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1475/2019

Einführung eines Frauenpreises in Köln, hier: ELSE-FALK-Preis

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.4

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Konzept Kölner Frauenpreis

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4008 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1475/2019 
Freigabedatum 
 19.06.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung eines Frauenpreises in Köln 
hier: ELSE-FALK-Preis 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, in Köln einen Frauenpreis einzuführen. Der „ELSE-FALK“- Preis soll erstmalig am 
7.3.2020 anlässlich der Feierlichkeiten zum Internationalen Frauentag vergeben werden. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des beiliegenden Konzeptes (Anlage 1) die Ausschrei-
bung des Wettbewerbes für den „ELSE-FALK“-Preis durchzuführen. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    5000,- € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag ist trotz zahlreicher Fortschritte noch nicht erreicht. 
Nach wie vor sind Frauen und Mädchen in vielen Lebensbereichen gegenüber Männern und Jungen 
benachteiligt. Noch immer bestehen gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ungleichheiten. 
So erhalten beispielsweise Frauen immer noch weniger Gehalt als Männer und sie sind auf vielen 
Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert. Zudem sind sie häufiger von Ge-
walt betroffen. 
 
Als viertgrößte Stadt Deutschlands ist es daher angemessen, in Köln einen Frauenpreis auszuloben, 
mit dem außergewöhnliches Engagement von Frauen bei der Gleichstellung von Frauen und Män-
nern oder Mädchen und Jungen gewürdigt wird. 
 
Der Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen (AKF), ein überparteilicher und überkonfessioneller Zu-
sammenschluss von mehr als vierzig Frauenorganisationen in Köln, hat die Etablierung eines Kölner 
Frauenpreises bereits vor längerer Zeit angeregt.  
Mit der Einführung eines Kölner Frauenpreises bekennt sich die Stadt Köln, neben der Unterzeich-
nung der Europäischen Charta der Gleichstellung, nochmals deutlich zum Grundsatz der Gleichstel-
lung von Frauen und Männern.  
 
 
 
Mit der Einführung des Preises werden nachstehende Ziele verfolgt: 
 
 Die Öffentlichkeit soll für das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ sensibilisiert werden.  
 
 Vorbilder sollen in der Öffentlichkeit gezeigt werden und zur Nachahmung animieren. 
Dadurch soll die Bereitschaft gestärkt werden, selbst für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern bzw. Mädchen und Jungen aktiv zu werden.

3 
 
 Leistungen, die eine tatsächliche Gleichstellung bewirken bzw. ungleiche Lebenslagen von Frau-
en und Männern verändern, sollen honoriert werden.  
 
 Mit dem Frauenpreis soll das herausragende Engagement in Frauenprojekten ausgezeichnet und 
deutlich gemacht werden, wie gesellschaftlich wichtig die Gleichstellung und der respektvolle 
Umgang miteinander sind. Engagierte Frauen sollen Wertschätzung erfahren und sichtbar wer-
den. 
 
 
 
Begründung zur Dringlichkeit  
 
Die Dringlichkeit für eine Beschlussfassung am 9.7.2019 im Rat mit Vorberatung im AVR am 1.7.2019 
ist gegeben, da der Preis bereits erstmalig am 7.3.2020 anlässlich der Feierlichkeiten des Internatio-
nalen Frauentages im Rathaus verliehen werden soll.  
Die Ausschreibung für den Preis soll im Zeitraum 1.8. bis 30.11.2019 durchgeführt werden. Die Vor-
bereitungen hierzu müssen spätestens im Juli 2019 starten.

Anlage 1 Konzept Kölner Frauenpreis

8903 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
ELSE-FALK-PREIS 
Der Kölner Frauenpreis  
 
 
 
Konzept zur Ausschreibung eines  
Frauenpreises in Köln ab 2020

2 
 
Die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag ist trotz zahlreicher Fortschritte noch nicht 
erreicht. Nach wie vor sind Frauen und Mädchen in vielen Lebensbereichen gegenüber 
Männern und Jungen benachteiligt. Noch immer bestehen gesellschaftliche, politische und 
wirtschaftliche Ungleichheiten. So erhalten beispielsweise Frauen immer noch weniger 
Gehalt als Männer und sie sind auf vielen Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft 
unterrepräsentiert. Zudem sind sie häufiger von Gewalt betroffen. 
Für die viertgrößte Stadt Deutschlands ist es daher angemessen, einen Preis auszuloben, 
der Frauen auszeichnet, die sich um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und 
Männern bzw. Mädchen und Jungen in Köln in besonderem Maße verdient gemacht haben. 
Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen (AKF), 
einem überparteilichen und überkonfessionellen Zusammenschluss von mehr als vierzig 
Frauenorganisationen in Köln. 
Der Frauenpreis ist ein Preis der Stadt Köln, der durch einen Ratsbeschluss installiert wird. 
Der Kölner Frauenpreis trägt den Namen ELSE-FALK-Preis. 
 
ELSE FALK (1872 – 1956) - Ein Auszug aus ihrem Engagement: 
 
Während des 1. Weltkriegs Schatzmeisterin der KÖLNER 
NATIONALEN FRAUENGEMEINSCHAFT,  
1918 – 1933 Vorsitzende des STADTVERBANDES KÖLNER 
FRAUENVEREINE (heute AKF Köln),  
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der STADTVERBÄNDE 
von Rheinland und Westfalen,  
Vorsitzende des KÖLNER VEREINS FÜNFTER 
WOHLFAHRTSVERBAND und Vorstandsmitglied des 
Landesverbandes (heute Der Paritätische Köln / NRW),  
Gründung und Leitung des VEREINS MÜTTERERHOLUNG UND MÜTTER-
SCHULUNG, Initiierung von vier Rentnerinnenheimen für durch Krieg und Inflation 
verarmte Frauen, Begründung der städtischen Blindenbibliothek,  
Mitwirkung im Vorstand der Kölner GEDOK.  
1930 wurde das Haus für berufstätige Frauen nach ihr benannt. Ein Jahr später war sie 
als Jüdin gezwungen, alle Ämter niederzulegen. Nach der Zerstörung der Wohnung der 
Falks in der Reichspogromnacht 1938 verließ die Familie das Land.  
Vgl. Irene Franken: Frauen in Köln. Der historische Stadtführer. Köln 2008, S. 265ff

3 
 
Ziele 
 
 Die Öffentlichkeit soll für das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ sensibilisiert 
werden. Zudem soll die Bereitschaft gestärkt werden, selbst für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen aktiv zu 
werden. 
 Vorbilder sollen in der Öffentlichkeit gezeigt werden und zur Nachahmung 
animieren. 
 Leistungen, die eine tatsächliche Gleichstellung bewirken, ungleiche 
Lebenslagen von Frauen und Männern verändern bzw. gleiche Chancen für 
Frauen und Männern in allen Lebensbereichen herstellen, sollen honoriert 
werden. 
 Mit dem Frauenpreis soll das herausragende Engagement in Frauenprojekten 
ausgezeichnet werden und verdeutlichen, wie gesellschaftlich wichtig die 
Gleichstellung und der respektvolle Umgang miteinander sind 
 Verdienste von Frauen sollen nicht in Vergessenheit geraten und werden durch 
den Else-Falk-Preis nachhaltig weitergetragen. 
 
Zielgruppen 
 
Der Else-Falk-Preis wird an eine weibliche Persönlichkeit vergeben. Die Bewerberin kann 
sich selbst bewerben oder von Vereinen, Projektteams, Initiativen, gewerblichen Betrieben 
und Institutionen vorgeschlagen werden.  
 
Inhalte  
 
Die Bewerberinnen für den Preis sollen eine Vorbildfunktion erfüllen und durch ihr 
Engagement in herausragender Weise für Geschlechtergerechtigkeit gewirkt haben. 
Besonders gefragt sind zukunftsweisende und innovative Beiträge. Das Engagement sollte 
aktuell und nachhaltig sein.

4 
 
Beispiele  
 
Frauen- und Mädchenförderung 
 
 Herausragendes Engagement für Geschlechtergerechtigkeit 
 Vorbildliche Projekte zur Stärkung des Selbstwertgefühls und des 
Selbstvertrauens 
 Projekte zur Förderung der Persönlichkeits- und Kompetenzentwicklung 
 
Politisches oder gesellschaftliches frauenbezogenes Engagement 
 
 journalistische Arbeiten und Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt oder als 
aktiv Handelnde darstellen oder Lebenszusammenhänge von Frauen in 
besonderer Weise kritisch beleuchten 
 langjähriges erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik 
in Vereinen, Institutionen, politischen Parteien 
 Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen 
Gleichstellungsprojekts, zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante 
Themen 
 vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem 
frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens 
 Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit gegen Rassismus und 
gegen Antisemitismus 
 Einsatz für interkulturelle Verständigung 
 Leistungen zur Integration von Migrantinnen 
 
Stadtentwicklung und Städtebau 
 
 Engagement und Mitwirkung in städtebaulichen Planungen und 
Stadtentwicklungsprojekten, die insbesondere die Bedürfnisse von Frauen und 
Mädchen berücksichtigen

5 
 
Wirtschaft und Arbeitswelt 
 
 im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit (Ausnahme 
Gleichstellungsbeauftragte und Mandatsträgerinnen) 
 Frauen in Führung 
 Stärkung des Einflusses von Frauen in der Wirtschaft 
 Förderung von Gründerinnen und Selbstständigkeit von Frauen 
 gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit 
 
Wissenschaft, Forschung oder Kultur 
 
 herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante 
Fragestellungen erörtern mit neuen, kreativen Lösungsmöglichkeiten 
 herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen 
Situation von Frauen auseinandersetzen 
 Engagement zur Frauengesundheit 
 
Eine Kandidatin kann in den folgenden Preisverfahren nochmal vorgeschlagen werden. Der 
Kölner Else-Falk-Preis wird ausschließlich an eine in Köln wirkende Frau vergeben. 
 
Preis 
 
Der Preis der Stadt Köln ist dotiert mit 5.000 Euro und einer Urkunde.  
 
Die Preisverleihung findet am Internationalen Frauentag im Rahmen einer Festveranstaltung 
im Kölner Rathaus statt.

6 
 
Finanzierung 
 
Die Politik stellt von 2019 bis 2022 Mittel in Höhe von 5.000 €uro jährlich zur Verfügung 
(Ratsbeschluss 3368/2018 vom 08.11.2018 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt 
Köln für das Haushaltsjahr 2019 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022).  
 
Die Gelder sind für die Ausschreibung und Öffentlichkeitsarbeit sowie für das Preisgeld 
vorgesehen.   
 
Ausschreibung 
 
Der Preis wird alle zwei Jahre zum 1.8. eines Jahres ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist 
endet am 30.11. des jeweiligen Jahres.  
 
Die Ausschreibung erfolgt durch einen Flyer mit Bewerbungsbogen und wird im Internet und 
in Social Medias, auf CityLights sowie durch eine Pressekonferenz und Pressemitteilung an 
die lokale Presse angekündigt. Des Weiteren wird er in Bürgerbüros und Meldehallen 
ausgelegt. 
 
Dem Bewerbungsbogen muss eine ausführliche Begründung mit der Beschreibung der 
Verdienste beigefügt werden.  
 
Auch digitale Medien, Fotos und Dokumentationen sowie wissenschaftliche Arbeiten können 
als Anlage beigefügt werden.  
 
Die Bewerbungen werden beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt 
Köln eingereicht. Adressat sind dem Flyer und den Ankündigungen zu entnehmen.

7 
 
Jury 
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist 
ausgeschlossen. 
 
Der Jury gehören 13 Personen an: 
 die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln 
 die städtische Gleichstellungsbeauftragte  
 fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Fraktionen des Kölner Rates analog der fünf 
stimmberechtigten Fraktionen des Hauptausschusses.  
 eine Arbeitgebervertreterin oder -vertreter (z.B. der IHK oder Handwerkskammer)  
 eine Gewerkschaftsvertreterin oder –vertreter  
 eine Vertreterin oder ein Vertreter der Universität zu Köln / Bereich „Gender Studies“ 
 eine Vertreterin oder ein Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände 
 eine Vertreterin oder ein Vertreter des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen 
(AKF)  
 eine Vertreterin oder ein Vertreter von LILA in Köln  
 
 
Die Jury muss mindestens paritätisch mit Frauen besetzt sein. Sie wird geleitet von der 
Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt Köln. 
 
Bewerberinnen oder Beworbene können kein Mitglied der Jury sein.  
 
Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder 
anwesend sind. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. 
Eine mögliche Befangenheit eines Jurymitgliedes wird am Anfang der Jurysitzung angezeigt. 
Das Jurymitglied enthält sich bei der Abstimmung.  
 
Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll gefertigt, das von der Vorsitzenden zu 
unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung der Jury zu begründen.  
 
Eine Aufteilung des Preises ist nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (2)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1475/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.06.2019
Erstellt
24.04.2019 12:32