0898/2017
Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide
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Anlage 1
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%HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN Stadtplanungsamt*HOWXQJVEHUHLFKWHPSRUlUH3ODW]JHVWDOWXQJ5(:(3ODW]DQGHU3LFFRORPLQLVWUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0DVWDE
Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)
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A N L A G E 0 613Stei0898-2017Ke0SB Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide Vorlage 0898/2017 (Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung) hier: Begründung für die Dringlichkeit Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffent- lichen Platzes an der Piccoloministraße in Köln-Holweide und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen jeweils unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Hierzu soll ein Planungsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Konzept erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesse- rung der Freiräume sowie der Bebauungs- und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnis- se der unterschiedlichen Nutzergruppen beinhaltet. Die Verwaltung ist dazu dem Projektaufruf zum Landesprogramm "Zuweisung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat für einen neuen kooperativen Planungsansatz für eine temporäre Gestaltung des Rewe- Platzes Fördermittel gewährt bekommen. Vom Fördergeber wurden 120.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer Zu- wendung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung werden 96.000 € als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 € in 2017 und 32.000 € in 2018. Somit ver- bleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 €. Für die Beratung in der Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) und den Beschluss des Stadtentwick- lungsausschusses (StEA) über den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme, die Vergabe der Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteiligung der Öffent- lichkeit an ein Planungsbüro, die Durchführung eines öffentlichen Workshops sowie die Umset- zung der Maßnahme mit Durchführung von Aktionstagen gemäß Konzept besteht seitens der Ver- waltung der dringende Bedarf einer kurzfristigen Entscheidung. Mit Blick auf die engen zeitlichen Vorgaben aus dem Förderbescheid für den Zeitraum 2017/2018 und die Zuordnung des Hauptför- deranteils auf das Jahr 2017 würde eine Entscheidung erst in der nächsten Sitzung der BV 9 am 29.05.2017 und der nächsten darauf folgenden Sitzung des StEA, terminiert für den 06.07.2017, eine erhebliche Verzögerung für die Umsetzung der Maßnahmen bedeuten. Durch eine mögliche Verschiebung der Entscheidung und den Beginn der Maßnahmen in die zweite Jahreshälfte 2017 ist zu befürchten, dass die bewilligten Fördermittel für das Jahr 2017 nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden können beziehungsweise verfallen. Dies hätte die erneute Einstel- lung der Maßnahmen oder einen entsprechend höheren Eigenanteil der Stadt Köln zur Folge. Ziel ist es daher, die Vorlage wie vorgesehen auf der Tagesordnung des kommenden Stadtent- wicklungsausschusses am 30.03.2017 zu belassen. Dazu ist vorher eine Dringlichkeitsentschei- dung durch die BV 9 über die Maßnahmen gemäß der Beschlussvorlage zur temporären Gestal- tung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Holweide notwendig.
Anlage 3
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/ 2 A N L A G E 3 613stei(KOPIE von 0548/2017) REWE-PLATZ an der Piccoloministraße in Köln-Holweide PROJEKTBESCHREIBUNG Lage und städtebauliche Situation Die umzugestaltende Fläche des sogenannten REWE-Platzes mit einer Fläche von ca. 3.200 m² befindet sich im Kölner Stadtteil Holweide an der Piccoloministraße / Ecke Gerhard-Hauptmann- Straße. Der zentrale Quartiersplatz liegt im Umfeld der Gerhard-Hauptmann-Siedlung in einem Gebiet mit einem hohen Anteil an Sozialwohnungen. Ein acht-geschossiges Wohngebäude mit kleinen Ladenlokalen im Erdgeschoss begrenzt den Platz im Norden. An den übrigen drei Seiten wird der Platz von Pflanz- und Verkehrsflächen umschlossen. Im Süden verläuft die Piccolomin- istraße, die in Ost-West-Richtung eine wesentliche Erschließungsfunktion der Quartiere von Hol- weide nördlich der Bergisch Gladbacher Straße übernimmt. Im Osten begrenzt die Gerhard- Hauptmann-Straße die Platzfläche, im Westen führt ein Erschließungsstich entlang der Platzfläche zu öffentlichen Stellplätzen und den rückwärtigen Erschließungsflächen des achtgeschossigen Wohnhochhauses am Platz. Die städtebaulichen Raumkanten im Osten, Westen und Süden wer- den durch dreigeschossige Wohnbebauung gebildet. Die Platzränder zu den Verkehrsflächen werden an zwei Seiten durch öffentliche Stellplätze in Senkrechtaufstellung definiert, an der Gerhard-Hauptmann-Straße befindet sich eine Bushaltestel- le. Der Zugang zum Platz erfolgt, bedingt durch diese flankierenden Nutzungen, im Wesentlichen über die Ecken des Platzes. Im südlichen Platzbereich trennen drei leicht erhöhte Grünflächen mit Baumbestand, unterbrochen von zwei Durchgängen, den Platzbereich von den Verkehrsflächen. Die befestigte Platzfläche ist durch einzelne unregelmäßig gesetzte Baumstandorte gegliedert. Ziel der Planung Ziel ist es, den Platz wieder mit alltäglichem Leben zu füllen. Selbst gefertigte und bepflanzte Stadtmöbel könnten mit Sitzplätzen zum Verweilen einladen und Räume für Spielflächen definie- ren. Podeste als Liege- und Spielfläche könnten in den Baumbestand integriert werden und so für Aufenthaltsqualität sorgen und als Bühne dienen. So kann ein Ort der Kommunikation, der Begeg- nung und des Verweilens, insbesondere aber auch ein Raum für Kinder und Jugendliche zum Spielen geschaffen werden, an dessen Entwicklung und Erschaffung sie selbst beteiligt gewesen sind. Durch diese Beteiligung verringert sich die Gefahr, dass die Objekte schnell wieder zerstört werden. Gleichzeitig öffnet sich das Projekt für eine größere Akteurs- und Nutzergruppe und schafft wertvolle Erkenntnisse für eine nachhaltige langfristige Gestaltung des öffentlichen Rau- mes. Die entwickelten Möbel sollen Bestandteil der langfristigen Platzgestaltung werden. Die Stadt Köln, vertreten durch das Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und Bauen, beabsich- tigt, einen Quartiersplatz im Eigentum der Stadt Köln in Holweide temporär neu zu gestalten und sucht hierzu ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung oder ein (interdisziplinäres) Planungsteam aus Landschaftsarchitekt und Moderator. Zur Platzgestaltung soll das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam ein Gestaltungskonzept für den Freiraum erarbeiten, welches für die zukünftige städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Freiraumgestaltung zunächst eine tem- poräre Lösung aufzeigen soll. Aus dem temporären Nutzungskonzept kann in einer späteren Pla- nunsphase ein langfristiges Gestaltungskonzept für den Platz entwickelt werden. Dies ist zunächst jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Aufgabenstellung. - 2 - / 3 Aufgabenstellung Aufgabe ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffentlichen Platzes an der Piccoloministraße und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen jeweils unter Mitwir- kung der Öffentlichkeit. Hierzu soll das Planungsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Konzept erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Be- bauungs- und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer- gruppen beinhaltet. Gesucht wird ein Planungsbüro für Freiraumplanung, welches in der Lage ist, die geforderte Auf- gabenstellung zu bearbeiten, Erfahrungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Werkstatt- verfahren oder Ähnlichem und der Berücksichtigung von Förderbestimmungen und -richtlinien nachweisen kann sowie die Fähigkeit besitzt, Anregungen und Wünsche aus Öffentlichkeit und Politik entwurflich in der geforderten Qualität umzusetzen. Es wird ein hohes Maß an Umsetzungs- kompetenz erwartet. Eine Vorortpräsenz insbesondere in der Moderations- und Beteiligungsphase ist Bedingung. Die Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifi- schen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden Planungsvor- schläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen Funktion, niedrigen Betriebskosten, an- sprechender Gestaltung und wirtschaftlichen Bauweisen aufweisen. Die Planung soll ein Angebot an alle Bevölkerungs- und Altersgruppen des Quartiers ergeben. Insbesondere sind dabei die bislang fehlenden Aufenthaltsqualitäten und Sitzgelegenheiten sowie Aktiv- und Freizeitflächen für ältere Kinder und Jugendliche bei der Konzeption zu berücksichtigen. Gemäß des Förderantrages zur Finanzierung der temporären Maßnahmen sind dazu beispielswei- se Stadtmöbel oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflan- zelemente, Spiel- und Aktivflächen, und so weiter zu entwickeln. Sie sind so herzustellen und ge- gebenenfalls soweit vorzumontieren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen sowie der Quartiersbewohner an einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger Anleitung erfolgen kann. Die entwickelten Stadtmöbel können Bestandteil der geplanten langfristi- gen Platzgestaltung werden. Die durch das Planungsbüro zu erbringenden Planungsleistungen beinhalten die Entwicklung rah- mensetzender Konzepte und Pläne sowie städtebauliche Entwurfsstudien für das direkte Umfeld des Platzes im Rahmen des moderierten Verfahrens zur temporären Platzgestaltung. Die Planungen der Freianlagen und temporären Maßnahmen auf der Platzfläche umfassen die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Gegebenenfalls sind konkrete Ausfüh- rungsplanungen in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe Köln oder anderen ausführenden Dienst- leistern zu erbringen. Die weiteren Leistungen des Planungsbüros umfassen die Teilnahme und Moderation von Workshop- und Präsentationsterminen sowie der Aktionstage, eine Fotodokumentation - zur vorhandenen Situation - örtlichem Zustand vor Baubeginn - während der Bauausführung - öffentliche Veranstaltungen, Workshops und Aktionstage - zum Bauende die Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände die Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen - 3 - / 4 die Beteiligung von externen Initiativen, Akteuren und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung die Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und Workshops die künstlerische Oberleitung eine vierteljährliche Evaluation bis Ende 2018 mit Abschlussbericht für den Fördergeber Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmö- beln oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflanzelemente, Spiel- und Aktivflächen oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsange- bote der Jugendhilfe Köln e.V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Um- setzung und Fertigstellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort kann von der Einrichtung übernommen werden. Die Stadtmöbel sind dazu so herzustellen und gegebenenfalls soweit vorzumontieren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen sowie der Quartiersbewohner an einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger Anleitung erfolgen kann. Zur Errichtung von Stadtmöbeln oder der Herstellung von Spiel- und Freizeitflächen sowie Grünflä- chen sind konzeptabhängig gegebenenfalls Leistungen aus dem Bereich Garten- und Land- schaftsbau an weitere Dienstleister zu vergeben. Über die temporäre Realisierungsmaßnahme der zentralen Platzfläche hinaus, ist langfristig eine dauerhafte neue Gesamtkonzeption für die Platzfläche vorgesehen. Aus dem Nutzerverhalten und der Inanspruchnahme der temporären Platzgestaltung durch die unterschiedlichen Nutzergruppen resultierend, soll ein zukunftsfähiges Konzept entstehen. Die entwickelten Stadtmöbel können Be- standteil der geplanten langfristigen Platzgestaltung werden und sind entsprechend fachkundig auszuführen. Dazu ist eine Evaluation der temporären Maßnahmen durch das Planungsbüro durchzuführen, bei der nach Herstellung der Maßnahmen vierteljährlich der Zustand und die Nut- zung des Quartiersplatzes dokumentiert werden. Projektablauf Die erste Phase beinhaltet die Konzeption und Planung der Maßnahmen unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. In einer moderierten öffentlichen Auftaktveranstal- tungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet werden Ideen, zum Beispiel für Sitzmöbel, Pflanzelemente, Spiel- und Aktivflächen, und so weiter zusammen mit den Akteuren vor Ort und hier insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen gesammelt. Die Ideen münden in ein durch das Planungsbüro zu erarbeitendes Gesamtkonzept für eine temporäre Umgestaltung des Platzes. Die Konzeptidee des Planungsbüros wird in einer Zwischenpräsentation den Akteuren vor Ort vor- gestellt, die hierzu noch einmal ihre Ideen und Anregungen einbringen können. Im Anschluss an die zweite öffentliche Veranstaltung erarbeitet das Planungsbüro das finale Ge- staltungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung auf der Grundlage der Ergeb- nisse der Zwischenpräsentation. Dazu gehört auch die Entwicklung, Planung und Begleitung der Umsetzung und Herstellung von Stadtmöbeln, Grün- und Platzflächen sowie weiteren Maßn- hamen. In der zweiten Phase sollen die Maßnahmen im Rahmen einer durch das Planungsbüro moderier- ten Aktionsveranstaltung gemeinsam mit den Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort realisiert beziehungsweise fertiggestellt werden. Eine fachkundige Betreuung und Begleitung der Maßnahmen am Aktionstag soll dabei durch die Jugendhilfe Köln e.V. erfolgen. Der hier bewusst gewählte ergebnisoffene Projektansatz sol die Anwohner am Umwandlungspro- zess beteiligen und im Rahmen der temporären Nutzung Erkenntnisse über die tatsächlich not- wendigen und gewünschten Gestaltungs- und Nuitzungsanforderungen für die im zweiten Schritt geplante langfristige Neugestaltung des Quartiersplatzes liefern. - 4 - / 5 Projektförderung Das Projekt wird im Rahmen des Landesprogramms "Zuweisung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" unter dem Arbeitstitel "Platz- gestaltung an der Piccoloministr. in Köln Holweide" durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Städtebauförderung sieht bauliche Investitionen in den Sozialraum vor, die unter anderem der räumlichen Segregation benachteiligter Bevölkerung entgegenwirkt und die Teilhabe am öffentlichen Leben sichert. Geför- dert werden Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere Vorhaben der Bildung, Begegnung und Aktivierung der Bewohner gefördert. Beispielhaft dafür steht die Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, Wasserflächen und Plätzen einschließlich deren Möblierung und Beleuchtung. Maßnahmen, die unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt werden, sind besonders gewünscht. Zielvorgabe der Förderung ist damit auch eine Einbeziehung der Öf- fentlichkeit, insbesondere der Kinder und Jugendlichen vor Ort, in die Planung und Umsetzung. Aus diesem Grund soll die Fördermaßnahme als Werkstattverfahren mit einer öffentlichen Auftakt- veranstaltung, einem Zwischenkolloqium sowie einem abschließenden Aktionstag/ -tagen erfolgen, in dem die Öffentlichkeit in einem moderierten Prozess Anregungen und Wünsche in die Planung einbringen kann und an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt wird. Aufgabe des Planungsbü- ros oder des Planungsteams soll es sein, diese Anregungen in eine konkrete Planung zu überfüh- ren und diese gegebenenfalls mit den Akteuren vor Ort umzusetzen. Vom Fördergeber wurden 120.000 EUR als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer Zuwendung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung, wer- den 96.000 EUR als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 EUR in 2017 und 32.000 EUR in 2018. Es verbleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 EUR. Für den Fördergeber ist das gesamte Projekt einschließlich des Planungs- und Beteiligungspro- zesses und der Realisierungsphase mit den Bürgerinnen und Bürgern gemäß den Vorgaben zu dokumentieren. Projektkosten und Finanzierung Für die Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum sowie temporäre Umgestaltung des Platzes inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich der vorläufige Kostenrahmen auf insgesamt 120.000 Euro brutto gemäß den zuwendungsfähigen Ausgaben des Förderprogramms. Die Kostenschätzung für die Konzeption und Planung durch das Planungsbüro in Verbindung mit dem moderierten Beteiligungsverfahren und einer anschließenden Evaluation beläuft sich auf 24.840 EUR netto. Für Regieleistungen zur Durchführung der Workshop-Termine, Veröffentlichungen und so weiter sind derzeit 6.000 EUR netto kalkuliert. Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen, zum Beispiel die Herstellung von Stadtmöbeln und deren Errichtung sowie die mögliche fachkundige Anleitung der Bürgerinnen und Bürger an Akti- onstagen zur Fertigstellung von zum Beispiel Stadtmöbeln und so weiter ist der verbleibende Teil der Fördersumme in Höhe von 70.000 EUR netto vorgesehen. Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmö- beln oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe Köln e.V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Fertig- stellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort an den Aktionstagen kann von der Einrichtung übernommen werden. Die Dienstleistungen der Jugendhilfe Köln e.V. sind In-house- - 5 - / 6 fähig und können somit ohne Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Die Konformität mit den Förderbestimmungen ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die anfallenden Personal- kosten losgelöst von den Fördermitteln zu finanzieren. Mit Zuwendungsbescheid 05/94/16 der Bezirksregierung Köln sind auf der Grundlage von 120.000 EUR zuwendungsfähiger Ausgaben und einem Zuwendungsanteil von 80 % Zuwendungen in Hö- he von 96.000 EUR für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 bewilligt worden. Es verbleibt ein Eigenanteil von 24.000 EUR (20%) bei der Stadt Köln. Die zur Finanzierung des Eigenanteils und zur Zwischenfinanzierung des Förderanteils erforderlichen Mittel stehen auf der Finanzposition 6601-578-5-2006 mit der Finanzstelle 6601-1201-9-1028 zur Verfügung. Zeitrahmen Bezüglich der temporären Umgestaltung des Platzes sind die Leistungen der Grundlagenermitt- lung, Vorplanung und Entwurfsplanung in Verbindung mit den moderierten Veranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren vor Ort bis Ende des zweiten Quartals 2017 zu erbringen. Die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der geplanten Aktionstage, ist für die zweite Hälfte 2017 vorgesehen. Auftraggeber Auftraggeberin ist die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtpla- nungsamt. Akteure vor Ort Zahlreiche Akteure und Initiativen vor Ort und aus dem Quartier sind eng mit den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils vernetzt und bilden eine wichtige Grundlage und Informationsqualle für eine bedarfsgerechte Planung. Sie können aus ihrer täglichen Arbeit heraus einen wichtigen Beitrag bei der Konzeption und der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen und Workshops leisten und insbesondere Kinder und Jugendliche für das Thema und die Mitarbeit begeistern. Folgende Ak- teure sind bereits im Prozess beteiligt: GAG Jugendtreff Picco Runder Tisch Holweide Runder Tisch Forum Wohnqualität und Nachbarschaft Holweider Selbsthilfe e.V. Förderverein Holweide e.V. FEE e.V. Prozessbeteiligte Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt als Auftraggeberin. Landschaftsarchitekten mit Moderationserfahrung oder alternativ Planungsteams aus Landschaftsarchitekten und Moderatoren Initiativen und Akteure vor Ort Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche Jugendhilfe Köln e.V. Gegebenenfalls externe Dienstleister - 6 - / 7 KONZEPT ZUM PROZESSABLAUF Kosten und Leistungen des Planungsbüros Phase I – Planung 1. Auftaktveranstaltung/ Workshop mit Bürgern/ Initiativen vor Ort Vor Ort beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Plangebiet soll eine Auftaktver- anstaltung mit den Bürgern, Initiativen und insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen der Nachbarschaft durchgeführt werden. Sofern möglich, kann eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam. Themen/ Programmpunkte der Veranstaltung sind: Darstellung der Platzsituation heute Erläuterung des Kozepts zur temporären und langfristigen Umgestaltung Ergebnisse der Befragung in 2010 Abfrage der Nutzungsanforderungen heute Präsentation möglicher temporärer Gestaltungsmöglichkeiten/ -elemente Formulierung von Zielvorgaben für die Platznutzung und -gestaltung Zeitrahmen: 2 Tage Vorbereitung, 1 Tag Durchführung Kosten: 800 EUR/ Tag 2.400 EUR netto 2. Konzeptentwicklung Das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam entwickelt aus den gemeinsam mit den Bür- gern formulierten Zielvorgaben für die Platzgestaltung ein Gestaltungskonzept für eine temporäre Nutzung des Platzes. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft bei der Umsetzung der temporären Maßnahmen vor Ort im Rahmen eines Aktionstages/ -wochende beteiligt werden. Der Aktionstag ist durch das Planungsbüro/ Planungsteam zu konzipieren, moderieren und durchzuführen. Das Gestaltungskonzept soll Aussagen zu: Nutzungen und Nutzergruppen Gliederung/ Zonierung des Platzes Materialität Umgang mit dem Bestand (Bäume, Pflanzbeete, Plattenbelag …) Temporäre Gestaltungselemente/ Stadtmöbel/ Pflanzmöglichkeiten/ Spielelemente… Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit und Initiativen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, bei der Umsetzung der temporären Maßnahmen (zum Beispiel Aufbau/ Gestaltung der Stadtmöbel, Pflanzaktion, Graffitiaktion, …) treffen. Zeitrahmen: 8 Tage Kosten: 800 EUR/ Tag 6.400 EUR netto - 7 - / 8 3. Zwischenpräsentation Im Rahmen einer Zwischenpräsentation stellt das Planungsbüro den Bürgern den erarbeiteten Konzeptentwurf zur temporären Platzgestaltung vor. Die Öffentlichkeit kann Ideen zur weiteren Ausgestaltung einbringen. Pläne Modell Beispielbilder Es wird das Programm und der Ablauf des geplanten Aktionstages/ -wochenendes vorgestellt; gegebenenfalls Gruppenbildung, Verteilung von Zuständigkeiten und so weiter Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam. Zeitrahmen: 1 Tag Kosten: 800 EUR/ Tag 800 EUR netto 4. Ausarbeitung des Konzepts Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung wird auf der Grundlage der Zwischenpräsentation und den Anregungen der Öffentlichkeit ausgearbeitet und zum Beispiel temporäre Stadtmöbel/ Module/ Spielgeräte entworfen. Gegebenenfalls vorbereitende bauliche Maßnahmen auf der Platzfläche sind zu planen. Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit den aus- führenden Firmen (Jugendhilfe) zu führen und entsprechende Baupläne zu erstellen. Zeitrahmen: 10 Tage Kosten: 800 EUR/ Tag 8.000 EUR netto Gesamtkosten Phase I – Planung: 17.600 EUR netto Phase II - Realisierung 1. Koordination vorbereitender Bau- und Fertigungsmaßnahmen Gegebenenfalls vorbereitende Baumaßnahmen auf der Platzfläche sind durch das Planungsbüro zu koordinieren, zum Beispiel Pflanzflächen, Oberflächenbeläge, Anschlüsse, und so weiter Betreuung der Herstellung von temporären Stadtmöbeln/ Modulen Zeitrahmen: 2 Tage Kosten: 800 EUR/ Tag 1.600 EUR netto 2. Aktionstag(e) (gegebenenfalls in der Ferienzeit als Ferienaktion zusammen mit Jugendeinrichtung) Am Aktionstag werden die vorgefertigten Stadtmöbel/ Module durch die Öffentlichkeit, Kinder und Jugendlichen und so weiter unter Anleitung des Herstellers und Aufsicht von weiteren Akteuren vor Ort zusammengebaut. Darüber hinaus kann es konzeptabhängig weitere Aktionen zur Platzgestal- tung wie Pflanzaktionen, Graffitiaktionen und so weiter geben. - 8 - / 9 Vorbereitung (Bsp.): Koordination Anlieferung der Bausätze für Stadtmöbel/ Module Koordination Anlieferung Pflanzmaterial Koordination, künstlerische Leitung und Moderation des Baus/Fertigstellung der temporären Stadtmöbel, der Pflanzaktion, Verschönerungsmaßnahmen und so weiter Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam. Zeitrahmen: 3 Tage Kosten: 800 EUR/ Tag 2.400 EUR netto Gesamtkosten Phase II – Realisierung: 4.000 EUR netto Phase III - Evaluation Zeitraum: bis Ende 2018 1x / Quartal = 6 Termine 0,5 Tage / Termin = 3 Tage Kosten: 800 EUR/ Tag 2.400 EUR netto Gesamtkosten Phase III – Evaluation: 2.400 EUR netto Gesamtkosten Planungs- und Moderationshonorar Phasen I-III: 24.000 EUR netto zzgl. 3,5 % Nebenkosten 840 EUR netto 29.559,60 EUR inkl. 19 % MwSt Regieleistungen Zur Durchführung der Veranstaltungen besteht der Bedarf, weitere Leistungen, wie die Anmietung von Räumlichkeiten, Möblierung, Catering, Technik aber auch Druckarbeiten zu vergeben. Der Fördergeber fordert zudem Maßnahmen zur öffentlichen Dokumentation des Projekts, unter ande- rem in Form von dauerhaften Bauschildern. Catering Auftaktveranstaltung und Zwischenpräsentation Kosten: 250 EUR/ Veranstaltung 500 EUR netto Aktionstag(e) Kosten: 2.000 EUR netto Material pauschal (Präsentationsmaterial, Kommunikation (Flyer, Schilder, und so weiter) Kosten: 2.000 EUR netto - 9 - Raummiete, Bestuhlung, Technik Kosten: 1.500 EUR netto Gesamtkosten Regieleistungen: 6.000 EUR netto 7.140 EUR inkl. 19 % MwSt Kosten und Leistungen der Jugendhilfe Köln e.V. (gegebenenfalls bei Bedarf Beauftragung weiterer externer Dienstleister) Bau- und Fertigungsleistungen Die Bau- und Fertigungsmaßnahmen sind konzeptabhängig und resultieren aus den Workshops mit den Akteuren vor Ort und dem Planungskonzept. Das Verfahren ist somit zunächst ergebnisof- fen und kann nicht konkret kalkuliert werden. Folgende Maßnahmen sind für die temporäre Umge- staltung des Platzes möglich: Gegebenenfalls vorbereitende Baumaßnahmen auf der Platzfläche sind durchzuführen. ZUM BEISPIEL Pflanz-/ Grünflächen, Oberflächenbeläge, Anschlüsse, und so weiter Herstellung und Montage von zum Beispiel Stadtmöbeln sowie deren Lieferung und Aufbau vor Ort. Gegebenenfalls fachkundige Betreuung und Anleitung der Akteure vor Ort an den Aktionstagen bei der Endmontage und Aufbau zum Beispiel von Stadtmöbeln. Pflanzmaßnahmen in Grünflächen und Pflanzkübeln oder in Verbindung mit Stadtmöbeln, und so weiter Herstellung von Wassergebundenen Wegedecken, Pflasterflächen, und so weiter Herstellung von Bauschildern Die Jugendhilfe Köln e.V. ist In-House-fähig und kann direkt beauftragt werden. Die Einhaltung der Förderrichtlinien ist zu beachten. Kosten: ca. 70.000 EUR netto Gesamtkosten Bau- und Fertigungsleistungen: ca. 83.300 EUR inkl. 19 % MwSt Phase I bis III - Evaluation inklusive Regieleistungen und Bau- und Fertigungsleistungen: circa 100.000 EUR netto circa 119.000 EUR inklusive 19 % MwSt
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Stei KeSB-DE BV Vorlagen-Nummer 0898/2017 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Begründung für die Dringlichkeit: - siehe Anlage 0 - Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln-Holweide mit geschätzten Kosten in Höhe von 119.000 € (Brutto) fest; 2. beschließt, die Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteili- gung der Öffentlichkeit an ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung zu verge- ben; 3. beschließt zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen; 4. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln- Holweide (siehe Anlage 1) sowie konzeptabhängig die Durchführung von Aktionstagen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren vor Ort zur Fertigstellung der temporären Maß- nahmen. Alternative: Auf die Durchführung der Maßnahme wird verzichtet. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 119.000 € (Brutto) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 95.200 € 80 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Anlass und Ziel In der Sitzung am 03.11.2008 hat die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung beauftragt, Möglich- keiten zur Attraktivierung des sogenannten REWE-Platzes in Köln-Holweide, Piccoloministraße/ Gerhard-Hauptmann-Straße zu prüfen und geeignete Planungsvorschläge zu erarbeiten, die zur Be- lebung des Platzes führen. In der Folge wurde ein Planungskonzept erarbeitet, das jedoch nicht wei- ter verfolgt wurde, da es nicht ausreichend den Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht wurde. Der Platz, ursprünglich als Treffpunkt sowie für Wochenmärkte und Siedlungsfeste genutzt, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Quartiersplatz. Durch die fehlende Möblierung und Beleuchtung bietet er keine Aufenthaltsqualitäten, die Zweckentfremdung als Lieferzone und Park- platz verschärft die Situation und trägt zunehmend zur Abnutzung und Zerstörung des Plattenbelags auf dem Platz bei. Als zentraler Platz im Quartier bietet der Ort heute keine Möglichkeiten der Begeg- nung, zum Verweilen und Spielen. Gleichzeitig besteht im Quartier ein großer Bedarf insbesondere an Spiel- und Freizeitflächen für ältere Kinder und Jugendliche, aber auch an Aufenthaltsorten für Erwachsene. Ziel ist es, den Platz wieder mit alltäglichem Leben zu füllen. Selbst gefertigte und bepflanzte Stadt- möbel könnten mit Sitzplätzen zum Verweilen einladen und Räume für Spielflächen definieren. Po- deste als Liege- und Spielfläche könnten in den Baumbestand integriert werden und so für Aufent- haltsqualität sorgen und als Bühne dienen. So kann ein Ort der Kommunikation, der Begegnung und des Verweilens, insbesondere aber auch ein Raum für Kinder und Jugendliche zum Spielen geschaf- fen werden, an dessen Entwicklung und Erschaffung sie selbst beteiligt gewesen sind. Durch diese Beteiligung verringert sich die Gefahr, dass die Objekte schnell wieder zerstört werden. Gleichzeitig öffnet sich das Projekt für eine größere Akteurs- und Nutzergruppe und schafft wertvolle Erkenntnisse für eine nachhaltige langfristige Gestaltung des öffentlichen Raums. Die entwickelten Möbel sollen Bestandteil der langfristigen Platzgestaltung werden. Aufgabe ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffentlichen Platzes an der Piccoloministraße und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen jeweils unter Mitwirkung 3 der Öffentlichkeit. Hierzu soll das Planungsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Konzept erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Bebauungs- und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen beinhaltet. Über die temporäre Realisierungsmaßnahme der zentralen Platzfläche hinaus ist langfristig eine dau- erhafte neue Gesamtkonzeption für die Platzfläche vorgesehen. Aus dem Nutzerverhalten und der Inanspruchnahme der temporären Platzgestaltung durch die unterschiedlichen Nutzergruppen resul- tierend soll ein zukunftsfähiges Konzept entstehen. Die entwickelten Stadtmöbel können Bestandteil der geplanten langfristigen Platzgestaltung werden und sind entsprechend fachkundig auszuführen. Dazu ist eine Evaluation der temporären Maßnahmen durch das Planungsbüro durchzuführen, bei der nach Herstellung der Maßnahmen vierteljährlich der Zustand und die Nutzung des Quartiersplat- zes dokumentiert werden. 2. Durchführung des Verfahrens Zahlreiche Akteure und Initiativen vor Ort und aus dem Quartier sind eng mit den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils vernetzt und bilden eine wichtige Grundlage und Informationsquelle für eine bedarfsgerechte Planung. Sie können aus ihrer täglichen Arbeit heraus einen wichtigen Beitrag bei der Konzeption und der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen und Workshops leisten und insbesondere Kinder und Jugendliche für das Thema und die Mitarbeit begeistern. Die Akteure wer- den daher frühzeitig im Prozess beteiligt. Um eine aktive Einbindung interessierter Bürger und Bürgerinnen in den Entwurfsprozess zu ermögli- chen, ist ein Workshop geplant. Nach einem ersten Ideenworkshop soll eine zweite öffentliche Veran- staltung mit der Präsentation des Konzeptentwurfs des Planungsbüros die Grundlage für die finale Konzepterstellung für den Platzraum liefern. Es folgt die Umsetzung der Maßnahmen unter Beteili- gung der Jugendhilfe Köln e. V. sowie der Bürgerinnen und Bürgern an einem oder mehreren Akti- onstagen. Dazu wird ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung oder ein entsprechen- des (interdisziplinäres) Planungsteam gesucht. Zur Platzgestaltung soll das Planungsbüro bezie- hungsweise Planungsteam ein Gestaltungskonzept für den Freiraum erarbeiten, welches für die zu- künftige städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Freiraumgestaltung zunächst eine temporäre Lösung aufzeigen soll. Aus dem temporären Nutzungskonzept kann in einer späteren Planungsphase ein langfristiges Gestaltungskonzept für den Platz entwickelt werden. Dieses ist zunächst jedoch nicht Bestandteil dieser Aufgabenstellung. Die erste Phase beinhaltet die Konzeption und Planung der Maßnahmen unter Beteiligung der Be- wohnerinnen und Bewohner des Quartiers. In einer moderierten öffentlichen Auftaktveranstaltungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet werden Ideen, zum Beispiel für Sitzmöbel, Pflanzele- mente, Spiel- und Aktivflächen etc., zusammen mit den Akteuren vor Ort und hier insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen gesammelt. Die Ideen münden in ein durch das Planungsbüro zu er- arbeitendes Gesamtkonzept für eine temporäre Umgestaltung des Platzes. Die Konzeptidee des Pla- nungsbüros wird in einer Zwischenpräsentation den Akteuren vor Ort vorgestellt, die hierzu noch ein- mal ihre Ideen und Anregungen einbringen können. Im Anschluss an die zweite öffentliche Veranstaltung erarbeitet das Planungsbüro das finale Gestal- tungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der Zwischenpräsentation. Dazu gehört auch die Entwicklung, Planung und Begleitung der Umsetzung und Herstellung von Stadtmöbeln, Grün- und Platzflächen sowie weiteren Maßnahmen. Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmöbeln oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflanzelemente, Spiel- und Aktivflächen oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Ju- gendhilfe Köln e. V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort kann von der Einrichtung über- nommen werden. Die Stadtmöbel sind dazu so herzustellen und gegebenenfalls soweit vorzumontie- ren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen sowie der Quartiersbewohner an einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger Anleitung erfolgen kann. 4 In der zweiten Phase sollen die Maßnahmen im Rahmen einer durch das Planungsbüro moderierten Aktionsveranstaltung gemeinsam mit den Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort realisiert beziehungsweise fertig gestellt werden. Eine fachkundige Betreuung und Begleitung der Maßnahmen am Aktionstag soll dabei durch die Jugendhilfe Köln e. V. erfolgen. Der hier bewusst gewählte ergebnisoffene Projektansatz soll die Anwohner am Umwandlungsprozess beteiligen und im Rahmen der temporären Nutzung Erkenntnisse über die tatsächlich notwendigen und gewünschten Gestaltungs- und Nutzungsanforderungen für die im zweiten Schritt geplante lang- fristige Neugestaltung des Quartiersplatzes liefern. 3. Projektförderung Die Verwaltung ist dem Projektaufruf zum Landesprogramm "Zuweisung für Investitionen an Gemein- den zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat für einen neuen kooperativen Planungsansatz für eine temporäre Gestaltung des REWE-Platzes Fördermittel gewährt bekommen. Vom Fördergeber wurden 120.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer Zuwen- dung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung, werden 96.000 € als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 € in 2017 und 32.000 € in 2018. Somit ver- bleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 €. 4. Projektkosten und Finanzierung Für die Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum sowie tempo- räre Umgestaltung des Platzes inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich der vorläufige Kosten- rahmen auf insgesamt 120.000 € brutto gemäß den zuwendungsfähigen Ausgaben des Förderpro- gramms. Die Kostenschätzung für die Konzeption und Planung durch das Planungsbüro in Verbindung mit dem moderierten Beteiligungsverfahren und einer anschließenden Evaluation beläuft sich auf 24.840 € netto. Für Regieleistungen zur Durchführung der Workshop-Termine, Veröffentlichungen etc. sind derzeit 6.000 € netto kalkuliert. Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen, zum Beispiel die Herstellung von Stadtmöbeln und deren Errichtung sowie die mögliche fachkundige Anleitung der Bürgerinnen und Bürger an Aktions- tagen zur Fertigstellung von zum Beispiel Stadtmöbeln etc., ist der verbleibende Teil der Fördersum- me in Höhe von 70.000 € netto vorgesehen. Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmöbeln oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe Köln e. V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort an den Aktionstagen kann von der Einrichtung übernommen werden. Die Dienstleistungen der Jugendhilfe Köln e. V. sind in-house-fähig und kön- nen somit ohne Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Die Konformität mit den Förderbestim- mungen ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die anfallenden Personalkosten losgelöst von den Fördermitteln zu finanzieren. Im Haushaltsplan 2016/2017 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 Platzgestaltung (öffentliche Platzflächen) im Haushaltsjahr 2017 sowie in der Mit- telfristplanung im Haushaltsjahr 2018 entsprechende Ansätze zur Verfügung. Anlagen
Anlage 4
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Anlage 4 14 e- = Ar 22976 Einsam 95-93- 2017 61 bern nasamı 61.2 Tl \ Y ii (. ARU le gu at Gestaltungskonzept Freiraum sowie temporäre Umgestaltung des REWE-Platzes in Köln-Holweide inklusive Beteiligungsverfahren (Gesamtkosten = 100.840 € netto / 120.000 € brutto); RPA - Nr. 141/12/03/17 hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/613 vom 3.3.2017 (Eingang) Sehr geehrte Damen und Herren, mit 0.g. Schreiben teilen Sie mit, dass Sie dem Projektaufruf zum Landesprogramm „Zuwei- sung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Ent- wicklungsbedarf“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW gefolgt sind und als Ergebnis Fördermittel für einen neuen kooperativen Planungsansatz bewilligt wurden. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen aufgrund mangelnder freier Personalkapazität in Ihrem Hause extern vergeben werden. Sie beinhalten Entwurf und Ausführung der temporä- ren Platzgestaltung, Moderation des Planungsprozesses, Regieleistungen sowie Bauleistun- gen für temporäre Maßnahmen. Auf Grundlage von 120.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben beträgt der Zuwendungsanteil der Bezirksregierung Köln 96.000 € (80%). Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 24.000 € (20%). Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an. Für ein optimales Planungsergebnis empfehle ich, die zu beauftragenden Leistungen jeweils so erschöpfend wie möglich zu beschreiben. Zur fachlichen Vorbereitung sollte die aktuelle Bauleitplanung sowie Informationen über die Besonderheiten des Plangebietes den teilneh- menden externen Fachbüros zur Verfügung gestellt werden. Zur Klärung von Rahmenbedin- gungen sind Förderrichtlinien zu berücksichtigen. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die von Ihnen vorgesehene Vergabeart (freihändige Vergabe) mit -27- abgestimmt und eine Ausfertigung der Bedarfsprüfung aufgrund der ge- planten externen Beauftragungen an -11- zur Kenntnis gegeben wurde. Mit freundliche) Grüßen (
Zustimmung DE
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Vorlagen-Nummer .Koin 0898/2017 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V1/61 613 Stei KeSB-DE BV Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Begründung für die Dringlichkeit: - siehe Anlage 0 - Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln-Holweide mit geschätzten Kosten in Höhe von 119.000 € (Brutto) fest; 2. beschließt, die Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteili- gung der Öffentlichkeit an ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung zu verge- ben; 3. beschließt zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen; 4. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln- Holweide (siehe Anlage 1) sowie konzeptabhängig die Durchführung von Aktionstagen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren vor Ort zur Fertigstellung der temporären Maß- nahmen. Alternative: Auf die Durchführung der Maßnahme wird verzichtet. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift II.03, ALNL Unterschrift J
Anlage 2
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Anlage 2 0 5025 100150 MeterN Stadtplanungsamt/XIWELOGDXVVFKQLWWGHV*HOWXQJVEHUHLFKWHPSRUlUH3ODW]JHVWDOWXQJ5(:(3ODW]DQGHU3LFFRORPLQLVWUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0DVWDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0898/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27