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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Chorweiler vom 14.03.2024 (AN/0397/2024) betreffend „Sicherheitsmaßnahmen an der Bushaltestelle in Köln Seeberg Herstattallee"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2279/2024 vom 20.09.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2279/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 (AN/0397/2024) betreffend „Sicherheitsmaßnahmen an der Bushaltestelle in Köln Seeberg Herstattallee" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ist Ihnen das Problem an der Bushaltestelle in Köln Seeberg bekannt?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Örtlichkeit geprüft. Akute, verkehrssicherheitsrelevante Probleme an der Örtlichkeit konnten dabei nicht festgestellt werden. Frage 2: „Welche Pläne oder Maßnahmen gibt es seitens der Behörden, um die Sicherheit an dieser Bushaltestelle zu verbessern?“ Antwort der Verwaltung: Unabhängig davon, dass zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen regelmäßig Gehwege auf beiden Straßenseiten vorhanden sein müssen, setzt die Anordnung eines Fußgängerüber- wegs als Beschränkung des fließenden Verkehrs die Feststellung einer qualifizierten Gefah- renlage voraus, § 45 Absatz 9 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Im vorliegenden Fall ergibt sich weder aus dem Streckenverlauf noch aus dem Ausbauzu- stand der Straße eine qualifizierte Gefahrenlage. Der Ausbau der Haltestelle und die verkehrli- che Situation sind an der Örtlichkeit seit Jahren unverändert. Dass die Verkehrssituation an der Örtlichkeit durch StVO-konformes Verhalten seitens der Verkehrsteilnehmenden weitest- gehend konfliktfrei bewältigt wird, unterstreichen sowohl die Beschwerde- als auch die Unfall- lage an der Örtlichkeit, die beide als unauffällig zu bewerten sind. Eine Anordnungsgrundlage zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs besteht demnach nicht. Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste ent- halten (s. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). 2 An der Haltestelle Herstattallee verkehren die Buslinien 122 und 125. Diese befinden sich in der Rangfolge des Nahverkehrsplans auf den Positionen 18 und 14 und werden im Zuge der Prioritätenliste umgeplant. Frage 3: „Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einrichtung von Zebrastreifen und Gehwegen zu be- schleunigen?“ Antwort der Verwaltung: Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erfordert die Umplanung der Haltestelle. Wie bei Frage 2 beschrieben, wird die Umplanung der Haltestelle Herstattallee nach der Prioritäten- liste des Nahverkehrsplans erfolgen. Frage 4: „Wie kann die lokale Gemeinschaft in diesen Prozess einbezogen werden?“ Antwort der Verwaltung: Wenn mit der Umplanung der Haltestelle begonnen wird, können die Anlieger mit einer Öffent- lichkeitsbeteiligung einbezogen werden. Frage 5: „Gibt es Experten oder Fachleute, die konsultiert wurden oder werden können, um Lösungen für dieses Sicherheitsproblem zu erarbeiten?“ Antwort der Verwaltung: Das Fachwissen ist in der Verwaltung vorhanden. Eine Umplanung der Haltestelle Her- stattallee – egal ob von internen oder externen Planenden – erfolgt entsprechend der Prioritä- tenliste des Nahverkehrsplans.

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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