1853/2025
Mittelumschichtung im Haushaltsjahr 2025/26 - Mittelverwendung aus der Sport-Bauunterhaltung zur Finanzierung anderweitiger Maßnahmen in der Sport-Baubeihilfe
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1853/2025 Freigabedatum 07.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelumschichtung im Haushaltsjahr 2025/26 - Mittelverwendung aus der Sport- Bauunterhaltung zur Finanzierung anderweitiger Maßnahmen in der Sport-Baubeihilfe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Wege des Rückholrechts gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständig- keitsordnung der Stadt Köln die anderweitige Verwendung von Mitteln in Höhe von 220.037,35 € im Haushaltsjahr 2025, im Teilergebnisplan des Sportamtes, in der Produkt- gruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung von sachlich notwendigen und unauf- schiebbaren Maßnahmen der Baubeihilfe, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 220.037,35 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der konsumtiven Baubeihilfen, die Vereine in die Lage versetzen, bauliche Maß- nahmen mit einer anteiligen städtischen Förderung vorzunehmen, besteht im Haushaltsjahr 2025 ein Mittelbedarf von 507.641,35 €. Die Differenz zu den dort bereits vorhandenen Mitteln (287.604,00 €) beträgt 220.037,35 €, die durch die hier zu beschließende Umschichtung be- reitgestellt werden sollen. Kosten/Finanzierung: Die Mittelumschichtung erfolgt haushaltsneutral innerhalb des Teilergebnisplanes 0801, Sport- förderung. Da es sich um eine Verschiebung in Teilplanzeile 15 handelt, ist hierzu gemäß § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln ein Beschluss der politischen Gremien erforderlich. Zur Finanzierung der Mehraufwendungen seitens der Baubeihilfe werden daher Minderauf- wendungen in Höhe 220.037,35 € bedarfsorientiert innerhalb des Teilergebnisplanes des Sportamtes, in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten von der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt. Diese Minderaufwendungen resultieren aus zeitlichen 3 Streckungen bei Maßnahmen der Bauunterhaltung, etwa bei Sanierungsmaßnahmen, die in ihrer Bedeutung den Baubeihilfen nachstehen. Inhaltlich begründen sich die Bedarfe wie folgt: Maßnahme 1 betrifft den Restförderbetrag über 170.030,64 € für den RSV Rath-Heumar 1920 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage "An der Rather Burg", der zur Erfüllung der Aufgaben der Sportinfrastruktur dient. Diese Förderung wurde bereits vollständig ausgezahlt, über die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Finanzposition 5201.573.1800.4, Sachkonto 531800. Der RSV Rath-Heumar 1920 e.V. mit rund 520 Mitgliedern ist seit vielen Jahren im Breitensport sehr aktiv. Die Fußballabteilung des Vereins umfasst insgesamt 12 Mannschaften, davon zehn Juniorenteams. Die Jugendförderung steht beim RSV Rath-Heumar 1920 e.V. damit deutlich im Vordergrund und hat demnach eine nach- haltige gesellschaftliche Relevanz. Außerdem begründet sich die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit durch die im Rahmen des Förderantragsverfahrens durchgeführte Einzelfallprüfung und dem daraus resultierten Bewilligungsbescheid durch die Stadt Köln. Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Projektkosten gesamt 675.131,00 € Zuschuss KEG (Konjunktur- förderung NRW) 100.000,00 € Eigenanteil Verein 275.131,00 € Fördersumme Stadt Köln 300.000,00 € Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Der Platz dient aus- schließlich gemeinnützigen Zwecken und stärkt somit die soziale Teilhabe, Integration, sowie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Maßnahme 2 betrifft den Restförderbetrag über 159.859,11 € für den ESV Olympia e.V. zur Modernisierung der Halle Gleisdreieck, die zur Erfüllung der Aufgaben der Sportinfrastruktur dient. Diese Förderung wurde bereits vollständig ausgezahlt, über die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Finanzposition 5201.573.1800.4, Sachkonto 531800. Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Projektkosten gesamt 1.008.257,77 € Förderung Land NRW (Mo- derne Sportstätten 2022) 637.619,00 € Eigenanteil Verein 126,032,22 € Fördersumme Stadt Köln 244.606,55 € Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Wirtschaftlichkeit wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs durch den Verein nachgewiesen. Die Maßnahme wurde vom Land NRW geprüft und ein Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Maß- nahme dient der Erhaltung einer Sportinfrastruktur, die den gemeinwohlorientierten Bedarf im Stadtteil langfristig sicherstellt. Maßnahme 3 betrifft den Restförderbetrag über 74.728,05€ für den Club für Wassersport 4 Porz zur Renovierung des historischen Bootskellers, der zur Erfüllung der Aufgaben der Spor- tinfrastruktur dient. Gleichzeitig dient die Renovierung der Sicherung des Gebäudebestandes auch unter denkmalpflegerischen Aspekten. Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Projektkosten gesamt 442.355,93 € Eigenanteil Verein 294.903,95 € Fördersumme Stadt Köln 147.451,98 € Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Wirtschaftlichkeit wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs durch den Verein nachgewiesen. Die Maßnahme wurde vom Sportamt geprüft und ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Maßnahme 4 betrifft den Restförderbetrag über 90.431,60 € zur Errichtung einer Traglufthalle durch den TC Rodenkirchen e.V., die zur Erfüllung der Aufgaben der Sportinfrastruktur dient. Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Projektkosten gesamt 561.180,09 € Eigenanteil Verein 70.147,51 € Fördersumme Stadt Köln 491.032,58 € Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Wirtschaftlichkeit wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs durch den Verein nachgewiesen. Die Maßnahme wurde vom geprüft und ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Maßnahme 5 betrifft den Restförderbetrag über 12.591,95 € für den North Brigade e. V. zur Neugestaltung des Eingangsbereichs und der Errichtung des Jugendaufenthaltscontainers auf der Sportanalage Scheibenstraße. Dies dient zur Erfüllung der Aufgaben der Sportinfrastruk- tur. Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Projektkosten gesamt 299.266,23 € Förderung Land NRW (Mo- derne Sportstätten 2022) 249.266,00 € Eigenanteil Verein 37.408,28 € Fördersumme Stadt Köln 12.591,95€ Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förderung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Wirtschaftlichkeit wurde im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs durch den Verein nachgewiesen. Die Maßnahme wurde vom Land NRW geprüft und ein Zuwendungsbescheid liegt vor. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht- lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 5 Die Auszahlung der Bauförderung ist eine freiwillige Transferleistung, die entsprechenden Mit- tel wurden im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. Die Stadt Köln fördert im Sinne der all- gemeinen Sportförderung die Neuerrichtung, Erweiterung, Modernisierung und Instandset- zung der Sportfreianlagen und Sporthochbauten. Darunter fallen Räume und Flächen, die di- rekten Sportausübung, -vorbereitung und -verwaltung sowie eines gemeinschaftlichen Zusam- menseins dienen und überwiegend den Sporttreibenden zur Verfügung stehen. Neuerrichtun- gen und Erweiterungen müssen aus sportfachlicher Sicht sinnvoll und/oder notwendig sein so- wie im Einklang mit der Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung wurden im Rahmen von Einzelfallprüfungen Bewilligungen für die Förderbereiche „Bauförderung“ erteilt. Bei Sportfördermaßnahmen handelt es sich regelmäßig um mehrjährige Vorhaben mit gestaffelten Mittelabflüssen. Die haushaltsrechtliche Zulässigkeit ist demnach sachlich und wirtschaftlich gegeben. Ein Abbruch der Fördermaßnahmen würde gegen den Förderzweck handeln. Die Mittelum- schichtung vermeidet wirtschaftliche Schäden, demnach bereits eingesetzte Mittel entwertet werden und zu finanziellen Nachteilen führen. Einige der bereits bewilligten Maßnahmen ste- hen im Zusammenhang mit übergeordneten Förderprogrammen. Eine Fortführung ist dem- nach auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sowie zur Vermeidung von Folgekosten ange- messen. Die Vereine sind auf die zeitnahe Fortführung der Auszahlungen der Fördermittel angewiesen, um bereits entstandenen Forderungen aus Beauftragungen im Rahmen der Bewilligungen auszuzahlen und eine Zahlungsfähigkeit der Sportvereine zu vermeiden. Einem Verein droht bei einer weiteren Verzögerung der Auszahlung der zugesagten Fördermittel bereits akut die Insolvenz. Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr- nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall der Bauförderung sich sehr negativ auf das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken wird. Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an anderer Stelle entstehen, da die Herausforderungen zur Bewälti- gung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben immer größer werden. Die hier formulierten fünf Maßnahmen im Rahmen der Bauförderung sind notwendig und in unaufschiebbar. Die Mittelumschichtung wird im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses entspre- chend den Vorgaben der Bezirksregierung dokumentiert.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1853/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 11:07