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SV-2007/0031

Antrag der Fraktion UWIGA vom 8. März 2007 betr. Anwesen 'Auf der Sommeraue 4 in Arheilgen'

Antrag 08.03.2007

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SV-2007/0031

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SV-2007/0031

2772 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2007/0031 
 
 
Antrag der Fraktion UWIGA vom 8. März 2007 betr. Anwesen "Auf der Sommeraue 4 in 
Arheilgen"  
 
UWIGA–Fraktion, Stadtverordnetenversammlung Darmstadt 
Elisabethenstrasse 30, 64283 Darmstadt  
 
Telefon : 06151 - 9699162  Telefax : 06151 - 9699164  
Internet: www.uwiga.com e-mail: fraktion@uwiga.com 
 
 
      Darmstadt, den 8. März 2007 
 
Antrag zur Stadtverordentenversammlung am 22. März 2007 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen  
 
den Magistrat anzuweisen, die Zwangsräumung von Frau Fischer auf dem Anwesen „Auf der 
Sommeraue 4 - Arheilgen“ nicht wie angekündigt am 28. März durchführen zu lassen. 
Die Zwangsräumung soll zumindest so lange aufgeschoben werden bis eine Klärung der 
strittigen Eigentumsrechte über die ordentliche Gerichtsbarkeit endgültig und unwiderruflich 
erfolgt ist. 
 
Begründung: 
Das betroffene Wohnhaus von Frau Fischer befindet sich laut rechtskräftigen Bebauungsplan 
A19 in der sogenannten „privaten Grünzone“ zur neuen B3. 
Diese Zone ist als Lärmschutz mit Schutzpflanzung für das Gewerbegebiet gedacht. Bebaubar 
ist dieser Grundstücksteil laut Planungsrecht nicht. Eine Bebaubarkeit der angrenzenden 
Grundstücke ist durch das Wohnhaus nicht - oder nur äußerst geringfügig - tangiert. 
Das Wohnhaus kann - wegen der Lärmimmissionen von der B3 ausgehend - von der Stadt 
Darmstadt nicht ohne weiteres genutzt werden. Wenn die Stadt ihre Sorgfaltspflichten gegenüber 
potentiellen Mietern oder Pächtern verantwortlich wahrnehmen will, ist eine Nutzung als 
Wohnhaus oder Büro ausgeschlossen. 
Konkrete Bauabsichten liegen unseres Wissens nicht vor, Baugenehmigungen sind in dem Areal 
unseres Wissens ebenso nicht ausstehend. Insofern ist eine Zwangsräumung aus 
wirtschaftlicher Sicht nicht begründbar. 
Eine Zwangsräumung unter diesen Umständen bedeutet eine unbillige Härte gegenüber der 
Betroffenen und ist nicht zwingend zu diesem Termin notwendig. 
Nicht unerheblich könnte auch der Schaden im öffentlichen Ansehen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sein, wenn sie diese angekündigten Maßnahmen nur unter juristischen Aspekten 
durchführt.  
Zumal zum derzeitigen Zeitpunkt nicht auszuschließen ist, dass die Gerichte zugunsten von Frau 
Fischer entscheiden werden und eine Rückabwicklung des Geschehens (Geländeverkauf, 
Zwangsräumung) schwierig, wenn nicht gar unmöglich wird.  
Nach Auskunft des Rechtsanwaltes von Frau Fischer, Herrn Fachinger, sind noch zwei 
Verfahren seit Dezember 06 anhängig. 
1. Feststellung einer Entschädigung für die Wegnahme des Wohnhauses 
2. Berichtigung des Grundbuchs  
Je nach Ausgang der Prozesse könnten Schadensersatzforderungen in erheblichem Umfange 
auf die Stadt Darmstadt zukommen. 
 
H. Klett, W. Bornheimer, G. Hang 
Stadtverordnete

Beratungsverlauf (1)

TOP 11.3

Orte (2)

  • Elisabethenstraße 30
  • Auf der Sommeraue 4

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2007/0031
Typ
Antrag
Datum
08.03.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00