AN/1392/2022
Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße
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Anfrage Absolutes Halteverbot
3007 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 13.08.2022
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Absolutes Halteverbot im Bereich der Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der
Unterführung Sonderburger Straße
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
in ihrer Sitzung vom 03.05.2021 hatte die Bezirksvertretung Köln- Mülheim beschlossen, die
Verkehrssituation im Bereich der Bahnunterführung Sonderburger Staße zu verbessern.
Das komplexe Thema beinhaltet auch die Entschärfung der Gefahrensituation im Bereich der
Rechtskurve der Arnsberger Straße hinter der Unterführung Sonderburger Straße.
In den letzten Wochen wurden nun alte gegen neue Verkehrsschilder mit der Botschaft
„Absolutes Halteverbot“ ausgetauscht, doch die Parkplatz- Suchenden ignorieren dies
geflissentlich.
Regelmäßig stehen PKW´s im absoluten Halteverbot und parken weiter hin bis in den
Kurvenbereich. Hin und wieder klemmen Bußgeld- Bescheide hinter den Scheibenwischen,
doch das Problem der Verkehrssicherheit ist noch immer nicht nachhaltig gelöst.
Der Bürgersteig auf der südlichen Seite der Sonderburger Straße endet hinter der
Unterführung im Nichts vor den bis in die Kurve parkenden Autos.
Zu Fuß Gehende sind gezwungen irgendwann vorher die Straßenseite zu wechseln oder sich
vorsichtig um die parkenden Autos herum zu bewegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im letzten halben Jahr im genannten
Bereich geahndet?
2. Nach welchen Kriterien wurde der Bereich, für den das absolute Halteverbot gilt,
festgelegt?
3. Warum greift man nicht zum Mittel der Aufstellung von Pollern, um ein Parken im
absoluten Halteverbot zu verhindern bzw. welche anderen Möglichkeiten kommen
in Betracht, um das verkehrswidrige Parken zu unterbinden?
4. Wer hat über die bislang durchgeführten Maßnahmen entschieden?
5. Gab es einen Ortstermin oder Stellungnahmen mit bzw. vom Fußverkehrsbeauftragten
und /oder Fahrradbeauftragten?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Wiener Platz 2a
- Sonderburger Straße
- Arnsberger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1392/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 16.08.2022
- Erstellt
- 16.08.2022 09:29