V/0659/2021
Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
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V_659_2021_Anlage_1_Tabelle_Zuschüsse
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Anlage 1 zur Vorlage V/0659/2021 Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Brandschutz-/Sanierungsarbeiten im Clubhaus Aaseehafen 36.000 € 28.02.2020 18.000 € 1.440 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Sanierungen in der Werkstatt Aaseehafen 12.000 € 20.08.2020 6.000 € 480 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, energetische Fenstersanierung 27.000 € 01.06.2020 13.500 € 1.080 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Entwicklung Aaseehafen, barrierefreier Zugang zum Hafen21.000 € 04.06.2020 10.500 € 840 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, Schließanlage, Fußbodensanierung 7.750 € 04.06.2020 3.875 € 310 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Clubhaus, Umrüstung Eingangstüren (Einbruchschutz) 35.000 € 04.06.2020 17.500 € 1.400 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V.Entwicklung Aaseehafen, Beleuchtung Hafenufer 21.000 € 22.10.2020 10.500 € 840 € Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V. Sanierung Heizungsanlage12.000 € 10.12.2020 6.000 € 480 € x Mitte/ WestSegelclub Hansa Münster e. V. Bodensanierung Steganlage24.000 € 21.12.2020 12.000 € Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. Reithalle: Dachsanierung (Asbest) 100.000 € 28.02.2019 50.000 € x Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. Reitplatzbewässerung 150.000 € 28.02.2019 75.000 € x Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. Reitplatzsanierung 45.000 € 28.02.2019 22.500 € x Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. Zaunanlage und Trainingshäuschen17.750 € 28.02.2019 8.875 € x Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. energetische Sanierung, Sanierung Haustechnik 30.000 € 28.02.2019 15.000 € x Nord Reit- und Fahrverein Münster- Sprakel e. V. Reithalle: Sanierung Reithallenbande15.000 € 28.02.2019 7.500 € x Nord TC Union Sanierung von 4 Tennisplätzen140.000 € 19.02.202170.000 € x SüdostMontgolfieren Club Gremmendorf e. V. Isolierung Dach und Boden Obergeschoß der Ballonhalle 24.000 € 22.05.2020 12.000 € 960 € x West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Reparatur Außentüren der Peter- Demling-Halle 1.500 € 31.12.2020 750 € 60 € x West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Sanierungen im Jugend- und Schulungsraum (Decken, Beleuchtung, Mobiliar) 6.500 € 31.12.2020 3.250 € 260 € x West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Schließanlage, Sanierungen in der Halle 57.000 € 31.12.2020 28.500 € 2.280 € x West1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Parkettsanierung Tribüne 6.000 € 31.12.2020 3.000 € 240 € x West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Leitungssanierung Sanitäranlagen Sanierungen im Sanitärbereich36.000 € 31.12.2020 18.000 € 1.440 € x WestReit- und Fahrverein Nienberge e. V. Reithalle: Bodensanierung 4.700 € 08.08.2019 2.350 € WestReit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung Reithallenboden 5.000 € 09.07.2020 2.500 € West Reit- und Fahrverein Roxel e. V. Bau Reithalle und Stallungen Finanzierung dritte Rate (Beschluss 2019) 718.000 € 28.02.2017 130.410 € West Reit- und Fahrverein Roxel e. V.unabweisbare Mehraufwendungen Reithalle 114.000 € 31.12.2020 57.000 € WestRV St. Georg Münster e. V.Sanierung Reithallenberegnung27.000 € 31.10.201813.500 € WestTSC Münster- Gievenbeck e. B.Terrassensanierung 13.700 € 17.01.2019 6.850 € Ost Kanuverein Münster 1923 e. V.Steganlage und Uferbefestigung erneuern 5.800 € 30.10.2019 2.900 € Ost Paddelsport Münster von 1923 e. V. Schwimmstegsanierung 2.000 € 13.02.2020 1.000 € Hiltrup DJK Grün-Weiß Amelsbüren e.V. Sabierung von 3 Tennisplätzen100.000 € 28.02.2021 50.000 € Hiltrup DLRG Bezirk Münster e. V.Lehr-+Ausbildungszentrum: Dachsanierung 4.700 € 19.12.2019 2.350 € HiltrupEisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. Heizungssanierung (Duschen) Kegelhalle 1.300 € 14.02.2020 650 € 52 € x HiltrupEisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V.Clubhaus: neue Außentüren 3.300 € 14.02.2020 1.650 € 132 € x HiltrupEisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V.Malerarbeiten im Funktionsgebäude31.000 € 31.12.2020 15.500 € HiltrupReit- und Fahrverein Amelsbüren e. V. Verlagerung Reitanlage - 45.000 € Mehrkosten Reithalle: Umbau Tore - 17.000 € 62.000 € 11.01.2020 31.000 € Hiltrup Rovers Bogenschützen e. V.Bau einer Halle für Bogenschießen unabweisbarer Mehraufwand 130.000 € 01.12.2020 65.000 € HiltrupTennisclub Preußen e. V.Sanierung Tennisplatz und Terrasse83.000 € 13.01.202041.500 € x 836.410 € 12.294 € Sozial- integrativer Zuschuss Komplementär- förderung möglich 848.704 € BV Verein Maßnahme Baukosten Antrag vom Zuschuss Baukosten 1 von 1
Anlage A
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Anlage A zur V/0659/2021 Kurzüberblick Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen im Zusammenhang mit der Angebots- sicherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß- nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sport- stätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportför- derung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand und das NRW-Landesförderprogramm „Moder- ne Sportstätte 2022“ im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sa- nierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nen- nen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanla- gen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die Sportvereine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nur die städt. Fördermöglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommuna- len Daseinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein- sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier- ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
V_659_2021_Anlage_2_Tabelle_Vertagungen
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Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 Seite 1 von 3 BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte Baukosten „Moderne Sportstätte 2022“ bean- tragt bzw. vorgesehen Entscheidung vertagen, weil abhän- gig vom Stand- ort Schachklub Münster von 1932 e.V. Vereinshaus: Neubau 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich die Standortfrage noch nicht geklärt ist und da- mit Art und Umfang der Baumaßnahme nicht feststehen. Mitte/ West Segelclub Hansa Münster e. V. Versorgungsleitungen Seetribüne 9.000,00 € Ja der Segelclub Hansa Münster e. V. die Verein- sanlage in Bauabschnitten umfassend sanie- ren, modernisieren und entwickeln will und dazu zum Teil Planungsgespräche über sport- fachliche Aspekte hinaus geführt werden müs- sen. Mitte/ West Segelclub Hansa Münster e. V. Entwicklung Aaseehafen, diverse Sa- nierungen 400.000,00 € Ja Mitte/ West Segelclub Hansa Münster e. V. Entwicklung Aaseehafen, Beleuch- tung Hafenufer 21.000,00 € Ja Nord Reit- und Fahrverein Handorf-Sudmühle e. V. Investitionen auf der mitgenutzten An- lage vom Westf. Pferdestammbuch 0,00 € Keine Angaben, abhängig von der Art der Maßnah- men und der Ver- pflichtung zur Be- teiligung an In- vestitionen. der Reit- und Fahrverein Handorf-Sudmühle kommunale Sportförderung für Investitionen in eine Fremdanlage beantragt, für die die Mitnut- zungsmöglichkeiten und Investitionserforder- nisse des Reitvereins unzureichend belegt sind. Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Reitplatzbewässerung 177.000,00 € Ja der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. die aufgrund eines enormen Sanierungsstaus erforderlichen Maßnahmen nur in Bauabschnit- ten entsprechend der Dringlichkeit und Finan- zierbarkeit im Rahmen eines vereinsinternen Investitionsprogramms umsetzen kann. Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Bau Richterhäuschen 10.000,00 € Ja Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Strohlager: Ausbau 80.000,00 € Ja Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Voltigierhalle: Ausbau 60.000,00 € Ja Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Führanlage, Mistplatte: Überdachung 60.000,00 € Ja Nord Reit- und Fahrverein MS-Sprakel e. V. Photovoltaikanlage auf dem Strohla- ger 40.000,00 € Ja Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 Seite 2 von 3 BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte Baukosten „Moderne Sportstätte 2022“ bean- tragt bzw. vorgesehen Entscheidung vertagen, weil Nord SC Westfalia Kinderhaus 1924 e. V. Überdachung Zuschauerrang 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. weil der Förderantrag unzureichend konkret ist und eine Grundsatzentscheidung zur kommu- nalen Sportförderung von überdachten Zu- schauerrängen fehlt. Nord TC Union Münster e. V. Sanierung Tennishallenbeleuchtung 61.000,00 € Ja weil die Verwaltung zur kommunalen Förde- rung von Maßnahmen in Tennishallen auf der Grundlage des Ratschlusses 2020 zur neuen Sportförderrichtlinie ein Konzept entwickeln muss. Nord TC Union Münster e. V. Bau Padeltennisplatz 82.000,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. weil für die Förderung derartiger Baumaßnah- men das derzeit in Arbeit befindliche Konzept zur Sportstättenentwicklung berücksichtigt wer- den muss. Südost Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. weil für die Förderung derartiger Baumaßnah- men das derzeit in Arbeit befindliche Konzept zur Sportstättenentwicklung berücksichtigt wer- den muss. Hiltrup DLRG Bezirk Münster e. V. Lehr-+ Ausbildungszentrum: Ausbau 335.000,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. Weil die DLRG ihren Antrag konkretisieren muss und für die Förderung der geplanten Baumaßnahmen das derzeit in Arbeit befindli- che Konzept zur Sportstättenentwicklung be- rücksichtigt werden muss. Hiltrup Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. Malerarbeiten im Vereinsgebäude 31.000,00 € Ja der ESV belegen muss, für welche Räume er Sportförderung beantragt (im Vereinsgebäude gibt es eine Mietwohnung). Hiltrup Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V. Dachsanierung Reithalle 0,00 € Keine Angaben der Reit- und Fahrverein Hiltrup nur allgemein nach kommunaler Sportförderung gefragt hat und seinen Antrag konkretisieren muss. Ost Tennisclub Handorf e. V. Bau von 3 Tennisplätzen 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. die Planungsgespräche des TC Handorf zu Ausbau und Entwicklung seiner Tennisanlage unter Berücksichtigung der Stadtteilentwick- lung erst begonnen sind. Bei der weiteren Kon- zeptentwicklung muss die derzeit in Arbeit be- findliche kommunale Sportstättenentwicklungs- planung berücksichtigt werden. Ost Tennisclub Handorf e. V. Bau einer Tennishalle 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. Anlage 2 zur Vorlage V/0659/2021 Seite 3 von 3 BV Verein Geplante Maßnahme Geschätzte Baukosten „Moderne Sportstätte 2022“ bean- tragt bzw. vorgesehen Entscheidung vertagen, weil West Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Zaunanlage Longierplatz 0,00 € Ja der Reit- und Fahrverein Nienberge im Rah- men eines vereinsinternen Arbeitsprogramms die erforderlichen Maßnahmen Zug um Zug konkretisiert, Anträge vervollständigt und die Fördermaßnahmen umsetzt. West Reit- und Fahrverein Nienberge e. V. Sanierung Dressurplatz 0,00 € Keine Angaben West SV Concordia Albachten e. V. Kabinenbau (Mannschaftsangehörige, Team) 0,00 € Keine Angaben, beim Neubau nicht möglich. weil SV Concordia Albachten seinen Vereins- antrag konkretisieren muss und für die Förde- rung der geplanten Baumaßnahmen das der- zeit in Arbeit befindliche Konzept zur Sportstät- tenentwicklung berücksichtigt werden muss. West Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Sanierung Hockeyplatz, Mehrkosten 0,00 € Keine Angaben. der Tennis- und Hockeyclub die förderfähigen Mehrkosten als Grundlage einer kommunalen Förderentscheidung konkretisieren muss.
Beschlussvorlage
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V/0659/2021 V/0659/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung: Zuschüsse für Baumaßnahmen gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Beratungsfolge 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.09.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt der Bewilligung der in der Anlage 1 aufgelisteten Anträge auf Gewäh- rung eines Baukostenzuschusses und eines Zuschusses zur Förderung der sozial -integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit mit einem Gesamtumfang von 848.704 € zu. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass 7 Sportvereine für ihre insgesamt 23 Maßnahmen neben dem Antrag auf einen städtischen Baukostenzuschuss ebenso einen Antrag zur Förderung nach dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ eingereicht haben oder absehbar einrei- chen werden (siehe Markierung in Spalte „Komplementärförderung möglich“ der Tabelle in Anlage 1). Diese Vereine erhalten den beantragten Zuschuss als subsidiäre Komplementärförderung zur Landesförderung, um der Intention des Förderprogramms gerecht zu werden. 3. Der Sportausschuss stimmt zu, dass der Antrag des TuS Hiltrup 1930 e. V. für Mehrkosten der Baumaßnahmen am TuS -Zentrum ein Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten, höchstens 53.500 € bewilligt wird. Die Finanzierung erfolgt aus konsumtiven Haushaltsmitteln. 4. Der Sportausschuss stimmt zu, dass die Entscheidung über die in der Anlage 2 aufgelisteten An- träge vertagt wird. Sportamt 03.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dew aldt Telefon: 492-5200 Dew aldt@stadt-muenster.de - 2 - V/0659/2021 5. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass folgende Antragsverfahren im Rahmen der Sport- förderrichtlinie beendet sind: BV Verein Vorhaben Antrag vom abh. vom Standort AFC Münster Mammuts e. V. Neubau Vereinsanlage mit Funktions- gebäude 08.03.16 abh. vom Standort Radsportverein Münster e. V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Hiltrup Münster Cardinals e. V. Bau 4 Dogouts 23.02.16 Hiltrup Sportschützen Hiltrup von 1987 e. V. Neubau Schießanlage und Vereinshaus 30.04.14 Hiltrup TuS Hiltrup 1930 e. V. Sanierung Sanitäranlagen, Funktions- haus Sportzentrum Hiltrup-Ost 16.01.20 West 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Fertiggarage als Lagerraum auf dem Gelände der Sporthalle Berg Fidel 2016 West RV St. Georg Münster e. V. Neubau von Stallungen, Führanlage und Trainingshalle 11.07.18 6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass folgende Anträge aus formalen Gründen abgelehnt werden: BV Verein Baumaßnahme Antrag vom Nord SC Westfalia Kinderhaus 1924 e. V. Sanierung nach Einbruchscha- den 21.02.20 Ost Schwimmvereinigung Münster Wegesanierung Vereinsbad Sudmühle 08.05.20 7. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Sportstätten, für die nach den Punkten 1 bis 3 der Sachentscheidung eine Förderung gewährt wird, auf Antrag der Vereine bei der Berechnung der künftigen Betriebskostenzuschüsse aus dem Sportetat berücksichtigt werden können. 8. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 53.500 - 3 - V/0659/2021 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 0700 Geförderte Vereinsbaumaß- nahmen 2021 Auszahlungen für die Förderung von Ver- einsbaumaßnahmen 848.704 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe bzw. Investitionsmaßnahme zur Verfügung. Begründung: Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine (Vereine) des Stadtsportbundes Münster e. V. (SSB) Baumaßnahmen auf Sportanlagen. Die Förderanträge werden durch das Sportamt bearbei- tet. Dieses stimmt sich mit Bezug zu den Zielen kommunaler baulicher Sportstätten- und inhaltlicher Sportentwicklung mit dem SSB ab. Zu den Fördervorschlägen, die die Verwaltung entwickelt, werden die Bezirksvertretungen angehört, in deren Zuständigkeitsbereich die Sportanlagen liegen. Die Ent- scheidung über die Bewilligung der Zuschüsse obliegt laut der Förderrichtlinie dem Sportausschuss. Generell gilt nach der Sportförderrichtlinie, dass d ie bewilligten Zuschussbeträge den Vereinen auf Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt - auch über das Jahr 2021 hinaus - ausgezahlt wer- den. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die in der Anlage 1 aufgeführten Anträge erfüllen nach Prüfung durch das Sportamt die formellen Voraussetzungen gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie. Die Auswahl der zu fördernden Maß- nahmen erfolgte in Abstimmung mit dem SSB im Hinblick auf die sachliche Notwendigkeit, Dringlich- keit und Nachhaltigkeit der Baumaßnahmen. Sollten zusätzliche weitere dringende Anträge, die nach der Sportförderrichtlinie grundsätzlich förderfähig sind, noch in diesem Jahr zur Entscheidung ge- bracht werden müssen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vor lage für die Beratungskette des Sportausschusses am 02.11.2021 einbringen. Die Vereine sollen mit der Entscheidung der Stadt Münster über die Sportförderung Finanzierungssi- cherheit für den Aufwand außerhalb ihres Eigenanteils erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb eine 50%ige Förderung des jeweiligen Vereinsaufwandes als Maximalförderung vor. In welcher Höhe die Vereine im Rahmen der städtischen Bewilligung nach dem Bauende letztendlich Zuschüsse erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Verwaltung bei der Schluss- rechnung anerkennt. Gegebenenfalls legt die Verwaltung nach der Schlussrechnung aus Sachgrün- den niedrigere Zuschüsse fest, als der Sportausschuss beschloss en hat. Belegen die Vereine unab- weisbare förderfähige Mehrkosten, unterbreitet die Verwaltung der Politik Entscheidungsvorschläge zur weiteren Förderung. Besonders zu erwähnen ist, dass in 2021 letztmalig nach der bis 31.12.2020 gültigen Fassung der Sportförderrichtlinie in Zusammenhang mit den geförderten Bauvorhaben ein zusätzlicher Zuschuss für Vereine mit einem Schwerpunkt im Bereich der sozial -integrativen Tätigkeit auf Antrag (siehe An- lage 1, Ziffer 1, Spalte „Sozial-integrativer Zuschuss“) gewährt wird. - 4 - V/0659/2021 Für förderfähig sozial-integrative Vereinsangebote können die Vereine für Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung: 2–6 Prozentpunkte, Angebote für besondere Gruppen im Sport: 1 – 5 Prozentpunkte, Kursangebote: 1 – 3 Prozentpunkte erhalten. Insgesamt können für die Angebote bis zu 14 Prozentpunkte zuerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den durch das Sportamt festgestellten Prozentpunkten als Anteil an den Baukosten der beantragten Maßnahme. Der Höchstzuschuss zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit je Fördermaßnahme beträgt 5.000 €. Nach der ab dem 01.01.2021 gelten Fassung der Sportförderrichtlinie entfällt diese Art der Förderung zukünftig. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Mit der Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ vom Land NRW und der Förderung durch die Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entscheidung, ob bezie- hungsweise in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen v on Münsteraner SSB-Vereinen för- dern wird, wird voraussichtlich erst nach der Beschlussfassung des Sportausschusses über die städ- tischen Zuschüsse aus dem Sportetat 2021 gefällt. Die in der Anlage 1 gekennzeichneten Vereine, für die die Verwaltung unter P unkt 1 der Sachent- scheidung eine städtische Förderung vorschlägt, haben einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet oder beabsichtigen, dies zu tun. Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßna hmen als städtische Förderung aus dem Sportetat bis zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den Ei- genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom- plementärförderung). Durch die Komplementärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Die so geförderten Sportvereine müssen zur Fi- nanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gestaffelten Eigenanteil erbringen. Der Ei- genanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15% und ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%. Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför- derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städti- schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet. Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihrer Höchstförderung von 50% der förderfähigen Aufwendungen. Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Mit Vorlage V/0165/2017 beschloss der Sportausschuss, für den Ausbaus des Sportzentrums des TuS Hiltrup 1930 e. V. einen Baukostenzuschuss in Höhe von 600.000 € und einen Zuschuss von 5.000 € für sozial-integrative Vereinsarbeit zu bewilligen, deren Auszahlung in Teilbeträgen über meh- rere Jahre erfolgte. Der TuS Hiltrup 1930 e. V. musste wegen langwieriger Verhandlungen mit seinem Darlehnsgeber im Bauverlauf erhebliche Preissteigerungen hinnehmen, die er mit dem städtischen Zuschuss und Vereinsmitteln nicht auffangen konnte. Der Ve rein erhielt deshalb bereits 2020 einen weiteren Baukostenzuschuss zu den Mehrkosten in Höhe von 85.000 €. Da die Mehrkosten immer noch nicht gedeckt werden konnten, wurde im Dezember 2020 ein weiterer Zuschussantrag gestellt. Nach Prüfung des neuen Antrages können von den vom Verein angegebenen noch zu deckenden Baukosten in Höhe von 280.000 € insgesamt 107.000 € als förderungsfähig anerkannt werden. Die Verwaltung schlägt vor, darauf basierend dem TuS Hiltrup 1930 e. V. einen Zuschuss bis zu 50% der - 5 - V/0659/2021 förderungsfähigen Baukosten, höchstens 53.500 € zu bewilligen. Die Finanzierung dieses Baukos- tenzuschusses erfolgt aus haushaltsrechtlichen Gründen aus konsumtiven Mitteln. Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Von den fristgerecht für das Jahr 2021 gestellten Zuschussanträgen können die in der Anlage 2 auf- geführten nicht beschieden werden. Einerseits, weil die nach Sportförderrichtlinie erforderlichen An- tragsunterlagen oder Antragsvoraussetzungen fehlen oder die Bauvorhaben nicht hinreichend genau geplant sind. Die Entscheidung über diese Anträge soll vertagt werden, bis eine abschließende Prü- fung und Entwicklung eines Fördervorschlags möglich sind. Andererseits gibt es Anträge zu geplan- ten Baumaßnahmen, die aus Sicht des Sportamtes in Zusammenhang mit der Sportstättenentwick- lung der Stadt Münster behandelt werden müssen. Zum Teil entfalten diese eine Wi rkung über die reine Sportfunktion hinaus (z. B. Kooperationsprojekte, überfachliche Stadtteilausrichtung, multifunk- tionale Nutzung). Einige lösen zudem einen hohen Investitionsbedarf aus. Diese sollen deshalb nicht im Standardverfahren nach der Sportförde rrichtlinie bearbeitet und aus den Fördermitteln des 3 - Millionen-Budgets finanziert werden. Die Förderung dieser Maßnahmen soll im Rahmen von Einzel- entscheidungen mit einer Finanzierung außerhalb des 3-Millionen-Budgets herbeigeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über die Anträge im Jahr 2021 auszusetzen. Die Ver- waltung bleibt mit den Vereinen über die Baumaßnahmen im Gespräch und wird den politischen Gremien entsprechend der Antragsentwicklung und Realisierungsaussicht zu gegebener Zeit Ent- scheidungsvorschläge unterbreiten. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Die hier aufgeführten Vereinsanträge wurden nach erster Prüfung durch die Verwaltung entweder von den Antragsteller/-innen nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen. Die Verwaltung schlägt vor, diese als beendet zu erklären, um die Vorgänge formal abschließen zu können. Zu Punkt 6 der Sachentscheidung Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des von Westfalia Kinderhaus e.V. gestellten Antrages vor, da es sich bei der Maßnahme um die Beseitigung von Schäden auf Grund eines Einbruchs handelt, die mit der entsprechenden Versicherung des Vereins abgedeckt werden können und deshalb nicht för- derungsfähig sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Schwimm vereinigung Münster abzulehnen. Die Schwimmvereinigung hatte zur Förderung ihrer Sanierungsmaßnahmen einen Zuschussantrag an das Land NRW gerichtet. Demnach soll die Schwimmvereinigung 90% Landesförderung erhalten. 10% Eigenanteil muss sie zur Finanzierung beitragen. Diesen Eigenanteil wollte die Schwimmvereini- gung von der Stadt Münster fördern lassen. Das ist nach der kommunalen Sportförderrichtlinie und im Rahmen des Landesverfahrens „Moderne Sportstätte 2022“ nicht möglich. Zu Punkt 7 der Sachentscheidung Baumaßnahmen, die nach den Beschlusspunkten 1 bis 3 dieser Vorlage gefördert werden sollen, können nach fachgerechter Ausführung zu Mehrkosten im laufenden Betrieb führen. Diese können dann im Rahmen der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung bei der Beantragung der Vereine auf Ge- währung von Betriebskostenzuschüssen berücksichtigt werden und dort zu einem höheren Zu- schussbetrag führen. Grundlage entsprechender Vorschläge der Verwaltung an die Politik sind der Austausch mit den Vereinen zur Anlagenführun g und die Sportstättenbesichtigung von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. - 6 - V/0659/2021 Zu Punkt 8 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten Verwaltung und SSB als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Beschlussvorschläge wurden im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem SSB abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A V/0659/2021_Anlage_1_Tabelle_Zuschüsse V/0659/2021_Anlage_2_Tabelle_Vertagungen
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1924e
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Details
- Aktenzeichen
- V/0659/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 16:22