2392/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Änderung der Verkehrsführung "An der Walkmühle" (Az.: 02-1600-69-21)
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Anlage 4- Einspruch 3
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Anlage 4 Bezirksvertretung 9 Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, 16.10.2021 Einspruch gegen die Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle“, 51069 Köln, Bürgereingabe gemäß § 24 GO Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Einspruch gegen die durch die Gruppierung „Sicher durch Dünnwald“ gestellte Forderung zur Änderung der Verkehrsführung als Eigentümer der Liegenschaften „An der Walkmühle 26“. Auch wenn die Einspruchsfrist bereits verstrichen sein sollte, so wollen wir doch unsere Einstellung zu dem o.g. Vorhaben kundtun. Wir sind nicht mit der Änderung der Verkehrsführung einverstanden und schließen uns den Ausführungen und Vorschlägen der Eheleute xxx sowie xxx (siehe deren Schreiben vom 20. und 23.09.2021 an obige Adresse) an. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 5 - Einspruch 4
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Bezirksvertretung 9 Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs Wiener Platz 2a 51065 Köln [; ,;,ing 2 5. Okt. 2021 j �tijdtbe2-irk 9. MOlhelm Einspruch gegen die Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle", 51069 Köln, Bürgereingabe gem. § 24 G Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, gegen den durch die Bürgerinitiative „Sicher durch Dünnwald" gestellten Antrag zur Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle" legen wir Einspruch ein. Entgegen dieses Antrags sind wir der Auffassung, dass bei einer Änderung der Verkehrsfü.hrung dieser Straße in eine gegenläufige Einbahnstraße ein extrem unfallträchtiger Verkehrspunkt entstehen würde. Die Einbahnstraße würde zukünftig in den Dünnwalder Mauspfad münden. Diese liegt in einer Kurve und ist für Rechtsabbieger schlecht einsehbar. Zu Bedenken ist ebenso, dass der Dünnwalder Mauspfad, in den dann abgebogen werden müsste, ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen als die Leuchterstraße aufweist, in die bisher die Einbahnstraße mündet. Unseres Erachtens wäre es aber sinnvoll, ein Halteverbot auf der linken Straßenseite einzurichten und dieses, vor allem in den Kurvenbereichen, zu kontrollieren. Zur Abwendung der Gefahr für und durch Radfahrer könnte ein ausgewiesener Radweg angelegt werden. Problematischer ist dagegen die häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Tempo-30-Zone, der durch Verkehrskontrollen entgegengewirkt werden könnte. -2- 1 Anlage 5 -2- Als Bewohner des Hauses „An der Walkmühle xxx " seit 1997 sind uns keine großen Verkehrsunfälle bekannt. Deshalb bitten wir Sie, unseren Einspruch mit aufzunehmen und erwarten gern Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen 2
Anlage - Eingabe
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SICHER DURCH DÜNNWALD Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr An die Bezirksvertretung 9 Herrn Bezirksvorsteher Fuchs Wiener Platz 51010 Köln norbert.fuchs@stadt-koeln.de Bürgereingabe gem. § 24 GO betr.: Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald Die Bezirksvertretung wird gebeten, die Verwaltung mit der Änderung der Verkehrsführung wie folgt zu beauftragen: 1. Im Teilstück zwischen Mauspfad und der Einmündung der Straße Am Katzenberg ist der Einbahnverkehr umzukehren. An der Einmündung in den Mauspfad darf nur rechts abgebogen werden. 2. Im Teilstück von der Leuchterstraße bis zur Einmündung Am Katzenberg ist die Einbahnregelung aufzuheben. Die Fahrbahn ist dort mit 5,40 m breit genug. Die Öffnung für den Verkehr in beide Richtungen erleichtert Zu- und Abfluss des Anliegerverkehrs aus der Siedlung Am Katzenberg. Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald Seite 1 Anlage SICHER DURCH DÜNNWALD Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr Begründung: Die Straße „An der Walkmühle“ ist eine schmale Anliegerstraße, verkehrstechnisch als Einbahnstraße geführt, in Köln-Dünnwald. Sie zweigt ansteigend vom Dünnwalder Mauspfad ab, macht kurz vor ihrem Ende einen 90° Knick nach links (von rechts mündet hier die Straße„Am Katzenberg“ ein) und führt dann auf die Leuchterstraße. Es ist max. Tempo 30 vorgeschrieben, aber häufig wird schneller gefahren. Radfahrer dürfen die Straße im Gegenverkehr benutzen. Die rechte Seite der Fahrbahn ist dicht durch Anwohner KFZ beparkt, zunehmend auch durch Besucher des Wildparks. Oft stehen auch auf der linken Seite KFZ (halb auf Gehweg, halb auf Straße). Ortsfremde, z.B. Lieferverkehr oder am Wochenende verstärkt die Besucher des Wildparks, befahren die Straße auch immer öfter rückwärts oder nach gefährlichen Wendemanövern entgegen der Einbahnstraßenregelung, um wieder zum Mauspfad zu gelangen. Schild an den Häusern 11, 21, 22 Trotz des Ausbaus des Kreisverkehrs Dünnwalder Mauspfad/Leuchterstraße findet weiterhin ein reger Schleichverkehr durch die Straße statt, vor allem durch Fahrzeuge mit Bergisch-Gladbacher Kennzeichen. Sie meinen, damit einige Sekunden Zeit zu gewinnen. Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald Seite 2 SICHER DURCH DÜNNWALD Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr Es gibt 4 Gefahrenpunkte für Radfahrer, die die Straße im Gegenverkehr nutzen und die durch die Maßnahme weitgehend aufgehoben werden: 1. KFZ und Kleinlieferwagen, die aus der Walkmühle links in die Leuchterstraße abbiegen wollen, ordnen sich gern soweit wie möglich links ein. Der linke Fahrbahnrand ist zudem auch häufig bis an die Einmündungen beparkt. So befahren die Autos den Straßenbereich, der eigentlich den Radfahrern zur Verfügung stehen muss. Von der Leuchterstraße einbiegende Fahrradfahrer werden behindert und gefährdet. - Durch eine Verkehrsführung in beiden Richtungen werden Autofahrer nicht mehr von entgegen kommenden Radfahrern überrascht. 2. Von der Leuchterstraße in die Walkmühle einbiegende Radfahrer werden von Autofahrern, die in der Walkmühle entgegen kommen, im Rechtsknick nicht gesehen. Häufig wird von zu schnell fahrenden Autofahrern auch die Kurve geschnitten. - An dieser unübersichtliche Stelle wird kein Auto mehr entgegen kommen. Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald Seite 3 SICHER DURCH DÜNNWALD Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr 3. Kurz vor Einmündung in den Mauspfad kommen Autos häufig viel zu schnell eingebogen und rechnen auf der Walkmühle nicht mit entgegen kommenden Radfahrern. Radfahrer wiederum haben durch die hohe Bordsteinkante keine Ausweichmöglichkeiten. Durch die Umkehrung der Einbahnstraße sowie die Vorschrift an der Einmündung in den Mauspfad rechts abzubiegen wird der Autoverkehr in der Straße reduziert auf die Anwohner, da der den Kreisverkehr umgehende Durchgangsverkehr seine „Vorteile“ verliert. Die wenigen Autos, die zukünftig auf die Einmündung in den Mauspfad zufahren, werden wegen der zu beachtenden Vorfahrts- regelung ihre Geschwindigkeit regulieren. Somit wird der Radverkehr in beiden Richtungen sicherer. 4. In der Einmündung der Walkmühle auf den Mauspfad nehmen Autofahrer, die von der Leuchterstraße kommend in die Walkmühle abbiegen wollen, die Linkskurve gerne eng und bringen Radfahrer, die die Walkmühle hinabkommen, in Bedrängnis (Unfall am 11.2.21: Eine Radfahrerin wurde verletzt.) - Ein Einbiegen in die Walkmühle wird nicht mehr stattfinden. Die alternative Möglichkeit, die Gefahrenpunkte durch Markierung von Schutzstreifen zu entschärfen, halten wir nicht für ausreichend. Mit freundlichen Grüßen, SICHER DURCH DÜNNWALD Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald Seite 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 2392/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Änderung der Verkehrsführung "An der Walkmühle" (Az.: 02-1600-69-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe. Die Drehung der Einbahnstraße wird abgelehnt, da sich bei der Prüfung gezeigt hat, dass die Nachteile einer solchen Lösung über- wiegen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten machen einige Vorschläge zur Änderung der Verkehrsführung „An der Walkmühle“ (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Nach Prüfung der Verkehrszahlen der Knotenpunkte Dünnwalder Mauspfad/An der Walkmühle und Leuchterstraße/An der Walkmühle entspricht die derzeitige Ausrichtung der Einbahnstraße in der Straße „An der Walkmühle“ (Richtung Leuchterstraße) den Verkehrsbelastungen. Eine Drehung der Einbahnstraße erzeugt zwei Linksabbiegeströme (von der Leuchterstraße in An der Walkmühle und von An der Walkmühle auf den Dünnwalder Mauspfad), welche auf ihre Verkehrsverträglichkeit hin untersucht werden müssten. Die vorgeschlagene Regelung, dass bei Drehung der Einbahnstraße auf den Dünnwalder Mauspfad nur noch „Rechts raus“ gefahren werden darf, erzeugt Umwegfahrten für die Anwohnenden der Straße An der Walkmühle, welche schlimmstenfalls in verbotswidrigem Links- abbiegen in den Mauspfad fußen könnten. Die Folge wäre ein erhöhtes Unfallrisiko am Knotenpunkt An der Walkmühle/Dünnwalder Mauspfad. Die Aufhebung der Einbahnstraße auf dem Teilstück von der Leuchterstraße bis zur Einmündung Am Katzenberg ist nicht möglich, da die Straßenbreite für einen konfliktfreien Zweirichtungsverkehr mit auf der Fahrbahn geführten Radfahrer*innen nicht ausreicht. Um die genannten Gefahrenpunkte für Radfahrer*innen zu beseitigen wird geprüft, ob durch Rad- schutzstreifen und/oder zusätzliche Beschilderung die Verkehrssicherheit speziell im Kurvenbereich verbessert werden kann. Die Markierung von Radschutzstreifen bietet zusätzlich den Vorteil, dass das Parken am Fahrbahnrand auf dem Teilstück zwischen der Leuchterstraße und der Einmündung Am Katzberg unterbunden wird und somit die volle Fahrbahnbreite nutzbar ist. Die Verwaltung wird die verkehrliche Entwicklung in der Straße weiterhin beobachten und bei Bedarf Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen prüfen und umset- zen. Anlage Eingabe
Anlage 2 - Einspruch 1
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An die Bezirksvertretung 9 Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs Wiener Platz 2a 51065 Köln ,.1 Stadt Köln Der Bezirksbürgermeister Eingang 2 4. Sep. 2021 1 Stadtbezirk 9, Mülheim M] &c>'l�q-ov ()_ �-q_ ?_,1 Betr. Einspruch gegen Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle", Bürgereingabe gern. § 24 GO Sehr geehrter Herr Fuchs, Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die durch die Initiative „Sicher durch Dünnwaldu erheben wir als Grundstücks eigentümer der Grundstücke „An der Walkmühle xx und xx" Einspruch gegen die Änderung der Verkehrsführung. Begründung: Wir halten diese von der Aktion "Sicher durch Dünnwald" beantragte Änderung der Verkehrsführung für falsch, da die Ausfahrt von der Walkmühle auf den Dünnwalder Mauspfad beim Wildpark schlecht einsehbar ist. Bei der bisherigen Straßenführung ist die Einmündung zur Leuchterstraße gut sichtbar. Das Problem ist, dass die in der Kurve vor der Einmündung zur Leuchterstraße auf beiden Seiten abgestellten PKW und Kleinlaster die Sicht für Radfahrer und Autofahrer unmöglich machen. Die Straße ist dann auch für Rettungsdienste, Müllfahrzeuge etc. zu eng und für Fahrradfahrer unübersichtlich und gefährlich. Vorschlag: Radweg in der Straße „An der Walkmühle" durchgängig deutlich markieren und absolutes Halteverbot auf der linken Straßenseite und insbesondere im Kurvenbereich anordnen und kontrollieren. Die Gefahr geht in der Straße "Dünnwalder Mauspfad" und Einmündung „An der Walkmühle" von den Rasern aus, die die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km am Fußgängerübergang Dünnwalder Mauspfad ignorieren und mit hoher Geschwindigkeit in die Straße An der Walkmühle einbiegen. Die Initiative "Sicher durch Dünnwald" ist sicherlich zu begrüßen und zu unterstützen. Die Einhaltung der Geschwindigkeit in der „Tempo 30 Zone" auf der Walkmühle könnte mit einer digitalen Geschwindigkeitsanzeigetafel und regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen in dieser Anliegerstraße sowie einer deutlichen Markierung des Radweges verbessert werden. Entgegen den Behauptungen der Initiatoren in der Presse wurden die meisten Anwohner der Straße nicht in diese Überlegungen einbezogen und lehnen diese ab. Wie mir von den Initiatoren „Sicher durch Dünnwald" auf Anfrage mitgeteilt wurde, soll es nach deren eingereichtem Vorschlag nur das Rechtsabbiegen zum Kreisverkehr Mauspfad/Leuchterst raße erlaubt werden. Dies würde sicherlich von vielen Auto- und Radfahrern ignoriert und dann zu dem eingangs beschriebenen neuen Unfallschwerpunkt führen. Als Grundstückseigentümer von den Grundstücken xx und xx An der Walkmühle kenne ich die Situation genau, da wir auch bis vor zwei Jahren selber dort gewohnt haben. Ich hoffe, dass Sie sich bei dem angekündigten Ortstermin mit den zuständigen Mitarbeitern der städtischen Ämter selber ein Bild von dieser Verkehrssituation machen können. Wünschenswert wäre es, wenn der Ortstermin öffentlich bekanntgemacht würde und wir als Anlieger hier die Gelegenheit bekämen gehört zu werden._ Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen ,.· "' � i �- .., / ., / Zur Info: Franz Philippi und Berit Kranz (SPD) Heinz Klein und Bernd Petelkau (CDU) Klaus Ukrow (FDP) Presse (Kölnische Rundschau, Kölner Stadt Anzeiger, Wochenspiegel)
Anlage 3- Einspruch 2
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Bezirksvertretung 9 Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs Wiener Platz 2a 51065 Köln Betreff: ,. Stadt Köln Der Bezirksbürgermeister Eingang 2 4. Sep. 202, 1 Stadtbe,i,k 9, MOJheim ·•• . • 1 � O"l. -q-o✓ i 8. q_ l/f Einspruch gegen Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle", 51069 Köln, Bürgereingabe gemäß§ 24 GO Sehr geehrter Herr Fuchs, Sehr geehrte Damen und Herren, wir erheben Einspruch gegen die durch die Gruppierung „Sicher durch Dünnwald" gestellte Forderung zur Änderung der Verkehrsführung als Eigen tümer der Liegenschaften „ An der Walkmühle 23 und 50". Die von der Gruppierung „Sicher durch Dünnwald" beantragte Änderung der Verkehrsführung der Straße An der Walkmühle in eine gegenläufige Einbahnstraße, würde in Zukunft ein enormes Unfallpotenzial darstellen. Da die Einmündung der Walkmühle in den Dünnwalder Mauspfad in einer Kurve liegt und für die Rechtsabbieger nicht einsehbar ist, besteht große Gefahr. Hinzu kommt, dass die Einfahrt zur Walkmühle zugunsten der Wildparkbesucher in der Breite durch Poller eingeschränkt wurde. Die Verkehrsbeschilderung (Anlieger-, Einbahnstraße, 30 km) ist ausreichend vorhanden. Wir sind der Meinung, die Straße An der Walkmühle sollte für Radfahrer besser und deutlicher markiert werden. Damit wäre schon ein Gefahrenpunkt beseitigt. Hinzu käme absolutes Halteverbot -linke oder rechte Seite - auf der gesamten Länge der Straße. Die Einmündung Walkmühle in die Leuchterstraße sollte mit beiderseitigem Halteverbot eingerichtet werden. Dann hätten die Radfahrer genug Platz und Übersicht. -2- -2- Wir schlagen vor, dass sowohl die Polizei als auch der Ordnungsdienst häufiger Kontrollen durchführen sollten, damit die Ignoranten der 30 km-Begrenzung die Geschwindigkeit einhalten sowie die Autofahrer, die keine Anlieger sind, in die Schranken verweisen. Bei einer Änderung der Verkehrsführung würde die Straße An der Walkmühle morgens zur Umgehungsstraße für die Leuchterstraße genutzt. Insbesondere für die eiligen Verkehrsteilnehmer aus dem RheinBerg.Kreis, die den Kreisverkehr Leuchterstr. / Dünnwalder Mauspfad aus Zeitgründen meiden werden. Wird dann die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten? Wie groß ist dann das Gefahrenpotenzial? Wenn der selbsternannte Kreis „Sicher durch Dünnwald" behauptet, eine Befragung der Anwohner hätte ergeben , dass sie mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden sei, so stimmt das einfach nicht. Bis heute sind weder wir noch die unmittelbare Nachbarschaft angesprochen worden. Uns sind keine großen Verkehrsunfälle An der Walkmühle bekannt. Wir wohnen bereits seit 1964 hier. Bei dem Vorschlag der Gruppierung „Sicher durch Dünnwald" würde u.E. das Gegenteil der Fall sein. Wir wollen nicht mitschuldig sein an vermeidbaren Unfällen und lehnen deshalb eine Neuregelung der Verkehrsführung ab. Wir bitten um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen � ;( Info: Franz Philippi, SPD Heinz Klein und Bernd Petelkau, CDU Klaus Uckrow, FDP Presse (KR, KStA, KWS)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (5)
- Leuchterstraße
- Wiener Platz 2a
- Dünnwalder Mauspfad
- An der Walkmühle 26
- Am Katzenberg
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Details
- Aktenzeichen
- 2392/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.10.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 13:59