AN/1255/2025
Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der JUGZ und Klärung der naturschutzrechtlichen Auflagen
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Kölner Rat Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.09.2025 AN/1255/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 Sicherung der Nutzbarkeit des Jugendparks – Unterstützung der JUGZ und Klärung der naturschutzrechtlichen Auflagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), der Jugendzentren Köln gGmbH (JUGZ) und den beteiligten Veranstaltern aufzunehmen, um eine Lösung zu erarbeiten, die den naturschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird und weiterhin die Nutzung des Jugendparks für Veranstaltungen und pädagogische Angebote ermöglicht. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen, 1. dass die JUGZ nicht durch unverhältnismäßige Ordnungsverfügungen in ihrer opera- tiven und finanziellen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, 2. dass die Stadt Köln bei Anordnung kostenintensiver Rekultivierungsmaßnahmen durch die UNB (aktuell ca. 30-50 T€) die Finanzierung übernimmt, da die Flächen im Eigentum der Stadt stehen und die JUGZ als gemeinnützige Trägerin die Flächen le- diglich treuhänderisch im Rahmen eines Nutzungsvertrages betreibt, 3. dass die für Köln unverzichtbaren Open-Air-Flächen auch künftig für kulturelle Veran- staltungen, Jugendarbeit und Freizeitangebote zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Gespräche sind dem Rat bis spätestens zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2025 vorzulegen. - 2 - Begründung: Der im Rahmen der Bundesgartenschau 1957 angelegte Jugendpark hat sich von Beginn an als zentraler Anlaufpunkt für die Kinder-, Jugend- und Pfadfinderarbeit etabliert. Mit Zeltla- gern, Freiluftspielen und pädagogischen Aktivitäten bietet er bis heute ein vielfältiges Pro- gramm. Er ist ein vitaler Veranstaltungsort, an dem Trendsport, Open-Air-Events und Ju- gendkultur in unserer Stadt lebendig werden. Die Flächenpflege und Rekultivierung erfolgt jährlich zuverlässig durch Fachbetriebe, die von der JUGZ beauftragt werden. Die nunmehr von der UNB erlassene Ordnungsverfügung for- dert jedoch bodenverändernde Maßnahmen (u. a. Tiefenlockerung von 30 cm Erdreich, Ent- fernung von Fremdmaterial wie Rheinsand und Lavagranulat sowie Einsaat vorgegebener Grasarten), die zu erheblichen Mehrkosten (30 - 50 T€) führen und eine zukünftige Nutzung der Flächen für Open-Air-Veranstaltungen faktisch ausschließen. Hinzu kommen regelmäßige Überflutungen der Fläche, sodass die geforderten bodenverän- dernden Maßnahmen weder ökologisch nachhaltig noch mit dem bestehenden Nutzungskon- zept vereinbar sind. Die Folgen wären gravierend: Verlust eines der wenigen Open-Air-Veranstaltungsorte in Köln, Einschränkungen für den Jugendzeltplatz, finanzielle Schädigung der JUGZ mit drohender Reduzierung pädagogischer Ange- bote, Rückgabe der Flächen an die Stadt mit zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt. Begründung der Dringlichkeit: Um Schaden für die Kölner Kulturszene, die Jugendarbeit und unsere Stadtgesellschaft ab- zuwenden sowie aufgrund des von der UNB vorgegebenen Abnahmetermins für die ange- ordneten Rekultivierungsmaßnahmen am 30.09.2025, ist eine sofortige städtische und politi- sche Klärung erforderlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Die Linke-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1255/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 03.09.2025 14:46