Mandari Insight

AN/1122/2021

Anfrage: Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 26.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 4.6

GOL Anfrage gem. § 4__Jugendhilfeausschuss.Namen

· application/pdf

Ansehen

GOL Anfrage gem. § 4__Jugendhilfeausschuss.Namen

4142 Zeichen

Grün offene Liste (GOL)      Datum 19.05.2021   
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 01.06.2021  
 
Anfrage: Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im 
Jugendhilfeausschuss, vergeben werden 
 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
der Jugendhilfeausschuss hat Entscheidungsbefugnisse unter anderem in diesen Bereichen: 
 
- Aufstellung von pädagogischen Richtlinien zur Gestaltung, Ausstattung und 
Unterhaltung/Instandsetzung von Kinderspielplätzen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen 
- Planung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen 
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) 
und Gestaltung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 
150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro 
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und 
Teilsanierung) an städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 
100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro 
- Jugendhilfeplanung gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII 
- Programm "Angebote zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen 
Leben" 
- Verteilung der Mittel zur Förderung von Familienbildungs- und Familienerholungsstätten 
nichtkommunaler Träger

In 2019 hatten 40 Prozent aller Kölner:innen einen Migrationshintergrund. Bei Kindern und 
Jugendlichen betrug der Anteil 59 Prozent. Diese Vielfalt bildet sich aber auch in der 
Trägerlandschaft ab, wo sich bereits eine Vielzahl von Migrantenselbstorganisationen 
professionell und tatkräftig in der Jugendförderung einbringen. Somit ermöglichen sie auch 
einem großen Teil der Kinder und Jugendlichen mit einer sog. Migrations- und 
Fluchterfahrung Räume des Empowerments und safer spaces. Insbesondere während der 
Pandemie, den einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen wie u.a. der 
Schulen und OGS´en fanden bei den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
insbesondere den migrantischen Trägern viele Kinder und Jugendliche Unterstützung, Halt, 
Beratung und Freizeitangebote. Die pandemisch bedingten Bildungslücken durch 
Fernunterricht, Wechselunterricht, Unterrichtsausfall uvm. konnten auch durch den 
unermüdlichen Einsatz der migrantischen Träger und Ehrenamtler*innen abgemildert 
werden. Für diese großartige Leistung bedanken wir uns. 
Es ist jedoch bekannt, dass eben diese migrantischen Träger (darunter auch viele 
anerkannte Träger der Jugendarbeit) in Köln überproportional prekär finanziert sind und ihre 
professionelle Arbeit fast ausschließlich über ehrenamtliches Engagement und 
projektbasierter (zeitlich befristeter) Förderung abgewickelt wird. 
Auch hier ist es notwendig die wichtige Arbeit dauerhaft in Form einer Strukturförderung, als 
bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle etc. zu sichern, was ja bereits anderen 
Trägern der Jugend(sozial)arbeit in Köln ermöglicht wird. Denn grundsätzlich ist die 
Förderung von Jugendarbeit Aufgabe der Kommune. 
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
1. Welche Einrichtungen werden aus den oben genannten unterlegten Programmen und 
Projekten finanziell unterstützt? 
2. Welche migrantischen Einrichtungen1 werden finanziell unterstützt? 
3. Wie viele migrantische Einrichtungen in der Jugendförderung/ Kinder- und Jugendhilfe 
erhalten eine Strukturförderung als bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle, 
Jugendkunstschule usw.? 
4. Wie gedenkt die Jugend-Verwaltung der immer weiter fortschreitenden Diversifizierung der 
Trägerlandschaft und veränderten Bedarfen zu begegnen?!  
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Jaroslaw Bak 
 
1 bei migrantischen Trägern sind Migranten(selbst)organisationen gemeint. Es wären somit auch die 
IKZ, die gleichzeitig MSO´s, sind gemeint. Eine AWO oder Caritas, die ja auch IKZ sind, sind explizit 
nicht gemeint! BfMF oder Rom e.V. bspw. schon.

Beratungsverlauf (1)

01.06.2021 Integrationsrat
TOP 4.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1122/2021
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
26.05.2021
Erstellt
26.05.2021 09:31