mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Neubauten und Sanierungsbauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1713/2020 vom 20.08.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 1713/2020 Freigabedatum 20.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Neubauten und Sanierungsbauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einrichtung der Neubauten und der Sanierungsbauten des Georg- Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln-Weiden, mit Gesamtkosten in Höhe von rund 5.207.342,00 € brutto (investiver Anteil rd. 1.607.280,00 €, konsumtiver Anteil: rd. 3.600.062,00 €). Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnis- plans 0301, Schulträgeraufgaben. 2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2020 eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 798.080,00 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010 für die Ein- richtung der Neubauten des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln- Weiden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2020: 798.080,00 € 2022: 809.200,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2020: 1.492.572,00 € 2022: 2.107.490,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. u. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2021: 53.205,33 € ab 2023: 107.152,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Neubau sowie für die sanierten Be- standsgebäude mit einer Dreifachturnhalle und vier Einfachturnhallen ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur schu- lischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betrie- benen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: Mit Baubeschluss vom 28.09.2017 hat der Rat der Errichtung zweier Neubauten und der teilweisen Sanierung des Georg-Büchner-Gymnasiums, Ostlandstraße 39, 50858 Köln- Weiden zugestimmt (Vorlage 2205/2017). Die Neubauten werden in den Herbstferien 2020 an die Schule eingerichtet übergeben. Die Einrich- tung umfasst die Möbel für Klassen- und Informatikräume sowie für die Verwaltung. Für Ende 2020 ist der Beginn der Einrichtung der sanierten Trakte vorgesehen. Hierzu zählen die Sporthallen und der 3 naturwissenschaftliche Trakt. Die Einrichtungskosten wurden mit oben genanntem Beschluss in Höhe von rund 4.425.700,00 € beziffert (Anlage 1). Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Prüfnummer 141-16-06-20 vom 15.07.2020 (Anlage 2) Stellung genommen. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen Finanzierung: Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 1.607.280,00 € erfolgt anteilig in Höhe von rd. 798.080,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und anteilig in Höhe von rd. 809.200,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu ver- anschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-5010, GYM Ostlandstr. 39. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 3.600.062,00 € erfolgt antei- lig in Höhe von rd. 1.492.572,00 € brutto (bei 16 % MwSt.) aus den im Haushaltsjahr 2020 veran- schlagten und anteilig in Höhe von rd. 2.107.490,00 € brutto (bei 19 % MwSt.) aus im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagenden Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 53.205 €/a (ab 2021) und rund107.152,00 €/a (ab 2023) erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2021 aus ver- anschlagten bzw. ab dem Haushaltsjahr 2022 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre 2020 beziehungsweise 2022 erfolgt, da im Jahr 2020 die durch das Amt für Schulentwicklung zu beschaffende Ausstattung und Einrichtung beauftragt und beglichen wird. Aufgrund des ÖPP-Vertrages wird die Rechnungsstellung der weiteren Ausstattung und Einrich- tung durch die Gebäudewirtschaft im Jahr 2022 erfolgen. Die Beschaffungen sind notwendig und unabweisbar im Sinne der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei vom 25.03.2020. Durch die Schulbaumaßnahme inklusive der Einrichtung wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß § 79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Anlagen: 01 - Zusammenstellung der Kosten von Einrichtung und Ausstattung 02 - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
  • Anlage 2 Bericht Rechnungsprüfungsamt

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Bericht Rechnungsprüfungsamt

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    14 ‚Ä\ ‚07.2020 141/1 Einrichtung der Neubauten und des Sanierungsbaus sowie der Mehrzweck- und Vier- fach-Sporthalle des Georg-Büchner-Gymnasium; Ostlandstraße 39, 50858 Köln- Weiden; voraussichtliche Kosten 4.425.700 € netto hier: Stellungnahme zu Ihrer Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/16/06/20) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 08.07.2020 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Maßnahme. Die Sanierung und Erweiterung des Schulkomplexes wurde mittels ÖPP durchgeführt. Aus- weislich der von 26 gefertigten Beschlussvorlage aus 2017 (Vorlagen-Nr. 2205/2017) war für den Standort Weiden nur die fest eingebaute Einrichtung (z. B. Fachraumeinrichtung, Tafeln) Bestandteil des Vertrages. Die übrige Möblierung ist daher von 40 zu beschaffen. Dies ist der Grund für die jetzt vorgelegte Bedarfsprüfung. Der geltend gemachte Bedarf ist von Ihnen nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlich h Grüßen
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

    PDF

    Herunterladen: Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst Anfang August 2020 fertiggestellt werden. Die Beschaffung der Ausstattung muss spätestens Mitte September 2020 beauftragt werden, damit die beiden Neubauten rechtzeitig zum geplanten Umzug in den Herbstferien 2020 eingerichtet und somit funktionsfähig an die Schule übergeben werden können. Zur Vermeidung von Dringlichkeitsentscheidungen ist hierzu die Anhörung der Bezirksvertretung Lindenthal (Sitzung am 31.08.2020), eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 24.08.2020, durch den Finanzausschuss in der Sitzung am 07.09.2020 sowie durch den Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 10.09.2020 erforderlich.
  • Anlage 1 Vorlage 1713-2020 (Kostenaufstellung)

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Vorlage 1713-2020 (Kostenaufstellung)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Anlage 1 Beschlussvorlage1713/2020 Gerog-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße 39, 50858 Köln Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Einzelkosten Gesamtkosten netto Gesamtkosten brutto 16% MwSt (Rechnungs-stellung in 2020) Gesamtkosten brutto 19% MwSt (Rechnungs-stellung in 2022) investiv konsumtiv 1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke 68 7.500,00 € 510.000,00 € 591.600,00 € 591.600,00 € 2 Medienausstattung Touchpanels 96 7.000,00 € 672.000,00 € 779.520,00 € 779.520,00 € 3 Informatikraum PC-Tische, Stühle, Schränke 4 13.500,00 € 54.000,00 € 62.640,00 € 62.640,00 € 4 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke 6 7.500,00 € 45.000,00 € 52.200,00 € 52.200,00 € 5 Gruppendifferenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke 17 6.600,00 € 112.200,00 € 130.152,00 € 130.152,00 € 6 Inklusionsraum, Betreuungsraum Tische, Stühle, Schränke 16 7.500,00 € 120.000,00 € 139.200,00 € 139.200,00 € 7 Betreuungspersonal Tische, Stühle, Schränke 1 1.500,00 € 1.500,00 € 1.740,00 € 1.740,00 € 8 Lehr- und Unterrichtsmittelraum Regale, Schränke 4 1.000,00 € 4.000,00 € 4.640,00 € 4.640,00 € 9 Büro Betreuungspersonal Arbeitsplatz 1 2.000,00 € 2.000,00 € 2.320,00 € 2.320,00 € 10 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 1.000,00 € 1.000,00 € 1.160,00 € 1.160,00 € 11 Mensa Speiseraum Tische und Stühle 30 1.000,00 € 30.000,00 € 34.800,00 € 34.800,00 € 12 NW- Raum Möbel 20 15.000,00 € 300.000,00 € 357.000,00 € 357.000,00 € 13 NW- Raum Deckenversorgung, Laborausstattung, usw. 20 35.000,00 € 700.000,00 € 833.000,00 € 773.500,00 € 59.500,00 € 14 NW- Raum Lehrmittel Chemie, Biologie und Physik 20 60.000,00 € 1.200.000,00 € 1.428.000,00 € 1.428.000,00 € 15 Fachraum Kunst Tische (Spezialoberflächen), Stühle, Schränke 4 10.000,00 € 40.000,00 € 46.400,00 € 46.400,00 € 16 Kunstraum Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner, etc. 1 8.000,00 € 8.000,00 € 9.280,00 € 9.280,00 € 17 Verwaltungsbereich Verwaltung, Geschäftszimmer, Schulleitung 7 5.000,00 € 35.000,00 € 40.600,00 € 40.600,00 € 18 Schülerräume Streitschlichter, Schülerzeitung, Schülervertretung, Schüleraufenthaltsraum 5 2.000,00 € 10.000,00 € 11.600,00 € 11.600,00 € 19 Lehrerräume Lehrerstation, Stundenplanraum, Elternsprechzimmer (ca. 130 Lehrkräfte) 10 3.000,00 € 30.000,00 € 34.800,00 € 34.800,00 € 20 Lehrerzimmer Aufenthaltsraum (ca. 130 Lehrkräfte) 1 30.000,00 € 30.000,00 € 34.800,00 € 34.800,00 € 21 Hausmeister Büro 1 1.500,00 € 1.500,00 € 1.740,00 € 1.740,00 € 22 Schulsozialarbeit Besprechungsraum 2 2.500,00 € 5.000,00 € 5.800,00 € 5.800,00 € 23 Mediothek Bibliothek, Mediothek, Selbstlernzentrum 1 54.000,00 € 54.000,00 € 62.640,00 € 62.640,00 € 24 Reinigung Aufenthaltsraum 2 500,00 € 1.000,00 € 1.160,00 € 1.160,00 € 25 Arzt- und Liegeraum Liege, Erste-Hife, Tisch, Stuhl, Schrank 1 2.500,00 € 2.500,00 € 2.900,00 € 2.900,00 € 26 Sporthalle (3-fach Halle) Geräteausstattung 1 90.000,00 € 90.000,00 € 107.100,00 € 14.280,00 € 92.820,00 € 27 Sporthalle Umkleiden Bänke, Kleiderhaken, Erste-Hilfe-Liege (inklusive Lehrerumkleide) 6 4.000,00 € 24.000,00 € 28.560,00 € 3.570,00 € 24.990,00 € 28 Mehrzweck- Sporthalle bewegliche Geräte 1 90.000,00 € 90.000,00 € 107.100,00 € 107.100,00 € 29 Mehrzweck- Sporthalle Umkleiden Bänke, Kleiderhaken, Erste-Hilfe-Liege (inklusive Lehrerumkleide) 8 4.000,00 € 32.000,00 € 38.080,00 € 38.080,00 € 30 Fachraum Musik Stühle, Schränke, Unterrichtsmaterial/ Musikinstrumente 4 10.000,00 € 40.000,00 € 46.400,00 € 46.400,00 € 31 Aula Vorhanganlage 1 10.000,00 € 10.000,00 € 11.900,00 € 11.900,00 € 32 Aula Stühle (ca. 200), Rednerpult, Bühnentechnik, Garderobe 1 150.000,00 € 150.000,00 € 174.000,00 € 174.000,00 € 33 Küche Lehrerzimmer Küchenzeile, Planungskosten 1 9.000,00 € 9.000,00 € 10.440,00 € 10.440,00 € 34 Pantryküche Geschäftszimmer Küchenzeile, Planungskosten 1 2.500,00 € 2.500,00 € 2.900,00 € 2.900,00 € 35 Küche Aula Küchenzeile, Planungskosten 1 4.500,00 € 4.500,00 € 5.220,00 € 5.220,00 € 36 Aula Medienausstattung Beamer und Leinwand 1 5.000,00 € 5.000,00 € 5.950,00 € 5.950,00 € investiv konsumtiv Zwischensummen 2.290.652,00 € 2.916.690,00 € 1.607.280,00 € 3.600.062,00 € aufgeteilt in: 798.080,00 € 1.492.572,00 € Jahr 2020 809.200,00 € 2.107.490,00 € Jahr 2022 Gesamt 5.207.342,00 € 5.207.342,00 €

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.9, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 07.09.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.46, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 10.09.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.41, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz