V/0152/2025
Ramertsweg Bau einer Regenwasserkanalisation
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Anlage A
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Anlage A zur V/0152/2025 Kurzüberblick In Teilbereichen des Ramertswegs ist keine öffentliche Regenwasserkanalisation vorhanden. Nach § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) haben die Kommunen die Verpflichtung auf ihrem Gebiet anfallendes Abwasser zu beseitigen. Derzeit erfolgt die Entwässerung der Grundstücke Ramertsweg 63 bis 85 und 66 bis 86 über eine private Leitung, die wasserrechtlich nicht durch die Untere Wasserbehörde genehmigt ist, direkt in die Aa. Für da s private Grundstück auf dem die Leitung verläuft, liegt aktuell ein Bauantrag vor, sodass die Leitung zurückzubauen ist. Da die Stadt Münster als Abwasserbeseitigungspflichtige das Niederschlagswasser sammeln und ableiten muss, ist der Bau einer Regenwass erleitung in dem Teilbereich des Ramertsweg notwendig. Im Rahmen des Antragsverfahrens hat die Untere Wasserbehörde (UWB) auf die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht hingewiesen. Die Baugenehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass die derzeitige Entwässerung bis zum Bau eines öffentlichen Regenwasserkanals aufrecht- erhalten bleibt. Durch den Bau eines Regenwasserkanals sollen die betroffenen Grundstücke ordnungsgemäß an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen werden. Der Regenwasserkanal wird im Siedlungsbereich mit einer Nennweite von DN400 und ab der Siedlungsgrenze bis zum Einlauf in das Rückhaltebecken (RRB) als DN500 ausgeführt. Die Einleitung in das RRB ist mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Im Zuge dieser Maßnahme wir d im Siedlungsbereich die Fahrbahn angepasst. Hierzu wird ein Deckenhöhenplan erstellt. Die dazugehörige Vorlage trägt die Nummer V/0124/2025. Zudem sol- len die beiden Bäume im Bereich des Schachtes R6 erhalten bleiben. Seitens der Stadtnetze ist parallel zur Kanalbaumaßnahme die Verlegung von Versorgungsleitun- gen vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde zeitlich aufeinander abgestimmt, um Baustellen-bedingte Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen auf das notwendige Maß zu re- duzieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt Der Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung nach § 56 WHG und § 46 LWG wird nachgekommen. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2026 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 1.100.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
AUKB_V_0152_2025_Ramertsweg_Bau_einer_Regenwasserkanalisation_Anlage_2
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Ramertsweg 61 142 T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T TT T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T T FIKTIVS0029236D=67.72S=65.72?t=2.00 FIKTIVS0042270D=67.89S=66.99t=0.90 P 5/5 10/8 HAS Sb 300 5.05‰ 21.76m Sb 300 5.20‰ 49.98m Private DRL 98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10 65.45 DRL 67.08m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 64.72 B 500 2.5‰ 60m B 500 2.5‰ 60m B 500 4.4‰ 14m Sport und Freizeit - undErholungsfläche T T T GeländerDurchlass Straßenseitengraben HsNr. 50 Denkmal Voll WasserSohle nichtmeßbar ObstbaumSTø= 0.35 mKø= 7.00 mStU=1.10m LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94m LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94m LaubbaumSTø= 0.25 mKø= 6.00 mStU=0.79mAchtung-Reiter LaubbaumSTø= 0.65 mKø= 14.00 mStU=2.04m HsNr. 50 Denkmal KD=67.74 Achtung-Reiter LaubbaumSTø= 0.65 mKø= 14.00 mStU=2.04m B 500 2.5‰ 56m AA DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 31788306.png geplantes Niederspannungskabel 4x150 mm²geplantes Mittelspannungskabel 3x1x500 mm² LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 10.00 mStU=1.10m R0039698D=66.17S=64.30t=1.87 R0062299D=66.10S=64.04t=2.06 KleinpumpwerkS0029234D=67.74S=64.23t=3.51 R5D=67.58S=65.90t=1.68 R6D=67.98S=65.75t=2.23 R7D=67.58S=65.60t=1.98R8D=66.84S=65.46t=1.38 64.72 "Bäume baubegleitend schützen" Ausbildung einer Rinneim Bereich der Böschung.Sicherung mittelsWasserbaupflaster Im Siedlungsbereich wird eine Anpassung der Deckenhöhe der Fahrbahn vorgenommen. 67.7867.9867.9467.8867.87 65,92B 400Baugrube 0.630.500.300.500.302.140.202.34 Schnitt A - AM 1 : 50 68.03 1: 50 67.85 AbsturzR3t=1.70 67.69 R4t=1.67 67.58 R5t=1.68 67.98 R6t=2.23 67.58 R7t=1.98 66.84 R8t=1.38 DN 400 BDN 400 BDN 500 BDN 500 BDN 500 BDN 500 B 66.1554m 2.5‰ 66.15 66.0248m 2.5‰ 66.02 65.9060m 2.5‰ 65.90 65.7560m 2.5‰ 65.75 65.6014m 4.4‰65.46 65.40 56m 2.5‰ 65.60 65.46 PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 66.94 66.94 66.94 t= 1.70F 1,0t= 1.67F 1,0t= 1.68F 1,0t= 2.23F 1,0t= 1.98F 1,0t= 1.38F 1,0 Kleinpumpwerk Pumpensumpf 64.23 DN 250 Stz54.17m 5.35‰DN 250 Stz46.37m 7.55‰ 67.86t=2.50 S0030528 67.73t=2.66 S0030529 67.74t=3.51 S0029234 65.07 64.722000 / ZK 3 65.3665.36 65.07 2000 / ZK 4 vorh. RRB 65.4566.4866.23 65.72?66.99 5.57m61.51m7.44m 66.99Private DRL98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10 Kreuzung DRL ZaunFlurstücksgrenzeAuslauf 1 67.79 67.69 67.58 67.98 67.58 66.8466.8166.8066.5266.2465.5865.35 65.3565.4066.25 65.45DN 400 B 23m 2‰20 cm Rohrauflageraus Kalksteinschotter Böschung angleichen Wasserbaupflaster 20x30ohne UnterbetonLänge: BaugrubenbreiteBreiteTiefe: 25 cm: 80 cmBeton C20/C251: 25 Stirnstück in Quaderform mit Rechenstahlverzinkt, verschließbar.oder vergleichbar:Rohr mit Spiegel in Ortbeton1:1,5Auslauf 166.0766.25Zaun 1,73m Plot 18.02.2025 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) 1 : _01_058 WR 8922 Lageplan mit Längsschnitt 25050050 01.2025Richter01.2025Dreyer RamertswegWest - Gievenbeck PLANUNGLegendeBESTAND TTT W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanal GASGASGAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmtXX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen! 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01 12345_01RWSWMW Anschlussleitungen in den öffentlichen Rad-und Gehwegen sind bis an die Grundstücks-anschlussleitung zu sanieren/ erneuern. Dargestellte Leitungen wurden graphisch aus den von den Leitungsträgern zur Verfügunggestellten Dokumenten übernommen. Der Leitungsplan bildet eine Zusammenfassung dieserDaten, erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Lagegenauigkeit. Maßgeblichsind die Originalunterlagen und Informationen der Leitungsträger.Die Vollständigkeit und genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen.Kabelpakete und Formsteine beachten!Stand der Leitungsabfrage:Anzahl und Lage der Kabelpakete unklar! ÜAFuoBLV DatumName Nr.Art der Änderung GeländehöheGradientenhöheStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleRW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleRW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ ZustandsklasseDRL SW vorhandenSolhe,Material,SW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleSW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ Zustandsklasse NN 63.00 Nur für Amtsumlauf PlanungsnummerBestandsnummerR5R6R7R8Auslauf1R0467058R0467057R0467056R0467055R0467054
Beschlussvorlage
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V/0152/2025 V/0152/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ramertsweg Bau einer Regenwasserkanalisation - Baubeschluss Kanalbau - Beratungsfolge 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der aufgestellten Kanalisationsplanung für den Bau einer Regenwasserkanalisation im Ramertsweg (Anlage 1 und 2) sowie der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnischen Neubaumaßnahmen Kos- ten in Höhe von ca. 1.100.000 € für den Kanalbau anfallen. Fördermittel werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird aus Abwassergebühren, sowie zu einem geringen Teil aus Kanalan- schlussbeiträgen refinanziert. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0006 Kanalanschlussbeiträge nach KAG Einzahlungen 2027 31.300 Investitionsmaßnah- me 0014 Sonstige Erschließungs - /Kanalneubauten Amt für Mobilität und Tiefbau 27.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Richter Telefon: 492-7228 RichterTim@stadt- muenster.de - 2 - V/0152/2025 Auszahlungen 2026 600.000 2027 500.000 Saldo 1.068.700 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen In Teilbereichen des Ramertswegs ist keine öffentliche Regenwasserkanalisation vorhanden. Nach § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) haben die Kommunen die Verpflichtung das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Samm- lung und Fortleitung des Regenwassers gehört mit zu dieser Verpflichtung. Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeitsstrategie bei: "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (Vorlage V/0669/2019) Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die bi- ologische Vielfalt ist verbessert: Maßnahme U4 „Umsetzung Maßnahmenkatalog Aa- see“ Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) Maßnahme A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Maßnahme S2 a) Wassersen sible Stadtentwicklung: Verbesserung des Nieder- schlagsrückhaltes im Siedlungsraum - 3 - V/0152/2025 2. Beschreibung der Baumaßnahme Derzeit erfolgt die Entwässerung der Grundstücke Ramertsweg 63 bis 85 und 66 bis 86 über eine private Leitung, welche wasserrechtlich durch die Untere Wasserbehörde nicht genehmigt ist, direkt in die Aa. Für das private Grundstück auf welchem die Leitung v erläuft, liegt aktuell ein Bauantrag vor, sodass die Leitung zurückzubauen ist. Da die Stadt Münster als Abwasserbeseitigungspflichtige das Niederschlagswasser sammeln und ableiten muss, ist der Bau einer Regenwasserleitung in dem Teilbereich des Ramertsweg notwendig. Im Rahmen des Antragsverfahrens der Baugenehmigung hat die Untere Wasserbehörde (UWB) auf die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht hingewiesen. Die Baugenehmigung wurde unter der Auflage erteilt, dass die derzeitige Entwässerung bis zum Bau eines öffentlichen Regenwasserkanals aufrechterhalten bleibt. Durch den Bau eines Regenwasserkanals sollen die betroffenen Grundstücke ordnungsgemäß an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen werden. Der Regenwasserkanal wird im Sied- lungsbereich mit einer Nennweite von DN400 und ab der Siedlungsgrenze bis zum Einlauf in das Rückhaltebecken (RRB) als DN500 ausgeführt. Die Einleitung in das RRB ist mit der Unteren Was- serbehörde abgestimmt. Im Zuge dieser Maßnahme wird im Siedlungsbereich die Fahrbahn angepasst. Hierzu wird ein De- ckenhöhenplan erstellt. Die dazugehörige Vorlage trägt die Nummer V/0124/2025. Zudem sollen die beiden Bäume im Bereich des Schachtes R6 erhalten bleiben. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird in Verbindung mit den geplanten Kanalarbeiten voraussichtlich 10 Mo- nate betragen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen we r- den. Seitens der Stadtnetze ist eine Verlegung von Versorgungsleitungen parallel zum geplanten Kanal vorgesehen. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen wurde zeitlich aufeinander abgestimmt, um Baustellen-bedingte Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen auf das notwendige Maß zu reduzie- ren. Die geplanten Trassen der Stadtnetze sind im angehängten Plan mit aufgeführt. Die Planung der Verkehrsführung während der Bauphase wird im Rahmen der Bauvorbereitung de- tailliert geplant. Für die einzelnen Bauphasen werden Verkehrsführungen erarbeitet und mit dem Ordnungsamt abge- stimmt. Die Baustelle wird als Wanderbaustelle ausgeführt. Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau vor. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden die betroffenen Eigentüme- rinnen und Eigentümer postalisch über die Maßnahme informiert. In Bezug auf die privat durchzufüh- renden Umschlussarbeiten der Grundstücksentwässerung enthielt dieses Anschreiben das Angebot einer persönlichen Beratung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Zudem fand am 19.11.2024 eine Informationsveranstaltung statt. - 4 - V/0152/2025 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse Zuschüsse werden nicht erwartet. Die betroffenen Anlieger werden nach Abschluss der Baumaß- nahme zum Kanalanschlussbeitrag (Teilbetrag Regenwasser) herangezogen. Die Einnahmen belau- fen sich voraussichtlich auf circa 31.300 €. Durch die Kanalsanierungsbaumaßnahme wird darüber hinaus keine Beitragspflicht nach KAG (Straßenbaubeiträge) ausgelöst. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen Für diese Maßnahmen sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen Kanalplanung (2 Pläne) Anlage A
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63 71 69 85 83 81 81 a 77 67 80 a80 a II II I I I I I I I I I I I I I I I F F S 107 84 86 108 110 109 76 a 66 8080 7878 78 b78 b 562558 560561 557 35 69 70 71 72 79 118 187 481 33 34 35 52 53 54 97 153 154 96 158 T T T T T T T T T T Ramertsweg VW dn63/5,8 PE-HD RC 2013 AW dn50/4,6 PE-HD RC VW dn90/8,2 PE100 2012 AW dn63/5,8 PE-HD AW dn63/5,8 PE-HD RC AW dn63/5,8 PE-HD RC AW dn63/5,8 PE-HD RC AW dn63/5,8 PE-HD AW dn63/5,8 PE-HD RC P10/8 INFO FW Stz 250 4.97‰ 52.26m Stz 250 4.21‰ 52.20m Stz 250 5.35‰ 54.17m 65.4564.72 DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 B 400 5‰ 40m B 400 5‰ 52m B 400 2.5‰ 54m T T T T T T T T T T T TT T T T T T T T TT TT T T T T T T T T T T T TT T T T TTTTTTT T T T T T T T T T T TTTTTTT TTT TTT T T T T T T T T T T TT T T T T TT T T T T T T T T TTTT TT TTTTTT TTT T T T T T T T GeländerDurchlass DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 Grabenverrohrung DN 300 KG-Rohr DN 150 mit 7 Straßenabläufen Straßenseitengraben W WW W FHFH Gas W HsNr. 75 aHsNr. 75 Pfeiler Gartentor Trafo Schotter Voll WasserSohle nichtmeßbar Hinweis-Hydrant Hinweis-Abwasser ObstbaumSTø= 0.35 mKø= 7.00 mStU=1.10m LaubbaumSTø= 0.10 mKø= 3.00 mStU=0.31mø= 100mmø= 125mmø= 300mm LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 12.00 mStU=1.10m W WW W FHFH Gas W HsNr. 75 aHsNr. 75 Pfeiler Gartentor Trafo KD=68.13 KD=67.72 KD=67.55 KD=67.73 KD=68.15 KD=67.86 KD=67.74 KS=65.84 KS=65.58 KS=65.36 KS=65.07 Hinweis-Hydrant Hinweis-Abwasser ø= 100mmø= 125mmø= 300mm DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 geplantes Niederspannungskabel 4x150 mm² geplantes Mittelspannungskabel 3x1x500 mm² Leitung soll aufgegeben werden. S0030529D=67.73S=65.07t=2.66KleinpumpwerkS0029234D=67.74S=64.23t=3.51 S0030526D=68.15S=65.84t=2.31S0030527D=68.13S=65.58t=2.55S0030528D=67.86S=65.36t=2.50 S0065817D=68.52S=66.23t=2.29 R2D=68.06S=66.40t=1.66R3D=67.85S=66.15t=1.70R4D=67.69S=66.02t=1.67 R5D=67.58S=65.90t=1.68 FHAS 50/125 KMR FHAS 50/160 KMR FHAS 40/110 KMR FHAS 25 ST FHAS 25/90 KMR FHAS 22/91 Casaflex FHAS 50/125 KMR FHAS 25/90 KMRFHAS 30/91 Casaflex FHAS 22/91 Casaflex FHAS 40/110 KMR FHAS 25/90 KMR RFHAS 50/125 KMR FHS 50/125 KMR FHAS 22/91 Casaflex L02_H0023192 L01_H0023192siehe Hinweistext L03_H0023192 H0023629Z01 L04_S0030527siehe Hinweistext L03_H0023629L02_H0023629siehe Hinweistext L04_S0030528siehe Hinweistext L01_H0023949siehe Hinweistext L02_H0023949siehe Hinweistext L03_H0023949 H0039872Z01 H0039872Z02 L04_S0030526 Stz 250 7.55‰ 46.37m 64.72 B 400 2.5‰ 48m privater RW-KanaleingebrochenDN 150? R1D=68.20S=66.60t=1.60 o.B. 18.4m Schotter 3.8m5.5m 5.3mo.B. Hinweis:Bestehende Schmutzwasseranschlussleitungunter neuem Regenwasserkanal neu verlegen L01_H0023192L04_S0030527L02_H0023629L04_S0030528L01_H0023949L02_H0023949 4.6m4.8mo.B.5.3m 5.6mo.B. o.B.5.6mo.B. 5.0m 3.2m Im Siedlungsbereich wird eine Anpassung der Deckenhöhe der Fahrbahn vorgenommen. 68.20 R1t=1.60 68.06 R2t=1.66 67.85 AbsturzR3t=1.70 67.69 R4t=1.67 67.58 R5t=1.68 67.98 R6t=2.23 DN 400 BDN 400 BDN 400 BDN 400 BDN 500 BDN 500 B 40m 5‰ 66.60 66.4052m 5‰ 66.40 66.1554m 2.5‰ 66.15 66.0248m 2.5‰ 66.02 65.9060m 2.5‰ 65.90 65.7560m 2.5‰ 65.75 PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10 66.94 66.94 66.94 66.94 66.94 t= 1.66F 1,0t= 1.70F 1,0t= 1.67F 1,0t= 1.68F 1,0t= 2.23F 1,0 t= 1.60F 1,0 Kleinpumpwerk Pumpensumpf 64.23 DN 250 Stz52.26m 4.97‰DN 250 Stz52.20m 4.21‰DN 250 Stz54.17m 5.35‰DN 250 Stz46.37m 7.55‰ 68.15t=2.31 S0030526 68.13t=2.55 S0030527 67.86t=2.50 S0030528 67.73t=2.66 S0030529 67.74t=3.51 S0029234 65.84 65.58 2000 / ZK 3 65.07 64.722000 / ZK 3 65.58 65.36 2000 / ZK 4 65.36 65.07 2000 / ZK 4 65.4566.4866.23 65.72?66.99 5.57m61.51m7.44m 66.99Private DRL98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10 Kreuzung DRL 68.20 68.06 67.79 67.69 67.58 67.98 NN 63.00 GeländehöheGradientenhöheStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleRW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleRW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ ZustandsklasseDRL SW vorhandenSolhe,Material,SW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleSW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ Zustandsklasse gepl. Schachtbauwerke RWPLANUNGLegendeBESTAND TTT W DN 300FH TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanal GASGASGAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmtXX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen! 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01 12345_01RWSWMW Anschlussleitungen in den öffentlichen Rad-und Gehwegen sind bis an die Grundstücks-anschlussleitung zu sanieren/ erneuern. Dargestellte Leitungen wurden graphisch aus den von den Leitungsträgern zur Verfügunggestellten Dokumenten übernommen. Der Leitungsplan bildet eine Zusammenfassung dieserDaten, erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Lagegenauigkeit. Maßgeblichsind die Originalunterlagen und Informationen der Leitungsträger.Die Vollständigkeit und genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen.Kabelpakete und Formsteine beachten!Stand der Leitungsabfrage:Anzahl und Lage der Kabelpakete unklar! ÜAFuoBLV Plot 18.02.2025 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) 1 : _01_058 WR 8912 Lageplan mit Längsschnitt 25050050 02.2025Richter02.2025Dreyer RamertswegWest - Gievenbeck DatumName Nr.Art der Änderung Nur für Amtsumlauf PlanungsnummerBestandsnummerR1R2R3R4R5R0467062R0467061R0467060R0467059R0467058
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ramertsweg 63
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0152/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 11:41