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AN/1255/2025

Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der JUGZ und Klärung der naturschutzrechtlichen Auflagen

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 03.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.1.13

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

3752 Zeichen

SPD-Fraktion im Kölner Rat 
Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.09.2025 
 
AN/1255/2025 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der JUGZ und Klärung 
der naturschutzrechtlichen Auflagen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich Gespräche mit der Unteren 
Naturschutzbehörde (UNB), der Jugendzentren Köln gGmbH (JUGZ) und den beteiligten 
Veranstaltern aufzunehmen, um eine Lösung zu erarbeiten, die den naturschutzrechtlichen 
Anforderungen gerecht wird und weiterhin die Nutzung des Jugendparks für Veranstaltungen 
und pädagogische Angebote ermöglicht. 
 
Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, 
 
1. dass die JUGZ nicht durch unverhältnismäßige Ordnungsverfügungen in ihrer opera-
tiven und finanziellen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, 
 
2. dass die Stadt Köln bei Anordnung kostenintensiver Rekultivierungsmaßnahmen 
durch die UNB (aktuell ca. 30-50 T€) die Finanzierung übernimmt, da die Flächen im 
Eigentum der Stadt stehen und die JUGZ als gemeinnützige Trägerin die Flächen le-
diglich treuhänderisch im Rahmen eines Nutzungsvertrages betreibt, 
 
3. dass die für Köln unverzichtbaren Open-Air-Flächen auch künftig für kulturelle Veran-
staltungen, Jugendarbeit und Freizeitangebote zur Verfügung stehen. 
 
Die Ergebnisse der Gespräche sind dem Rat bis spätestens zur nächsten Sitzung des 
Hauptausschusses am 29.09.2025 vorzulegen.

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
 
Der im Rahmen der Bundesgartenschau 1957 angelegte Jugendpark hat sich von Beginn an 
als zentraler Anlaufpunkt für die Kinder-, Jugend- und Pfadfinderarbeit etabliert. Mit Zeltla-
gern, Freiluftspielen und pädagogischen Aktivitäten bietet er bis heute ein vielfältiges Pro-
gramm. Er ist ein vitaler Veranstaltungsort, an dem Trendsport, Open-Air-Events und Ju-
gendkultur in unserer Stadt lebendig werden. 
 
Die Flächenpflege und Rekultivierung erfolgt jährlich zuverlässig durch Fachbetriebe, die von 
der JUGZ beauftragt werden. Die nunmehr von der UNB erlassene Ordnungsverfügung for-
dert jedoch bodenverändernde Maßnahmen (u. a. Tiefenlockerung von 30 cm Erdreich, Ent-
fernung von Fremdmaterial wie Rheinsand und Lavagranulat sowie Einsaat vorgegebener 
Grasarten), die zu erheblichen Mehrkosten (30 - 50 T€) führen und eine zukünftige Nutzung 
der Flächen für Open-Air-Veranstaltungen faktisch ausschließen. 
 
Hinzu kommen regelmäßige Überflutungen der Fläche, sodass die geforderten bodenverän-
dernden Maßnahmen weder ökologisch nachhaltig noch mit dem bestehenden Nutzungskon-
zept vereinbar sind. 
 
Die Folgen wären gravierend: 
 
 Verlust eines der wenigen Open-Air-Veranstaltungsorte in Köln, 
 Einschränkungen für den Jugendzeltplatz, 
 finanzielle Schädigung der JUGZ mit drohender Reduzierung pädagogischer Ange-
bote, 
 Rückgabe der Flächen an die Stadt mit zusätzlichen Belastungen für den städtischen 
Haushalt. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um Schaden für die Kölner Kulturszene, die Jugendarbeit und unsere Stadtgesellschaft ab-
zuwenden sowie aufgrund des von der UNB vorgegebenen Abnahmetermins für die ange-
ordneten Rekultivierungsmaßnahmen am 30.09.2025, ist eine sofortige städtische und politi-
sche Klärung erforderlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt    gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   Die Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1255/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
03.09.2025
Erstellt
03.09.2025 14:46