V/0496/2019
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1772 Zeichen
Anlage A zur V/0496/2019 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: x mit hoher Umwelt- und Naturqualität x mit breitem Freizeit- und Sportangebot x mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ Teilziel: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2019 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 72.960 € durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü- gung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage_2
3781 Zeichen
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Anlage_1
3185 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 Nr. Verein Mit- glieder lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzelveranstaltg./ Projekt Zuschuss € 1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankter Menschen 10 X 150 2 Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V. 110 X 200 3 Carneval Club Turmuhlen 82 X 250 4 Constantia Gelmer von 1881, Chorgemeinschaft (früher Chor- und Theatergemeinschaft) 30 X 100 5 Diakonie Münster, Handorfer Hof für das Kulturprojekt „Handorfer Hofkultur“ X X 2.000 6 Eintracht Münster e. V. für 35. Jubiläum, Familienfest und Zeltlager 250 X X 600 7 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V. X 200 8 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e.V. X 250 9 Förderverein der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V. 77 X 900 10 Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule Gelmer X 500 11 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 54 X 800 12 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 160 X X 250 Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 Nr. Verein Mit- glieder lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzelveranstaltg./ Projekt Zuschuss € 13 Heimatverein Handorf e. V. 612 X 300 14 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 200 X 350 15 Initiative „Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 25 X 350 16 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X 100 17 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 132 X 250 18 Katholische Frauengemeinschaft St. Margareta 90 X 250 19 Katholische Kirchengemeinde St. Mauritz /Jubiläum Ehrenamtshilfe Wochenmarkttreff X X 800 20 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla Handorf 18 X 200 21 kfd St. Josef Gelmer 98 X 200 22 kfd St. Petronilla 440 X 250 23 Landfrauen Handorf 59 X 100 24 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X 200 25 Mehrzweckhalle Gelmer, Kuratorium, /Erneuerung/Erweiterung Bestuhlung im großen Saal X 2.500 26 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 24 X 200 Anlage 1 zur Vorlage V/0496/2019 Nr. Verein Mit- glieder lfd. Aufwdg. Jubiläum Einzelveranstaltg./ Projekt Zuschuss € 27 Parforcehornbläser Münsterland (früher Naturhornbläser Gelmer) 14 X 100 28 Pfadfinderstamm St. Petronilla in der „Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg“ 192 X 200 29 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 152 X 200 30 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1965 e.V. 195 X 200 31 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum e. V. von 1955 66 X 200 32 Schützengilde Hornheide von 1954 39 X 200 33 Sozialbüro Münster-Ost, Ökumenisches Soz.Büro am Hegerskamp 4 X 500 34 Straßenfest Theodor-Hovestadt-Weg X X - 35 TeaoterFrönde Gelmer e. V. (früher Chor- und Theatergemeinschaft Constantia Gelmer) 17 X 400 36 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e. V., Tierheim an der Kötterstraße 699 X 200 37 „Treff am Turm“ der Pfarrei St. Mauritz (am Kirchort Margareta) X 300 38 Vinzenzwerk Handorf e. V., Fachbereich Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd 13 X 750 Gesamt 15.500
Beschlussvorlage
1962 Zeichen
V/0496/2019 V/0496/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2019 Beratungsfolge 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzel- veranstaltungen oder Jubiläen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019 Zeile 15 Transferaufwendungen 15.500 Begründung: Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien (An- lage 2) bewilligt. Die insgesamt 38 gestellten Anträge sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Bezirksverwaltung Münster- Ost 15.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Groh Telefon: 492-1620 GrohK@stadt-muenster.de - 2 - V/0496/2019 Alle Anträge wurden inhaltlich hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Förderhöhe von der Bezirks- verwaltung und dem Ältestenrat der Bezirksvertretung Ost geprüft. Mit Ausnahme eines Antrag (lfd. Nr. 34) entsprechen sie den oben genannten Richtlinien und können einen Zuschuss für laufende Aufwendungen, Jubiläen oder Einzelveranstaltungen erhalten. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. I.A. gez. Groh Anlagen: Anlage A Anlage 1 Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hegerskamp 4X
- Theodor-Hovestadt-Weg
- Kötterstraße 699x
- Eichenaue
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0496/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37