4191/2021
Pflege und Reinigung Bürgerpark Weiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2814 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 4191/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 Pflege und Reinigung Bürgerpark Weiler Durch eine Initiative des Bürgervereins Volkhoven/Weiler ist vor einigen Jahren der Bürgerpark Weiler entstanden. Der Park ist immer gut besucht und bietet den Menschen aus den Mietwohnungen im Umfeld einen guten Aufenthaltsort, vor allem an heißen Tagen. Leider gibt es immer wieder Unkennt- nisse oder Fehlinformationen über die Zuständigkeiten der Ämter der Stadt Köln oder des Bürgerver- ein, was die Pflege und Reinigung des Parkbereiches betrifft. Hilfreich wäre ein Plan des Parks, wo genau die Grenzen, Arbeitsfelder( wie Grünpflege etc.) und Bereiche der dort zuständigen städti- schen Ämtern und Abteilungen und anderen Akteuren, wie z. Bsp. Bürgerverein, eingetragen sind, um immer die richtigen Ansprechpartner zu kennen. Die CDU-Fraktion fragt die Verwaltung: 1. Existiert eine solche Übersicht mit graphischer Darstellung der Zuständigkeiten, wie oben genannt? a) wenn ja, kann die BV Chorweiler darüber informiert werden? b) wenn nein, ist eine Übersicht geplant oder kann sie erstellt werden? Antwort der Verwaltung: Eine flächendeckende grafische Darstellung der Zuständigkeiten gibt es noch nicht. Dazu müssten die analogen Daten vollständig transformiert werden, was aber nur schrittweise bei der Überarbeitung von analogen Daten erfolgt. Selbst wenn die grundstücksverwaltenden Dienststellen dargestellt werden könnten würde das aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese Dienststelle auch für alle Angelegenheiten oder Beschwer- den zuständig ist. Bestimmte Aufgaben erledigen nicht selten andere Dienststellen oder Gruppen innerhalb eines Amtes im Auftrag der grundstücksverwaltenden Dienststelle. Ein Beispiel ist die Abfallbeseitigung in Grünanlagen. Hier sind ausschließlich die Abfallwirtschaftsbe- triebe der Stadt Köln (AWB) zuständig. Ein Verzeichnis der direkten Ansprechpersonen mit deren Zuständigkeiten ist wegen der permanen- ten Personalfluktuation und der Schwierigkeit bei Vertretungen (Urlaub, Krankheit) nicht sinnvoll. Eine Vielzahl von Beschwerden können über mittlerweile über die Website https://sags-uns.stadt- koeln.de/ oder die sag`s-uns-App gemeldet werden. Bewährt hat sich auch die Mitteilung von Anliegen und Beschwerden mit „grünen“ Themen an die zentrale E-Mailadresse des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Gruenflaechenamt@STADT- KOELN.DE. Von dort aus werden die Anliegen direkt an die zuständigen Ämter, Abteilungen oder Sachgebiete weitergeleitet. Hilfreich sind genaue Ortsangabe wie z.B. ein Kartenausschnitt aus Google-Maps.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4191/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.12.2021
- Erstellt
- 29.11.2021 13:39