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4421/2021

PFC-Belastung - Kölner Süden

Beschlussvorlage Ausschuss 23.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.08.2022, TOP 4.2.2

Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Übersichtslageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen)

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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 7 (Porz)

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Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung

1712 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Alle vom Gutachter geprüften Varianten für 
zusätzliche Filteranlagen können aufgrund 
des zu geringen Nutzens und der 
unverhältnismäßigen Aufwendungen nicht 
umgesetzt werden.  
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1 Übersichtslageplan

279 Zeichen

Legende Legende
Br.10Br.9Br.8Br.7
Br.6
Br.7
Br.5Br.4Br.3Br.2Br.1
Hydraulische Abstromsicherung
Br.2Br.3Br.4Hydraulische Anstromsicherung Br.1
7353691 #
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 4421/2021
Br.1
7355421 #
171A #
7353841 #
Immendorf F#
See1
An_See1
ObservationpointFörderbrunnen

Beschlussvorlage Ausschuss

18369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 4421/2021 
Freigabedatum 
 23.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch) 
Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zusätzlicher Filteranlagen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vorlage einer Kosten-
/Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen und der zusätzlichen ökologi-
schen Belastungen ab. 
 
2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und G rün lehnt die Erstellung von Kosten-/Nutzenanalysen für 
zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC-Schadstofffahnen im Stadtbezirk Porz aus den 
in der Vorlage fachlich dargelegten Argumenten ab. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020 ist folgender Antrag unverändert 
beschlossen worden: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie-
ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt.“ 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat am 21.01.2021 den Beschluss der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zunächst damit beauftragt, durch einen 
Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeo-
logischen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu lassen. 
Dieser Beschluss soll auch um den rechtsrheinischen Kölner Süden in Porz ergänzt werden. Dazu 
sollen zunächst die Kosten für die Kosten -/Nutzenanalyse ermittelt und dem Ausschuss Klima, Um-
welt und Grün vorgelegt werden. 
 
 
1. Stadtbezirk Rodenkirchen 
 
 
 
Die TAUW GmbH hat mit Datum vom 14.12.2021 die „Kosten-/Nutzenanalyse für ergänzende hydrau-
lische Maßnahmen PFC-Schaden Basell“ vorgelegt. Der Bericht kann hier https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/pfc-koeln 
 vollständig eingesehen und nachvollzogen werden.  
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und bewertet. 
 
Ausgangssituation 
Hervorgerufen durch Löschübungen an einem Feld von Flüssiggasbehältern sind auf dem Gelände 
der Basell Polyolefine GmbH PFC-haltige Löschschäume in den Boden und ins Grundwasser einge-
tragen worden. Es existiert eine Grundwasserbelastungsfahne bis zum Wasserwerk Hochkirchen. Im 
Wasserwerk wird das geförderte Grundwasser durch Filterung über Aktivkohle von den PFC gerei-
nigt, so dass eine Nutzung zu Trinkwasserzwecken möglich ist. 
 
Seit 2014 läuft eine hydraulische Sanierungsanlage nördlich der Flüssiggasbehälter, um ein weiteres 
Abdriften an PFC´s zu verhindern. Hierdurch wird über den gesamten Grundwasserleiter bei unter-
schiedlichen hydraulischen Szenarien eine Erfassung der PFC-Belastungen im Grundwasser erreicht. 
Nördlich der Flüssiggasbehälter ist deutlich eine Reduktion der Schadstoffbelastungen zu erkennen, 
was auf ein Abreißen der Schadstofffahne durch die hydraulischen Maßnahmen hindeutet und den 
Sanierungserfolg dokumentiert. Damit ist auch eine weiter positive Entwicklung in den nördlich an-
schließenden Kiesgrubenseen und der Belastungen im Grundwasser zu erwarten. 
 
Die TAUW GmbH hat für den Kölner Bereich linksrheinisch Süd zur Abschätzung der zeitlichen 
Schadstoffentwicklung und deren Ausbreitung im Auftrag des Sanierungspflichtigen Basell Polyolefine 
GmbH und in Abstimmung mit der Bezirksregierung ein Grundwassermodell programmiert und mit 
real ermittelten Daten kalibriert. Demnach ist durch die sehr langsamen Fließgeschwindigkeiten von

3 
0,5 m bis 1 m pro Tag mit erhöhten Belastungen für den Fahnenbereich Immendorf/Rondorf noch bis 
nach 2040 zu rechnen. 
 
Für die aktuelle Kosten-/Nutzenanalyse diente das vorbeschriebene Grundwassermodell als Grund-
lage. 
In dem hierzu vorgelegten Bericht wurden zunächst die Ausgangssituation sowie die Entwicklung der 
Seebelastungen und Grundwasserbelastungen im weiteren Fahnenverlauf bis zum Wasserwerk 
Hochkirchen beschrieben. Dann wurden unter Zuhilfenahme des Grundwassermodells ergänzende 
hydraulische Maßnahmen im direkten Anstrom zu den Seen und alternativ im direkten Abstrom der 
Seen entwickelt. Die Auswirkungen auf die Schadstoffentwicklungen in den Seen und im weiteren 
Fahnenverlauf wurden berechnet und dargestellt. Für die zusätzlichen erforderlichen hydraulischen 
Maßnahmen wurden überschlägig die Kosten abgeschätzt und im Rahmen einer Kosten-
/Nutzenanalyse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen betrachtet. 
 
Hinweise zum besseren Verständnis der nachfolgend beschriebenen Ergebnisse: 
PFOS wurde in den Berechnungen als Leitparameter angesetzt und betrachtet, da es einen ca. 66 %-
igen Anteil der Gesamt-PFC auf der Grundlage aller bisherigen Ergebnisse ausmacht. 
Zur Beschreibung der Ergebnisse im Modellraum wurden Messpunkte (sogenannte Observation 
Points) festgelegt, die in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt werden. 
Ein Szenario (Szenario 3) wurde zur Plausibilitätsprüfung gerechnet und wird bei dem Kosten-
/Nutzenvergleich nicht weiter berücksichtigt. 
 
 
Ergebnisse der Kosten-/Nutzenanalyse 
 
Entwicklung ohne weitere hydraulische Maßnahmen (Szenario 1 = Ist-Zustand) 
Auf der Grundlage der bisherigen Analysen des Seewassers kann von einem stetigen Rückgang der 
PFC-Konzentrationen auch ohne zusätzliche hydraulische Sicherungsmaßnahmen ausgegangen 
werden. Dies ist auf die positiven Auswirkungen der im Bereich der Schadensquelle auf dem Basell-
gelände laufenden Sanierungsmaßnahme zurückzuführen. Eine PFC-Konzentration von <0,1 µg/l 
(bzw. 0,066 µg/l PFOS) im Seewasser wird unter Ansatz von angenäherten mathematischen Funktio-
nen in ca. 20 Jahren erreicht.  
 
Das Grundwasser im nördlichen Abstrom der Seen wird durch das Seewasser gespeist.  
Ohne zusätzliche hydraulische Sicherungen wird in keinem der dort betrachteten Messpunkte (Ob-
servation Points) in der Hauptbelastungsfahne innerhalb des Simulationszeitraumes von 19,5 Jahren 
ein PFOS-Gehalt von < 0,066 µg/l erreicht werden. Lediglich im westlichen Randbereich von Rondorf 
an der 7353841# wird dieser Zielwert nach 13,5 Jahren unterschritten. 
 
 
 
Zusätzliche hydraulische Maßnahmen (Szenarien 2 und 4) 
Die TAUW GmbH hat zwei Varianten für zusätzliche hydraulische Maßnahmen bemessen und deren 
Wirkungen berechnet: Eine Anstromsicherung südlich von See 1 und eine Abstromsicherung nördlich 
der Seen. Die Lage der geplanten Sicherungsbrunnen ist im als Anlage beigefügten Lageplan ge-
kennzeichnet. 
 
Anstromsicherung (Szenario 2) 
Bei der Anstromsicherung wird über eine Brunnengalerie mit 4 Brunnen und einer entsprechend be-
messenen Reinigungsanlage das gesamte dem hauptbelasteten See 1 zuströmende Grundwasser in 
einer Größenordnung von 160 m³/h gefördert und gereinigt. 
Das saubere Wasser wird dann dem See 1 zugeführt. Die Ansätze zur Konzentrationsentwicklung in 
See 1 werden durch die sich einstellende Verdünnung berechnet. Da das Seewasser nach ca. einem 
Jahr ausgetauscht ist und unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einflüsse und Wechselwir-
kungen kann davon ausgegangen werden, dass nach ca. 3 Jahren die PFC-Konzentrationen in See 1 
<0,1 µg/l liegen werden.  
 
Durch die sehr langsame Fließgeschwindigkeit des Grundwassers von 0,5 bis 1,0 m treten die positi-

4 
ven Entwicklungen der PFC-Konzentrationen durch die Anstromsicherung im weiteren Abstrom von 
Immendorf über Rondorf bis zum Wasserwerk erst stark verzögert auf. Betrachtet man die einzelnen 
„Oberservation Points“ im Vergleich mit Anstromsicherung und ohne Sicherung, so können die unter-
schiedlichen Zeiten der folgenden Tabelle 6.5 entnommen werden.  
Beispielsweise wird am Observation Point 171A# in Rondorf die PFC-Konzentration in Höhe von 246 
µg/l ohne zusätzliche Maßnahmen (Szenario 1) nach 19,5 Jahren und mit der Anstromsicherung 
(Szenario 2) bereits nach 16 Jahren erreicht. 
 
 
 
Den eingesparten Zeiten bis zur uneingeschränkten Nutzbarkeit des Grundwassers stehen sowohl 
Kosten als auch negative Auswirkungen in der Ökobilanz gegenüber. Die Sanierungsanlage im An-
strom der Seen muss ca. 10 Jahre betrieben werden, um zu gewährleisten, dass den Seen aus-
schließlich Grundwasser mit PFC-Gehalten von unter 0,1 µg/l zuströmt. Dementsprechend sind die 
Kosten und CO2-Emmissionen ermittelt worden. Es ist mit mindestens 3,0 Mio. € und einem CO2-
Austrag von ca. 2.988 t für den 10-jährigen Anlagenbetrieb zu rechnen. 
 
Abstromsicherung (Szenario 4) 
Der zeitliche Verlauf der PFC-Konzentrationen in den Seen wird durch diese Variante nicht beein-
flusst.  
 
Um den Abstrom der Seen zu sichern, sind insgesamt mindestens 10 Brunnen und eine Förderleis-
tung von rund 470 m³/h notwendig. Das gesamte belastete Grundwasser, welches die PFC-Fahne im 
Grundwasser speist, muss so gefasst und über eine Filteranlage gereinigt werden. Durch die deutlich 
kürzeren Fließwege bis zu den Observation Points in Immendorf und Rondorf treten bei dieser Vari-
ante die Verbesserungen der PFC-Konzentrationen im Grundwasser deutlich früher ein. So ergibt 
sich z.B. für den Punkt 171A# eine Verkürzung der Zeit um ca. 5,3 Jahre (14,2 statt 19,5 Jahre), bis 
vergleichbare Konzentrationen erreicht werden wie ohne zusätzliche Sicherung.  
 
Die Kosten und die Ökobilanz schlagen mit mindestens 11,65 Mio. € bzw. 13.765 t CO2 zu Buche. 
 
Da das geförderte und gereinigte Wasser nicht wieder den Seen zugeführt werden kann, weil es Ver-
dünnungseffekte und eine Veränderung der Hydraulik geben würde, muss dieses anderweitig ent-
sorgt werden. Hierfür müsste ein Konzept erstellt werden. Denkbar sind Versickerungsanlagen, eine 
Direkteinleitung in den Rhein oder eine Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage. Der Aufwand 
und die Kosten wären in jedem Fall sehr hoch. Bei einer Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage 
würden zum Beispiel Abwassergebühren in Höhe von 25,3 Mio € zusätzlich anfallen (0,41 €/m³ x 
470m³/h x 24h/d x 365d/a x 15 Jahre) anfallen. Für das Szenario 4, die Abstromsicherung ist insofern 
mit erheblichen zusätzlichen Kosten zu rechnen, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind und in den 
genannten 11,65 Mio € nicht enthalten sind.

5 
Kosten-/Nutzenanalyse 
 
Die Kosten-/Nutzenanalyse wurde unter Berücksichtigung der vom Landesamtes für Natur-, Umwelt- 
und Verbraucherschutz herausgegebenen einschlägigen Arbeitshilfe (MALBO Band 11) erstellt. 
 
Es wurden alle relevanten Auswirkungen, wie insbesondere die Dauer bis zur Aufhebung der Allge-
meinverfügung, der ökologische Zustand der Seen und die CO2-Bilanz betrachtet, einer Punktebe-
wertung unterzogen und gewichtet. Hieraus haben sich die in nachstehender Tabelle 9.4 genannten 
Werte als quantifizierter Nutzen ergeben. 
Diese wurden den abgeschätzten Kosten gegenüber gestellt und das Nutzen-Kosten-Verhältnis be-
rechnet.  
 
 
 
Insgesamt liegt der Nutzen der drei Szenarien dicht beisammen. Ein deutlicheres Ergebnis ergibt der 
Vergleich der verschiedenen Szenarien, wenn die Kosten mit einbezogen werden. 
 
Die positive Wirkung der Anstromsicherung liegt mit 0,25 Punkten lediglich geringfügig über der IST-
Zustand mit der laufenden Sanierungsmaßnahme an der Schadensquelle auf dem Basellgelände. Die 
Kosten belaufen sich jedoch mit 5,7 Mio. € auf mehr als das Doppelte im Vergleich zum IST-Zustand.  
 
Die Abstromsicherung (Szenario 4) erreicht trotz der am schnellsten wirksamen Verbesserung der 
PFC-Belastungen im Bereich Immendorf und Rondorf aufgrund der extrem hohen Kosten im Nutzen-
Kosten-Verhältnis den geringsten Wert. Darüber hinaus ist bei der Abstromsicherung zusätzlich zu 
beachten, dass die Kosten für die Ableitung des Schmutzwasser mit ca. 25,3 Mio. € noch nicht mit in 
das Nutzen-Kosten-Verhältnis eingeflossen ist 
 
Das Szenario 1, welches den IST-Zustand beschreibt, wird mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 
11,00 als deutlich beste Variante eingestuft.  
 
Die TAUW GmbH bewertet beide Szenarien mit zusätzlichen hydraulischen Maßnahmen als unver-
hältnismäßig, weil der jeweils geringe Nutzenvorteil in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kos-
ten steht. Zusätzliche hydraulische Maßnahmen werden aus gutachterlicher Sicht nicht empfohlen. 
 
 
 
Fazit, Empfehlungen für das weitere Vorgehen 
 
Weitere hydraulische Maßnahmen ergeben einen geringen zeitlichen Vorteil im Hinblick auf die mög-
liche Nutzung des Grundwassers in Immendorf und Rondorf. Dem gegenüber stehen unverhältnis-
mäßig hohe finanzielle Aufwendungen und zusätzliche ökologische Belastungen durch CO2-
Emmissionen, die im Rahmen des Anlagenbetriebes entstehen werden. 
 
Auf der Grundlage allgemein anerkannter Berechnungsansätze sind für zusätzliche hydraulische 
Maßnahmen im Anstrom der Seen und im Abstrom der Seen durch die TAUW GmbH plausibel und 
nachvollziehbar Nutzen-Kosten-Verhältnisse berechnet worden.  
 
Hieraus resultierend empfiehlt die Verwaltung, auf weitere Maßnahmen im An- oder Abstrom zu ver-
zichten.

6 
 
2. Stadtbezirk Porz 
 
Eine weitere PFC-Belastungsfahne hat ihren Ursprung auf dem Flughafen- und Kasernengelände und 
erstreckt sich von dort über die Stadtteile Gre ngel, Wahnheide, Elsdorf, Urbach und Porz bis zum 
Rhein. Die Grundwasserbelastungen sind im Wesentlichen die Folge von Löschübungen und dem 
Umgang mit Löschschäumen. 
 
Im Unterschied zu den anderen PFC-Belastungsfahnen handelt es sich hier um mehrere Schadstoff-
quellen mit unterschiedlichen Untersuchungs- und Sanierungssachständen:  
 
 Auf dem Gelände des Flughafens wird im Bereich der Feuerwache eine Anlage zur Förderung 
und Behandlung des belasteten Grundwassers betrieben. Des Weiteren wurden Oberflächen 
im U mfeld der Feuerwache versiegelt, um weitere Schadstoffverlagerungen vom Boden ins 
Grundwasser zu stoppen. Infolge von komplexen geologischen und hydrologischen Standort-
bedingungen besteht allerdings für die Sanierungskonstellation noch Optimierungsbedarf. Ge-
eignete Optimierungsmaßnahmen werden derzeit durch einen Gutachter im Auftrag des Flug-
hafens geprüft. Hierzu zählt auch die Prüfung einer zweiten Grundwasserförderung – und Be-
handlung mittels Filteranlagen im weiteren Abstrom der Feuerwache.  
 
 Eine weite re Schadstoffquelle auf dem Flughafengelände ist das ehemalige Feuerlöschü-
bungsbecken. Es befindet sich außerhalb der Stadt Köln auf dem Gebiet des Rhein -Sieg-
Kreises. Im Abstrom des Feuerlöschübungsbeckens wird an mehreren Standorten Grundwas-
ser gefördert und behandelt. Allerdings sind bis heute die Ausbreitungsmechanismen der 
Schadstoffe nicht vollständig aufgeklärt, sodass es weiterhin zu einem Abströmen von PFC 
vom Rhein-Sieg-Kreis auf das Kölner Stadtgebiet kommt. Insofern besteht aus Sicht der Ver-
waltung auch hier Handlungsbedarf. Die erforderlichen Maßnahmen werden sowohl mit dem 
Flughafen als auch mit der zuständigen Ordnungsbehörde des Rhein -Sieg-Kreises abge-
stimmt. 
 
 Auf dem Kasernengelände befindet sich ein lokaler PFC-Schadensbereich am Regenrückhal-
tebecken. In diesem Fall ist die Gefährdungsabschätzung zur Eingrenzung und Bewertung 
des Schadens noch nicht abgeschlossen. Erst anschließend können Sanierungsmaßnahmen 
geprüft und festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind durch den Bund als Eigentümer de s 
Grundstückes nach Abstimmung und ggf. Anordnung durch die Bodenschutzbehörde vorzu-
nehmen. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Sanierungsmanagement mit dem Ziel, eine Schadstoff-
nachlieferung aus der Quelle in das Grundwasser zu stoppen, von den S anierungspflichtigen betrie-
ben wird und bei Bedarf in Abstimmung mit der zuständigen Ordnungsbehörde optimiert wird. Alle 
erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen richten sich nach den Vorgaben des Bundesboden-
schutzgesetzes und sind immer unter dem Gesi chtspunkt der Angemessenheit, Geeignetheit und 
Verhältnismäßigkeit zu betrachten und umzusetzen.  
 
 
Im Sanierungsmanagement für PFC-Schäden ist es primär wichtig, die Quelle zu sanieren und den 
Abstrom von Schadstoffen bereits an der Quelle zu stoppen. An dieser Stelle sind die Schadstoffge-
halte im Grundwasser am höchsten und die Fahnenbreite am geringsten. Insofern kann hier mit dem 
kleinsten Aufwand maximale Wirkung erzielt werden. Je weiter man sich von der Schadensquelle 
entfernt, desto geringer sind die Schadstoffkonzentrationen (Verdünnungseffekte) und desto größer 
die zu fördernden und zu behandelnden Wassermengen.  
Diese Vorgehensweise entspricht dem allgemeinen Stand der Technik gemäß der einschlägigen ak-
tuellen Arbeitshilfe „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS -Kontaminationen“, 
herausgegeben 2020 durch das Umweltbundesamt. 
 
Auch ohne zusätzliche Maßnahmen werden sich die PFC-Gehalte sukzessive weiter reduzieren. Auf 
Grund der langsamen Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers von etwa 1 Meter pro Tag ist je-

7 
doch davon auszugehen, dass die Verunreinigung einige Jahre anhalten wird. 
 
 
Die Ergebnisse der Kosten-/Nutzenanalyse für weitere Filteranlagen im Stadtbezirk Rodenkichen las-
sen sich nach Einschätzung der Verwaltung auch auf die Porzer PFC-Belastungsfahne übertragen.  
Auch diese Kosten-Nutzenanalyse würde aller Voraussicht nach zum Ergebnis führen, dass über die 
Quellsanierungen hinausgehende Maßnahmen nicht geeignet sind oder nur mit unverhältnismäßigen 
Aufwand zu betreiben wären. Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung von 
Anlagen durch einen Sachverständigen, sowie die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Auf-
bereiten und Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr ergiebigen Grundwasserleiters im 
Kölner Süden zu nennen. 
 
Hieraus resultierend empfiehlt die Verwaltung, auf eine Kosten-/Nutzenbetrachtung für zusätzliche 
Filteranlagen im Bereich der PFC-Schadstofffahnen im Stadtbezirk Porz zu verzichten.

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen)

1379 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 13.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 13.06.2022  
öffentlich 
9.2.11 PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch)  
Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zu-
sätzlicher Filteranlagen 
4421/2021 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vor-
lage einer Kosten-/Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranla-
gen im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgrund der unverhältnismäßigen finanziel-
len Aufwendungen und der zusätzlichen ökologischen Belastungen ab.  
 
2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün lehnt die Erstellung von Kosten -/Nut-
zenanalysen für zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC -Schadstofffah-
nen im Stadtbezirk Porz aus den in der Vorlage fachlich dargelegten Argumen-
ten ab. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und  
bei Enthaltung der Stimme der Frau Becker zugestimmt.

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 7 (Porz)

1660 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 09.06.2022 
öffentlich 
7.9 PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch)  
Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zu-
sätzlicher Filteranlagen 
4421/2021 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "PFC-
Belastung – Kölner Süden" 
AN/1218/2022 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1218/2022: 
Ersetze 2. durch folgenden Text: 
2
. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, durch einen Fachgutachter 
auch für den Porzer Süden eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der 
geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu 
lassen. 
Abstimmungsergebnis: 
E
instimmig zugestimmt. 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vorla-
ge einer Kosten-/Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranlagen 
im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen 
Aufwendungen und der zusätzlichen ökologischen Belastungen ab.  
 
2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, 
 durch einen Fach-
gutachter auch für den Porzer Süden eine Kosten-/Nutzenanalyse unter 
Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnis-
se und Besonderheiten erstellen zu lassen. 
Abstimmungsergebnis: 
E
instimmig zugestimmt. 
Anlage 3

Beratungsverlauf (3)

09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
25.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4421/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.05.2022
Erstellt
22.12.2021 08:40