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BV7/109/2025

Verkehrsberuhigung und eventueller Einrichtung einer Fahrradzone im Quartier Schönau-/Heye-/Sichelstraße - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Antrag 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 24.06.2025, TOP 5.3

Antrag

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Antrag

2885 Zeichen

BV7/109/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 10.06.2025 
Fraktion BÜ90/Die Grünen 
Bezirksvertretung 7 
 
An 
Bezirksbürgermeisterin 
Stadtbezirk 7 
 
Antrag  
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 24.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Verkehrsberuhigung und eventueller Einrichtung einer Fahrradzone im Quartier 
Schönau-/Heye-/Sichelstraße  
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, im Quartier zwischen Schönau-, Heye- 
und Sichelstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, den 
Durchgangsverkehr deutlich zu reduzieren und die Verkehrssicherheit, insbesondere 
für Schulkinder, zu erhöhen. 
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten 
und der Bezirksvertretung 7 zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Vorbereitung 
sollte eine qualifizierte Verkehrszählung mittels Videokamera (wie im Ortskern Kölner 
Tor etc.) durchgeführt werden. 
Folgende Maßnahmen sollen geprüft werden: 
 Einrichtung eines modalen Filters (z. B. mittels herausnehmbarer Poller) 
diagonal an der Kreuzung Unter den Eichen / Märkische Straße zur sicheren 
Querung (vgl. Abb. Pkt. 1). 
 Ausweisung des Gebiets als Fahrradzone. 
Alle Maßnahmen sind unter Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs sowie der 
Erhaltung vorhandener Stellplätze zu planen. Die Umsetzung sollte im Rahmen eines 
Verkehrsversuchs mit sechsmonatiger Testphase und begleitender anschließender 
Evaluation erfolgen. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung vorzulegen.

Seite 2 
Begründung: 
 
Ziel ist die Steigerung von Sicherheit und Lebensqualität im genannten Wohnquartier. 
Die StVO-Novelle vom April 2020 erlaubt die Einrichtung von Fahrradzonen analog zu 
Tempo-30-Zonen, in denen der Radverkehr Vorrang hat. Der Kfz-Verkehr darf den 
Radverkehr weder gefährden noch behindern. 
Das Quartier eignet sich aufgrund seiner Struktur und des bereits hohen 
Radverkehrsanteils als Modellprojekt „Fahrradquartier“. Es handelt sich um ein 
geschlossenes Wohngebiet mit Tempo-30-Regelung und lediglich drei Zufahrten, die 
ausschließlich der Erschließung dienen. 
Die Umgestaltung zur Fahrradzone verspricht Vorteile für alle 
Verkehrsteilnehmenden: Reduktion von Schleichverkehren, einheitliche 
Beschilderung, verbesserte Radinfrastruktur, mehr Abstellplätze sowie ein geringerer 
Kfz-Verkehr und damit verbunden weniger Lärm und Emissionen. 
Die Maßnahmen sollen nach Ablauf der Testphase evaluiert und ggf. angepasst 
werden. Eine Förderung durch das Bundesprogramm „Stadt und Land“ (BMVI) für 
Radverkehrsinfrastrukturprojekte wird angeregt. 
 
gez.: 
Eva Mörger, Tino Baier, Marco Huppertz, Maria Icking, Ulrich Scheinhardt 
 
Informationen zu Fahrradzonen: 
https://www.bremen.de/leben-in-bremen/fahrradstadt-bremen/fahrradzone 
 
 
 
Abbildung: Copyright Stadt Düsseldorf maps.duesseldorf.de

Seite 3

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abweichend beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV7/109/2025
Typ
Antrag
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 12:13