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3103/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & Volt aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur (AN 0457/2023) betreffend Energiefonds Kultur

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 10.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3015 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2023 
 3103/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU & 
Volt aus der Sitzung des Auschuss Kunst und Kultur (AN 0457/2023) betreffend 
Energiefonds Kultur 
Beantwortung der folgenden schriftlichen Anfrage des Ratsbündnisses Büdnis90/Die Grünen, 
CDU und Volt im Ausschuss Kunst und Kultur: 
 
der Bund hat kürzlich einen Kulturfonds Energie aufgelegt1. Der Kulturfonds soll die Belastun-
gen abfedern, denen Kultureinrichtungen trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffek-
ten ausgesetzt sind. Daher werden die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezu-
schusst. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aus dem Sondervermögen zur Krisenbewälti-
gung in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Kofinanzierungsmittel für den 
Kulturfonds Energie zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird die Aufstockung der Fördermittel 
des Bundes - unter Berücksichtigung eines Einsparziels von 20 Prozent - auf 100 Prozent fi-
nanziert. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie 
Kulturveranstaltende. Daher fragen wir die Verwaltung: 
 
1. Welche städtischen Kultureinrichtungen werden Anträge stellen? 
2. Wie werden die Akteur*innen der freien Szene informiert und ggf. bei der Antragstel-
lung unterstützt?  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1:  
 
Vom Kulturdezernat haben alle Kultureinrichtungen Anträge gestellt, die öffentlich zugängliche 
Kulturangebote bereitstellen. Die Antragstellung wurde überwiegend vom Kulturdezernat in 
Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft koordiniert. Die Bühnen haben sich selbständig 
um die Antragstellung gekümmert. 
 
Die einzige Ausnahme ist das Kölnische Stadtmuseum, weil dort der öffentlich zugängliche 
Anteil der Nutzung derzeit so gering ist, dass dies den Aufwand der Antragstellung nicht ge-
rechtfertigt hätte. Nach der Eröffnung des Kölnische Stadtmuseum im Haus Sauer wird das 
Aufwand-Nutzen-Verhältnis erneut betrachtet und ggfs. ein Antrag gestellt. 
 
                                                 
1 https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

2 
 
Das Gürzenich-Orchester hat keinen Antrag gestellt, da es über keine eigenen Räumlichkei-
ten verfügt. Ebenfalls keinen Antrag gestellt haben das Kulturamt und der Museumsdienst so-
wie alle direkt an das Kulturdezernat angeschlossenen Dienststellen. Diese bieten keine öf-
fentlichen Kulturangebote für ein Publikum an und erfüllen somit die Antragsvoraussetzungen 
nicht. 
 
 
Zu Frage 2:  
 
Die der Kulturverwaltung vorliegenden Informationen über den Kulturfonds Energie des Bun-
des bzw. später auch den des Landes NRW sind den Interessenvertretungen sowie auch den 
Empfänger*innen von städtischen Betriebskostenzuschüssen vom Kulturamt jeweils per E-
mail weitergeleitet worden.  
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3103/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.10.2023
Erstellt
27.09.2023 08:32