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Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1392/2022 vom 16.08.2022

Stand: Am 22.08.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage Absolutes Halteverbot

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 13.08.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, in ihrer Sitzung vom 03.05.2021 hatte die Bezirksvertretung Köln- Mülheim beschlossen, die Verkehrssituation im Bereich der Bahnunterführung Sonderburger Staße zu verbessern. Das komplexe Thema beinhaltet auch die Entschärfung der Gefahrensituation im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße. In den letzten Wochen wurden nun alte gegen neue Verkehrsschilder mit der Botschaft „Absolutes Halteverbot“ ausgetauscht, doch die Parkplatz- Suchenden ignorieren dies geflissentlich. Regelmäßig stehen PKW´s im absoluten Halteverbot und parken weiter hin bis in den Kurvenbereich. Hin und wieder klemmen Bußgeld- Bescheide hinter den Scheibenwischen, doch das Problem der Verkehrssicherheit ist noch immer nicht nachhaltig gelöst. Der Bürgersteig auf der südlichen Seite der Sonderburger Straße endet hinter der Unterführung im Nichts vor den bis in die Kurve parkenden Autos. Zu Fuß Gehende sind gezwungen irgendwann vorher die Straßenseite zu wechseln oder sich vorsichtig um die parkenden Autos herum zu bewegen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten halben Jahr im genannten Bereich geahndet? 2. Nach welchen Kriterien wurde der Bereich, für den das absolute Halteverbot gilt, festgelegt? 3. Warum greift man nicht zum Mittel der Aufstellung von Pollern, um ein Parken im absoluten Halteverbot zu verhindern bzw. welche anderen Möglichkeiten kommen in Betracht, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden? 4. Wer hat über die bislang durchgeführten Maßnahmen entschieden? 5. Gab es einen Ortstermin oder Stellungnahmen mit bzw. vom Fußverkehrsbeauftragten und /oder Fahrradbeauftragten? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 22.08.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.10, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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