt“ somit noch größer ➢ davon 16.942 Potenzial (→ 18,37 %; ) • NATO Air Base GK: ca. 200 Adressen, die immer unversorgt bleiben werden Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ist-Situation Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 7 Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Förderprojekt 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 8 • „Weiße Flecken“-Programm • ca. 500 km Tiefbau • 1.527 Adresspunkte • (Vortrieb+Upgrade: 1.759) • WiLü: 34,730 Mio. € • Förderung Bund (50%): 17,4 Mio.€ • Förderung Land (42,97%): 14,9 Mio.€ • Eigenanteile (7,03%): 2,44 Mio.€ • 2 Bauunternehmen im Auftrag der DG im Kreis ✓ >425 km Tiefbau bereits erfolgt • Voraussichtliche Bau-Fertigstellung: • Südkreis: Ende Q3 2024 • Nordkreis: Ende Q1 2025 Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Förderprojekt förderfähige Adressen Fördertrassen 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 9 Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ausblick 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 10 • eigenwirtschaftlicher Ausbau im Kreis Heinsberg • Deutsche Glasfaser ✓ Rurich ✓ Schleiden ✓ Rothenbach & Forst ✓ Übach-Palenberg ✓ Hückelhoven-Ratheim • Deutsche Telekom / GlasfaserPlus ✓ Arsbeck/Dalheim/Rödgen/Wildenrath ✓ Stadt Erkelenz • Deutsche GigaNetz ? Heinsberg (Innenstadt, Schafhausen Oberbruch) • Unsere Grüne Glasfaser ? Holzweiler, Katzem, Lövenich, Kleinbouslar Quelle: WFG für den Kreis Heinsberg mbH Glasfaser-Ausbau angekündigt Potenzial Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ausblick 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 11 • Aufgaben Gigabitkoordinator und Städte/Gemeinden des Kreises • Kontakt zu allen Marktakteuren halten und eigenwirtschaftlichen Ausbau fordern • neue Förderrichtlinie für graue Flecken bzw. Ko-Finanzierung des Landes nur in Verbindung mit 20% kommunaler Eigenanteile möglich • Glasfaser-Ausbau nicht in Kreis- bzw. Stadtgrenzen denken! • „Grenz- bzw. Randlage“ von Erkelenz und Übach-Palenberg kann große Potenziale bieten, wenn TKU „Projekte“ mit Nachbarlagen im Kreis Düren bspw. mit der Gemeinde Titz und in der StädteRegion AC (Baesweiler, Alsdorf und Herzogenrath) sehen → Kontakte zu TKU mit entsprechenden Ideen müssen gesucht werden bzw. werden ansatzweise bereits geführt • Auch im Kreis Heinsberg: „Filetstücke“ wurden von der Deutschen Telekom bzw. GlasfaserPlus ausgebaut • Plan für die weiteren Lagen? Andere Unternehmen hätten diesen gehabt… Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg Ausblick 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 12 Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ist-Situation Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 13 Aktuelle kumulierte Mobilfunkversorgung im Kreis Heinsberg 2 G 4 G 5 G Quelle: BNetzA Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 14 Aktuelle 2G Mobilfunkversorgung im Kreis Heinsberg Deutsche Telekom Vodafone Telefonica Quelle: BNetzA Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 15 Aktuelle 4G Mobilfunkversorgung im Kreis Heinsberg Quelle: BNetzA Deutsche Telekom Vodafone Telefonica Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ist-Situation 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 16 Aktuelle 5G Mobilfunkversorgung im Kreis Heinsberg Quelle: BNetzA Deutsche Telekom Vodafone Telefonica Mobilfunk im Kreis Heinsberg Ausblick 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 17 • Kreis Heinsberg – Einstellung eines Mobilfunkkoordinators umgesetzt • Verbesserung des Datengrundlage • Kontakt zu den Tower Companies • Beschleunigung und Unterstützung des marktgetriebenen Mobilfunkausbaus • Standortsuche • Genehmigungsverfahren begleiten und beschleunigen • Aufklärung über Chancen und Risiken • Kommunikation zw. Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern • … • Ausbau der Tower Companies schreitet von alleine voran – aber langsam! • flächendeckende 5G-Netzverfügbarkeit aller Anbieter als Zielsetzung – Grundlage Glasfasernetz im Kreis Heinsberg Zusammenfassung / Thesen / to do 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 18 19.04.2024WFG für den Kreis Heinsberg mbH 19 Zusammenfassung / Thesen / to do • Glasfaser-Ausbau im Kreis Heinsberg im bundesweiten Vergleich immer noch überragend und Kreis ist „Spitze im Westen“ • West-Ost-Gefälle wird derzeit abgebaut! • Städte Übach-Palenberg und Wegberg werden kurzfristig sehr stark im kreisinternen Vergleich aufholen! • 2024 ist für Heinsberg, Hückelhoven und Erkelenz ein entscheidendes Jahr, um NRW-Ziel 2025 [flächendeckende Glasfaser-Verfügbarkeit] nicht nur zu wollen, sondern auch zu haben! • Weichen durch angekündigte NFB und eigenwirtschaftlichen Ausbau auf Kurs Gigabitkreis Heinsberg stellen [→ Gigabitkreis Heinsberg 2025 möglich!] • weiteres Förderprojekt zäh, zeitintensiv, langwierig und teuer (20% Eigenanteile!) • Mobilfunk-Ausbau im Kreis schreitet (langsam) voran • Große Teile des Kreises Heinsberg verfügen über 5G – oft aber nur einer von drei Anbieter • Network-Sharing (=Open Access) im Mobilfunk stärker fordern! • „Digitalisierung fängt bei der Infrastruktur an und hört beim Nutzer auf“ Verena Ueberschaer 26.03.2024 Geschäftsstellenleitung Gigabit.NRW Köln Dezernat 33 Tischvorlage zur 7. Sitzung der Kommission für Digitalisierung am 19.04.2024 Breitbandförderung Ausblick/neue Erkenntnisse zum Fortgang der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) im Jahr 2024 Nach Evaluierung des ersten Förderaufrufs der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Jahr 2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich das neue Fördersystem der Gigabitförderung 2.0 - mit dem Branchendialog, - dem Kriterienkatalog und - den Länderobergrenzen (LOG) als wirksam erwiesen. Es wird daher in seinen Grundzügen unverändert bleiben. Für den Förderaufruf im Frühjahr 2024 werden die Förderprozesse aber weiter opti- miert. Das Optimierungskonzept sieht 3 Anpassungen vor: 1. Bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten und Reduzierung des Antrags- volumens sowie Markterkundungsverfahren (MEV) Hintergrund: Wegen Überzeichnung des Förderprogramms im 1. Förderaufruf in 2023 konnten von über 960 bundesweiten Anträgen lediglich 436 Anträge bewilligt werden. Von 37 aus NRW gestellten Anträge konnten 28 bewilligt werden. Erfolgreiche Anträge im Regierungsbezirk Köln: Antrag des Rhein-Sieg-Kreises, stellv. für acht Kommunen (Fördervolumen Bund: 38, 4 Mio. Euro); Anträge der Kommunen Reichshof (25 Mio. Euro/Bund), Wiehl (8,75 Mio. Euro/Bund) und Bergneustadt (350.000 Euro/Bund) des Oberbergischen-Krei- ses; Ziel der Anpassungen im neuen Förderaufruf 2024: Es sollen möglichst nur Kommunen mit Erfolgsaussichten in den Förderprozess star- ten/Reduzierung des erheblichen Arbeitsaufwandes für erfolglose Anträge. Konkret: Einführung eines sog. Punktekompasses für Kommunen zur Selbsteinschätzung der Erfolgschancen auf Förderung und eigenverantwortlicher Entscheidung über Start in den Förderprozess; Dieser Kompass beinhaltet einen Punkterechner nach dem Kriterienkatalog/Aus- stellen einer Prognose über die Erfolgsaussichten eines Antrags; Frühes Ansetzen des Kompasses bereits vor Branchendialog und vor MEV (Syner- gienutzung, da hierdurch auch Reduzierung der Anzahl der MEVs); Verpflichtende Verwendung des Punktekompasses im Rahmen des Branchendia- logs, um vor, während und nach diesem die Erfolgsaussichten eines Antrags ab- schätzen zu können; Prognose anhand der länderspezifischen Grenzpunktwerte des letzten bewilligten Antrags aus dem Aufruf 2023, abzüglich eines Sicherheitsabschlages von 40 %; Die Daten aus Breitbandatlas, Infrastrukturatlas, die Förderdaten, die MEVs aus 2023, die EWA-Quote sowie auch die Ergebnisse aus dem Branchendialog (Eigen- ausbauzusage, Zahl der Anschlüsse und deren Lage) können Datengrundlage des Kompasses sein; Stärkung des ab 2024 verpflichtenden Branchendialogs durch besserer Strukturierung: Erhalt einer detaillierten Handreichung für Kommunen (ab Ende März 2024); Festlegen bestimmter, verpflichtender Verfahrensanforderungen und Mindestge- sprächsinhalte, um Qualität der Inhalte/Ernsthaftigkeit des Branchendialogs zu stei- gern; Verpflichtende Dokumentation der Ergebnisse aus den Branchendialogen; Nut- zung der hieraus resultierenden Daten zu Ausbauvorhaben zur Verbesserung des Punktekompasses; 2. Reihen punktgleicher Anträge Im Förderaufruf 2023 gab es eine große Anzahl punktgleicher Anträge, die insbeson- dere bei der Überschreitung der LOG zu rechtlichen Schwierigkeiten führte. Im nächsten Aufruf: Lineare Berechnung des Kriteriums 3 (Einwohnerdichte der antragstellenden Gebietskörperschaft), zwecks Reduzierung der Anzahl an punkt- gleichen Projekten; Anwendung des „Superkriteriums“ Einwohnerdichte auf die Gruppe der die LOG überschreitenden punktgleichen Projekte, um innerhalb dieser Projekte eine Rei- hung bilden zu können; Dieses Kriterium bietet die höchste Wahrscheinlichkeit, innerhalb der punktglei- chen Anträge eine Reihung zu bilden, ohne erneut eine Punktgleichheit in dieser Antragsgruppe zu erzielen; Das Projekt/die Projekte mit der geringsten Einwohnerdichte wird/werden noch über die LOG bewilligt. 3. Lückenschluss-Programm (Pilotprogramm) in Planung Im Fokus stehen Gebiete, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht erschlossen werden/wurden und wegen ihrer ge- ringen Größe auch in Zukunft nicht mehr erschlossen würden. Ziel ist es größtmögliche Synergieeffekte beim Ausbau zu erzielen und/oder das Flächendeckungsziel in diesen Gebieten zu erreichen. Hierzu wird ein Pilotprogramm mit einem eigenen Antrags- und Bewilligungsverfahren, außerhalb des Kriterienkatalogs eröffnet. Die Richtlinie zur Ko- finanzierung ist aktuell noch nicht erstellt und wird erfolgen, sobald das Pilotprogramm bundesseitig feststeht. Im Auftrag Gez. (Ueberschaer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KDigital 9/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 25.10.2024 11:46