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V/0686/2006

Anhörung zur Bestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses

Vorlage 31.08.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2006, TOP 21

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2496 Zeichen

V/0686/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anhörung zur Bestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.09.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
27.09.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 Der beabsichtigten Bestellung von Herrn Stefan Elbers zum Mitglied des Gutachterausschusses 
für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster gemäß Anlage 1 
zur Verfügung vom 20.06.2006 (Anlage 1) wird zugestimmt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich 
nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschuss-
verordnung - GAVO NW) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine Stellvertreter 
und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung
 der Stadt Münster durch den Regie-
rungspräsidenten für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt 
(§ 2 Abs. 1 GAVO NW). 
 
Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer Be-
zirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der 
Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NW). 
Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende     Wert-
ermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein 
(§ 3 Abs. 1 GAVO NW). 
 
Mit Verfügung vom 20.06.2006 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass 
die Absicht bestehe, Herrn Stefan Elbers für die Dauer von 5 Jahren neu als ehrenamtlichen Gut-
achter in den Gutachterausschuss zu bestellen, da die Zahl der ehrenamtlichen Gutachter in den 
nächsten Jahren wegen der in § 4 Abs. 4 GAVO NW festgelegten Altersgrenze (Vollendung des 
70. Lebensjahres) weiter abnehmen wird und eine rechtzeitige Ergänzung des Gutachteraus-
Vorlagen-Nr.: 
V/0686/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Heuer 
Herr Tegtmeier 
Ruf: 
492 70 12 
492 62 00 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0686/2006 
schusses wegen der zu erstattenden Gutachten geboten ist. Die Bestellung erfolgt nach der Anhö-
rung der Stadt Münster. 
 
Die übrigen Ausschussmitglieder, die mit Wirkung vom 14.11.2003 bestellt wurden, bleiben in den 
bisherigen Funktionen bestellt. 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

27.09.2006 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.09.2006 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0686/2006
Typ
Vorlage
Datum
31.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37