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A-M/0006/2026

Einhaltung der Parkordnung an der Kanalstraße

Antrag an die BV Mitte 09.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.03.2026, TOP 6.3

Antrag A-M-0006-2026

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A-M-0006-2026_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

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Antrag A-M-0006-2026

2039 Zeichen

in der Bezirksvertretung
Münster-Mitte
Münster, 07.03.2026
Gemeinsamer Antrag
Einhaltung der Parkordnung an der Kanalstraße
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgende Maßnahme an der Kanalstraße einen
entsprechenden Beschlussvorschlag der BV Mitte und dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
zur nächsten Beratungskette vorzulegen:

Das Pkw-Parken an der Kanalstraße (zwischen Promenade und Rjasanstraße) soll gemäß 
den im Straßenraum vorhandenen baulichen Voraussetzungen neu geordnet werden.

Beginnend mit dem 3. Quartal 2026 soll auf der rechten Straßenseite stadtauswärts das 
Parken in Längsrichtung explizit angeordnet und auf der Basis der StVo entsprechend 
kontrolliert werden.

Neben Markierungen und Beschilderungen sind keine weiteren baulichen Maßnahmen 
einzuplanen.
Begründung:
An der Kanalstraße ist im genannten Bereich stadtauswärts auf der gesamten rechten Straßenseite 
ein Parkstreifen angelegt. In mehreren Bereichen wird die bauliche Vorgabe aber vollständig 
ignoriert, die Fahrzeuge werden quer abgestellt, so dass sie sowohl in die Straße hineinragen als 
auch in den Gehweg. Die Benutzung der Gehwege wird damit deutlich eingeschränkt. Auch auf der 
Straße kommt es durch die Verengung des Fahrstreifens zu Problemen.
Die betroffenen Bereiche befinden sich auf Höhe der Hausnummern 10-12, 34-36 (vermutlich 
ehemalige Bushaltestelle) und 46-62. Der Vorschlag einer Anwohnerin, auf eigene Kosten 
Blumenkübel zur Gewährleistung der Gehwegbreite aufzustellen, wurde vom Ordnungsamt mit 
dem Hinweis zurückgewiesen, dass Schäden an Autotüren entstehen könnten.
Da die Umgestaltung der Kanalstraße zur Fahrradstraße
Plus
, die in der Vorlage V/0456/2024 als 
prioritär gekennzeichnet ist, aktuell nicht beobachtbar ist, soll die Kennzeichnung der Parkflächen 
als Sofortmaßnahme umgesetzt werden.
gez.
Dr. Ulrich Kathöfer
Dr. Didem Ozan
und Fraktion
Marvin Seidemann
Dr. Ulrike Heidecke
Lara Bösche
Jonas Tybussek
Annika Robohm
Antrag A-M/0006/2026

A-M-0006-2026_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

2577 Zeichen

32.12.0013          24.04.2026 
Frau Pieper          3292 
 
An die Bezirksvertretung  
Münster-Mitte 
 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
 
über  
33.20  
 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Berücksichtigung der im Straßenraum vorhandenen 
baulichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Neuordnung des Pkw -Parkens an der Kanal-
straße (zwischen Promenade und Rjasanstraße) zu prüfen, die Einhaltung der Parkordnung 
sicherzustellen und hierzu einen Beschlussvorschlag vorzulegen.  
Die Prüfung hat ergeben, dass die Neuordnung auf Grundlage der Durchsetzung der gelten-
den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfolg en kann  und keiner politischen Be-
schlussfassung bedarf. Es handelt sich um Aufgaben der laufenden Verwaltung stätigkeit. 
Die geplante Vorgehensweise wird nachfolgend erläutert. 
Der betroffene Streckenabschnitt war bereits mehrfach Gegenstand von Bürgeranregungen 
und Beschwerden sowie Anfragen aus der Politik , insbesondere hinsichtlich der tatsächli-
chen Nutzbarkeit des Gehwegs. Durch auf dem Gehweg aufgesattelt parkende Fahrzeuge 
wird dieser deutlich eingeschränkt. Zugleich führt die Parksituation zu einer Verengung der 
Fahrbahn, wodurch Begegnungsverkehr zu Teilen erschwert wird. Da der Radverkehr in die-
sem Abschnitt auf der Fahrbahn geführt wird, stellen Rangiervorgänge zudem eine potenzi-
elle Gefährdung für Radfahrende dar.  
Die Parkbuchten sind im Bestand bereits baulich als Längsparkstände angelegt. Bauliche 
Veränderungen zur Durchsetzung der Vorgaben der Straßenverkehrs -Ordnung sind daher 
nicht erforderlich.  
Die Umsetzung ist wie beantragt für das 3. Quartal 2026 vorgesehen und soll in der 28. 
Kalenderwoche in zwei Abschnitten erfolgen. Hierzu werden die Parkbuchten jeweils für ma-
ximal zwei Tage mit Haltverboten belegt, um notwendige kleinere Instandsetzungsmaßnah-
men durchzuführen. Im Anschluss werden die Flächen für das Längsparken freigegeben.  
Da es sich bei der bisherigen Parksituation um eine über viele Jahrzehnte gelebte Praxis 
handelt, ist eine begleitende Information der Öffentlichkeit vorgesehen. Neben einer kurzen 
Gemeinsamer Antrag: Einhaltung der Parkordnung an der Kanalstraße 
Antrag lfd. Nr. A-M/0006/2026 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, 
SPD, Die Linke und Volt der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 
07.03.2026

Pressemitteilung ist eine Postwurfsendung an die Anliegenden des betroffenen Streckenab-
schnitts geplant. Zusätzlich soll in den ersten Wochen durch mobile Verkehrszeichen auf die 
geänderte Parkregelung hingewiesen werden.  
 
 
Gez. 
Norbert Vechtel 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kanalstraße
  • Rjasanstraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
A-M/0006/2026
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
09.03.2026
Erstellt
09.03.2026 11:14