0990/2021
Altlastensanierung im Deutz Areal
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 Vorlagen-Nummer 0990/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Altlastensanierung im Deutz Areal Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen bittet um die Beantwortung von 5 Fragen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim: „Auf dem sog. Deutz-Areal werden derzeit Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Anwohnende berichten über starke Geruchsemissionen (starker (Motoren-)Öl-Geruch), erhöhten Staubnieder- schlag z.B. auf den Fenstern und Lärmbelästigung in den frühen Morgenstunden ab 6:30 Uhr. Unter den Anwohnenden besteht Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der oben geschilderten Situation, sowohl im Hinblick auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, als auch im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung des Grundwassers.“ Antworten der Verwaltung 1. Inwiefern erfolgt eine Überwachung der Arbeiten durch die Verwaltung? Für die Sanierung des Kohlenwasserstoffschadens liegt der Verwaltung ein Sanierungsplan nach Bundesbodenschutzgesetz vor. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt überwacht die Bodensanie- rungsmaßnahmen auf dem sog. Deutz-Areal im Hinblick auf die damit verbundenen umweltrechtli- chen Anforderungen und Vorgaben. Nach dem Bekanntwerden verschiedener Beschwerden haben die Untere Bodenschutz- und die Untere Immissions-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde den Bauherrn umgehend zur Einleitung und Einhaltung von geeigneten Maßnahmen aufgefordert, um die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Hierzu finden aktuell Abstimmun- gen zwischen der Verwaltung und dem Bauherrn statt. 2. Wie lange werden die Arbeiten zur Bodensanierung voraussichtlich noch andauern? Aufgrund des hohen Rhein- und Grundwasserstandes mussten die Aushubarbeiten zur Bodensanie- rung unterbrochen werden. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten - voraussichtlich ab der 22. Kalen- derwoche – werden die Arbeiten nach Aussagen des beauftragten Gutachterbüros einige Wochen dauern. 3. Welche Schadstoffe sind im Boden enthalten und wie wird sichergestellt, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahmen keine Gefährdung entsteht, weder a) der Anwohnenden durch z.B. Einatmen von Staub o.ä.; noch b) des Grundwassers durch Kontamination. Auf dem ehemaligen Gelände der Deutz -Motorenwerke AG wurden im Dezember 2020 bei Erdarbei- ten Mineralölkohlenwasserstoffbelastungen im Boden freigelegt. Der belastete Boden wurde auf einer Fläche von ca. 4.500 m² und bis in eine Tiefe von bis zu 10 m angetroffen. Der Eintrag des Mineralöls (hauptsächlich Dieselkraftstoff) fand zu Zeiten des laufenden Produktionsbetriebes vor ca. 50-60 Jah- 2 ren im Zuge Motorenherstellung der statt. Folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Anwohnerbelästigung und der Grundwassergefährdung sind mit dem Bauherrn vereinbart: Um die Belästigung der Anwohner möglichst kurz und gering zu halten, soll der mit Mineralölkohlen- wasserstoffen und deren Abbauprodukten belastete Boden schnellstmöglich aus dem Baufeld ent- fernt werden. Die Aushubtätigkeiten werden auf kleinflächige Arbeitsbereiche zur Verringerung der Geruchsbeeinträchtigung beschränkt. Der Schadensbereich soll mit fein versprühtem Wasser bene- belt werden, um die Geruchs- und Staubbelästigung zu reduzieren. Eventuell auf freigelegtem Grundwasser aufschwimmende Öle sollen aufgenommen und entfernt werden. Das Grundwasser im Umfeld der Baumaßnahme soll regelmäßig untersucht und bei Bedarf gefördert und behandelt wer- den. Die hierfür erforderlichen Messstellen und Brunnen wurden bereits errichtet und analytisch kon- trolliert. 4. Wie lässt sich der berichtete Öl-Geruch erklären? Ist starker Öl-Geruch eine übliche Begleit- erscheinung solcher Arbeiten? Es handelt sich um Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (MKW) und deren Abbauprodukte, die mit der Sa- nierung aus dem teilweise wassererfüllten Boden entnommen werden. Durch biologische Abbaupro- zesse im Boden entstehen ungiftige flüchtige Verbindungen, die stark riechen und bereits in sehr ge- ringen Konzentrationen wahrnehmbar sind. Eine Gesundheitsgefährdung durch MKW in der Luft ist nach Prüfung durch das Gesundheitsamt nicht gegeben. Während der Arbeiten werden im Bereich der Sanierungsgrube und der Baustelle re- gelmäßige Luftmessungen zur Kontrolle erfolgen. 5. Inwiefern ist eine regelmäßigere Information der Anwohnenden über die Entwicklung der Arbeiten geplant und welche Ansprechstellen gibt es für Anwohnende, die aufgrund der Arbei- ten besorgt sind? Der Bauherr hat zugesagt, die Haushalte der betroffenen Nachbarschaft über die Baumaßnahme, die Geruchsentwicklung und die geruchsvermindernden Maßnahmen mit einem Flyer informieren. In die- ser Information werden Ansprechstellen für den Fall von Beschwerden benannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0990/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.06.2021
- Erstellt
- 12.03.2021 08:53