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2135/2020

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2020

Beschlussvorlage Ausschuss 21.07.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage A

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Beschlussvorlage Ausschuss

3267 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2135/2020 
Freigabedatum 
 17.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2020 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales 
und Senioren, im Haushaltsjahr 2020 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei-
gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß des am 07.11.2019 im 
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2020, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
Die für 2020 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
Abschlagszahlungen in Höhe von  max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2019 und ein kompletter Förderantrag für 2020 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2020 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2135/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.07.2020
Erstellt
14.07.2020 16:06