Mandari Insight

AN/1231/2022

Regionalplanneuaufstellung

Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne) 08.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)

10754 Zeichen

Grüne 
GUT & Klima Freunde 
Linke 
FDP 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.06.2022 
AN/1231/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates 
und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Regionalplanneuaufstellung 
- Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen, GUT & Klima Freunde, Linken und FDP - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Unabhängig davon, ob der Rat die Variante 1 oder 2 (oder noch etwas anderes beschließt), 
fordert die Bezirksvertretung Nippes zu folgenden Änderungen auf: 
 
1. Zusätzliche Initiativen der Bezirksvertretung Nippes  
 
1.1 Longericher Straße in Bilderstöckchen an der Westseite der Bahntrasse 
Damit die Longericher Straße in Bilderstöckchen an der Westseite der Bahntrasse entwi-
ckelt, und insbesondere Wohnungsbau, Einkauf und Gewerbe geschaffen werden kann, soll 
diese Fläche (vergleiche Folie 36 des Amtes 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik) von 
einem GIB in eine ASB-Fläche umgewandelt werden.  
 
 
1.2. Biotop mit Golfplatz an der Neusser Landstraße  
Damit das Biotop mit Golfplatz an der Neusser Landstraße langfristig geschützt wird, soll 
dieses Gelände (und das Gelände des Freiland-Bordells) aus Industriewidmung herausge-
nommen werden

- 2 - 
 
(vergleiche Folie 37 des Amtes 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik und den Be-
schluss des STEA vom 10.03.2022 zu Vorlage Nr. 2361/2021  
Stattdessen soll die Raumordnungskategorie BSLE [Bereich für den Schutz der Landschaft 
und der landschaftsorientierten Erholung]] festgelegt werden.  
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470 )  
 
 
2. Forderung auf Abänderung von der Bezirksvertretung Nippes zu in der Anlage 1 darge-
stellten Punkten des Verwaltungsantrags 1159/2022  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107812  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=874531&type=do 
 
2.1: zu Punkt 5-505-B01 
Vorab folgender Hinweis: In der Verwaltungsvorlage ist textlich von „Auf dem Ginsterberg“ 
die Rede, in dem beigefügten Plan ist hingegen das Gebiet um den Heckweg (auch bekannt 
als „Indianersiedlung Weidenpesch“) eingezeichnet.  
 
Die Bezirksvertretung bestätigt die Position der Bezirksvertretung der letzten Wahlperiode, 
das Gelände auf dem Ginsterberg als ASB auszuweisen und widerspricht damit der Position 
des Landes NRW.  
 
Begründung: 
Zwar erkennt das Land NRW richtig, dass die übrigens ausdrücklich als Siedlung für Sinti 
vorgesehene Siedlung Auf dem Ginsterberg schlecht an den ÖPNV angebunden ist und da-
her keine Umwidmung von einem Waldbereich zu ASB erfolgen sollte. 
Es reicht aus Sicht der BV Nippes aus, diese Siedlung durch Sanierung zu erhalten und nicht 
auch noch andere Flächen zu bebauen. Da aber die Beibehaltung der Widmung als Waldbe-
reich eine Sanierung der Sinti-Siedlung planungsrechtlich beeinträchtigen könnte, bestätigt 
die Bezirksvertretung noch einmal ihre bisherige Position, die (etwas kryptisch) mit „Fläche 
ist als ASB festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstände zu 
erhalten“ aufgenommen wurde. 
 
 
2.2: zu Punkt 5-505-007 in Anlage 3B (Gebiet westlich der Bezirkssportanlagenfläche) 
 
Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag 
ab. Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben.  
Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben. 
 
Begründung: 
Bei 5-505-007 handelt es sich um ein im Landschaftsschutzgebiet liegendes Gebiet westlich 
der Bezirkssportanlagenfläche.  
Diese Umwidmung eines Waldgebietes in allgemeines Siedlungsgebiet widerspricht dem 
Prinzip der Netto-Null-Versiegelung. Daher schlagen wir die Beibehaltung als Waldbereich 
vor. Zwar ist ein Teil der Fläche schon zu einem LKW-Parkplatz eines privaten Vermieters 
geworden, aber nur einen Teil dieser ohnehin kleinen Fläche nachträglich als ASB zu legali-
sieren, würde zu viel Verwaltungsaufwand erzeugen. Die bisher ungenutzte Fläche im Süden 
von 5-505-007 soll, wie es sich für ein Landschaftsschutzgebiet geziemt, renaturiert werden.

- 3 - 
 
2.3.: zu Punkt 5-505-003 in Anlage 3B (größeres Freigelände östlich des Lachemer Wegs) 
 
Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag 
ab.  
Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben.  
Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben. 
 
Begründung: Bei 5-505-003 handelt es sich um, größeres Freigelände östlich des Lachemer 
Wegs.  
 
Zwar fehlen im Stadtbezirk Nippes Schulstandorte. Insofern ist der Beschluss der BV in der 
alten Wahlperiode nachvollziehbar. Aber die Umwidmung von diesem Waldbreich in ein ASB 
kann nicht auf das Ziel „Schule“ festlegen. Stattdessen könnte in einem ASB alles Mögliche 
eingerichtet werden. 
Zudem ist schon vorgesehen (siehe oben 5-505-001) eine andere, viel weniger abgelegene 
Fläche als Schulstandort zu versiegeln.  
Als Schulstandort eignen sich zudem die schon versiegelten Interims an der Paul-Humburg-
Straße in Longerich und der Escher Straße in Bilderstöckchen  
Zudem gibt es Möglichkeiten, versiegelte Flächen zu nutzen bzw. aufzukaufen.  
 
 
2.4: zu Punkt 5-505-004 in Anlage 3B (Westseite der Robert-Perthel-Straße in dem Teil Lütz-
longerich von Longerich.) 
 
Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag 
ab, es sei denn, es handelt sich um eine ehemalige Müllfläche.  
Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben, es sei denn, es 
handelt sich um eine ehemalige Müllfläche.  
Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben., es sei denn, es handelt 
sich um eine ehemalige Müllfläche. 
 
Begründung:  
Eine Widmung als ASB würde Wohnungsbau und Nahversorgung ermöglichen. Für den Fall, 
dass es sich um eine ehemalige Müllfläche handelt, könnte, ähnlich wie im Projekt „Simons-
kaul“ den Bauherren und -damen aufgetragen werden, im Zuge der Baumaßnahme die Alt-
last zu beseitigen. 
Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte es als Waldbereich belassen werden. Wohnungsbau 
so nah an der Autobahn 57 ist nicht attraktiv. 
 
 
3: Beibehaltung von Punkten der Verwaltungsvorlage aus Sicht der Bezirksvertretung Nip-
pes. 
 
3.1: zu Punkt GIB-031_1 
 
Die Bezirksvertretung enthält sich dazu. 
 
Hintergrund: 
Die Stadt Köln beschreibt lediglich „bestehende GIB-Festlegung des rechtskräftigen Regio-
nalplans ist beizubehalten“. 
 
 
3.2: zu Punkt ASB-064_3

- 4 - 
 
 
Die Bezirksvertretung enthält sich dazu. 
 
Hintergrund: 
Die Stadt Köln beschreibt lediglich „Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden bauli-
chen Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen.“ 
 
 
3.3: zu Punkt F-5-505-001 („Die Pferderennbahn in Weidenpesch ist als BSLE [Bereich für 
den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung] festzulegen. …“) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt zu.  
 
Begründung: 
Die Pferderennbahn ist mit randlich prägenden Baum- und Gehölzstrukturen im Land-
schaftsplan Köln im LSG L 8 ausgewiesen und wird insgesamt durch einen landschaftsprä-
genden Charakter bestimmt. Die baulichen Anlagen sind gut in das Landschaftsschutzgebiet 
integriert. In Teilen ist die Anlage während der Betriebszeiten öffentlich zugänglich, so dass 
eine Ausweisung als BSLE sinnvoll ist. 
Eine solche Widmung würde auch die Sanierung der alten VfL-Fußballstadion-Tribüne und 
ihre Zuführung zu einer sportlichen oder kulturellen Nutzung gestatten. 
 
 
3.4: zu Punkt V-5-504-003 (Schienentrasse zur Anbindung der Fordwerke östlich der Indust-
riestraße) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.  
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs  
 
 
3.5. zu Punkt V-5-504-004 (Schienentrasse westlich der Emdener Straße) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.  
  
Begründung: 
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs  
 
 
3.6: zu Punkt V-5-504-005: (Schienentrasse verlängern bis „Am Molenkopf“) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.  
  
Begründung: 
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs  
 
 
3.7: zu Punkt V-5-503-N01 (Haltepunkt Boltensternstr. / Gürtel) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

- 5 - 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs  
 
 
3.8: zu Punkt V-5-504-N01 (Haltepunkt Niehler Str. / Gürtel) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.  
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs. 
 
 
3.9: zu Punkt 5-505-001 in Anlage 3B (Schmiedegasse / Merheimer Straße) 
 
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.  
 
Begründung: 
 
5-505-001 ist die Fläche, auf die die zweite Gesamtschule erbaut werden soll. Zwar wider-
spricht diese Umwidmung eines Waldgebietes in allgemeines Siedlungsgebiet dem Prinzip 
der Netto-Null-Versiegelung. Da aber bereits Pläne angefertigt und im Bezirksrathaus aus-
gestellt worden sind, wird von einem Beschluss auf Rückwidmung in einen Waldbereich ab-
gesehen. 
 
Allgemeine Begründung: 
 
Im Regionalplan sollte durch eine ökologische Flächengestaltung eine Netto-Null-
Versiegelung hergestellt werden, um die auch für den Stadtbezirk Nippes verbindlichen Kli-
maziele tatsächlich zu erreichen.  
Der rohstoffarme Stadtbezirk Nippes soll seinen Beitrag dazu leisten, dass nicht mehr Flä-
chen versiegelt werden, als gleichzeitig entsiegelt werden. Wir wollen dem Flächenfraß einen 
Riegel vorschieben.  
Aus sozialen und schulpolitischen Gründen, aber auch, weil die Stadtverwaltung schon an 
den Projekten gearbeitet hat, sollen allerdings schon begonnene Schulbauprojekte wie das-
jenige an der Schmiedegasse nicht gestoppt werden.  
Dies gilt auch für Wohnungsbauprojekte wie zum Beispiel „Simonskaul“, „August-Haas-
Straße“, „Lachemer Weg“. Insgesamt hat aber der Stadtbezirk Nippes durch den Wohnungs-
bau im ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk und dem ehemaligen Clouth-Gelände 
schon deutlich zum Wohnungsbau beigetragen.  
Insgesamt wollen wir von dem Grundgedanken abkommen, auf eine wachsende Stadt stolz 
zu sein. Die Verteilungskämpfe um inzwischen fast jeden Quadratmeter Bodenfläche zeigen 
uns, dass es nicht angesagt ist, durch eine traditionelle Stadtentwicklungspolitik einen Zuzug 
aus dem Umland anzuheizen.  
 
gez. Max Beckhaus gez. Markus Frank gez. Marc Urmetzer  gez. Inga Feuser

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Longericher Straße
  • Neusser Landstraße
  • Escher Straße
  • Emdener Straße
  • Schmiedegasse
  • Merheimer Straße
  • Heckweg
  • Lachemer Weg
  • Auf dem Ginsterberg
  • Am Molenkopf
  • Robert-Perthel-Straße
  • Paul-Humburg-Straße
  • August-Haas-Straße
  • Boltensternstraße
  • Niehler Straße
  • Simonskaul
  • Zoobrücke

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1231/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
Datum
08.06.2022
Erstellt
09.06.2022 16:12