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Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bebauungsplan 64460/07 und Anlieferung eines geplanten Rewe-Markts über die Philippstraße
Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne) AN/0995/2019 vom 01.07.2019
Stand: Am 09.09.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0995/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Anfrage der Fraktion BÜNDIS 90 / DIE GRÜNEN: Bebauungsplan 64460/07 und Anlieferund eines geplanten Rewe-Markts über die Philippstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 14.6.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufzuheben, der „Anfrechtung der Baugenehmigung für zwei Ladenlokale an der Venloer Straße“ stattzugeben. Die Begründung des Urteils fußt in erster Linie auf der Unwirksamkeit des von der Stadt Köln erlassenen Bebauungsplans 64460/07 aufgrund eines durchgehenden Bestimmtheitsmangels (ungenaue und unlesbare Abgrenzung von Baugebieten und öffentlichen Verkehrsflächen). In der lokalen Presse wurde dies zu recht mit folgenden Worten kommentiert: „Vermutlich schafft es die Verwaltung ja nur in Köln, eine handfeste Blamage in einen Sieg zu verwandeln, und man weiß nicht so recht, ob man Lachen oder Schreien soll.“ Als weitere Möglichkeit stellen wir vor diesem Hintergrund folgende Fragen: 1. Plant die Verwaltung den für unwirksam erklärten Bebauungsplan 64460/07 durch einen neuen Bebauungsplan zu ersetzen, und welchen Inhalt soll dieser erhalten? 2. Welche Folgen hat das Urteil für das im Bebauungsplan 64460/07 beschriebene Gebiet und die dort lebenden Menschen? 3. Plant die Verwaltung aufgrund des oben dargestellten Zusammenhangs auf die klagenden Bürger, die sich auf die Korrektheit der städtischen Planunterlagen verlassen mussten, zuzugehen und ihnen zumindest die Prozesskosten zu ersetzen? 4. Bei dem von der Bezirksvertretung geforderten und unmittelbar vor dem Prozess stattgefundenen Gespräch zwischen der Verkehrsverwaltung und den betroffenen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Bürgern wurde für die Belieferung des Rewe-Marktes über die Philippstraße eine neue Lösung beraten. Um diese zu prüfen, sollen die Bürger ein Ingenieurbüro beauftragen. Warum übernimmt diese Leistung nicht die Stadt Köln, und ist sie ggfs. bereit, die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen? 5. In der Urteilsbegründung wird mehrfach auf eine Anlieferung des Rewe-Marktes mit fünf LKW-Fahrten pro Tag hingewiesen. Gleichwohl haben die Anwälte des beigeladenen Investors vorgetragen, dass nur 2,5 Fahrten pro Tag geplant seien. Welche Zahl der LKW-Anlieferungsfahrten pro Tag gilt? Mit freundlichen Grüßen Ralf Klemm Christiane Martin Bezirksvertreter Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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