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Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0436/2017 vom 10.02.2017
Stand: Am 14.02.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0436/2017 Freigabedatum 10.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vor, anstelle von Herrn Beigeordneten Franz-Josef Höing Frau Beigeordnete Andrea Blome (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschlagene(n) Be- dienstete(n) der Stadt Köln) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der Rat beauftragt den städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, entsprechend zu votieren. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 14.02.2017 2 Begründung Die Stadt Köln ist an der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu 10 % unmittelbar und zu 90 % mit- telbar über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt. Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung der Satzung der Gesellschaft lautet: „§ 8 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind.“ Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzäh- len. Vor diesem Hintergrund wurde Herr Beigeordneter Franz-Josef Höing vom Rat der Stadt Köln in sei- ner Sitzung am 02.02.2016 der Hauptversammlung der KVB zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschla- gen. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Frau Beigeordnete Andrea Blome zu wählen. Begründung der Dringlichkeit Frau Beigeordnete Blome leitet seit dem 02.01.2017 das neu geschaffene Dezernat VIII – Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die Tätigkeit der KVB fällt somit in das vor ihr verantwortete Ressort. Da vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2017 bereits eine Sitzung des Aufsichtsrats der KVB geplant ist, soll Frau Blome zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben werden.
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