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V/0340/2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0004/2020)

Vorlagen 15.04.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.06.2020, TOP 6.5

V_0340_2020_Anlage Dringlichkeitsentscheidung

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0340_2020_Anlage Dringlichkeitsentscheidung

7699 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0004/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt dem  folgenden Sportverein nach der Sportfö rderrichtlinie für die ge-
plante Baumaßnahme auf der  Vereinssportanlage wie folgt den beantragten „förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zuschuss-
entschei-
dung    (vo-
raussicht-
lich) 
SC Westfalia 
Kinderhaus Nord 
Einbau einer 
Einbruch- und 
Brandmeldean-
lage, Instand-
setzung Raum-
technik und 
Gastraum nach 
Brandstiftung 
21.02.20 42.000 € 21.000 € 2021 
Summe 42.000 € 21.000 €  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Be-
schlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportförderricht-
linie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster 
über den vom Sportverein beantragten Baukostenzuschuss. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von de m Sportverein 
beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
Sportamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Imsieke 
Telefon: 492-5214 
Imsieke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn“ dem Sportverein gegenüber keinen Hinweis auf die Bewertung des För-
derantrages. 
 
2.4  Der Sportverein bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle 
möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Der Sportverein hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die einschlägigen 
Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt 
Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum 
„förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten ent-
stehen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahme  
 
Einbau einer Einbruch- und Brandmeldeanlage, Instandsetzung Raumtechnik und Gast raum nach 
Brandstiftung 
 
Am 02.11. wurde im Vereinsheim des SC Westfalia Kinderhaus durch Brandstiftung ein Feuer ausgelöst, 
das erhebliche Schäden am Gastraum und Inventar (Raumtechnik und Theke) verursachte.  
Nicht alle Kosten des Schadens wurden durch die Versicherung des SC Westfalia Kinderhaus übernom-
men. Der Verein beantragt den Baukostenzuschuss bei der Stadt Münster nur für die Schäden, deren Kos-
ten nicht von der Versicherung übernommen werden.  
Die Versicherung des SC Westfalia Kinderhaus fordert den Verein am 21.02. zur Aufrechterhaltung des 
Versicherungsschutzes zu einem unverzüglichen Einbau einer Einbruch- und Brandmeldeanlage auf. 
 
Der (dauerhafte) Erhalt des Versicherungsschutzes für den Verein und die Abwendung von etwaigen Fol-
geschäden für den Verein durch nicht umfassenden Versicherungsschutz machen eine kurzfristige Erlaub-
nis des Baubeginns erforderlich. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
 
Die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für Bau-
maßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhal-
ten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten 
Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für 
den oben aufgeführten Sportverein ist frühestens im Sommer 2021 eine Entscheidung der Stadt Münster 
über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchfüh-
rung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zu schussentscheidung und Baube-
ginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. 
Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss 
dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen.

- 3 - 
 
3. Das Anliegen des Sportvereins 
 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat der in dieser Vorlage aufgeführte 
Verein für die geplante Baumaßnahme einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang nicht mit der Bau-
maßnahme begonnen. 
 
Der Sportverein muss die Baumaßnahme aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die 
Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragt er mit seinem Baukostenzuschus-
santrag die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil 
der Sportverein damit in die Lage versetzt wird, die notwendigen Baumaßnahmen  zur Absicherung des 
Versicherungsschutzes unabhängig vom Beratungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss durchzu-
führen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d en Vereinsantrag später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine 
Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Ent-
scheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung dem Sportverein aus-
drücklich. 
 
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahme  und zum Förderverfahren der Stadt Münster erh ält der Sport-
verein von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihm bei der Maßnahmenplanung und Maßnah-
menausführung helfen. Der Sportverein weiß , dass über den Zuschussantrag erst ab 2021 entschieden 
wird und er den Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, darf der 
Sportverein die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussentscheidung beginnen. Der Sportverein muss 
in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baube-
ginn und Förderung zur Kenntnis genommen hat. 
 
Anlass für die Dringlichkeit 
 
Wie aufgeführt wird dem Verein durch die Erlaubnis zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
ermöglicht, die Baumaßnahme  bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss zu beginnen. Dies ist 
notwendig, um den  (dauerhaften) Erhalt des Versicherungsschutzes für den Verein und die Abwendung 
von etwaigen Folgeschäden für den Verein durch nicht umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleis-
ten.  
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufg rund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des anhal-
tenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausgegangen 
werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster  in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. Daher soll 
stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzende 
Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 
21.03.2020). 
 
Münster, den 27.03.2020 
 
 
 
 
 
gez.        gez. 
Markus Lewe       Andreas Nicklas 
Oberbürgermeister      Vorsitzender des Sportausschusses

Anlage A

2427 Zeichen

Anlage A zur V/0340/2020 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und Anhörung der zuständigen Bezirksvertretungen über 
den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahmen eines Müns-
teraner Sportvereins. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förde-
rung von Vereinsbaumaßnahmen wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung 
von Angeboten. Die Stadt Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport 
zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsverei-
ne des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesell-
schaft.  
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen 
die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahmen diese bereits vor der 
Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
Die Baumaßnahme trägt zur Sport- und Stadtentwicklung der wachsenden Stadt Münster bei. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2021 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beschlussvorlage

911 Zeichen

V/0340/2020 
V/0340/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0004/2020) 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   05.05.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0004/2020 über Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen ; 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn  wird gemäß §  60 Abs. 2 S. 2 GO NRW gene h-
migt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
  
Sportamt 
 
14.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Imsieke 
Telefon: 492-5214 
Imsieke@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (2)

05.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0340/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37