0461/2019
Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.)
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Anlage 6 Planung A3
9607 Zeichen
IV S 47 TGa -I 4 VII F 49 III S 2 FI 47 Ga FI III S 51 IV S 49 IV S 38 IV S36 IV S 38 IV S 36 IV S IV S 34 IV W SIII 45 III S II F 12 6 8 FI IV S II F IV S 45 IV S IV-V S 9 IV S 7 5 IV S IV S 3IV S IV W 1 2 43 IV S IV S S 41 IV S 39 32 IV S82 IV S IV F V F F IV F 69 IV 28 IV F TGa IV F IV F -I IV F 80 IV S 67 78 IV F V F 65 I F 53 IV M FW-Aufstellfläche FW-AufstellflächeFW-Aufstellfläche 46.56 46,62 47,07 46,39 46,5147,07 46.61 46.68 47,07 46,21 46,3946,84 46,25 46,36 47,07 47,07 47,07 46,59 47,30 47,42 47,48 46,82 46,76 47,70 47,89 47,89 47,48 47,77 47,36 46,91 47,792.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% (48,15) (47,97) (47,89) (47,79) (47,56) (46,99) (46,95) (47,14) (47,16) (46,54) 46,31 (46,26) (46,80) (47,04) (47,19)(47,21) (47,31) (47,39)(47,56) (47,62)(47,79) (48,33) (48,55) (48,79) (48,47) (48,19) (48,07) (48,08) (48,17) (48,70) (48,57) (48,31) (48,35) (48,37) (48,41) (48,50) (48,53) (48,27) (48,25) (48,13) (48,02) (47,98) (48,12) (47,89) (47,58) (47,31) (46,82) (46,80) 46,82 46,76 46,71 47,01 46,98 47,00 (46,98) (46,87) (46,89) (46,61) (46,39) (46,18) (46,20) (46,17) (46,31) (46,31) (46,33) (46,22) (46,46) (46,45) (46,33) (46,33) (46,37) (46,52) (46,70) (46,57) (46,38) (46,78) (46,89) (47,63) (46,85) (46,41) (46,57) (47,21) (48,10) (47,46) (48,08) (47,81) (47,32) (47,20) (47,15) (47,91) (46,99) (47,54) (47,61) (47,51) (47,38) (47,20) (46,58) (47,15) (46,78) (46,54) (46,62) (46,84) R=10 R=25 R=25 R=8.5 R=6.5 R=20 R=7 R=10 R=4 R=16 R=6 R=11 R=20 R=18 RB 15/22 +3 HB 15/30 +12 HB 15/30 +12 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 HB 15/30 +12 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 RB 15/22 +3 HB 15/30 +12 SA projiziert HB 15/30 +12 Hochbord Bestand Hochbord Bestand Hochbord Bestand Rundbord Bestand Rundbord Bestand Materialwechsel ebenerdig Bestand Materialwechsel ebenerdig Bestand Rundbord Bestand ±0 ±0 ±0 Hochbord Bestand Rundbord Bestand Rundbord Bestand Hochbord Bestand Rundbord Bestand Rundbord BestandHochbord Bestand Ausbauende Ausbauende Ausbauende Ausbauende Ausbauende Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 RB 15/22 +3 HB 15/30 +12 RB 15/22 R=7 +3 R=20 Gußasphalt- rinne b=0.2 Gußasphalt-rinne b=0.2 Gußasphalt- rinne b=0.2 Gußasphalt- rinne b=0.2 +12 RB 15/22 +3 RB 15/22 ±0 Hb 15/30 +12 Gußasphalt- rinne b=0.2 RB 15/22 ±0 Gußasphalt- rinne b=0.2 Rundbord Bestand Hochbord BestandGußasphaltrinne Bestand Gußasphaltrinne Bestand RB 15/22 +3 HB 15/30 +12 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 RB 15/22 RB 15/22 Anschluss an Bestand RB 15/22 ±0 RB 15/22 ±0 RB 15/22 +3 Gußasphalt- rinne b=0.2 Gußasphalt- rinne b=0.2 Anschluss an Bestand RB 15/22 +3 2 Stellplätze temporäre Anlieferzone, werktags 6-9 Uhr R=20 ±0 ±0 Beginn der Baustrecke 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 RB 15/22±0 vorh. SA entfällt vorh. SA entfällt RB 15/22 +3 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 R=10 R=1 3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3 R=13 ±0 RB 15/22 +3HB 15/30 +12 R=20 RB 15/22 ±0 RB 15/22 ±0 RB 15/22 +3 46.441 46.358 46.340 46.298 46.317 46.760 46.721 46.748 46.793 46.948 46.848 47.879 46.898 47.770 47.967 47.97248.074 48.100 48.077 48.553 46.719 46.724 46.758 46.804 46.871 46.697 46.682 46.291 46.316 46.319 46.298 46.258 46.218 46.178 46.138 46.158 46.110 46.294 46.241 46.280 46.208 46.213 46.253 46.293 46.333 46.373 46.403 46.409 46.391 46.258 46.218 46.178 46.138 46.144 46.187 46.175 46.229 46.283 46.336 46.390 46.444 46.498 46.552 46.596 46.642 46.694 46.929 46.983 47.036 47.094 47.175 47.26547.35247.44747.548 47.643 47.752 47.873 48.006 48.122 48.219 48.305 48.388 48.790 48.717 48.634 48.551 48.469 48.386 48.300 48.203 48.095 47.984 47.874 47.764 47.654 47.543 47.441 47.348 47.256 47.175 47.117 47.064 47.010 46.848 46.794 46.740 46.687 46.633 46.579 46.525 46.471 46.417 46.364 46.310 46.256 46.202 46.079 46.162 46.211 46.283 46.336 46.390 46.444 46.498 46.522 46.600 46.643 46.694 46.747 46.787 46.840 46.91046.983 47.036 47.094 47.175 47.267 47.360 47.462 47.573 48.122 48.219 48.305 48.388 48.470 48.553 47.668 47.897 48.014 48.013 48.010 48.038 48.082 48.149 48.174 48.196 47.996 48.036 48.073 48.110 48.862 47.862 47.910 47.851 ±0 SA projiziert HB 15/30 +12 HB 15/30 +12 HB 15/30 +12 HB 15/30 +12 RB 15/22 ±0 HB 15/30 +12 HB 15/30 +12 RB 15/22 ±0 Rampe Pflanzbeet Pflanzbeet Zaun Tor Postverteilerkästen I (verschoben) Herler Straße Zufahrt Zufahrt Fahrradbügel Fallschutz 82qm eingezäunter Bereich ca.91qm Kniprodestraße Hochbeet mit Bepflanzung Außengastronomie(21m²) Platzfläche Johanniter - Apotheke Unterflurcontainer Alt Buchheim Bäckerei Kiosk Stehcafe Friseur Cut & Style Cologne Metzgerei Richard Peters Jumbo Pizza Herler Eck Zufahrt Garagen SOK Süpermarket Herler Straße Johanniterstraße Alte Wipperfürther Straße Johanniterstraße Herler Straße überfahrbarer Wurzelbereich Zufahrt Außengastronomie: 52m² (soll 48,90m²) Pflanzbeet Tor Bank mit Holzauflage Platzfläche Stromkästen Postverteilerkästen II (verschoben) Außengastronomie Auslagebereich ca. Markierung Kleinsteinpflasterleitstreifen Kleinsteinpflasterleitstreifen Stahlkante Stahlkante Stahlkante Pflanzbeet Postverteilerkästen I (ursprünglicher Standort) überfahrbarer Wurzelbereich Zufahrt Stahlkante Stahlkante Postverteilerkästen II (ursprünglicher Standort) Spielanlage Richtungsfeld b =0.6 Richtungsfeld b =0.6 Auffindestreifen b =0.6 Auffindestreifen b =0.6 Richtungsfeld b =0.6 Richtungsfeld b =0.6 Auffindestreifen b =0.6 Auffindestreifen b =0.6M M M M M M M M 2,00 3,25 3,25 2,00 2,00 2,00 2,64 7,35 6,5012,00 3,00 6,00 4,92 4,31 2,50 2,50 2,50 5,00 3,00 5,05 2,50 2,50 2,50 3,00 3,00 3,25 3,25 2,50 2,50 2,50 5,00 6,50 2,65 2,65 3,00 3,00 5,27 2,502,502,50 5,00 1,50 3,00 3,00 3,00 5,00 2,50 2,50 2,50 3,50 1,75 3,00 3,00 2,91 6,00 4,51 2,50 3,94 2,50 3,25 3,25 3,70 6,00 3,00 12,00 3,00 2,00 2,44 3,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,44 5,00 6,00 1,80 1,50 5,13 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 4,05 4,43 3,00 4,19 2,00 5,50 3,65 3,632,005,503,69 5,50 3,00 2,50 3,00 8,00 6,74 3,00 0,75 2,50 3,00 3,00 2,67 2,50 6,00 2,50 4,07 Straßenleuchte zweiseitig (Typ "Kofferleuchte") Platzbeleuchtung (z.B. Typ "kegelförmige Aufsatzleuchte") Baum Bestand Baum geplant Baum Fällung Betonsteinpflaster, grau (30x15cm) Reihenverband Pflanzfläche Asphalt Zaun Natursteinpflaster, Grauwacke (45x15cm) Fischgrätverband Legende Anzahl PKW-Stellplätze Bestand: 49 Stk. Planung: 35 Stk. (inkl. 2 Stk. temporär, 1 Stk. barrierefrei) Höhe Bestand Vegetationsflächen Baumscheibe mit Splittdecke gem. Standard Stadt Köln H4.1.1, Einfassung mit Kleinsteinpflaster Grauwacke (10x10cm), beidseits Baumschutzbügel Fallschutzbelag Skulpturale Sitzbank, Betonfertigteil mit partieller Sitzauflage und Rückenlehne Sitzbank, Betonfertigteil mit partieller Sitzauflage und Rückenlehne Abfallbehälter Befestigte Flächen Hochbord / Rundbord gem. Angabe im Plan Stahlkante Plasterstreifen, Grauwacke (10x10 cm) B = 30 cm Einfassungen Markierung PKW-Stellplätze Pflasterstreifen, Grauwacke (10x10 cm) B = 10 cm Ausstattung auspflasterbare Baumscheibe mit Wurzelbrücke, 3,00 x 3,00 m beidseits Baumschutzbügel Fahrradbügel gem. Standard Stadt Köln H2.3.1 (2 Stellplätze/Bügel) Planung: 50 Stellplätze Beleuchtung Straßenleuchte einseitig (Typ "Kofferleuchte") Höhen- und Entwässerungsplanung Höhe Planung Freianlagen Gefälle Planung Höhe Planung Verkehrsanlagen Punkteinlauf Planung Freianlagen Straßeneinlauf 500/300 Planung Verkehrslangen Bearbeitungsgrenze 47,77 2.5% (48,10) 47.348 N T:\2018\18-110 Platz an der Herler Straße, Köln\LPH 3\0303_Planwerk_Entwurf\0302_Pläne_Aktuell\18-110_3_-_LP_01.dwg Freigabe: Planinhalt Datum 18.10.2018 Datum / Unterschrift Planbezeichnung Leistungsphase Projekt Bauherr Maßstab Plan / Index Format Höhenbezug bearbeitet 1:200 DL/BS NHN 1189x841 Entwurfsplanung 18-110_3_F_LP_01 Platz an der Herlerstraße Stadtplanungsamt Köln Datum / Unterschrift Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Landschaftsarchitekt Verkehrsplaner Geprüft: Datum / UnterschriftGeprüft: Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung www.ambrosiusblanke.de info@ambrosiusblanke.de lanke mbrosius verkehr . infrastruktur mail web 44787 Bochum Westring 25 Telefon 0234/9130-200 0234/9130-0 Fax Index Bemerkung Datum Name Planänderungsliste Lageplan Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Deutschland F Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung K R A F T. R A U M. Uerdinger Str. 321, 47800 Krefeld Tel 02151/581714 Fax 02151/594905 PlanerstellungA 18.10.2018 DL/BS Außengastronomie, Fahrradstellplätze, Baumfällung, Leitlinien, FW-KurveB 24.10.2018 BS Leitlinien, Allgemeine AnpassungenC 14.11.2018 BS Einarbeitung Anmerkungen BHD 14.05.2019 SW Einarbeitung Anmerkungen BHE 31.05.2019 SW Anpassung BearbeitungsgebietF 31.05.2019 SW Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 3 500 N Stadtplanungsamt Betrachtungsraum Ein Platz an der Herler Straße in Köln - Buchheim 0 7035 140 210 Meter Stadt Köln, Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanungsamt Platz an der Herler Straße Projekt Auftraggeber Landschaftsarchitekt Verkehrsplaner Anlage 17 Anlage 6
Anlage 5_Konzeptidee
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Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Platz an der Herler Straße Konzeptidee Anlage 5
Anlage 9, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 04.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.10.2019 öffentlich 6.5 Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzel- maßnahme 2.5.5.) 0461/2019 RM De Bellis bittet vor Eintritt in die Tagesordnung darum, die Angelegenheit zu- nächst zu vertagen und den Verkehrsausschuss in die Beratung einzubinden. Der Stadtentwicklungsausschuss ist damit einverstanden.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung - Neufassung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 w end ma Vorlagen-Nummer 0461/2019 Freigabedatum 25.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für den Platz an der Herler Straße (Anlage 6) einschließ- lich eines Spielplatzes zu und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Entwurfsplanung - vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebaufördermitteln - die Maßnahme baulich umzusetzen. Die Kosten der Baumaßnahme einschließlich der Planungskosten für Stellplätze und Fahrradständer betragen insgesamt ca. 2,379 Mio. € . Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Förderung i.H.v. 1,543 Mio. € verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 0,836 Mio. €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah- res 2020 in Höhe von 58.907 € für die Umgestaltung des Straßenraumes im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9- 1007 Starke Veedel – Platz Herler Str. Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.370.795 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.542.529 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.008 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 38.601 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Anlass und Ziel Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Starke Veedel – Starkes Köln" wurde am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016). Das Leitkonzept wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen Nr. 2788/2018) erweitert. Auf dieser Grundlage konnte ein sozialraumspezifisches Inte- griertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum "Mülheim-Nord und Keupstraße, Buch- heim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlage-Nr. 0740/2017) beschlossen wurde. Die Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" ist Bestandteil des ISEKs. Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" in Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsaus- schuss. Der Förderantrag der Maßnahme wird Ende September 2019 an den Fördermittelgeber ter- mingerecht übergeben. Die Umsetzung erfolgt nach Erteilung eines positiven Bescheides des För- dermittelgebers. Innerhalb des Sozialraumes wurde ein deutlicher Mangel von Aufenthaltsflächen sowie von Spielflä- chen festgestellt. Der Raum an der Herler Straße zwischen den Einmündungen der Alte Wipper- fürther Straße und der Johanniterstraße im Stadtteil Buchheim bietet durch mehrere heute minderge- nutzte Freiflächen einmalig im Stadtteil den erforderlichen Raum für einen neuen Quartiersplatz. Be- reits bestehende Einzelhändler und Dienstleister sowie eine Außengastronomie beleben heute das kleine Zentrum. Umliegende Haltestellen für die Straßenbahn (Haltestelle Herler Straße) sowie der Bahnhof Mülheim sind fußläufig erreichbar. Heute ist der Ort durch zahlreiche Stellplätze und den dominanten Straßenverlauf geprägt. Fußgän- ger queren zwischen abgestellten Fahrzeugen die Straße. Öffentliche Sitzgelegenheiten bestehen nicht. Insgesamt soll der Straßenraum funktional neu geordnet werden. Durch die Verschmelzung von zerschnittenen Flächen zu einer zusammenhängenden Platzfläche wird eine Aufwertung des Woh- 3 numfeldes bezweckt. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz er- gänzen, so dass dieser einen neuen attraktiven Treffpunkt für das Stadtviertel Buchheim bildet. 2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmungen Ein Workshop bestehend aus je einem Termin im Juli und August 2018 gab interessierten Bürgerin- nen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auf- taktveranstaltung wurde zunächst die Bestandssituation des Ortes vorgestellt, um anschließend drei Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam mit dem Planungsteam bestehend aus dem Freiraumbüro KRAFT.RAUM. und dem Verkehrsplanungsbüro ambrosius blanke verkehr.infrastruktur wurden Anregungen und Ideen zu den einzelnen Varianten gesammelt. Die Vorschläge und Hinweise aus der ersten Veranstaltung wurden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf um- gesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wurde. Erneut wurde der Plan diskutiert und nach der Veranstaltung entsprechend der Anregungen überarbeitet. 3. Entwurfsplanung Während des ersten Workshops wurden drei Varianten vorgestellt. Um eine attraktive Platzfläche entwickeln zu können, war es grundsätzlich erforderlich, in den heutigen Straßenverlauf der Herler Straße einzugreifen und den bestehenden Parkplatz rückzubauen. In der ersten Variante wurde die Straße stark nach Süden verlegt und ein Platz nördlich der Herler Straße vorgesehen. In der zweiten Variante wurde die Herler Straße umgelenkt, so dass eine autofreie Mitte entstand. Die dritte Variante sah eine mittig und damit ähnlich zur Bestandssituation verlaufende Straße vor, so dass sowohl nörd- lich als auch südlich der Herler Straße ein Platz entstehen konnte (s. Anlage 4). Als Ergebnis des ersten Workshops wurden die Varianten 1 und 3 von der Bürgerschaft favorisiert. Insbesondere die in ihren Grundzügen beibehaltene Verkehrsführung ohne Umlenkung des Verkehrs und damit verbunden die Dimensionierung des Platzes konnten überzeugen. Auf Basis von Anregun- gen, wie dem Wunsch nach einem möglichst hohen Baumerhalt, wurde der Entwurf für den zweiten Workshop überarbeitet. Im zweiten Workshop wurde insbesondere die zur Umgestaltung erforderliche Reduzierung der be- stehenden Stellplätze thematisiert und das Interesse nach einem möglichst hohen Erhalt herausge- stellt. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung nochmals im Detail geprüft und die Stellplatzzahl maxi- mal erhöht, so dass gleichzeitig noch eine erkennbare Freiraumqualität gewährleistet wird. Insgesamt weist die Planung 14 Stellplätze weniger auf, als im Bestand bestehen. Die abgeschlossene Entwurfsplanung sieht einen nördlich der Herler Straße entlang der Ladenlokale angelegten Platz mit einem Spielbereich für Kinder ab 8 Jahren bestehend aus einem Spielelement vor. Während westlich eine durch Grünflächen abgesetzte Zone für die Außengastronomie der Gast- wirtschaft Alt-Buchheim vorgesehen ist, wird etwa mittig ein größerer Freiraum mit skulpturalen Sitz- bänken eingeplant. Die Sitzbänke werden teils mit Rücken- und Armlehnen versehen, so dass der Aufenthalt für jede Altersklasse ermöglicht wird. Der Spielplatz schließt den Platz östlich ab und ist ebenfalls von Grünflächen und Bäumen umgeben. Das große Hochbeet auf der Freifläche an der Johanniterstraße wird durch die Einrichtung von Stufen und Rampen zugänglich gemacht und neue Sitzgelegenheiten ermöglichen das Sitzen im Grünen. Die westliche Freifläche, welche durch drei große Bestandsbäume charakterisiert wird, erhält eben- falls durch Sitzmobiliar eine Aufenthaltsqualität. Die Stellplätze werden nun entlang der Straßen positioniert. Ein Fußgängerüberweg zwischen den Ladenlokalen ermöglicht erstmals eine leichte Querbarkeit der Herler Straße aus Richtung der Alte Wipperfürther Straße. Die Planung sieht vor, sowohl den Straßenbelag als auch die geplanten Frei- flächen im Betrachtungsraum zu erneuern. Pflastersteine werden anstelle von Asphalt auf den Ne- benstraßen eingebracht und verbinden die einzelnen Freiraumzonen miteinander. Gleichzeitig wird 4 der Stellenwert der Fußgänger erhöht. Durch die Planung können 14 zusätzliche Bäume gesetzt und damit das Klima und Wohlbefinden im Umfeld gebessert werden. 4. Zeitlicher Rahmen und Durchführung der Maßnahme Ende September 2019 wird ein Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2020 des Landes NRW gestellt. Erfahrungsgemäß können vom Fördergeber Bewilligungen zu diesem Programm erst in der 2. Jahreshälfte 2020 erwartet werden. Das enge Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Städtebauförderung des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln" macht die Vergabe und Um- setzung der Leistungsphase 5 und 6 noch vor einer Bewilligung der Maßnahme notwendig. Dieses Vorgehen ist förderunschädlich. Bei einem positiven Bescheid können im Anschluss daran die fol- genden Leistungsphasen durchgeführt werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, liegt das zusätzliche finanzielle Risiko für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 bei der Stadt Köln. Der Beginn der Umbauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen. 5. Prüfbemerkungen des RPA Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe in Höhe von 1.992.370,03 € netto (rd. 2.371.000 € brutto) wurde beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. KOB 2019/0967 sieht das Rech- nungsprüfungsamt laut Schreiben vom 30.07.2019 (Anlage 8) keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme, wenn wirksame Maßnahmen bzw. Einsparungen zur Kostenbegrenzung getroffen werden. Durch eine Aktualisierung der Kostenpunkte (u.a. Einrechnung der Notarkosten im Rahmen des Grunderwerbs sowie der Grunderwerbsteuer) seit Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt werden in der Beschlussvorlage leicht abweichende Gesamtkosten angenommen. Die Grundsätze der Prü- fung werden durch die Feinjustierung der Kosten nicht berührt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück- sichtigt. 6. Finanzierung Es wurden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses im November 2017 Planungskosten in Höhe von etwa 96.000,00 € netto geschätzt. Die geschätzte Summe der Gesamtmaßnahme belief sich auf 871.233 €. Aufgrund der stark veränderten Marktsituation im Bausektor durch eine massive Erhöhung sämtlicher Baukosten seit Erstellung der ersten Berechnung im Jahr 2016 wurde bereits im Rahmen der ausführenden Büroausschreibung eine Erhöhung der geschätzten Ausbaukosten erfor- derlich, um dem derzeitigen Markt gerecht zu werden. Nach Kalkulation der vorliegenden Entwurfs- planung muss nun im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Kostensteigerungen im Bausektor ins- besondere unter Beachtung der Kostenentwicklung laufender vergleichbarer Projekte, wie die Plätze aus dem Programm "Lebenswertes Chorweiler", eine gesteigerte Summe von rd. 2.379.000 € brutto für die Gesamtmaßnahme angenommen werden. Es wird geprüft, in wie weit Einsparpotentiale, ins- besondere durch die Wiederverwendung von bestehendem Material, genutzt werden können. Die Maßnahme löst nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- pflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus. Die Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer sind voraussichtlich an den Kosten der Erneuerung der verschlissenen und ohnehin sa- nierungsbedürftigen Fahrbahnen der Herler Straße und der Johanniterstraße sowie der Beleuchtung der Herler Straße zu beteiligen. Derzeit werden Einnahmen in Höhe von 110.600 € geschätzt. Die nach tatsächlichem Aufwand konkretisierten Einnahmen werden, wie auch die nicht förderfähigen Kosten von 64.591 € brutto für die Herrichtung von Stellplätzen und der 11 Fahrradständer (davon 8.008€ Ausbaukosten für Fahrradständer), zur Ermittlung der förderfähigen Kosten abgezogen. Es ergibt sich eine förderfähige Gesamtsumme von 2.203.612 €. Bei einer Förderquote von 70% sollen somit 1.542.529 € als Landeszuwendung beantragt werden. 5 Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden zum HPL-Entwurf 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teilfinanz- bzw. Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt bzw. werden im Hpl.-Entwurf 2022 in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen der Wartung und Pflege der Grün- und Spielflächen entstehenden jährlichen Folge- kosten in einer geschätzten Höhe von 38.601 € brutto wurden im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2020/21 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen berücksichtigt Der Umbau der öffentlichen Platzfläche stellt hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünflächen eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzin- vestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im Festwert Grün entstehenden Aufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen abzubilden. Die entsprechenden Veranschlagungen werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan- Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden bilanziellen Abschreibungen. Anlagen
Beschlussvorlage Rat (überholte Fassung - Version bis BV 9 04.11.2019)
13996 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 w end ma Vorlagen-Nummer 0461/2019 Freigabedatum 25.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für den Platz an der Herler Straße (Anlage 6) einschließ- lich eines Spielplatzes zu und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Entwurfsplanung - vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebaufördermitteln - die Maßnahme baulich umzusetzen. Die Kosten der Baumaßnahme einschließlich der Planungskosten für Stellplätze und Fahrrad- ständer betragen insgesamt ca. 2,379 Mio. € . Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen För- derung i.H.v. 1,543 Mio. € verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 0,836 Mio. €. 2. beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah- res 2020 in Höhe von 58.907 € für die Umgestaltung des Straßenraumes im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9- 1007 Starke Veedel – Platz Herler Str. Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 05.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Verkehrsausschuss 12.12.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 09.12.2019 Rat 07.11.2019 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.370.795 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.542.529 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.008 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 38.601 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Anlass und Ziel Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Starke Veedel – Starkes Köln" wurde am 20.12.2016 vom Rat der Stadt Köln als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016). Das Leitkonzept wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen Nr. 2788/2018) erweitert. Auf dieser Grundlage konnte ein sozialraumspezifisches Inte- griertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum "Mülheim-Nord und Keupstraße, Buch- heim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlage-Nr. 0740/2017) beschlossen wurde. Die Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" ist Bestandteil des ISEKs. Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" in Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsaus- schuss. Der Förderantrag der Maßnahme wird Ende September 2019 an den Fördermittelgeber ter- mingerecht übergeben. Die Umsetzung erfolgt nach Erteilung eines positiven Bescheides des För- dermittelgebers. Innerhalb des Sozialraumes wurde ein deutlicher Mangel von Aufenthaltsflächen sowie von Spielflä- chen festgestellt. Der Raum an der Herler Straße zwischen den Einmündungen der Alte Wipper- fürther Straße und der Johanniterstraße im Stadtteil Buchheim bietet durch mehrere heute minderge- nutzte Freiflächen einmalig im Stadtteil den erforderlichen Raum für einen neuen Quartiersplatz. Be- reits bestehende Einzelhändler und Dienstleister sowie eine Außengastronomie beleben heute das kleine Zentrum. Umliegende Haltestellen für die Straßenbahn (Haltestelle Herler Straße) sowie der Bahnhof Mülheim sind fußläufig erreichbar. Heute ist der Ort durch zahlreiche Stellplätze und den dominanten Straßenverlauf geprägt. Fußgän- ger queren zwischen abgestellten Fahrzeugen die Straße. Öffentliche Sitzgelegenheiten bestehen nicht. Insgesamt soll der Straßenraum funktional neu geordnet werden. Durch die Verschmelzung von zerschnittenen Flächen zu einer zusammenhängenden Platzfläche wird eine Aufwertung des Woh- 3 numfeldes bezweckt. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz er- gänzen, so dass dieser einen neuen attraktiven Treffpunkt für das Stadtviertel Buchheim bildet. 2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmungen Ein Workshop bestehend aus je einem Termin im Juli und August 2018 gab interessierten Bürgerin- nen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auf- taktveranstaltung wurde zunächst die Bestandssituation des Ortes vorgestellt, um anschließend drei Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam mit dem Planungsteam bestehend aus dem Freiraumbüro KRAFT.RAUM. und dem Verkehrsplanungsbüro ambrosius blanke verkehr.infrastruktur wurden Anregungen und Ideen zu den einzelnen Varianten gesammelt. Die Vorschläge und Hinweise aus der ersten Veranstaltung wurden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf um- gesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wurde. Erneut wurde der Plan diskutiert und nach der Veranstaltung entsprechend der Anregungen überarbeitet. 3. Entwurfsplanung Während des ersten Workshops wurden drei Varianten vorgestellt. Um eine attraktive Platzfläche entwickeln zu können, war es grundsätzlich erforderlich, in den heutigen Straßenverlauf der Herler Straße einzugreifen und den bestehenden Parkplatz rückzubauen. In der ersten Variante wurde die Straße stark nach Süden verlegt und ein Platz nördlich der Herler Straße vorgesehen. In der zweiten Variante wurde die Herler Straße umgelenkt, so dass eine autofreie Mitte entstand. Die dritte Variante sah eine mittig und damit ähnlich zur Bestandssituation verlaufende Straße vor, so dass sowohl nörd- lich als auch südlich der Herler Straße ein Platz entstehen konnte (s. Anlage 4). Als Ergebnis des ersten Workshops wurden die Varianten 1 und 3 von der Bürgerschaft favorisiert. Insbesondere die in ihren Grundzügen beibehaltene Verkehrsführung ohne Umlenkung des Verkehrs und damit verbunden die Dimensionierung des Platzes konnten überzeugen. Auf Basis von Anregun- gen, wie dem Wunsch nach einem möglichst hohen Baumerhalt, wurde der Entwurf für den zweiten Workshop überarbeitet. Im zweiten Workshop wurde insbesondere die zur Umgestaltung erforderliche Reduzierung der be- stehenden Stellplätze thematisiert und das Interesse nach einem möglichst hohen Erhalt herausge- stellt. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung nochmals im Detail geprüft und die Stellplatzzahl maxi- mal erhöht, so dass gleichzeitig noch eine erkennbare Freiraumqualität gewährleistet wird. Insgesamt weist die Planung 14 Stellplätze weniger auf, als im Bestand bestehen. Die abgeschlossene Entwurfsplanung sieht einen nördlich der Herler Straße entlang der Ladenlokale angelegten Platz mit einem Spielbereich für Kinder ab 8 Jahren bestehend aus einem Spielelement vor. Während westlich eine durch Grünflächen abgesetzte Zone für die Außengastronomie der Gast- wirtschaft Alt-Buchheim vorgesehen ist, wird etwa mittig ein größerer Freiraum mit skulpturalen Sitz- bänken eingeplant. Die Sitzbänke werden teils mit Rücken- und Armlehnen versehen, so dass der Aufenthalt für jede Altersklasse ermöglicht wird. Der Spielplatz schließt den Platz östlich ab und ist ebenfalls von Grünflächen und Bäumen umgeben. Das große Hochbeet auf der Freifläche an der Johanniterstraße wird durch die Einrichtung von Stufen und Rampen zugänglich gemacht und neue Sitzgelegenheiten ermöglichen das Sitzen im Grünen. Die westliche Freifläche, welche durch drei große Bestandsbäume charakterisiert wird, erhält eben- falls durch Sitzmobiliar eine Aufenthaltsqualität. Die Stellplätze werden nun entlang der Straßen positioniert. Ein Fußgängerüberweg zwischen den Ladenlokalen ermöglicht erstmals eine leichte Querbarkeit der Herler Straße aus Richtung der Alte Wipperfürther Straße. Die Planung sieht vor, sowohl den Straßenbelag als auch die geplanten Frei- flächen im Betrachtungsraum zu erneuern. Pflastersteine werden anstelle von Asphalt auf den Ne- benstraßen eingebracht und verbinden die einzelnen Freiraumzonen miteinander. Gleichzeitig wird 4 der Stellenwert der Fußgänger erhöht. Durch die Planung können 14 zusätzliche Bäume gesetzt und damit das Klima und Wohlbefinden im Umfeld gebessert werden. 4. Zeitlicher Rahmen und Durchführung der Maßnahme Ende September 2019 wird ein Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2020 des Landes NRW gestellt. Erfahrungsgemäß können vom Fördergeber Bewilligungen zu diesem Programm erst in der 2. Jahreshälfte 2020 erwartet werden. Das enge Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Städtebauförderung des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln" macht die Vergabe und Um- setzung der Leistungsphase 5 und 6 noch vor einer Bewilligung der Maßnahme notwendig. Dieses Vorgehen ist förderunschädlich. Bei einem positiven Bescheid können im Anschluss daran die fol- genden Leistungsphasen durchgeführt werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, liegt das zusätzliche finanzielle Risiko für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 bei der Stadt Köln. Der Beginn der Umbauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen. 5. Prüfbemerkungen des RPA Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe in Höhe von 1.992.370,03 € netto (rd. 2.371.000 € brutto) wurde beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. KOB 2019/0967 sieht das Rech- nungsprüfungsamt laut Schreiben vom 30.07.2019 (Anlage 8) keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Maßnahme, wenn wirksame Maßnahmen bzw. Einsparungen zur Kostenbegrenzung getroffen werden. Durch eine Aktualisierung der Kostenpunkte (u.a. Einrechnung der Notarkosten im Rahmen des Grunderwerbs sowie der Grunderwerbsteuer) seit Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt werden in der Beschlussvorlage leicht abweichende Gesamtkosten angenommen. Die Grundsätze der Prü- fung werden durch die Feinjustierung der Kosten nicht berührt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück- sichtigt. 6. Finanzierung Es wurden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses im November 2017 Planungskosten in Höhe von etwa 96.000,00 € netto geschätzt. Die geschätzte Summe der Gesamtmaßnahme belief sich auf 871.233 €. Aufgrund der stark veränderten Marktsituation im Bausektor durch eine massive Erhöhung sämtlicher Baukosten seit Erstellung der ersten Berechnung im Jahr 2016 wurde bereits im Rahmen der ausführenden Büroausschreibung eine Erhöhung der geschätzten Ausbaukosten erfor- derlich, um dem derzeitigen Markt gerecht zu werden. Nach Kalkulation der vorliegenden Entwurfs- planung muss nun im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Kostensteigerungen im Bausektor ins- besondere unter Beachtung der Kostenentwicklung laufender vergleichbarer Projekte, wie die Plätze aus dem Programm "Lebenswertes Chorweiler", eine gesteigerte Summe von rd. 2.379.000 € brutto für die Gesamtmaßnahme angenommen werden. Es wird geprüft, in wie weit Einsparpotentiale, ins- besondere durch die Wiederverwendung von bestehendem Material, genutzt werden können. Die Maßnahme löst nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver- pflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus. Die Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer sind voraussichtlich an den Kosten der Erneuerung der verschlissenen und ohnehin sa- nierungsbedürftigen Fahrbahnen der Herler Straße und der Johanniterstraße sowie der Beleuchtung der Herler Straße zu beteiligen. Derzeit werden Einnahmen in Höhe von 110.600 € geschätzt. Die nach tatsächlichem Aufwand konkretisierten Einnahmen werden, wie auch die nicht förderfähigen Kosten von 64.591 € brutto für die Herrichtung von Stellplätzen und der 11 Fahrradständer (davon 8.008€ Ausbaukosten für Fahrradständer), zur Ermittlung der förderfähigen Kosten abgezogen. Es ergibt sich eine förderfähige Gesamtsumme von 2.203.612 €. Bei einer Förderquote von 70% sollen somit 1.542.529 € als Landeszuwendung beantragt werden. 5 Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden zum HPL-Entwurf 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teilfinanz- bzw. Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt bzw. werden im Hpl.-Entwurf 2022 in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen der Wartung und Pflege der Grün- und Spielflächen entstehenden jährlichen Folge- kosten in einer geschätzten Höhe von 38.601 € brutto wurden im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2020/21 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen berücksichtigt Der Umbau der öffentlichen Platzfläche stellt hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünflächen eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzin- vestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im Festwert Grün entstehenden Aufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen abzubilden. Die entsprechenden Veranschlagungen werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan- Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden bilanziellen Abschreibungen. Anlagen
Anlage 2_Luftbild
178 Zeichen
Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Platz an der Herler Straße Luftbild Anlage 2 ·1:1.000 Legende Betrachtungsraum 2016
Anlage 1_Übersichtsplan
497 Zeichen
Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Platz an der Herler Straße Übersichtsplan Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 3 500 N Stadtplanungsamt Betrachtungsraum Ein Platz an der Herler Straße in Köln - Buchheim 0 7035 140 210 Meter
Anlage 7 Beschlüsse
14874 Zeichen
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße
Beschlüsse
Anlage 7
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel-
Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020
2901/2015
Beschluss:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte-
grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti-
gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und
vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein-
zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu.
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg-
baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung.
Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 €
für Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des
Integrierten Handlungskonzeptes.
Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016
im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 -
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Anlage 3
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016
öffentlich
10 Allgemeine Vorlagen
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 -
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen
2899/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Anlage 3
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel -
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen.
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Auszug
aus der Niederschrift der Ratssitzung am 18.05.2017
öffentlich
10.17 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel -
Starkes Köln" für die Sozialräume "Buchheim und Buchforst" sowie
"Mülheim-Nord und Keupstraße" als Fortschreibung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020
0740/2017
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel –
Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016)
erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Sozialräume „Buch-
heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020. Er beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel –
Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im
weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender
Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK
für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und
Keupstraße“ als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM
2020 aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungs-
übersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen
Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von
9,2 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung
bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von
rund 0,6 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des IHKs für die Sozialräume
„Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“, wurde nach
richtlich aufgeführt und ist in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu
berücksichtigen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des IHKs für die Sozialräume „Buch-
heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ auf Basis des Leit-
konzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des
IHKs, die in den Sozialräumen „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord
und Keupstraße“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen in den Sozialräumen „Buch-
heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“. Der Rat verzichtet
auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Stadtentwicklungsausschuss
am 09.11.2017
- 3 -
5.4 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz
an der Herler Straße"
aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme
2.5.5.)
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops
2840/2017
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler
Straße" im Stadtteil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa
96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur
Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im
Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1007 "Starke
Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018
wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag
in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städte-
bauförderungsbudget bereitgestellt.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahm e "Ein Platz an der Herler Straße" aus
dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im
Stadtteil Buchheim.
3. beschließt, die Erarbeitung der Leistungs phasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilli-
gung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, beste-
hend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und
Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben,
4. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durch-
führung eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
5.5 Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Eva-
luation" in elf Sozialräumen
3093/2017
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro-
zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der
Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nach-
folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ extern zu vergeben:
x Bickendorf, Westend und Ossendorf
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“,
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil“
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Auszug
aus der Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017
öffentlich
Anlage 4_Workshops
964 Zeichen
Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Platz an der Herler Straße Workshops Workshop 1 Variante 1 Ein großer Platz mit Südausrichtung entsteht. Variante 2 Der Straßenführung wird umgeleitet. Der Bereich zwischen den Häusern wird zu einem großen Platz. Variante 3 Nördlich und südlich der Herler Straße wird ein schmaler Platz vorgesehen. Anlage 4 Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Workshop 2 Eine Kombination aus den Varianten 1 und 3 wurde weiterverfolgt. Südlich der Herler Straße entsteht eine etwas breitere Aufenthaltszone, während der Hauptplatz im Norden liegt. Das erhöhte Baumbeet innerhalb der nord-öst- lichen Freifläche soll durch Stufen und eine Rampe erschlossen werden und damit für Jedermann erlebbar werden. Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Workshop 2 Beteiligung
Anlage 8 Stellungnahme zur Rechnungsprüfung
258 Zeichen
Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter Platz an der Herler Straße Stellungnahme zur Rechnungsprüfung Anlage 8 Anlage 1 Maßstab 1 : 20 000 N Platz an St. Adelheid Übersichtsplan 0 400200 800 1200 Meter
Anlage 3_Übersicht Bestand
596 Zeichen
Anlage 1
Maßstab 1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße
Übersicht Bestand
Anlage 3
49 Stellplätze im Bestand
1. Schankbetrieb
2. Café Kiosk
3. Friseur
4. Apotheke
5. Imbiss
6. Schankbetrieb
7. Metzger
8. Lebensmittelhändler
Nutzungen
Grünflächen
- Zersplitterte Grünflächen mit
fehlender Aufenthaltsqualität
- Großteils erhaltenswerter
Baumbestand
- Dominanz von fließendem
und ruhendem Verkehr
- Straße mit 2-Richtungsverkehr
- Abzweig für Parkplatz-
erschließung
- Unterschiedliche Ausrichtung
von Stellplätzen
Verkehr
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0461/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.02.2019 09:32