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2279/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Chorweiler vom 14.03.2024 (AN/0397/2024) betreffend „Sicherheitsmaßnahmen an der Bushaltestelle in Köln Seeberg Herstattallee"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.11.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2279/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 (AN/0397/2024) betreffend 
„Sicherheitsmaßnahmen an der Bushaltestelle in Köln Seeberg Herstattallee" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1:  
„Ist Ihnen das Problem an der Bushaltestelle in Köln Seeberg bekannt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Örtlichkeit geprüft. Akute, verkehrssicherheitsrelevante Probleme an 
der Örtlichkeit konnten dabei nicht festgestellt werden. 
 
 
Frage 2: 
„Welche Pläne oder Maßnahmen gibt es seitens der Behörden, um die Sicherheit an dieser 
Bushaltestelle zu verbessern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Unabhängig davon, dass zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen regelmäßig Gehwege auf 
beiden Straßenseiten vorhanden sein müssen, setzt die Anordnung eines Fußgängerüber-
wegs als Beschränkung des fließenden Verkehrs die Feststellung einer qualifizierten Gefah-
renlage voraus, § 45 Absatz 9 Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). 
 
Im vorliegenden Fall ergibt sich weder aus dem Streckenverlauf noch aus dem Ausbauzu-
stand der Straße eine qualifizierte Gefahrenlage. Der Ausbau der Haltestelle und die verkehrli-
che Situation sind an der Örtlichkeit seit Jahren unverändert. Dass die Verkehrssituation an 
der Örtlichkeit durch StVO-konformes Verhalten seitens der Verkehrsteilnehmenden weitest-
gehend konfliktfrei bewältigt wird, unterstreichen sowohl die Beschwerde- als auch die Unfall-
lage an der Örtlichkeit, die beide als unauffällig zu bewerten sind. Eine Anordnungsgrundlage 
zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs besteht demnach nicht. 
 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 
2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs 
zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde 
eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum 
Jahr 2022 für möglichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle 
noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 
147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste ent-
halten (s. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff).

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An der Haltestelle Herstattallee verkehren die Buslinien 122 und 125. Diese befinden sich in 
der Rangfolge des Nahverkehrsplans auf den Positionen 18 und 14 und werden im Zuge der 
Prioritätenliste umgeplant.  
 
 
Frage 3: 
„Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einrichtung von Zebrastreifen und Gehwegen zu be-
schleunigen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erfordert die Umplanung der Haltestelle. Wie bei 
Frage 2 beschrieben, wird die Umplanung der Haltestelle Herstattallee nach der Prioritäten-
liste des Nahverkehrsplans erfolgen.  
 
 
Frage 4: 
„Wie kann die lokale Gemeinschaft in diesen Prozess einbezogen werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wenn mit der Umplanung der Haltestelle begonnen wird, können die Anlieger mit einer Öffent-
lichkeitsbeteiligung einbezogen werden.  
 
 
Frage 5: 
„Gibt es Experten oder Fachleute, die konsultiert wurden oder werden können, um Lösungen 
für dieses Sicherheitsproblem zu erarbeiten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Fachwissen ist in der Verwaltung vorhanden. Eine Umplanung der Haltestelle Her-
stattallee – egal ob von internen oder externen Planenden – erfolgt entsprechend der Prioritä-
tenliste des Nahverkehrsplans.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Herstattallee

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Details

Aktenzeichen
2279/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.09.2024
Erstellt
23.07.2024 07:07