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AFM/0003/2005

Müllablagerung vor dem Gebäude Aegidiistraße 65

Anfrage in der BV Mitte 04.02.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.03.2005, TOP 8.1

Stellungnahme

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Stellungnahme

1289 Zeichen

AWM 0 200 17.0.2005
Anne Peters 60 52 14
Bezirksvertretung Mitte
Anfrage der Bezirksvertretung Mitte Nr. AFM/0003/2005
Seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird die o. g. Anfrage folgendermaßen beantwortet:
Anfrage Nr. AFM/003/2005 vom 25.02.2005
Hinsichtlich der Anfrage ist zunächst zu berichten, dass für die Beseitigung von Abfällen im öffent-
lichen Verkehrsraum die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zuständig sind.
Bezüglich der Abfallablagerung im Bereich des Hauses Aegidiistraße 65 ist mitzuteilen, dass die
Abfallablagerung (die überwiegend aus Weihnachtsbäumen bestand) im Rahmen der turnusge-
mäßen Sperrgutabfuhr am 28.01.2005 seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster beseitigt wor-
den ist. Die Abfallablagerung befand sich hinter der Schrankenanlage an der Straße zwischen dem
Haus Aegidiistraße 65 und dem Objekt „Aegidiimarkt“ und somit nicht im öffentlich-rechtlichen Ver-
kehrsraum.
Stellt jemand wilde Abfallablagerungen fest, besteht die Möglichkeit, dass dieses dem Service- und
Ordnungsdienst des Ordnungsamtes, dem Umwelttelefon, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
oder den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster gemeldet wird. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde
wird dann dafür Sorge tragen, dass der Abfall ordnungsgemäß beseitigt wird.
gez.
Wedding

Originaltext

722 Zeichen

Anfrage Nr. AFM/0003/2005 
 
von Herrn Nolte (SPD) 
 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
vom 25.01.2005 
 
 
 
 
 
 
Herr Nolte teilte mit, dass vor dem Haus Aegidiistr aße 65 eine große Anzahl von Weih- 
nachtsbäumen und inzwischen auch weiterer Müll lieg en, der zu erheblichen Einschrän- 
kungen und Problemen insbesondere für die anliegend en Geschäfte führt. Rückfragen 
beim Ordnungsamt und den Abfallwirtschaftsbetrieben  führten zu unterschiedlichen, teil- 
weise widersprüchlichen Auskünften, wer dafür zuständig sei, den Müll zu entfernen. 
 
Herr Nolte fragte daher nach, wie die Zuständigkeit en grundsätzlich geregelt sind und wer 
im konkreten Fall die Beseitigung des unzumutbaren Zustandes vornimmt.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 8.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Aegidiistraße 65
  • Aegidiimarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
AFM/0003/2005
Typ
Anfrage in der BV Mitte
Datum
04.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37