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1310/2025

Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in der Gernsheimer Straße 22 in Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 8.2.1

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

05_GERN_Ansichten O-W u. Schnitt B-B

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Ansehen

04_GERN_Ansichten S-N

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Ansehen

03_GERN_Visual. Garten

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Ansehen

01_GERN_Visual. Vogelperspektive

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Ansehen

06_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

0_Dringlichkeit_Baubeschluss_1310-2025

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Ansehen

02_GERN_Visual. Eingang

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

22718 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 
 1310/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in der Gernsheimer Straße 22 in 
Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den 
Sozialraum „Ostheim und Neubrück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – 
Starkes Köln“  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des mit Ratsbe-
schluss vom 6. Mai 2021(Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit der Ausschreibung und der baulichen 
Umsetzung eines Neubaus der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in der Gernshei-
mer Straße 22 in Köln-Ostheim bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 
2.627.035 €. 
Die Maßnahme wird durch das Land mit insgesamt voraussichtlich 1.812.000 €  
gefördert. 
 
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 die Bereitstellung und gleichzeitige 
Freigabe einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in 
Höhe von 470.334 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 im Teilfinanzplan des Amtes 
für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 1502-0902-8-
1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße. Die Deckung der Verpflichtungser-
mächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächti-
gungen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. 
(3. BA Nord-Süd Stadtbahn), ebenfalls Teilplanzeile 8. 
 
Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rd. 
2.627.035,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja rd. 
1.812.000,00      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   65.675,88 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   45.300,00€ 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“, Gernsheimer Str. ist Bestandteil des In-
tegrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Ostheim und Neubrück, das am 14.02.2018 
erstmalig vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, sowie auch Bestandteil der Fortschrei-
bung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Der Ratsbeschluss zur Fortschreibung 
(Vorlage 3704/2020) erfolgte am 06.05.2021. Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche 
vom gemeinnützigen Verein Veedel e.V. betrieben wird, ist eine Einrichtung der offenen Ju-
gendarbeit. Seit ca. 1990 wird hier eine intensive Betreuung der Kinder und Jugendlichen aus 
dem Viertel und der Nachbarschaft erfolgreich im Auftrag der öffentlichen Hand angeboten 
und gut angenommen. 
 
Die Einrichtung befindet sich auf städtischem Grund in Ostheim, in der Großwohnsiedlung 
Gernsheimer Straße. Dieses Quartier unterscheidet sich von seiner baulich-räumlichen Ge-
staltung deutlich von anderen Quartieren im Sozialraum und weist auch im Hinblick auf die 
vorliegende Sozialstruktur deutlich Bedarfe an Unterstützung und Beratung auf.

3 
Der Veedel e.V. ist Träger der örtlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit (kurz: OKJA) in 
Ostheim. Derzeit nutzt der Veedel e.V. für seine OKJA eine Wohnung (ca. 75 m²) im Hochpar-
terre des Hauses Nummer 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein Container 
(ca. 65 m²) dem offenen Angebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt. Der bauliche 
Zustand dieses Containers aus den 1960er Jahren ist derart unzureichend, dass nur ein Ab-
riss in Betracht kommt. Die Jugendeinrichtung „Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein räumli-
ches Provisorium und erfüllt nicht die aktuellen Anforderungen, die für eine bedarfsgerechte 
Kinder- und Jugendarbeit in diesem Umfeld notwendig sind. 
 
Projektziele (basierend auf der ISEK-Fortschreibung von 2021): 
 
Aufgrund seiner Lage, Ausstattung und seinem Image wird auch in Zukunft der Stadtteil 
Ostheim im gesamtstädtischen Kontext ein „Ankunftsstadtteil“ sein, wo weiterhin überdurch-
schnittlich viele junge Menschen und Familien wohnen, die materiell schlecht versorgt sind 
und Schwierigkeiten haben, gesellschaftlich zu partizipieren. Die Sozialstrukturdaten werden 
sich im Wesentlichen nicht von den aktuellen unterscheiden. 
 
Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass der Jugendquotient im Sozialraum mit 31,01% zu 
16,2% (Stand 31.12.2022) stadtweit deutlich höher liegt. Dementsprechend leben im Sozial-
raum überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche. 
 
Der Neubau der Jugendeinrichtung in der Gernsheimer Straße hat für das Quartier eine über-
geordnete Bedeutung und stellt in Zukunft auch in Hinblick auf seine Funktion eine außeror-
dentliche Ressource für Kinder und Jugendliche dar. Außerhalb der OKJA steht sie allen Al-
tersgruppen zur Verfügung als Treff- und Kommunikationsraum, für Bildungs- und Freizeitakti-
vitäten sowie für Feste und Veranstaltungen. Dies erhöht die Akzeptanz und öffentliche Wahr-
nehmung der Einrichtung, intensiviert den Kontakt zu den Familien, aktiviert zu ehrenamtlicher 
Arbeit, fördert das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Generationen und 
stärkt und unterstützt damit letztendlich die OKJA in ihrer Arbeit. Neben den „klassischen“ 
Themenbereichen der OKJA wie Treffpunkt Arbeit, Offene Tür, Angebote zur beruflichen Ori-
entierung, Veranstaltungen, Events, mobiler Arbeit, Lernförderung, Gruppenarbeit und Bera-
tung bedarf es einer besonderen Förderung der Zielgruppe in den Bereichen: 
 
- Umweltbildung und Naturpädagogik (Ökopädagogik) 
- Gesundheitsförderung (Sport/Bewegung und Entspannung; Stressregulation; Ernährung) 
- Förderung der sensorischen und körperlich motorischen Entwicklung 
- Werkpädagogik 
- Intensive Begleitung/Angebote im Bereich Übergang Schule-Beruf 
- Förderung der Medienkompetenz. 
 
Konzept: 
 
Das neu erstellte und mit dem Träger Veedel e.V. abgestimmte Raumkonzept sieht für die Ju-
gendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 350 m² vor. 
 
Vorlaufend zur Entwurfsplanung wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Möglich-
keiten an den vorhandenen Örtlichkeiten zu entwickeln. Die Planung wurde im Rahmen des 
Erstantrages im September 2024 eingereicht. Aufgrund der geringen Abmessung des Grund-
stücks und der einzuhaltenden Abstandsfläche zu den Nachbargrenzen, wird ein zweige-
schossiges Gebäude parallel zur Nordgrenze geplant. An der Nordseite wird ein Nebenge-
bäude geplant, das als Abstellraum dient. 
 
Der Grundriss der Jugendeinrichtung ist so organisiert, dass die verschiedenen Bereiche der 
Einrichtung je nach Bedarf von allen Gruppen gemeinsam oder in kleinen Nutzergruppen ge-
nutzt werden können. So können z. B. bei Nutzung der Außenanlage die WC-Räume genutzt 
werden, auch wenn der Rest des Gebäudes nicht in Betrieb ist. Gleiches gilt z. B. auch für die 
Nutzung der Küche, die einen separaten Zugang von der Außenfläche erhält. 
Zudem stehen unterschiedliche Gruppenräume für verschiedene pädagogische Freizeitange-
bote u. a. für eine geschützte Mädchenarbeit zur Verfügung.

4 
Eine Aufnahme der Jugendeinrichtung in die Kinder- und Jugendförderplanung 2026-2030 
entspricht der indikatorengeleiteten Bedarfsbemessung und ist weiterhin erforderlich. Die per-
spektivisch fortzusetzende Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an diesem 
Standort im Rahmen des Förderprogramms „Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) –Ju-
gendeinrichtungen“ (Session-Nr. 3168/2021) erfolgt auf Basis von § 1 in Verbindung mit § 11 
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie gemäß §§ 1-3, 12 und 15 des Dritten Geset-
zes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG), wonach der 
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet ist, die Kinder- und Jugendarbeit zu 
fördern. Ihrer Ausgestaltung vor Ort kommt ein besonderer Stellenwert für das gelingende 
Aufwachsen junger Menschen in der Kommune zu. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie nachhaltige und barrierefreie Bauweise: 
 
Das Gebäude erhält eine sehr gute Wärmedämmung, der Energiestandard EH 40 wird einge-
halten. 
 
Im Erdgeschoss werden die Außen- und Innenseiten der Wände mit stabilem, robustem Mate-
rial aus Beton bzw. Betonstein hergestellt, die mit einem entsprechendem, Anstrich freundlich 
gestaltet werden. Die übrigen Konstruktionen des Gebäudes, Decken, Wände im Oberge-
schoss, Dächer werden komplett aus einem Holztagwerk errichtet. 
 
Dämmstoffe bestehen aus Holzfaser oder Mineralfaserdämmungen. Materialverwendungen 
und Konstruktionen sind so gestaltet, dass alle Bauteile demontierbar zusammengefügt sind 
und die Schichten leicht trennbar, lose verlegt sind. 
 
Bauteile, die wiederverwendet werden können, werden beim Neubau entsprechend recycelt. 
Beim Entwurf wurde darauf geachtet, dass die Abmessungen der einzelnen Bauteile wie 
Fenster und Türen so gestaltet sind, dass die Bauteile auch in anderen Gebäuden zu einem 
späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden können. Ein großer Anteil der Holzbaukonstrukti-
onsteile besteht aus aufgearbeiteten, recycelten Materialien oder aufbereiteten Holzbestand-
teilen.  
 
Die Energieerzeugung für das Gebäude wird mit erneuerbaren Energien durchgeführt und 
wird folgende Elemente besitzen: 
 
- Luft- und Wasserwärmepumpe für die zentrale Wärmeerzeugung. 
- Lüftungsanlage für den großen Raum mit Wärmerückgewinnung 
- Regenwasserversickerung auf dem Grundstück 
- Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach 
 
Abseits der Photovoltaikanlage auf dem Dach erfolgt für die restlichen Flächen eine Dachbe-
grünung. 
 
Der barrierefreie Ausbau sowie dessen einzelne Bestandteile und die Einrichtung eines behin-
dertengerechten Stellplatzes sind umfassend berücksichtigt. 
 
Für die Erreichung des Obergeschosses wird ein Aufzug eingebaut.  
 
Außenanlagen: 
 
Die Außenanlagen werden naturnah mit vorwiegend autochthonen Pflanzen gestaltet. Es wird 
darauf geachtet ein Minimum an Flächen zu versiegeln. Die Bepflanzung mit heimischen 
Stauden, Büschen und Gehölzen minimiert den Pflegeaufwand und somit die Kosten in der 
Unterhaltungspflege. Zudem tragen solche Bepflanzungen einen erheblichen Beitrag zur För-
derung der Biodiversität bei. 
 
Bei Anordnung der Gebäude, der Außenanlagen und bei der Bepflanzung wird darauf geach-
tet, dass soziale Kontrolle durch gute Einsicht in alle Grundstücksbereiche gegeben ist. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung:

5 
 
Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppen fand eine zweigliedrige Beteiligungsform statt. 
Unter Mitarbeit der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
konnte ein attraktives Konzept für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen als zukünftige 
Nutzer des Gebäudes erstellt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dokumentiert und voll-
ständig nachvollziehbar dargestellt. 
 
Im weiteren Verlauf soll es weitere Beteiligungsformate wie z.B. ein Richtfest, ein Beitrag zum 
Tag der Städtebauförderung geben sowie einen durchgängigen Informationsfluss an alle Ak-
teur*innen und die Bewohnerschaft. 
 
Umsetzungszeitraum: 
 
Die Entwurfsplanung ist vollständig abgeschlossen und der erweiterte Planungsbeschluss 
wurde am 24.08.2023 von der Bezirksvertretung Kalk (Vorlage 1981/2023) beschlossen. 
 
Derzeit befinden sich die Planungen in Teilbereichen der Leistungsphase 6, so dass vorbe-
haltlich einer erteilten Baugenehmigung die Vergabe der Bauleistungen ab Herbst 2025 vor-
genommen werden kann. Die bauliche Umsetzung soll nach erfolgter Vergabe der Bauleistun-
gen im Frühjahr 2026 beginnen und im Frühjahr 2028 abgeschlossen sein. 
 
Während der Errichtung des Neubaus wird eine interimsmäßige Unterbringung der OKJA im 
Quartier geplant. Dabei wird die Möglichkeit einer mobilen OKJA in der Nachbarschaft präfe-
riert, welche auch im Sinne der Aufrechterhaltung der OKJA vor Ort die beste Lösung dar-
stellt. 
 
Die ggf. entstehenden, nichtförderfähigen Interimskosten, die sich im Rahmen der aktuellen 
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit halten werden, für die im Teilergebnisplan 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder und Jugendar-
beit in der Mittelfristplanung entsprechende Mittel veranschlagt sind, werden im Rahmen des 
jährlichen Sachberichts aufgeführt und dargestellt. Aktuell wird die vor Ort stattfindende Kin-
der- und Jugendarbeit des Trägers Veedel e.V. entsprechend Zuwendungsvertrag mit 
185.613,88 Euro p.a. gefördert. 
 
Rechnungsprüfungsamt: 
 
Der Kostenanschlag wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Die 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 06 beigefügt. 
 
Notwendigkeit der Maßnahme 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 
2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis des vom Rat beschlossenen Kinder- und Ju-
gendförderplans 2021-2025, Vorlage 1805/2021, die für den Stadtteil Ostheim einen hohen 
Bedarf an Offener Kinder- und Jugendarbeit bescheinigt. Demnach weist die kleinräumige Be-
trachtung für diesen Stadtteil anhand des seit 2018 bestehenden „Monitorings Stadtentwick-
lung“ bei den vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bildungs- und 
Teilhabechancen, Demografie und Wohnen – einen großen Handlungsbedarf auf. Das Vorha-
ben entspricht der Zielsetzung der Kinder- und Jugendförderplanung, die Bildungs- und Teil-
habechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, 
und trägt der Notwendigkeit einer bezirksbezogenen Angebots- und Förderplanung für die 
Handlungsfelder §§ 11-14 SGB VIII Rechnung.  
 
Der Rat hat sich der Einschätzung der Fachverwaltung angeschlossen, dass auch in der aktu-
ell herausfordernden Haushaltssituation alle sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bil-
dungsrelevanten Leistungen und Angebote, die eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägen,

6 
vor der schwierigen Aufgabe stehen, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushalts-
rahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten.  
 
Die Möglichkeit, für den Stadtteil Ostheim durch die Inanspruchnahme von Städtebauförder-
mitteln des Landes eine stark marode und dringend erneuerungsbedürftige Jugendeinrichtung 
durch einen funktionalen, barrierefreien und teilhabegerechten Neubau zu ersetzen, darf da-
her aus Sicht der Fachverwaltung nicht ungenutzt bleiben.  
 
Im Zuge der Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bei dieser Planung die 
kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und 
der Nachhaltigkeit ausgewählt. So kann beispielsweise auf die Einplanung eines kostentrei-
benden Interims für die Bauphase der Jugendeinrichtung verzichtet werden, in dem hier auf 
vorhandene Möglichkeiten der kostengünstigeren mobilen Jugendarbeit im Quartier zurückge-
griffen wird. 
 
Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit 
überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein vollständiger Verzicht auf den 
Bau dieser Jugendeinrichtung zum Nachteil der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil auswir-
ken würde und nicht bedarfsgerecht wäre. Eine Senkung baulicher Standards ist nur im Rah-
men der sicherheitstechnischen, baulichen Anforderungen möglich. Weiterhin würde die Fort-
setzung der Nutzung des derzeit vorhandenen Seecontainers an dieser Stelle zukünftig hohe 
Instandhaltungsmaßnahmen erfordern, um die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Ju-
gendlichen nicht zu gefährden. Dies wäre nicht wirtschaftlich. 
 
Förderung 
 
Zum Städtebauförderungsprogramm (STEP) 2025 wurde im September 2024 ein Erstantrag 
auf Basis der abgeschlossenen Entwurfsplanung zur Förderung eingereicht. Mit der Pro-
grammveröffentlichung im April 2025 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Maßnahme „Neubau der Jugendeinrich-
tung Am Wunschtor“ als förderfähig eingestuft, mit einem Zuwendungsbescheid ist im Herbst 
2025 zu rechnen. Mit der Programmveröffentlichung wurde für alle aufgeführten Fördervorha-
ben die Zustimmung für den jeweiligen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Ausfertigung des 
jeweiligen Bewilligungsbescheides erteilt.  
 
Im Erstantrag wurde von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.042.257 € ausgegangen. 
Auf Basis der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 wird mit einer Kostensteigerung in Höhe 
von 8,5 Prozent p.a. für den Zeitraum 09/2024 bis 03/2026 kalkuliert. Bei einer Anerkennung 
der gesamten förderfähigen Kosten würde sich dann die indexierte Förderung auf maximal 
1.672.000 € belaufen, der Eigenanteil inklusive der nicht förderfähigen Kosten auf 754.562 €. 
 
Im April 2025 hat der Fördergeber die Stadt Köln aufgefordert, den Erstantrag gemäß dem 
fortschreitenden Planungsstand kurzfristig zu aktualisieren. Die Aktualisierung der Planungen 
ergaben förderfähige Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.211.725 €. Bei gleicher Indexierung der 
Kostensteigerungen in Höhe von 8,5 Prozent p.a. für den Zeitraum 09/2024 bis 03/2026 erge-
ben sich 2.587.718,25 € zuwendungsfähige Gesamtausgaben. Damit würde sich die Förde-
rung auf maximal rd. 1.812.000 € belaufen. Der Eigenanteil der Stadt Köln inklusive der nicht 
förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 39.035 € liegt demnach bei rd. 815.035 €, die Gesamt-
kosten der ganzen Maßnahme bei rd. 2.627.035 €. 
 
Die Förderquote in der Städtebauförderung beträgt 70 Prozent der durch die Bezirksregierung 
Köln anerkannten förderfähigen Kosten. Das Erfordernis eines Fortsetzungsantrags zum 30. 
September 2025 entfällt. 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 6 wird zur Errichtung des Neubaus der Jugendeinrich-
tung „Am Wunschtor“ gemäß des vorliegenden Kostenanschlags von Gesamtkosten in Höhe 
von 2.245.952,58 € ausgegangen.

7 
 
Der Fördergeber hat in seiner Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 eine jährlich indexierte 
Kostensteigerung berücksichtigt. Die Kostensteigerung beläuft sich derzeit auf 8,5 % per 
anno. Da im Förderantrag von Antragstellung bis Baubeginn ein Zeitraum von zwei Jahren 
vorgesehen ist, sind die Kosten aus dem Kostenanschlag mit einer Steigerung von insgesamt 
17 % kalkuliert worden. Die dem Fördergeber angezeigten Gesamtkosten betragen incl. der 
indexierten Kostensteigerung der zuwendungsfähigen Kosten rd. 2.627.035,00 €. 
 
Der vorgelegte Kostenanschlag an das Rechnungsprüfungsamt enthält keine voraussichtli-
chen Kostensteigerungen, sondern gemäß Leistungsphase 6 den Kostenanschlag in Höhe 
von 2.245.952,58 €. 
 
Im Rahmen der mit dem Planungsbeschluss beauftragten Planungen bis einschließlich Leis-
tungsphase 6 sind bis zum 31.12.2024 bereits 129.542,15 € verausgabt worden.  
 
Die Vergabe des Hauptauftrages erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026. Daher sind 
entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zur Abwicklung notwendig. 
 
Für die in 2025 und 2026 zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Finanzmittel in Höhe von 
900.000,00 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtent-
wicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 
1502-0902-8-1016 – Starke Veedel-JE Gernsheimer Straße Auszahlungsermächtigungen in 
entsprechender Höhe zur Verfügung.  
 
Für die weiteren Zahlungen in Höhe von 1.597.493,00 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2027-
2028 (für 2027: 983.334,00 €, für 2028: 614.159,00 €) ist eine entsprechende Verpflichtungs-
ermächtigung im Haushaltsjahr 2026 notwendig. Die Bereitstellung dieser Verpflichtungser-
mächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 ebenfalls bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1016 
Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnah-
men). Für 2027 hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik Verpflichtungsermächtigungen 
von 513.000,00 € eingeplant. Die Deckung der restlichen Verpflichtungsermächtigung für 
2027 in Höhe von 470.334 € erfolgt überplanmäßig (gem. § 85 GO NRW), durch veran-
schlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen auf der Finanzstelle 6601-1201-
2-1031 Bonner Str. (3. BA Nord-Süd Stadtbahn) der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, 
Plätze des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen). 
 
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 
1.597.493,00 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. entspre-
chende Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1016 der Produkt-
gruppe 0902 – Stadtentwicklung des Amtes 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik in den 
Haushaltsjahren 2027 ff. eingeplant. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 65.675,88 € p.a. fallen in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendar-
beit) voraussichtlich ab 2028 an und sind vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im 
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses innerhalb der dann zugewiesenen Budgets 
sicherzustellen- gegebenenfalls durch Mittelumschichtungen.   
 
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden voraussichtlich ab 2028 ff. in Höhe 
von 45.300,00 € p.a. im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der 
Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. 
Umlagen anfallen und werden im entsprechenden Hpl.-Aufstellungsprozess berücksichtigt. 
 
Anlagen 
 
  0_ Dringlichkeitsbegründung 
01_GERN_Visual.Vogelperspektive 
02_GERN_Visual.Eingang

8 
03_GERN_Visual.Garten 
04_GERN_Ansichten S-N 
05_GERN_Ansichten O-W u. Schnitt B-B 
06_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

05_GERN_Ansichten O-W u. Schnitt B-B

1602 Zeichen

Projekt
Bauteil
BAUANTRAG
Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG
OT "AM WUNSCHTOR"
GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln
Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln
Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln
SRGERN 1:
Proj.-Nr. Gez.
Regentenstr. 42  D-51063 Köln
T 0221.271417-0  F 0221.271417-29
info@maier-architekten-koeln.de
Blatt-Nr.Maßstab Datum
100
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Maßstab M 1:100
21.02.2025
ANSICHT OSTEN und WESTEN
SCHNITT B-B
-0,185 / 50,615 -0,14 / 50,66 -0,20 / 50,60 -0,14 / 50,66
0,000,00
3,60 / 54,40
4,60 / 55,40
2,85 / 53,65
0,00 / 50,80
7,20 / 58,00
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
Gelände Bestand Gehweg Gelände Bestand
GERN-BA-08-Ans O-W-250221
0,00/50,80
3,60/54,40
7,20/58,00
-2,00
0,00
2,85 / 53,65
-0,05 / 50,75 -0,23 / 50,57 -0,26 / 50,54
-0,04 / 50,76
45°45°
60°
EG
OG
WerkstattFitness
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze
Ballwurfsichere
Abhangdecke
Aufzug Unterfahrt
Gelände Bestand
Technik
14 55 90 2,35 35 2,82 22 42
4
10
3,00 9,925 3,055
445 3,57 1,985 3,48 445
3,50 10
14 55 3,015 135 45 2,82 64 14
-0,19 / 50,61
1'
1
2
2
3
3
4'
4
Rigole
1,0 x 3 x 9m
Kies
fh
fh fh
fh
raumabschließend
-0,15 / 50,65-0,30 / 50,50-0,22 / 50,58
0,02 / 50,82
0,00 / 50,80
4,75 / 55,55
7,20 / 58,00
0,00 / 50,80
2,85 / 53,65
Gelände Bestand
Gelände Bestand
feuerhemmend (F 30)
interne
Verbindungstreppe
Anleiterstelle
Notausstieg
Rettungswegzeichen
exemplarisch
Feuerlöscher,
exemplarisch
LEGENDE BRANDSCHUTZ Bewegungsflächen
1,50 x 1,50
1,50 x 1,20Druckknopfmelder
fh
SCHNITT B-B
ANSICHT WESTEN ANSICHT OSTEN

04_GERN_Ansichten S-N

1306 Zeichen

Projekt
Bauteil
BAUANTRAG
Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG
OT "AM WUNSCHTOR"
GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln
Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln
Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln
SRGERN 1:
Proj.-Nr. Gez.
Regentenstr. 42  D-51063 Köln
T 0221.271417-0  F 0221.271417-29
info@maier-architekten-koeln.de
Blatt-Nr.Maßstab Datum
100
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Maßstab M 1:100
21.02.2025
ANSICHT SÜDEN und NORDEN
0,00 / 50,80
3,60 / 54,40
7,20 / 58,00
0,00 / 50,80
3,60 / 54,40
0,00 / 50,80
4,75 / 55,55
-0,20/ 50,60
4,60/55,40
90x1,20 i.Li
Flurstücks
grenze
GERNSHEIMER 
STRASSE
-0,28
3% Steigung Gelände Bestand Gelände Bestand
Lüftungsanlage
Glasbrüstung
Lüftungsanlage
0,00 / 50,80
3,60 / 54,40
7,20 / 58,00
-0,19 / 50,610,00 / 50,80
4,75 / 55,55
0,000,00
3,60 / 54,40
4,60/55,40
Flurstücks
grenze
GERNSHEIMER 
STRASSE
-0,29 / 50,51 -0,33 / 50,47 -0,26 / 50,54
2,30 / 53,10
-0,05 / 50,75
2,85 / 53,65
Gelände BestandGelände Bestand
Glasbrüstung
GERN-BA-07-Ans S-N-250221
feuerhemmend (F 30)
interne
Verbindungstreppe
Anleiterstelle
Notausstieg
Rettungswegzeichen
exemplarisch
Feuerlöscher,
exemplarisch
LEGENDE BRANDSCHUTZ Bewegungsflächen
1,50 x 1,50
1,50 x 1,20Druckknopfmelder
fh
ANSICHT SÜDEN
ANSICHT NORDEN

03_GERN_Visual. Garten

600 Zeichen

Projekt
Bauteil
BAUANTRAG
Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG
OT "AM WUNSCHTOR"
GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln
Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln
Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln
SRGERN 1:
Proj.-Nr. Gez.
Regentenstr. 42  D-51063 Köln
T 0221.271417-0  F 0221.271417-29
info@maier-architekten-koeln.de
Blatt-Nr.Maßstab Datum
100
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Maßstab M 1:100
21.02.2025
Visualisierung Gartenseite
Blick von Südosten GERN-BA-11-Garten-250221
Optional:
Montierbare Sonnensegel
auf der Südseite

01_GERN_Visual. Vogelperspektive

518 Zeichen

Projekt
Bauteil
BAUANTRAG
Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG
OT "AM WUNSCHTOR"
GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln
Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln
Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln
SRGERN 1:
Proj.-Nr. Gez.
Regentenstr. 42  D-51063 Köln
T 0221.271417-0  F 0221.271417-29
info@maier-architekten-koeln.de
Blatt-Nr.Maßstab Datum
100
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Maßstab M 1:100
21.02.2025
Vogelperspektive
GERN-BA-09-Pers-250221

06_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2145 Zeichen

14 07.08.2025 
143  
 
51  
über  
Dez. IV 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1310/2025 (Stand vom 06.08.2025) 
Neubau einer Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in Köln - Ostheim –
Kombinierter Weiterplanungs- und Baubeschluss 
RPA-Nr.: 143/27/08/25 
Eingereichte Kosten: ca. 2.627.000,- € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die Herbeiführung eines kombinierten Weiterplanungs- und Baubeschlusses legt 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Beschlussvorlage für die Errichtung einer 
Jugendeinrichtung im Stadtteil Ostheim vor. 
Das Projekt befindet sich bereits in der HOAI-Leistungsphase 6 (Vorbereitung der 
Vergabe), d.h. für den überwiegenden Teil der Gewerke liegen bereits durch die 
Fachplaner bepreiste Leistungsverzeichnisse vor. Die Kostentoleranz liegt normaler-
weise in dieser Projektphase bei +/- 10 %. 
Die Zusammenstellung der vorliegenden Leistungsverzeichnisse im aktuellen Pro-
jektstand belaufen sich auf ca. 2.25 Mio. € brutto. Die Differenz zu den eingereichten 
Projektkosten ergeben sich aus der Preissteigerung während der Realisierungs-
phase. 
Die Kostengruppe KG 700 (Baunebenkosten) ist mit den Honoraren der einzelnen 
Planer aufgeschlüsselt. 
Die eingereichten Projektkosten können als marktgerecht angesehen werden. 
Ein Fördermittelantrag beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali-
sierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde gestellt und die Maßnahme wurde 
als förderfähig eingestuft. Mit einem Bescheid über eine mögliche Förderung wird, 
nach Aussage der Fachdienststelle im Herbst 2025 gerechnet. 
Die Fachverwaltung beschreibt in der Beschlussvorlage, dass die Kriterien für die 
Durchführung der Maßnahme hinsichtlich der Verfügung der Bewirtschaftung des 
Haushalts 2025/2026 überprüft wurden. 
Die Beschlussvorlage war zum Zeitpunkt der Prüfung durch das RPA von Dez. II und 
20 nicht mitgezeichnet. 
Den eingereichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass lediglich die Eigenmittel in 
Höhe von ca. 815.000,- € brutto für das Projekt im städtischen Haushalt gesichert 
sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke 
stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

0_Dringlichkeit_Baubeschluss_1310-2025

1618 Zeichen

Anlage 0 - Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit der Vorlage Nr. 
1310/2025 
Mit der Vorlage 1310/2025 beabsichtigt die Verwaltung, den Baubeschluss für den 
Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in Köln-Ostheim im Zuge der Umset-
zung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neu-
brück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ durch den Rat 
zu erwirken. 
Grundlage des Baubeschlusses bildet die abschließende Kostenberechnung als    Er-
gebnis der Planungen des beauftragten Architekturbüros. Da sich die Erstellung der 
Kostenberechnung als aufwendiger als erwartet herausgestellt hat und sie der Verwal-
tung mit Verzögerung vorgelegt wurde, konnte der Baubeschluss nicht früher finalisiert 
werden. 
In der Programmveröffentlichung des Städtebauförderungsprogramms (STEP) 2025 
aus April 2025 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des 
Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung 
Am Wunschtor“ als förderfähig eingestuft. Im Zuge des zu erwartenden Zuwendungs-
bescheids im Herbst 2025 ist dem Fördergeber ein Baubeginn im ersten Halbjahr 
2026 mitgeteilt worden. Um die Ausschreibung der Baumaßnahme zeitnah voran zu 
bringen, ist eine Entscheidung über die Vorlage in dieser Beratungsfolge, beginnend 
mit dem Jugendhilfeausschuss am 26.08.2025 und final durch den Rat am 04.09.2025 
notwendig. Eine spätere Entscheidung gefährdet den avisierten Maßnahmenbeginn 
und damit den Abruf der bewilligten Fördermittel. Vor diesem Hintergrund wird die Vor-
lage als sehr dringlich eingestuft.

02_GERN_Visual. Eingang

517 Zeichen

Projekt
Bauteil
BAUANTRAG
Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG
OT "AM WUNSCHTOR"
GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln
Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln
Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln
SRGERN 1:
Proj.-Nr. Gez.
Regentenstr. 42  D-51063 Köln
T 0221.271417-0  F 0221.271417-29
info@maier-architekten-koeln.de
Blatt-Nr.Maßstab Datum
100
0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm
Maßstab M 1:100
21.02.2025
Photomontage
GERN-BA-10-Montage-250221

Beratungsverlauf (4)

26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gernsheimer Straße 22
  • Regentenstraße 42D
  • Bonner Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Buchheimer Weg 9
  • Straße 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1310/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
29.04.2025 14:27