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Änderungsantrag zur Vorlage 2988/2024 Kommunale Spielraumplanung
Änderungsantrag BV2 (CDU) AN/0135/2025 vom 27.01.2025
Stand: Am 27.01.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0135/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Änderungsantrag zur Vorlage 2988/2024 Kommunale Spielraumplanung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion der CDU beantragt folgende Änderung / Ergänzung zur Vorlage 2988/2024 „Kommunale Spielraumplanung 2025 – 2030 – Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Rodenkirchen“: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt: Der Beschlusstext der Vorlage Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (1) beschließt die Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 – Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Rodenkirchen. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung er- folgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. wird wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (1) beschließt die Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 – Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Rodenkirchen, CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen nach Einarbeitung der folgenden Änderung: Die Neugestaltung des Spielplatz Alteburger Straße wird in der Einzelmaßnah- menplanung von „3. Priorität gemäß Bedarfsstufe II: Planung ab 1. HJ 2029“ auf „2. Priorität gemäß Bedarfsstufe I: Planung bis 2. HJ 2028 hochgestuft“. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der je- weiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Begründung: Für den gesamten Stadtbezirk Rodenkirchen ist keine Neugestaltung / Neuanlage eines Spielraums in der Bedarfsstufe I (Planung bis 2. HJ 2028) eingestuft. Der Versorgungs- wert im Stadtteil Bayenthal ist – auch im Stadtvergleich - auf schon niedrigem Niveau nochmals gefallen (2022: 23, siehe S. 93), und das bei unterdurchschnittlichem Quali- tätswert (2022: 2,8, siehe S. 93). Im Fachgespräch in 2024 wurde auf die bezirksüber- greifende Bedeutung dieses Projekts nachdrücklich hingewiesen. gez. Schykowski gez. Görtz
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