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2427/2016/2

Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Haltestelle Rathaus Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.6.1

Anlage 1 Schreiben BG Altstadt

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Ansehen

Anlage 2 mögliche Alternativen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme AK Barrierefreies Köln

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Ansehen

Anlage 1 Schreiben BG Altstadt

48 Zeichen

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 2 mögliche Alternativen

2172 Zeichen

ATM
2,30 qm
Treppe vorh.
Bestand
Spülbereich
Rückg.Ausg.
HAR
17,23 qm
Lager
21,48 qm
Küche
28,94 qm
Lager
7,73 qm
Garderobe
Pers. WC
1,84 qm
Gastraum 1
5,45 qm
7 Stg18,4/26
22 STG
19/26
ATM
2,30 qm
Müll
14,84 qm
WC 1
7,40 qm
WC 2
3,59 qm
5,34
3,00
2,335
1.5/1.51.5/1.5
Nutzung Boutique Hotel
PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT
25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305
INDEX
E-GR-EG-STGrundriß Erdgeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 23.01.2017
Variante 1
Anlage 2

7 Stg18,4/26 7 Stg18,4/26Handlauf
1,19
4 4 4
18 STG
19/26
WC 3
3,43 qm
Lager
6,91 qm
Lager
6,83 qm
Garderobe
Lobby
32,60 qm
WC 4
2,16 qmGastraum
68,25 qm
Empfang/Büro
12,09 qm
Bar
1.5/1.5
1,80
5,34
4,00
1,50
1.5/1.5
Nutzung Boutique Hotel
PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT
25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305
INDEX
E-GR-1OG-STGrundriß 1.Obergeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 23.01.2017
Variante 1
Anlage 2

ATM
2,30 qm
Treppe vorh.
Bestand
Spülbereich
Rückg.Ausg.
HAR
17,23 qm
Lager
21,48 qm
Küche
28,94 qm
Lager
7,73 qm
Garderobe
Pers. WC
1,84 qm
Gastraum 1
5,45 qm
7 Stg18,4/26
22 STG
19/26
ATM
2,30 qm
Müll
14,84 qm
WC 1
7,40 qm
WC 2
3,59 qm
5,34
3,00
2,335
1.5/1.51.5/1.5
Nutzung Boutique Hotel
PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT
25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305
INDEX
E-GR-EG-STGrundriß Erdgeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 31.01.2017
geforderter Zugang zum 2.Lift
gemäß Stellungnahme KVB
Variante 2
Anlage 2

7 Stg18,4/26 7 Stg18,4/26Handlauf
1,19
4 4 4
18 STG
19/26
WC 3
3,43 qm
Lager
6,91 qm
Lager
6,83 qm
Garderobe
Lobby
32,60 qm
WC 4
2,16 qmGastraum
68,25 qm
Empfang/Büro
12,09 qm
Bar
1.5/1.5
1,80
5,34
4,00
1,50
1.5/1.5
Nutzung Boutique Hotel
PLAN-NR.DATUM MASSTAB FORMAT PROJEKT
25.11.13 1 : 100 DIN A3 1305
INDEX
E-GR-1OG-STGrundriß 1.Obergeschoss
"Legend" Boutique Hotel < ROTES HAUS >, Alter Markt 31-33 | Rathausplatz 6
2. Aufzug und öffentlicher WegVorabzug 31.01.2017
Anforderung  Fluchtwegbreite
gemäß Feuerwehr ≥ 3,00 m
Variante 2
Anlage 2

Beschlussvorlage Rat

9622 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
260 / 693-11 Schilling 
Vorlagen-Nummer 
 2427/2016/2 
Freigabedatum 
03.02.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe  
Haltestelle Rathaus  
Hier: Wiederaufbau des Roten Hauses und Verlängerung des Aufzuges bis zur Bürgerstr. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine geeignete Alternativlösung zur 
Schaffung eines behindertengerechten Zugangs vom Alter Markt zum Rathausplatz erarbeitet und 
beauftragt sie, diese planerisch auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und hierüber mit dem Investor 
zu verhandeln. Planung und Kostenangaben werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein, da derzeit nicht bezifferbar 
 
Begründung 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Entscheidung über die Vorlage in der Ratssitzung am 14.02.2017 ist erforderlich. Im Kaufvertrag 
über das Grundstück ist vereinbart, dass der Investor vom Kauf zurücktreten kann, wenn nicht bis 
31.03.2017 eine Vereinbarung mit der KVB zu den Haltestellenanlagen zu Stande kommt. Aufgrund 
der grundsätzlichen Entscheidung des Rates ist der Investor bereit, das Rücktrittsrecht zu verlängern 
und eine Alternativlösung zu erarbeiten. Da das Votum des Arbeitskreises Barrierefreies Köln aus der 
Sitzung vom 31.01.2017 abzuwarten war, musste auf eine Vorberatung im Verkehrsausschuss ver-
zichtet werden. 
 
Historie 
Am 20.12.2011 hat der Rat der Stadt Köln der durch zwei Anträge (Session-Nrn.: AN/2218/2011 und 
AN/2304/2011) modifizierten Verwaltungsvorlage (Session-Nr.: 3239/2010) hinsichtlich der Verlegung 
des Aufzuges der U-Bahn Haltestelle Rathaus in das „Rote Haus“ sowie der Verlängerung des Auf-
zuges bis zur Ebene Bürgerstraße (Ebene +1) zwecks barrierefreier Anbindung des Rathausvorplat-
zes an die U-Bahn Haltestelle mehrheitlich zugestimmt. In der ursprünglichen Planung sollte der Auf-
zug innerhalb des „Roten Hauses“ an der zum Alter Markt gelegenen Gebäudeseite bis zur Ebene +1 
geführt und durch eine Passerelle („Durchgang“) an die Bürgerstraße angebunden werden.   
Bis Ende 2012 wurde zunächst der Aufzug nebst Treppenanlage im Baufeld des „Roten Hauses“ er-
richtet und bis zur Ebene Alter Markt (Ebene +0) fertiggestellt. Der Aufzug und die Treppenanlagen 
sind derzeit provisorisch mit Holzelementen eingehaust. Parallel werden seit 2011 verschiedene Mög-
lichkeiten eruiert, inwiefern der Aufbau und eine Vermarktung des Roten Hauses inklusive des im 
Gebäude verlaufenden Aufzuges erfolgen könnten. Als dabei einzig praktikable Möglichkeit hat sich 
hierbei der Verkauf des Grundstücks an einen privaten Investor herausgestellt, der dann das „Rote 
Haus“ unter Berücksichtigung der städtischen Vorgaben errichtet. Die Federführung für dieses Vor-
haben obliegt gesamtstädtisch der Gebäudewirtschaft.  
 
Aktuelle Entwicklung 
Ausgelöst durch die massive Straftatenverübung in der Silvesternacht 2015/2016 im Bereich des 
Hauptbahnhofes wurden seitens der Polizei Köln und der Stadtverwaltung etliche Maßnahmen ergrif-
fen, um präventiv eine Wiederholung solcher Straftaten – nicht nur im Bahnhofsumfeld – zu verhin-
dern. In diesem Zusammenhang wurden auch die baulichen Gegebenheiten im öffentlichen Raum 
begutachtet (Stichwort: Angsträume). Ein Teil dieser Begutachtung war hierbei die noch nicht vollzo-
gene Aufzugsverlängerung nebst Passerelle.  
Die Neuplanung des „Roten Hauses“ (inkl. Aufzugsverlängerung) wird trotz größter Planungssorgfalt 
und diverser berücksichtigter Einwendungen bzw. vorgesehener Sicherungsmaßnahmen (z.B. feste 
Schließzeiten, helle Beleuchtung, ständige Videoüberwachung, steuerbarer Aufzug, vandalismus-
hemmender Innenausbau etc.) und trotz der seit November 2015 vorliegenden Baugenehmigung für 
das Projekt seitens der Kriminalprävention der Polizei und der Stadt Köln nach wie vor kritisch gese-
hen. Im o.g. Zusammenhang wurde diese Haltung kürzlich noch einmal dargelegt und darauf hinge-
wiesen, dass schlauch- bzw. tunnelartige Zuwegungen von mobilitätseingeschränkten sowie -
uneingeschränkten Menschen gleichermaßen schlecht angenommen werden, da eine solche Örtlich-
keit trotz entsprechender Vorkehrungen immer als Angstraum wahrgenommen wird. Diese Argumen-
tation wurde im Rahmen der Erarbeitung der seinerzeitigen Beschlussvorlage in 2011 gegenüber 
dem Argument der Barrierefreiheit abgewogen, mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung in der damali-
gen Betrachtung dem Abbau von baulichen Barrieren einen – wenn auch knappen – Vorzug einge-
räumt hatte.

3 
 
Aufgrund der veränderten öffentlichen Wahrnehmung seit Anfang des Jahres 2016, aber auch auf-
grund der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Verhaltensänderungen, insbesondere das 
ansteigende Aggressionspotential, ist die Verwaltung nun zu der Ansicht gelangt, dass kein weiterer 
baulicher Angstraum geschaffen werden solle. Einen Appell, auf die Verlängerung des Aufzugs und 
die Passerelle zu verzichten, hat auch die Bürgergemeinschaft Altstadt an die Verwaltung gerichtet 
(Anlage 1). 
Um dennoch eine barrierefreie Anbindung an die Bürgerstraße und den Rathausplatz schaffen zu 
können, wurde zunächst überlegt, durch Einbau und Nutzung von Aufzügen im früheren Ratskeller (in 
Eingangsnähe oder im Bereich der früheren Küche) eine Anbindung des Historischen Rathauses und 
des Spanischen Baus sicher zu stellen. Aufgrund der kritischen Sicht der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik hierzu – insbesondere aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten - wurde eine 
weitere Variante erarbeitet.  
Sie sieht einen zweiten Aufzug im Bereich der Freitreppe sowie eine Wegeverbindung an der Außen-
seite des wiederaufzubauenden Gebäudes zum Rathausplatz vor. Ein erstes, vom Investor auf 
Wunsch der Verwaltung zur Verfügung gestelltes schematisches Konzept, wie eine solche Lösung 
aussehen könnte, ist als Anlage 2a beigefügt.  
Mobilitätseingeschränkte Menschen, die mit der Stadtbahn anreisen, müssen bei dieser Alternativlö-
sung zwar einen Aufzugswechsel in Kauf nehmen, jedoch ist dieser Umweg in der Abwägung aller 
Argumente objektiv als zumutbar einzustufen. Entgegen der bisherigen Planung kommen mobilitäts-
eingeschränkte Fahrgäste nicht mehr mit dem Aufzug in dem potentiellen Angstraum „Passerelle“, 
sondern auf dem durchgängig belebten Alter Markt an und können nach einer kurzen Wegstrecke 
(ca. 15 m) mit einem Aufzug und über einen einsehbaren, öffentlichen Weg den Rathausplatz barrie-
re- und angstfrei erreichen.   
Diese Variante wurde am 19.01.2017 Vertreterinnen und Vertretern der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik vorgestellt und als grundsätzlich geeignet und als wesentlicher Fortschritt gegen-
über den bisherigen Vorschlägen bewertet. Der Vorschlag, den Aufzug als sogenannten Durchlader 
auszuführen, d. h. dass ein/e Rollstuhlfahrer/in an der Vorderseite in den Aufzug gelangt, ohne zu 
wenden an der Rückseite hinausfahren kann und weiterführend über einen Laubengang zum Rat-
hausplatz gelangt, wurde seitens der Verwaltung aus stadtgestalterischen Gründen abgelehnt, da als 
Pendant zum Rathausturm ein klare durchgängige Fassade und monolithisches Gestaltungsbild er-
forderlich ist. Darüber hinaus wird ein Laubengang auch seitens der Kriminalprävention kritisch gese-
hen, da auch dieser nicht uneingeschränkt einsehbar wäre. Durch die Ausbildung eines Laubengangs 
wäre darüber hinaus die Aktivierung der Nutzflächen auf der Ebene Rathausplatzstark eingeschränkt. 
Darüber hinaus entspräche eine derartige Lösung nicht der Forderung des Gestaltungsbeirates, die 
geplante Via Culturalis durch eine klare und eindeutige Adressbildung an dieser Stelle zu stärken. 
Die Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 für Neubauten wurden bei der 
Planung umfänglich berücksichtigt:  
 Die Zugänglichkeit zum Aufzug auf beiden Ebenen ist mit einer Mindestbreite von 150 cm ein-
gehalten. 
 Vor der Kabine auf der Ebene Alter Markt ist eine Aufstellfläche vorhanden, die eine großzügi-
ge Durchgangsbreite von mindestens 150 cm berücksichtigt. 
 Der Abstand von der Kabine bis zur abwärtsführenden Treppe ist größer als 3m, hierdurch ist 
eine Gefahr entsprechend den Anforderungen der DIN vermieden. 
 Auf der Ebene Rathausplatz ist eine Aufstellfläche mit der Möglichkeit der Begegnung von 
zwei Rollstühlen gewährleistet (mindestens 180 x 180 cm). 
 Die Aufzugskabine bietet die notwendige Bewegungsfläche für Übereckeinstieg von mindes-
tens 150 x 150 cm.

4 
Im Zuge der Abstimmung dieser Alternativlösung mit KVB, Feuerwehr, Ordnungsamt und Polizei wur-
de die Lage der Aufzugstür diskutiert und eine weitere Lösungsmöglichkeit dargestellt (Variante 2b). 
In seiner Sitzung am 31.01.2017 hat sich der Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“ mit den Alternativen 
beschäftigt und ein positives Votum abgegeben (Anlage 3). Die Verwaltung beabsichtigt nun, unter 
Berücksichtigung der Hinweise sowie der jeweiligen Vor- und Nachteile einen optimierten Vorschlag 
zu erarbeiten, mit den Beteiligten und dem Investor abzustimmen, die Bau- und Betriebskosten zu 
ermitteln und dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
 
Anlagen 
1 – Schreiben der IG Altstadt 
2 – Visualisierung einer möglichen Alternativplanung 
3 – Stellungnahme des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“

Anlage 3 Stellungnahme AK Barrierefreies Köln

4902 Zeichen

Info@barrierefreies-koeln www.barrierefreies-koeln.de 
Stellungnahme des AK Barrierefreies Köln 
Aufzug zwischen Alter Markt und Rathausplatz 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 19. Januar 2017 fand auf Einladung der Gebäudewirtschaft ein Gespräch zwischen 
verschiedenen Vertretern der Stadtverwaltung, des Investors, des Behindertenbeauftragten und 
drei Vertretern des AK Barrierefreies Köln, Barbara Röttger-Schulz, Dirk Michalski und Horst 
Ladenberger statt. Die dort vorgestellte Lösung wird im Folgenden als Variante 1 bezeichnet. . 
  
A
m 31.01.2017 erreichte uns eine Information, dass seitens  der KVB Bedenken gegen die 
Variante 1 bestehen, der damit verbundene Vorschlag wird als Variante 2 bezeichnet. Beide 
Vorschläge haben wir in unserer AK-Sitzung vom 31.01.2017 diskutiert und bewertet.  
Gru
ndsätzlich begrüßen wir ausdrücklich, dass es letztendlich doch zu einer Aufzug-Lösung an 
dieser Stelle kommt. 
E
in Aufzug ist das einzig geeignete Mittel, um den beträchtlichen Höhenunterschied zwischen 
Alter Markt und Rathausplatz zu überwinden. Eine Haltestelle Rathaus macht für viele Menschen 
keinen Sinn, wenn von ihr aus das Rathaus nicht oder nur sehr beschwerlich erreichbar ist. Für 
alle diejenigen, die die Treppen nicht nutzen können, bleiben nur lange Umwege mit zum Teil 
beträchtlichen Steigungen und teilweise sehr grober Pflasterung. 
Ni
cht nur für Nutzer der Stadtbahn ist der Höhenunterschied ein großes Problem. Rathaus und 
Altstadt sind städtebaulich zusammenhängende Bereiche, die für Touristen oder auch Kölner 
Bürger, die mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind, in der Erreichbarkeit jedoch 
voneinander getrennt. Hinzu kommen das Jüdische Museum/Archäologische Zone, die weitere 
Besucherströme erzeugen werden. Gerade dieser Vorzeigebereich im Herzen von Köln hat eine 
barrierefreie Lösung für alle verdient. Im Zuge vieler millionenschwerer Planungsvorhaben und 
Maßnahmen in Köln wäre eine Einsparung an dieser Stelle auf Kosten der Nutzbarkeit des 
Stadtkerns für alle nicht nachvollziehbar. 
ARBEITSKREIS  “BARRIEREFREIES KÖLN” 
c/o  
ZENTRUM FÜR SELBSTBESTIMMTES LEBEN (ZsL) KÖLN 
An der Bottmühle 2-15 
50678  KÖLN 
Tel.:  0221/32 22 90 
Fax:  0221/32 14 69 
ZsL  Köln  *  An der Bottmühle 2-15  *  50678 Köln 
Anlage 3

Info@barrierefreies-koeln                                          www.barrierefreies-koeln.de 
 
 
Wir kritisieren die mangelnde und zu späte Einbeziehung der Behindertenorganisationen bei der 
konkreten Suche nach Lösungen. Gerade bei der Beurteilung verschiedener Varianten sind die 
Kriterien der Nutzbarkeit durch behinderte Menschen nicht einbezogen worden. Für konstruktive 
Vorschläge, die wir durchaus fachlich kompetent vorbringen können, war es nicht nur zu spät. Es 
wurde im Gespräch am 19. Januar auc
h sehr deutlich gemacht, dass dies ausdrücklich nicht 
gewünscht wurde. 
 
Zu Variante 1: Wir kritisieren, dass die vorgeschlagene Lösung nicht für alle Nutzer eines
 
Hilfsmittels geeignet ist. Große Elektrorollstühle und E-Scooter können den Aufzug nicht nutzen . 
Es gäbe durchaus andere technische Lösungen, wie zum Beispiel den Einbau eines Durchladers. 
Das Podest im 1. OG ist mit 1,80 m x 1,80 m für die erforderlichen Rangierfahrten gerade eben 
ausreichen bemessen, bei auf dem Podest wartenden weiteren Nutzern wird es sehr eng. 
Dennoch akzeptieren wir vor dem Hintergrund der bestehenden Problematiken diese Lösung. 
 
Zu Variante 2: Diese Variante bringt weitere Nachteile mit sich. Das Hauptproblem ist, dass d er 
Aufzug in der Regel rückwärts verlassen werden muss. Da der Aufzug auf der Ebene des Fußes 
der Rathaustreppe direkt neben der Treppe liegt, ist der Rangierraum sehr eingeschränkt. Zudem 
kann es Konflikte mit wartenden Aufzugnutzern oder Personen, die von der Rathaustreppe 
kommen, geben. Aufgrund der Rüc
kwärtsfahrt besteht zu Ihnen kein Blickkontakt. In noch 
höherem Ausmaß besteht dieses Problem auf der Ebene des 1. OG. Für eine Rückwärtsfahrt ist 
die Aufstellfläche vor dem Aufzug viel zu klein bemessen und müsste mindestens 2,50 m x 2,50 m 
betragen. Es muss mitbedacht werden, dass sich bereits wartende mobilitätseingeschränkte 
Personen auf der Aufstellfläche befinden. 
 
Wir plädieren eindeutig für die Variante 1, weil bei dies
er Variante der Aufzug vorwärts verlassen 
wird und Sichtkontakt in Fahrt- und Rangierrichtung besteht.  
 
Für beide Varianten gilt, dass der Aufzug eine Mindestgröße von 1,50 m x 1,50 m haben muss 
und über eine bei dieser Größe maximale Türbreite verfügen muss. Das nach DIN 18040- 1 
Mindestmaß von 0,90 m (lichte Breite) halten wir hier nicht für ausreichend.  
  
Wir werden der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln empfehlen, sich dieser 
Stellungnahme auf der Sitzung am 16.02.2017 anzuschließen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. 
für den AK "Barrierefreies Köln"  
Horst Ladenberger 
Anlage 3

Beratungsverlauf (5)

06.02.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.20 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2427/2016/2
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27