2427/2016/2
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr.
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Anlage 1 Schreiben BG Altstadt
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Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1
Anlage 2 mögliche Alternativen
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ATM 2,30 qm Treppe vorh. Bestand Spülbereich Rückg.Ausg. HAR 17,23 qm Lager 21,48 qm Küche 28,94 qm Lager 7,73 qm Garderobe Pers. WC 1,84 qm Gastraum 1 5,45 qm 7 Stg18,4/26 22 STG 19/26 ATM 2,30 qm Müll 14,84 qm WC 1 7,40 qm WC 2 3,59 qm 5,34 3,00 2,335 1.5/1.51.5/1.5 Nutzung Boutique Hotel PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT 25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305 INDEX E-GR-EG-STGrundriß Erdgeschoss "Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6 2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 23.01.2017 Variante 1 Anlage 2 7 Stg18,4/26 7 Stg18,4/26Handlauf 1,19 4 4 4 18 STG 19/26 WC 3 3,43 qm Lager 6,91 qm Lager 6,83 qm Garderobe Lobby 32,60 qm WC 4 2,16 qmGastraum 68,25 qm Empfang/Büro 12,09 qm Bar 1.5/1.5 1,80 5,34 4,00 1,50 1.5/1.5 Nutzung Boutique Hotel PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT 25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305 INDEX E-GR-1OG-STGrundriß 1.Obergeschoss "Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6 2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 23.01.2017 Variante 1 Anlage 2 ATM 2,30 qm Treppe vorh. Bestand Spülbereich Rückg.Ausg. HAR 17,23 qm Lager 21,48 qm Küche 28,94 qm Lager 7,73 qm Garderobe Pers. WC 1,84 qm Gastraum 1 5,45 qm 7 Stg18,4/26 22 STG 19/26 ATM 2,30 qm Müll 14,84 qm WC 1 7,40 qm WC 2 3,59 qm 5,34 3,00 2,335 1.5/1.51.5/1.5 Nutzung Boutique Hotel PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT 25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305 INDEX E-GR-EG-STGrundriß Erdgeschoss "Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6 2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 31.01.2017 geforderter Zugang zum 2.Lift gemäß Stellungnahme KVB Variante 2 Anlage 2 7 Stg18,4/26 7 Stg18,4/26Handlauf 1,19 4 4 4 18 STG 19/26 WC 3 3,43 qm Lager 6,91 qm Lager 6,83 qm Garderobe Lobby 32,60 qm WC 4 2,16 qmGastraum 68,25 qm Empfang/Büro 12,09 qm Bar 1.5/1.5 1,80 5,34 4,00 1,50 1.5/1.5 Nutzung Boutique Hotel PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT 25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305 INDEX E-GR-1OG-STGrundriß 1.Obergeschoss "Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6 2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 31.01.2017 Anforderung Fluchtwegbreite gemäß Feuerwehr ≥ 3,00 m Variante 2 Anlage 2
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 260 / 693-11 Schilling Vorlagen-Nummer 2427/2016/2 Freigabedatum 03.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine geeignete Alternativlösung zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs vom Alter Markt zum Rathausplatz erarbeitet und beauftragt sie, diese planerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor zu verhandeln. Planung und Kostenangaben werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein, da derzeit nicht bezifferbar Begründung Begründung der Dringlichkeit Eine Entscheidung über die Vorlage in der Ratssitzung am 14.02.2017 ist erforderlich. Im Kaufvertrag über das Grundstück ist vereinbart, dass der Investor vom Kauf zurücktreten kann, wenn nicht bis 31.03.2017 eine Vereinbarung mit der KVB zu den Haltestellenanlagen zu Stande kommt. Aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung des Rates ist der Investor bereit, das Rücktrittsrecht zu verlängern und eine Alternativlösung zu erarbeiten. Da das Votum des Arbeitskreises Barrierefreies Köln aus der Sitzung vom 31.01.2017 abzuwarten war, musste auf eine Vorberatung im Verkehrsausschuss ver- zichtet werden. Historie Am 20.12.2011 hat der Rat der Stadt Köln der durch zwei Anträge (Session-Nrn.: AN/2218/2011 und AN/2304/2011) modifizierten Verwaltungsvorlage (Session-Nr.: 3239/2010) hinsichtlich der Verlegung des Aufzuges der U-Bahn Haltestelle Rathaus in das „Rote Haus“ sowie der Verlängerung des Auf- zuges bis zur Ebene Bürgerstraße (Ebene +1) zwecks barrierefreier Anbindung des Rathausvorplat- zes an die U-Bahn Haltestelle mehrheitlich zugestimmt. In der ursprünglichen Planung sollte der Auf- zug innerhalb des „Roten Hauses“ an der zum Alter Markt gelegenen Gebäudeseite bis zur Ebene +1 geführt und durch eine Passerelle („Durchgang“) an die Bürgerstraße angebunden werden. Bis Ende 2012 wurde zunächst der Aufzug nebst Treppenanlage im Baufeld des „Roten Hauses“ er- richtet und bis zur Ebene Alter Markt (Ebene +0) fertiggestellt. Der Aufzug und die Treppenanlagen sind derzeit provisorisch mit Holzelementen eingehaust. Parallel werden seit 2011 verschiedene Mög- lichkeiten eruiert, inwiefern der Aufbau und eine Vermarktung des Roten Hauses inklusive des im Gebäude verlaufenden Aufzuges erfolgen könnten. Als dabei einzig praktikable Möglichkeit hat sich hierbei der Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor herausgestellt, der dann das „Rote Haus“ unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben errichtet. Die Federführung für dieses Vor- haben obliegt gesamtstädtisch der Gebäudewirtschaft. Aktuelle Entwicklung Ausgelöst durch die massive Straftatenverübung in der Silvesternacht 2015/2016 im Bereich des Hauptbahnhofes wurden seitens der Polizei Köln und der Stadtverwaltung etliche Maßnahmen ergrif- fen, um präventiv eine Wiederholung solcher Straftaten – nicht nur im Bahnhofsumfeld – zu verhin- dern. In diesem Zusammenhang wurden auch die baulichen Gegebenheiten im öffentlichen Raum begutachtet (Stichwort: Angsträume). Ein Teil dieser Begutachtung war hierbei die noch nicht vollzo- gene Aufzugsverlängerung nebst Passerelle. Die Neuplanung des „Roten Hauses“ (inkl. Aufzugsverlängerung) wird trotz größter Planungssorgfalt und diverser berücksichtigter Einwendungen bzw. vorgesehener Sicherungsmaßnahmen (z.B. feste Schließzeiten, helle Beleuchtung, ständige Videoüberwachung, steuerbarer Aufzug, vandalismus- hemmender Innenausbau etc.) und trotz der seit November 2015 vorliegenden Baugenehmigung für das Projekt seitens der Kriminalprävention der Polizei und der Stadt Köln nach wie vor kritisch gese- hen. Im o.g. Zusammenhang wurde diese Haltung kürzlich noch einmal dargelegt und darauf hinge- wiesen, dass schlauch- bzw. tunnelartige Zuwegungen von mobilitätseingeschränkten sowie - uneingeschränkten Menschen gleichermaßen schlecht angenommen werden, da eine solche Örtlich- keit trotz entsprechender Vorkehrungen immer als Angstraum wahrgenommen wird. Diese Argumen- tation wurde im Rahmen der Erarbeitung der seinerzeitigen Beschlussvorlage in 2011 gegenüber dem Argument der Barrierefreiheit abgewogen, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung in der damali- gen Betrachtung dem Abbau von baulichen Barrieren einen – wenn auch knappen – Vorzug einge- räumt hatte. 3 Aufgrund der veränderten öffentlichen Wahrnehmung seit Anfang des Jahres 2016, aber auch auf- grund der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Verhaltensänderungen, insbesondere das ansteigende Aggressionspotential, ist die Verwaltung nun zu der Ansicht gelangt, dass kein weiterer baulicher Angstraum geschaffen werden solle. Einen Appell, auf die Verlängerung des Aufzugs und die Passerelle zu verzichten, hat auch die Bürgergemeinschaft Altstadt an die Verwaltung gerichtet (Anlage 1). Um dennoch eine barrierefreie Anbindung an die Bürgerstraße und den Rathausplatz schaffen zu können, wurde zunächst überlegt, durch Einbau und Nutzung von Aufzügen im früheren Ratskeller (in Eingangsnähe oder im Bereich der früheren Küche) eine Anbindung des Historischen Rathauses und des Spanischen Baus sicher zu stellen. Aufgrund der kritischen Sicht der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hierzu – insbesondere aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten - wurde eine weitere Variante erarbeitet. Sie sieht einen zweiten Aufzug im Bereich der Freitreppe sowie eine Wegeverbindung an der Außen- seite des wiederaufzubauenden Gebäudes zum Rathausplatz vor. Ein erstes, vom Investor auf Wunsch der Verwaltung zur Verfügung gestelltes schematisches Konzept, wie eine solche Lösung aussehen könnte, ist als Anlage 2a beigefügt. Mobilitätseingeschränkte Menschen, die mit der Stadtbahn anreisen, müssen bei dieser Alternativlö- sung zwar einen Aufzugswechsel in Kauf nehmen, jedoch ist dieser Umweg in der Abwägung aller Argumente objektiv als zumutbar einzustufen. Entgegen der bisherigen Planung kommen mobilitäts- eingeschränkte Fahrgäste nicht mehr mit dem Aufzug in dem potentiellen Angstraum „Passerelle“, sondern auf dem durchgängig belebten Alter Markt an und können nach einer kurzen Wegstrecke (ca. 15 m) mit einem Aufzug und über einen einsehbaren, öffentlichen Weg den Rathausplatz barrie- re- und angstfrei erreichen. Diese Variante wurde am 19.01.2017 Vertreterinnen und Vertretern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgestellt und als grundsätzlich geeignet und als wesentlicher Fortschritt gegen- über den bisherigen Vorschlägen bewertet. Der Vorschlag, den Aufzug als sogenannten Durchlader auszuführen, d. h. dass ein/e Rollstuhlfahrer/in an der Vorderseite in den Aufzug gelangt, ohne zu wenden an der Rückseite hinausfahren kann und weiterführend über einen Laubengang zum Rat- hausplatz gelangt, wurde seitens der Verwaltung aus stadtgestalterischen Gründen abgelehnt, da als Pendant zum Rathausturm ein klare durchgängige Fassade und monolithisches Gestaltungsbild er- forderlich ist. Darüber hinaus wird ein Laubengang auch seitens der Kriminalprävention kritisch gese- hen, da auch dieser nicht uneingeschränkt einsehbar wäre. Durch die Ausbildung eines Laubengangs wäre darüber hinaus die Aktivierung der Nutzflächen auf der Ebene Rathausplatzstark eingeschränkt. Darüber hinaus entspräche eine derartige Lösung nicht der Forderung des Gestaltungsbeirates, die geplante Via Culturalis durch eine klare und eindeutige Adressbildung an dieser Stelle zu stärken. Die Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 für Neubauten wurden bei der Planung umfänglich berücksichtigt: Die Zugänglichkeit zum Aufzug auf beiden Ebenen ist mit einer Mindestbreite von 150 cm ein- gehalten. Vor der Kabine auf der Ebene Alter Markt ist eine Aufstellfläche vorhanden, die eine großzügi- ge Durchgangsbreite von mindestens 150 cm berücksichtigt. Der Abstand von der Kabine bis zur abwärtsführenden Treppe ist größer als 3m, hierdurch ist eine Gefahr entsprechend den Anforderungen der DIN vermieden. Auf der Ebene Rathausplatz ist eine Aufstellfläche mit der Möglichkeit der Begegnung von zwei Rollstühlen gewährleistet (mindestens 180 x 180 cm). Die Aufzugskabine bietet die notwendige Bewegungsfläche für Übereckeinstieg von mindes- tens 150 x 150 cm. 4 Im Zuge der Abstimmung dieser Alternativlösung mit KVB, Feuerwehr, Ordnungsamt und Polizei wur- de die Lage der Aufzugstür diskutiert und eine weitere Lösungsmöglichkeit dargestellt (Variante 2b). In seiner Sitzung am 31.01.2017 hat sich der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ mit den Alternativen beschäftigt und ein positives Votum abgegeben (Anlage 3). Die Verwaltung beabsichtigt nun, unter Berücksichtigung der Hinweise sowie der jeweiligen Vor- und Nachteile einen optimierten Vorschlag zu erarbeiten, mit den Beteiligten und dem Investor abzustimmen, die Bau- und Betriebskosten zu ermitteln und dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. Anlagen 1 – Schreiben der IG Altstadt 2 – Visualisierung einer möglichen Alternativplanung 3 – Stellungnahme des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“
Anlage 3 Stellungnahme AK Barrierefreies Köln
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Info@barrierefreies-koeln www.barrierefreies-koeln.de Stellungnahme des AK Barrierefreies Köln Aufzug zwischen Alter Markt und Rathausplatz Sehr geehrte Damen und Herren, am 19. Januar 2017 fand auf Einladung der Gebäudewirtschaft ein Gespräch zwischen verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung, des Investors, des Behindertenbeauftragten und drei Vertretern des AK Barrierefreies Köln, Barbara Röttger-Schulz, Dirk Michalski und Horst Ladenberger statt. Die dort vorgestellte Lösung wird im Folgenden als Variante 1 bezeichnet. . A m 31.01.2017 erreichte uns eine Information, dass seitens der KVB Bedenken gegen die Variante 1 bestehen, der damit verbundene Vorschlag wird als Variante 2 bezeichnet. Beide Vorschläge haben wir in unserer AK-Sitzung vom 31.01.2017 diskutiert und bewertet. Gru ndsätzlich begrüßen wir ausdrücklich, dass es letztendlich doch zu einer Aufzug-Lösung an dieser Stelle kommt. E in Aufzug ist das einzig geeignete Mittel, um den beträchtlichen Höhenunterschied zwischen Alter Markt und Rathausplatz zu überwinden. Eine Haltestelle Rathaus macht für viele Menschen keinen Sinn, wenn von ihr aus das Rathaus nicht oder nur sehr beschwerlich erreichbar ist. Für alle diejenigen, die die Treppen nicht nutzen können, bleiben nur lange Umwege mit zum Teil beträchtlichen Steigungen und teilweise sehr grober Pflasterung. Ni cht nur für Nutzer der Stadtbahn ist der Höhenunterschied ein großes Problem. Rathaus und Altstadt sind städtebaulich zusammenhängende Bereiche, die für Touristen oder auch Kölner Bürger, die mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, in der Erreichbarkeit jedoch voneinander getrennt. Hinzu kommen das Jüdische Museum/Archäologische Zone, die weitere Besucherströme erzeugen werden. Gerade dieser Vorzeigebereich im Herzen von Köln hat eine barrierefreie Lösung für alle verdient. Im Zuge vieler millionenschwerer Planungsvorhaben und Maßnahmen in Köln wäre eine Einsparung an dieser Stelle auf Kosten der Nutzbarkeit des Stadtkerns für alle nicht nachvollziehbar. ARBEITSKREIS “BARRIEREFREIES KÖLN” c/o ZENTRUM FÜR SELBSTBESTIMMTES LEBEN (ZsL) KÖLN An der Bottmühle 2-15 50678 KÖLN Tel.: 0221/32 22 90 Fax: 0221/32 14 69 ZsL Köln * An der Bottmühle 2-15 * 50678 Köln Anlage 3 Info@barrierefreies-koeln www.barrierefreies-koeln.de Wir kritisieren die mangelnde und zu späte Einbeziehung der Behindertenorganisationen bei der konkreten Suche nach Lösungen. Gerade bei der Beurteilung verschiedener Varianten sind die Kriterien der Nutzbarkeit durch behinderte Menschen nicht einbezogen worden. Für konstruktive Vorschläge, die wir durchaus fachlich kompetent vorbringen können, war es nicht nur zu spät. Es wurde im Gespräch am 19. Januar auc h sehr deutlich gemacht, dass dies ausdrücklich nicht gewünscht wurde. Zu Variante 1: Wir kritisieren, dass die vorgeschlagene Lösung nicht für alle Nutzer eines Hilfsmittels geeignet ist. Große Elektrorollstühle und E-Scooter können den Aufzug nicht nutzen . Es gäbe durchaus andere technische Lösungen, wie zum Beispiel den Einbau eines Durchladers. Das Podest im 1. OG ist mit 1,80 m x 1,80 m für die erforderlichen Rangierfahrten gerade eben ausreichen bemessen, bei auf dem Podest wartenden weiteren Nutzern wird es sehr eng. Dennoch akzeptieren wir vor dem Hintergrund der bestehenden Problematiken diese Lösung. Zu Variante 2: Diese Variante bringt weitere Nachteile mit sich. Das Hauptproblem ist, dass d er Aufzug in der Regel rückwärts verlassen werden muss. Da der Aufzug auf der Ebene des Fußes der Rathaustreppe direkt neben der Treppe liegt, ist der Rangierraum sehr eingeschränkt. Zudem kann es Konflikte mit wartenden Aufzugnutzern oder Personen, die von der Rathaustreppe kommen, geben. Aufgrund der Rüc kwärtsfahrt besteht zu Ihnen kein Blickkontakt. In noch höherem Ausmaß besteht dieses Problem auf der Ebene des 1. OG. Für eine Rückwärtsfahrt ist die Aufstellfläche vor dem Aufzug viel zu klein bemessen und müsste mindestens 2,50 m x 2,50 m betragen. Es muss mitbedacht werden, dass sich bereits wartende mobilitätseingeschränkte Personen auf der Aufstellfläche befinden. Wir plädieren eindeutig für die Variante 1, weil bei dies er Variante der Aufzug vorwärts verlassen wird und Sichtkontakt in Fahrt- und Rangierrichtung besteht. Für beide Varianten gilt, dass der Aufzug eine Mindestgröße von 1,50 m x 1,50 m haben muss und über eine bei dieser Größe maximale Türbreite verfügen muss. Das nach DIN 18040- 1 Mindestmaß von 0,90 m (lichte Breite) halten wir hier nicht für ausreichend. Wir werden der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln empfehlen, sich dieser Stellungnahme auf der Sitzung am 16.02.2017 anzuschließen. Mit freundlichen Grüßen Gez. für den AK "Barrierefreies Köln" Horst Ladenberger Anlage 3
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2427/2016/2
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27