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1239/2017

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 28.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1133 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 1239/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2016 im Stadtbezirk Chorweiler 
Im Jahr 2016 meldete die Polizei keine Unfallhäufungsstelle für den Stadtbezirk Chorweiler. Im Bezirk 
ereignete sich auch kein tödlicher Verkehrsunfall. 
 
Grundsätzlich wird eine Kreuzung oder Strecke dann als Unfallhäufungsstelle (UHS) gemeldet, wenn 
sich dort mindestens drei „qualifizierte“ Unfälle ereignet haben. Diese Vorgabe liegt dann vor, wenn 
bei einem Unfall Beteiligte verletzt wurden oder mindestens eines der beteiligten Fahrzeuge so stark 
beschädigt ist, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Eine weitere Vorgabe ist, dass es sich um Unfälle 
des gleichen „Typs“ handeln muss. Der Unfalltyp bezeichnet dabei die Situation, die dem Unfall vor-
herging – z.B. Abbiege-Unfall oder Unfall im Längsverkehr.  
 
Erfreulicherweise wurden diese Vorgaben im Jahr 2016 für keine Kreuzung oder Strecke im Stadtbe-
zirk Chorweiler erfüllt.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1239/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27