AFM/0003/2005
Müllablagerung vor dem Gebäude Aegidiistraße 65
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Stellungnahme
1289 Zeichen
AWM 0 200 17.0.2005 Anne Peters 60 52 14 Bezirksvertretung Mitte Anfrage der Bezirksvertretung Mitte Nr. AFM/0003/2005 Seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird die o. g. Anfrage folgendermaßen beantwortet: Anfrage Nr. AFM/003/2005 vom 25.02.2005 Hinsichtlich der Anfrage ist zunächst zu berichten, dass für die Beseitigung von Abfällen im öffent- lichen Verkehrsraum die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zuständig sind. Bezüglich der Abfallablagerung im Bereich des Hauses Aegidiistraße 65 ist mitzuteilen, dass die Abfallablagerung (die überwiegend aus Weihnachtsbäumen bestand) im Rahmen der turnusge- mäßen Sperrgutabfuhr am 28.01.2005 seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster beseitigt wor- den ist. Die Abfallablagerung befand sich hinter der Schrankenanlage an der Straße zwischen dem Haus Aegidiistraße 65 und dem Objekt „Aegidiimarkt“ und somit nicht im öffentlich-rechtlichen Ver- kehrsraum. Stellt jemand wilde Abfallablagerungen fest, besteht die Möglichkeit, dass dieses dem Service- und Ordnungsdienst des Ordnungsamtes, dem Umwelttelefon, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde oder den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster gemeldet wird. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde wird dann dafür Sorge tragen, dass der Abfall ordnungsgemäß beseitigt wird. gez. Wedding
Originaltext
722 Zeichen
Anfrage Nr. AFM/0003/2005 von Herrn Nolte (SPD) in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 25.01.2005 Herr Nolte teilte mit, dass vor dem Haus Aegidiistr aße 65 eine große Anzahl von Weih- nachtsbäumen und inzwischen auch weiterer Müll lieg en, der zu erheblichen Einschrän- kungen und Problemen insbesondere für die anliegend en Geschäfte führt. Rückfragen beim Ordnungsamt und den Abfallwirtschaftsbetrieben führten zu unterschiedlichen, teil- weise widersprüchlichen Auskünften, wer dafür zuständig sei, den Müll zu entfernen. Herr Nolte fragte daher nach, wie die Zuständigkeit en grundsätzlich geregelt sind und wer im konkreten Fall die Beseitigung des unzumutbaren Zustandes vornimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Aegidiistraße 65
- Aegidiimarkt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFM/0003/2005
- Typ
- Anfrage in der BV Mitte
- Datum
- 04.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37