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V/0659/2021

Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 31.08.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.09.2021, TOP 8

V_659_2021_Anlage_1_Tabelle_Zuschüsse

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V_659_2021_Anlage_2_Tabelle_Vertagungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_659_2021_Anlage_1_Tabelle_Zuschüsse

4489 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0659/2021
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Brandschutz-/Sanierungsarbeiten im 
Clubhaus Aaseehafen 36.000 € 28.02.2020 18.000 € 1.440 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Sanierungen in der Werkstatt 
Aaseehafen 12.000 € 20.08.2020 6.000 € 480 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, energetische 
Fenstersanierung 27.000 € 01.06.2020 13.500 € 1.080 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Entwicklung Aaseehafen, 
barrierefreier Zugang zum Hafen21.000 € 04.06.2020 10.500 € 840 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, Schließanlage, 
Fußbodensanierung 7.750 € 04.06.2020 3.875 € 310 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, Umrüstung Eingangstüren 
(Einbruchschutz) 35.000 € 04.06.2020 17.500 € 1.400 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V.Entwicklung Aaseehafen, 
Beleuchtung Hafenufer 21.000 € 22.10.2020 10.500 € 840 €
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Heizungsanlage12.000 € 10.12.2020 6.000 € 480 € x
Mitte/ 
WestSegelclub Hansa Münster e. V. Bodensanierung Steganlage24.000 € 21.12.2020 12.000 €
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V. Reithalle: Dachsanierung (Asbest) 100.000 € 28.02.2019 50.000 € x
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V. Reitplatzbewässerung 150.000 € 28.02.2019 75.000 € x
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V. Reitplatzsanierung 45.000 € 28.02.2019 22.500 € x
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V. Zaunanlage und Trainingshäuschen17.750 € 28.02.2019 8.875 € x
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V.
energetische Sanierung, Sanierung 
Haustechnik 30.000 € 28.02.2019 15.000 € x
Nord Reit- und Fahrverein Münster-
Sprakel e. V. Reithalle: Sanierung Reithallenbande15.000 € 28.02.2019 7.500 € x
Nord TC Union Sanierung von 4 Tennisplätzen140.000 € 19.02.202170.000 € x
SüdostMontgolfieren Club 
Gremmendorf e. V.
Isolierung Dach und Boden 
Obergeschoß der Ballonhalle 24.000 € 22.05.2020 12.000 € 960 € x
West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Reparatur Außentüren  der Peter-
Demling-Halle 1.500 € 31.12.2020 750 € 60 € x
West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 
Sanierungen im Jugend- und 
Schulungsraum (Decken, 
Beleuchtung, Mobiliar)
6.500 € 31.12.2020 3.250 € 260 € x
West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Schließanlage, Sanierungen in der 
Halle
57.000 € 31.12.2020 28.500 € 2.280 € x
West1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Parkettsanierung Tribüne 6.000 € 31.12.2020 3.000 € 240 € x
West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 
Leitungssanierung Sanitäranlagen 
Sanierungen im Sanitärbereich36.000 € 31.12.2020 18.000 € 1.440 € x
WestReit- und Fahrverein Nienberge 
e. V. Reithalle: Bodensanierung 4.700 € 08.08.2019 2.350 €
WestReit- und Fahrverein Nienberge 
e. V. Sanierung Reithallenboden 5.000 € 09.07.2020 2.500 €
West Reit- und Fahrverein Roxel e. V.
Bau Reithalle und Stallungen 
Finanzierung dritte Rate
(Beschluss 2019)
718.000 € 28.02.2017 130.410 €
West Reit- und Fahrverein Roxel e. V.unabweisbare Mehraufwendungen 
Reithalle 114.000 € 31.12.2020 57.000 €
WestRV St. Georg Münster e. V.Sanierung Reithallenberegnung27.000 € 31.10.201813.500 €
WestTSC Münster- Gievenbeck e. B.Terrassensanierung 13.700 € 17.01.2019 6.850 €
Ost Kanuverein Münster 1923  e. V.Steganlage und Uferbefestigung 
erneuern 5.800 € 30.10.2019 2.900 €
Ost Paddelsport Münster von 1923 e. 
V. Schwimmstegsanierung 2.000 € 13.02.2020 1.000 €
Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e.V. Sabierung von 3 Tennisplätzen100.000 € 28.02.2021 50.000 €
Hiltrup DLRG Bezirk Münster e. V.Lehr-+Ausbildungszentrum: 
Dachsanierung 4.700 € 19.12.2019 2.350 €
HiltrupEisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V.
Heizungssanierung (Duschen) 
Kegelhalle 1.300 € 14.02.2020 650 € 52 € x
HiltrupEisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V.Clubhaus: neue Außentüren 3.300 € 14.02.2020 1.650 € 132 € x
HiltrupEisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V.Malerarbeiten im Funktionsgebäude31.000 € 31.12.2020 15.500 €
HiltrupReit- und Fahrverein Amelsbüren 
e. V.
Verlagerung Reitanlage - 45.000 € 
Mehrkosten
Reithalle: Umbau Tore - 17.000 €
62.000 € 11.01.2020 31.000 €
Hiltrup Rovers Bogenschützen e. V.Bau einer Halle für Bogenschießen 
unabweisbarer Mehraufwand 130.000 € 01.12.2020 65.000 €
HiltrupTennisclub Preußen e. V.Sanierung Tennisplatz und Terrasse83.000 € 13.01.202041.500 € x
836.410 € 12.294 €
Sozial-
integrativer 
Zuschuss
Komplementär-
förderung 
möglich
848.704 €
BV Verein Maßnahme Baukosten Antrag vom Zuschuss 
Baukosten
1 von 1

Anlage A

2992 Zeichen

Anlage A zur V/0659/2021 
Kurzüberblick 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen im Zusammenhang mit der Angebots-
sicherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des 
NRW-Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß-
nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im 
Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sport-
stätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als 
Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die 
Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziellen 
Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportför-
derung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand und das NRW-Landesförderprogramm „Moder-
ne Sportstätte 2022“ im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der 
Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit 
funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sa-
nierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nen-
nen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei 
der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanla-
gen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die 
Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nur die städt. 
Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommuna-
len Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt 
die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein-
sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier-
ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

V_659_2021_Anlage_2_Tabelle_Vertagungen

5977 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 
Seite 1 von 3 
 
BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte 
Baukosten 
„Moderne 
Sportstätte 
2022“ bean-
tragt bzw.  
vorgesehen 
Entscheidung vertagen, weil 
 abhän-
gig vom 
Stand-
ort 
Schachklub Münster  
von 1932 e.V. Vereinshaus: Neubau 0,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich 
die Standortfrage noch nicht geklärt ist und da-
mit Art und Umfang der Baumaßnahme nicht 
feststehen. 
Mitte/ 
West 
Segelclub  
Hansa Münster e. V. Versorgungsleitungen Seetribüne 9.000,00 € Ja der Segelclub Hansa Münster e. V. die Verein-
sanlage in Bauabschnitten umfassend sanie-
ren, modernisieren und entwickeln will und 
dazu zum Teil Planungsgespräche über sport-
fachliche Aspekte hinaus geführt werden müs-
sen. 
  
Mitte/ 
West 
Segelclub  
Hansa Münster e. V. 
Entwicklung Aaseehafen, diverse Sa-
nierungen 400.000,00 € Ja 
Mitte/ 
West 
Segelclub  
Hansa Münster e. V. 
Entwicklung Aaseehafen, Beleuch-
tung Hafenufer 21.000,00 € Ja 
Nord Reit- und Fahrverein  
Handorf-Sudmühle e. V. 
Investitionen auf der mitgenutzten An-
lage vom Westf. Pferdestammbuch 0,00 € 
Keine Angaben, 
abhängig von der 
Art der Maßnah-
men und der Ver-
pflichtung zur Be-
teiligung an In-
vestitionen.  
der Reit- und Fahrverein Handorf-Sudmühle 
kommunale Sportförderung für Investitionen in 
eine Fremdanlage beantragt, für die die Mitnut-
zungsmöglichkeiten und Investitionserforder-
nisse des Reitvereins unzureichend belegt 
sind.  
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. Reitplatzbewässerung 177.000,00 €  Ja 
der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. 
die aufgrund eines enormen Sanierungsstaus 
erforderlichen Maßnahmen nur in Bauabschnit-
ten entsprechend der Dringlichkeit und Finan-
zierbarkeit im Rahmen eines vereinsinternen 
Investitionsprogramms umsetzen kann.  
  
  
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. Bau Richterhäuschen 10.000,00 €  Ja 
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. Strohlager: Ausbau 80.000,00 €  Ja 
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. Voltigierhalle: Ausbau 60.000,00 €  Ja 
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. Führanlage, Mistplatte: Überdachung  60.000,00 € Ja 
Nord Reit- und Fahrverein  
MS-Sprakel e. V. 
Photovoltaikanlage auf dem Strohla-
ger  40.000,00 € Ja

Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 
Seite 2 von 3 
 
BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte 
Baukosten 
„Moderne 
Sportstätte 
2022“ bean-
tragt bzw.  
vorgesehen 
Entscheidung vertagen, weil 
Nord SC Westfalia   
Kinderhaus 1924 e. V. Überdachung Zuschauerrang 0,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
weil der Förderantrag unzureichend konkret ist 
und eine Grundsatzentscheidung zur kommu-
nalen Sportförderung von überdachten Zu-
schauerrängen fehlt. 
Nord TC Union Münster e. V. Sanierung Tennishallenbeleuchtung 61.000,00 € Ja 
weil die Verwaltung zur kommunalen Förde-
rung von Maßnahmen in Tennishallen auf der 
Grundlage des Ratschlusses 2020 zur neuen 
Sportförderrichtlinie ein Konzept entwickeln 
muss. 
Nord TC Union Münster e. V. Bau Padeltennisplatz 82.000,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
weil für die Förderung derartiger Baumaßnah-
men das derzeit in Arbeit befindliche Konzept 
zur Sportstättenentwicklung berücksichtigt wer-
den muss. 
Südost Turnverein Wolbeck  
von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 0,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
weil für die Förderung derartiger Baumaßnah-
men das derzeit in Arbeit befindliche Konzept 
zur Sportstättenentwicklung berücksichtigt wer-
den muss. 
Hiltrup DLRG  
Bezirk Münster e. V. Lehr-+ Ausbildungszentrum: Ausbau 335.000,00 € 
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
Weil die DLRG ihren Antrag konkretisieren 
muss und für die Förderung der geplanten 
Baumaßnahmen das derzeit in Arbeit befindli-
che Konzept zur Sportstättenentwicklung be-
rücksichtigt werden muss. 
Hiltrup 
Eisenbahner Sportverein  
Schwarz-Weiß  
Münster e. V. 
Malerarbeiten im Vereinsgebäude 31.000,00 € Ja 
der ESV belegen muss, für welche Räume er 
Sportförderung beantragt (im Vereinsgebäude 
gibt es eine Mietwohnung).  
Hiltrup Reit- und Fahrverein  
Hiltrup   e. V.  Dachsanierung Reithalle  0,00 €  Keine Angaben 
der Reit- und Fahrverein Hiltrup nur allgemein 
nach kommunaler Sportförderung gefragt hat 
und seinen Antrag konkretisieren muss.  
Ost Tennisclub Handorf e. V.  Bau von 3 Tennisplätzen 0,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
die Planungsgespräche des TC Handorf zu 
Ausbau und Entwicklung seiner Tennisanlage 
unter Berücksichtigung der Stadtteilentwick-
lung erst begonnen sind. Bei der weiteren Kon-
zeptentwicklung muss die derzeit in Arbeit be-
findliche kommunale Sportstättenentwicklungs-
planung berücksichtigt werden.  
Ost Tennisclub Handorf e. V.  Bau einer Tennishalle 0,00 €  
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich.

Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 
Seite 3 von 3 
 
BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte 
Baukosten 
„Moderne 
Sportstätte 
2022“ bean-
tragt bzw.  
vorgesehen 
Entscheidung vertagen, weil 
West Reit- und Fahrverein  
Nienberge e. V. Zaunanlage Longierplatz 0,00 €  Ja der Reit- und Fahrverein Nienberge im Rah-
men eines vereinsinternen Arbeitsprogramms 
die erforderlichen Maßnahmen Zug um Zug 
konkretisiert, Anträge vervollständigt und die 
Fördermaßnahmen umsetzt.  West Reit- und Fahrverein  
Nienberge e. V. Sanierung Dressurplatz 0,00 €  Keine Angaben 
West SV Concordia  
Albachten e. V. 
Kabinenbau (Mannschaftsangehörige, 
Team)  0,00 € 
Keine Angaben, 
beim Neubau 
nicht möglich. 
weil SV Concordia Albachten seinen Vereins-
antrag konkretisieren muss und für die Förde-
rung der geplanten Baumaßnahmen das der-
zeit in Arbeit befindliche Konzept zur Sportstät-
tenentwicklung berücksichtigt werden muss. 
West Tennis- und Hockeyclub 
Münster e. V.  Sanierung Hockeyplatz, Mehrkosten 0,00 € Keine Angaben. 
der Tennis- und Hockeyclub die förderfähigen 
Mehrkosten als Grundlage einer kommunalen 
Förderentscheidung konkretisieren muss.

Beschlussvorlage

14947 Zeichen

V/0659/2021 
V/0659/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   22.09.2021 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in der Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewäh-
rung eines Baukostenzuschusses und eines Zuschusses zur Förderung der sozial -integrativen 
Schwerpunkte in der Vereinsarbeit mit einem Gesamtumfang von 848.704 € zu.  
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass 7 Sportvereine für ihre insgesamt 23 Maßnahmen 
neben dem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag zur Förderung 
nach dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben oder absehbar einrei-
chen werden (siehe Markierung in Spalte „Komplementärförderung möglich“ der Tabelle in Anlage 
1). Diese Vereine erhalten den beantragten Zuschuss als subsidiäre Komplementärförderung zur 
Landesförderung, um der Intention des Förderprogramms gerecht zu werden. 
 
3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass der Antrag des TuS Hiltrup 1930 e. V. für Mehrkosten der 
Baumaßnahmen am TuS -Zentrum ein Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten, 
höchstens 53.500 € bewilligt wird. Die Finanzierung erfolgt aus konsumtiven Haushaltsmitteln. 
 
4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in der Anlage 2 aufgelisteten An-
träge vertagt wird. 
 
Sportamt 
 
03.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dew aldt 
Telefon: 492-5200 
Dew aldt@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0659/2021 
5. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass folgende Antragsverfahren im Rahmen der Sport-
förderrichtlinie beendet sind: 
 
BV Verein Vorhaben Antrag vom 
abh. 
vom 
Standort 
AFC Münster Mammuts e. V. Neubau Vereinsanlage mit Funktions-
gebäude 08.03.16 
abh. 
vom 
Standort 
Radsportverein Münster  e. V. Rad- und Rollsportstrecke 
28.02.17 
Hiltrup Münster Cardinals e. V. Bau 4 Dogouts 23.02.16 
Hiltrup Sportschützen Hiltrup von 1987 e. 
V.  
Neubau Schießanlage und Vereinshaus 30.04.14 
Hiltrup TuS Hiltrup 1930 e. V. Sanierung Sanitäranlagen, Funktions-
haus Sportzentrum Hiltrup-Ost 16.01.20 
West 1. FC Gievenbeck 1949  e. V. Fertiggarage als Lagerraum auf dem 
Gelände der Sporthalle Berg Fidel  2016 
West RV St. Georg Münster e. V. Neubau von Stallungen, Führanlage und 
Trainingshalle 11.07.18 
 
6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass folgende Anträge aus formalen Gründen abgelehnt 
werden: 
 
BV  Verein Baumaßnahme Antrag vom  
Nord SC Westfalia Kinderhaus 1924 
e. V. 
Sanierung nach Einbruchscha-
den 
21.02.20 
Ost Schwimmvereinigung Münster Wegesanierung  Vereinsbad 
Sudmühle 
08.05.20 
 
 
7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach den Punkten 1 bis 3 
der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung 
der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 
 
8. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 53.500

- 3 - 
V/0659/2021 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß-
nahmen 2021   
Auszahlungen für die 
Förderung von Ver-
einsbaumaßnahmen 
   848.704  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. 
Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme zur Verfügung.  
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e. 
V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bearbei-
tet. Dieses stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten- und inhaltlicher 
Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden 
die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Ent-
scheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportausschuss. 
 
Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass d ie bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf 
Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr 2021 hinaus - ausgezahlt wer-
den. 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung 
 
Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen 
Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maß-
nahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlich-
keit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Sollten zusätzliche weitere dringende Anträge, die nach 
der Sportförderrichtlinie grundsätzlich förderfähig sind, noch in diesem Jahr zur Entscheidung ge-
bracht werden müssen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vor lage für die Beratungskette des 
Sportausschusses am 02.11.2021 einbringen. 
 
Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi-
cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine 
50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. 
 
In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich 
Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss-
rechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgrün-
den niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss en hat. Belegen die Vereine unab-
weisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge 
zur weiteren Förderung. 
 
Besonders zu erwähnen ist, dass in 2021 letztmalig nach der bis 31.12.2020 gültigen Fassung der 
Sportförderrichtlinie in Zusammenhang mit den geförderten Bauvorhaben ein zusätzlicher Zuschuss 
für Vereine mit einem Schwerpunkt im Bereich der sozial -integrativen Tätigkeit auf Antrag (siehe An-
lage 1, Ziffer 1, Spalte „Sozial-integrativer Zuschuss“) gewährt wird.

- 4 - 
V/0659/2021 
Für förderfähig sozial-integrative Vereinsangebote können die Vereine für  
 Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung: 2–6 Prozentpunkte,  
 Angebote für besondere Gruppen im Sport: 1 – 5 Prozentpunkte,  
 Kursangebote: 1 – 3 Prozentpunkte  
 
erhalten. Insgesamt können für die Angebote bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Die Höhe 
des Zuschusses ergibt sich aus den durch das Sportamt festgestellten Prozentpunkten als Anteil an 
den Baukosten der beantragten Maßnahme. Der Höchstzuschuss zur Förderung sozial -integrativer 
Schwerpunkte in der Vereinsarbeit je Fördermaßnahme beträgt 5.000 €. 
 
Nach der ab dem 01.01.2021 gelten Fassung der Sportförderrichtlinie entfällt diese Art der Förderung 
zukünftig. 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung 
 
Mit der Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ vom Land NRW und der 
Förderung durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit 
einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entscheidung, ob bezie-
hungsweise in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen v on Münsteraner SSB-Vereinen för-
dern wird, wird voraussichtlich erst nach der Beschlussfassung des Sportausschusses über die städ-
tischen Zuschüsse aus dem Sportetat 2021 gefällt.  
 
Die in der Anlage 1 gekennzeichneten Vereine, für die die Verwaltung unter P unkt 1 der Sachent-
scheidung eine städtische Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landesförderung an den 
SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet oder beabsichtigen, dies zu tun.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßna hmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis 
zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Ei-
genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom-
plementärförderung). Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von 
Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der 
Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so geförderten Sportvereine müssen zur Fi-
nanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenanteil erbringen. Der Ei-
genanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 
15% und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%. 
  
Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför-
derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städti-
schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet. 
 
Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihrer Höchstförderung von 50% der 
förderfähigen Aufwendungen. 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung 
 
Mit Vorlage V/0165/2017 beschloss der Sportausschuss, für den Ausbaus des Sportzentrums des  
TuS Hiltrup 1930 e. V. einen Baukostenzuschuss in Höhe von 600.000 € und einen Zuschuss von 
5.000 € für sozial-integrative Vereinsarbeit zu bewilligen, deren Auszahlung in Teilbeträgen über meh-
rere Jahre erfolgte. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. musste wegen langwieriger Verhandlungen mit seinem 
Darlehnsgeber im Bauverlauf erhebliche Preissteigerungen hinnehmen, die er mit dem städtischen 
Zuschuss und Vereinsmitteln nicht auffangen konnte. Der Ve rein erhielt deshalb bereits 2020 einen 
weiteren Baukostenzuschuss zu den Mehrkosten in Höhe von 85.000 €. Da die Mehrkosten immer 
noch nicht gedeckt werden konnten, wurde im Dezember 2020 ein weiterer Zuschussantrag gestellt. 
Nach Prüfung des neuen Antrages können von den vom Verein angegebenen noch zu deckenden 
Baukosten in Höhe von 280.000 €  insgesamt 107.000 € als förderungsfähig anerkannt werden. Die 
Verwaltung schlägt vor, darauf basierend dem TuS Hiltrup 1930 e. V. einen Zuschuss bis zu 50% der

- 5 - 
V/0659/2021 
förderungsfähigen Baukosten, höchstens 53.500 € zu bewilligen. Die Finanzierung dieses Baukos-
tenzuschusses erfolgt aus haushaltsrechtlichen Gründen aus konsumtiven Mitteln. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung 
 
Von den fristgerecht für das Jahr 2021 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 2 auf-
geführten nicht beschieden werden. Einerseits, weil die nach Sportförderrichtlinie erforderlichen An-
tragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen oder die Bauvorhaben nicht hinreichend genau 
geplant sind. Die Entscheidung über diese Anträge soll vertagt werden, bis eine abschließende Prü-
fung und Entwicklung eines Fördervorschlags möglich sind. Andererseits gibt es Anträge zu geplan-
ten Baumaßnahmen, die aus Sicht des Sportamtes in Zusammenhang mit der Sportstättenentwick-
lung der Stadt Münster behandelt werden müssen. Zum Teil entfalten diese eine Wi rkung über die 
reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, multifunk-
tionale Nutzung). Einige lösen zudem einen hohen Investitionsbedarf aus. Diese sollen deshalb nicht 
im Standardverfahren nach der Sportförde rrichtlinie bearbeitet und aus den Fördermitteln des 3 -
Millionen-Budgets finanziert werden. Die Förderung dieser Maßnahmen soll im Rahmen von  Einzel-
entscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3-Millionen-Budgets herbeigeführt werden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2021 auszusetzen. Die Ver-
waltung bleibt mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen 
Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener  Zeit Ent-
scheidungsvorschläge unterbreiten. 
 
Zu Punkt 5 der Sachentscheidung 
 
Die hier aufgeführten Vereinsanträge wurden nach erster Prüfung durch die Verwaltung entweder von 
den  Antragsteller/-innen nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen. Die Verwaltung schlägt vor, diese 
als beendet zu erklären, um die Vorgänge formal abschließen zu können. 
 
Zu Punkt 6 der Sachentscheidung 
 
Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des von Westfalia Kinderhaus e.V. gestellten Antrages vor, da 
es sich bei der Maßnahme um die Beseitigung von Schäden auf Grund eines Einbruchs handelt, die 
mit der entsprechenden Versicherung des Vereins abgedeckt werden können und deshalb nicht för-
derungsfähig sind. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Schwimm vereinigung Münster abzulehnen. Die 
Schwimmvereinigung hatte zur Förderung ihrer Sanierungsmaßnahmen einen Zuschussantrag an 
das Land NRW gerichtet. Demnach soll die Schwimmvereinigung 90% Landesförderung erhalten. 
10% Eigenanteil muss sie zur Finanzierung beitragen. Diesen Eigenanteil wollte die Schwimmvereini-
gung von der Stadt Münster fördern lassen. Das ist nach der kommunalen Sportförderrichtlinie und im 
Rahmen des Landesverfahrens „Moderne Sportstätte 2022“ nicht möglich. 
 
Zu Punkt 7 der Sachentscheidung 
 
Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 bis 3 dieser Vorlage gefördert werden sollen, 
können nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können 
dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Ge-
währung von Betriebskostenzuschüssen berücksichtigt werden und dort zu einem höheren Zu-
schussbetrag führen. Grundlage entsprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der 
Austausch mit den Vereinen zur Anlagenführun g und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, 
Stadtsportbund und Vereinen.

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V/0659/2021 
Zu Punkt 8 der Sachentscheidung 
 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür 
arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Die in dieser 
Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem SSB 
abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
V/0659/2021_Anlage_1_Tabelle_Zuschüsse 
V/0659/2021_Anlage_2_Tabelle_Vertagungen

Beratungsverlauf (7)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2021 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1924e

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Details

Aktenzeichen
V/0659/2021
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2021
Erstellt
26.08.2021 16:22