Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Chorweiler
Mitteilung BV 1239/2017 vom 28.04.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 1239/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Chorweiler Im Jahr 2016 meldete die Polizei keine Unfallhäufungsstelle für den Stadtbezirk Chorweiler. Im Bezirk ereignete sich auch kein tödlicher Verkehrsunfall. Grundsätzlich wird eine Kreuzung oder Strecke dann als Unfallhäufungsstelle (UHS) gemeldet, wenn sich dort mindestens drei „qualifizierte“ Unfälle ereignet haben. Diese Vorgabe liegt dann vor, wenn bei einem Unfall Beteiligte verletzt wurden oder mindestens eines der beteiligten Fahrzeuge so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Eine weitere Vorgabe ist, dass es sich um Unfälle des gleichen „Typs“ handeln muss. Der Unfalltyp bezeichnet dabei die Situation, die dem Unfall vor- herging – z.B. Abbiege-Unfall oder Unfall im Längsverkehr. Erfreulicherweise wurden diese Vorgaben im Jahr 2016 für keine Kreuzung oder Strecke im Stadtbe- zirk Chorweiler erfüllt.
Beratungsverlauf
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11.05.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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