Mandari Insight

0744/2020

Großmarkt, Verlagerung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 0744/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Großmarkt, Verlagerung 
Anfrage AN/0081/2020 Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 vom 17.02.2020 
 
 
Im Rahmen der Planung zur Verlagerung des Großmarktes der Stadt Köln stellen wir die fol-
genden Fragen: 
 
1. Was ist unter dem Begriff „Kerngroßmarkt“ zu verstehen, der von der Verwaltung gegen-
über den Händlern verwendet wird? 
2. Gilt der Beschluss des Rates, in dem allen ansässigen Händlern und Betrieben auf dem 
jetzigen Gelände Bestandschutz bis zur Verlagerung des Großmarktes zugesichert wurde, 
auch weiterhin? 
3. Falls nein, warum nicht? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Es bestehen Mietverträge und Erbpachtverträge im Großmarkt und auslaufende Mietverträge im 
angrenzenden „Aurelis-Gelände“. 
Bei dem mit dem ausdrücklichen Zweck der Freistellung für die Parkstadt Süd von der Stadt er-
worbenen „Aurelis-Gelände“, handelt es sich um ein klassisches Gewerbegebiet. Die Mehrzahl 
der vorhandenen Mietverträge mit den dortigen Hauptmieterinnen und Hauptmietern war bis zum 
31.12.2019 befristet und wird nach erfolgter Einzelfallbetrachtung nicht verlängert. 
 
Im Gegensatz zu diesem Gewerbegelände handelt es sich bei dem „Kern-Großmarkt“ um eine 
öffentliche Einrichtung, die einen festgesetzten Veranstaltungsort auf Grundlage des § 69 der 
Gewerbeordnung darstellt. Das Großmarktgebiet ist ein in der Kölner Marktsatzung bestimmtes 
und gekennzeichnetes Gebiet, innerhalb dessen satzungsgemäße Waren gelagert und an ge-
werbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucherinnen und Ver-
braucher und Großabnehmerinnen und Großabnehmer verkauft werden dürfen. Dieser Betrieb 
wird gemäß vorgenanntem Beschluss des Rates fortgeführt. 
 
2. Die Verwaltung hält weiterhin an dem genannten Ratsbeschluss fest und hat ihn zwischenzeitlich 
auch, wie nachstehend erläutert, operativ umgesetzt. 
Den Mietern des Kern-Großmarkts wurden zu den bestehenden Mietverträgen die einseitigen 
schriftlichen Erklärungen zugesandt, die eine unbefristete Fortsetzung der bestehenden Verträge 
zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen zusichert. In Einzelfällen wurden auf Wunsch ent-
sprechende Änderungsverträge abgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigungsmöglich-
keit bleibt dabei jedem Mieter weiterhin überlassen.

2 
 
Vor 2024 auslaufende Erbpachtverträge auf dem Kern-Großmarkt können bei nachgewiesenem 
berechtigtem Interesse an einer Fortführung der großmarktaffinen Nutzung nach Einzelfallprüfung 
bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Dies wird dabei aber mit der zu sichernden Vorausset-
zung verbunden, dass das Grundstück freigestellt zurückzugeben ist und die Kosten des Abrisses 
der Aufbauten und der Anlagen und der ordnungsgemäßen Entsorgung der dabei anfallenden Ab-
fälle nicht der Stadt zur Last fallen. 
 
3. Beantwortung entfällt.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0744/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.06.2020
Erstellt
03.03.2020 19:30