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V/0496/2019

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2019

Vorlagen 15.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 13.06.2019, TOP 4.3

Anlage A

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Anlage_2

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Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1772 Zeichen

Anlage A zur V/0496/2019 
Kurzüberblick 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im  
Stadtbezirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
x
  mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
x
  mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
x
  mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ 
Teilziel:  
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2019 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 72.960 € durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage_2

3781 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Anlage_1

3185 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 
 
 
Nr. 
 
 
Verein 
 
Mit-
glieder 
 
lfd. 
Aufwdg. 
 
Jubiläum 
 
Einzelveranstaltg./ 
Projekt 
 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankter Menschen 10 X   150 
2 Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V. 110 X   200 
3 Carneval Club Turmuhlen 82 X   250 
4 Constantia Gelmer von 1881, Chorgemeinschaft 
(früher Chor- und Theatergemeinschaft) 
 
30 X   100 
5 Diakonie Münster, Handorfer Hof 
für das Kulturprojekt „Handorfer Hofkultur“ 
 
 X  X 2.000 
6 Eintracht Münster e. V.  
für 35. Jubiläum, Familienfest und Zeltlager 
 
250  X X 600 
7 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V.   X  200 
8 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e.V.    X 250 
9 Förderverein der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V. 77   X 900 
10 Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. 
für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule Gelmer 
 
   X 500 
11 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 54   X 800 
12 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft  
St. Josef Gelmer 
 
160 X  X 250

Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 
 
 
Nr. 
 
 
Verein 
 
Mit-
glieder 
 
lfd. 
Aufwdg. 
 
Jubiläum 
 
Einzelveranstaltg./ 
Projekt 
 
Zuschuss 
€ 
13 Heimatverein Handorf e. V. 612 X   300 
14 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 200 X   350 
15 Initiative „Demenznetz Mauritz-Ost,  
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 
25 X   350 
16 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X   100 
17 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 132 X   250 
18 Katholische Frauengemeinschaft St. Margareta 90 X   250 
19 Katholische Kirchengemeinde St. Mauritz 
/Jubiläum Ehrenamtshilfe Wochenmarkttreff  
 
  X X 800 
20 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla Handorf 
 
18   X 200 
21 kfd St. Josef Gelmer 98 X   200 
22 kfd St. Petronilla 440 X   250 
23 Landfrauen Handorf 59 X   100 
24 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X   200 
25 Mehrzweckhalle Gelmer, Kuratorium, 
/Erneuerung/Erweiterung Bestuhlung im großen Saal 
 
   X 2.500 
26 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 24 X   200

Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 
 
 
Nr. 
 
 
Verein 
 
Mit-
glieder 
 
lfd. 
Aufwdg. 
 
Jubiläum 
 
Einzelveranstaltg./ 
Projekt 
 
Zuschuss 
€ 
27 Parforcehornbläser Münsterland (früher Naturhornbläser Gelmer) 14 X   100 
28 Pfadfinderstamm St. Petronilla in der „Deutschen Pfadfinderschaft 
Sankt Georg“ 
 
192 X   200 
29 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 152 X   200 
30 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1965 e.V. 195 X   200 
31 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum e. V. von 1955 66 X   200 
32 Schützengilde Hornheide von 1954 39 X   200 
33 Sozialbüro Münster-Ost, Ökumenisches Soz.Büro am Hegerskamp 4  X   500 
34 Straßenfest Theodor-Hovestadt-Weg   X X - 
35 TeaoterFrönde Gelmer e. V.  
(früher Chor- und Theatergemeinschaft Constantia Gelmer) 
  
17 X   400 
36 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e. V.,  
Tierheim an der Kötterstraße 
699 X   200 
37 „Treff am Turm“ der Pfarrei St. Mauritz (am Kirchort Margareta)  X   300 
38 Vinzenzwerk Handorf e. V.,  
Fachbereich Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd 
 
13   X 750 
 Gesamt     15.500

Beschlussvorlage

1962 Zeichen

V/0496/2019 
V/0496/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzel-
veranstaltungen oder Jubiläen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019   
Zeile 15 Transferaufwendungen  15.500  
 
 
 
Begründung: 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der 
Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien (An-
lage 2) bewilligt. 
  
Die insgesamt 38 gestellten Anträge sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. 
Bezirksverwaltung Münster-
Ost 
 
15.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Groh 
Telefon: 492-1620  
GrohK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0496/2019 
 
Alle Anträge wurden inhaltlich hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Förderhöhe von der Bezirks-
verwaltung und dem Ältestenrat der Bezirksvertretung Ost geprüft. Mit Ausnahme eines Antrag (lfd. 
Nr. 34) entsprechen sie den oben genannten Richtlinien und können einen Zuschuss für laufende 
Aufwendungen, Jubiläen oder Einzelveranstaltungen erhalten. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. 
 
 
I.A.  
 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge 
Anlage 2  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Beratungsverlauf (1)

13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hegerskamp 4X
  • Theodor-Hovestadt-Weg
  • Kötterstraße 699x
  • Eichenaue
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0496/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37