Mandari Insight

0461/2019

Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.1.7

Anlage 6 Planung A3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Konzeptidee

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung - Neufassung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat (überholte Fassung - Version bis BV 9 04.11.2019)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Beschlüsse

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Workshops

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Stellungnahme zur Rechnungsprüfung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Übersicht Bestand

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Planung A3

9607 Zeichen

IV S
47
TGa
-I
4
VII F
49
III S
2
FI
47
Ga
FI
III S
51
IV S
49
IV S
38
IV S36
IV S
38 IV S
36
IV S
IV S
34
IV W
SIII
45
III S
II F
12
6
8
FI
IV S
II F
IV S
45
IV S
IV-V S
9
IV S
7
5
IV S
IV S
3IV S
IV W
1
2
43
IV S
IV S
S
41
IV S
39
32
IV S82
IV S
IV F
V F
F
IV F
69
IV
28
IV F
TGa
IV F
IV F
-I
IV F
80
IV S
67
78
IV F
V F
65
I F
53
IV M
FW-Aufstellfläche
FW-AufstellflächeFW-Aufstellfläche
46.56
46,62
47,07 46,39
46,5147,07
46.61
46.68
47,07
46,21
46,3946,84
46,25
46,36
47,07
47,07 47,07
46,59
47,30
47,42
47,48
46,82
46,76
47,70
47,89
47,89
47,48
47,77
47,36
46,91
47,792.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
(48,15)
(47,97)
(47,89)
(47,79)
(47,56)
(46,99)
(46,95)
(47,14)
(47,16)
(46,54)
46,31
(46,26)
(46,80)
(47,04)
(47,19)(47,21)
(47,31)
(47,39)(47,56)
(47,62)(47,79)
(48,33)
(48,55)
(48,79)
(48,47)
(48,19)
(48,07)
(48,08)
(48,17)
(48,70) (48,57)
(48,31) (48,35)
(48,37)
(48,41)
(48,50)
(48,53)
(48,27)
(48,25)
(48,13)
(48,02)
(47,98)
(48,12)
(47,89)
(47,58)
(47,31)
(46,82)
(46,80)
46,82
46,76
46,71
47,01
46,98
47,00
(46,98)
(46,87)
(46,89)
(46,61)
(46,39)
(46,18)
(46,20)
(46,17)
(46,31)
(46,31)
(46,33)
(46,22)
(46,46)
(46,45)
(46,33)
(46,33)
(46,37)
(46,52)
(46,70)
(46,57)
(46,38)
(46,78)
(46,89)
(47,63)
(46,85)
(46,41)
(46,57)
(47,21)
(48,10)
(47,46)
(48,08)
(47,81)
(47,32)
(47,20)
(47,15)
(47,91)
(46,99)
(47,54)
(47,61) (47,51)
(47,38)
(47,20)
(46,58)
(47,15)
(46,78)
(46,54)
(46,62)
(46,84)
R=10
R=25
R=25
R=8.5
R=6.5
R=20
R=7
R=10
R=4
R=16
R=6
R=11
R=20
R=18
RB 15/22 +3
HB 15/30 +12
HB 15/30 +12
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
HB 15/30 +12
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
RB 15/22 +3
HB 15/30 +12
SA projiziert
HB 15/30 +12
Hochbord Bestand
Hochbord Bestand
Hochbord Bestand
Rundbord Bestand
Rundbord Bestand
Materialwechsel ebenerdig Bestand
Materialwechsel ebenerdig Bestand
Rundbord Bestand
±0
±0
±0
Hochbord Bestand
Rundbord Bestand
Rundbord Bestand
Hochbord Bestand
Rundbord Bestand
Rundbord BestandHochbord Bestand
Ausbauende
Ausbauende
Ausbauende
Ausbauende
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
RB 15/22 +3
HB 15/30 +12
RB 15/22
R=7
+3
R=20
Gußasphalt-
rinne b=0.2
Gußasphalt-rinne b=0.2
Gußasphalt-
rinne b=0.2
Gußasphalt-
rinne b=0.2
+12
RB 15/22 +3
RB 15/22 ±0
Hb 15/30 +12
Gußasphalt-
rinne b=0.2
RB 15/22 ±0
Gußasphalt-
rinne b=0.2
Rundbord Bestand Hochbord BestandGußasphaltrinne Bestand Gußasphaltrinne Bestand
RB 15/22 +3
HB 15/30 +12
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
RB 15/22
RB 15/22
Anschluss an Bestand
RB 15/22 ±0
RB 15/22 ±0
RB 15/22 +3
Gußasphalt-
rinne b=0.2
Gußasphalt-
rinne b=0.2
Anschluss an Bestand
RB 15/22 +3 2 Stellplätze
temporäre Anlieferzone,
werktags 6-9 Uhr
R=20
±0
±0 Beginn der Baustrecke
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
RB 15/22±0
vorh. SA
entfällt
vorh. SA
entfällt
RB 15/22 +3
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
R=10
R=1
3-reihigeRinnenflussbahnFormstein b=0.3
R=13
±0 RB 15/22 +3HB 15/30 +12
R=20
RB 15/22
±0
RB 15/22
±0
RB 15/22 +3
46.441
46.358
46.340
46.298
46.317
46.760
46.721
46.748
46.793
46.948
46.848
47.879
46.898
47.770
47.967
47.97248.074
48.100
48.077
48.553
46.719
46.724
46.758
46.804
46.871
46.697
46.682
46.291
46.316
46.319
46.298
46.258
46.218
46.178
46.138
46.158
46.110
46.294
46.241
46.280
46.208
46.213
46.253
46.293
46.333
46.373
46.403
46.409
46.391
46.258
46.218
46.178
46.138
46.144
46.187
46.175
46.229
46.283
46.336
46.390
46.444
46.498
46.552
46.596
46.642
46.694
46.929
46.983
47.036
47.094
47.175
47.26547.35247.44747.548
47.643
47.752
47.873
48.006
48.122
48.219
48.305
48.388
48.790
48.717
48.634
48.551
48.469
48.386
48.300
48.203
48.095
47.984
47.874
47.764 47.654
47.543
47.441
47.348
47.256
47.175
47.117
47.064
47.010
46.848
46.794
46.740
46.687
46.633
46.579
46.525
46.471
46.417
46.364
46.310
46.256
46.202
46.079
46.162
46.211
46.283
46.336
46.390
46.444
46.498
46.522
46.600
46.643
46.694
46.747
46.787
46.840
46.91046.983
47.036
47.094
47.175
47.267
47.360
47.462
47.573
48.122
48.219
48.305
48.388
48.470
48.553
47.668
47.897
48.014
48.013
48.010
48.038
48.082
48.149
48.174
48.196
47.996
48.036
48.073
48.110
48.862
47.862
47.910
47.851
±0
SA projiziert
HB 15/30 +12
HB 15/30 +12
HB 15/30 +12
HB 15/30 +12
RB 15/22 ±0
HB 15/30 +12
HB 15/30 +12
RB 15/22 ±0
Rampe
Pflanzbeet
Pflanzbeet
Zaun
Tor
Postverteilerkästen I
(verschoben)
Herler Straße
Zufahrt
Zufahrt
Fahrradbügel
Fallschutz 82qm
eingezäunter
Bereich ca.91qm
Kniprodestraße
Hochbeet
mit Bepflanzung
Außengastronomie(21m²)
Platzfläche
Johanniter -
Apotheke
Unterflurcontainer
Alt Buchheim Bäckerei
Kiosk
Stehcafe
Friseur
Cut & Style
Cologne
Metzgerei
Richard
Peters
Jumbo Pizza
Herler Eck
Zufahrt
Garagen
SOK
Süpermarket
Herler Straße
Johanniterstraße
Alte Wipperfürther Straße
Johanniterstraße
Herler Straße
überfahrbarer
Wurzelbereich
Zufahrt
Außengastronomie: 52m²
(soll 48,90m²)
Pflanzbeet
Tor
Bank mit
Holzauflage
Platzfläche
Stromkästen
Postverteilerkästen II
(verschoben)
Außengastronomie
Auslagebereich
ca. Markierung
Kleinsteinpflasterleitstreifen
Kleinsteinpflasterleitstreifen
Stahlkante Stahlkante
Stahlkante
Pflanzbeet
Postverteilerkästen I
(ursprünglicher
Standort)
überfahrbarer
Wurzelbereich
Zufahrt
Stahlkante
Stahlkante
Postverteilerkästen II
(ursprünglicher
Standort)
Spielanlage
Richtungsfeld
b =0.6
Richtungsfeld
b =0.6
Auffindestreifen
b =0.6
Auffindestreifen
b =0.6
Richtungsfeld
b =0.6
Richtungsfeld
b =0.6
Auffindestreifen
b =0.6
Auffindestreifen
b =0.6M
M
M
M
M
M
M
M
2,00
3,25
3,25
2,00
2,00
2,00
2,64
7,35
6,5012,00
3,00
6,00
4,92
4,31
2,50 2,50 2,50
5,00
3,00
5,05
2,50 2,50 2,50
3,00
3,00
3,25
3,25
2,50 2,50 2,50
5,00
6,50
2,65
2,65
3,00 3,00 5,27
2,502,502,50
5,00
1,50
3,00
3,00
3,00
5,00
2,50 2,50 2,50 3,50
1,75
3,00
3,00
2,91
6,00
4,51
2,50
3,94
2,50
3,25
3,25
3,70
6,00
3,00
12,00
3,00
2,00
2,44
3,00
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
2,50
2,44
5,00
6,00
1,80
1,50
5,13
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
4,05
4,43
3,00
4,19
2,00
5,50
3,65
3,632,005,503,69
5,50
3,00
2,50
3,00
8,00
6,74
3,00
0,75
2,50
3,00
3,00
2,67
2,50
6,00
2,50
4,07
Straßenleuchte zweiseitig
(Typ "Kofferleuchte")
Platzbeleuchtung
(z.B. Typ "kegelförmige Aufsatzleuchte")
Baum Bestand
Baum geplant
Baum Fällung
Betonsteinpflaster, grau (30x15cm)
Reihenverband
Pflanzfläche
Asphalt
Zaun
Natursteinpflaster, Grauwacke (45x15cm)
Fischgrätverband
Legende
Anzahl PKW-Stellplätze
Bestand: 49 Stk.
Planung: 35 Stk.
(inkl. 2 Stk. temporär, 1 Stk. barrierefrei)
Höhe Bestand
Vegetationsflächen
Baumscheibe mit Splittdecke gem. Standard Stadt Köln H4.1.1,
Einfassung mit Kleinsteinpflaster Grauwacke (10x10cm),
beidseits Baumschutzbügel
Fallschutzbelag
Skulpturale Sitzbank,
Betonfertigteil mit partieller
Sitzauflage und Rückenlehne
Sitzbank,
Betonfertigteil mit partieller
Sitzauflage und Rückenlehne
Abfallbehälter
Befestigte Flächen
Hochbord / Rundbord gem. Angabe im Plan
Stahlkante
Plasterstreifen, Grauwacke (10x10 cm)
B = 30 cm
Einfassungen
Markierung PKW-Stellplätze
Pflasterstreifen, Grauwacke (10x10 cm)
B = 10 cm
Ausstattung
auspflasterbare Baumscheibe mit Wurzelbrücke,
3,00 x 3,00 m
beidseits Baumschutzbügel
Fahrradbügel gem. Standard Stadt Köln H2.3.1
(2 Stellplätze/Bügel)
Planung: 50 Stellplätze
Beleuchtung
Straßenleuchte einseitig
(Typ "Kofferleuchte")
Höhen- und Entwässerungsplanung
Höhe Planung Freianlagen
Gefälle Planung
Höhe Planung Verkehrsanlagen
Punkteinlauf Planung Freianlagen
Straßeneinlauf 500/300
Planung Verkehrslangen
Bearbeitungsgrenze
47,77
2.5%
(48,10)
47.348
N
T:\2018\18-110 Platz an der Herler Straße, Köln\LPH 3\0303_Planwerk_Entwurf\0302_Pläne_Aktuell\18-110_3_-_LP_01.dwg
Freigabe: 
Planinhalt
Datum
18.10.2018
Datum / Unterschrift
Planbezeichnung  
Leistungsphase 
Projekt
Bauherr
Maßstab
Plan / Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
1:200
DL/BS
NHN
1189x841
Entwurfsplanung
18-110_3_F_LP_01
Platz an der Herlerstraße
Stadtplanungsamt Köln
Datum / Unterschrift
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Landschaftsarchitekt
Verkehrsplaner
Geprüft:
Datum / UnterschriftGeprüft: Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung
www.ambrosiusblanke.de
info@ambrosiusblanke.de
lanke
mbrosius
verkehr . infrastruktur
mail
web
44787 Bochum
Westring 25 
Telefon
0234/9130-200
0234/9130-0
Fax
Index Bemerkung Datum Name
Planänderungsliste
Lageplan
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Deutschland
F
Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung
K R A F T. R A U M.
Uerdinger Str. 321, 47800 Krefeld  Tel 02151/581714  Fax 02151/594905
PlanerstellungA 18.10.2018 DL/BS
Außengastronomie, Fahrradstellplätze, Baumfällung, Leitlinien, FW-KurveB 24.10.2018 BS
Leitlinien, Allgemeine AnpassungenC 14.11.2018 BS
Einarbeitung Anmerkungen BHD 14.05.2019 SW
Einarbeitung Anmerkungen BHE 31.05.2019 SW
Anpassung BearbeitungsgebietF 31.05.2019 SW
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 3 500
N
Stadtplanungsamt
Betrachtungsraum
Ein Platz an der Herler Straße
in Köln - Buchheim
0 7035 140 210 Meter
  Stadt Köln, Dezernat VI
Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
- Stadtplanungsamt
Platz an der Herler Straße
Projekt
Auftraggeber
Landschaftsarchitekt
Verkehrsplaner
Anlage 17
Anlage 6

Anlage 5_Konzeptidee

141 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Konzeptidee 
Anlage 5

Anlage 9, Auszug Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019

679 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 04.11.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 31.10.2019  
öffentlich 
6.5 Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler 
Straße"; aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzel-
maßnahme 2.5.5.) 
0461/2019 
 
RM De Bellis bittet vor Eintritt in die Tagesordnung darum, die Angelegenheit zu-
nächst zu vertagen und den Verkehrsausschuss in die Beratung einzubinden. 
Der Stadtentwicklungsausschuss ist damit einverstanden.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung - Neufassung

13996 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 w end ma 
Vorlagen-Nummer 
 0461/2019 
Freigabedatum 
25.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem 
Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Finanzausschuss 
Gremium Datum 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim 
stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für den Platz an der Herler Straße (Anlage 6) einschließ-
lich eines Spielplatzes zu und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Entwurfsplanung - 
vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebaufördermitteln - die Maßnahme baulich umzusetzen. Die 
Kosten der Baumaßnahme einschließlich der Planungskosten für Stellplätze und Fahrradständer 
betragen insgesamt ca. 2,379 Mio. € . Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Förderung 
i.H.v. 1,543 Mio. € verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 0,836 Mio. €.  
 
2. Der Finanzausschuss 
beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah-
res 2020 in Höhe von 58.907 € für die Umgestaltung des Straßenraumes im Teilfinanzplan 0902 – 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9-
1007 Starke Veedel – Platz Herler Str. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.370.795 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.542.529  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.008 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    38.601 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
1. Anlass und Ziel 
 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Starke Veedel – Starkes Köln" wurde am 20.12.2016 vom 
Rat der Stadt Köln als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung 
beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016). Das Leitkonzept wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 
(Vorlagen Nr. 2788/2018) erweitert. Auf dieser Grundlage konnte ein sozialraumspezifisches Inte-
griertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum "Mülheim-Nord und Keupstraße, Buch-
heim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlage-Nr. 
0740/2017) beschlossen wurde. Die Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" ist Bestandteil des 
ISEKs.  
 
Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" in 
Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss. Der Förderantrag der Maßnahme wird Ende September 2019 an den Fördermittelgeber ter-
mingerecht übergeben. Die Umsetzung erfolgt nach Erteilung eines positiven Bescheides des För-
dermittelgebers.  
 
Innerhalb des Sozialraumes wurde ein deutlicher Mangel von Aufenthaltsflächen sowie von Spielflä-
chen festgestellt. Der Raum an der Herler Straße zwischen den Einmündungen der Alte Wipper-
fürther Straße und der Johanniterstraße im Stadtteil Buchheim bietet durch mehrere heute minderge-
nutzte Freiflächen einmalig im Stadtteil den erforderlichen Raum für einen neuen Quartiersplatz. Be-
reits bestehende Einzelhändler und Dienstleister sowie eine Außengastronomie beleben heute das 
kleine Zentrum. Umliegende Haltestellen für die Straßenbahn (Haltestelle Herler Straße) sowie der 
Bahnhof Mülheim sind fußläufig erreichbar. 
 
Heute ist der Ort durch zahlreiche Stellplätze und den dominanten Straßenverlauf geprägt. Fußgän-
ger queren zwischen abgestellten Fahrzeugen die Straße. Öffentliche Sitzgelegenheiten bestehen 
nicht. Insgesamt soll der Straßenraum funktional neu geordnet werden. Durch die Verschmelzung von 
zerschnittenen Flächen zu einer zusammenhängenden Platzfläche wird eine Aufwertung des Woh-

3 
numfeldes bezweckt. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz er-
gänzen, so dass dieser einen neuen attraktiven Treffpunkt für das Stadtviertel Buchheim bildet.  
 
 
2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmungen  
 
Ein Workshop bestehend aus je einem Termin im Juli und August 2018 gab interessierten Bürgerin-
nen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auf-
taktveranstaltung wurde zunächst die Bestandssituation des Ortes vorgestellt, um anschließend drei 
Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam mit dem Planungsteam bestehend aus dem 
Freiraumbüro KRAFT.RAUM. und dem Verkehrsplanungsbüro ambrosius blanke verkehr.infrastruktur 
wurden Anregungen und Ideen zu den einzelnen Varianten gesammelt. Die Vorschläge und Hinweise 
aus der ersten Veranstaltung wurden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf um-
gesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wurde. Erneut wurde der Plan diskutiert und nach 
der Veranstaltung entsprechend der Anregungen überarbeitet. 
 
 
3. Entwurfsplanung 
 
Während des ersten Workshops wurden drei Varianten vorgestellt. Um eine attraktive Platzfläche 
entwickeln zu können, war es grundsätzlich erforderlich, in den heutigen Straßenverlauf der Herler 
Straße einzugreifen und den bestehenden Parkplatz rückzubauen. In der ersten Variante wurde die 
Straße stark nach Süden verlegt und ein Platz nördlich der Herler Straße vorgesehen. In der zweiten 
Variante wurde die Herler Straße umgelenkt, so dass eine autofreie Mitte entstand. Die dritte Variante 
sah eine mittig und damit ähnlich zur Bestandssituation verlaufende Straße vor, so dass sowohl nörd-
lich als auch südlich der Herler Straße ein Platz entstehen konnte (s. Anlage 4). 
 
Als Ergebnis des ersten Workshops wurden die Varianten 1 und 3 von der Bürgerschaft favorisiert. 
Insbesondere die in ihren Grundzügen beibehaltene Verkehrsführung ohne Umlenkung des Verkehrs 
und damit verbunden die Dimensionierung des Platzes konnten überzeugen. Auf Basis von Anregun-
gen, wie dem Wunsch nach einem möglichst hohen Baumerhalt, wurde der Entwurf für den zweiten 
Workshop überarbeitet.  
 
Im zweiten Workshop wurde insbesondere die zur Umgestaltung erforderliche Reduzierung der be-
stehenden Stellplätze thematisiert und das Interesse nach einem möglichst hohen Erhalt herausge-
stellt. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung nochmals im Detail geprüft und die Stellplatzzahl maxi-
mal erhöht, so dass gleichzeitig noch eine erkennbare Freiraumqualität gewährleistet wird. Insgesamt 
weist die Planung 14 Stellplätze weniger auf, als im Bestand bestehen. 
 
Die abgeschlossene Entwurfsplanung sieht einen nördlich der Herler Straße entlang der Ladenlokale 
angelegten Platz mit einem Spielbereich für Kinder ab 8 Jahren bestehend aus einem Spielelement 
vor. Während westlich eine durch Grünflächen abgesetzte Zone für die Außengastronomie der Gast-
wirtschaft Alt-Buchheim vorgesehen ist, wird etwa mittig ein größerer Freiraum mit skulpturalen Sitz-
bänken eingeplant. Die Sitzbänke werden teils mit Rücken- und Armlehnen versehen, so dass der 
Aufenthalt für jede Altersklasse ermöglicht wird. Der Spielplatz schließt den Platz östlich ab und ist 
ebenfalls von Grünflächen und Bäumen umgeben. 
 
Das große Hochbeet auf der Freifläche an der Johanniterstraße wird durch die Einrichtung von Stufen 
und Rampen zugänglich gemacht und neue Sitzgelegenheiten ermöglichen das Sitzen im Grünen.  
 
Die westliche Freifläche, welche durch drei große Bestandsbäume charakterisiert wird, erhält eben-
falls durch Sitzmobiliar eine Aufenthaltsqualität.  
 
Die Stellplätze werden nun entlang der Straßen positioniert. Ein Fußgängerüberweg zwischen den 
Ladenlokalen ermöglicht erstmals eine leichte Querbarkeit der Herler Straße aus Richtung der Alte 
Wipperfürther Straße. Die Planung sieht vor, sowohl den Straßenbelag als auch die geplanten Frei-
flächen im Betrachtungsraum zu erneuern. Pflastersteine werden anstelle von Asphalt auf den Ne-
benstraßen eingebracht und verbinden die einzelnen Freiraumzonen miteinander. Gleichzeitig wird

4 
der Stellenwert der Fußgänger erhöht. Durch die Planung können 14 zusätzliche Bäume gesetzt und 
damit das Klima und Wohlbefinden im Umfeld gebessert werden.  
 
 
4. Zeitlicher Rahmen und Durchführung der Maßnahme 
 
Ende September 2019 wird ein Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2020 des Landes NRW 
gestellt. Erfahrungsgemäß können vom Fördergeber Bewilligungen zu diesem Programm erst in der 
2. Jahreshälfte 2020 erwartet werden. Das enge Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme innerhalb 
der Städtebauförderung des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln" macht die Vergabe und Um-
setzung der Leistungsphase 5 und 6 noch vor einer Bewilligung der Maßnahme notwendig. Dieses 
Vorgehen ist förderunschädlich. Bei einem positiven Bescheid können im Anschluss daran die fol-
genden Leistungsphasen durchgeführt werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, liegt 
das zusätzliche finanzielle Risiko für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 bei der Stadt 
Köln. Der Beginn der Umbauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen. 
 
 
5. Prüfbemerkungen des RPA 
 
Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe in Höhe von 1.992.370,03 € netto (rd. 2.371.000 € brutto) 
wurde beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. KOB 2019/0967 sieht das Rech-
nungsprüfungsamt laut Schreiben vom 30.07.2019 (Anlage 8) keine grundsätzlichen Bedenken gegen 
die Maßnahme, wenn wirksame Maßnahmen bzw. Einsparungen zur Kostenbegrenzung getroffen 
werden.  
 
Durch eine Aktualisierung der Kostenpunkte (u.a. Einrechnung der Notarkosten im Rahmen des 
Grunderwerbs sowie der Grunderwerbsteuer) seit Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt werden 
in der Beschlussvorlage leicht abweichende Gesamtkosten angenommen. Die Grundsätze der Prü-
fung werden durch die Feinjustierung der Kosten nicht berührt.  
 
Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück-
sichtigt. 
 
6. Finanzierung 
 
Es wurden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses im November 2017 Planungskosten in 
Höhe von etwa 96.000,00 € netto geschätzt. Die geschätzte Summe der Gesamtmaßnahme belief 
sich auf 871.233 €. Aufgrund der stark veränderten Marktsituation im Bausektor durch eine massive 
Erhöhung sämtlicher Baukosten seit Erstellung der ersten Berechnung im Jahr 2016 wurde bereits im 
Rahmen der ausführenden Büroausschreibung eine Erhöhung der geschätzten Ausbaukosten erfor-
derlich, um dem derzeitigen Markt gerecht zu werden. Nach Kalkulation der vorliegenden Entwurfs-
planung muss nun im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Kostensteigerungen im Bausektor ins-
besondere unter Beachtung der Kostenentwicklung laufender vergleichbarer Projekte, wie die Plätze 
aus dem Programm "Lebenswertes Chorweiler", eine gesteigerte Summe von rd. 2.379.000 € brutto 
für die Gesamtmaßnahme angenommen werden. Es wird geprüft, in wie weit Einsparpotentiale, ins-
besondere durch die Wiederverwendung von bestehendem Material, genutzt werden können. 
 
Die Maßnahme löst nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
pflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus. Die Grundstückseigentümerinnen und -
eigentümer sind voraussichtlich an den Kosten der Erneuerung der verschlissenen und ohnehin sa-
nierungsbedürftigen Fahrbahnen der Herler Straße und der Johanniterstraße sowie der Beleuchtung 
der Herler Straße zu beteiligen. Derzeit werden Einnahmen in Höhe von 110.600 € geschätzt. Die 
nach tatsächlichem Aufwand konkretisierten Einnahmen werden, wie auch die nicht förderfähigen 
Kosten von 64.591 € brutto für die Herrichtung von Stellplätzen und der 11 Fahrradständer (davon 
8.008€ Ausbaukosten für Fahrradständer), zur Ermittlung der förderfähigen Kosten abgezogen. Es 
ergibt sich eine förderfähige Gesamtsumme von 2.203.612 €. Bei einer Förderquote von 70% sollen 
somit 1.542.529 € als Landeszuwendung beantragt werden.

5 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden zum HPL-Entwurf 2020/2021 inkl. 
mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teilfinanz- bzw. 
Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt bzw. werden im Hpl.-Entwurf 2022 in 
ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt. 
 
Die im Rahmen der Wartung und Pflege der Grün- und Spielflächen entstehenden jährlichen Folge-
kosten in einer geschätzten Höhe von 38.601 € brutto wurden im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2020/21 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen berücksichtigt 
 
Der Umbau der öffentlichen Platzfläche stellt hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünflächen 
eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen 
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen 
bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzin-
vestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im 
Festwert Grün entstehenden Aufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen abzubilden. 
 
Die entsprechenden Veranschlagungen werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-
Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. 
 
Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden bilanziellen Abschreibungen.  
 
 
Anlagen

Beschlussvorlage Rat (überholte Fassung - Version bis BV 9 04.11.2019)

13996 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 w end ma 
Vorlagen-Nummer 
 0461/2019 
Freigabedatum 
25.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße"; aus dem 
Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für den Platz an der Herler Straße (Anlage 6) einschließ-
lich eines Spielplatzes zu und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Entwurfsplanung - 
vorbehaltlich der Bewilligung von Städtebaufördermitteln - die Maßnahme baulich umzusetzen. 
Die Kosten der Baumaßnahme einschließlich der Planungskosten für Stellplätze und Fahrrad-
ständer betragen insgesamt ca. 2,379 Mio. € . Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen För-
derung i.H.v. 1,543 Mio. € verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 0,836 Mio. €.  
 
2. beschließt die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah-
res 2020 in Höhe von 58.907 € für die Umgestaltung des Straßenraumes im Teilfinanzplan 0902 – 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 1502-0902-9-
1007 Starke Veedel – Platz Herler Str. 
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 29.10.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
05.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Verkehrsausschuss 12.12.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
09.12.2019 
Rat 07.11.2019 
12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.370.795 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.542.529  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.008 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    38.601 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
1. Anlass und Ziel 
 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Starke Veedel – Starkes Köln" wurde am 20.12.2016 vom 
Rat der Stadt Köln als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung 
beschlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016). Das Leitkonzept wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 
(Vorlagen Nr. 2788/2018) erweitert. Auf dieser Grundlage konnte ein sozialraumspezifisches Inte-
griertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum "Mülheim-Nord und Keupstraße, Buch-
heim und Buchforst" erstellt werden, das in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 (Vorlage-Nr. 
0740/2017) beschlossen wurde. Die Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" ist Bestandteil des 
ISEKs.  
 
Der Beschluss zur Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler Straße" in 
Form des Bedarfsfeststellungsbeschlusses erfolgte am 09.11.2017 durch den Stadtentwicklungsaus-
schuss. Der Förderantrag der Maßnahme wird Ende September 2019 an den Fördermittelgeber ter-
mingerecht übergeben. Die Umsetzung erfolgt nach Erteilung eines positiven Bescheides des För-
dermittelgebers.  
 
Innerhalb des Sozialraumes wurde ein deutlicher Mangel von Aufenthaltsflächen sowie von Spielflä-
chen festgestellt. Der Raum an der Herler Straße zwischen den Einmündungen der Alte Wipper-
fürther Straße und der Johanniterstraße im Stadtteil Buchheim bietet durch mehrere heute minderge-
nutzte Freiflächen einmalig im Stadtteil den erforderlichen Raum für einen neuen Quartiersplatz. Be-
reits bestehende Einzelhändler und Dienstleister sowie eine Außengastronomie beleben heute das 
kleine Zentrum. Umliegende Haltestellen für die Straßenbahn (Haltestelle Herler Straße) sowie der 
Bahnhof Mülheim sind fußläufig erreichbar. 
 
Heute ist der Ort durch zahlreiche Stellplätze und den dominanten Straßenverlauf geprägt. Fußgän-
ger queren zwischen abgestellten Fahrzeugen die Straße. Öffentliche Sitzgelegenheiten bestehen 
nicht. Insgesamt soll der Straßenraum funktional neu geordnet werden. Durch die Verschmelzung von 
zerschnittenen Flächen zu einer zusammenhängenden Platzfläche wird eine Aufwertung des Woh-

3 
numfeldes bezweckt. Neue Spiel-, Aufenthalts- und Grünelemente sollen den zukünftigen Platz er-
gänzen, so dass dieser einen neuen attraktiven Treffpunkt für das Stadtviertel Buchheim bildet.  
 
 
2. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abstimmungen  
 
Ein Workshop bestehend aus je einem Termin im Juli und August 2018 gab interessierten Bürgerin-
nen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Entwurfsprozess einzubringen. Während der Auf-
taktveranstaltung wurde zunächst die Bestandssituation des Ortes vorgestellt, um anschließend drei 
Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. Gemeinsam mit dem Planungsteam bestehend aus dem 
Freiraumbüro KRAFT.RAUM. und dem Verkehrsplanungsbüro ambrosius blanke verkehr.infrastruktur 
wurden Anregungen und Ideen zu den einzelnen Varianten gesammelt. Die Vorschläge und Hinweise 
aus der ersten Veranstaltung wurden von dem Planungsteam in einem zeichnerischen Entwurf um-
gesetzt, welcher an dem zweiten Termin präsentiert wurde. Erneut wurde der Plan diskutiert und nach 
der Veranstaltung entsprechend der Anregungen überarbeitet. 
 
 
3. Entwurfsplanung 
 
Während des ersten Workshops wurden drei Varianten vorgestellt. Um eine attraktive Platzfläche 
entwickeln zu können, war es grundsätzlich erforderlich, in den heutigen Straßenverlauf der Herler 
Straße einzugreifen und den bestehenden Parkplatz rückzubauen. In der ersten Variante wurde die 
Straße stark nach Süden verlegt und ein Platz nördlich der Herler Straße vorgesehen. In der zweiten 
Variante wurde die Herler Straße umgelenkt, so dass eine autofreie Mitte entstand. Die dritte Variante 
sah eine mittig und damit ähnlich zur Bestandssituation verlaufende Straße vor, so dass sowohl nörd-
lich als auch südlich der Herler Straße ein Platz entstehen konnte (s. Anlage 4). 
 
Als Ergebnis des ersten Workshops wurden die Varianten 1 und 3 von der Bürgerschaft favorisiert. 
Insbesondere die in ihren Grundzügen beibehaltene Verkehrsführung ohne Umlenkung des Verkehrs 
und damit verbunden die Dimensionierung des Platzes konnten überzeugen. Auf Basis von Anregun-
gen, wie dem Wunsch nach einem möglichst hohen Baumerhalt, wurde der Entwurf für den zweiten 
Workshop überarbeitet.  
 
Im zweiten Workshop wurde insbesondere die zur Umgestaltung erforderliche Reduzierung der be-
stehenden Stellplätze thematisiert und das Interesse nach einem möglichst hohen Erhalt herausge-
stellt. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung nochmals im Detail geprüft und die Stellplatzzahl maxi-
mal erhöht, so dass gleichzeitig noch eine erkennbare Freiraumqualität gewährleistet wird. Insgesamt 
weist die Planung 14 Stellplätze weniger auf, als im Bestand bestehen. 
 
Die abgeschlossene Entwurfsplanung sieht einen nördlich der Herler Straße entlang der Ladenlokale 
angelegten Platz mit einem Spielbereich für Kinder ab 8 Jahren bestehend aus einem Spielelement 
vor. Während westlich eine durch Grünflächen abgesetzte Zone für die Außengastronomie der Gast-
wirtschaft Alt-Buchheim vorgesehen ist, wird etwa mittig ein größerer Freiraum mit skulpturalen Sitz-
bänken eingeplant. Die Sitzbänke werden teils mit Rücken- und Armlehnen versehen, so dass der 
Aufenthalt für jede Altersklasse ermöglicht wird. Der Spielplatz schließt den Platz östlich ab und ist 
ebenfalls von Grünflächen und Bäumen umgeben. 
 
Das große Hochbeet auf der Freifläche an der Johanniterstraße wird durch die Einrichtung von Stufen 
und Rampen zugänglich gemacht und neue Sitzgelegenheiten ermöglichen das Sitzen im Grünen.  
 
Die westliche Freifläche, welche durch drei große Bestandsbäume charakterisiert wird, erhält eben-
falls durch Sitzmobiliar eine Aufenthaltsqualität.  
 
Die Stellplätze werden nun entlang der Straßen positioniert. Ein Fußgängerüberweg zwischen den 
Ladenlokalen ermöglicht erstmals eine leichte Querbarkeit der Herler Straße aus Richtung der Alte 
Wipperfürther Straße. Die Planung sieht vor, sowohl den Straßenbelag als auch die geplanten Frei-
flächen im Betrachtungsraum zu erneuern. Pflastersteine werden anstelle von Asphalt auf den Ne-
benstraßen eingebracht und verbinden die einzelnen Freiraumzonen miteinander. Gleichzeitig wird

4 
der Stellenwert der Fußgänger erhöht. Durch die Planung können 14 zusätzliche Bäume gesetzt und 
damit das Klima und Wohlbefinden im Umfeld gebessert werden.  
 
 
4. Zeitlicher Rahmen und Durchführung der Maßnahme 
 
Ende September 2019 wird ein Förderantrag zum Städtebauförderprogramm 2020 des Landes NRW 
gestellt. Erfahrungsgemäß können vom Fördergeber Bewilligungen zu diesem Programm erst in der 
2. Jahreshälfte 2020 erwartet werden. Das enge Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme innerhalb 
der Städtebauförderung des Programms "Starke Veedel – Starkes Köln" macht die Vergabe und Um-
setzung der Leistungsphase 5 und 6 noch vor einer Bewilligung der Maßnahme notwendig. Dieses 
Vorgehen ist förderunschädlich. Bei einem positiven Bescheid können im Anschluss daran die fol-
genden Leistungsphasen durchgeführt werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, liegt 
das zusätzliche finanzielle Risiko für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 bei der Stadt 
Köln. Der Beginn der Umbauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen. 
 
 
5. Prüfbemerkungen des RPA 
 
Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe in Höhe von 1.992.370,03 € netto (rd. 2.371.000 € brutto) 
wurde beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Unter der RPA-Nr. KOB 2019/0967 sieht das Rech-
nungsprüfungsamt laut Schreiben vom 30.07.2019 (Anlage 8) keine grundsätzlichen Bedenken gegen 
die Maßnahme, wenn wirksame Maßnahmen bzw. Einsparungen zur Kostenbegrenzung getroffen 
werden.  
 
Durch eine Aktualisierung der Kostenpunkte (u.a. Einrechnung der Notarkosten im Rahmen des 
Grunderwerbs sowie der Grunderwerbsteuer) seit Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt werden 
in der Beschlussvorlage leicht abweichende Gesamtkosten angenommen. Die Grundsätze der Prü-
fung werden durch die Feinjustierung der Kosten nicht berührt.  
 
Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berück-
sichtigt. 
 
6. Finanzierung 
 
Es wurden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses im November 2017 Planungskosten in 
Höhe von etwa 96.000,00 € netto geschätzt. Die geschätzte Summe der Gesamtmaßnahme belief 
sich auf 871.233 €. Aufgrund der stark veränderten Marktsituation im Bausektor durch eine massive 
Erhöhung sämtlicher Baukosten seit Erstellung der ersten Berechnung im Jahr 2016 wurde bereits im 
Rahmen der ausführenden Büroausschreibung eine Erhöhung der geschätzten Ausbaukosten erfor-
derlich, um dem derzeitigen Markt gerecht zu werden. Nach Kalkulation der vorliegenden Entwurfs-
planung muss nun im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Kostensteigerungen im Bausektor ins-
besondere unter Beachtung der Kostenentwicklung laufender vergleichbarer Projekte, wie die Plätze 
aus dem Programm "Lebenswertes Chorweiler", eine gesteigerte Summe von rd. 2.379.000 € brutto 
für die Gesamtmaßnahme angenommen werden. Es wird geprüft, in wie weit Einsparpotentiale, ins-
besondere durch die Wiederverwendung von bestehendem Material, genutzt werden können. 
 
Die Maßnahme löst nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
pflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen aus. Die Grundstückseigentümerinnen und -
eigentümer sind voraussichtlich an den Kosten der Erneuerung der verschlissenen und ohnehin sa-
nierungsbedürftigen Fahrbahnen der Herler Straße und der Johanniterstraße sowie der Beleuchtung 
der Herler Straße zu beteiligen. Derzeit werden Einnahmen in Höhe von 110.600 € geschätzt. Die 
nach tatsächlichem Aufwand konkretisierten Einnahmen werden, wie auch die nicht förderfähigen 
Kosten von 64.591 € brutto für die Herrichtung von Stellplätzen und der 11 Fahrradständer (davon 
8.008€ Ausbaukosten für Fahrradständer), zur Ermittlung der förderfähigen Kosten abgezogen. Es 
ergibt sich eine förderfähige Gesamtsumme von 2.203.612 €. Bei einer Förderquote von 70% sollen 
somit 1.542.529 € als Landeszuwendung beantragt werden.

5 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden zum HPL-Entwurf 2020/2021 inkl. 
mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung sowie im Teilfinanz- bzw. 
Teilergebnisplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze berücksichtigt bzw. werden im Hpl.-Entwurf 2022 in 
ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt. 
 
Die im Rahmen der Wartung und Pflege der Grün- und Spielflächen entstehenden jährlichen Folge-
kosten in einer geschätzten Höhe von 38.601 € brutto wurden im Rahmen des Hpl.-
Aufstellungsverfahrens 2020/21 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen berücksichtigt 
 
Der Umbau der öffentlichen Platzfläche stellt hinsichtlich der Herstellung der öffentlichen Grünflächen 
eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen 
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen 
bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzin-
vestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die für Maßnahmen im 
Festwert Grün entstehenden Aufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen abzubilden. 
 
Die entsprechenden Veranschlagungen werden im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-
Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. 
 
Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden bilanziellen Abschreibungen.  
 
 
Anlagen

Anlage 2_Luftbild

178 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Luftbild
Anlage 2 
·1:1.000
Legende
Betrachtungsraum
2016

Anlage 1_Übersichtsplan

497 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Übersichtsplan
Anlage 1 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 3 500
N
Stadtplanungsamt
Betrachtungsraum
Ein Platz an der Herler Straße
in Köln - Buchheim
0 7035 140 210 Meter

Anlage 7 Beschlüsse

14874 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Beschlüsse
Anlage 7 
Geschäftsführung
Rat
Frau Kramp
Telefon: (0221) 221-22061
Fax    : (0221) 221-26570
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017
Auszug 
aus der Niederschrift der 16. Sitzung des Rates vom 12.11.2015 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.25 Aufwandsermächtigung für vorbereitende Arbeiten zur geplanten U m-
setzung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) "Starke Veedel-
Starkes Köln" in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014-2020 
2901/2015 
Beschluss: 
Der Rat ermächtigt die Verwaltung vorbereitende Arbeiten zur Umsetzung des Inte-
grierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (DS.-Nr. 2899) zu täti-
gen. Hierzu gehören z. B. das Einholen von Angeboten für eine externe förder- und 
vergabespezifische Beratung sowie vorbereitende Arbeiten wie Planungen von Ein-
zelmaßnahmen und Bürgerbeteiligungen hierzu.  
Die Finanzierung dieser vorbereitenden Arbeiten erfolgt im Hj. 2015 aus dem verfüg-
baren Budget des Teilplans 0902 Stadtentwicklung.  
Außerdem beschließt der Rat die Einrichtung eines Aktivierungsfonds über 55.000 € 
für  Aufwendungen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des 
Integrierten Handlungskonzeptes. 
Entsprechende Haushaltsermächtigungen werden im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2016 
im Teilergebnisplan 0902 berücksichtigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 2

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
     Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen  
Anlage 3
  
                         Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück  
                         Bocklemünd / Mengenich  
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.  
  
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - 
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen 
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende 
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich 
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume  
Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Bilderstöckchen  
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat 
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. 
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie 
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter

Geschäftsführung 
Rat 
Frau Kramp 
Telefon: (0221) 221-22061 
Fax       : (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de
Datum: 24.02.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.32 Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel - Sta r-
kes Köln" als Leitkonzept in der neuen EFRE/ESF Förderphase 2014 - 
2020 und zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen 
2899/2016 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Star-
kes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter
www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumori-
entierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher
Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifi-
schen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Hand-
lungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zu-
kunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der
Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
     Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen  
Anlage 3
  
                         Höhenberg und Vingst 
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück  
                         Bocklemünd / Mengenich  
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.  
  
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsüber-
greifende und –spezifische Förderanträge zu stellen. 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - 
Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehalt-
lich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen 
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende 
Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich 
aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt. 
5. Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume  
Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Bilderstöckchen  
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Bocklemünd / Mengenich 
Höhenberg und Vingst 
Humboldt / Gremberg und Kalk 
Meschenich und Rondorf 
Ostheim und Neubrück 
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im 
Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.  
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat 
am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. 
Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie 
Mülheim-Nord und Keupstraße. Dami t entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufes t-
legung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter

Auszug 
aus der Niederschrift der Ratssitzung am 18.05.2017
öffentlich
10.17  Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes "Starke Veedel -   
 Starkes Köln" für  die Sozialräume "Buchheim und Buchforst" sowie   
 "Mülheim-Nord und Keupstraße" als Fortschreibung des Strukturförder- 
 programms MÜLHEIM 2020 
 0740/2017 
Beschluss: 
1.  Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel –  
 Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016)   
 erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) für die Sozialräume „Buch-  
 heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortschreibung  
 des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020. Er beauftragt die Verwaltung  
 mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel –  
 Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im  
 weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender  
 Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 
2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK  
 für die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und   
  Keupstraße“ als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM   
 2020 aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungs- 
 übersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter   
 Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer  
 erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen  
 Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen  
 Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von  
 9,2 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung   
 bis 2020 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff in Höhe von  
 rund 0,6 Mio. € für die Gesamtmaßnahmen des IHKs für die Sozialräume   
 „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“, wurde nach 
 richtlich aufgeführt und ist in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu  
 berücksichtigen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des IHKs für die Sozialräume „Buch- 
 heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ auf Basis des Leit- 
 konzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. 
 B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des   
 IHKs, die in den Sozialräumen „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord  
 und Keupstraße“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen  
Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter

und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. 
 C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen in den Sozialräumen „Buch- 
 heim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“. Der Rat verzichtet  
 auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und   
 die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter

Stadtentwicklungsausschuss 
am 09.11.2017 
 - 3 - 
5.4 Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme "Ein Platz 
an der Herler Straße"  
aus dem Programm"Starke Veedel - Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 
2.5.5.)
hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung eines Workshops 
2840/2017
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "Ein Platz an der Herler 
Straße" im Stadtteil Buchheim fest. Die Kosten für das Verfahren werden auf etwa 
96.000 € netto (circa 114.000 € brutto) ohne Ausbaukosten geschätzt. Die zur 
Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/17 im 
Teilfinanzplan 0902 Stadtentwicklung bei Finanzstelle 1502-0902-9-1007 "Starke 
Veedel – Platz Herler Str." mit einem Betrag von 49.750 € berücksichtigt. Für 2018 
wurde weiterhin ein Betrag von 47.444 € eingeplant. Der fehlende Differenzbetrag 
in Höhe von 16.806 € wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus dem Städte-
bauförderungsbudget bereitgestellt. 
2.  beschließt die Umsetzung der Maßnahm e "Ein Platz an der Herler Straße" aus 
dem Programm "Starke Veedel – Starkes Köln" (Einzelmaßnahme 2.5.5.) im 
Stadtteil Buchheim. 
3.  beschließt, die Erarbeitung der Leistungs phasen 1 - 3, 4, 5, 6 sowie nach Bewilli-
gung die Phasen 8 und 9 an ein interdisziplinär besetztes Planungsteam, beste-
hend aus Fachplanerinnen und Fachplanern der Bereiche Freiraumplanung und 
Tiefbauingenieurwesen, zu vergeben, 
4.  beschließt, zur Einbindung  der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durch-
führung eines öffentlichen Workshops bestehend aus zwei Terminen. 
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. 
5.5 Starke Veedel - Starkes Köln  
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Eva-
luation" in elf Sozialräumen 
3093/2017
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro-
zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der 
Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nach-
folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ extern zu vergeben:
x Bickendorf, Westend und Ossendorf  
                                            
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das 
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, 
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, 
Finkenberg, Gremberghoven und Eil“
Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Auszug 
aus der Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017
öffentlich

Anlage 4_Workshops

964 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Workshops
Workshop 1
Variante 1
Ein großer Platz mit  
Südausrichtung entsteht.
Variante 2
Der Straßenführung wird umgeleitet.
Der Bereich zwischen den Häusern wird 
zu einem großen Platz.
Variante 3
Nördlich und südlich der Herler Straße
wird ein schmaler Platz vorgesehen.
Anlage 4

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Workshop 2
Eine Kombination aus den Varianten 1 und 3 
wurde weiterverfolgt. Südlich der Herler Straße 
entsteht eine etwas breitere Aufenthaltszone, 
während der Hauptplatz im Norden liegt. 
Das erhöhte Baumbeet innerhalb der nord-öst-
lichen Freifläche soll durch Stufen und eine 
Rampe erschlossen werden und damit für 
Jedermann erlebbar werden.

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Workshop 2 Beteiligung

Anlage 8 Stellungnahme zur Rechnungsprüfung

258 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Stellungnahme zur Rechnungsprüfung
Anlage 8

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid 
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter

Anlage 3_Übersicht Bestand

596 Zeichen

Anlage 1
Maßstab  1 : 20 000
N
Platz an St. Adelheid
Übersichtsplan
0 400200 800 1200 Meter
Platz an der Herler Straße 
Übersicht Bestand
Anlage 3 
49 Stellplätze im Bestand
1. Schankbetrieb
2. Café Kiosk
3. Friseur
4. Apotheke
5. Imbiss
6. Schankbetrieb
7. Metzger
8. Lebensmittelhändler
     Nutzungen
Grünflächen
- Zersplitterte Grünflächen mit
fehlender Aufenthaltsqualität
- Großteils erhaltenswerter
Baumbestand
- Dominanz von fließendem
und ruhendem Verkehr
- Straße mit 2-Richtungsverkehr
- Abzweig für Parkplatz- 
     erschließung
- Unterschiedliche Ausrichtung
von Stellplätzen
Verkehr

Beratungsverlauf (7)

29.10.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0461/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.12.2019
Erstellt
06.02.2019 09:32