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AN/1392/2022

Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.2.10

Anfrage Absolutes Halteverbot

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Anfrage Absolutes Halteverbot

3007 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 13.08.2022 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der 
Unterführung Sonderburger Straße  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
in ihrer Sitzung vom 03.05.2021 hatte die  Bezirksvertretung Köln- Mülheim beschlossen, die 
Verkehrssituation  im Bereich der  Bahnunterführung Sonderburger Staße  zu verbessern.          
Das komplexe Thema beinhaltet auch die Entschärfung der Gefahrensituation im Bereich der 
Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße. 
In den letzten Wochen  wurden  nun  alte gegen neue Verkehrsschilder mit der Botschaft 
„Absolutes Halteverbot“ ausgetauscht, doch die Parkplatz- Suchenden ignorieren dies 
geflissentlich.                                                                                                                    
Regelmäßig stehen PKW´s im absoluten Halteverbot und parken weiter hin bis in den 
Kurvenbereich. Hin und wieder klemmen Bußgeld- Bescheide hinter den Scheibenwischen, 
doch das Problem der Verkehrssicherheit ist noch immer nicht nachhaltig gelöst. 
Der Bürgersteig auf der südlichen Seite der Sonderburger Straße endet hinter der 
Unterführung  im Nichts vor den bis in die Kurve parkenden Autos.                                       
Zu Fuß Gehende sind gezwungen irgendwann vorher die Straßenseite zu wechseln oder sich 
vorsichtig um die parkenden Autos herum zu bewegen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten halben  Jahr  im genannten 
Bereich geahndet? 
2. Nach welchen Kriterien wurde der Bereich, für den das absolute Halteverbot gilt, 
festgelegt? 
3. Warum greift man nicht zum Mittel der Aufstellung von Pollern, um ein Parken im 
absoluten Halteverbot zu verhindern  bzw. welche  anderen  Möglichkeiten kommen  
in Betracht, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden? 
4. Wer hat über die bislang durchgeführten Maßnahmen entschieden? 
5. Gab es einen Ortstermin oder Stellungnahmen mit bzw. vom Fußverkehrsbeauftragten 
und /oder  Fahrradbeauftragten? 
         
         
 
Mit freundlichen Grüßen 
     gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
     Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wiener Platz 2a
  • Sonderburger Straße
  • Arnsberger Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1392/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.08.2022
Erstellt
16.08.2022 09:29