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V/0056/2016

Zielvereinbarung 2016 Jobcenter Münster

Vorlagen 02.02.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 02.03.2016, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6291 Zeichen

V/0056/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zielvereinbarung 2016 Jobcenter Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage V/0679/2015 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbra u-
cherschutz und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Minister i-
um für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) eine Zielvereinbarung abzuschließen.  
Die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte 2016 in der Grundsicherung f ür Arbeitsuchende de s 
MAIS NRW 
 
- Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren und Integrationschancen 
verbessern,  
- Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II weiter verbe s-
sern,  
- Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, weiter verbessern,  
- Herausforderungen bei der Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bewältigen,  
- Arbeitsmarktzugänge für behinderte Menschen verbessern 
 
wurden zur Kenntnis genommen und die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte des Jo bcenters 
der Stadt Münster für 2016 festgelegt: 
 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für  
- junge Menschen,  
- behinderte Menschen und  
- Asylsuchende und Flüchtlinge.  
 
Zu den Zielen Verbesserung der Integrationsquote, Reduzierung der Langzeitleistungsbeziehen-
den und Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden wurde ein Ziel-
wertrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielvereinbarungsgespräche mit dem 
MAIS NRW vereinbaren konnte. Am 27.11.2015 fand das Zielvereinbarungsgespräch mit dem 
MAIS NRW statt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0056/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.01.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0056/2016 
 
Es wurden folgende Ziele mit dem MAIS NRW vereinbart, die sich im Rahmen des vorgegebenen 
Zielwertrahmens bewegen:  
 
1. Bundesziele nach § 48a SGB II 
 
a. Verbesserung der Integrationsquote 
 
Das Ziel gilt 2016 als erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um 2,0% ge-
genüber dem Vorjahr erhöht. Auf der Basis der (unveröffentlichten) Dezemberwerte hieße 
das ein Plus von 67 Integrationen (2015: 3.350 Integrationen). Gleichzeitig soll die Integ-
rationsquote 2016 nicht um -2,8 % niedriger liegen, als 2015. Umgerechnet bedeutet das, 
dass die Integrationsquote nicht schlechter sein darf, als 22,3% (Integrationsquote 2015: 
23,0%). 
 
b. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug - Reduzierung der Langzeitleistungsbezie-
henden (LZB) 
 
Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten ge-
legt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. das Risiko aufweisen, in den 
Langzeitbezug zu geraten. Dabei liegt der Fokus in Nordrhein-Westfalen insbesondere auf 
Langzeitbeziehenden mit komplexen Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt. 
 
Das Ziel gilt 2016 als erreicht, wenn sich der durchschnittliche Bestand an Langzeitleis-
tungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr um maximal 0,5% erhöht. In Zahlen bedeutet 
das, dass der durchschnittliche Bestand der Langzeitbeziehenden nicht höher ist, als 
9.208 LZB (Durchschnitt 2015: 9.162 LZB). 
Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,0% erhöht 
werden, das bedeutet einen Zielwert von 15,8% (Integrationsquote LZB 2015: 15,5%). 
Bezogen auf die Anzahl der Integrationen würde sich daraus ein Plus von 34 Integratio-
nen (Anzahl Integrationen LZB 2015: 1.420) ergeben. 
 
 
Um den durch den Ausschuss gesetzten Schwerpunkten besonderen Ausdruck zu verleihen 
wurden außerdem noch zwei weitere Ziele in die Gespräche aufgenommen: 
 
2. Weitere Ziele 
 
a. Verbesserung der Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt 
 
Die Vermittlung in Ausbildung ist für das Jobcenter Münster ein wesentlicher Schwer-
punkt. Dies manifestiert sich auch in einem der strategischen Leitsätze des Jobcenters 
Münster „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“. Insgesamt ist die Jugendarbeitslosen-
quote im Bereich des Jobcenters Münster konstant auf einem niedrigen Niveau und weit 
unter dem Landesdurchschnitt (Berichtsmonat Dezember 2014: 4,2% in NRW zu 2,5% in 
Münster). Daher war es bereits ein sehr ambitioniertes Ziel, die Jugendarbeitslosenquote 
im Jahr 2015 nochmals um 0,2 Prozentpunkte zu senken, auch wenn es 2015 gelungen 
ist, weit mehr Jugendliche in ein Ausbildungsverhältnis zu begleiten, als im Vorjahr.  
Unter Berücksichtigung der besonderen Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung ist 
hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine deutliche Veränderung des Wertes nach oben zu 
erwarten. Die erneut sehr anspruchsvolle Zielsetzung soll jedoch den besonderen 
Schwerpunktcharakter des Jobcenters Münster unterstreichen. 
 
Das Ziel gilt 2016 als erreicht, wenn die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote in 
Münster im Bereich des SGB II im Vergleich zum Vorjahr gehalten wird, also weiterhin bei 
max. 2,5% liegt.

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V/0056/2016 
 
b. Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für behinderte Menschen 
 
Ein besonderes Anliegen der Stadt Münster ist der Arbeitsmarktzugang für behinderte 
Menschen. Die Integration dieser Personengruppe erweist sich allerdings oftmals als diffi-
zil und lässt sich nur mittels weitreichender Unterstützung sowie Förderung durch das 
Jobcenter realisieren. 
 
Das Ziel gilt 2016 als erreicht, wenn die Integrationsquote der schwerbehinderten Arbeit-
suchenden (arbeitslose und nicht arbeitslose Arbeitsuchende) des Jobcenters der Stadt 
Münster um 2,0% über dem Vorjahr liegt (Daten noch in der Auswertung – die bisher zur 
Verfügung gestellten Daten weisen in etwa 160 Integrationen für 2015 aus)) 
 
 
Im Hinblick auf  das Ziel „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Asylsuchende und Flüchtli n-
ge“, ist kein quantifizierbares Ziel aufgenommen worden, da noch keine Erkenntnisse über den 
Zustrom in das SGB II vorliegen. Diesem Bereich wird aber über ein gesondertes Progra mm 
auch im Zusammenwirken mit der Agentur für Arbeit und anderen städtischen Bereichen beso n-
ders Rechnung getragen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37