Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & Volt aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur (AN 0457/2023) betreffend Energiefonds Kultur
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3103/2023 vom 31.10.2023
Stand: Am 28.11.2023 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 31.10.2023 3103/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & Volt aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur (AN 0457/2023) betreffend Energiefonds Kultur Beantwortung der folgenden schriftlichen Anfrage des Ratsbündnisses Büdnis90/Die Grünen, CDU und Volt im Ausschuss Kunst und Kultur: der Bund hat kürzlich einen Kulturfonds Energie aufgelegt1. Der Kulturfonds soll die Belastun- gen abfedern, denen Kultureinrichtungen trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffek- ten ausgesetzt sind. Daher werden die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezu- schusst. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aus dem Sondervermögen zur Krisenbewälti- gung in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Kofinanzierungsmittel für den Kulturfonds Energie zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird die Aufstockung der Fördermittel des Bundes - unter Berücksichtigung eines Einsparziels von 20 Prozent - auf 100 Prozent fi- nanziert. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende. Daher fragen wir die Verwaltung: 1. Welche städtischen Kultureinrichtungen werden Anträge stellen? 2. Wie werden die Akteur*innen der freien Szene informiert und ggf. bei der Antragstel- lung unterstützt? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Vom Kulturdezernat haben alle Kultureinrichtungen Anträge gestellt, die öffentlich zugängliche Kulturangebote bereitstellen. Die Antragstellung wurde überwiegend vom Kulturdezernat in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft koordiniert. Die Bühnen haben sich selbständig um die Antragstellung gekümmert. Die einzige Ausnahme ist das Kölnische Stadtmuseum, weil dort der öffentlich zugängliche Anteil der Nutzung derzeit so gering ist, dass dies den Aufwand der Antragstellung nicht ge- rechtfertigt hätte. Nach der Eröffnung des Kölnische Stadtmuseum im Haus Sauer wird das Aufwand-Nutzen-Verhältnis erneut betrachtet und ggfs. ein Antrag gestellt. 1 https://www.kulturfonds-energie.de/index.html 2 Das Gürzenich-Orchester hat keinen Antrag gestellt, da es über keine eigenen Räumlichkei- ten verfügt. Ebenfalls keinen Antrag gestellt haben das Kulturamt und der Museumsdienst so- wie alle direkt an das Kulturdezernat angeschlossenen Dienststellen. Diese bieten keine öf- fentlichen Kulturangebote für ein Publikum an und erfüllen somit die Antragsvoraussetzungen nicht. Zu Frage 2: Die der Kulturverwaltung vorliegenden Informationen über den Kulturfonds Energie des Bun- des bzw. später auch den des Landes NRW sind den Interessenvertretungen sowie auch den Empfänger*innen von städtischen Betriebskostenzuschüssen vom Kulturamt jeweils per E- mail weitergeleitet worden. Gez. Charles
Beratungsverlauf
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28.11.2023
TOP 10.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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