Mandari Insight

0436/2017

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.02.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 17.9

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

2888 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0436/2017 
Freigabedatum 
10.02.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): 
Vorschlag für die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln schlägt der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vor, anstelle 
von Herrn Beigeordneten Franz-Josef Höing 
 
Frau Beigeordnete Andrea Blome 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschlagene(n) Be-
dienstete(n) der Stadt Köln) 
 
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
Der Rat beauftragt den städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG, entsprechend zu votieren. 
 
Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 
die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen 
kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt 
oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der 
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
Rat 14.02.2017

2 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist an der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu 10 % unmittelbar und zu 90 % mit-
telbar über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt.  
 
Die für die Entsendung in den Aufsichtsrat maßgebliche Bestimmung der Satzung der Gesellschaft 
lautet: 
 
„§ 8 
Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. 
 
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht als 
Vertreter der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählen sind.“ 
 
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten 
von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen 
sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzäh-
len. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde Herr Beigeordneter Franz-Josef Höing vom Rat der Stadt Köln in sei-
ner Sitzung am 02.02.2016 der Hauptversammlung der KVB zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschla-
gen. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Frau Beigeordnete Andrea 
Blome zu wählen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Frau Beigeordnete Blome leitet seit dem 02.01.2017 das neu geschaffene Dezernat VIII – Mobilität 
und Verkehrsinfrastruktur. Die Tätigkeit der KVB fällt somit in das vor ihr verantwortete Ressort. Da 
vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2017 bereits eine Sitzung des Aufsichtsrats der KVB geplant 
ist, soll Frau Blome zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Möglichkeit zur Teilnahme 
gegeben werden.

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
TOP 17.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0436/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27