1139/2022
Beleuchtung eines Verbindungsweges in Niehl
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2335 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 Vorlagen-Nummer 02.05.2022 1139/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Beleuchtung eines Verbindungsweges in Niehl hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 27.01.22 ,TOP 7.2.5 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie kurzfristig und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand wäre eine Beleuch- tung umsetzbar? 2. Mit welchem zusätzlichen Aufwand wäre es verbunden, diese Beleuchtung nicht durchge- hend die ganze Nacht brennen zu lassen, sondern auf bestimmte Zeiträume zu begrenzen oder nur auf Anforderung anzuschalten. 3. Ist der Weg im Eigentum der Stadt Köln, wenn ja in der Zuständigkeit welchen Amtes, wenn nein, wer ist Eigentümer?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: Bei einem Ortstermin mit Vertreter*innen des Amtes für Verkehrsmanagement, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, des Umwelt und Verbraucherschutzamtes und der Rhein- Energie AG (RE) wurde die Notwendigkeit zur Ausleuchtung des oben genannten Verbindungswe- ges bestätigt. Der Straßenbaulastträger dieses Wegstückes ist das Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung. Für eine DIN-gerechte Ausleuchtung hat die RE insgesamt Kosten in Höhe von ca. 38.000 € brutto veranschlagt, die über den Straßenbeleuchtungsvertrag getragen werden. Die Neuanlage wird 15 Leuchtenmasten umfassen, die mit LED-Iridium Kofferleuchten bestückt sein werden. Darüber hinaus sind die - bei dem Ortstermin abgestimmten - folgenden Maßgaben zwingend zu be- achten: - In Baumbereichen erfolgen zum Schutz der Baumwurzeln die Aufgrabungen per Handschachtungen. - Im Sinne des Artenschutzes ist die Beleuchtung in der Helligkeit als auch in der Beleuchtungsdauer zu reduzieren (Abschaltung bzw. Dimmung in der Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr). - Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Vogelbrutzeiten ab Oktober dieses Jahres. - Die Höhe der Leuchtenmasten ist auf fünf Meter begrenzt. Die RE wurde unter Beachtung der obigen Maßgaben mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt und wird diese voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres durchführen (in Abhängigkeit der Materiallie- 2 ferungen).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1139/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.05.2022
- Erstellt
- 04.04.2022 11:08