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V/0152/2025

Ramertsweg Bau einer Regenwasserkanalisation

Vorlagen 18.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.05.2025, TOP 5.14

Anlage A

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Ansehen

AUKB_V_0152_2025_Ramertsweg_Bau_einer_Regenwasserkanalisation_Anlage_2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

AUKB_V_0152_2025_Ramertsweg_Bau_einer_Regenwasserkanalisation_Anlage_1

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Ansehen

Anlage A

3407 Zeichen

Anlage A zur V/0152/2025 
Kurzüberblick 
In Teilbereichen des Ramertswegs ist keine öffentliche Regenwasserkanalisation vorhanden. 
Nach § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) 
haben die Kommunen die Verpflichtung auf ihrem Gebiet anfallendes Abwasser zu beseitigen. 
Derzeit erfolgt die Entwässerung der Grundstücke Ramertsweg 63 bis 85 und 66 bis 86 über eine 
private Leitung, die wasserrechtlich nicht durch die Untere Wasserbehörde genehmigt ist, direkt in 
die Aa. Für da s private Grundstück auf dem die Leitung verläuft, liegt aktuell ein Bauantrag vor, 
sodass die Leitung zurückzubauen ist. Da die Stadt Münster als Abwasserbeseitigungspflichtige 
das Niederschlagswasser sammeln und ableiten muss, ist der Bau einer Regenwass erleitung in 
dem Teilbereich des Ramertsweg notwendig. 
 
Im Rahmen des Antragsverfahrens hat die Untere Wasserbehörde (UWB) auf die Erfüllung der 
Abwasserbeseitigungspflicht hingewiesen. Die Baugenehmigung wurde unter der Auflage erteilt, 
dass die derzeitige Entwässerung bis zum Bau eines öffentlichen Regenwasserkanals aufrecht-
erhalten bleibt. 
 
Durch den Bau eines Regenwasserkanals sollen die betroffenen Grundstücke ordnungsgemäß an 
die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen werden. Der Regenwasserkanal wird im 
Siedlungsbereich mit einer Nennweite von DN400 und ab der Siedlungsgrenze bis zum Einlauf in 
das Rückhaltebecken (RRB) als DN500 ausgeführt. Die Einleitung in das RRB ist mit der unteren 
Wasserbehörde abgestimmt. 
 
Im Zuge dieser Maßnahme wir d im Siedlungsbereich die Fahrbahn angepasst. Hierzu wird ein 
Deckenhöhenplan erstellt. Die dazugehörige Vorlage trägt die Nummer V/0124/2025. Zudem sol-
len die beiden Bäume im Bereich des Schachtes R6 erhalten bleiben.   
 
Seitens der Stadtnetze ist parallel zur Kanalbaumaßnahme die Verlegung von Versorgungsleitun-
gen vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde zeitlich aufeinander abgestimmt, um 
Baustellen-bedingte Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen auf das notwendige Maß zu re-
duzieren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt Der Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung nach § 
56 WHG und § 46 LWG wird nachgekommen. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2026 vorgesehen.  
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 1.100.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

AUKB_V_0152_2025_Ramertsweg_Bau_einer_Regenwasserkanalisation_Anlage_2

5167 Zeichen

Ramertsweg
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142
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T
FIKTIVS0029236D=67.72S=65.72?t=2.00
FIKTIVS0042270D=67.89S=66.99t=0.90
P
5/5
10/8
HAS
Sb 300  5.05‰  21.76m
Sb 300  5.20‰  49.98m
Private DRL 98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10
65.45
DRL 67.08m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
64.72
B 500  2.5‰ 60m
B 500  2.5‰  60m
B 500  4.4‰  14m
Sport und Freizeit - undErholungsfläche
T
T
T
GeländerDurchlass
Straßenseitengraben
HsNr. 50
Denkmal
Voll WasserSohle nichtmeßbar
ObstbaumSTø= 0.35 mKø= 7.00 mStU=1.10m
LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94m
LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 10.00 mStU=0.94m
LaubbaumSTø= 0.25 mKø= 6.00 mStU=0.79mAchtung-Reiter
LaubbaumSTø= 0.65 mKø= 14.00 mStU=2.04m
HsNr. 50
Denkmal
KD=67.74
Achtung-Reiter
LaubbaumSTø= 0.65 mKø= 14.00 mStU=2.04m
B 500  2.5‰  56m
AA
DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
31788306.png
geplantes Niederspannungskabel 4x150 mm²geplantes Mittelspannungskabel 3x1x500 mm²
LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 10.00 mStU=1.10m
R0039698D=66.17S=64.30t=1.87
R0062299D=66.10S=64.04t=2.06
KleinpumpwerkS0029234D=67.74S=64.23t=3.51
R5D=67.58S=65.90t=1.68
R6D=67.98S=65.75t=2.23
R7D=67.58S=65.60t=1.98R8D=66.84S=65.46t=1.38
64.72
"Bäume baubegleitend schützen"
Ausbildung einer Rinneim Bereich der Böschung.Sicherung mittelsWasserbaupflaster
Im Siedlungsbereich wird eine Anpassung der Deckenhöhe der Fahrbahn vorgenommen.  
67.7867.9867.9467.8867.87
65,92B 400Baugrube
0.630.500.300.500.302.140.202.34
Schnitt A - AM 1 : 50
68.03
1: 50
67.85 AbsturzR3t=1.70
67.69 R4t=1.67
67.58 R5t=1.68
67.98 R6t=2.23
67.58 R7t=1.98
66.84 R8t=1.38 DN 400 BDN 400 BDN 500 BDN 500 BDN 500 BDN 500 B
66.1554m    2.5‰
66.15
66.0248m    2.5‰
66.02
65.9060m    2.5‰
65.90
65.7560m    2.5‰
65.75
65.6014m 4.4‰65.46
65.40 56m    2.5‰
65.60
65.46
PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
66.94
66.94
66.94
t= 1.70F 1,0t= 1.67F 1,0t= 1.68F 1,0t= 2.23F 1,0t= 1.98F 1,0t= 1.38F 1,0
Kleinpumpwerk
Pumpensumpf 64.23
DN 250 Stz54.17m  5.35‰DN 250 Stz46.37m  7.55‰
67.86t=2.50 S0030528
67.73t=2.66 S0030529
67.74t=3.51 S0029234
65.07
64.722000 / ZK 3
65.3665.36
65.07 2000 / ZK 4
vorh. RRB 65.4566.4866.23
65.72?66.99 5.57m61.51m7.44m
66.99Private DRL98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10
Kreuzung DRL
ZaunFlurstücksgrenzeAuslauf 1
67.79
67.69
67.58
67.98
67.58
66.8466.8166.8066.5266.2465.5865.35
65.3565.4066.25
65.45DN 400 B  23m  2‰20 cm Rohrauflageraus Kalksteinschotter
Böschung angleichen
Wasserbaupflaster 20x30ohne UnterbetonLänge: BaugrubenbreiteBreiteTiefe: 25 cm: 80 cmBeton C20/C251: 25
Stirnstück in Quaderform mit Rechenstahlverzinkt, verschließbar.oder vergleichbar:Rohr mit Spiegel in Ortbeton1:1,5Auslauf 166.0766.25Zaun
1,73m
Plot 18.02.2025
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_01_058 WR 8922
Lageplan mit Längsschnitt
25050050 01.2025Richter01.2025Dreyer
RamertswegWest - Gievenbeck
PLANUNGLegendeBESTAND
TTT
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanal
GASGASGAS G DN 300 Gasleitung
Kanal entfällt/ wird verdämmtXX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen
Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen!
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01
12345_01RWSWMW
Anschlussleitungen in den öffentlichen Rad-und Gehwegen sind bis an die Grundstücks-anschlussleitung zu sanieren/ erneuern.
Dargestellte Leitungen wurden graphisch aus den von den Leitungsträgern zur Verfügunggestellten Dokumenten übernommen. Der Leitungsplan bildet eine Zusammenfassung dieserDaten, erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Lagegenauigkeit. Maßgeblichsind die Originalunterlagen und Informationen der Leitungsträger.Die Vollständigkeit und genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen.Kabelpakete und Formsteine beachten!Stand der Leitungsabfrage:Anzahl und Lage der Kabelpakete unklar!
ÜAFuoBLV
DatumName Nr.Art der Änderung
GeländehöheGradientenhöheStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleRW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleRW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ ZustandsklasseDRL SW vorhandenSolhe,Material,SW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleSW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ Zustandsklasse
NN 63.00
Nur für Amtsumlauf
PlanungsnummerBestandsnummerR5R6R7R8Auslauf1R0467058R0467057R0467056R0467055R0467054

Beschlussvorlage

6636 Zeichen

V/0152/2025 
V/0152/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ramertsweg Bau einer Regenwasserkanalisation 
- Baubeschluss Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Kanalisationsplanung für den Bau einer Regenwasserkanalisation im Ramertsweg 
(Anlage 1 und 2) sowie der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die entwässerungstechnischen Neubaumaßnahmen Kos-
ten in Höhe von ca. 1.100.000 € für den Kanalbau anfallen. Fördermittel werden nicht erwartet. Die 
genannte Maßnahme wird aus Abwassergebühren, sowie zu einem geringen Teil aus Kanalan-
schlussbeiträgen refinanziert.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0006 Kanalanschlussbeiträge nach 
KAG 
   
Einzahlungen   2027 31.300  
Investitionsmaßnah-
me 
0014 Sonstige Erschließungs - 
/Kanalneubauten 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
27.03.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Richter 
Telefon: 492-7228 
RichterTim@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0152/2025 
Auszahlungen   2026 600.000  
   2027 500.000  
Saldo  1.068.700  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
In Teilbereichen des Ramertswegs ist keine öffentliche Regenwasserkanalisation vorhanden. Nach 
§ 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) haben die 
Kommunen die Verpflichtung das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Samm-
lung und Fortleitung des Regenwassers gehört mit zu dieser Verpflichtung.  
Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung 
und Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
 
 
 
  
  
  
 
 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 
3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (Vorlage V/0669/2019) 
 Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die bi-
ologische Vielfalt ist verbessert: Maßnahme U4 „Umsetzung Maßnahmenkatalog Aa-
see“  
 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes 
der Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) 
 Maßnahme A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen 
 Maßnahme S2 a) Wassersen sible Stadtentwicklung: Verbesserung des Nieder-
schlagsrückhaltes im Siedlungsraum

- 3 - 
V/0152/2025 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Derzeit erfolgt die Entwässerung der Grundstücke Ramertsweg 63 bis 85 und 66 bis 86 über eine 
private Leitung, welche wasserrechtlich durch die Untere Wasserbehörde nicht genehmigt ist, direkt in 
die Aa. Für das private Grundstück auf welchem die Leitung v erläuft, liegt aktuell ein Bauantrag vor, 
sodass die Leitung zurückzubauen ist. Da die Stadt Münster als Abwasserbeseitigungspflichtige das 
Niederschlagswasser sammeln und ableiten muss, ist der Bau einer Regenwasserleitung in dem 
Teilbereich des Ramertsweg notwendig.  
 
Im Rahmen des Antragsverfahrens der Baugenehmigung hat die Untere Wasserbehörde (UWB) auf 
die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht hingewiesen. Die Baugenehmigung wurde unter der 
Auflage erteilt, dass die derzeitige Entwässerung bis zum Bau eines öffentlichen Regenwasserkanals 
aufrechterhalten bleibt. 
 
Durch den Bau eines Regenwasserkanals sollen die betroffenen Grundstücke ordnungsgemäß an die 
öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen werden. Der Regenwasserkanal wird im Sied-
lungsbereich mit einer Nennweite von DN400 und ab der Siedlungsgrenze bis zum Einlauf in das 
Rückhaltebecken (RRB) als DN500 ausgeführt. Die Einleitung in das RRB ist mit der Unteren Was-
serbehörde abgestimmt.  
 
Im Zuge dieser Maßnahme wird im Siedlungsbereich  die Fahrbahn angepasst. Hierzu wird ein De-
ckenhöhenplan erstellt. Die dazugehörige Vorlage trägt die Nummer V/0124/2025. Zudem sollen die 
beiden Bäume im Bereich des Schachtes R6 erhalten bleiben.  
 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2026 
vorgesehen. Die Bauzeit wird in Verbindung mit den geplanten Kanalarbeiten voraussichtlich 10 Mo-
nate betragen. Eine witterungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen we r-
den. 
 
Seitens der Stadtnetze ist eine Verlegung von Versorgungsleitungen parallel zum geplanten Kanal 
vorgesehen. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen wurde zeitlich aufeinander abgestimmt, um 
Baustellen-bedingte Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen auf das notwendige Maß zu reduzie-
ren. Die geplanten Trassen der Stadtnetze sind im angehängten Plan mit aufgeführt.  
 
Die Planung der Verkehrsführung während der Bauphase wird im Rahmen der Bauvorbereitung de-
tailliert geplant.  
Für die einzelnen Bauphasen werden Verkehrsführungen erarbeitet und mit dem Ordnungsamt abge-
stimmt. Die Baustelle wird als Wanderbaustelle ausgeführt.  
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und 
Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes 
für Mobilität und Tiefbau vor. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden die betroffenen Eigentüme-
rinnen und Eigentümer postalisch über die Maßnahme informiert. In Bezug auf die privat durchzufüh-
renden Umschlussarbeiten der Grundstücksentwässerung enthielt dieses Anschreiben das Angebot 
einer persönlichen Beratung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau. Zudem fand am 19.11.2024 
eine Informationsveranstaltung statt.

- 4 - 
V/0152/2025 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet. Die betroffenen Anlieger werden nach Abschluss der Baumaß-
nahme zum Kanalanschlussbeitrag (Teilbetrag Regenwasser) herangezogen. Die Einnahmen belau-
fen sich voraussichtlich auf circa 31.300 €. Durch die Kanalsanierungsbaumaßnahme wird darüber 
hinaus keine Beitragspflicht nach KAG (Straßenbaubeiträge) ausgelöst.  
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen 
 
Für diese Maßnahmen sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
Anlagen 
Kanalplanung (2 Pläne) 
Anlage A

AUKB_V_0152_2025_Ramertsweg_Bau_einer_Regenwasserkanalisation_Anlage_1

6159 Zeichen

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T
T
T
T
T
T
T
T
T
Ramertsweg
VW dn63/5,8 PE-HD RC 2013
AW dn50/4,6 PE-HD RC
VW dn90/8,2 PE100 2012
AW dn63/5,8 PE-HD
AW dn63/5,8 PE-HD RC
AW dn63/5,8 PE-HD RC
AW dn63/5,8 PE-HD RC
AW dn63/5,8 PE-HD
AW dn63/5,8 PE-HD RC
P10/8
INFO
FW
Stz 250  4.97‰  52.26m
Stz 250  4.21‰  52.20m
Stz 250  5.35‰  54.17m
65.4564.72
DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
B 400  5‰  40m
B 400  5‰  52m
B 400  2.5‰  54m
T
T
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T
T T
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TT
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T T T T T T T
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TTT
TTT
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T T TT T T
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TT
T T T
T
T
T
T T
TTTT
TT
TTTTTT
TTT
T
T
T
T
T
T
T
GeländerDurchlass
DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
Grabenverrohrung DN 300
KG-Rohr DN 150 mit 7 Straßenabläufen
Straßenseitengraben
W
WW
W
FHFH
Gas
W
HsNr. 75 aHsNr. 75
Pfeiler
Gartentor
Trafo
Schotter
Voll WasserSohle nichtmeßbar
Hinweis-Hydrant
Hinweis-Abwasser
ObstbaumSTø= 0.35 mKø= 7.00 mStU=1.10m
LaubbaumSTø= 0.10 mKø= 3.00 mStU=0.31mø= 100mmø= 125mmø= 300mm
LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 12.00 mStU=1.10m
W
WW
W
FHFH
Gas
W
HsNr. 75 aHsNr. 75
Pfeiler
Gartentor
Trafo
KD=68.13
KD=67.72
KD=67.55
KD=67.73
KD=68.15
KD=67.86
KD=67.74
KS=65.84
KS=65.58
KS=65.36
KS=65.07
Hinweis-Hydrant
Hinweis-Abwasser
ø= 100mmø= 125mmø= 300mm
DRL 325,52m, PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
geplantes Niederspannungskabel 4x150 mm²
geplantes Mittelspannungskabel 3x1x500 mm²
Leitung soll aufgegeben werden.
S0030529D=67.73S=65.07t=2.66KleinpumpwerkS0029234D=67.74S=64.23t=3.51 S0030526D=68.15S=65.84t=2.31S0030527D=68.13S=65.58t=2.55S0030528D=67.86S=65.36t=2.50
S0065817D=68.52S=66.23t=2.29
R2D=68.06S=66.40t=1.66R3D=67.85S=66.15t=1.70R4D=67.69S=66.02t=1.67
R5D=67.58S=65.90t=1.68
FHAS 50/125 KMR
FHAS 50/160 KMR
FHAS 40/110 KMR
FHAS 25 ST
FHAS 25/90 KMR
FHAS 22/91 Casaflex
FHAS 50/125 KMR
FHAS 25/90 KMRFHAS 30/91 Casaflex
FHAS 22/91 Casaflex
FHAS 40/110 KMR
FHAS 25/90 KMR
RFHAS 50/125 KMR
FHS 50/125 KMR
FHAS 22/91 Casaflex
L02_H0023192
L01_H0023192siehe Hinweistext
L03_H0023192
H0023629Z01
L04_S0030527siehe Hinweistext
L03_H0023629L02_H0023629siehe Hinweistext
L04_S0030528siehe Hinweistext
L01_H0023949siehe Hinweistext
L02_H0023949siehe Hinweistext
L03_H0023949
H0039872Z01
H0039872Z02
L04_S0030526
Stz 250  7.55‰  46.37m
64.72
B 400 2.5‰  48m
privater RW-KanaleingebrochenDN 150?
R1D=68.20S=66.60t=1.60
o.B.
18.4m
Schotter
3.8m5.5m
5.3mo.B.
Hinweis:Bestehende Schmutzwasseranschlussleitungunter neuem Regenwasserkanal neu verlegen
L01_H0023192L04_S0030527L02_H0023629L04_S0030528L01_H0023949L02_H0023949
4.6m4.8mo.B.5.3m
5.6mo.B.
o.B.5.6mo.B.
5.0m
3.2m
Im Siedlungsbereich wird eine Anpassung der Deckenhöhe der Fahrbahn vorgenommen.  
68.20 R1t=1.60
68.06 R2t=1.66
67.85 AbsturzR3t=1.70
67.69 R4t=1.67
67.58 R5t=1.68
67.98 R6t=2.23 DN 400 BDN 400 BDN 400 BDN 400 BDN 500 BDN 500 B 40m    5‰
66.60
66.4052m    5‰
66.40
66.1554m    2.5‰
66.15
66.0248m    2.5‰
66.02
65.9060m    2.5‰
65.90
65.7560m    2.5‰
65.75
PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10PE 100, 63x5,8mmm, PN 10
66.94
66.94
66.94
66.94
66.94
t= 1.66F 1,0t= 1.70F 1,0t= 1.67F 1,0t= 1.68F 1,0t= 2.23F 1,0 t= 1.60F 1,0
Kleinpumpwerk
Pumpensumpf 64.23
DN 250 Stz52.26m  4.97‰DN 250 Stz52.20m  4.21‰DN 250 Stz54.17m  5.35‰DN 250 Stz46.37m  7.55‰
68.15t=2.31 S0030526
68.13t=2.55 S0030527
67.86t=2.50 S0030528
67.73t=2.66 S0030529
67.74t=3.51 S0029234
65.84
65.58 2000 / ZK 3
65.07
64.722000 / ZK 3
65.58
65.36 2000 / ZK 4
65.36
65.07 2000 / ZK 4
65.4566.4866.23
65.72?66.99 5.57m61.51m7.44m
66.99Private DRL98.29m, PE 100,63x5,8mmm, PN 10
Kreuzung DRL
68.20
68.06
67.79
67.69
67.58
67.98 NN 63.00 GeländehöheGradientenhöheStraßennameRW geplantOK Schacht - Ø, MaterialRW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleSW geplantOK Schacht - Ø, MaterialSW geplantHaltungssohle, Länge, GefälleRW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleRW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ ZustandsklasseDRL SW vorhandenSolhe,Material,SW vorhandenOK Schacht\ Tiefe - Ø, Material, Länge, GefälleSW vorhandenHaltungssohle - Baujahr/ Zustandsklasse
gepl. Schachtbauwerke RWPLANUNGLegendeBESTAND
TTT
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - LeitungenDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromleitungenLichtwellenleiterWasserleitungFernwärmekanal
GASGASGAS G DN 300 Gasleitung
Kanal entfällt/ wird verdämmtXX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )überprüfen bei Neubauan gepl. Kanal anschließenFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerverdämmen
Leitungen ohne Ø-Bezeichnung = DN 150DN 200Lage der Anschlussleitungen nachrichtlich eingetragen!
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01
12345_01RWSWMW
Anschlussleitungen in den öffentlichen Rad-und Gehwegen sind bis an die Grundstücks-anschlussleitung zu sanieren/ erneuern.
Dargestellte Leitungen wurden graphisch aus den von den Leitungsträgern zur Verfügunggestellten Dokumenten übernommen. Der Leitungsplan bildet eine Zusammenfassung dieserDaten, erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Lagegenauigkeit. Maßgeblichsind die Originalunterlagen und Informationen der Leitungsträger.Die Vollständigkeit und genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen.Kabelpakete und Formsteine beachten!Stand der Leitungsabfrage:Anzahl und Lage der Kabelpakete unklar!
ÜAFuoBLV
Plot 18.02.2025
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_01_058 WR 8912
Lageplan mit Längsschnitt
25050050 02.2025Richter02.2025Dreyer
RamertswegWest - Gievenbeck
DatumName Nr.Art der Änderung
Nur für Amtsumlauf
PlanungsnummerBestandsnummerR1R2R3R4R5R0467062R0467061R0467060R0467059R0467058

Beratungsverlauf (2)

10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ramertsweg 63

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0152/2025
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2025
Erstellt
18.03.2025 11:41