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0981/2025

Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 06.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2052 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0981/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Unfallhäufungen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2024 im Stadtbezirk 
Chorweiler 
Im Jahr 2024 wurden für den Stadtbezirk Chorweiler keine Unfallhäufungsstellen gemeldet. 
 
Die Arbeit der Unfallkommission bezieht sich auf Unfallhäufungsstellen und –linien sowie auf 
die Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen.  
 
Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 10.06.2021 liegt 
eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn 
sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle nach einer bestimmten Schwere und 
Ursache ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch 
die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. 
 
Die Polizei meldet auch Unfallhäfungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Be-
trachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten 
beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfah-
rende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ur-
sachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. 
 
Neben diesen Einjahres- und Dreijahresbetrachtungen werden die tödlichen Verkehrsunfälle, 
die sich auf dem Kölner Stadtgebiet – mit Ausnahme der Unfälle auf den Autobahnen – ereig-
neten, besprochen.  
 
Im Stadtbezirk Chorweiler ereignete sich in 2024 ein tödlicher Verkehrsunfall. Am 23.08.2024 
kam eine 24jährige Motorradfahrerin auf der Neusser Landstraße Höhe Nummer 501 von der 
Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum oder Lichtmast. Die Unfallkommission besprach 
diesen Unfall am 04.09.2024 und kam zu dem Ergebnis, dass dieser Unfall auf einen Fahrfeh-
ler zurückzuführen war. Angemessene verkehrstechnische Maßnahmen, mittels derer der Un-
fall hätte vermieden werden können, waren nicht ersichtlich.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neusser Landstraße

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Details

Aktenzeichen
0981/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.05.2025
Erstellt
31.03.2025 18:04