V/0182/2005
Erweiterung des Friedhofes Angelmodde, einschl. Wegeverbindungen und Maßnahmen zur ökologischen Verb
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Raumprogramm
1569 Zeichen
Anlage zur Beschlussvorlage V/0182/2005 67 4 100 Münster, 14.03.2005 Raumbedarf Friedhof Angelmodde und Verlagerung Betriebshof für Gärtnerunterkunft Holtrode (Servicestation) Nr. Art der Räume / Nutzung Bedarf Friedhof Zusatz bedarf Holtrode Gesamt m² 1. Sozialräume (h 2,50 m, warm) 15 m² 15 m² 30 m² 2. Umkleideräume (h 2,50 m, warm) 15 m² 10 m² 25 m² 3. WC / Dusche Herren (h 2,50 m, warm) 5 m² 10 m² 15 m² 4. WC / Dusche Damen (h 2,50 m, warm) 0 m² 5 m² 5 m² 5. Büro (h 2,50 m, warm) 0 m² 10 m² 10 m² 1. – 5. Summe Unterkünfte (Personal) 35 m² 50 m² 85 m² 6. Lager / Werkraum (h 2,50 m, kalt) 40 m² 25 m² 65 m² 7. Garage h 2,50m, Tore LW 2,50m, kalt, Raumtiefe 6,50 – 7,00 m + 1,00 m Sicherheitsabstand 0 m² 40 m² 40 m² 8. Baggerunterstand / LKW 40 m² 0 m² 40 m² 6. – 8. Summe Maschinen + Geräte 80 m² 65 m² 145 m² 1. – 8. Summe Unterkunft / Geräte 115 m² 115 m² 230 m² 9. Überdachung für Trauerfeier Vorschlag vom Amt für Gebäudemanagement ca. 306 m² - - 10. WC (D + H + Behinderten) ca. 12 m² 11. Raum für Geistlichen ca. mind. 10 m² 9. – 11. Räume Friedhofsnutzung 328 m² 1. – 11. Raumbedarf insgesamt 443 m² 115 m² 576 m² 12. Hofraum (abschließbar, nicht überdacht, gepflastert, mit Fahrzeug-Waschplatz) Wendekreise: • Für VW LT 35 (L= 5,90m, B= 2,10m, H= 2,20m) = 12,80m • Für VW T4 = 13,40m Ca. 250 m² Ca. 200 m² 450 m² 13. Lagerfläche im Freien (ungepflastert, nicht abschließbar) 120 m² 150 m² 270 m² 12. + 13. Freiflächen insgesamt 370 m² 350 m² 720 m ²
Beschlussvorlage
15604 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Erweiterung des Friedhofes Angelmodde am Standort Bewinkel, einschl. Wegeverbindungen und
Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld
- Planungs- und Baubeschluss -
Beratungsfolge
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Planung und dem Bau des Friedhofes Angelmodde, Standort Bewinkel wird zugestimmt.
(Plan Nr. FR 10/8)
2. Dem Raumprogramm für die Gebäude und der Baumassenstudie des Amtes für Gebäudema-
nagement wird zugestimmt. (Anlage )
3. Der Planung und dem Bau eines Rad- und Fußweges südlich des geplanten Friedhofes von
der Straße Bewinkel nördlich der Sportanlagen zum Wersewanderweg / Am Hohen Ufer wird
zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7)
4. Der Planung und Baudurchführung eines 30 m breiten Gehölzstreifens östlich des geplanten
Friedhofes lt. Bpl Nr. 445 wird zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7)
5. Der Planung und Baudurchführung eines Amphibien-Laichbiotopes in der Werseaue nordöst-
lich des Abwasserpumpwerks am Wersewanderweg wird zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7)
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten zu Beschlusspunkt 1 und 5 ca. 490.000,-- €,
für die Beschlusspunkte 3 und 4 ca. 50.000,-- € betragen.
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung des Friedhofes im BA I betragen ca.
58.000,-- €, die weitgehend durch Gebühreneinnahmen finanziert werden. Der öffentliche Anteil
beträgt 4.600,-- €, der Anteil der durch Gebühreneinnahmen refinanziert wird beträgt 53.400,-- €.
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung der Wege, Pflanz- und Biotopflächen betragen ca.
3.100,-- €.
Vorlagen-Nr.:
V/0182/2005
Auskunft erteilt:
Frau Oldenbüttel
Ruf:
492 67 43
E-Mail:
OldenbU@stadt-muenster.de
Datum:
09.03.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2005, Finanzplan und Investitionsprogramm
2004-2008, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses wie folgt zur Verfügung:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
5814.960.1070.4 Bauk. ÖG Fuß-/Radweg Be-
winkel, Bpl. 445
2005-
2006
50.000,--
Weg Süd und
Pflanzgebot
7500.960.1150.X Bauk. Neubau Friedhof An-
gelmodde BA I
2004 bis
2008
490.000,--
Insgesamt: 540.000,--
Begründung:
Erläuterung:
(Ziffern in Klammern entsprechen den Nummerierungen im Plan FR 10/8 des
Amtes f. Grünflächen. u. Umweltschutz)
Zu 1. Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel
(Plan FR 10/8)
Vorgaben zur Planung :
Die Grundstruktur des F
riedhofes wird wesentlich von den geologischen Ausgangsvoraussetzun-
gen geprägt:
Die ca. 1,2 ha große westliche Fläche ist für Erdbestattungen nicht geeignet, daher sind hier
Parkplätze, Hochbauten (1-5), Eingangsbereich mit Freiflächen, Betriebshof mit Lagerflächen (7),
Optionsflächen für künftige bauliche Erweiterungen (6) und ein separater Urnenfriedhof (18-19)
vorgesehen.
Entlang der West- und Nordseite der Flächen für Erdbestattung ist eine 250 bis 300 cm tiefe Tie-
fendrainage anzulegen, eine weitere Tiefendrainage ist in ca. 50 m Abstand parallel zur Nordgren-
ze erforderlich. Damit soll anfallendes Schichtenwasser abgefangen und zur Werse abgeleitet
werden.
Die gesamten Erdbestattungsflächen sind mit einer 80 bis 150 cm tiefen Flächendrainage zu ver-
sehen, um Oberflächenwasser abzuführen. Die Entwässerungssysteme haben erheblichen Ein-
fluss auf die Gesamtplanung, da sie eine strenge Gradlinigkeit der Grabreihen voraussetzen.
Weil große Teile der Gesamtfläche für Erdbestattungen aus geologischen Gründen entfallen, be-
steht die wirtschaftliche Notwendigkeit, geeignete Flächen in den Bauabschnitten I und II intensiv
zu nutzen.
Bauabschnitte / Anzahl der Grabstätten :
Aus Kosten- und Bedarfsgründen so
ll der Friedhof in 3 Bauabschnitten angelegt werden, wobei die
nicht ausgebauten Abschnitte zunächst weiter für eine landwirtschaftliche Nutzung verpachtet wer-
den können. Da bereits im ersten Bauabschnitt ein voll funktionsfähiger Friedhof mit der gesamten
baulichen Infrastruktur erforderlich ist, ergibt sich hier auf ca. 2,3 ha Fläche (davon 1,35 ha für
Erdbestattungen und 0,32 ha für Urnengrabfelder) der überwiegende Anteil an Investitionskosten.
Im nördlichen Bauabschnitt I a entstehen ca. 530 Grabstätten für Erdbestattung, im südlichen
Bauabschnitt I b kommen ca. 260 weitere Grabstätten hinzu.
Im Urnengrabfeld wird es, bedingt durch den geringeren Flächenbedarf dieser Bestattungsform,
bis zu 540 Grabstätten geben, ergänzt durch bis zu 360 Grabplätze für weitere Urnen in Kolumba-
rien. Bei Bedarf können weitere Grabstätten für Urnen ausgewiesen werden.
- 3 -
Zur Erläuterung: Kolumbarien sind kleine Grabkammern zur Aufnahme von Urnen in besonders
dafür angelegten Bauteilen, meist in raumhohen Mauern, die zur Sichtseite mit beschrifteten
Steinplatten verschlossen sind.
Der ca. 1,3 ha große Bauabschnitt II bietet Platz für ca. 990 Grabstätten für Erdbestattung, Urnen-
gräber sind hier nicht vorgesehen. Die Bauabschnitte I und II ergeben eine funktionale und gestal-
terische Einheit und werden voraussichtlich den Bedarf an Bestattungsflächen für die Ortsteile An-
gelmodde und Gremmendorf für Jahrzehnte decken.
Die Planung sieht daher für den ca. 1,8 ha großen Bauabschnitt III lediglich die strukturelle Anbin-
dung an die Bauabschnitte I und II vor, eine konkrete Objektplanung ist zum jetzigen Zeitpunkt
nicht sinnvoll.
Gebäude und zentrale Einrichtungen :
Die im Plan FR 10/8 dargestellten Gebäude (1 bis 5) ergeben eine gestalterische Einheit mit der
Friedhofsplanung. Sie resultieren aus einer Baumassen-Studie des Amtes für Gebäudemanage-
ment und dienen lediglich zur Vorinformation der besseren Beurteilung der Gesamtsituation. Die
dargestellten Gebäude sind jetzt nicht Gegenstand dieses Baubeschlusses durch die Bezirksver-
tretung. Das bestehende Planungskonzept der Hochbauten wird nach dem Raumprogrammbe-
schluss (siehe Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage) durch das Amt für Gebäudemanagement konkre-
tisiert und anschl. der Bezirksvertretung gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
Die Baumassenstudie weist optionale Erweiterungsflächen (6 und 7) für eine Verlagerung des Be-
triebshofes für die Grünflächenunterhaltung des Stadtbezirks Südost aus, der sich z.Zt. im Ortsteil
Wolbeck (Holtrode) befindet.
Die im Plan dargestellten Stellplätze ( 27 PKW- und 2 Behinderten-Stellplätze) entsprechen dem
Minimalbedarf einer Beerdigung, sie werden daher einschließlich Eingangsbereich (13) bereits für
den ersten Bauabschnitt benötigt. Für weitere 22 Stellplätze in späteren Bauabschnitten sind die
Flächen beidseits der Friedhofszufahrt (8) optional ausgewiesen.
Besondere Bestattungsformen :
Gesellschaftliche Veränderungen haben Auswirkungen auf jahrhundertealte Bestattungsgewohn-
heiten, und die Planung eines neuen Friedhofes ermöglicht es, diese zu berücksichtigen.
Viele ältere Bürger haben Sorge, dass ihre oft weit entfernt wohnenden Angehörigen die Grabpfle-
ge vernachlässigen könnten, und für die zunehmende Anzahl allein stehender Menschen wird die-
se Aufgabe kaum jemand übernehmen. Vernachlässigte Grabbeete werden für Friedhofsbesucher
und Friedhofsverwaltung zunehmend zum Ärgernis. Daher soll hier erstmals bei einem Stadtteil-
friedhof in Münster an zentraler Stelle („offene Mitte“) ein Rasengrabfeld für Erdbestattungen
angelegt werden, auf dem lediglich Grabsteine und Grabplatten, die ebenerdig eingelegt werden in
Rasen zulässig sind, Grabbeete sind ausgeschlossen. Der Rasen zwischen den Grabsteinen wird
durch die Verwaltung gepflegt, so dass ein großzügiger und gepflegter Gesamteindruck gewähr-
leistet ist. Solche Grabfelder sind im angelsächsischen und keltischen Kulturkreis und auch in
Nordamerika weit verbreitet.
Bei entsprechender Nachfrage kann auch der zentrale Bereich des Urnengrabfeldes als Rasen-
grabfeld in der Friedhofssatzung ausgewiesen werden. Sollte wider Erwarten die Nachfrage nach
Rasengrabfeldern gering sein, können sie nach Änderung der Friedhofssatzung in traditionelle
Grabbeete umgewandelt werden.
Außerdem soll bei diesem Friedhof erstmals in Münster die Aufbewahrung von Urnen in Kolum-
barien ermöglicht werden. Dafür bieten die langen, raumhohen Mauern (2) südlich der vorge-
schlagenen offenen Halle (1) und im „Hof der Ruhe“ (3) einen würdevollen Rahmen. Falls diese
Bestattungsform künftig stärker nachgefragt wird, können im Randbereich des Urnenfriedhofes
weitere Kolumbarien-Wände (19) errichtet werden.
Die Anordnung der Grabreihen ermöglicht es, an jeder Stelle eines Grabfeldes Grabkammern aus
Betonfertigteilen einzubauen, wenn die Angehörigen dieses wünschen und die Mehrkosten dafür
tragen.
Hierzu siehe:
1. Stellungnahme des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz vom 01.12.2003 an die BV
Südost zum Antrag der CDU-Fraktion Nr. 176 vom 29.09.2003
- 4 -
2. Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Münster lt. Ratsvorlage Nr. 31/2004,
Beratung BV Südost : 16.03.2004
Erläuterung der Friedhofsplanung:
Die Grabfelder weisen, bedingt durch die technische Anforderung an die Entwässerung, eine
strenge Linearität auf.
Dem Planungsziel, trotz dieser Vorgabe und dem Zwang zur wirtschaftlichen Nutzung einen aufge-
lockerten Friedhof mit guter Orientierung und „menschlichem Maßstab“ zu erreichen, dient
vor allem die „offene Mitte“, die als Rasengrabfeld (17) genutzt wird. In Verlängerung der Wege-
achse des Haupteinganges (13) wird ein Standort für eine Skulptur vorgeschlagen. Vom Ein-
gangsbereich, dem „Hof der Ruhe“ (3) und der offenen Halle (1) entsteht ein weiter Blick in die
Landschaft bzw. in den geplanten Bauabschnitt II, wo an zentraler Stelle ein Regenschutzdach
(20) vorgesehen ist. Diese diagonal angeordnete Blickachse gewährleistet den Besuchern die Ori-
entierung, was besonders für ältere Menschen sehr wichtig ist.
Ein befahrbarer Rundweg mit eigener LKW-Zufahrt (14) -wichtig für das Friedhofsgewerbe und die
Unterhaltung- erschließt die einzelnen Grabfelder von überschaubarer Größe, die alle mit Rasen-
wegen versehen und mit Solitärbäumen locker überstellt sind.
Der nordwestliche Grundstücksteil, dessen Bodenverhältnisse und Grundwasserhöhe keine Erd-
bestattung zulassen, wird für einen separaten Urnenfriedhof (18) genutzt. Auch hier soll aus ge-
stalterischen Gründen die Mitte nicht belegt werden. Hier sind einige hochstämmige Bäume
und ein Standort für einen künstlerisch gestalteten Gedenkstein vorgesehen.
Der Eingangsbereich im westlichen Grundstücksteil ist durch eine markante, langgestreckte Mau-
er (2) zum Friedhof begrenzt, auf die der Blick der von Süden (Angelmodder Weg) kommenden
Besucher fällt. Nördlich davon liegt der Besucherparkplatz, südlich die Optionsflächen für den
Ausbau weiterer Stellplätze. Wo der südliche Radweg (11) und der Zugangsweg zum Hauptein-
gang(13) die Fahrbahn queren, sind Aufpflasterungen vorgesehen.
Zwischen dem Nord/Süd-Radweg (10) und den Friedhofseinrichtungen verbleibt ein ca. 10m brei-
ter Rasenstreifen, unter dem sich vorhandene Entwässerungsleitungen befinden. Der Eingangsbe-
reich erhält dadurch einen großzügigen Charakter.
Zwischen dem Parkplatz und dem Urnenfriedhof (18) weist die Planung ein Wirtschaftsgebäude (5)
für den Friedhof mit Besucher-WC (4) und einer Lagerfläche (7) mit Zufahrt vom Parkplatz (15)
aus. Diese Fläche ist mit 1050 m² so dimensioniert, dass hier bei einer möglichen späteren Aufga-
be der Gärtnerunterkunft Holtrode, Ortsteil Wolbeck, ein Betriebshof für die gesamte Friedhofs-,
Grün- und Sportflächenunterhaltung im Stadtbezirk Münster-Südost errichtet werden kann.
Baukosten:
Die Baukosten für den BA I des Friedhofes –ohne Hochbauten- betragen ca. 490.000,-- €.
Zu 2. Raumprogramm Friedhofsgebäude:
Das Programm für Gebäude und Wirtschaftshof weist für die Friedhofsnutzung einen Raumbedarf
von 443m² und für Hof- und Lagerflächen 370m² aus.
Bei Verlagerung der Servicestation Holtrode ( Wolbeck ) zum Standort Bewinkel entsteht ein Zu-
satzbedarf von 115m² Gebäudefläche und 350m² Hof- und Lagerfläche.
Wegen der erheblichen Synergieeffekte und organisatorischen Vorteile bei der künftigen Friedhofs-
, Grün- und Sportflächenunterhaltung ist eine Zusammenlegung der Betriebshöfe sinnvoll.
Die weitere Planung wird diese Option berücksichtigen.
Der konkrete Raumbedarf ist der Anlage
zu entnehmen.
Zu 3. Rad- und Fußweg südlich des geplanten Friedhofes Angelmodde
(Plan Nr. FR 10/7)
Südlich außerhalb des geplanten Friedhofes ist der Bau einer ca. 180 m langen Rad- und Fußwe-
geverbindung etwa auf der Trasse eines heutigen Feldpfades vorgesehen. Dieser Weg, der in
2,50m Breite in wassergebundener (unversiegelter) Bauweise angelegt werden soll, führt von der
Straße Bewinkel zum Werseuferweg, der hier über die Straße Am Hohen Ufer führt. Er findet nörd-
lich der Sportanlagen über einen schmalen, aber ausbaufähigen Waldpfad seine Fortsetzung zur
Agathastraße und verbindet die südöstlichen Wohngebiete Gremmendorfs mit dem Landschafts-
- 5 -
raum Werse. Sein Ausbau ist im Rahmen der Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Fried-
hofes vorgesehen.
Die Baukosten betragen für den Weg südlich des geplanten Friedhofes betragen ca. 11.000,-- €.
Die Finanzierung geht nicht zu Lasten des Friedhofes.
Zu 4. Gehölzstreifen östlich des Friedhofes
(Plan Nr. FR 10/7)
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 445 (Friedhof Angelmodde) sieht östlich des Friedhofsgelän-
des einen 30m breiten und ca. 250m langen Pflanzstreifen mit der textlichen Ausweisung „stand-
ortgerechte heimische Flurgehölze“ vor, der zur Einbindung der Bestattungsflächen in die Land-
schaft und zur Abschirmung für die Bebauung entlang der Straße Am Hohen Ufer dient. Da solche
landschaftlichen Pflanzungen aus Kostengründen mit Jungpflanzen (Forstware) angelegt werden
und eine langjährige Entwicklungszeit benötigen, empfi ehlt es sich, diese Gehölze zeitgleich mit
dem ersten Bauabschnitt des Friedhofes zu setzen und die Vegetationsflächen für mehrere Jahre
zum Schutz vor Wildverbiss einzuzäunen.
Die Baukosten für diese Maßnahmen betragen ca. 39.000,-- €.
Die Finanzierung geht nicht zu Lasten des Friedhofes.
Zu 5. Amphibien-Laichbiotop in der Werseaue
(Plan Nr. FR 10/7)
Lt. Auflage des Geologischen Landesamtes muss das Drainagewasser eines Friedhofes wegen
der Hygienevorschriften vor der Einleitung in ein Gewässer offen zugänglich und somit jederzeit
überprüfbar sein. Um dieser Auflage zu entsprechen und das unabhängig von den aktuellen Nie-
derschlägen gleichmäßig in geringer Menge anfallende, hygienisch einwandfreie Wasser ökolo-
gisch sinnvoll zu nutzen, soll vor der Einleitung in die Werse auf ca. 800 m² Gesamtfläche im Ü-
berschwemmungsgebiet ein ca. 500 m² großes, flaches Amphibien-Laichbiotop angelegt werden.
Das anfallende Wasser bietet Schutz vor Austrocknung des Biotops bei anhaltender Trockenheit.
Es wird weitgehend verdunsten bzw. in den Untergrund versickern und nur bei anhaltenden Re-
genperioden durch ein Überlaufrohr mit zeitlicher Verzögerung den Fluss erreichen.
Die Bauausführung der Punkte 1, 3, 4 und 5 soll im Juni bis Dezember 2005 erfolgen.
i.V.
Joksch
Anlagen:
Raumprogramm für das Gebäude
Plan Nr. FR 10/7 ( Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel, Bauabschnittsplan)
Plan Nr. FR 10/8 ( Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel, Entwurf)
Umlaufzettel
1134 Zeichen
Umlaufzettel für Vorlagen
Betrifft
Errichtung des Friedhofes Angelmodde, Standort Bewinkel, einschl. Wegeverbindungen
und Massnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld
- Planungs- und Baubeschluß -
Vorlagenersteller/in
Frau Oldenbüttel
Ruf
6743
Datum Umlaufbeginn
18.03.2005
Datum Ein-
gang
Mitzeichnung Datum Aus-
gang
Bemerkungen
Dezernat II
Dezernent/in
Dezernat VI Amt 65
Dezernent/in
Fachdezernat
(bei Änderung der Vorla-
ge)
Dezernent/in
Obm Amt 01
(Vorprüf./Abgleich Session)
Oberbürgermeister
Amt 01
(Registrierung)
Pressekonferenz
X Nein
Begründungen (falls erforderlich) :
X
Für den Umfang der Vorlage
In dieser Vorlage wurden 5 eigenständige Baumaßnahmen mit unterschiedlicher Finanzie-
rung zusammengefasst, das heißt statt fünf Vorlagen gibt es hier nur eine. Die Länge der
Vorlage (5 Seiten) ergibt sich aus dem Erläuterungsbedarf für 5 Beschlusspunkte.
Vorlagen -Nr.:
V/0182/2005
Spätester Rückgabetermin an
Vorlagenersteller/in:
29.03.2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Agathastraße
- Angelmodder Weg
- Am Hohen Ufer
- Bewinkel
- Werseaue
- Werse
- Holtrode
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0182/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 29.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37