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V/0182/2005

Erweiterung des Friedhofes Angelmodde, einschl. Wegeverbindungen und Maßnahmen zur ökologischen Verb

Vorlage 29.03.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 12.04.2005, TOP 2.3

Raumprogramm

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Beschlussvorlage

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Umlaufzettel

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Plan Nr. FR 10/7 Bauabschnittsplan

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Plan Nr. FR 10/8 Entwurf

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Raumprogramm

1569 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage  V/0182/2005 
 
 
67 4 100 Münster, 14.03.2005 
 
Raumbedarf Friedhof Angelmodde und Verlagerung Betriebshof für 
Gärtnerunterkunft Holtrode (Servicestation) 
 
 
Nr. Art der Räume / Nutzung  Bedarf 
Friedhof 
Zusatz bedarf 
Holtrode 
Gesamt m² 
1. Sozialräume  
(h 2,50 m, warm) 
15 m² 15 m² 30 m² 
2. Umkleideräume  
(h 2,50 m, warm) 
15 m² 10 m² 25 m² 
3. WC / Dusche Herren  
(h 2,50 m, warm) 
5 m² 10 m² 15 m² 
4. WC / Dusche Damen  
(h 2,50 m, warm)  
0 m² 5 m² 5 m² 
5. Büro (h 2,50 m, warm) 0 m² 10 m² 10 m² 
1. – 5. Summe Unterkünfte 
(Personal) 
35 m² 50 m² 85 m² 
6. Lager / Werkraum  
(h 2,50 m, kalt) 
40 m² 25 m² 65 m² 
7. Garage h 2,50m, Tore LW 
2,50m, kalt, Raumtiefe 6,50 – 
7,00 m + 1,00 m 
Sicherheitsabstand  
0 m² 40 m² 40 m² 
8. Baggerunterstand / LKW 40 m² 0 m² 40 m² 
6. – 8. Summe Maschinen + 
Geräte 
80 m² 65 m² 145 m² 
1. – 8. Summe Unterkunft / 
Geräte 
115 m² 115 m² 230 m² 
9. Überdachung für Trauerfeier 
Vorschlag vom Amt für 
Gebäudemanagement 
 
 
ca. 306 m² 
 
 
- 
 
 
- 
10. WC (D + H + Behinderten) ca. 12 m²   
11. Raum für Geistlichen ca. mind. 10 m²   
9. – 11. Räume Friedhofsnutzung 328 m²   
1. – 11. Raumbedarf insgesamt 443 m² 115 m² 576 m² 
12. Hofraum (abschließbar, nicht 
überdacht, gepflastert, mit 
Fahrzeug-Waschplatz) 
Wendekreise: 
• Für VW LT 35 (L= 
5,90m, B= 2,10m, H= 
2,20m) = 12,80m 
• Für VW T4 = 13,40m 
 
Ca. 250 m² Ca. 200 m² 450 m² 
13. Lagerfläche im Freien 
(ungepflastert, nicht 
abschließbar) 
120 m² 150 m² 270 m² 
12. + 13. Freiflächen insgesamt 370 m² 350 m² 720 m ²

Beschlussvorlage

15604 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung des Friedhofes Angelmodde am Standort Bewinkel, einschl. Wegeverbindungen und 
Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung und dem Bau des Friedhofes Angelmodde, Standort Bewinkel wird zugestimmt. 
(Plan Nr. FR 10/8) 
2. Dem Raumprogramm für die Gebäude und der Baumassenstudie des Amtes für Gebäudema-
nagement wird zugestimmt. (Anlage ) 
3. Der Planung und dem Bau eines Rad- und Fußweges südlich des geplanten Friedhofes von 
der Straße Bewinkel nördlich der Sportanlagen zum Wersewanderweg / Am Hohen Ufer wird 
zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7) 
4. Der Planung und Baudurchführung eines 30 m breiten Gehölzstreifens östlich des geplanten 
Friedhofes lt. Bpl Nr. 445 wird zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7) 
5. Der Planung und Baudurchführung eines Amphibien-Laichbiotopes in der Werseaue nordöst-
lich des Abwasserpumpwerks am Wersewanderweg wird zugestimmt. (Plan Nr. FR 10/7) 
 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten zu Beschlusspunkt 1 und 5 ca. 490.000,-- €, 
für die Beschlusspunkte 3 und 4 ca. 50.000,-- € betragen. 
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung des Friedhofes im BA I betragen ca.  
58.000,-- €, die weitgehend durch Gebühreneinnahmen finanziert werden. Der öffentliche Anteil 
beträgt 4.600,-- €, der Anteil der durch Gebühreneinnahmen refinanziert wird beträgt 53.400,-- €. 
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung der Wege, Pflanz- und Biotopflächen betragen ca. 
3.100,-- €. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0182/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Oldenbüttel 
Ruf: 
492 67 43 
E-Mail: 
OldenbU@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan 2005, Finanzplan und Investitionsprogramm 
2004-2008, vorbehaltlich des Ratsbeschlusses wie folgt zur Verfügung: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
     
5814.960.1070.4 Bauk. ÖG Fuß-/Radweg Be-
winkel, Bpl. 445 
2005- 
2006 
 
50.000,-- 
Weg Süd und 
Pflanzgebot 
7500.960.1150.X Bauk. Neubau Friedhof An-
gelmodde BA I 
2004 bis 
2008 
490.000,--  
 
Insgesamt: 540.000,--  
 
 
 
Begründung:  
Erläuterung: 
(Ziffern in Klammern entsprechen den Nummerierungen im Plan FR 10/8 des  
Amtes f. Grünflächen. u. Umweltschutz) 
 
Zu 1. Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel
  (Plan FR  10/8)  
Vorgaben zur Planung : 
Die Grundstruktur des F
riedhofes wird wesentlich von den geologischen Ausgangsvoraussetzun-
gen geprägt: 
Die ca. 1,2 ha große westliche Fläche ist für Erdbestattungen nicht geeignet, daher sind hier  
Parkplätze, Hochbauten (1-5), Eingangsbereich mit Freiflächen, Betriebshof mit Lagerflächen (7), 
Optionsflächen für künftige bauliche Erweiterungen (6) und ein separater Urnenfriedhof (18-19) 
vorgesehen. 
Entlang der West- und Nordseite der Flächen für Erdbestattung ist eine 250 bis 300 cm tiefe Tie-
fendrainage anzulegen, eine weitere Tiefendrainage ist in ca. 50 m Abstand parallel zur Nordgren-
ze erforderlich. Damit soll anfallendes Schichtenwasser abgefangen und zur Werse abgeleitet 
werden.   
Die gesamten Erdbestattungsflächen sind mit einer 80 bis 150 cm tiefen Flächendrainage zu ver-
sehen, um Oberflächenwasser abzuführen. Die Entwässerungssysteme haben erheblichen Ein-
fluss auf die Gesamtplanung, da sie eine strenge Gradlinigkeit der Grabreihen voraussetzen.    
Weil große Teile der Gesamtfläche für Erdbestattungen aus geologischen Gründen entfallen, be-
steht die wirtschaftliche Notwendigkeit, geeignete Flächen in den Bauabschnitten I und II intensiv 
zu nutzen. 
Bauabschnitte / Anzahl der Grabstätten : 
Aus Kosten- und Bedarfsgründen so
ll der Friedhof in 3 Bauabschnitten angelegt werden, wobei die 
nicht ausgebauten Abschnitte zunächst weiter für eine landwirtschaftliche Nutzung verpachtet wer-
den können. Da bereits im ersten Bauabschnitt ein voll funktionsfähiger Friedhof mit der gesamten 
baulichen Infrastruktur erforderlich ist, ergibt sich hier auf ca. 2,3 ha Fläche (davon 1,35 ha für 
Erdbestattungen und 0,32 ha für Urnengrabfelder) der überwiegende Anteil an Investitionskosten. 
Im nördlichen Bauabschnitt I a entstehen ca. 530 Grabstätten für Erdbestattung, im südlichen 
Bauabschnitt I b kommen ca. 260  weitere Grabstätten hinzu. 
Im Urnengrabfeld wird es, bedingt durch den geringeren Flächenbedarf dieser Bestattungsform, 
bis zu 540 Grabstätten geben, ergänzt durch bis zu 360 Grabplätze für weitere Urnen in Kolumba-
rien. Bei Bedarf  können weitere Grabstätten für Urnen ausgewiesen werden.

- 3 - 
Zur Erläuterung: Kolumbarien sind kleine Grabkammern zur Aufnahme von Urnen in besonders 
dafür angelegten Bauteilen, meist in raumhohen Mauern, die zur Sichtseite mit beschrifteten 
Steinplatten verschlossen sind.  
Der ca. 1,3 ha große Bauabschnitt II bietet Platz für ca. 990 Grabstätten für Erdbestattung, Urnen-
gräber sind hier nicht vorgesehen. Die Bauabschnitte I und II ergeben eine funktionale und gestal-
terische Einheit und werden voraussichtlich den Bedarf an Bestattungsflächen für die Ortsteile An-
gelmodde und Gremmendorf  für Jahrzehnte decken. 
Die Planung sieht daher für den ca. 1,8 ha großen Bauabschnitt III lediglich die strukturelle Anbin-
dung an die Bauabschnitte I und II vor, eine konkrete Objektplanung ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht sinnvoll. 
 
Gebäude und zentrale Einrichtungen : 
Die im Plan FR 10/8 dargestellten Gebäude (1 bis 5) ergeben eine gestalterische Einheit mit der 
Friedhofsplanung. Sie resultieren aus einer Baumassen-Studie des Amtes für Gebäudemanage-
ment und dienen lediglich zur Vorinformation der besseren Beurteilung der Gesamtsituation. Die 
dargestellten Gebäude sind jetzt nicht Gegenstand dieses Baubeschlusses durch die Bezirksver-
tretung. Das bestehende Planungskonzept der Hochbauten wird nach dem Raumprogrammbe-
schluss (siehe Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage) durch das Amt für Gebäudemanagement konkre-
tisiert und anschl. der Bezirksvertretung gesondert zur Entscheidung vorgelegt. 
Die Baumassenstudie weist optionale Erweiterungsflächen (6 und 7) für eine Verlagerung des Be-
triebshofes für die Grünflächenunterhaltung des Stadtbezirks Südost aus, der sich z.Zt. im Ortsteil 
Wolbeck (Holtrode) befindet. 
Die im Plan dargestellten Stellplätze ( 27 PKW- und 2 Behinderten-Stellplätze) entsprechen dem 
Minimalbedarf einer Beerdigung, sie werden daher einschließlich Eingangsbereich (13)  bereits für 
den ersten Bauabschnitt benötigt. Für weitere 22 Stellplätze in späteren Bauabschnitten sind die 
Flächen beidseits der Friedhofszufahrt (8) optional ausgewiesen.    
 
Besondere Bestattungsformen : 
Gesellschaftliche Veränderungen haben Auswirkungen auf jahrhundertealte Bestattungsgewohn-
heiten, und die Planung eines neuen Friedhofes ermöglicht es, diese zu berücksichtigen.  
Viele ältere Bürger haben Sorge, dass ihre oft weit entfernt wohnenden Angehörigen die Grabpfle-
ge vernachlässigen könnten, und für die zunehmende Anzahl allein stehender Menschen wird die-
se Aufgabe kaum jemand übernehmen. Vernachlässigte Grabbeete werden für Friedhofsbesucher 
und  Friedhofsverwaltung zunehmend zum Ärgernis. Daher soll hier erstmals bei einem Stadtteil-
friedhof in Münster an zentraler Stelle („offene Mitte“) ein Rasengrabfeld für Erdbestattungen 
angelegt werden, auf dem lediglich Grabsteine und Grabplatten, die ebenerdig eingelegt werden in 
Rasen zulässig sind, Grabbeete sind ausgeschlossen. Der Rasen zwischen den Grabsteinen  wird 
durch die Verwaltung gepflegt, so dass ein großzügiger und gepflegter Gesamteindruck gewähr-
leistet ist. Solche Grabfelder sind im angelsächsischen und keltischen Kulturkreis und auch in 
Nordamerika weit verbreitet.  
Bei entsprechender Nachfrage kann auch der zentrale Bereich des Urnengrabfeldes als Rasen-
grabfeld in der Friedhofssatzung ausgewiesen werden. Sollte wider Erwarten die Nachfrage nach 
Rasengrabfeldern gering sein, können sie nach Änderung der Friedhofssatzung in traditionelle 
Grabbeete umgewandelt werden.  
Außerdem soll bei diesem Friedhof erstmals in Münster die Aufbewahrung von Urnen in Kolum-
barien ermöglicht werden. Dafür bieten die langen, raumhohen Mauern (2) südlich der vorge-
schlagenen offenen Halle (1) und im „Hof der Ruhe“ (3) einen würdevollen Rahmen. Falls diese 
Bestattungsform künftig stärker nachgefragt wird, können im Randbereich des Urnenfriedhofes 
weitere Kolumbarien-Wände (19) errichtet werden. 
Die Anordnung der Grabreihen ermöglicht es, an jeder Stelle eines Grabfeldes Grabkammern aus 
Betonfertigteilen einzubauen, wenn die Angehörigen dieses wünschen und die Mehrkosten dafür 
tragen. 
Hierzu siehe: 
1. Stellungnahme des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz vom 01.12.2003 an die BV 
Südost zum Antrag der CDU-Fraktion Nr. 176 vom 29.09.2003

- 4 - 
2. Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Münster lt. Ratsvorlage Nr. 31/2004, 
Beratung BV Südost : 16.03.2004 
 
Erläuterung der Friedhofsplanung:  
Die Grabfelder weisen, bedingt durch die technische Anforderung an die  Entwässerung, eine 
strenge Linearität auf.  
Dem Planungsziel, trotz dieser Vorgabe und dem Zwang zur wirtschaftlichen Nutzung einen aufge-
lockerten Friedhof mit guter Orientierung und „menschlichem Maßstab“ zu erreichen, dient 
vor allem die „offene Mitte“, die als Rasengrabfeld (17) genutzt wird. In Verlängerung der Wege-
achse des Haupteinganges (13) wird ein Standort für eine Skulptur vorgeschlagen. Vom Ein-
gangsbereich, dem „Hof der Ruhe“ (3) und der offenen Halle (1) entsteht ein weiter Blick in die 
Landschaft bzw. in den geplanten Bauabschnitt II, wo an zentraler Stelle ein Regenschutzdach 
(20) vorgesehen ist. Diese diagonal angeordnete Blickachse gewährleistet den Besuchern die Ori-
entierung, was besonders für ältere Menschen sehr wichtig ist. 
Ein befahrbarer Rundweg mit eigener LKW-Zufahrt (14) -wichtig für das Friedhofsgewerbe und die 
Unterhaltung- erschließt die einzelnen Grabfelder von überschaubarer Größe, die alle mit Rasen-
wegen versehen und mit Solitärbäumen locker überstellt sind. 
Der nordwestliche Grundstücksteil, dessen Bodenverhältnisse und Grundwasserhöhe keine Erd-
bestattung zulassen, wird für einen separaten Urnenfriedhof (18) genutzt. Auch hier soll aus ge-
stalterischen Gründen die Mitte nicht belegt werden. Hier sind einige hochstämmige Bäume  
und ein Standort für einen künstlerisch gestalteten Gedenkstein vorgesehen. 
Der Eingangsbereich im westlichen Grundstücksteil ist durch eine markante, langgestreckte  Mau-
er (2) zum Friedhof begrenzt, auf die der Blick der von Süden (Angelmodder Weg) kommenden 
Besucher fällt. Nördlich davon liegt der Besucherparkplatz, südlich die Optionsflächen für den 
Ausbau weiterer Stellplätze.  Wo der südliche Radweg (11) und der Zugangsweg zum Hauptein-
gang(13) die Fahrbahn queren, sind Aufpflasterungen vorgesehen. 
Zwischen dem Nord/Süd-Radweg (10) und den Friedhofseinrichtungen verbleibt ein ca. 10m brei-
ter Rasenstreifen, unter dem sich vorhandene Entwässerungsleitungen befinden. Der Eingangsbe-
reich erhält dadurch einen großzügigen Charakter.  
Zwischen dem Parkplatz und dem Urnenfriedhof (18) weist die Planung ein Wirtschaftsgebäude (5) 
für den Friedhof mit Besucher-WC (4) und einer Lagerfläche (7) mit Zufahrt vom Parkplatz (15) 
aus. Diese Fläche ist mit 1050 m² so dimensioniert, dass hier bei einer möglichen späteren Aufga-
be der Gärtnerunterkunft Holtrode, Ortsteil Wolbeck, ein Betriebshof für die gesamte Friedhofs-, 
Grün- und Sportflächenunterhaltung im Stadtbezirk Münster-Südost errichtet werden kann.      
 
Baukosten: 
Die Baukosten für den BA I des Friedhofes –ohne Hochbauten- betragen ca. 490.000,-- €. 
 
Zu 2.  Raumprogramm Friedhofsgebäude:
 
Das Programm für Gebäude und Wirtschaftshof weist für die Friedhofsnutzung einen Raumbedarf 
von 443m²  und für Hof- und Lagerflächen 370m² aus.  
Bei Verlagerung der Servicestation Holtrode ( Wolbeck ) zum Standort Bewinkel entsteht ein Zu-
satzbedarf von 115m² Gebäudefläche und 350m² Hof- und Lagerfläche. 
Wegen der erheblichen Synergieeffekte und organisatorischen Vorteile bei der künftigen Friedhofs-
, Grün- und Sportflächenunterhaltung ist eine Zusammenlegung der Betriebshöfe sinnvoll. 
Die weitere Planung wird diese Option berücksichtigen.  
Der konkrete Raumbedarf ist der Anlage 
zu entnehmen.  
 
Zu 3.  Rad- und Fußweg südlich des geplanten Friedhofes Angelmodde
 (Plan Nr. FR 10/7) 
Südlich außerhalb des geplanten Friedhofes ist der Bau einer ca. 180 m langen Rad- und Fußwe-
geverbindung etwa auf der Trasse eines heutigen Feldpfades vorgesehen. Dieser Weg, der in 
2,50m Breite in wassergebundener (unversiegelter) Bauweise angelegt werden soll, führt von der 
Straße Bewinkel zum Werseuferweg, der hier über die Straße Am Hohen Ufer führt. Er findet nörd-
lich der Sportanlagen über einen schmalen, aber ausbaufähigen Waldpfad seine Fortsetzung zur 
Agathastraße und verbindet die südöstlichen Wohngebiete Gremmendorfs mit dem Landschafts-

- 5 - 
raum Werse. Sein Ausbau ist im Rahmen der Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Fried-
hofes vorgesehen. 
Die Baukosten betragen für den Weg südlich des geplanten Friedhofes betragen ca. 11.000,-- €. 
Die Finanzierung geht nicht zu Lasten des Friedhofes. 
 
Zu 4. Gehölzstreifen östlich des Friedhofes
 (Plan Nr. FR 10/7) 
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 445 (Friedhof Angelmodde) sieht östlich des Friedhofsgelän-
des einen 30m breiten und ca. 250m langen Pflanzstreifen mit der textlichen Ausweisung „stand-
ortgerechte heimische Flurgehölze“ vor, der zur Einbindung der Bestattungsflächen in die Land-
schaft und zur Abschirmung für die Bebauung entlang der Straße Am Hohen Ufer dient. Da solche 
landschaftlichen Pflanzungen aus Kostengründen mit Jungpflanzen (Forstware) angelegt werden 
und eine langjährige Entwicklungszeit benötigen, empfi ehlt es sich, diese Gehölze zeitgleich mit 
dem ersten Bauabschnitt des Friedhofes zu setzen und die Vegetationsflächen für mehrere Jahre 
zum Schutz vor Wildverbiss einzuzäunen. 
Die Baukosten für diese Maßnahmen betragen ca. 39.000,-- €. 
Die Finanzierung geht nicht zu Lasten des Friedhofes. 
 
Zu 5.  Amphibien-Laichbiotop in der Werseaue
 (Plan Nr. FR 10/7) 
Lt. Auflage des Geologischen Landesamtes muss das Drainagewasser eines Friedhofes wegen 
der Hygienevorschriften vor der Einleitung in ein Gewässer offen zugänglich und somit jederzeit 
überprüfbar sein. Um dieser Auflage zu entsprechen und das unabhängig von den aktuellen Nie-
derschlägen gleichmäßig in geringer Menge anfallende, hygienisch einwandfreie Wasser ökolo-
gisch sinnvoll zu nutzen, soll vor der Einleitung in die Werse auf ca. 800 m² Gesamtfläche im Ü-
berschwemmungsgebiet ein ca. 500 m² großes, flaches Amphibien-Laichbiotop angelegt werden. 
Das anfallende Wasser bietet Schutz vor Austrocknung des Biotops bei anhaltender Trockenheit. 
Es wird weitgehend verdunsten bzw. in den Untergrund versickern und nur bei anhaltenden Re-
genperioden durch ein Überlaufrohr mit zeitlicher Verzögerung den Fluss erreichen.  
 
Die Bauausführung der Punkte 1, 3, 4 und 5 soll im Juni bis Dezember 2005 erfolgen. 
 
 
i.V. 
 
 
 
 
Joksch 
 
 
Anlagen: 
 
Raumprogramm für das Gebäude 
Plan Nr. FR 10/7 ( Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel, Bauabschnittsplan) 
Plan Nr. FR 10/8 ( Friedhof Angelmodde, Standort Bewinkel, Entwurf)

Umlaufzettel

1134 Zeichen

Umlaufzettel für Vorlagen 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung des Friedhofes Angelmodde, Standort Bewinkel, einschl. Wegeverbindungen 
und Massnahmen zur ökologischen Verbesserung im Umfeld 
- Planungs- und Baubeschluß - 
 
 
 
Vorlagenersteller/in 
 
Frau Oldenbüttel 
 
Ruf 
 
6743  
 
Datum Umlaufbeginn 
 
18.03.2005 
 
 
 
 Datum Ein- 
gang 
Mitzeichnung Datum Aus- 
gang 
Bemerkungen  
 
Dezernat II      
 Dezernent/in     
 
Dezernat VI Amt 65     
 Dezernent/in     
 
Fachdezernat 
(bei Änderung der Vorla- 
ge)  
     
 Dezernent/in     
 
 
Obm Amt 01 
(Vorprüf./Abgleich Session)  
    
 
 
Oberbürgermeister     
 Amt 01 
(Registrierung)  
    
 
 
Pressekonferenz 
  
X  Nein  
 
  
 
Begründungen (falls erforderlich) : 
X
 Für den Umfang der Vorlage  
In dieser Vorlage wurden 5 eigenständige Baumaßnahmen mit unterschiedlicher Finanzie- 
rung zusammengefasst, das heißt statt fünf Vorlagen gibt es hier nur eine. Die Länge der 
Vorlage (5 Seiten) ergibt sich aus dem Erläuterungsbedarf für 5 Beschlusspunkte. 
 
 Vorlagen -Nr.:  
 
V/0182/2005  
 Spätester Rückgabetermin an  
 Vorlagenersteller/in:  
  
 29.03.2005

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Agathastraße
  • Angelmodder Weg
  • Am Hohen Ufer
  • Bewinkel
  • Werseaue
  • Werse
  • Holtrode

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0182/2005
Typ
Vorlage
Datum
29.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37