1310/2025
Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in der Gernsheimer Straße 22 in Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 1310/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in der Gernsheimer Straße 22 in Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des mit Ratsbe- schluss vom 6. Mai 2021(Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit der Ausschreibung und der baulichen Umsetzung eines Neubaus der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in der Gernshei- mer Straße 22 in Köln-Ostheim bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 2.627.035 €. Die Maßnahme wird durch das Land mit insgesamt voraussichtlich 1.812.000 € gefördert. 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2026 die Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 470.334 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, Teil- planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 1502-0902-8- 1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße. Die Deckung der Verpflichtungser- mächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächti- gungen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (3. BA Nord-Süd Stadtbahn), ebenfalls Teilplanzeile 8. Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen rd. 2.627.035,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 1.812.000,00 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 65.675,88 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 45.300,00€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“, Gernsheimer Str. ist Bestandteil des In- tegrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Ostheim und Neubrück, das am 14.02.2018 erstmalig vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, sowie auch Bestandteil der Fortschrei- bung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Der Ratsbeschluss zur Fortschreibung (Vorlage 3704/2020) erfolgte am 06.05.2021. Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche vom gemeinnützigen Verein Veedel e.V. betrieben wird, ist eine Einrichtung der offenen Ju- gendarbeit. Seit ca. 1990 wird hier eine intensive Betreuung der Kinder und Jugendlichen aus dem Viertel und der Nachbarschaft erfolgreich im Auftrag der öffentlichen Hand angeboten und gut angenommen. Die Einrichtung befindet sich auf städtischem Grund in Ostheim, in der Großwohnsiedlung Gernsheimer Straße. Dieses Quartier unterscheidet sich von seiner baulich-räumlichen Ge- staltung deutlich von anderen Quartieren im Sozialraum und weist auch im Hinblick auf die vorliegende Sozialstruktur deutlich Bedarfe an Unterstützung und Beratung auf. 3 Der Veedel e.V. ist Träger der örtlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit (kurz: OKJA) in Ostheim. Derzeit nutzt der Veedel e.V. für seine OKJA eine Wohnung (ca. 75 m²) im Hochpar- terre des Hauses Nummer 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein Container (ca. 65 m²) dem offenen Angebot und wird ebenso für Gruppenarbeit genutzt. Der bauliche Zustand dieses Containers aus den 1960er Jahren ist derart unzureichend, dass nur ein Ab- riss in Betracht kommt. Die Jugendeinrichtung „Wunschtor“ ist seit vielen Jahren ein räumli- ches Provisorium und erfüllt nicht die aktuellen Anforderungen, die für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit in diesem Umfeld notwendig sind. Projektziele (basierend auf der ISEK-Fortschreibung von 2021): Aufgrund seiner Lage, Ausstattung und seinem Image wird auch in Zukunft der Stadtteil Ostheim im gesamtstädtischen Kontext ein „Ankunftsstadtteil“ sein, wo weiterhin überdurch- schnittlich viele junge Menschen und Familien wohnen, die materiell schlecht versorgt sind und Schwierigkeiten haben, gesellschaftlich zu partizipieren. Die Sozialstrukturdaten werden sich im Wesentlichen nicht von den aktuellen unterscheiden. Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass der Jugendquotient im Sozialraum mit 31,01% zu 16,2% (Stand 31.12.2022) stadtweit deutlich höher liegt. Dementsprechend leben im Sozial- raum überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche. Der Neubau der Jugendeinrichtung in der Gernsheimer Straße hat für das Quartier eine über- geordnete Bedeutung und stellt in Zukunft auch in Hinblick auf seine Funktion eine außeror- dentliche Ressource für Kinder und Jugendliche dar. Außerhalb der OKJA steht sie allen Al- tersgruppen zur Verfügung als Treff- und Kommunikationsraum, für Bildungs- und Freizeitakti- vitäten sowie für Feste und Veranstaltungen. Dies erhöht die Akzeptanz und öffentliche Wahr- nehmung der Einrichtung, intensiviert den Kontakt zu den Familien, aktiviert zu ehrenamtlicher Arbeit, fördert das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Generationen und stärkt und unterstützt damit letztendlich die OKJA in ihrer Arbeit. Neben den „klassischen“ Themenbereichen der OKJA wie Treffpunkt Arbeit, Offene Tür, Angebote zur beruflichen Ori- entierung, Veranstaltungen, Events, mobiler Arbeit, Lernförderung, Gruppenarbeit und Bera- tung bedarf es einer besonderen Förderung der Zielgruppe in den Bereichen: - Umweltbildung und Naturpädagogik (Ökopädagogik) - Gesundheitsförderung (Sport/Bewegung und Entspannung; Stressregulation; Ernährung) - Förderung der sensorischen und körperlich motorischen Entwicklung - Werkpädagogik - Intensive Begleitung/Angebote im Bereich Übergang Schule-Beruf - Förderung der Medienkompetenz. Konzept: Das neu erstellte und mit dem Träger Veedel e.V. abgestimmte Raumkonzept sieht für die Ju- gendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 350 m² vor. Vorlaufend zur Entwurfsplanung wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Möglich- keiten an den vorhandenen Örtlichkeiten zu entwickeln. Die Planung wurde im Rahmen des Erstantrages im September 2024 eingereicht. Aufgrund der geringen Abmessung des Grund- stücks und der einzuhaltenden Abstandsfläche zu den Nachbargrenzen, wird ein zweige- schossiges Gebäude parallel zur Nordgrenze geplant. An der Nordseite wird ein Nebenge- bäude geplant, das als Abstellraum dient. Der Grundriss der Jugendeinrichtung ist so organisiert, dass die verschiedenen Bereiche der Einrichtung je nach Bedarf von allen Gruppen gemeinsam oder in kleinen Nutzergruppen ge- nutzt werden können. So können z. B. bei Nutzung der Außenanlage die WC-Räume genutzt werden, auch wenn der Rest des Gebäudes nicht in Betrieb ist. Gleiches gilt z. B. auch für die Nutzung der Küche, die einen separaten Zugang von der Außenfläche erhält. Zudem stehen unterschiedliche Gruppenräume für verschiedene pädagogische Freizeitange- bote u. a. für eine geschützte Mädchenarbeit zur Verfügung. 4 Eine Aufnahme der Jugendeinrichtung in die Kinder- und Jugendförderplanung 2026-2030 entspricht der indikatorengeleiteten Bedarfsbemessung und ist weiterhin erforderlich. Die per- spektivisch fortzusetzende Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an diesem Standort im Rahmen des Förderprogramms „Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) –Ju- gendeinrichtungen“ (Session-Nr. 3168/2021) erfolgt auf Basis von § 1 in Verbindung mit § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie gemäß §§ 1-3, 12 und 15 des Dritten Geset- zes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG - KJFöG), wonach der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet ist, die Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Ihrer Ausgestaltung vor Ort kommt ein besonderer Stellenwert für das gelingende Aufwachsen junger Menschen in der Kommune zu. Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie nachhaltige und barrierefreie Bauweise: Das Gebäude erhält eine sehr gute Wärmedämmung, der Energiestandard EH 40 wird einge- halten. Im Erdgeschoss werden die Außen- und Innenseiten der Wände mit stabilem, robustem Mate- rial aus Beton bzw. Betonstein hergestellt, die mit einem entsprechendem, Anstrich freundlich gestaltet werden. Die übrigen Konstruktionen des Gebäudes, Decken, Wände im Oberge- schoss, Dächer werden komplett aus einem Holztagwerk errichtet. Dämmstoffe bestehen aus Holzfaser oder Mineralfaserdämmungen. Materialverwendungen und Konstruktionen sind so gestaltet, dass alle Bauteile demontierbar zusammengefügt sind und die Schichten leicht trennbar, lose verlegt sind. Bauteile, die wiederverwendet werden können, werden beim Neubau entsprechend recycelt. Beim Entwurf wurde darauf geachtet, dass die Abmessungen der einzelnen Bauteile wie Fenster und Türen so gestaltet sind, dass die Bauteile auch in anderen Gebäuden zu einem späteren Zeitpunkt wiederverwendet werden können. Ein großer Anteil der Holzbaukonstrukti- onsteile besteht aus aufgearbeiteten, recycelten Materialien oder aufbereiteten Holzbestand- teilen. Die Energieerzeugung für das Gebäude wird mit erneuerbaren Energien durchgeführt und wird folgende Elemente besitzen: - Luft- und Wasserwärmepumpe für die zentrale Wärmeerzeugung. - Lüftungsanlage für den großen Raum mit Wärmerückgewinnung - Regenwasserversickerung auf dem Grundstück - Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach Abseits der Photovoltaikanlage auf dem Dach erfolgt für die restlichen Flächen eine Dachbe- grünung. Der barrierefreie Ausbau sowie dessen einzelne Bestandteile und die Einrichtung eines behin- dertengerechten Stellplatzes sind umfassend berücksichtigt. Für die Erreichung des Obergeschosses wird ein Aufzug eingebaut. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden naturnah mit vorwiegend autochthonen Pflanzen gestaltet. Es wird darauf geachtet ein Minimum an Flächen zu versiegeln. Die Bepflanzung mit heimischen Stauden, Büschen und Gehölzen minimiert den Pflegeaufwand und somit die Kosten in der Unterhaltungspflege. Zudem tragen solche Bepflanzungen einen erheblichen Beitrag zur För- derung der Biodiversität bei. Bei Anordnung der Gebäude, der Außenanlagen und bei der Bepflanzung wird darauf geach- tet, dass soziale Kontrolle durch gute Einsicht in alle Grundstücksbereiche gegeben ist. Öffentlichkeitsbeteiligung: 5 Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppen fand eine zweigliedrige Beteiligungsform statt. Unter Mitarbeit der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie konnte ein attraktives Konzept für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen als zukünftige Nutzer des Gebäudes erstellt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dokumentiert und voll- ständig nachvollziehbar dargestellt. Im weiteren Verlauf soll es weitere Beteiligungsformate wie z.B. ein Richtfest, ein Beitrag zum Tag der Städtebauförderung geben sowie einen durchgängigen Informationsfluss an alle Ak- teur*innen und die Bewohnerschaft. Umsetzungszeitraum: Die Entwurfsplanung ist vollständig abgeschlossen und der erweiterte Planungsbeschluss wurde am 24.08.2023 von der Bezirksvertretung Kalk (Vorlage 1981/2023) beschlossen. Derzeit befinden sich die Planungen in Teilbereichen der Leistungsphase 6, so dass vorbe- haltlich einer erteilten Baugenehmigung die Vergabe der Bauleistungen ab Herbst 2025 vor- genommen werden kann. Die bauliche Umsetzung soll nach erfolgter Vergabe der Bauleistun- gen im Frühjahr 2026 beginnen und im Frühjahr 2028 abgeschlossen sein. Während der Errichtung des Neubaus wird eine interimsmäßige Unterbringung der OKJA im Quartier geplant. Dabei wird die Möglichkeit einer mobilen OKJA in der Nachbarschaft präfe- riert, welche auch im Sinne der Aufrechterhaltung der OKJA vor Ort die beste Lösung dar- stellt. Die ggf. entstehenden, nichtförderfähigen Interimskosten, die sich im Rahmen der aktuellen Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit halten werden, für die im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder und Jugendar- beit in der Mittelfristplanung entsprechende Mittel veranschlagt sind, werden im Rahmen des jährlichen Sachberichts aufgeführt und dargestellt. Aktuell wird die vor Ort stattfindende Kin- der- und Jugendarbeit des Trägers Veedel e.V. entsprechend Zuwendungsvertrag mit 185.613,88 Euro p.a. gefördert. Rechnungsprüfungsamt: Der Kostenanschlag wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist als Anlage 06 beigefügt. Notwendigkeit der Maßnahme Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis des vom Rat beschlossenen Kinder- und Ju- gendförderplans 2021-2025, Vorlage 1805/2021, die für den Stadtteil Ostheim einen hohen Bedarf an Offener Kinder- und Jugendarbeit bescheinigt. Demnach weist die kleinräumige Be- trachtung für diesen Stadtteil anhand des seit 2018 bestehenden „Monitorings Stadtentwick- lung“ bei den vier zentralen Handlungsfeldern der Verwaltung – Sozialer Status, Bildungs- und Teilhabechancen, Demografie und Wohnen – einen großen Handlungsbedarf auf. Das Vorha- ben entspricht der Zielsetzung der Kinder- und Jugendförderplanung, die Bildungs- und Teil- habechancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Köln gerecht zu gestalten, und trägt der Notwendigkeit einer bezirksbezogenen Angebots- und Förderplanung für die Handlungsfelder §§ 11-14 SGB VIII Rechnung. Der Rat hat sich der Einschätzung der Fachverwaltung angeschlossen, dass auch in der aktu- ell herausfordernden Haushaltssituation alle sozialen, kulturellen, sportbezogenen und bil- dungsrelevanten Leistungen und Angebote, die eine lebenswerte Großstadt wie Köln prägen, 6 vor der schwierigen Aufgabe stehen, in einem notwendigerweise eng gesteckten Haushalts- rahmen bedarfsgerechte und attraktive Wohn- und Lebensbedingungen vorzuhalten. Die Möglichkeit, für den Stadtteil Ostheim durch die Inanspruchnahme von Städtebauförder- mitteln des Landes eine stark marode und dringend erneuerungsbedürftige Jugendeinrichtung durch einen funktionalen, barrierefreien und teilhabegerechten Neubau zu ersetzen, darf da- her aus Sicht der Fachverwaltung nicht ungenutzt bleiben. Im Zuge der Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bei dieser Planung die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und der Nachhaltigkeit ausgewählt. So kann beispielsweise auf die Einplanung eines kostentrei- benden Interims für die Bauphase der Jugendeinrichtung verzichtet werden, in dem hier auf vorhandene Möglichkeiten der kostengünstigeren mobilen Jugendarbeit im Quartier zurückge- griffen wird. Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein vollständiger Verzicht auf den Bau dieser Jugendeinrichtung zum Nachteil der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil auswir- ken würde und nicht bedarfsgerecht wäre. Eine Senkung baulicher Standards ist nur im Rah- men der sicherheitstechnischen, baulichen Anforderungen möglich. Weiterhin würde die Fort- setzung der Nutzung des derzeit vorhandenen Seecontainers an dieser Stelle zukünftig hohe Instandhaltungsmaßnahmen erfordern, um die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Ju- gendlichen nicht zu gefährden. Dies wäre nicht wirtschaftlich. Förderung Zum Städtebauförderungsprogramm (STEP) 2025 wurde im September 2024 ein Erstantrag auf Basis der abgeschlossenen Entwurfsplanung zur Förderung eingereicht. Mit der Pro- grammveröffentlichung im April 2025 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Maßnahme „Neubau der Jugendeinrich- tung Am Wunschtor“ als förderfähig eingestuft, mit einem Zuwendungsbescheid ist im Herbst 2025 zu rechnen. Mit der Programmveröffentlichung wurde für alle aufgeführten Fördervorha- ben die Zustimmung für den jeweiligen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Ausfertigung des jeweiligen Bewilligungsbescheides erteilt. Im Erstantrag wurde von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.042.257 € ausgegangen. Auf Basis der Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 wird mit einer Kostensteigerung in Höhe von 8,5 Prozent p.a. für den Zeitraum 09/2024 bis 03/2026 kalkuliert. Bei einer Anerkennung der gesamten förderfähigen Kosten würde sich dann die indexierte Förderung auf maximal 1.672.000 € belaufen, der Eigenanteil inklusive der nicht förderfähigen Kosten auf 754.562 €. Im April 2025 hat der Fördergeber die Stadt Köln aufgefordert, den Erstantrag gemäß dem fortschreitenden Planungsstand kurzfristig zu aktualisieren. Die Aktualisierung der Planungen ergaben förderfähige Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.211.725 €. Bei gleicher Indexierung der Kostensteigerungen in Höhe von 8,5 Prozent p.a. für den Zeitraum 09/2024 bis 03/2026 erge- ben sich 2.587.718,25 € zuwendungsfähige Gesamtausgaben. Damit würde sich die Förde- rung auf maximal rd. 1.812.000 € belaufen. Der Eigenanteil der Stadt Köln inklusive der nicht förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 39.035 € liegt demnach bei rd. 815.035 €, die Gesamt- kosten der ganzen Maßnahme bei rd. 2.627.035 €. Die Förderquote in der Städtebauförderung beträgt 70 Prozent der durch die Bezirksregierung Köln anerkannten förderfähigen Kosten. Das Erfordernis eines Fortsetzungsantrags zum 30. September 2025 entfällt. Kosten und Finanzierung: Nach Abschluss der Leistungsphase 6 wird zur Errichtung des Neubaus der Jugendeinrich- tung „Am Wunschtor“ gemäß des vorliegenden Kostenanschlags von Gesamtkosten in Höhe von 2.245.952,58 € ausgegangen. 7 Der Fördergeber hat in seiner Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 eine jährlich indexierte Kostensteigerung berücksichtigt. Die Kostensteigerung beläuft sich derzeit auf 8,5 % per anno. Da im Förderantrag von Antragstellung bis Baubeginn ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen ist, sind die Kosten aus dem Kostenanschlag mit einer Steigerung von insgesamt 17 % kalkuliert worden. Die dem Fördergeber angezeigten Gesamtkosten betragen incl. der indexierten Kostensteigerung der zuwendungsfähigen Kosten rd. 2.627.035,00 €. Der vorgelegte Kostenanschlag an das Rechnungsprüfungsamt enthält keine voraussichtli- chen Kostensteigerungen, sondern gemäß Leistungsphase 6 den Kostenanschlag in Höhe von 2.245.952,58 €. Im Rahmen der mit dem Planungsbeschluss beauftragten Planungen bis einschließlich Leis- tungsphase 6 sind bis zum 31.12.2024 bereits 129.542,15 € verausgabt worden. Die Vergabe des Hauptauftrages erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026. Daher sind entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zur Abwicklung notwendig. Für die in 2025 und 2026 zur Maßnahmenfinanzierung benötigten Finanzmittel in Höhe von 900.000,00 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtent- wicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 – Stadtentwicklung bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1016 – Starke Veedel-JE Gernsheimer Straße Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die weiteren Zahlungen in Höhe von 1.597.493,00 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2027- 2028 (für 2027: 983.334,00 €, für 2028: 614.159,00 €) ist eine entsprechende Verpflichtungs- ermächtigung im Haushaltsjahr 2026 notwendig. Die Bereitstellung dieser Verpflichtungser- mächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 ebenfalls bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnah- men). Für 2027 hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik Verpflichtungsermächtigungen von 513.000,00 € eingeplant. Die Deckung der restlichen Verpflichtungsermächtigung für 2027 in Höhe von 470.334 € erfolgt überplanmäßig (gem. § 85 GO NRW), durch veran- schlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen auf der Finanzstelle 6601-1201- 2-1031 Bonner Str. (3. BA Nord-Süd Stadtbahn) der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen). Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.597.493,00 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. entspre- chende Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 1502-0902-8-1016 der Produkt- gruppe 0902 – Stadtentwicklung des Amtes 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik in den Haushaltsjahren 2027 ff. eingeplant. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 65.675,88 € p.a. fallen in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendar- beit) voraussichtlich ab 2028 an und sind vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen- gegebenenfalls durch Mittelumschichtungen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden voraussichtlich ab 2028 ff. in Höhe von 45.300,00 € p.a. im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 2- Zuwendungen und allg. Umlagen anfallen und werden im entsprechenden Hpl.-Aufstellungsprozess berücksichtigt. Anlagen 0_ Dringlichkeitsbegründung 01_GERN_Visual.Vogelperspektive 02_GERN_Visual.Eingang 8 03_GERN_Visual.Garten 04_GERN_Ansichten S-N 05_GERN_Ansichten O-W u. Schnitt B-B 06_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
05_GERN_Ansichten O-W u. Schnitt B-B
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Projekt Bauteil BAUANTRAG Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG OT "AM WUNSCHTOR" GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln SRGERN 1: Proj.-Nr. Gez. Regentenstr. 42 D-51063 Köln T 0221.271417-0 F 0221.271417-29 info@maier-architekten-koeln.de Blatt-Nr.Maßstab Datum 100 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Maßstab M 1:100 21.02.2025 ANSICHT OSTEN und WESTEN SCHNITT B-B -0,185 / 50,615 -0,14 / 50,66 -0,20 / 50,60 -0,14 / 50,66 0,000,00 3,60 / 54,40 4,60 / 55,40 2,85 / 53,65 0,00 / 50,80 7,20 / 58,00 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Gelände Bestand Gehweg Gelände Bestand GERN-BA-08-Ans O-W-250221 0,00/50,80 3,60/54,40 7,20/58,00 -2,00 0,00 2,85 / 53,65 -0,05 / 50,75 -0,23 / 50,57 -0,26 / 50,54 -0,04 / 50,76 45°45° 60° EG OG WerkstattFitness Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Ballwurfsichere Abhangdecke Aufzug Unterfahrt Gelände Bestand Technik 14 55 90 2,35 35 2,82 22 42 4 10 3,00 9,925 3,055 445 3,57 1,985 3,48 445 3,50 10 14 55 3,015 135 45 2,82 64 14 -0,19 / 50,61 1' 1 2 2 3 3 4' 4 Rigole 1,0 x 3 x 9m Kies fh fh fh fh raumabschließend -0,15 / 50,65-0,30 / 50,50-0,22 / 50,58 0,02 / 50,82 0,00 / 50,80 4,75 / 55,55 7,20 / 58,00 0,00 / 50,80 2,85 / 53,65 Gelände Bestand Gelände Bestand feuerhemmend (F 30) interne Verbindungstreppe Anleiterstelle Notausstieg Rettungswegzeichen exemplarisch Feuerlöscher, exemplarisch LEGENDE BRANDSCHUTZ Bewegungsflächen 1,50 x 1,50 1,50 x 1,20Druckknopfmelder fh SCHNITT B-B ANSICHT WESTEN ANSICHT OSTEN
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Projekt Bauteil BAUANTRAG Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG OT "AM WUNSCHTOR" GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln SRGERN 1: Proj.-Nr. Gez. Regentenstr. 42 D-51063 Köln T 0221.271417-0 F 0221.271417-29 info@maier-architekten-koeln.de Blatt-Nr.Maßstab Datum 100 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Maßstab M 1:100 21.02.2025 ANSICHT SÜDEN und NORDEN 0,00 / 50,80 3,60 / 54,40 7,20 / 58,00 0,00 / 50,80 3,60 / 54,40 0,00 / 50,80 4,75 / 55,55 -0,20/ 50,60 4,60/55,40 90x1,20 i.Li Flurstücks grenze GERNSHEIMER STRASSE -0,28 3% Steigung Gelände Bestand Gelände Bestand Lüftungsanlage Glasbrüstung Lüftungsanlage 0,00 / 50,80 3,60 / 54,40 7,20 / 58,00 -0,19 / 50,610,00 / 50,80 4,75 / 55,55 0,000,00 3,60 / 54,40 4,60/55,40 Flurstücks grenze GERNSHEIMER STRASSE -0,29 / 50,51 -0,33 / 50,47 -0,26 / 50,54 2,30 / 53,10 -0,05 / 50,75 2,85 / 53,65 Gelände BestandGelände Bestand Glasbrüstung GERN-BA-07-Ans S-N-250221 feuerhemmend (F 30) interne Verbindungstreppe Anleiterstelle Notausstieg Rettungswegzeichen exemplarisch Feuerlöscher, exemplarisch LEGENDE BRANDSCHUTZ Bewegungsflächen 1,50 x 1,50 1,50 x 1,20Druckknopfmelder fh ANSICHT SÜDEN ANSICHT NORDEN
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Projekt Bauteil BAUANTRAG Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG OT "AM WUNSCHTOR" GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln SRGERN 1: Proj.-Nr. Gez. Regentenstr. 42 D-51063 Köln T 0221.271417-0 F 0221.271417-29 info@maier-architekten-koeln.de Blatt-Nr.Maßstab Datum 100 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Maßstab M 1:100 21.02.2025 Visualisierung Gartenseite Blick von Südosten GERN-BA-11-Garten-250221 Optional: Montierbare Sonnensegel auf der Südseite
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06_Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 07.08.2025 143 51 über Dez. IV Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1310/2025 (Stand vom 06.08.2025) Neubau einer Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“ in Köln - Ostheim – Kombinierter Weiterplanungs- und Baubeschluss RPA-Nr.: 143/27/08/25 Eingereichte Kosten: ca. 2.627.000,- € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines kombinierten Weiterplanungs- und Baubeschlusses legt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Beschlussvorlage für die Errichtung einer Jugendeinrichtung im Stadtteil Ostheim vor. Das Projekt befindet sich bereits in der HOAI-Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), d.h. für den überwiegenden Teil der Gewerke liegen bereits durch die Fachplaner bepreiste Leistungsverzeichnisse vor. Die Kostentoleranz liegt normaler- weise in dieser Projektphase bei +/- 10 %. Die Zusammenstellung der vorliegenden Leistungsverzeichnisse im aktuellen Pro- jektstand belaufen sich auf ca. 2.25 Mio. € brutto. Die Differenz zu den eingereichten Projektkosten ergeben sich aus der Preissteigerung während der Realisierungs- phase. Die Kostengruppe KG 700 (Baunebenkosten) ist mit den Honoraren der einzelnen Planer aufgeschlüsselt. Die eingereichten Projektkosten können als marktgerecht angesehen werden. Ein Fördermittelantrag beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali- sierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde gestellt und die Maßnahme wurde als förderfähig eingestuft. Mit einem Bescheid über eine mögliche Förderung wird, nach Aussage der Fachdienststelle im Herbst 2025 gerechnet. Die Fachverwaltung beschreibt in der Beschlussvorlage, dass die Kriterien für die Durchführung der Maßnahme hinsichtlich der Verfügung der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 überprüft wurden. Die Beschlussvorlage war zum Zeitpunkt der Prüfung durch das RPA von Dez. II und 20 nicht mitgezeichnet. Den eingereichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass lediglich die Eigenmittel in Höhe von ca. 815.000,- € brutto für das Projekt im städtischen Haushalt gesichert sind. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellvertretende Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
0_Dringlichkeit_Baubeschluss_1310-2025
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Anlage 0 - Begründung für die Verfristung und Dringlichkeit der Vorlage Nr. 1310/2025 Mit der Vorlage 1310/2025 beabsichtigt die Verwaltung, den Baubeschluss für den Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor" in Köln-Ostheim im Zuge der Umset- zung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neu- brück" als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ durch den Rat zu erwirken. Grundlage des Baubeschlusses bildet die abschließende Kostenberechnung als Er- gebnis der Planungen des beauftragten Architekturbüros. Da sich die Erstellung der Kostenberechnung als aufwendiger als erwartet herausgestellt hat und sie der Verwal- tung mit Verzögerung vorgelegt wurde, konnte der Baubeschluss nicht früher finalisiert werden. In der Programmveröffentlichung des Städtebauförderungsprogramms (STEP) 2025 aus April 2025 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Maßnahme „Neubau der Jugendeinrichtung Am Wunschtor“ als förderfähig eingestuft. Im Zuge des zu erwartenden Zuwendungs- bescheids im Herbst 2025 ist dem Fördergeber ein Baubeginn im ersten Halbjahr 2026 mitgeteilt worden. Um die Ausschreibung der Baumaßnahme zeitnah voran zu bringen, ist eine Entscheidung über die Vorlage in dieser Beratungsfolge, beginnend mit dem Jugendhilfeausschuss am 26.08.2025 und final durch den Rat am 04.09.2025 notwendig. Eine spätere Entscheidung gefährdet den avisierten Maßnahmenbeginn und damit den Abruf der bewilligten Fördermittel. Vor diesem Hintergrund wird die Vor- lage als sehr dringlich eingestuft.
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Projekt Bauteil BAUANTRAG Bauherrschaft Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln NEUBAU JUGENDEINRICHTUNG OT "AM WUNSCHTOR" GERNSHEIMER STRASSE 22 / 51107 Köln Betreiber Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln Buchheimer Weg 9 / 51107 Köln SRGERN 1: Proj.-Nr. Gez. Regentenstr. 42 D-51063 Köln T 0221.271417-0 F 0221.271417-29 info@maier-architekten-koeln.de Blatt-Nr.Maßstab Datum 100 0 cm 300 cm 500 cm 1000 cm Maßstab M 1:100 21.02.2025 Photomontage GERN-BA-10-Montage-250221
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Gernsheimer Straße 22
- Regentenstraße 42D
- Bonner Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Buchheimer Weg 9
- Straße 22
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Details
- Aktenzeichen
- 1310/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 14:27