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2392/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Änderung der Verkehrsführung "An der Walkmühle" (Az.: 02-1600-69-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 2.2

Anlage 4- Einspruch 3

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Anlage 5 - Einspruch 4

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Einspruch 1

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Anlage 3- Einspruch 2

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Anlage 4- Einspruch 3

909 Zeichen

Anlage 4 
Bezirksvertretung 9 
Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln   Köln, 16.10.2021 
 
 
 
 
 
 
 
Einspruch gegen die  Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle“, 
51069 Köln, Bürgereingabe gemäß § 24 GO 
 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir erheben Einspruch gegen die durch die Gruppierung „Sicher durch Dünnwald“ gestellte 
Forderung zur Änderung der Verkehrsführung als Eigentümer der Liegenschaften „An der Walkmühle 
26“. 
Auch wenn die Einspruchsfrist bereits verstrichen sein sollte, so wollen wir doch unsere Einstellung 
zu dem o.g. Vorhaben kundtun. 
Wir sind nicht mit der Änderung der Verkehrsführung einverstanden und  schließen uns den 
Ausführungen und Vorschlägen der Eheleute xxx sowie xxx (siehe deren Schreiben vom 20. und 
23.09.2021 an obige Adresse) an. 
 
Wir bitten um Kenntnisnahme. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 5 - Einspruch 4

1733 Zeichen

Bezirksvertretung 9 
Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
[; ,;,ing 2 5. Okt. 2021 
j �tijdtbe2-irk 9. MOlhelm 
Einspruch gegen die Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle", 
51069 Köln, 
Bürgereingabe gem. § 24 G 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
gegen den durch die Bürgerinitiative „Sicher durch Dünnwald" gestellten Antrag zur 
Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle" legen wir Einspruch ein. 
Entgegen dieses Antrags sind wir der Auffassung, dass bei einer Änderung der 
Verkehrsfü.hrung dieser Straße in eine gegenläufige Einbahnstraße ein extrem unfallträchtiger 
Verkehrspunkt entstehen würde. Die Einbahnstraße würde zukünftig in den Dünnwalder 
Mauspfad münden. Diese liegt in einer Kurve und ist für Rechtsabbieger schlecht einsehbar. 
Zu Bedenken ist ebenso, dass der Dünnwalder Mauspfad, in den dann abgebogen werden 
müsste, ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen als die Leuchterstraße aufweist, in die 
bisher die Einbahnstraße mündet. 
Unseres Erachtens wäre es aber sinnvoll, ein Halteverbot auf der linken Straßenseite 
einzurichten und dieses, vor allem in den Kurvenbereichen, zu kontrollieren. 
Zur Abwendung der Gefahr für und durch Radfahrer könnte ein ausgewiesener Radweg 
angelegt werden. 
Problematischer ist dagegen die häufige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung 
innerhalb der Tempo-30-Zone, der durch Verkehrskontrollen entgegengewirkt werden könnte. 
-2-
1
Anlage 5

-2-
Als Bewohner des Hauses „An der Walkmühle xxx " seit 1997 sind uns keine
großen Verkehrsunfälle bekannt. 
Deshalb bitten wir Sie, unseren Einspruch mit aufzunehmen und erwarten gern Ihre 
Stellungnahme. 
Mit freundlichen Grüßen 
2

Anlage - Eingabe

5001 Zeichen

SICHER DURCH DÜNNWALD
Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr 
An die 
Bezirksvertretung 9
Herrn Bezirksvorsteher Fuchs 
Wiener Platz
51010 Köln
norbert.fuchs@stadt-koeln.de 
Bürgereingabe gem. § 24 GO
betr.: Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald
Die Bezirksvertretung wird gebeten, die Verwaltung mit der Änderung der 
Verkehrsführung wie folgt zu beauftragen:
1. Im Teilstück zwischen Mauspfad und der
Einmündung der Straße Am Katzenberg
ist der Einbahnverkehr umzukehren. An
der Einmündung in den Mauspfad darf
nur rechts abgebogen werden.
2. Im Teilstück von der Leuchterstraße bis zur
Einmündung Am Katzenberg ist die Einbahnregelung
aufzuheben. Die Fahrbahn ist dort mit 5,40 m breit
genug. Die Öffnung für den Verkehr in beide
Richtungen erleichtert Zu- und Abfluss des
Anliegerverkehrs aus der Siedlung Am Katzenberg.
Bürgereingabe gem. § 24 GO
betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald
Seite 1
Anlage

SICHER DURCH DÜNNWALD
Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr 
Begründung:
Die Straße „An der Walkmühle“ ist eine schmale Anliegerstraße, verkehrstechnisch als 
Einbahnstraße geführt, in Köln-Dünnwald. Sie zweigt ansteigend vom Dünnwalder 
Mauspfad ab, macht kurz vor ihrem Ende einen 90° Knick nach links (von rechts mündet 
hier die Straße„Am Katzenberg“ ein) und führt dann auf die Leuchterstraße. 
Es ist max. Tempo 30 vorgeschrieben,
aber häufig wird schneller gefahren.
Radfahrer dürfen die Straße im 
Gegenverkehr benutzen.  
Die rechte Seite der Fahrbahn ist 
dicht durch Anwohner KFZ beparkt, 
zunehmend auch durch Besucher des 
Wildparks. Oft stehen auch auf der 
linken Seite KFZ (halb auf Gehweg, 
halb auf Straße). 
Ortsfremde, z.B. Lieferverkehr oder am Wochenende
verstärkt die Besucher des Wildparks, befahren die
Straße auch immer öfter rückwärts oder nach
gefährlichen Wendemanövern entgegen der
Einbahnstraßenregelung, um wieder zum Mauspfad zu
gelangen. 
 Schild an den Häusern 11, 21, 22
Trotz des Ausbaus des Kreisverkehrs Dünnwalder Mauspfad/Leuchterstraße findet 
weiterhin ein reger Schleichverkehr durch die Straße statt, vor allem durch Fahrzeuge 
mit Bergisch-Gladbacher Kennzeichen. Sie meinen, damit einige Sekunden Zeit zu 
gewinnen.
Bürgereingabe gem. § 24 GO
betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald
Seite 2

SICHER DURCH DÜNNWALD
Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr 
Es gibt 4 Gefahrenpunkte für Radfahrer, die die Straße im Gegenverkehr nutzen und die 
durch die Maßnahme weitgehend aufgehoben werden:
1. KFZ und Kleinlieferwagen, die aus der Walkmühle links in die Leuchterstraße 
abbiegen wollen, ordnen sich gern soweit wie möglich links ein. Der linke 
Fahrbahnrand ist zudem auch häufig bis an die Einmündungen beparkt. So 
befahren die Autos den Straßenbereich, der eigentlich den Radfahrern zur 
Verfügung stehen muss. Von der Leuchterstraße einbiegende Fahrradfahrer 
werden behindert und gefährdet. - Durch eine Verkehrsführung in beiden 
Richtungen werden Autofahrer nicht mehr von entgegen kommenden Radfahrern 
überrascht. 
2. Von der Leuchterstraße in die Walkmühle einbiegende Radfahrer werden von 
Autofahrern, die in der Walkmühle entgegen kommen, im Rechtsknick nicht 
gesehen. Häufig wird von zu schnell fahrenden Autofahrern auch die Kurve 
geschnitten. - An dieser unübersichtliche Stelle wird kein Auto mehr entgegen 
kommen.
Bürgereingabe gem. § 24 GO
betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald
Seite 3

SICHER DURCH DÜNNWALD
Initiative für sicheren Fuß- und Radverkehr 
3. Kurz vor Einmündung in den Mauspfad kommen Autos häufig viel zu schnell
eingebogen und rechnen auf der Walkmühle nicht mit entgegen kommenden
Radfahrern. Radfahrer wiederum haben durch die hohe Bordsteinkante keine
Ausweichmöglichkeiten.
Durch die Umkehrung der Einbahnstraße sowie die Vorschrift an der Einmündung
in den Mauspfad rechts abzubiegen wird der Autoverkehr in der Straße reduziert
auf die Anwohner, da der den Kreisverkehr umgehende Durchgangsverkehr seine
„Vorteile“ verliert. Die 
wenigen Autos, die 
zukünftig auf die 
Einmündung in den 
Mauspfad zufahren, 
werden wegen der zu 
beachtenden Vorfahrts-
regelung ihre 
Geschwindigkeit 
regulieren. Somit wird 
der Radverkehr in beiden 
Richtungen sicherer.
4. In der Einmündung der Walkmühle auf den Mauspfad nehmen Autofahrer, die von
der Leuchterstraße kommend in die Walkmühle abbiegen wollen, die Linkskurve
gerne eng und bringen Radfahrer, die die Walkmühle hinabkommen, in Bedrängnis
(Unfall am 11.2.21: Eine Radfahrerin wurde verletzt.) - Ein Einbiegen in die
Walkmühle wird nicht mehr stattfinden.
Die alternative Möglichkeit, die Gefahrenpunkte durch Markierung von Schutzstreifen zu 
entschärfen, halten wir nicht für ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen, 
 SICHER DURCH DÜNNWALD
Bürgereingabe gem. § 24 GO
betr. Änderung der Verkehrsführung in der Straße „An der Walkmühle“ in Köln-Dünnwald
Seite 4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2786 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2392/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Änderung der Verkehrsführung "An der Walkmühle" (Az.: 
02-1600-69-21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe. Die Drehung der Einbahnstraße 
wird abgelehnt, da sich bei der Prüfung gezeigt hat, dass die Nachteile einer solchen Lösung über-
wiegen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten machen einige Vorschläge zur Änderung der Verkehrsführung „An der Walkmühle“ (s. 
Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Nach Prüfung der Verkehrszahlen der Knotenpunkte Dünnwalder Mauspfad/An der Walkmühle und 
Leuchterstraße/An der Walkmühle entspricht die derzeitige Ausrichtung der Einbahnstraße in der 
Straße „An der Walkmühle“ (Richtung Leuchterstraße) den Verkehrsbelastungen. Eine Drehung der 
Einbahnstraße erzeugt zwei Linksabbiegeströme (von der Leuchterstraße in An der Walkmühle und 
von An der Walkmühle auf den Dünnwalder Mauspfad), welche auf ihre Verkehrsverträglichkeit hin 
untersucht werden müssten. Die vorgeschlagene Regelung, dass bei Drehung der Einbahnstraße auf 
den Dünnwalder Mauspfad nur noch „Rechts raus“ gefahren werden darf, erzeugt Umwegfahrten für 
die Anwohnenden der Straße An der Walkmühle, welche schlimmstenfalls in verbotswidrigem Links-
abbiegen in den Mauspfad fußen könnten. Die Folge wäre ein erhöhtes Unfallrisiko am Knotenpunkt 
An der Walkmühle/Dünnwalder Mauspfad. 
 
Die Aufhebung der Einbahnstraße auf dem Teilstück von der Leuchterstraße bis zur Einmündung Am 
Katzenberg ist nicht möglich, da die Straßenbreite für einen konfliktfreien Zweirichtungsverkehr mit 
auf der Fahrbahn geführten Radfahrer*innen nicht ausreicht.  
Um die genannten Gefahrenpunkte für Radfahrer*innen zu beseitigen wird geprüft, ob durch Rad-
schutzstreifen und/oder zusätzliche Beschilderung die Verkehrssicherheit speziell im Kurvenbereich 
verbessert werden kann. Die Markierung von Radschutzstreifen bietet zusätzlich den Vorteil, dass 
das Parken am Fahrbahnrand auf dem Teilstück zwischen der Leuchterstraße und der Einmündung 
Am Katzberg unterbunden wird und somit die volle Fahrbahnbreite nutzbar ist. 
 
Die Verwaltung wird die verkehrliche Entwicklung in der Straße weiterhin beobachten und bei Bedarf 
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen prüfen und umset-
zen.  
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 2 - Einspruch 1

3289 Zeichen

An die Bezirksvertretung 9 
Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
,.1 Stadt Köln
Der Bezirksbürgermeister 
Eingang 2 4. Sep. 2021
1 Stadtbezirk 9, Mülheim 
M] 
&c>'l�q-ov ()_ �-q_ ?_,1
Betr. Einspruch gegen Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der 
Walkmühle", 
Bürgereingabe gern. § 24 GO 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
gegen die durch die Initiative „Sicher durch Dünnwaldu erheben wir als Grundstücks­
eigentümer der Grundstücke „An der Walkmühle xx und xx" Einspruch gegen die Änderung 
der Verkehrsführung. 
Begründung: 
Wir halten diese von der Aktion "Sicher durch Dünnwald" beantragte Änderung der 
Verkehrsführung für falsch, da die Ausfahrt von der Walkmühle auf den Dünnwalder 
Mauspfad beim Wildpark schlecht einsehbar ist. Bei der bisherigen Straßenführung ist die 
Einmündung zur Leuchterstraße gut sichtbar. 
Das Problem ist, dass die in der Kurve vor der Einmündung zur Leuchterstraße auf beiden 
Seiten abgestellten PKW und Kleinlaster die Sicht für Radfahrer und Autofahrer unmöglich 
machen. Die Straße ist dann auch für Rettungsdienste, Müllfahrzeuge etc. zu eng und für 
Fahrradfahrer unübersichtlich und gefährlich. 
Vorschlag: Radweg in der Straße „An der Walkmühle" durchgängig deutlich markieren und 
absolutes Halteverbot auf der linken Straßenseite und insbesondere im Kurvenbereich 
anordnen und kontrollieren. 
Die Gefahr geht in der Straße "Dünnwalder Mauspfad" und Einmündung „An der 
Walkmühle" von den Rasern aus, die die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km am 
Fußgängerübergang Dünnwalder Mauspfad ignorieren und mit hoher Geschwindigkeit in die 
Straße An der Walkmühle einbiegen.

Die Initiative "Sicher durch Dünnwald" ist sicherlich zu begrüßen und zu unterstützen. Die 
Einhaltung der Geschwindigkeit in der „Tempo 30 Zone" auf der Walkmühle könnte mit einer 
digitalen Geschwindigkeitsanzeigetafel und regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen in 
dieser Anliegerstraße sowie einer deutlichen Markierung des Radweges verbessert werden. 
Entgegen den Behauptungen der Initiatoren in der Presse wurden die meisten Anwohner der 
Straße nicht in diese Überlegungen einbezogen und lehnen diese ab. 
Wie mir von den Initiatoren „Sicher durch Dünnwald" auf Anfrage mitgeteilt wurde, soll es 
nach deren eingereichtem Vorschlag nur das Rechtsabbiegen zum Kreisverkehr 
Mauspfad/Leuchterst raße erlaubt werden. Dies würde sicherlich von vielen Auto- und 
Radfahrern ignoriert und dann zu dem eingangs beschriebenen neuen Unfallschwerpunkt 
führen. 
Als Grundstückseigentümer von den Grundstücken xx und xx An der Walkmühle kenne ich 
die Situation genau, da wir auch bis vor zwei Jahren selber dort gewohnt haben. 
Ich hoffe, dass Sie sich bei dem angekündigten Ortstermin mit den zuständigen Mitarbeitern 
der städtischen Ämter selber ein Bild von dieser Verkehrssituation machen können. 
Wünschenswert wäre es, wenn der Ortstermin öffentlich bekanntgemacht würde und wir als 
Anlieger hier die Gelegenheit bekämen gehört zu werden._ 
Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme. 
Mit freundlichen Grüßen 
,.·
"' 
� 
 i �- .., / .,
/ 
Zur Info: 
Franz Philippi und Berit Kranz (SPD) 
Heinz Klein und Bernd Petelkau (CDU) 
Klaus Ukrow (FDP) 
Presse (Kölnische Rundschau, Kölner Stadt Anzeiger, Wochenspiegel)

Anlage 3- Einspruch 2

3033 Zeichen

Bezirksvertretung 9 
Herrn Bezirksvorsteher N. Fuchs 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
Betreff: 
 
 
,. Stadt Köln
Der Bezirksbürgermeister
Eingang 2 4. Sep. 202,
1 Stadtbe,i,k 9, MOJheim ·•• . • 1 � O"l. -q-o✓
i 8. q_ l/f 
Einspruch gegen Änderung der Verkehrsführung der Straße „An der Walkmühle", 
51069 Köln, Bürgereingabe gemäß§ 24 GO 
Sehr geehrter Herr Fuchs, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir erheben Einspruch gegen die durch die Gruppierung „Sicher durch 
Dünnwald" gestellte Forderung zur Änderung der Verkehrsführung als Eigen­
tümer der Liegenschaften „ An der Walkmühle 23 und 50". 
Die von der Gruppierung „Sicher durch Dünnwald" beantragte Änderung der 
Verkehrsführung der Straße An der Walkmühle in eine gegenläufige 
Einbahnstraße, würde in Zukunft ein enormes Unfallpotenzial darstellen. Da die 
Einmündung der Walkmühle in den Dünnwalder Mauspfad in einer Kurve liegt 
und für die Rechtsabbieger nicht einsehbar ist, besteht große Gefahr. Hinzu 
kommt, dass die Einfahrt zur Walkmühle zugunsten der Wildparkbesucher in der 
Breite durch Poller eingeschränkt wurde. Die Verkehrsbeschilderung (Anlieger-, 
Einbahnstraße, 30 km) ist ausreichend vorhanden. 
Wir sind der Meinung, die Straße An der Walkmühle sollte für Radfahrer besser 
und deutlicher markiert werden. Damit wäre schon ein Gefahrenpunkt beseitigt. 
Hinzu käme absolutes Halteverbot -linke oder rechte Seite - auf der gesamten 
Länge der Straße. Die Einmündung Walkmühle in die Leuchterstraße sollte mit 
beiderseitigem Halteverbot eingerichtet werden. Dann hätten die Radfahrer genug 
Platz und Übersicht. 
-2-

-2-
Wir schlagen vor, dass sowohl die Polizei als auch der Ordnungsdienst häufiger 
Kontrollen durchführen sollten, damit die Ignoranten der 30 km-Begrenzung die 
Geschwindigkeit einhalten sowie die Autofahrer, die keine Anlieger sind, in die 
Schranken verweisen. 
Bei einer Änderung der Verkehrsführung würde die Straße An der Walkmühle 
morgens zur Umgehungsstraße für die Leuchterstraße genutzt. Insbesondere für 
die eiligen Verkehrsteilnehmer aus dem RheinBerg.Kreis, die den Kreisverkehr 
Leuchterstr. / Dünnwalder Mauspfad aus Zeitgründen meiden werden. Wird dann 
die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten? Wie groß ist dann das 
Gefahrenpotenzial? 
Wenn der selbsternannte Kreis „Sicher durch Dünnwald" behauptet, eine 
Befragung der Anwohner hätte ergeben , dass sie mit der vorgeschlagenen 
Regelung einverstanden sei, so stimmt das einfach nicht. Bis heute sind weder 
wir noch die unmittelbare Nachbarschaft angesprochen worden. 
Uns sind keine großen Verkehrsunfälle An der Walkmühle bekannt. Wir wohnen 
bereits seit 1964 hier. Bei dem Vorschlag der Gruppierung „Sicher durch 
Dünnwald" würde u.E. das Gegenteil der Fall sein. 
Wir wollen nicht mitschuldig sein an vermeidbaren Unfällen und lehnen deshalb 
eine Neuregelung der Verkehrsführung ab. 
Wir bitten um Ihre Stellungnahme. 
Mit freundlichen Grüßen � 
;( 
Info: Franz Philippi, SPD 
Heinz Klein und Bernd Petelkau, CDU 
Klaus Uckrow, FDP 
Presse (KR, KStA, KWS)

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Leuchterstraße
  • Wiener Platz 2a
  • Dünnwalder Mauspfad
  • An der Walkmühle 26
  • Am Katzenberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2392/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.10.2021
Erstellt
22.06.2021 13:59