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Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 0981/2025 vom 06.05.2025

Stand: Am 22.05.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 0981/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Chorweiler Im Jahr 2024 wurden für den Stadtbezirk Chorweiler keine Unfallhäufungsstellen gemeldet. Die Arbeit der Unfallkommission bezieht sich auf Unfallhäufungsstellen und –linien sowie auf die Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 10.06.2021 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle nach einer bestimmten Schwere und Ursache ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Die Polizei meldet auch Unfallhäfungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Be- trachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfah- rende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ur- sachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Neben diesen Einjahres- und Dreijahresbetrachtungen werden die tödlichen Verkehrsunfälle, die sich auf dem Kölner Stadtgebiet – mit Ausnahme der Unfälle auf den Autobahnen – ereig- neten, besprochen. Im Stadtbezirk Chorweiler ereignete sich in 2024 ein tödlicher Verkehrsunfall. Am 23.08.2024 kam eine 24jährige Motorradfahrerin auf der Neusser Landstraße Höhe Nummer 501 von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum oder Lichtmast. Die Unfallkommission besprach diesen Unfall am 04.09.2024 und kam zu dem Ergebnis, dass dieser Unfall auf einen Fahrfeh- ler zurückzuführen war. Angemessene verkehrstechnische Maßnahmen, mittels derer der Un- fall hätte vermieden werden können, waren nicht ersichtlich.

Beratungsverlauf

  1. 22.05.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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