4421/2021
PFC-Belastung - Kölner Süden
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Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Alle vom Gutachter geprüften Varianten für zusätzliche Filteranlagen können aufgrund des zu geringen Nutzens und der unverhältnismäßigen Aufwendungen nicht umgesetzt werden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1 Übersichtslageplan
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Legende Legende Br.10Br.9Br.8Br.7 Br.6 Br.7 Br.5Br.4Br.3Br.2Br.1 Hydraulische Abstromsicherung Br.2Br.3Br.4Hydraulische Anstromsicherung Br.1 7353691 # Anlage 1 zur Beschlussvorlage 4421/2021 Br.1 7355421 # 171A # 7353841 # Immendorf F# See1 An_See1 ObservationpointFörderbrunnen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 4421/2021 Freigabedatum 23.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch) Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zusätzlicher Filteranlagen Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Ro- denkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vorlage einer Kosten- /Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen und der zusätzlichen ökologi- schen Belastungen ab. 2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und G rün lehnt die Erstellung von Kosten-/Nutzenanalysen für zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC-Schadstofffahnen im Stadtbezirk Porz aus den in der Vorlage fachlich dargelegten Argumenten ab. Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020 ist folgender Antrag unverändert beschlossen worden: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie- ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt.“ Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat am 21.01.2021 den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zunächst damit beauftragt, durch einen Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeo- logischen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu lassen. Dieser Beschluss soll auch um den rechtsrheinischen Kölner Süden in Porz ergänzt werden. Dazu sollen zunächst die Kosten für die Kosten -/Nutzenanalyse ermittelt und dem Ausschuss Klima, Um- welt und Grün vorgelegt werden. 1. Stadtbezirk Rodenkirchen Die TAUW GmbH hat mit Datum vom 14.12.2021 die „Kosten-/Nutzenanalyse für ergänzende hydrau- lische Maßnahmen PFC-Schaden Basell“ vorgelegt. Der Bericht kann hier https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/pfc-koeln vollständig eingesehen und nachvollzogen werden. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und bewertet. Ausgangssituation Hervorgerufen durch Löschübungen an einem Feld von Flüssiggasbehältern sind auf dem Gelände der Basell Polyolefine GmbH PFC-haltige Löschschäume in den Boden und ins Grundwasser einge- tragen worden. Es existiert eine Grundwasserbelastungsfahne bis zum Wasserwerk Hochkirchen. Im Wasserwerk wird das geförderte Grundwasser durch Filterung über Aktivkohle von den PFC gerei- nigt, so dass eine Nutzung zu Trinkwasserzwecken möglich ist. Seit 2014 läuft eine hydraulische Sanierungsanlage nördlich der Flüssiggasbehälter, um ein weiteres Abdriften an PFC´s zu verhindern. Hierdurch wird über den gesamten Grundwasserleiter bei unter- schiedlichen hydraulischen Szenarien eine Erfassung der PFC-Belastungen im Grundwasser erreicht. Nördlich der Flüssiggasbehälter ist deutlich eine Reduktion der Schadstoffbelastungen zu erkennen, was auf ein Abreißen der Schadstofffahne durch die hydraulischen Maßnahmen hindeutet und den Sanierungserfolg dokumentiert. Damit ist auch eine weiter positive Entwicklung in den nördlich an- schließenden Kiesgrubenseen und der Belastungen im Grundwasser zu erwarten. Die TAUW GmbH hat für den Kölner Bereich linksrheinisch Süd zur Abschätzung der zeitlichen Schadstoffentwicklung und deren Ausbreitung im Auftrag des Sanierungspflichtigen Basell Polyolefine GmbH und in Abstimmung mit der Bezirksregierung ein Grundwassermodell programmiert und mit real ermittelten Daten kalibriert. Demnach ist durch die sehr langsamen Fließgeschwindigkeiten von 3 0,5 m bis 1 m pro Tag mit erhöhten Belastungen für den Fahnenbereich Immendorf/Rondorf noch bis nach 2040 zu rechnen. Für die aktuelle Kosten-/Nutzenanalyse diente das vorbeschriebene Grundwassermodell als Grund- lage. In dem hierzu vorgelegten Bericht wurden zunächst die Ausgangssituation sowie die Entwicklung der Seebelastungen und Grundwasserbelastungen im weiteren Fahnenverlauf bis zum Wasserwerk Hochkirchen beschrieben. Dann wurden unter Zuhilfenahme des Grundwassermodells ergänzende hydraulische Maßnahmen im direkten Anstrom zu den Seen und alternativ im direkten Abstrom der Seen entwickelt. Die Auswirkungen auf die Schadstoffentwicklungen in den Seen und im weiteren Fahnenverlauf wurden berechnet und dargestellt. Für die zusätzlichen erforderlichen hydraulischen Maßnahmen wurden überschlägig die Kosten abgeschätzt und im Rahmen einer Kosten- /Nutzenanalyse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen betrachtet. Hinweise zum besseren Verständnis der nachfolgend beschriebenen Ergebnisse: PFOS wurde in den Berechnungen als Leitparameter angesetzt und betrachtet, da es einen ca. 66 %- igen Anteil der Gesamt-PFC auf der Grundlage aller bisherigen Ergebnisse ausmacht. Zur Beschreibung der Ergebnisse im Modellraum wurden Messpunkte (sogenannte Observation Points) festgelegt, die in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt werden. Ein Szenario (Szenario 3) wurde zur Plausibilitätsprüfung gerechnet und wird bei dem Kosten- /Nutzenvergleich nicht weiter berücksichtigt. Ergebnisse der Kosten-/Nutzenanalyse Entwicklung ohne weitere hydraulische Maßnahmen (Szenario 1 = Ist-Zustand) Auf der Grundlage der bisherigen Analysen des Seewassers kann von einem stetigen Rückgang der PFC-Konzentrationen auch ohne zusätzliche hydraulische Sicherungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies ist auf die positiven Auswirkungen der im Bereich der Schadensquelle auf dem Basell- gelände laufenden Sanierungsmaßnahme zurückzuführen. Eine PFC-Konzentration von <0,1 µg/l (bzw. 0,066 µg/l PFOS) im Seewasser wird unter Ansatz von angenäherten mathematischen Funktio- nen in ca. 20 Jahren erreicht. Das Grundwasser im nördlichen Abstrom der Seen wird durch das Seewasser gespeist. Ohne zusätzliche hydraulische Sicherungen wird in keinem der dort betrachteten Messpunkte (Ob- servation Points) in der Hauptbelastungsfahne innerhalb des Simulationszeitraumes von 19,5 Jahren ein PFOS-Gehalt von < 0,066 µg/l erreicht werden. Lediglich im westlichen Randbereich von Rondorf an der 7353841# wird dieser Zielwert nach 13,5 Jahren unterschritten. Zusätzliche hydraulische Maßnahmen (Szenarien 2 und 4) Die TAUW GmbH hat zwei Varianten für zusätzliche hydraulische Maßnahmen bemessen und deren Wirkungen berechnet: Eine Anstromsicherung südlich von See 1 und eine Abstromsicherung nördlich der Seen. Die Lage der geplanten Sicherungsbrunnen ist im als Anlage beigefügten Lageplan ge- kennzeichnet. Anstromsicherung (Szenario 2) Bei der Anstromsicherung wird über eine Brunnengalerie mit 4 Brunnen und einer entsprechend be- messenen Reinigungsanlage das gesamte dem hauptbelasteten See 1 zuströmende Grundwasser in einer Größenordnung von 160 m³/h gefördert und gereinigt. Das saubere Wasser wird dann dem See 1 zugeführt. Die Ansätze zur Konzentrationsentwicklung in See 1 werden durch die sich einstellende Verdünnung berechnet. Da das Seewasser nach ca. einem Jahr ausgetauscht ist und unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einflüsse und Wechselwir- kungen kann davon ausgegangen werden, dass nach ca. 3 Jahren die PFC-Konzentrationen in See 1 <0,1 µg/l liegen werden. Durch die sehr langsame Fließgeschwindigkeit des Grundwassers von 0,5 bis 1,0 m treten die positi- 4 ven Entwicklungen der PFC-Konzentrationen durch die Anstromsicherung im weiteren Abstrom von Immendorf über Rondorf bis zum Wasserwerk erst stark verzögert auf. Betrachtet man die einzelnen „Oberservation Points“ im Vergleich mit Anstromsicherung und ohne Sicherung, so können die unter- schiedlichen Zeiten der folgenden Tabelle 6.5 entnommen werden. Beispielsweise wird am Observation Point 171A# in Rondorf die PFC-Konzentration in Höhe von 246 µg/l ohne zusätzliche Maßnahmen (Szenario 1) nach 19,5 Jahren und mit der Anstromsicherung (Szenario 2) bereits nach 16 Jahren erreicht. Den eingesparten Zeiten bis zur uneingeschränkten Nutzbarkeit des Grundwassers stehen sowohl Kosten als auch negative Auswirkungen in der Ökobilanz gegenüber. Die Sanierungsanlage im An- strom der Seen muss ca. 10 Jahre betrieben werden, um zu gewährleisten, dass den Seen aus- schließlich Grundwasser mit PFC-Gehalten von unter 0,1 µg/l zuströmt. Dementsprechend sind die Kosten und CO2-Emmissionen ermittelt worden. Es ist mit mindestens 3,0 Mio. € und einem CO2- Austrag von ca. 2.988 t für den 10-jährigen Anlagenbetrieb zu rechnen. Abstromsicherung (Szenario 4) Der zeitliche Verlauf der PFC-Konzentrationen in den Seen wird durch diese Variante nicht beein- flusst. Um den Abstrom der Seen zu sichern, sind insgesamt mindestens 10 Brunnen und eine Förderleis- tung von rund 470 m³/h notwendig. Das gesamte belastete Grundwasser, welches die PFC-Fahne im Grundwasser speist, muss so gefasst und über eine Filteranlage gereinigt werden. Durch die deutlich kürzeren Fließwege bis zu den Observation Points in Immendorf und Rondorf treten bei dieser Vari- ante die Verbesserungen der PFC-Konzentrationen im Grundwasser deutlich früher ein. So ergibt sich z.B. für den Punkt 171A# eine Verkürzung der Zeit um ca. 5,3 Jahre (14,2 statt 19,5 Jahre), bis vergleichbare Konzentrationen erreicht werden wie ohne zusätzliche Sicherung. Die Kosten und die Ökobilanz schlagen mit mindestens 11,65 Mio. € bzw. 13.765 t CO2 zu Buche. Da das geförderte und gereinigte Wasser nicht wieder den Seen zugeführt werden kann, weil es Ver- dünnungseffekte und eine Veränderung der Hydraulik geben würde, muss dieses anderweitig ent- sorgt werden. Hierfür müsste ein Konzept erstellt werden. Denkbar sind Versickerungsanlagen, eine Direkteinleitung in den Rhein oder eine Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage. Der Aufwand und die Kosten wären in jedem Fall sehr hoch. Bei einer Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage würden zum Beispiel Abwassergebühren in Höhe von 25,3 Mio € zusätzlich anfallen (0,41 €/m³ x 470m³/h x 24h/d x 365d/a x 15 Jahre) anfallen. Für das Szenario 4, die Abstromsicherung ist insofern mit erheblichen zusätzlichen Kosten zu rechnen, die derzeit nicht seriös kalkulierbar sind und in den genannten 11,65 Mio € nicht enthalten sind. 5 Kosten-/Nutzenanalyse Die Kosten-/Nutzenanalyse wurde unter Berücksichtigung der vom Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz herausgegebenen einschlägigen Arbeitshilfe (MALBO Band 11) erstellt. Es wurden alle relevanten Auswirkungen, wie insbesondere die Dauer bis zur Aufhebung der Allge- meinverfügung, der ökologische Zustand der Seen und die CO2-Bilanz betrachtet, einer Punktebe- wertung unterzogen und gewichtet. Hieraus haben sich die in nachstehender Tabelle 9.4 genannten Werte als quantifizierter Nutzen ergeben. Diese wurden den abgeschätzten Kosten gegenüber gestellt und das Nutzen-Kosten-Verhältnis be- rechnet. Insgesamt liegt der Nutzen der drei Szenarien dicht beisammen. Ein deutlicheres Ergebnis ergibt der Vergleich der verschiedenen Szenarien, wenn die Kosten mit einbezogen werden. Die positive Wirkung der Anstromsicherung liegt mit 0,25 Punkten lediglich geringfügig über der IST- Zustand mit der laufenden Sanierungsmaßnahme an der Schadensquelle auf dem Basellgelände. Die Kosten belaufen sich jedoch mit 5,7 Mio. € auf mehr als das Doppelte im Vergleich zum IST-Zustand. Die Abstromsicherung (Szenario 4) erreicht trotz der am schnellsten wirksamen Verbesserung der PFC-Belastungen im Bereich Immendorf und Rondorf aufgrund der extrem hohen Kosten im Nutzen- Kosten-Verhältnis den geringsten Wert. Darüber hinaus ist bei der Abstromsicherung zusätzlich zu beachten, dass die Kosten für die Ableitung des Schmutzwasser mit ca. 25,3 Mio. € noch nicht mit in das Nutzen-Kosten-Verhältnis eingeflossen ist Das Szenario 1, welches den IST-Zustand beschreibt, wird mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 11,00 als deutlich beste Variante eingestuft. Die TAUW GmbH bewertet beide Szenarien mit zusätzlichen hydraulischen Maßnahmen als unver- hältnismäßig, weil der jeweils geringe Nutzenvorteil in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kos- ten steht. Zusätzliche hydraulische Maßnahmen werden aus gutachterlicher Sicht nicht empfohlen. Fazit, Empfehlungen für das weitere Vorgehen Weitere hydraulische Maßnahmen ergeben einen geringen zeitlichen Vorteil im Hinblick auf die mög- liche Nutzung des Grundwassers in Immendorf und Rondorf. Dem gegenüber stehen unverhältnis- mäßig hohe finanzielle Aufwendungen und zusätzliche ökologische Belastungen durch CO2- Emmissionen, die im Rahmen des Anlagenbetriebes entstehen werden. Auf der Grundlage allgemein anerkannter Berechnungsansätze sind für zusätzliche hydraulische Maßnahmen im Anstrom der Seen und im Abstrom der Seen durch die TAUW GmbH plausibel und nachvollziehbar Nutzen-Kosten-Verhältnisse berechnet worden. Hieraus resultierend empfiehlt die Verwaltung, auf weitere Maßnahmen im An- oder Abstrom zu ver- zichten. 6 2. Stadtbezirk Porz Eine weitere PFC-Belastungsfahne hat ihren Ursprung auf dem Flughafen- und Kasernengelände und erstreckt sich von dort über die Stadtteile Gre ngel, Wahnheide, Elsdorf, Urbach und Porz bis zum Rhein. Die Grundwasserbelastungen sind im Wesentlichen die Folge von Löschübungen und dem Umgang mit Löschschäumen. Im Unterschied zu den anderen PFC-Belastungsfahnen handelt es sich hier um mehrere Schadstoff- quellen mit unterschiedlichen Untersuchungs- und Sanierungssachständen: Auf dem Gelände des Flughafens wird im Bereich der Feuerwache eine Anlage zur Förderung und Behandlung des belasteten Grundwassers betrieben. Des Weiteren wurden Oberflächen im U mfeld der Feuerwache versiegelt, um weitere Schadstoffverlagerungen vom Boden ins Grundwasser zu stoppen. Infolge von komplexen geologischen und hydrologischen Standort- bedingungen besteht allerdings für die Sanierungskonstellation noch Optimierungsbedarf. Ge- eignete Optimierungsmaßnahmen werden derzeit durch einen Gutachter im Auftrag des Flug- hafens geprüft. Hierzu zählt auch die Prüfung einer zweiten Grundwasserförderung – und Be- handlung mittels Filteranlagen im weiteren Abstrom der Feuerwache. Eine weite re Schadstoffquelle auf dem Flughafengelände ist das ehemalige Feuerlöschü- bungsbecken. Es befindet sich außerhalb der Stadt Köln auf dem Gebiet des Rhein -Sieg- Kreises. Im Abstrom des Feuerlöschübungsbeckens wird an mehreren Standorten Grundwas- ser gefördert und behandelt. Allerdings sind bis heute die Ausbreitungsmechanismen der Schadstoffe nicht vollständig aufgeklärt, sodass es weiterhin zu einem Abströmen von PFC vom Rhein-Sieg-Kreis auf das Kölner Stadtgebiet kommt. Insofern besteht aus Sicht der Ver- waltung auch hier Handlungsbedarf. Die erforderlichen Maßnahmen werden sowohl mit dem Flughafen als auch mit der zuständigen Ordnungsbehörde des Rhein -Sieg-Kreises abge- stimmt. Auf dem Kasernengelände befindet sich ein lokaler PFC-Schadensbereich am Regenrückhal- tebecken. In diesem Fall ist die Gefährdungsabschätzung zur Eingrenzung und Bewertung des Schadens noch nicht abgeschlossen. Erst anschließend können Sanierungsmaßnahmen geprüft und festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind durch den Bund als Eigentümer de s Grundstückes nach Abstimmung und ggf. Anordnung durch die Bodenschutzbehörde vorzu- nehmen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Sanierungsmanagement mit dem Ziel, eine Schadstoff- nachlieferung aus der Quelle in das Grundwasser zu stoppen, von den S anierungspflichtigen betrie- ben wird und bei Bedarf in Abstimmung mit der zuständigen Ordnungsbehörde optimiert wird. Alle erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen richten sich nach den Vorgaben des Bundesboden- schutzgesetzes und sind immer unter dem Gesi chtspunkt der Angemessenheit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu betrachten und umzusetzen. Im Sanierungsmanagement für PFC-Schäden ist es primär wichtig, die Quelle zu sanieren und den Abstrom von Schadstoffen bereits an der Quelle zu stoppen. An dieser Stelle sind die Schadstoffge- halte im Grundwasser am höchsten und die Fahnenbreite am geringsten. Insofern kann hier mit dem kleinsten Aufwand maximale Wirkung erzielt werden. Je weiter man sich von der Schadensquelle entfernt, desto geringer sind die Schadstoffkonzentrationen (Verdünnungseffekte) und desto größer die zu fördernden und zu behandelnden Wassermengen. Diese Vorgehensweise entspricht dem allgemeinen Stand der Technik gemäß der einschlägigen ak- tuellen Arbeitshilfe „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS -Kontaminationen“, herausgegeben 2020 durch das Umweltbundesamt. Auch ohne zusätzliche Maßnahmen werden sich die PFC-Gehalte sukzessive weiter reduzieren. Auf Grund der langsamen Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers von etwa 1 Meter pro Tag ist je- 7 doch davon auszugehen, dass die Verunreinigung einige Jahre anhalten wird. Die Ergebnisse der Kosten-/Nutzenanalyse für weitere Filteranlagen im Stadtbezirk Rodenkichen las- sen sich nach Einschätzung der Verwaltung auch auf die Porzer PFC-Belastungsfahne übertragen. Auch diese Kosten-Nutzenanalyse würde aller Voraussicht nach zum Ergebnis führen, dass über die Quellsanierungen hinausgehende Maßnahmen nicht geeignet sind oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben wären. Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung von Anlagen durch einen Sachverständigen, sowie die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Auf- bereiten und Wiedereinleiten des Grundwassers aufgrund des sehr ergiebigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. Hieraus resultierend empfiehlt die Verwaltung, auf eine Kosten-/Nutzenbetrachtung für zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC-Schadstofffahnen im Stadtbezirk Porz zu verzichten.
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 (Rodenkirchen)
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 13.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.06.2022 öffentlich 9.2.11 PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch) Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zu- sätzlicher Filteranlagen 4421/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksver- tretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vor- lage einer Kosten-/Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranla- gen im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgrund der unverhältnismäßigen finanziel- len Aufwendungen und der zusätzlichen ökologischen Belastungen ab. 2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün lehnt die Erstellung von Kosten -/Nut- zenanalysen für zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC -Schadstofffah- nen im Stadtbezirk Porz aus den in der Vorlage fachlich dargelegten Argumen- ten ab. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Stimme der Frau Becker zugestimmt.
Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 7 (Porz)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 öffentlich 7.9 PFC-Belastung - Kölner Süden (linksrheinisch) Hier: Ergebnis einer Kosten-/Nutzenanalyse über die Installation zu- sätzlicher Filteranlagen 4421/2021 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "PFC- Belastung – Kölner Süden" AN/1218/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1218/2022: Ersetze 2. durch folgenden Text: 2 . Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, durch einen Fachgutachter auch für den Porzer Süden eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu lassen. Abstimmungsergebnis: E instimmig zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksver- tretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt jedoch nach Vorla- ge einer Kosten-/Nutzenanalyse die Installation von zusätzlichen Filteranlagen im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen und der zusätzlichen ökologischen Belastungen ab. 2. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, durch einen Fach- gutachter auch für den Porzer Süden eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnis- se und Besonderheiten erstellen zu lassen. Abstimmungsergebnis: E instimmig zugestimmt. Anlage 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4421/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.05.2022
- Erstellt
- 22.12.2021 08:40