AN/1122/2021
Anfrage: Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss vergeben werden
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GOL Anfrage gem. § 4__Jugendhilfeausschuss.Namen
4142 Zeichen
Grün offene Liste (GOL) Datum 19.05.2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 01.06.2021 Anfrage: Partizipation migrantischer Einrichtungen an den Mitteln, die im Jugendhilfeausschuss, vergeben werden Sehr geehrter Herr Vorsitzender, der Jugendhilfeausschuss hat Entscheidungsbefugnisse unter anderem in diesen Bereichen: - Aufstellung von pädagogischen Richtlinien zur Gestaltung, Ausstattung und Unterhaltung/Instandsetzung von Kinderspielplätzen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen - Planung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen - investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro - Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro - Jugendhilfeplanung gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Programm "Angebote zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen Leben" - Verteilung der Mittel zur Förderung von Familienbildungs- und Familienerholungsstätten nichtkommunaler Träger In 2019 hatten 40 Prozent aller Kölner:innen einen Migrationshintergrund. Bei Kindern und Jugendlichen betrug der Anteil 59 Prozent. Diese Vielfalt bildet sich aber auch in der Trägerlandschaft ab, wo sich bereits eine Vielzahl von Migrantenselbstorganisationen professionell und tatkräftig in der Jugendförderung einbringen. Somit ermöglichen sie auch einem großen Teil der Kinder und Jugendlichen mit einer sog. Migrations- und Fluchterfahrung Räume des Empowerments und safer spaces. Insbesondere während der Pandemie, den einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen wie u.a. der Schulen und OGS´en fanden bei den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit und insbesondere den migrantischen Trägern viele Kinder und Jugendliche Unterstützung, Halt, Beratung und Freizeitangebote. Die pandemisch bedingten Bildungslücken durch Fernunterricht, Wechselunterricht, Unterrichtsausfall uvm. konnten auch durch den unermüdlichen Einsatz der migrantischen Träger und Ehrenamtler*innen abgemildert werden. Für diese großartige Leistung bedanken wir uns. Es ist jedoch bekannt, dass eben diese migrantischen Träger (darunter auch viele anerkannte Träger der Jugendarbeit) in Köln überproportional prekär finanziert sind und ihre professionelle Arbeit fast ausschließlich über ehrenamtliches Engagement und projektbasierter (zeitlich befristeter) Förderung abgewickelt wird. Auch hier ist es notwendig die wichtige Arbeit dauerhaft in Form einer Strukturförderung, als bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle etc. zu sichern, was ja bereits anderen Trägern der Jugend(sozial)arbeit in Köln ermöglicht wird. Denn grundsätzlich ist die Förderung von Jugendarbeit Aufgabe der Kommune. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Einrichtungen werden aus den oben genannten unterlegten Programmen und Projekten finanziell unterstützt? 2. Welche migrantischen Einrichtungen1 werden finanziell unterstützt? 3. Wie viele migrantische Einrichtungen in der Jugendförderung/ Kinder- und Jugendhilfe erhalten eine Strukturförderung als bspw. Jugendzentrum, Jugendberatungsstelle, Jugendkunstschule usw.? 4. Wie gedenkt die Jugend-Verwaltung der immer weiter fortschreitenden Diversifizierung der Trägerlandschaft und veränderten Bedarfen zu begegnen?! Mit freundlichen Grüßen, Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Jaroslaw Bak 1 bei migrantischen Trägern sind Migranten(selbst)organisationen gemeint. Es wären somit auch die IKZ, die gleichzeitig MSO´s, sind gemeint. Eine AWO oder Caritas, die ja auch IKZ sind, sind explizit nicht gemeint! BfMF oder Rom e.V. bspw. schon.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1122/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 09:31