Mandari Insight

3652/2024

Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.42

Anlage 1 IST-Zustand der Feuerwehrgerätehäuser

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Grundstücke und Planung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Grobkostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.06.2025

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 IST-Zustand der Feuerwehrgerätehäuser

4600 Zeichen

Gerätehaus Lövenich 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Richard-Wagner-Str. 34 
Lövenich 
1973 
1983 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 52 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das hohe Alter und die verschiedenen 
Bauabschnitte schlecht. Die Bausubstanz bedarf deshalb dauernder Überwachung 
und Sanierung. 
- Die Hofgebäude und Nebengebäude sind jedoch durch ihr Alter und ihren 
schlechten Zustand nicht mehr sanierungsfähig. 
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften können dauerhaft nicht 
eingehalten werden. 
- Auf dem Gelände sind mehrere baufällige und nicht mehr zu nutzende 
Gebäudeteile vorhanden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Auf dem Gelände vorhanden  
Bewertung 
Es sind zeitnah Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten notwendig. 
 
  
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

Gerätehaus Flittard 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
Letzter Umbau: 
Besitz: 
Edelhofstr. 66 
Flittard 
1973 
1983 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 65 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Stationierung von einem Gerätewagen 
- Stationierung von einem ABC-Erkundungswagen 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Substanz der Gebäude ist durch das hohe Alter und die verschiedenen 
Bauabschnitte schlecht. Die Bausubstanz bedarf dauernder Überwachung und 
Sanierung.  
- Verschiedene Teile der Liegenschaft sind in stark sanierungsbedürftigem Zustand.
  
- Die Fahrzeughalle der Löschgruppe ist in Leichtbauweise ausgeführt und kann nur 
über zusätzliche Elektroheizgeräte annährend frostfrei gehalten werden. 
- Durch die räumliche Enge der Fahrzeughalle können die notwendigen Laufwege 
nicht eingehalten noch kann eine Absauganlage montiert werden. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Das Gerätehaus ist in schlechtem baulichem Zustand und kann durch bauunterhaltende 
Maßnahmen die nächsten Jahre nur noch erhalten werden. Es ist zeitnah einen 
Neubauprozess zu initiieren. 
  
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

Gerätehaus Urbach 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Kaiserstraße 69 
Urbach 
1974 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 60 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
 
- Das Gebäude wird gemeinsam mit der Feuer- und 
Rettungswache 7 genutzt 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Die Bausubstanz des Gebäudes ist schlecht. 
- Durch das Baujahr des Gebäudes werden aktuell immer wieder größere 
Erneuerungen und Sanierungen der verbauten technischer Anlagen notwendig. 
Dies liegt über dem üblichen Rahmen des zu erwartenden Sanierungsbedarfes. 
- Beton- & Fassadensanierung notwendig 
- Die Dachisolierung des Spitzdaches ist nach einer Elektrosanierung nicht wieder 
hergestellt worden. Das Flachdach des zweiten Gebäudeteiles führt des Weiteren 
zu starkem Hitzeeintrag. 
- Die Raumreserven sind aufgebraucht. 
Erweiterungsmöglichkeit: Nicht vorhanden  
Bewertung 
Durch den Zustand des Gebäudes und die fehlenden Entwicklungsflächen ist ein zeitnaher 
Neubau des Gebäudes angezeigt. Bis dahin kann diese Liegenschaft durch 
bauunterhaltende Maßnahmen in einem betriebstauglichen Zustand gehalten werden, eine 
Reaktion auf geänderte Bedarfe ist nicht möglich. 
 
  
Status: 
Sofortiger 
Handlungs- 
bedarf

Gerätehaus Porz-Langel 
 
Adresse: 
 
Baujahr: 
 
Besitz: 
Hintergasse 10 
Langel 
1985 
 
Eigentum 
Einsatzdienstbezogene Nutzung 
- Unterbringung von ca. 69 Mitgliedern 
 
- Stationierung von zwei Löschfahrzeugen 
- Stationierung von einem Mannschafttransportfahrzeug 
- Unterbringung der Sondereinheit Beleuchtung mit einem 
Anhänger 
 
 
 
Baulicher und funktionaler Zustand 
- Teile der Bausubstanz sind in die Jahre gekommen und zeigen 
Alterserscheinungen (undichte Fenster etc.). 
- Die Flächen des aktuellen Gebäudes sind stark begrenzt und der aktuellen 
Nutzung nicht mehr angemessen. 
- Die Isolierung des Gebäudes ist in einem schlechten Zustand. 
- Aus dem unklaren Zustand der Elektroanlage können Gefährdungen für die Nutzer 
resultieren. 
Erweiterungsmöglichkeit: Begrenzt vorhanden  
Bewertung 
Zur Ertüchtigung der Liegenschaft auf einen hinreichenden Sicherheitsstandard sowie 
aktuellen energetischen Standard sind Maßnahmen notwendig. Eine Flächenerweiterung 
ist prüfen. 
 
Status: 
Dringender 
Handlungs- 
bedarf

Anlage 2 Grundstücke und Planung

1407 Zeichen

Mittelpunkt: 347544, 5645628
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.01.2025Seite 1 / 1

schleuse
du he
du da
wc he
wc da
umkleidebereich variabel
technik
waschen
pu
mi
wc
übergabe
trh
flur
5 stellplätze
nebenräume
(werkstatt,
har, lager)
kante vorh. gehweg
änderu
ng einfahrt
aufstellfläche
zufahrt ff
18 stpl ff
vorh. bauten feuerwehr
vorh. container feuerwehr

Mittelpunkt: 358411, 5651383
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.01.2025Seite 1 / 1

schleuse
du he
du da
wc he
wc daumkleidebereich variabeltechnik
waschen
pu
mi
wc
übergabe
trh
flur
4stellplätze
nebenräume
(werkstatt,
har,lager)
abstandsfläche3,00m
abstandsfläche 3,00 m
vorh. 
baumbestand 
18 stpl 
ff 
aufstellfläche 
zufahrt 
ff b= 3,00 m 
bahnlinie
denkmal 
grenzverlauf prüfen!
fläche gehört 
zum masterplan 
stadtgrün (wms) 
als "zukunftsgrün"

Mittelpunkt: 364404, 5638338
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.01.2025Seite 1 / 1

Mittelpunkt: 359227, 5634180
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.01.2025Seite 1 / 1

schleuse
du he
du da
wc he
wc da
umkleidebereich variabel
technik
waschen
pu
mi
wc
übergabe
trh
flur
4 stellplätze
nebenräume (werkstatt, har, lager)
aufstellfläche
zufahrt ff
12 stpl ff
tempo 30 - zone
grenze wohnbebauung
fluchtlinie
neue grenze?
masterplan stadtgrün

Anlage 3 Grobkostenschätzung

11890 Zeichen

Herrichten und Erschließen KG200 Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 64.080 EUR
Abriss Bestandsgebäude 218.460 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 736.600 EUR
Gesamt Kosten KG 200 800.680
Hochbauten KG300/400 Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 10.597.800 EUR
Fahrzeughalle inklusive Lager und Werkstatt (EG, hoch) 4.847.200 EUR
Zwischensumme KG 300/400 15.445.000 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 278.010 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (858m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 305.276 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 16.028.286 EUR
davon KG 300 (72%) 11.540.366 EUR
davon KG 400 (28%) 4.487.920 EUR
Außenbereiche KG 500 Kosten (€)
Stellplatzanlagen 254.000 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 932.200 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 613.660 EUR
Zwischensumme KG 500 1.799.860 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 269.979 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Sicherheit etc. 8% 143.989 EUR
Gesamt Kosten KG 500 2.213.828 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 19.042.794 EUR
Nebenkosten KG 700 - 30% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 5.712.838 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26.000€ pro Monat über 114 Monate) 2.964.000 EUR
Austattung KG 600 Kosten (€)
Alle Nutzungen 1.184.040 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation Feuerwache 1) 1.184.040 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 25.939.672 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 4.928.538 EUR
Gesamt Brutto Q1/2025 30.868.210 EUR
Indexierung Bauleistung bis 2030: 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 6.945.347 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030 37.813.557 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 11.344.067 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030, inkl. Rückstellung 49.157.624 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700, inklusive Indexierung 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 1.749.557 EUR
Gebäudewirtschaft 37 Monate 960.000 EUR
Risikorückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 812.867 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 3.522.424 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 4.191.684 EUR
Neubau Feuerwehrgerätehäuser

Herrichten und Erschließen KG200 GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 0 1,0 0 356 0 EUR
Abriss Bestandsgebäude 460 6,0 66 30.360 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 3.200 58 185.600 EUR
Gesamt Kosten KG 200 185.600
Hochbauten KG300/400 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 850 3,6 3.060 3.117 2.649.450 EUR
Fahrzeughalle inklusive Lager und Werkstatt (EG, hoch) 355 7,5 2.663 2.920 1.036.600 EUR
Zwischensumme KG 300/400 1.205 5.723 3.686.050 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 66.349 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (775m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 76 kWp 914 69.464 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 3.821.863 EUR
davon KG 300 (72%) 2.751.741 EUR
davon KG 400 (28%) 1.070.122 EUR
Außenbereiche KG 500 GF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Stellplatzanlagen 190 254 48.260 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 600 295 177.000 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 1.700 122 207.400 EUR
Zwischensumme KG 500 2.490 432.660 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 64.899 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Sicherheit etc. 8% 34.613 EUR
Gesamt Kosten KG 500 532.172 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 4.539.635 EUR
Nebenkosten KG 700 - 30% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 1.361.890 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (anteilig) (26.000€ pro Monat über 114 Monate / 4) 741.000 EUR
Austattung KG 600 BGF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Alle Nutzungen 1.205 234 281.970 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation Feuerwache 1) 281.970 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 6.183.495 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 1.174.864 EUR
Gesamt Brutto Q1/2025 7.358.359 EUR
Indexierung Bauleistung bis 2030: 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 1.655.631 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030 9.013.990 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 2.704.197 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030, inkl. Rückstellung 11.718.187 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700, inklusive Indexierung 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 417.079 EUR
Gebäudewirtschaft 37 Monate 240.000 EUR
Risikorückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 197.124 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 854.203 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 1.016.501 EUR
Neubau Feuerwehrgerätehaus Porz-Langel

Herrichten und Erschließen KG200 GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 0 1,0 0 356 0 EUR
Abriss Bestandsgebäude 1.500 6,0 66 99.000 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 3.300 58 191.400 EUR
Gesamt Kosten KG 200 191.400
Hochbauten KG300/400 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 850 3,6 3.060 3.117 2.649.450 EUR
Fahrzeughalle inklusive Lager und Werkstatt (EG, hoch) 435 7,5 3.263 2.920 1.270.200 EUR
Zwischensumme KG 300/400 1.285 6.323 3.919.650 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 70.554 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (858m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 86 kWp 914 78.604 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 4.068.808 EUR
davon KG 300 (72%) 2.929.542 EUR
davon KG 400 (28%) 1.139.266 EUR
Außenbereiche KG 500 GF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Stellplatzanlagen 280 254 71.120 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 710 295 209.450 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 1.330 122 162.260 EUR
Zwischensumme KG 500 2.320 442.830 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 66.425 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Sicherheit etc. 8% 35.426 EUR
Gesamt Kosten KG 500 544.681 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 4.804.889 EUR
Nebenkosten KG 700 - 30% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 1.441.467 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (anteilig) (26.000€ pro Monat über 114 Monate / 4) 741.000 EUR
Austattung KG 600 BGF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Alle Nutzungen 1.285 234 300.690 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation Feuerwache 1) 300.690 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 6.547.045 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 1.243.939 EUR
Gesamt Brutto Q1/2025 7.790.984 EUR
Indexierung Bauleistung bis 2030: 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 1.752.971 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030 9.543.955 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 2.863.187 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030, inkl. Rückstellung 12.407.142 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700, inklusive Indexierung 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 441.449 EUR
Gebäudewirtschaft 37 Monate 240.000 EUR
Risikorückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 204.435 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 885.884 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 1.054.202 EUR
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lövenich

Herrichten und Erschließen KG200 GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 0 1,0 0 356 0 EUR
Abriss Bestandsgebäude 1.100 6,0 66 72.600 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 3.000 58 174.000 EUR
Gesamt Kosten KG 200 174.000
Hochbauten KG300/400 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 850 3,6 3.060 3.117 2.649.450 EUR
Fahrzeughalle inklusive Lager und Werkstatt (EG, hoch) 435 7,5 3.263 2.920 1.270.200 EUR
Zwischensumme KG 300/400 1.285 6.323 3.919.650 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 70.554 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (858m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 86 kWp 914 78.604 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 4.068.808 EUR
davon KG 300 (72%) 2.929.542 EUR
davon KG 400 (28%) 1.139.266 EUR
Außenbereiche KG 500 GF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Stellplatzanlagen 280 254 71.120 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 600 295 177.000 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 1.200 122 146.400 EUR
Zwischensumme KG 500 2.080 394.520 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 59.178 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Sicherheit etc. 8% 31.562 EUR
Gesamt Kosten KG 500 485.260 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 4.728.067 EUR
Nebenkosten KG 700 - 30% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 1.418.420 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (anteilig) (26.000€ pro Monat über 114 Monate / 4) 741.000 EUR
Austattung KG 600 BGF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Alle Nutzungen 1.285 234 300.690 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation Feuerwache 1) 300.690 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 6.447.177 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 1.224.964 EUR
Gesamt Brutto Q1/2025 7.672.141 EUR
Indexierung Bauleistung bis 2030: 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 1.726.232 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030 9.398.373 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 2.819.512 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030, inkl. Rückstellung 12.217.885 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700, inklusive Indexierung 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 434.391 EUR
Gebäudewirtschaft 37 Monate 240.000 EUR
Risikorückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 202.317 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 876.709 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 1.043.283 EUR
Neubau Feuerwehrgerätehaus Flittard

Herrichten und Erschließen KG200 GF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Altlastenbeseitigung Entsorgungskosten 180 1,0 180 356 64.080 EUR
Abriss Bestandsgebäude 250 6,0 66 16.500 EUR
Herrichten der Geländeoberfläche 3.200 58 185.600 EUR
Gesamt Kosten KG 200 249.680
Hochbauten KG300/400 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² Kosten (€)
Ausgebaut - beheizt - KKW FW + 10% 850 3,6 3.060 3.117 2.649.450 EUR
Fahrzeughalle inklusive Lager und Werkstatt (EG, hoch) 435 7,5 3.263 2.920 1.270.200 EUR
Zwischensumme KG 300/400 1.285 6.323 3.919.650 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25% der BGF,
2-10% gem. BKI, Annahme global 1,8% 70.554 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage Gründach (858m²), 1 kWp/10m², Durchschnittspreis kWp, brutto= 
1.350 EUR, abzgl. MWSt. und 27% NK 86 kWp 914 78.604 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 4.068.808 EUR
davon KG 300 (72%) 2.929.542 EUR
davon KG 400 (28%) 1.139.266 EUR
Außenbereiche KG 500 GF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Stellplatzanlagen 250 254 63.500 EUR
Straßen-/Aufstell-/Hof-/Übungsflächen 1.250 295 368.750 EUR
Anpflanzflächen, inkl. Erdarbeiten 800 122 97.600 EUR
Zwischensumme KG 500 2.300 529.850 EUR
Zuschlag für Entwässerung, Regenrückhaltebecken 15% 79.478 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Sicherheit etc. 8% 42.388 EUR
Gesamt Kosten KG 500 651.716 EUR
Gesamt Netto KG 200-500 4.970.203 EUR
Nebenkosten KG 700 - 30% (Verkehrsuntersuchungen, Lärmschutz, Altlastenentsorgung u.a.) 1.491.061 EUR
Kosten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (anteilig) (26.000€ pro Monat über 114 Monate / 4) 741.000 EUR
Austattung KG 600 BGF (m²) Kosten/m² Kosten (€)
Alle Nutzungen 1.285 234 300.690 EUR
Gesamt Kosten KG 600 (Basis: Kalkulation Feuerwache 1) 300.690 EUR
Gesamt Netto KG 200-700 (inkl. NK) 6.761.954 EUR
zuzüglich 19% MWSt. 1.284.771 EUR
Gesamt Brutto Q1/2025 8.046.725 EUR
Indexierung Bauleistung bis 2030: 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 1.810.513 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030 9.857.239 EUR
Rückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 2.957.172 EUR
Gesamt Brutto Q1/2030, inkl. Rückstellung 12.814.410 EUR
Planungskosten bis Leistungsphase 3 (LHP3) HOAI
Planungskosten 25% der KG 700, inklusive Indexierung 5 Jahre, 4,5% = 22,5% 456.637 EUR
Gebäudewirtschaft 37 Monate 240.000 EUR
Risikorückstellung 30%, gem. Vorgabe GW Köln 208.991 EUR
Planungskosten bis LHP 3 Gesamt Nettto 905.629 EUR
Planungkosten bis LHP 3 Gesamt Brutto 1.077.698 EUR
Neubau Feuerwehrgerätehaus Urbach

Anlage 4 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

3405 Zeichen

/ 2 
14 06.06.2025 
143  
 
Dezernat I 
Amt 37 
 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 3652/2024, Stand 
02.06.2025 
Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr 
Köln, Stand 02.06.2025 
RPA-Nr. 143/19/02/25 
Eingereichte Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 3: 
4,19 Mio. € (brutto)  3,52 Mio. € (netto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit der oben genannten Beschlussvorlage beabsichtigt 37 Berufsfeuerwehr, Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz einen Bedarfsfeststellungs- 
und Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser an vier Standorten zu erwir-
ken.  
Durch den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 1352/2022) wurde 
der Bedarf des Neubaus der vier Feuerwehrgerätehäuser im Grundsatz bereits be-
schlossen.  
Hier sollen nun die externe Beauftragung an einen Generalplaner für die Planungs-
leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) 
sowie die Projektleitungsleistungen durch 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (26) 
beschlossen werden. 
Folgende Punkte sind bei der Durchsicht und Prüfung der Unterlagen aufgefallen: 
Die prognostizierten Baukosten i. H. von rund 49 Mio. € wurden anhand von Kosten-
kennwerten (BKI) ermittelt. Die Kostenschätzung ist in Bezug auf die ermittelten rei-
nen Baukosten plausibel. Da keine Mengenermittlung vorliegt und die Anforderungen 
an das Gebäude sowie die Ausstattung nicht umfassend bekannt ist, können die 
Kosten nicht detaillierter bewertet werden.  
In den Gesamtbaukosten sind Kostensteigerungen bis 2030 und eine „Rückstellung“ 
von 30 % für Risiken enthalten. Die Kosten erhöhen sich hierdurch von ca. 31 Mio. €

- 2 - 
 
 
auf ca. 49 Mio. €. Demnach enthält die Kostenschätzung rund 18 Mio. €, denen keine 
Leistung gegenübersteht und zu denen es nur wenige Erläuterungen gibt.  
Für den Beschluss sind die Baukosten insofern relevant, da sich hieraus wesentliche 
Teile der Planungskosten ergeben. 
In der vorgelegten Kostenschätzung wurden die Baunebenkosten (KG 700) pauschal 
ermittelt, eine nachvollziehbare Aufstellung einzelner Werte erfolgte nicht. Die ange-
setzte Pauschale ist plausibel. In der KG 700 sind nach DIN 276 alle Baunebenkos-
ten wie z. B. Bauherrenaufgaben, Fachplanungen und Gutachten enthalten. 
Es ist nicht nachvollziehbar, dass zusätzlich zur KG 700 noch die Kosten der Gebäu-
dewirtschaft in Höhe von 960.000 € für die Leistungsphasen 1 bis 3 hinzugerechnet 
wurden. Die Gebäudewirtschaft veranschlagt einen monatlichen Honorarsatz von 
26.000 € für die 4 Gerätehäuser. Da es sich um einen pauschalen Wert handelt und 
zudem der genaue Leistungsumfang nicht bekannt ist, können Höhe und Angemes-
senheit nicht nachvollzogen werden. 
Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Dopplung vorliegt da Projektleitungskosten in 
den oben erläuterten pauschal ermittelten Baunebenkosten üblicherweise bereits 
enthalten sind. 
Es wird davon ausgegangen, dass die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungs-
leistungen an einen Generalplaner geprüft wurde.  
Unter Beachtung der Hinweise zu den Kosten bestehen keine grundsätzlichen Be-
denken gegen die Fortführung der Maßnahme. 
Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die 
Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt 
wurde. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Anne Runge

Anlage 5 Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

2578 Zeichen

I           10.06.2025 
37  
 
Stellungnahme zum Prüfbericht des RPA (RPA-Nr. 143/19/02/25) – Vorlage-Nr. 
3652/2024  
 
Zum Prüfbericht des RPA, Beschlussvorlage „Planungsbeschluss für vier 
Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Köln“ (Vorlagen-Nr. 3652/2024), wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Die Maßnahme befindet sich in einer noch sehr frühen Projektphase. Daher werden 
genauere und detailliertere Honorar- und Kostenermittlungen mit Fortführung der weiteren 
Planungen ermittelt und im Rahmen des Baubeschlusses dem Rat vorgelegt. 
 
Die aktuellen Rückstellungen für Risiken (30 %) beruhen auf Erfahrungswerten vorheriger 
Bauprojekte. Darin enthalten sind unter anderem die Risikobewertungen der einzelnen 
Kostengruppen (KG), zusätzliche Baukostensteigerungen bei zeitlicher Verschiebung der 
Baupakete über 2030 hinaus, sowie Risikokosten für aktuell nicht bekannte Altlasten. Die 
sehr frühe Projektphase bedingt, dass die oben genannten Rückstellungen für Risiken eine 
unmittelbare Auswirkung auf die angenommenen Planungs- bzw. Honorarkosten gemäß 
HOAI (KG 700) haben. Daraus resultiert, dass die Planungskosten bis zur Leistungsphase 3 
HOAI ebenfalls eine Rückstellung für Risiken von 30 % beinhalten. Erst im Rahmen der 
Planungsphasen nach HOAI (Leistungsphase 1-3) werden die Risiken umfassend bewertet 
und in der Kostenberechnung detailliert ausgewiesen. 
 
Die Baunebenkosten wurden auf Grundlage der Kostenberechnungen vorheriger Projekte 
ermittelt. In der Vergangenheit lagen die Baunebenkosten (KG 700) bei ca. 30 % der KG 200 
- 600 exklusive der Honorarkosten der Gebäudewirtschaft. Berücksichtigt man die 
Honorarkosten der Gebäudewirtschaft ebenfalls in der KG 700, lagen die Gesamtkosten in 
der Vergangenheit bei ca. 40 % der KG 200 - 600 (siehe Kostenberechnung Vorlage-Nr. 
0826/2022). Eine Dopplung des Kostenansatzes für Projektleitungskosten ist daher nicht 
erfolgt. Die Baunebenkosten werden im Rahmen der Planungsphasen 1-3 detailliert ermittelt 
und in der Kostenberechnung dargestellt. 
 
Die Ersatzneubauten der Feuerwehrgerätehäuser Lövenich, Flittard, Porz-Langel und 
Urbach sind zwingend erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr zu 
erhalten. Die Gebäudeflächen wurden an Hand der DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser - Teil 1 
Planungsgrundlagen) unter Maßgabe der DGUV Information 205-008 „Sicherheit im 
Feuerwehrhaus“ ermittelt. Das Raumprogramm wurde dabei auf das absolut notwendige 
Maß reduziert. 
 
Vor diesem Hintergrund werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung berücksichtigt.

Anlage 6 Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.06.2025

3814 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 26.06.2025 
öffentlich 
7.9 Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuse r der Freiwilligen 
Feuerwehr Köln 
3652/2024 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Planungsbeschluss für vier Feuerwehrge- 
rätehäuser" 
AN/0094/2025 
Stellungnahme zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- 
tung Porz: "Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser" 
2138/2025 
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über die Sätze des Änderungsantrags einzeln 
abstimmen: 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0994/2025 1. Satz: 
Dazu sind die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes zu berücksichtigen 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0994/2025  2. Satz: 
Insbesondere sind die Aufwendungen der Gebäudewirtschaft auf das unbedingt Not- 
wendige zu reduzieren, die Baunebenkosten sind dafür insgesamt auf 30%, die Risi- 
korückstellung auf 20% zu reduzieren . 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme von 
Frau Rechberger (FDP) und der Stimme von Herrn Werner (parteilos), gegen die 
Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krä- 
mer (BSW) abgelehnt .

III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der 
Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten der Löschgruppen Lövenich, 
Flittard, Urbach und Porz-Langel bis zur Leistungsphase 3 HOAI mit 
Planungskosten von rd. 4.200.000 € (brutto). 
Dazu sind die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes zu berück- 
sichtigen. 
 
2. Der Rat beschließt die Nutzung der in Anlage 2 gekennzeichneten städtischen 
Grundstücke durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz zur Errichtung der Feuerwehrgerätehäuser. 
 
3. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 1.000.000 € (brutto) in 2025 und in Höhe von weiteren 1.200.000 € (brutto) 
in 2026 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungs- 
dienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevöl- 
kerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Bau- 
maßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der Frei- 
willigen Feuerwehr. Die Deckung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benö- 
tigte Auszahlungsermächtigungen in gleicher Höhe in der gleichen Produkt- 
gruppe bei folgenden Finanzstellen:  
2025:  
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 750.000 €  
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 250.000 
€  
2026:  
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 200.000 €  
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 
1.000.000 € 
 
Außerdem beschließt der Rat außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 
im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.000.000 € (brutto) zu Lasten des Haus- 
haltsjahres 2027 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- 
und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen 
für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser 
der Freiwilligen Feuerwehr. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten veran- 
schlagten Verpflichtungsermächtigen in gleicher Höhe in der gleichen Produkt- 
gruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4036 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3652/2024
Stand: 02.12.2025 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Köln 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der 
Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten der Löschgruppen Lövenich, Flittard, 
Urbach und Porz-Langel bis zur Leistungsphase 3 HOAI mit Planungskosten von rd. 
4.200.000 € (brutto). 
 
2. Der Rat beschließt die Nutzung der in Anlage 2 gekennzeichneten städtischen 
Grundstücke durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
zur Errichtung der Feuerwehrgerätehäuser. 
 
3. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
1.000.000 € (brutto) in 2025 und in Höhe von weiteren 1.200.000 € (brutto) in 2026 im 
Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungs-
dienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanz-
stelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr. Die Deckung er-
folgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Auszahlungsermächtigungen in glei-
cher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei folgenden Finanzstellen: 
2025: 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 750.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 250.000 € 
 
2026: 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 200.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 1.000.000 € 
 
Außerdem beschließt der Rat außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.000.000 € (brutto) zu Lasten des Haushaltsjahres 
2027 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Ret-
tungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Fi-
nanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr. Die Deckung 
erfolgt aus nicht benötigten veranschlagten Verpflichtungsermächtigen in gleicher 
Höhe in der gleichen Produktgruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für 
Baumaßnahmen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Ratssitzung am 03.07.2025 hat der Rat der Stadt Köln die Planungsleistungen für den 
Neubau von vier Gerätehäusern für die Freiwillige Feuerwehr Köln beschlossen  
 
Seitdem wurden unterschiedliche Maßnahmen in Vorbereitung auf die Planung getroffen. Für 
sämtliche Flächen wurden Luftbildauswertungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der 
Bezirksregierung Düsseldorf mit unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt. Drei von vier 
Grundstücken sind als Verdachtsflächen eingestuft und müssen entsprechend sondiert wer-
den.  
 
Darüber hinaus sind für alle Grundstücke amtliche Lagepläne durch das Liegenschaftsamt er-
stellt worden.  
 
Ferner wurde die Kündigung des Mietverhältnisses in der Richard-Wagner-Str. 34 (Altbe-
standsgebäude Löschgruppe Lövenich) vorbesprochen.  
 
Am 08.09.2025 hat eine erste Abstimmungsveranstaltung mit der Gebäudewirtschaft stattge-
funden, in welcher über die einzelnen Grundstücke und deren Besonderheiten sowie die be-
reits bestehenden Ideen und Planungen zu den Gerätehäusern informiert wurde. Ferner wur-
den die Raumprogramme und die Musterplanungen zu den vier neuen Standorten erörtert. 
 
Nächste Schritte: 
Seit Mitte Oktober 2025 wird zwischen der Gebäudewirtschaft und der Berufsfeuerwehr Köln 
das Vergabeverfahren abgestimmt und das Projektteam für die Umsetzung der geplanten 
Maßnahme zusammengestellt. Als nächster Schritt ist die Auswahl sowie die Beauftragung 
eines Projektsteuerers in einem VgV-Verfahren vorgesehen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die nächste Sachstandsübermittlung ist mit der politischen Legitimation der baulichen Umset-
zung geplant.

Beschlussvorlage Rat

18882 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3652/2024 
Freigabedatum 
11.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für vier Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Köln
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung des Neubaus der 
Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten der Löschgruppen Lövenich, Flittard, 
Urbach und Porz-Langel bis zur Leistungsphase 3 HOAI mit Planungskosten von rd. 
4.200.000 € (brutto). 
 
2. Der Rat beschließt die Nutzung der in Anlage 2 gekennzeichneten städtischen 
Grundstücke durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
zur Errichtung der Feuerwehrgerätehäuser. 
 
3. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
1.000.000 € (brutto) in 2025 und in Höhe von weiteren 1.200.000 € (brutto) in 2026 im 
Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungs-
dienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanz-
stelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr. Die Deckung er-
folgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Auszahlungsermächtigungen in glei-
cher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei folgenden Finanzstellen: 
2025: 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
Gesundheitsausschuss 17.06.2025 
Bauausschuss 23.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 750.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 250.000 € 
 
2026: 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 200.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 1.000.000 € 
 
Außerdem beschließt der Rat außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.000.000 € (brutto) zu Lasten des Haushaltsjahres 
2027 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Ret-
tungsdienst in der Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Fi-
nanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr. Die Deckung 
erfolgt aus nicht benötigten veranschlagten Verpflichtungsermächtigen in gleicher 
Höhe in der gleichen Produktgruppe bei Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für 
Baumaßnahmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   siehe Begründung € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage  
 
Im Dezember 2022 wurde der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 
1352/2022) beschlossen. In diesem wurden umfangreiche Analysen zur Sicherstellung des 
Schutzniveaus innerhalb des Stadtgebietes dargestellt. Einen integralen Bestandteil der Ge-
fahrenabwehr sowie der Kinder- und Jugendarbeit bildet hierbei die Freiwillige Feuerwehr 
Köln mit ihren 27 Löschgruppen.  
 
Für die Sicherstellung der dauerhaften Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr ist eine 
zeitgemäße, sichere und funktionierende Infrastruktur nötig. Der vom Rat beschlossene 
Brandschutzbedarfsplan weist auf Grund des in Anlage 1 (IST-Zustand der Gebäude und Lie-
genschaften) dargestellten baulichen Zustands der Feuerwehrgerätehäuser der Löschgruppen 
Lövenich, Flittard, Urbach und Porz-Langel einen dringenden Handlungsbedarf aus.

4 
Die zur Umsetzung der Baumaßnahmen identifizierten Grundstücke weisen eine ausrei-
chende Größe auf und liegen strategisch gut innerhalb der Suchradien bzw. im Ausrückebe-
reich der jeweiligen Löschgruppe. Durch einen Neubau kann damit die Einsatzbereitschaft der 
Löschgruppen dauerhaft sichergestellt werden.  
 
Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt zeitrelevante, spezialisierte und verstärkende Aufgaben. 
Zudem ist sie insbesondere in den Randlagen der Stadt Köln zur Erreichung der Schutzziele 
relevant und bildet eine unverzichtbare Säule der Gefahrenabwehr in der Stadt Köln. Zum Er-
halt und zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr sind Investitionen in Einsatzmittel, Personal 
und Infrastruktur unabdingbar. 
Der bauliche und funktionale Zustand sowie die einsatzdienstbezogene Nutzung und die dar-
aus resultierende Bewertung sind der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
 
II. Einsatztaktische Bewertung 
 
Alle vier Löschgruppen nehmen im Stadtgebiet und, auf Anforderung des Landes oder des 
Bundes, auch außerhalb Aufgaben der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und Son-
deraufgaben wahr. Die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen dabei die Berufsfeuer-
wehr schon ab einer niedrigen Alarmschwelle und stellen insbesondere bei längeren und grö-
ßeren Einsatzlagen eine unverzichtbare Personal- und Materialreserve dar. 
 
Zusätzlich zu den Grundaufgaben sind den Löschgruppen ergänzende Aufgaben (Ergän-
zungsstufen) zugewiesen. Mit dem Brandschutzbedarfsplan 2022-2027 wurden die Ergän-
zungsstufen neu strukturiert und die Löschgruppen, je nach Aufgabenwahrnehmung, in Kate-
gorien eingeteilt. Unterschieden wird dabei in Löschgruppen mit Wahrnehmung von ein oder 
zwei Ergänzungsstufen. Aus den gesetzlichen Vorgaben zur Personalvorhaltung sowie der 
Wahrnehmung von Grund- und Ergänzungsaufgaben ergibt sich eine einheitliche Soll-Perso-
nalstärke der Löschgruppen. Die zur Aufgabenwahrnehmung notwendigen Fahrzeuge und 
Geräte sind durch die Einteilung in Ergänzungsstufen ebenfalls einheitlich abbildbar. 
 
Ergänzungsstufen der Löschgruppen: 
 
Löschgruppe Erste Ergänzungsstufe  Zweite Ergänzungsstufe  
 
Lövenich Löschwasserversorgung im 
Gelände und über lange Weg-
strecken  
Betrieb großvolumiger Lösch-
wasserförderstrecken 
Flittard Katastrophenschutz: Betrieb 
von ABC-Erkundungskraftwa-
gen gemäß Bundes-/ Landes-
konzept  
 
Katastrophenschutz: Aufbau 
und Inbetriebnahme einer Per-
sonendekontaminationsstelle 
gemäß Bundeskonzept 
Urbach Löschwasserversorgung im 
Gelände und über lange Weg-
strecken  
Betrieb großvolumiger Lösch-
wasserförderstrecken 
Porz-Langel Einsatzstellenbeleuchtung bis 
100m² 
 
 
 
III. Kinder- und Jugendarbeit, gesellschaftliches Engagement 
 
Die Kinder- und Jugendarbeit ist für die Feuerwehr Köln ein elementarer Bestandteil zur Nach-
wuchsgewinnung sowie zum sozialen und gesellschaftlichen Engagement in den Veedeln. Die 
alltägliche Arbeit mit den Kinder- und Jugendgruppen findet dabei ausschließlich ehrenamtlich 
durch die Mitglieder der Löschgruppen statt. Eine Jugendfeuerwehr ist in allen Löschgruppen 
vorhanden und auf Grundlage des § 13 Abs. 1 BHKG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 VOFF NRW 
rechtlich legitimiert. Der Aufbau von Kinderfeuerwehren ist in Köln im Jahr 2019 gestartet und

5 
wird seitdem zielgerichtet vorangetrieben, um die Gründung in allen Löschgruppen zu ermögli-
chen.  
Neben der Kinder- und Jugendarbeit sind die Löschgruppen in vielfältiger Weise in die sozia-
len Strukturen der Veedel integriert und nehmen im Jahresverlauf an einer Vielzahl von Ver-
anstaltungen (Martinsumzüge, Karneval usw.) teil.  
 
IV. Raum- und Flächenbedarf 
 
Der Raum- und Flächenbedarf für ein Feuerwehrgerätehaus ist in der DIN 14092-1 (Feuer-
wehrhäuser - Teil 1 Planungsgrundlagen) geregelt. Zusätzlich finden in der Planung die Vor-
schriften der DGUV „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ Anwendung. Die Schaffung von Räumlich-
keiten für die Kinder- und Jugendfeuerwehr wird in der Planung konsequent verfolgt.  
Der Planung für die vier Feuerwehrgerätehäuser liegen hierbei die Grundlagen und Parameter 
des beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes zur personellen und materiellen Ausstattung 
der Löschgruppen zu Grunde.  
 
Raumbedarf für: eine Ergänzungsstufe  zwei Ergänzungsstufen 
Fahrzeugstellplätze 4 5 
Personal Einsatzabteilung 44 53 
Mitglieder Jugendfeuerwehr 20 20 
Mitglieder Kinderfeuerwehr 15 15 
Personal Unterstützungsabtei-
lung 
8 9 
 
Daraus resultiert ein Raumbedarf von ca. 1300m² für eine Löschgruppe mit zwei Ergänzungs-
stufen und ca. 1200m² für eine Löschgruppe mit einer Ergänzungsstufe. Im Außenbereich 
müssen Vorflächen zur Fahrzeugaufstellung, Alarmstellplätze für PKW sowie Übungs- und 
Rangierflächen geschaffen werden. Je nach Standort und örtlichen Gegebenheiten liegt hier 
der Flächenbedarf bei ca. 800m² bis 1500m².  
 
V. Bauliche Umsetzung 
 
Für alle Löschgruppen konnte ein geeigneter Standort gefunden werden. Die Bebaubarkeit 
der stadteigenen Grundstücke ist gemäß Vorabstimmungen gegeben. Einzuhalten sind die 
Vorgaben des geltenden Baurechts.  
 
Die klare Einteilung der Feuerwehrgerätehäuser in zwei Größen lässt erstmalig eine modulare 
und standardisierte Planung zu. Diese entwickelten Standard-Feuerwehrgerätehäuser der 
Feuerwehr Köln können im Anschluss kosten- und zeiteffizient auf die einzelnen Grundstücke 
adaptiert werden. Zusätzlich ist die Nutzung der standardisierten Planung für zukünftig not-
wendige Neubaumaßnahmen bei der Freiwilligen Feuerwehr Köln sinnvoll. 
Geplant ist - entgegen der bisher vorgesehenen Umsetzung von Einzelmaßnahmen - die Rea-
lisierung der vier Neubauten nach heutigem Stand in Modul-, Fertigteil- oder Holzbauweise in 
zwei bis maximal drei Baupaketen. Durch die Bildung von Baupaketen ist gewährleistet, dass 
die Besonderheiten der Standorte berücksichtigt werden können und sich der Investitionsbe-
darf über einen längeren Zeitraum erstreckt. Auf Grund der frühen Projektphase kann zum 
heutigen Zeitpunkt noch kein jahresbezogener Mittelbedarfsplan erstellt werden. Dieser wird 
in Abhängigkeit der Grundstückserschließung und -freimachung im Rahmen der Planung er-
stellt und zur Baubeschlussfassung vorgelegt.  
 
Um eine zügige und einheitliche Planung zu erhalten, ist beabsichtigt, abweichend vom 
Brandschutzbedarfsplan 2022-2027, die Baumaßnahmen nicht als Einzelprojekte, sondern als 
Generalplanerleistung für alle vier Standorte als Gesamtpaket auszuschreiben und zu beauf-

6 
tragen. Durch dieses Verfahren können Schnittstellen minimiert, die Planungsabläufe be-
schleunigt und entsprechende wirtschaftliche Synergieeffekte erzielt werden. Ggf. kann es auf 
Grund der Vielzahl an Grundstücken im weiteren Verlauf dazu kommen, dass einzelne Pla-
nungsleistungen separat vergeben werden müssen. Dies könnte insbesondere die Außen- 
und Verkehrsplanung betreffen, da diese einen hohen Abstimmungsbedarf mit externen Stel-
len aufweisen und für jeden Standort individuell zu betrachten sind. Zur Schnittstellenminimie-
rung und Effizienzsteigerung werden diese Planungsleistungen dann ebenfalls im Gesamtpa-
ket für alle vier Standorte vergeben.  
Mit dem Ziel eines harmonisierten Realisierungsprozesses erfolgt nach Abschluss der Pla-
nungsleistungen die Einbringung der notwendigen Baubeschlussfassung in die politischen 
Gremien. Die bauliche Umsetzung erfolgt in gemeinschaftlicher Kooperation mit der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. 
 
Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lövenich 
 
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Lövenich ist am jetzigen Standort 
(Gemarkung Lövenich, Flur 15 Flurstücke 122/14 und 122/15) der Löschgruppe unter Nutzung 
der gesamten zu Verfügung stehenden Fläche geplant. Hierzu ist der Abriss aller Bestandsge-
bäude notwendig. In einem Teilbereich des Geländes befindet sich aktuell ein Gebäudeteil 
(Richard-Wagner-Straße 34), der in Teilen als Wohngebäude genutzt und durch die Stadtver-
waltung vermietet wird. Zur Umsetzung des Neubaus ist der Auszug dreier Mietparteien zwin-
gend erforderlich. Die Stadtverwaltung wird im Dialog mit den Mieter*innen die Suche nach 
alternativem Wohnraum unterstützen und hierzu eine angemessene sozialverträgliche Frist 
einräumen.  
Durch den Abriss der Bestandsgebäude muss für die Bauphase eine Interimslösung geschaf-
fen werden oder eine bauliche Umsetzung in zwei Abschnitten erfolgen, um eine Sicherstel-
lung der Grundaufgaben der Löschgruppe zu gewährleisten. Hierfür steht die Grundstücksflä-
che sowie ggf. die Fläche der angrenzenden Feuer- und Rettungswache 14 zu Verfügung. 
 
Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Flittard 
 
Das neue Feuerwehrwehrgerätehaus der Löschgruppe Flittard entsteht auf einer Brachfläche 
zwischen Egonstraße und der Güterbahn des Chempark Leverkusen (Gemarkung Flittard-
Stammheim, Flur 46 Flurstück 1561 und Teilfläche von Flur 44 Flurstück 1449), welche im 
Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Durch den Umzug der Lösch-
gruppe wird das zurzeit genutzte Grundstück (Edelhofstraße 66) an der Gemeinschaftsgrund-
schule Köln Flittard frei und steht zukünftig optional für eine räumliche Entwicklung der Schule 
zu Verfügung. 
 
Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Urbach 
 
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Urbach wurde in Nachbar-
schaft der jetzigen Feuer- und Rettungswache 7 bereits ein Grundstück erworben (Vorlagen-
nummer 0744/2024). Auf diesem Grundstück (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 512) 
und ggf. einer Teilfläche der Feuer- und Rettungswache 7 (Flurstück 393) kann für die Lösch-
gruppe ein zukunftssicherer Standort realisiert werden, der auch nach Verlagerung der Feuer-
und Rettungswache 7 (Vorlagennummer 1845/2024) die Einsatzbereitschaft am jetzigen 
Standort sicherstellt. Die dann nicht mehr benötigte Fläche kann anderweitig vermarktet wer-
den.  
 
Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Porz-Langel 
 
Die dichte Bebauung von Porz-Langel in Kombination mit dem geltenden Baurecht macht die 
Suche nach einem geeigneten Standort schwierig und nur in der Randlage von Porz-Langel 
möglich. Eine geeignete Fläche konnte im Wesselinger Weg (Teilflächen von Gemarkung 
Lange, Flur 9, Flurstücke 126 und 127) gefunden werden. Der neue Standort ist nur ca. 500m 
vom aktuellen Feuerwehrgerätehaus entfernt und somit für die an- und abrückenden Einsatz-
kräfte gut erreichbar. Der heutige, an der Katholischen Grundschule „Hinter der Kirche“, gele-
gene Standort kann nach Projektende auf- bzw. abgegeben werden und bietet ein mögliches 
Erweiterungspotenzial für den Schulstandort.

7 
 
VI. Finanzierung 
 
In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sind außerplanmäßige Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 1.000.000 € (brutto) in 2025 und 1.200.000 € (brutto) in 2026 im Teilfinanzplan der 
Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der 
Produktgruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser 
der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich. Die Deckung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht 
benötigte Auszahlungsermächtigungen in gleicher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei 
folgenden Finanzstellen: 
 
2025: 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 750.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 250.000 € 
 
2026: 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz i.H.v. 200.000 € 
Finanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen i.H.v. 1.000.000 € 
 
Einzelne Maßnahmen der Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz 
verzögern sich. 
 
Im Haushaltsjahr 2025 ist außerdem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in 
Höhe von 2.000.000 € (brutto) zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 im Teilfinanzplan der Be-
rufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produkt-
gruppe 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 08, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei neuer Finanzstelle 3701-0212-0-6200, Gerätehäuser der 
Freiwilligen Feuerwehr erforderlich. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in der gleichen Produktgruppe bei Fi-
nanzstelle 3701-0212-0-6100, Pauschale für Baumaßnahmen der Feuerwehr, die für nicht 
hinreichend konkretisierte Baumaßnahmen zur Verfügung steht. Zur Ablösung der Verpflich-
tungsermächtigung in 2027 werden im Rahmen der Hpl.-Aufstellung 2027 entsprechende 
Kassenmittel veranschlagt. 
 
Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Abschreibungen 
 
Mit Abschluss der Baumaßnahmen ergeben sich bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer ent-
sprechende Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen, die zum Jahr der Inbetriebnahme 
im Teilergebnisplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst veranschlagt wer-
den. Eine konkrete Bezifferung des Abschreibungsaufwandes erfolgt im Rahmen der Einho-
lung des Baubeschlusses nach genauer Kalkulation der Gesamtkosten der Baumaßnahme im 
Anschluss an die Leistungsphase 3 HOAI. 
 
VII. Rechnungsprüfungsamt 
Die Stellungnahme des RPA ist als Anlage 4; die Stellungnahme des Fachamtes hierzu als 
Anlage 5 beigefügt.1 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Planung und Umsetzung erfolgen mit Bezug zum Klimaschutz unter Berücksichtigung von 
nachhaltigen Baustoffen. Für die Dachflächen soll eine Photovoltaikanlage vorgesehen wer-
den. Der so erzeugte Strom soll neben der allgemeinen Energieversorgung der Gebäude zur 
                                                 
1 Aktualisiert am 13.06.2025.

8 
Einspeisung ins Stromnetz und ggf. zum Laden von Elektro-Fahrzeugen verwendet werden. 
Die Installation der PV-Anlagen trägt dem angestrebten städtischen Ziel der Klimaneutralität 
bis 2035 bei. 
 
Die Oberflächenversiegelung wird im Planungsprozess gesondert betrachtet und durch geeig-
nete Maßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduziert. Die Auswirkungen auf den Klima-
schutz werden im Zuge des Bauplanungsverfahrens konkretisiert. 
 
 
Anlagen  
 
Anlage 1: IST-Zustand der Feuerwehrgerätehäuser 
Anlage 2: Grundstücke und Planung 
Anlage 3: Grobkostenschätzung  
Anlage 4: Stellungnahme RPA

Beratungsverlauf (8)

16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
17.06.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bauausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3652/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
18.11.2024 11:38