Mandari Insight

AN/0995/2019

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bebauungsplan 64460/07 und Anlieferung eines geplanten Rewe-Markts über die Philippstraße

Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne) 01.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 7.2

Anfrage (Grüne BV4)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (Grüne BV4)

3047 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0995/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
Anfrage der Fraktion BÜNDIS 90 / DIE GRÜNEN: Bebauungsplan 64460/07 und 
Anlieferund eines geplanten Rewe-Markts über die Philippstraße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
am 14.6.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, die 
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufzuheben, der „Anfrechtung der 
Baugenehmigung für zwei Ladenlokale an der Venloer Straße“ stattzugeben. Die 
Begründung des Urteils fußt in erster Linie auf der Unwirksamkeit des von der Stadt 
Köln erlassenen Bebauungsplans 64460/07 aufgrund eines durchgehenden 
Bestimmtheitsmangels (ungenaue und unlesbare Abgrenzung von Baugebieten und 
öffentlichen Verkehrsflächen). In der lokalen Presse wurde dies zu recht mit 
folgenden Worten kommentiert: „Vermutlich schafft es die Verwaltung ja nur in Köln, 
eine handfeste Blamage in einen Sieg zu verwandeln, und man weiß nicht so recht, 
ob man Lachen oder Schreien soll.“ Als weitere Möglichkeit stellen wir vor diesem 
Hintergrund folgende Fragen: 
  
1. Plant die Verwaltung den für unwirksam erklärten Bebauungsplan 64460/07 durch 
einen neuen Bebauungsplan zu ersetzen, und welchen Inhalt soll dieser erhalten? 
2. Welche Folgen hat das Urteil für das im Bebauungsplan 64460/07 beschriebene 
Gebiet und die dort lebenden Menschen? 
3. Plant die Verwaltung aufgrund des oben dargestellten Zusammenhangs auf die 
klagenden Bürger, die sich auf die Korrektheit der städtischen Planunterlagen 
verlassen mussten, zuzugehen und ihnen zumindest die Prozesskosten zu 
ersetzen? 
4. Bei dem von der Bezirksvertretung geforderten und 
unmittelbar vor dem Prozess stattgefundenen Gespräch 
zwischen der Verkehrsverwaltung und den betroffenen 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
Bürgern wurde für die Belieferung des Rewe-Marktes über die Philippstraße eine 
neue Lösung beraten. Um diese zu prüfen, sollen die Bürger ein Ingenieurbüro 
beauftragen. Warum übernimmt diese Leistung nicht die Stadt Köln, und ist sie ggfs. 
bereit, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen?  
5. In der Urteilsbegründung wird mehrfach auf eine Anlieferung des Rewe-Marktes 
mit fünf LKW-Fahrten pro Tag hingewiesen. Gleichwohl haben die Anwälte des 
beigeladenen Investors vorgetragen, dass nur 2,5 Fahrten pro Tag geplant seien. 
Welche Zahl der LKW-Anlieferungsfahrten pro Tag gilt?  
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Klemm        Christiane Martin 
Bezirksvertreter       Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0995/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne)
Datum
01.07.2019
Erstellt
01.07.2019 13:07